Wie ist der Grundkurs Zivilrecht aufgebaut?

Der Grundkurs geht über zwei Semester und besteht aus der im Wintersemester 6-stündigen, im Sommersemester 7-stündigen Vorlesung. Er wird jeweils begleitet von 2-stündigen vorlesungsbegleitenden propädeutischen Übungen, in welchen der Stoff der Vorlesung anhand von Fällen in Kleingruppen unter der Anleitung von wiss. Mitarbeitern nachbereitet und geübt wird.


Ist die Teilnahme an der Vorlesung und den Übungen verpflichtend?

Nach der Prüfungs- und Studienordnung (PrStO) ist die Teilnahme verpflichtend, freilich kann eine Anwesenheitskontrolle nicht stattfinden. Jedenfalls aber ist die Teilnahme sehr sinnvoll. In den Vorlesungen liegt der Schwerpunkt auf der systematischen Darstellung des Stoffes. In den Übungen haben Studierende die Möglichkeit, das erlernte Wissen auf praktische Fälle anzuwenden. Insbesondere können hier auch Fehler gemacht und dann rechtzeitig korrigiert werden. Außerdem bietet sich hier die beste Gelegenheit, juristisches Argumentieren und Klausurtechnik einzuüben.


Muss ich mich zum Grundkurs anmelden?

Wegen der großen Zahl der Studierenden werden die Grundkurse in 3 parallele Gruppen (nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens) eingeteilt. Der vorliegende Grundkurs ist für die Teilnehmer mit den Anfangsbuchstaben O-Z vorgesehen. Die Anmeldung zu den jeweiligen Grundkursen erfolgt für Studienanfänger automatisch, d.h. Studierende des 1. Semesters müssen - anders als bisher - keine Formulare ausfüllen (s. dazu auch das Merkblatt der Fakultät für die Grundkurse auf den Seiten der Studienberatung; anders für Studierende in anderen Semestern, zB Wiederholer).

Auch Studierende im Nebenfach müssen sich gesondert anmelden, s. hierzu die Informationen auf der Webseite für Rechtswissenschaft als Nebenfach.


Kann ich den Grundkurs oder die Übung wechseln (freitags will ich immer Skifahren/muss ich arbeiten etc.)?

Die Einteilung zu den Grundkursen nach Anfangsbuchstaben der Teilnehmer ist grundsätzlich verbindlich (s. dazu Merkblatt der Fakultät für die Grundkurse). Ein Wechsel des Grundkurses ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Einverständnis des entlassenden sowie des aufnehmenden Grundkursleiters möglich.
Wenden Sie sich zu diesem Zweck bitte unter Angabe der geltend gemachten Gründe an das Prüfungsamt der Fakultät.

Die Teilnahme an den propädeutischen Übungen setzt i. d. R. eine Einschreibung voraus. Nähere Informationen erhalten Sie über Moodle.


Wo sind der Grundkurs und die Zwischenprüfung näher geregelt?

In der Prüfungs- und Studienordnung (PrStO).

Beachten Sie auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO), die vor allem die Voraussetzungen der erfolgreichen Teilnahme an der Ersten Juristischen Prüfung regelt. Diese Prüfungs- und Ausbildungsordnungen sind hier online verfügbar. Mit ihnen sollten Sie sich bereits frühzeitig vertraut machen.

Im Übrigen hat der Grundkursleiter gemäß § 23 der Studien- und Prüfungsordnung einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Teilnahme am Grundkurs. Diese Voraussetzungen werden im Folgenden näher erläutert.

Detaillierte Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich zur Zwischenprüfung gesondert anmelden müssen! Nähere Information einschließlich der Termine finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.

Studierende im Nebenfach informieren sich bitte auf der Webseite für Rechtswissenschaft als Nebenfach.


Wann finden die Prüfungen statt?

Im Wintersemester werden zwei Probeklausuren angeboten. Im Sommersemester werden drei Klausuren, sog. Aufsichtsarbeiten, geschrieben, deren Ergebnis für das Bestehen oder Nichtbestehen des Grundkurses relevant sind. Die zweite Klausur ist gleichzeitig die Zwischenprüfungsklausur. Die dritte Klausur ist gleichzeitig Wiederholungsklausur der Zwischenprüfungsklausur und meist kurz nach Ende des Sommersemesters in der vorlesungsfreien Zeit statt.
Schließlich werden zwei Hausarbeiten gestellt: Die erste als Ferienhausarbeit am Ende des Wintersemesters, die zweite während des Sommersemesters. Die genauen Termine werden in der Vorlesung und auf der Lehrstuhlseite angekündigt. Bitte beachten Sie eventuelle Terminänderungen und Aktualisierungen, die in der Vorlesung bzw. hier bekanntgegeben werden.

Studierende im Nebenfach müssen im Wintersemester in den Grundkursen alle gestellten Klausuren mitschreiben (für Jurastudenten sind dies nur die og. "Probeklausuren") und erhalten einen Grundkursschein für Nebenfachstudierende, wenn sie mindestens eine Klausur bestanden haben. Weitere Informationen auf der Webseite für Rechtswissenschaft als Nebenfach.


Ist die Teilnahme an den Prüfungen verpflichtend? Was sind die Voraussetzungen der erfolgreichen Teilnahme am Grundkurs bzw. der Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht?

Um am Grundkurs erfolgreich teilzunehmen, müssen Sie eine Aufsichtsarbeit (Klausur) - nicht eine Probeklausur -  und eine Hausarbeit bestehen (ab 4 Punkte). Es ist Ihnen freigestellt, nur eine Klausur bzw. Hausarbeit mitzuschreiben. Sie können daher zum Beispiel auch nur die zweite Hausarbeit oder Klausur mitschreiben, allerdings haben Sie dann freilich einen Versuch weniger, den Grundkurs zu bestehen. Die Teilnahme an den Probeklausuren ist für Hauptfachstudenten nicht verpflichtend (aber ratsam!), für Nebenfachstudenten ist die Teilnahme verpflichtend (s. dazu hier).

Beachten Sie aber auch die Regelung zur "Mitnahme" einer bestandenen Hausarbeit bei Wiederholung des Grundkurses!

Beachten Sie bitte, dass dies in anderen Grundkursen anders festgelegt sein kann, also nicht allgemein gilt!

Um die Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht zu bestehen, müssen Sie sich ordnungsgemäß zur Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht beim Zwischenprüfungsamt anmelden und die Zwischenprüfungsklausur bestehen (ab 4 Punkte). Wenn Sie die Zwischenprüfung nicht bestehen, sind Sie dazu berechtigt, sich für die Wiederholungsklausur für die Zwischenprüfung anzumelden und diese mitzuschreiben. In diesem Fall zählt das erfolgreiche Bestehen der Wiederholungsklausur auch für das Bestehen des Grundkurses. Zur Zwischenprüfung s. im Übrigen das entsprechende Merkblatt des Zwischenprüfungsamts.

Beachten Sie: Wenn Sie die Zwischenprüfungsklausur nicht mitgeschrieben haben, können Sie sich auch nicht zur Wiederholung der Zwischenprüfung anmelden. Das Bestehen der Zwischenprüfung und die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs sind im Übrigen von einander unabhängig.

Beachten Sie auch die Hinweise zu den zugelassenen Hilfsmitteln.


Wann und wo werden die Prüfungsaufgaben herausgegeben bzw. besprochen?

Die Prüfungsaufgaben werden mit Ausnahme der Zwischenprüfungsklausur in der Vorlesung herausgegeben. Die Ergebnisse der Zwischenprüfungsklausur werden durch Aushang beim Zwischenprüfungsamt bekanntgegeben, wo die als nicht bestanden gewerteten Arbeiten auch eingesehen werden können.
Die Besprechung der Klausuren erfolgt i.d.R. in den Übungen. Die Zwischenprüfungsklausur wird idR in der Vorlesung besprochen.

Für die dritte Grundkursklausur, die zugleich Wiederholungsklausur der Zwischenprüfungsklausur ist, wird
eine Korrektorensprechstunde angeboten, in welcher die Klausur individuell besprochen wird. Beachten Sie dazu die Ankündigung auf der Lehrstuhlseite.


Ist der Stoff der Prüfungen eingegrenzt?

In den Klausuren wird schwerpunktmäßig der Stoff abgeprüft, der vor dem Zeitpunkt der Prüfung in der Vorlesung (irgendwann) behandelt wurde. Es kann also nicht erwartet werden, dass lediglich der Stoff abgeprüft wird, der unmittelbar davor Gegenstand der Vorlesung war. Für die Wiederholungsklausur zur Zwischenprüfung bedeutet dies, dass der Prüfungsstoff über den gesamten Grundkurs geht.
Eine weitere Eingrenzung findet grundsätzlich nicht statt.
Für die Hausarbeit gilt das eben Gesagte nicht. Hier kann auch Stoff behandelt werden, der noch nicht Gegenstand der Vorlesung war.


Was sind die Erfordernisse für einen Nachkorrekturantrag?

Wenn die Klausur oder Hausarbeit nicht bestanden wurde, können Sie einen Nachkorrekturantrag stellen. Dies ist grundsätzlich auch bei einer bestandenen Arbeit möglich. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und beim Lehrstuhlsekretariat einzureichen. Sie müssen darin begründen, warum Sie mit der Bewertung der Arbeit im Einzelnen nicht einverstanden sind. Insbesondere bei einer bestandenen Arbeit sind pauschale Begründungen ("Ich finde meine Arbeit besser") nicht ausreichend. Ohne Teilnahme an der Besprechung der Arbeit macht der Antrag daher wenig Sinn. Pauschale Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Herausgabe der Arbeit zu stellen.

Bei Einwänden gegen die Zwischenprüfungsklausur gilt § 33 Abs. 4 der PrStO. Die Nachkorrekturanträge sollen beim Zwischenprüfungsamt abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Zwischenprüfungsamt. Dorthin können Sie sich auch mit Fragen wenden.


Wie oft kann ich den Grundkurs wiederholen?

Grundsätzlich nur einmal im darauf folgenden Studienjahr. S. dazu § 22 PrStO


Kann ich im Falle der Wiederholung  Leistungen aus dem vorangegangenen Grundkurs anrechnen lassen?

Eine bestandene Hausarbeit kann nach § 23 Abs. 1 PrStO wie folgt angerechnet werden:

  • ordnungsgemäße Anmeldung für den Grundkurs Zivilrecht (O-Z

  • Antrag auf Anrechnung der Hausarbeitsleistung beim Grundkursleiter

  • Bewertung der anzurechnenden Hausarbeit mit mindestens 4,00 Punkten   Dem Antrag auf Anerkennung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Hausarbeit im Original

  • LSF-Notenspiegel („Kontoauszug“)

  • Bestätigung über die Anmeldung im Grundkurs (sofern im LSF einsehbar)

Eine Anrechnung von Klausuren ist nicht möglich.

S. dazu auch die Hinweise zur Anrechnung von Leistungen auf den Seiten des Zwischenprüfungsamts sowie die Hinweise zur Mitnahme von an der Juristischen Fakultät der LMU abgelegten Leistungen in andere Semester.


Wie oft kann ich die Zwischenprüfung im Zivilrecht wiederholen?

Grundsätzlich nur einmal, jedoch kann die Zwischenprüfung in einem der Hauptfächer (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht) ein zweites Mal wiederholt werden. Das Nähere regelt § 35 PrStO. S. dazu auch die FAQ-Liste der Fakultät zur Zwischenprüfung.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Zwischenprüfung habe?

In allen die Zwischenprüfung betreffenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Zwischenprüfungsamt. Viele Fragen beantwortet bereits die FAQ-Liste der Fakultät zur Zwischenprüfung.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Studium habe, die nicht den Grundkurs Zivilrecht betreffen?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Grundkurs- oder Übungsleiter oder an die Studienberatung.


Was muss ich beachten, wenn ich Rechtswissenschaft im Nebenfach studiere?

Es gelten besondere Erfordernisse für die Anmeldung und die Prüfung. Beachten Sie hierzu die Informationen auf der Webseite für Rechtswissenschaft als Nebenfach.


Viele weitere Fragen beantworten:


Ergänzungsvorschläge, insbesondere weiter exemplarische Fragen via e-mail sind willkommen!