Grundkurs Zivilrecht I
- Schuldrecht Allgemeiner Teil -

Wintersemester 2023/2024
Sommersemester
2024


Zeit: Montag, Dienstag und Mittwoch
8 - 10 Uhr ct*
Ort: Hörsaal B 101  (Hauptgebäude)
Beginn: 16.10.2023
Teilnehmer: Anfangsbuchstaben O-Z
Downloads: Vorlesungsgliederungen:
Schuldrecht Allgemeiner Teil
  Printversion der Folien aus der Vorlesung (wird im Verlauf der Vorlesung ergänzt)
Vorlesungsbegleitende Propädeutische Übungen (Arbeitsgemeinschaften) 2-stündig
* ct = cum tempore. Die Veranstaltung beginnt jeweils 15 Minuten nach dem angegebenen Zeitpunkt und dauert 90 Minuten.
S. auch den Eintrag im Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2023/2024
 
Für weitere Informationen zum Grundkurs s. insbesondere die FAQ-Liste sowie das Merkblatt der Fakultät zu den Grundkursen.



Inhaltsübersicht

 

§ 1 Das Schuldverhältnis
§ 2 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse
§ 3 Leistungs- und Erfüllungsort (§§ 269 f BGB); Leistungszeit
§ 4 Inhalt von Schuldverhältnissen
§ 5 Art und Weise der Leistungserbringung
§ 6 Erlöschen von Schuldverhältnissen
§ 7 Leistungsstörungen, Teil 1: Überblick
§ 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners - Vertretenmüssen
§ 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände
§ 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung
§ 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von Nebenpflichten (Schutz- und Obhutspflichten): Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Nebenpflichten (culpa in contrahendo)
§ 12 Leistungsstörungen, Teil 6: Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und Kündigung (§ 314 BGB)
§ 13 Leistungsstörungen, Teil 7: Allgemeines Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte
§ 14 Rücktritts(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff BGB)
§ 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
§ 16 Gläubiger- und Schuldnermehrheiten
§ 17 Der Inhalt von Schadensersatzansprüchen (Schadensersatzrecht)
Anhang I: Prüfungsschema für vertragliche Primäransprüche
Anhang II:

Wiederholungsfragen zur Lern- und Verständniskontrolle


§ 1 Das Schuldverhältnis

  1. 2. Buch des BGB: Schuldrecht (§§ 241 - 853 BGB)

    1. Schuldrecht Allgemeiner Teil (Abschnitt 1 - 6: §§ 241 - 432 BGB) und Besonderer Teil (Abschnitt 7: §§ 433 - 853 BGB)

    2. Kerninhalt

    3. Rechtsgeschäftliche und gesetzliche Schuldverhältnisse

    4. Schuldrecht und Sachenrecht

    5. Die Schuldrechtsreform 2002
    6. Reform zum 1.1.2022: Das "digitale Schuldrecht"

  2. Begriff des Schuldverhältnisses - Sonderverbindung

    1. Schuldverhältnis im engeren Sinn: Anspruch, Forderung

      1. Personen: Gläubiger, Schuldner
      2. Inhalt
      3. Anspruchskonkurrenzen

    2. Schuldverhältnis im weiteren Sinn

    3. Arten von Pflichten

      1. Leistungsbezogene Pflichten
        1. Primäre und sekundäre Pflichten
        2. Hauptpflichten und Nebenpflichten
      2. Leistungsunabhängige Nebenpflichten (§ 241 II BGB)
        1. Schutzpflichten
        2. Loyalitätspflichten
      3. Schuldverhältnisse ohne primäre Leistungspflichten

  3. Schuld und Haftung

    1. Begriffe

      1. Schuld: Leistungspflicht des Schuldners
      2. Haftung: Zwangsweiser Zugriff des Gläubigers auf das Vermögen des Schuldners (Vermögenshaftung)

    2. Durchsetzung des Anspruchs

      1. Zwangsvollstreckung
      2. Grundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung
      3. Unvertretbare Handlungen

    3. Beschränkte Vermögenshaftung/Sachhaftung

      1. Erbfall (§§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1, 1975 BGB)
      2. Dingliche Sicherungsrechte

    4. Schuld ohne Haftung - Naturalobligationen


Ausgewählte Literatur (nicht abschließend):

Lehrbücher zum Allgemeinen Schuldrecht:

Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 46. Aufl. 2021
Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 20. Aufl. 2022
Medicus/Lorenz, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 22. Aufl. 2021
Musielak/Hau, Grundkurs BGB, 17. Aufl. 2021

Fallsammlung:

Köhler/Lorenz, Schuldrecht I (Reihe Prüfe dein Wissen), 22. Aufl. 2015









§ 2 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

  1. Gesetzliche Schuldverhältnisse

    1. Entstehung

    2. Zentrale gesetzliche Schuldverhältnisse des BGB

      1. Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 - 687 BGB
      2. Bereicherungsrecht §§ 812 - 822 BGB
      3. Deliktsrecht §§ 823 - 853 BGB

  2. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse (§ 311 I BGB)

    1. Arten von Rechtsgeschäften

      1. Einseitige Rechtsgeschäfte
      2. Zweiseitige Rechtsgeschäfte

    2. Verträge

      1. Die Vertragsfreiheit (§ 311 I BGB) und ihre Grenzen
      2. Einseitig verpflichtende Verträge
      3. Unvollkommen zweiseitige verpflichtende Verträge
      4. Gegenseitige (synallagmatische) Austauschverträge (§§ 320 ff BGB)
      5. Formerfordernisse des Allgemeinen Teils des Schuldrechts

  3. Ziel- und Dauerschuldverhältnisse; Wiederkehrschuldverhältnisse

  4. Ansprüche zwischen Vertrag und Gesetz: Das gesetzliche Schuldverhältnis der Vertragsanbahnung nach §§ 311 II, III, 241 II BGB - culpa in contrahendo (c.i.c.)


Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 3
Looschelders SAT §§ 1 - 4, 6, 12
Medicus/Lorenz SAT Rn. 1 - 102

§ 3 Leistungs- und Erfüllungsort (§§ 269 f BGB); Leistungszeit

  1. Mögliche Varianten

    1. Holschuld

    2. Bringschuld

    3. Schickschuld

    4. "Qualifizierte Schickschulden"

      1. Geldschuld (§ 270 BGB)
      2. Rücksendung nach Ausübung verbraucherschützender Widerrufsrechte (§ 355 III BGB)

  2. Begriffe

    1. Leistungsort

    2. Erfolgsort

  3. Praktische Bedeutung

    1. Organisation und Kosten des Transports

    2. Gefahrtragung, Unmöglichkeit und Verzug

  4. Bestimmung des Leistungsortes

    1. Parteiwille

    2. Natur des Schuldverhältnisses

    3. Gesetzliche Auslegungsregeln (§ 269 BGB)

    4. Besonderheiten der Geldschuld: Qualifizierte Schickschuld (§ 270 IV BGB)

  5. Leistungszeit (§ 271 BGB)

    1. Erfüllbarkeit

    2. Fälligkeit
      1. Grundregel (§ 271 I BGB)
      2. Verbrauchsgüterkauf (§ 475 I BGB)
      3. Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327b II BGB)
      4. Grenzen rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen (§ 271a BGB)

    3. Fixgeschäfte

      1. Absolutes Fixgeschäft
      2. Relatives Fixgeschäft (§ 323 II Nr. 2 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Looschelders SAT § 14 II, III
Brox/Walker SAT § 12 IV, V
Medicus/Lorenz SAT Rn. 166 - 178

b) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 29 (Fixgeschäft); 107 (Geldschuld)

c) Rechtsprechung:
BGH NJW 1999, 210 f Erfüllung einer Geldschuld durch Überweisung
BGHZ 87, 104 Erfüllungsort bei der Rückabwicklung von Verträgen
BGH NJW 2001, 2878 Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verzug (Fixgeschäft)
BGH NJW 2002, 2703 Erfüllungsort von vertraglichen Informationspflichten
BGH NJW 2003, 3341 Erfüllungsort bei Versandhandel, Konkretisierung und Gefahrtragung nach neuem und nach altem Schuldrecht (Unterscheidung zwischen Preis- und Leistungsgefahr)
BGH NJW 2006, 230 Erfüllungsort (§ 269 BGB) für Ansprüche aus § 661a BGB
BGH NJW 2006, 3271 Einseitige Bestimmung der (vertraglichen) Leistungszeit nach §§ 315, 316 BGB
BGH NJW 2007, 1198 Erfüllbarkeit von Verpflichtung aus Schuldverhältnissen: AGB-Regelung einer vorfälligen Leistung (§ 271 II BGB) und vertragliche Bestimmung einer Leistungszeit bei "unverbindlichen Lieferterminen"
BGH NJW-RR 2007, 777 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtung beim Beherbergungsvertrag (§ 269 BGB); örtliche Zuständigkeit für die Zahlungsklage (§ 29 ZPO)
BGH NJW 2007, 1581 Fälligkeit und Verzug: Vertragliche Zahlungsfristen als Leistungszeitbestimmung nach § 271 Abs. 1 BGB; Abgrenzung von § 286 Abs. 2 Nr. 1 (Kalendermäßige Bestimmung) und § 286 Abs. 2 Nr. 2 (Kalendermäßige Bestimmbarkeit); Anwendung von § 193 BGB auf Fälligkeits- und Verzugsfristen (§ 286 Abs. 2 Nr. 2); Bedeutung nachvertraglichen Verhaltens für die Vertragsauslegung
BGH NJW 2009, 2743 Verspätung/Unmöglichkeit der Leistung bei Flugbeförderung; (kein) absolutes Fixgeschäft
BGH NJW 2011, 2278 Erfüllungsort für die Nacherfüllungsverpflichtung im Kaufrecht (§ 439 BGB)
BGH NJW 2014, 454 Abgrenzung von Schickschuld (§ 269 III BGB) und Bringschuld beim Versandhandel; Bestimmung des Leistungsorts (§ 269 BGB) nach der "Natur des Schuldverhältnisses"; Gefahrtragung
AG Köln NJW 2006, 1600 Geldschuld als qualifizierte Schickschuld; (keine) Erfüllung einer Geldschuld durch Einwurf von Bargeld in den Hausbriefkasten
BGH v. 5.10.2016 - VIII ZR 222/15 Geldschuld als qualifizierte Schickschuld


§ 4 Inhalt von Schuldverhältnissen

  1. Stückschuld

    1. Individualisierbarer Gegenstand

    2. Beschaffungsrisiko bei der Stückschuld

  2. Gattungsschuld (§ 243 BGB)

    1. Gattungsmäßige Bezeichnung

    2. Beschaffungspflicht des Schuldners, verschuldensunabhängige Haftung

    3. Festlegung des Leistungsinhalts

      1. Vertragliche Umschreibung nach Gattungsmerkmalen; Vorrang des Parteiwillens
      2. Beschränkte Gattungsschuld (Vorratsschuld)
      3. Mittlere Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB, § 360 HGB)

    4. Konkretisierung der Gattungsschuld

      1. Unterschiedliche Ausprägungen in Abhängigkeit vom Leistungsort
        1. Holschuld
        2. Schickschuld
        3. Bringschuld
      2. Vertragsgemäße Qualität: mittlere Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB, § 360 HGB)
      3. Rechtsfolgen
        1. Beschränkung des Schuldverhältnisses auf den konkretisierten Gegenstand (§ 243 Abs. 2 BGB)
        2. Übergang der Leistungsgefahr (§ 275 I BGB)
      4. Bindung an die Konkretisierung?
    5. Besonderheiten der Vorratsschuld

  3. Geldschuld

    1. Geld(summen)schuld und Geldherausgabeschuld

    2. Nennwertprinzip - Wertsicherungsklauseln

    3. Gesetzliche Regelungen von Einzelfragen

      1. Qualifizierte Schickschuld (§ 270 BGB)
      2. Fremdwährungsschuld (§ 244 BGB)

    4. Analoge Anwendung einzelner Regelungen über die Gattungsschuld

    5. Das Einstehenmüssen für Geldmangel: "Geld muss man haben"

  4. Wahlschuld (§ 262 ff BGB)

  5. “Elektive Konkurrenz”
    1. Begriff und praktische Bedeutung
    2. Abgrenzung zur Wahlschuld

  6. Ersetzungsbefugnis
     
  7. Befreiungsanspruch, § 257 BGB
     
  8. Einseitige Leistungsbestimmung, § 315 ff BGB

    1. Abgrenzung

      1. Gesetzliche Bestimmung
      2. Taxmäßige bzw. marktübliche Vergütung
      3. Offener Dissens (§ 154 BGB)

    2. Leistungsbestimmung durch eine Partei (insbes. "Direktionsrecht")

      1. Person (§ 316 BGB)
      2. Maßstab
      3. Gerichtliche Bestimmung (§ 315 III BGB)
      4. Freies Ermessen

    3. Leistungsbestimmung durch einen Dritten

  9. (Echte und unechte) Dauerschuldverhältnisse

    1. Echte Dauerschuldverhältnisse

      1. Gesetzlich geregelte Dauerschuldverhältnisse
      2. Dauerlieferungsverträge

    2. Unechte Dauerschuldverhältnisse

      1. Wiederkehrschuldverhältnisse
      2. Sukzessivlieferungsverträge (Ratenlieferungsverträge)

    3. Sonderregelungen für Dauerschuldverhältnisse

      1. Kündigungsrecht anstelle von Rücktrittsrecht
      2. Außerordentliche Kündigungsrechte (§§ 543 I, 569 II, 626, 671 III, 723 I 2, 314 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 6 II, 8, 9
Looschelders SAT §§ 11, 13
Medicus/Lorenz SAT Rn. 171 - 221

b) Speziell:
Medicus, JuS 1966, 207 Die konkretisierte Gattungsschuld
Canaris JuS 2007, 793 Die Bedeutung des Übergangs der Gegenleistungsgefahr im Rahmen von § 243 Abs. 2 BGB und § 275 Abs. 2 BGB
Görmer, JuS 2009, 7 Der Befreiungsanspruch

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 101 - 107 (Gattungsschuld); 4, 5 (Leistungsbestimmung)

d) Rechtsprechung:
RGZ 84, 125 Unmöglichkeit bei beschränkter Gattungsschuld (Vorratsschuld): Anteilige Befriedigung aller Gläubiger bei unzureichender Größe der Gattung?
RGZ 99, 1 ff Unvermögen bei Gattungsschuld ("ostgalizische Eier")
RGZ 92, 369 ff Abgrenzung der Gattungsschuld von der Stückschuld beim Verkauf noch herzustellender Sachen
RGZ 91, 312 f Begrenzte Gattungsschuld (Vorratsschuld)
BGHZ 46, 338 Ersetzungsbefugnis und Gewährleistung bei Leistung an Erfüllungs Statt (Inzahlunggabe von Kraftfahrzeugen)
BGH NJW 1994, 515 Einstandspflicht für Gattungsschulden nach § 279 BGB a.F. und Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Leistungserschwerungen (Porsche-Fall)
BGH NJW 2002, 3541 Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verspätung der Leistung bei Dauerschuldverhältnissen; Schicksal der Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit; keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung (§ 390 BGB); (keine) Einrede des nichterfüllten Vertrags im Falle des Annahmeverzugs
BGH NJW 2003, 3341 Abgrenzung von der Bringschuld zur Gattungsschuld, Erfüllungsort bei Versandhandel, Konkretisierung und Gefahrtragung nach neuem und nach altem Schuldrecht (Unterscheidung zwischen Preis- und Leistungsgefahr)
BGH NJW 2003, 504 Rückabwicklung bei Ersetzungsbefugnis (Inzahlunggabe des Altfahrzeugs beim Leasingvertrag)
BGH NJW 2005, 3709 Geldherausgabeschuld in Abgrenzung zur Geldwertschuld; Verzinsung von Geldherausgabeschulden
BGH v. 5.10.2016 - VIII ZR 222/15 Geldschuld als qualifizierte Schickschuld


§ 5 Art und Weise der Leistungserbringung

  1. Verknüpfung von Leistungspflichten

    1. Zug um Zug Prinzip - Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB)

      1. Anwendungsbereich: Synallagmatische Pflichten
      2. Fällige Gegenforderung
      3. Eigene Vertragstreue des Zurückbehaltenden (Schuldners)
      4. Vorleistungspflicht des Schuldners
        1. Vertragliche Vereinbarung
        2. Gesetzliche Regelung
          1. Werkvertrag: Abnahme, Abschlagszahlungen (§§ 641, 641a BGB)
          2. Dauerschuldverhältnisse, z.B. Miete (§ 551 Abs. 1 S. 2 BGB), Dienstvertrag (§ 614 BGB)
        3. Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB)
      5. Ausschluss der Einrede
        1. (Konkludente) vertragliche Regelung
        2. Geringfügigkeit, Treu und Glauben (§ 320 II BGB)
        3. Vereitelung des Anspruchs (§ 242 BGB)
      6. Geltendmachung erforderlich?
      7. Rechtsfolge der Einrede
        1. Verurteilung Zug-um-Zug (§ 322 BGB)
        2. Ausschuss des Verzugs
        3. Ausschuss der Nachfristsetzungsmöglichkeit nach §§ 281, 323 BGB

    2. Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)

      1. Wechselseitigkeit der Forderungen
      2. Konnexität der Forderungen
      3. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Gegenanspruchs
      4. Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
      5. Unterschiede gegenüber dem Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB
        1. Erfordernis der Erhebung der Einrede zur Abwendung des Schuldnerverzugs
        2. Abwendbarkeit

  2. Teilleistungen

    1. Grundsatz: Unzulässigkeit (§ 266 BGB)

    2. Ausnahmen: Wechsel, Scheck, Aufrechnung (§ 389 BGB), § 497 Abs. 3 S. 2 BGB, § 242 BGB

    3. Teilleistung und Gleichstellung von Mankolieferung im Gewährleistungsrecht (§ 434 III BGB)

  3. Leistung durch Dritte

    1. Höchstpersönliche Leistungen

    2. Leistung durch einen Dritten (§ 267 Abs. 1 BGB)

      1. Abgrenzung zum Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB)
      2. Erkennbarkeit der Leistung auf fremde Schuld
      3. Einverständnis des Schuldners und/oder des Gläubigers (§ 267 Abs. 2 BGB), Ablösungsrecht (§ 268 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 12 I- III, 13
Looschelders SAT §§ 12, 15
Medicus/Lorenz SAT Rn. 147 ff, 222 ff, 238 ff

b) Speziell:
Lorenz NJW 2003, 3097 ff Zur Abgrenzung von Teilleistung, teilweiser Unmöglichkeit und teilweiser Schlechtleistung im neuen Schuldrecht

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 115 - 117


d) Rechtsprechung:
BGH NJW-RR 2005, 388 Vorleistungspflicht, Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB) bei Fälligkeit der Gegenleistung
BGHZ 116, 244 Zurückbehaltungsrecht des Schuldners und Einrede des nichterfüllten Vertrages im Prozess
BGH NJW-RR 2007, 1612 Einrede des nichterfüllten Vertrags wg. Sachmängeln (§ 320 BGB) durch den Vertragspartner/Zedenten auch bei Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

BGH NJW 2012, 528

Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB bei Schadensersatz wegen Besitzstörung (Parken auf fremden Grund)

BGH NJW-RR 2013, 1458 Keine Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB) bei eigener Vertragsuntreue



§ 6 Erlöschen von Schuldverhältnissen

  1. Erfüllung und Erfüllungssurrogate

    1. Erfüllung durch Leistung (§ 362 BGB)

      1. Bewirkung des Leistungserfolgs
        1. Leistender
        2. Empfänger
          1. Leistung an Dritte (§§ 362 II, 185 BGB)
          2. Einziehungsermächtigung
        3. Vertrag oder Realakt?
          1. Abgrenzung zum Erfüllungsgeschäft
          2. Praktische Relevanz
          3. "Reale Leistungsbewirkung" und "Empfangszuständigkeit"
        4. Leistungsbestimmung bei mehreren Forderungen (§§ 366 f BGB)
      2. Rechtsfolge
      3. Quittung (§§ 368 ff BGB)

    2. Leistung an Erfüllungs Statt (§ 364 I BGB)

      1. Anwendungsfälle
      2. Rechtsfolgen
      3. Mangelhafte Ersatzleistung

    3. Leistung erfüllungshalber (§ 364 II BGB)

      1. Übernahme einer neuen Verbindlichkeit (§ 364 II BGB)
      2. Rechtsfolgen
        1. Suspendierung
        2. Erfüllungswirkung

  2. Aufrechnung (§§ 387 ff BGB)

    1. Gesetzeszweck

    2. Begriffe

    3. Erfüllung durch einseitiges Rechtsgeschäft

      1. Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB)
      2. Wirkung der Aufrechnung (§ 389 BGB)

    4. Voraussetzungen

      1. Wechselseitigkeit der Forderungen
      2. Gleichartigkeit der Forderungen
      3. Erfüllbarkeit der Passivforderung (Forderung des Aufrechnungsgegners)
      4. Durchsetzbarkeit der Aktivforderung (Forderung des Aufrechnenden)
      5. Aufrechnungsverbote
        1. Rechtsgeschäftliche Aufrechnungsverbote (vgl. z.B. § 309 Nr. 3 BGB)
        2. Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung (§ 393 BGB)
        3. Unpfändbare Forderung (§ 394 BGB)
        4. Forderungen der öffentlichen Hand (§ 395 BGB)
        5. Sinn und Zweck des Rechtsgeschäfts

  3. Andere Erlöschensgründe

    1. Hinterlegung (§§ 372 - 386 BGB)

      1. Zweck
      2. Voraussetzungen
        1. Hinterlegungsfähiger Gegenstand
        2. Hinterlegungsgründe
      3. Verfahren
      4. Rechtsfolgen

    2. Erlass (§ 397 BGB)

      1. Abstrakter Verfügungsvertrag
      2. Zustandekommen - "Erlassfalle"

    3. Novation

    4. Konfusion

    5. Weitere Erlöschensgründe

      Anfechtung, Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Zeitablauf, Unmöglichkeit (§ 275 BGB), Verwirkung (§ 242 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 14-17

Looschelders SAT §§ 17 - 19
Medicus/Lorenz SAT Rn. 249 ff
b) Speziell:

Lorenz  JuS 2008, 951

Grundwissen Zivilrecht: Aufrechnung

Lorenz JuS 2009, 109

Grundwissen Zivilrecht: Erfüllung
Habermeier JuS 1997, 1057 Grundfragen der Aufrechnung

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 141 - 148 (Erfüllung); 149 - 155 (Aufrechnung), 156 (Erlass)

d) Rechtsprechung:
BGHZ 46, 338 Ersetzungsbefugnis und Gewährleistung bei Leistung an Erfüllungs statt (Inzahlunggabe von Kraftfahrzeugen)
BGH NJW 1999, 210 f Erfüllung einer Geldschuld durch Überweisung
BGHZ 87, 156 ff = NJW 1983, 1605 ff Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Treuhänder (Notaranderkonto) nach §§ 362 II, 185 BGB?
BGHZ 106, 163 Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung i.S.v. § 366 I BGB wegen Irrtums (zumindest) analog § 119 BGB (Geschäftsähnliche Handlung)
BGHZ 128, 111 = NJW 1995, 518 Inzahlunggabe eines Altwagens beim KfZ-Kauf als Leistung an Erfüllungs Statt
BGH NJW 2001, 2324 Stillschweigender Abschluss eines Erlassvertrags nach § 151 S. 1BGB - "Erlassfalle"
BGH NJW 2003, 504 Rückabwicklung bei Ersetzungsbefugnis (Inzahlunggabe des Altfahrzeugs beim Leasingvertrag)
BGH NJW 2003, 1182 Schuldnerschutz bei der Zession: Erhaltung der Aufrechnungsmöglichkeit bei zwischenzeitlicher Sicherungsabtretung der Aktivforderung (Begriff des "Erwerbs" i.S.v. § 406 Halbs. 2 BGB)
BGH NJW-RR 2004, 656 Voraussetzungen der Schuldbefreiung durch Hinterlegung (§ 372 S. 2 BGB) - Verhältnis zur befreienden Zahlung an den Scheinzessionar nach § 409 I BGB
BGH NJW 2006, 2398 Anspruch auf Verzugszinsen analog § 288 BGB bei Anspruch auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
BGH NJW 2006, 300 Erlöschen von Forderungen durch Erfüllung (§ 362 I BGB): Beweislast, Voraussetzungen des Anscheinsbeweis, kein Anscheinsbeweis für Erfüllung bei erhaltener Nachnahmesendung
BGH NJW-RR 2007, 1118 Leistung erfüllungshalber: Keine Erfüllung nach § 362 I BGB durch Scheckhingabe; Bedeutung der Scheckzahlungsabrede bei Einlösung des Schecks durch einen Dritten nach Übergang der Verlustgefahr (verschuldensunabhängige Einrede der Scheckhingabe); stillschweigendes Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrags, Annahme nach § 151 S.1 BGB; verschuldensabhängige Haftung aus §§ 280 I, 241 II BGB bei Abhandenkommen eines Schecks beim Empfänger auch ohne Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages
BGH NJW 2007, 3488 Erfüllung (§ 362 BGB) bei Verpflichtung gegenüber mehreren Gläubigern; (vertragliche) Tilgungsbestimmung; Rechtsfolgen der Unmöglichkeit bei teilbaren Leistungen; Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht gem. § 326 II BGB
BGH NJW 2009, 3508 Aufrechnungsverbot gegen eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 393 BGB)
BGH NJW 2010, 64 Kein Erlass (§ 397 BGB) durch Vertrag zugunsten Dritter
BGH 2014, 1239 Leistung an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) und Leistung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB)
BGH 2014, 1230 Voraussetzungen der Verwirkung
OLG Celle NJW 1981, 766 Aufrechnungsausschluss nach § 393 BGB bei vorsätzlicher unerlaubter Handlung
OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 643 Aufrechnungsausschluss nach § 242 BGB aus Sinn und Zweck des Rechtsgeschäfts
AG Köln NJW 2006, 1600 Keine Erfüllung einer Geldschuld durch Einwurf von Bargeld in den Hausbriefkasten


§ 7 Leistungsstörungen, Teil 1: Überblick

  1. Die Pflichtverletzung als zentraler Haftungstatbestand

    1. Systematik des Leistungsstörungsrechts

      1. § 280 BGB als zentrale Anspruchsgrundlage
      2. Anknüpfung des Gewährleistungsrechts an das Allgemeine Leistungsstörungsrecht

    2. Begriff der Pflichtverletzung

      1. Leistungsbezogene Pflichten
        1. Ausblieben der Leistung
        2. Verspätung der Leistung
      2. Leistungsunabhängige Pflichten (Schutz- und Obhutspflichten, § 241 II BGB)

  2. Vertretenmüssen (§ 276 BGB)

    1. Vorsatz und Fahrlässigkeit

    2. Übernahme von Garantien und Beschaffungsrisiken

    3. Beweislast bei Pflichtverletzung (§ 280 I 2, 619a, § 311a II 2 BGB)

  3. Rechtsfolgen der Pflichtverletzung

    1. Verschuldensabhängige Rechtsfolgen

      1. Anspruch auf Schadensersatz: § 280 I BGB als zentrale Anspruchsgrundlage
      2. Schadensarten
        1. "Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung" (§ 280 III, 281- 283 BGB)
        2. Schadensersatz "neben der Leistung"
          1. Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung (§ 280 II, 286 BGB)
          2. Sonstiger Schadensersatz
      3. Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)

    2. Verschuldensunabhängige Rechtsfolgen

      1. Rücktrittsrecht wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (§§ 323, 326 V BGB)
      2. Nacherfüllungsanspruch (§§ 439, 634; § 327l BGB)
      3. Minderungsrecht (§§ 441 I, 638; 327m BGB)

  4. Nebenpflichtverletzungen

    1. Systematik: Anknüpfung an den Pflichtverletzungstatbestand (§ 280 BGB)

    2. "Positive Forderungsverletzung" (§§ 241 II, 280 I, III, 284, 324 BGB)

    3. "Verschulden bei Vertragsschluss" - culpa in contrahendo - (§§ 311 II, III, 241 II, 280 I BGB)

  5. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

  6. Außerordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (§ 314 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 21

Looschelders SAT §§ 20,  22
Medicus/Lorenz SAT Rn. 322 ff
b) Speziell:
Lorenz JuS 2007, 213 Grundwissen Zivilrecht: Was ist eine Pflichtverletzung (§ 280 I BGB)?
Lorenz JuS 2007, 611 Grundwissen Zivilrecht: Vertretenmüssen
Lorenz JuS 2008, 203 Grundwissen Zivilrecht: Schadensarten bei der Pflichtverletzung

c) Übungsfälle:

PdW SchuldR I Fälle 33 - 42 (Grundstrukturen und Schadensarten)



§ 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners - Vertretenmüssen

  1. Das Verschuldensprinzip und seine Ausnahmen

  2. Verschulden (§ 276 BGB)

    1. Vorsatz

      1. Tatsachen und Rechtswidrigkeit (Vorsatztheorie)
      2. Bedingter Vorsatz (dolus eventualis) - bewusste Fahrlässigkeit

    2. Fahrlässigkeit (§ 276 II BGB)

      1. Objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab
      2. Einfache (leichte) Fahrlässigkeit
      3. Grobe Fahrlässigkeit
        1. Schlechthin unentschuldbares Verhalten
        2. Abgrenzung zum bedingten Vorsatz
        3. Bedeutung
          1. Annahmeverzug (§ 300 Abs. 1 BGB)
          2. Gutgläubiger Erwerb (§ 932 Abs. 2 BGB)

  3. Verschuldensfähigkeit (§§ 276 Abs. 1 S. 2, 827 f BGB)

  4. Haftungsmilderungen

    1. Gesetzliche Haftungsmilderungen

      1. Ausschluss von einfacher Fahrlässigkeit (zB §§ 300 I, 521, 599, 680, 968 BGB)
      2. Beschränkung auf die eigenübliche Sorgfalt ("diligentia quam in suis")
        1. Bedeutung (§ 277 BGB)
        2. Anwendungsfälle (zB §§ §§ 346 III 1 Nr. 3, 690, 708, 1359, 1664, 2131BGB)

    2. Vertragliche Haftungsmilderungen (§ 276 Abs. 2 BGB, § 309 Nr. 7 BGB)

  5. Haftungsverschärfungen: Haftung ohne Verschulden

    1. Zufallshaftung (zB § 287 S. 2 BGB)

    2. Übernahme einer Garantie

    3. Übernahme eines Beschaffungsrisikos

      1. Gattungsschulden
      2. Stückschulden

  6. Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzl. Vertreter (§ 278 BGB)

    1. Zurechnungsnorm

    2. Begriff des Erfüllungsgehilfen, Abgrenzung zum Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)

    3. Handlung in Erfüllung einer Pflicht des Schuldners

    4. Freizeichnungsmöglichkeit

    5. Umfang der Verschuldenszurechnung

      1. Verschuldensfähigkeit
      2. Verschuldensmaßstab

    6. Eigenhaftung des Schuldners für Auswahl- und Überwachungsverschulden

    7. Haftung für gesetzliche Vertreter

    8. Verfassungsmäßig berufene Vertreter - Organverschulden (§ 31 BGB)
       
  7. Beweislast

    I. Grundsatz
    II. Beweislast bei Pflichtverletzung (§ 280 I 2 BGB)
    III. Sonderregelung im Arbeitsrecht (§ 619a BGB
     
  8. Verantwortlichkeit des Gläubigers

    I. Praktische Relevanz
    II. Verletzung vertraglicher oder deliktischer Pflichten
    III. Obliegenheitsverletzung: “Verschulden gegen sich selbst”
    IV. Sphärentheorie
     

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 20
Looschelders SAT § 23
Medicus/Lorenz SAT Rn. 300 - 396, 499 ff

b) Speziell:
Hager NJW 1989, 1640 Das Mitverschulden von Hilfspersonen und gesetzlichen Vertretern des Geschädigten
S. Lorenz JuS 2007, 611 Grundwissen Zivilrecht: Vertretenmüssen (§ 276 BGB)
S. Lorenz JuS 2007, 983 Grundwissen Zivilrecht: Haftung für den Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB)
Derleder NJW 2011, 113 Beschaffungsrisiko, Lieferengpass und Leistungsfrist - vom Smartphone zum Solarmodul

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 95 - 100

d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1993, 1704 Begriff des Erfüllungsgehilfen, Abgrenzung zum Substituten, Abgrenzung zwischen Handeln "in Erfüllung" einer Verpflichtung zum Handeln "bei Gelegenheit" bei strafbaren Handlungen
BGH NJW 1996, 452 Begriff des Erfüllungsgehilfen: Makler als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers?
BGH NJW 1997, 1233 Begriff des Erfüllungsgehilfen, Abgrenzung zwischen Handeln "in Erfüllung" einer Verpflichtung zum Handeln "bei Gelegenheit"; Eigenhaftung des Vertreters/Verhandlungsgehilfen aus c.i.c.
BGH NJW 2003, 1445 Haftung der BGB-Gesellschaft für deliktisches Handeln der Gesellschafter/Geschäftsführer analog § 31 BGB; gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaft
BGH NJW 2005, 1420 Fluggesellschaft als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, Haftung wegen eines Reisemangels nach § 651 f BGB: Kausalität, Adäquanz und Schutzzweck der Norm bei herausgeforderter Selbstgefährdung ("Herausforderungsfall")
BGH NJW-RR 2005, 765 Begriff des Erfüllungsgehilfen: Abgrenzung vom Handeln "in Erfüllung" einer Verpflichtung und "bei Gelegenheit"
OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 Haftung wegen anfänglichen Unvermögens nach § 311a II BGB: keine gesetzliche Garantiehaftung
BGH NJW 2007, 428 Verschulden und Rechtsirrtum; Rechtsberater als Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 BGB
BGH NJW 2007, 2988 Definition der "groben Fahrlässigkeit"
BGH NJW 2007, 3777  "Vorübergehende" Unmöglichkeit und § 275 BGB
BGH NJW 2008, 840 Vertretenmüssen und entschuldbarer Rechtsirrtum bei nachträglicher Änderung der Rechtsprechung
BGH NJW 2009, 681 (Bedingter) Vorsatz und (bewusste) Fahrlässigkeit; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Bezugspunkt des Verschuldens
BGH NJW-RR 2011, 916 Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht im Falle der Unmöglichkeit nach § 326 II S. 1 BGB: Begriff der "Verantwortlichkeit" des Gläubigers (Risikoübernahme)
BGH NJW 2014, 2183 Keine Zurechnung des Herstellerverschuldens an den Verkäufer nach § 278 BGB
BGH NJW 2015, 1296 Verzug (§ 286 BGB) und Vertretenmüssen (§ 286 IV BGB) bei Geldmangel: "Geld muss man haben"
BGH v. 12.1.2017 - III ZR 4/16 Beweislast für die Pflichtverletzung (§ 280 I BGB) bei handlungsbezogenen Pflichten (Dienstvertrag); Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen


§ 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände

  1. Erfasste Unmöglichkeitstatbestände

    1. "Echte" Unmöglichkeit (§ 275 I BGB)

      1. Objektive und subjektive Unmöglichkeit
      2. Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
      3. Physische Unmöglichkeit
      4. Rechtliche Unmöglichkeit

    2. "Unechte" Unmöglichkeit (§ 275 II, III BGB)

      1. "Faktische" Unmöglichkeit (§ 275 II BGB)
      2. "Personale" Unmöglichkeit (§ 275 III BGB)
      3. Einredecharakter
      4. Abgrenzung zur Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

    3. Teilweise Unmöglichkeit

      1. Quantitative Teilunmöglichkeit
      2. Qualitative Teilunmöglichkeit

    4. Vorübergehende oder zweifelhafte Unmöglichkeit

      1. Absolutes Fixgeschäft
      2. Unzumutbare Ungewissheit
      3. Zweifelhafte Unmöglichkeit

  2. Vom Vertretenmüssen unabhängige Rechtsfolgen der Unmöglichkeit

    1. Befreiung von der Primärleistungspflicht - Leistungsgefahr (§ 275 BGB)

    2. Surrogat (§ 285 BGB)

    3. Schicksal der Gegenleistungspflicht - Preisgefahr (§ 326 BGB)

      1. Wegfall der Gegenleistungspflicht
      2. Fortbestehen der Gegenleistungspflicht
        1. Verantwortlichkeit des Gläubigers
        2. Annahmeverzug und mangelndes Vertretenmüssen des Schuldners

    4. Rückforderung erbrachter Gegenleistung (§§ 326 IV, 346 ff BGB)

    5. Rücktritts- und Minderungsrecht (§§ 326 I 2, 326 V, 441, 638 BGB)

      1. Praktische Bedeutung
        1. Qualitative Unmöglichkeit
        2. Teilunmöglichkeit (s. auch § 327c VI, VII BGB)
        3. Zweifelhafte Unmöglichkeit
      2. Rücktrittsvoraussetzungen

  3. Vom Vertretenmüssen abhängige Rechtsfolgen der Unmöglichkeit: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

    1. Leistungsbefreiung und Pflichtverletzung (§ 275 IV BGB)

    2. Schadensersatz statt der Leistung

      1. Anfängliche Leistungsbefreiung (§ 311a II BGB)
        1. Pflichtverletzung: Vorvertragliche Pflicht
        2. Vertretenmüssen
          1. Bezugspunkt
          2. Verschulden
          3. Garantieübernahme/Beschaffungsrisiko
        3. Inhalt des Schadensersatzanspruchs: Surrogations- oder Differenztheorie

      2. Nachträgliche Leistungsbefreiung (§§ 275 IV, 280 I, III, 283 BGB)
        1. Pflichtverletzung
        2. Vertretenmüssen (§§ 280 I 2, 619a BGB)
          1. Bezugspunkt
          2. Verschulden
          3. Garantieübernahme
        3. Inhalt des Schadensersatzanspruchs: Surrogations- oder Differenztheorie

    3. Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 22
Looschelders SAT §§ 21, 27 III, 28
Medicus/Lorenz SAT Rn. 403 ff

b) Speziell:
S. die Angaben zu § 7 sowie
S. Lorenz, JuS 2022, 394 ff Grundwissen - Zivilrecht: Unmöglichkeit – Voraussetzungen und unmittelbare Rechtsfolgen
S. Lorenz, JuS 2022, 802 ff Grundwissen - Zivilrecht: Unmöglichkeit – Auswirkungen auf die Gegenleistung
S. Lorenz JuS 2008, 673 Grundwissen Zivilrecht: Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)

c) Übungsfälle:

PdW SchuldR I Fälle 9 - 32, 58 - 66

d) Rechtsprechung:
BGHZ 83, 197 Gleichstellung der vorübergehenden Unmöglichkeit mit der endgültigen Unmöglichkeit (Embargo-Fall)
BGH NJW 1988, 699 Unverhältnismäßige Aufwendungen und Unmöglichkeit - "Modellfall" zu § 275 Abs. 2 BGB
BGH NJW 2001, 2878 = JuS 2002, 82 (Emmerich) Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verspätung der Leistung
BGH NJW 2002, 57 Vom Gläubiger zu vertretende Unmöglichkeit: Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht, Abzug ersparter Aufwendungen und Beweislast
BGH NJW 2002, 595 Unmöglichkeit, Vertretenmüssen und Risikoübernahme: "Tic Tac Toe"
BGH NJW-RR 2011, 916 Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht im Falle der Unmöglichkeit nach § 326 II S. 1 BGB: Begriff der "Verantwortlichkeit" des Gläubigers (Risikoübernahme)
BGH WM 2005, 1232 Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen) bei u.U. vorübergehenden Leistungshindernissen; Gleichstellung mit endgültiger Unmöglichkeit bei möglicher Vereitelung des Vertragszwecks und der Unzumutbarkeit weiteren Abwartens
BGH NJW-RR 2005, 1534 Schadensersatzpflicht bei Vereitelung eines Vorkaufsrechts; Voraussetzungen der subjektiven Unmöglichkeit bei Veräußerung der Sache an einen Dritten, Beweislast
BGH NJW 2005, 3284 Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 II BGB bei Mangel der Mietsache (§ 535 BGB); Voraussetzung der Unmöglichkeit der (subjektiven) Mängelbeseitigung (§ 275 I BGB)
BGH NJW 2005, 2848 Aufwendungsersatz nach § 284 BGB beim Kauf eines mangelhaften Kfz: Begriff der Aufwendungen, Verhältnis zum Verwendungsersatz nach Rücktritt (§ 347 BGB) sowie zum Schadensersatz "neben" der Leistung
BGH NJW 2006, 1960 Ausschuss des Rücktrittsrechts im Falle mangelhafter Leistung nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB: Begriff der "unerheblichen" Pflichtverletzung im Falle arglistiger Täuschung über einen Sachmangel
BGH NJW 2007, 2841 Haftung wegen nachträglichen Unvermögens beim Doppelverkauf; Voraussetzungen der subjektiven Unmöglichkeit bei fehlender Verfügungsmacht; Aufrechterhaltung des Kaufpreisanspruchs bei vom Käufer zu vertretender Unmöglichkeit (§ 324 BGB a.F. = § 326 II 1 BGB n.F.)
BGH NJW 2007, 3488 Erfüllung (§ 362 BGB) bei Verpflichtung gegenüber mehreren Gläubigern; (vertragliche) Tilgungsbestimmung; Rechtsfolgen der Unmöglichkeit bei teilbaren Leistungen; Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht gem. § 326 II BGB
BGH NJW 2007, 3777  "Vorübergehende" Unmöglichkeit und § 275 BGB; Abgrenzung der Nichterfüllung zur Rechtsmängelhaftung bei Nichtverschaffung von Eigentum; (keine) gesetzliche Garantiehaftung des Veräußerers für die Eigentumsverschaffungspflicht
BAG NZA 2005, 118 Voraussetzungen der leistungsbefreienden Unmöglichkeit nach § 275 I BGB im Falle subjektiver Unmöglichkeit; Maßstab der Leistungsbefreiung nach § 275 II: Gläubigeraufwand und Schuldnerinteresse
LG Rottweil NJW 2003, 3139 Rücktritt bei teilweiser Unmöglichkeit – Erfordernis des Interessefortfalls (§ 326 Abs. 5 i.V.m. § 323 BGB)
OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 Gleichstellung von vorübergehender und endgültiger Unmöglichkeit bei Unzumutbarkeit weiteren Abwartens
OLG Koblenz NJW 2008, 1679 Zahlungsanspruch für durchgeführte Operation bei nach § 613 S. 1 BGB unzulässiger Substitution (vereinbarte Chefarztbehandlung); Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) durch Zweckerreichung; Rückzahlungsanspruch des Honorars gem. § 326 IV, 346 I BGB; (kein) Wertersatzanspruch für für die erfolgreich durchgeführte Operation aus § 812 I S. 1 Alt. 1 BGB wg. § 814 BGB
BGH NJW 2008, 3122 Normative Unmöglichkeit (Leistungsverweigerungsrecht) nach § 275 II BGB; Anwendbarkeit von § 275 II BGB auf gesetzliche Schuldverhältnisse; Bedeutung des Vertretenmüssens bei der Frage der Zumutbarkeit (§ 275 II S. 2 BGB)
BGH NJW 2010, 1282 Minderung der Gegenleistung im Falle von Teilunmöglichkeit (§§ 326 I S. 1 Halbs. 2, 441 BGB); Berechnungsmethode beim Werkvertrag (Fortsetzung von BGH NJW 2007, 3488).
BGH NZG 2010, 1436 Zeitweilige (vorübergehende) Unmöglichkeit und Verjährung
BGH NJW 2011, 756 Wirksamkeit eines Vertrags über den Einsatz "magischer Kräfte" (Kartenlegen); objektive Unmöglichkeit (§ 275 I BGB); Schicksal des Gegenleistungsanspruchs: Dispositiver Charakter von § 326 I BGB
BGH NJW 2013, 152 Subjektive (tatsächliche und rechtliche) Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) bei der Pflicht zur Registrierung einer bereits vergebenen Domain; Unzumutbarkeit der Leistung analog §§ 275 II, III BGB ("gewinn.de")


§ 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung

  1. Alternativität zwischen Unmöglichkeit und Verspätung

  2. Schuldnerverzug (§ 286 ff BGB)

    1. Bedeutung der Regelung

    2. Voraussetzungen des Verzugs

      1. Fällige und durchsetzbare Leistungspflicht -Bedeutung von Einreden
        1. Einrede aus § 214 I BGB
        2. Einrede aus § 320 BGB
        3. Einrede aus § 273 BGB

      2. Mahnung, Mahnungsersatz
        1. Mahnung
          1. Zweck, rechtl. Charakter
          2. Notwendiger Inhalt
          3. Zeitpunkt
        2. Mahnungsersatz (§ 286 I 2 BGB)
        3. Entbehrlichkeit
          1. Kalendermäßige Bestimmung (Nr. 1)
          2. Kalendermäßige Bestimmbarkeit (Nr. 2)
          3. Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (Nr. 3)
          4. Besondere Gründe (Nr. 4)
          5. 30-Tages-Regelung (§ 286 III BGB)

      3. Nichtleistung

      4. Vertretenmüssen (§ 286 IV BGB)

    3. Rechtsfolgen

      1. Fortbestand der Leistungspflicht
      2. Haftungsverschärfung und Zufallshaftung des Schuldners (§ 287 BGB)
      3. Verzugszinsen (§ 288 BGB)
        1. Berechnung
        2. Basiszinssatz (§ 247 BGB)
      4. Ersatz des Verzögerungsschaden (§ 280 I, II BGB)
      5. Rücktritt nach § 323 BGB (verschuldensunabhängig)

    4. Beendigung des Verzugs

      1. Leistungserbringung
      2. Stundung
      3. Erlöschen der Forderung
      4. Entstehung von Einreden
      5. Annahmeverzug des Gläubigers

  3. Gläubigerverzug - Annahmeverzug (§§ 293 ff BGB)

    1. Voraussetzungen

      1. Erfordernis der Mitwirkung des Gläubigers für die Leistungserbringung durch den Schuldner
      2. Erfüllbarkeit (§ 271 BGB)
      3. Ordnungsgemäßes Angebot
        1. Tatsächliches Angebot (§ 294 BGB)
        2. Wörtliches Angebot (§ 295 BGB)
        3. Entbehrlichkeit des wörtlichen Angebots (§ 296 S. 1 BGB)
      4. Nichtannahme durch den Gläubiger, Verweigerung der Mitwirkung
        1. Irrelevanz des Verschuldens
        2. Unberechtigte Verweigerung der Zug um Zug geschuldeten Gegenleistung (§ 298, §§ 320, 273 BGB)
      5. Kein Ausschluss des Annahmeverzugs
        1. Leistungsfähigkeit des Schuldners (§ 297 BGB)
        2. Vorübergehende Annahmeverhinderung (§ 299 BGB)
        3. Vertretenmüssen durch den Schuldner (§ 242 BGB)

    2. Rechtsfolgen

      1. Keine Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht
      2. Haftungsmilderung (§ 300 I BGB)
      3. Wegfall der Verzinsungspflicht und der Herausgabe fiktiver Nutzungen (§§ 301 f BGB)
      4. Recht zur Besitzaufgabe (§ 303 BGB)
      5. Erstattung der Mehraufwendungen (§ 304 BGB)
      6. Übergang der Leistungsgefahr bei Gattungsschulden (§§ 243 II, 300 II BGB)
      7. Übergang der Preisgefahr (Vergütungsgefahr) bei Unmöglichkeit (§ 326 II Alt. 2 BGB)
      8. Hinterlegungs- und Versteigerungsmöglichkeit, freihändiger Verkauf (§§ 372, 383 BGB, § 373 HGB)

    3. Verhältnis zum Schuldnerverzug: Schadensersatzpflicht des Gläubigers aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs

  4. Rücktrittsrecht nach § 323 BGB

    1. Änderung der Vorschrift zum 12.6.2014 – europarechtlicher Hintergrund (Art. 18 Verbraucherrechte-RL 2011)
       
    2. Voraussetzungen

      1. Fällige und durchsetzbare Leistungspflicht
      2. Nichterfüllung oder Schlechterfüllung
      3. Fristsetzung nach/mit Fälligkeit
        1. Zweck
        2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 323 II BGB)
          1. Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (Nr. 1)
          2. Relatives Fixgeschäft (Nr. 2)
          3. Besondere Umstände im Falle nicht vertragsgemäßer Leistung (Nr. 3)
      4. Fruchtloser Fristablauf

    3. Rechtsfolgen

      1. Fortbestand der Leistungspflicht
        1. ius variandi des Gläubigers
        2. Möglichkeiten des Schuldners
      2. Rücktrittsrecht
        1. Vollständiges Ausbleiben der Leistung
        2. Teilleistung (§ 323 V 1 BGB)
        3. Mangelhafte Leistung (§ 323 V 2 BGB)

    4. Verhältnis zum Schadensersatzanspruch (§ 325 BGB)

       

  5. Schadensersatzansprüche

    1. Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB)

      1. Begriff, Abgrenzung

      2. Voraussetzungen
        1. Pflichtverletzung (§ 280 I 1 BGB)
        2. Zusätzliche Voraussetzungen (§§ 280 III, 281 BGB)
          1. Fällige und durchsetzbare Leistungspflicht
          2. Nichterfüllung oder Schlechterfüllung
          3. Fristsetzung (§ 281 II BGB) nach/mit Fälligkeit bzw. Abmahnung (§ 281 III BGB)
            1. Zweck
            2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 281 II BGB)
            3. Fruchtloser Fristablauf
        3. Vertretenmüssen
          1. Vermutung (§ 280 I 2 BGB)
          2. Bezugspunkt
            1. ursprüngliche Nichtleistung
            2. unterbliebene Nachholung der Leistung

      3. Rechtsfolgen
        1. Fortbestand des Primärleistungsanspruchs
          1. ius variandi des Gläubigers (§ 281 IV BGB)
          2. Möglichkeiten des Schuldners
        2. Inhalt des Schadensersatzanspruchs (§ 281 I 3 BGB)
          1. Surrogationsmethode
          2. Differenzmethode
          3. "Kleiner" Schadensersatz
          4. "Großer" Schadensersatz (§ 281 I 2)
          5. Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB)
          6. Verhältnis zum Verzugsschaden
        3. Anspruch auf Aufwendungsersatz (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)

    2. Schadensersatz "neben der Leistung"

      1. Verzögerungsschaden (§§ 280 I, II, 286 BGB)
        1. Begriff, Abgrenzung zum "Mangelfolgeschaden"
        2. Pflichtverletzung (§ 280 I 1 BGB)
        3. Zusätzliche Voraussetzungen (§§ 280 II, 286 BGB)
        4. Vertretenmüssen
          1. Vermutung (§ 280 I 2 BGB)
          2. Bezugspunkt
      2. Sonstiger Schaden (§§ 280 I BGB)
        1. Begriff, Abgrenzung
        2. Pflichtverletzung, Kausalität
        3. Vertretenmüssen
          1. Vermutung (§ 280 I 2 BGB)
          2. Bezugspunkt

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 23
Looschelders SAT §§ 26, 27 I, 36
Medicus/Lorenz Rn. 461 ff; 486 ff, 504 ff, 544 ff

b) Speziell:

S. die Angaben zu § 7 sowie
Canaris ZIP 2003, 321 Begriff und Tatbestand des Verzögerungsschadens im neuen Leistungsstörungsrech^t
Riehm JZ 2014, 2065 Irrungen und Wirrungen zur Fristsetzung und ihrer Entbehrlichkeit
Kohler Jura 2014, 872 § 281 Abs. 4 BGB und das Ende des Erfüllungsanspruchs

c) Übungsfälle:

PdW SchuldR I Fälle 43 - 57

d) Rechtsprechung:
BGH NJW-RR 1997, 622 Zeitpunkt der Mahnung (nicht vor Fälligkeit); Entbehrlichkeit der Mahnung bei "Selbstmahnung"
BGH NJW 1999, 3115,
Schadensersatz beim Grundstückskauf; Mindestschaden
BGH NJW 2001, 365 Verzug ohne Mahnung nach § 284 II BGB aF bei genehmigungsbedürftigem Geschäft
BGH NJW 2001, 2878 Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verzug (Fixgeschäft), Haftung nach § 326 BGB aF und Entbehrlichkeit der Fristsetzung (Musikproduktionsvertrag)
BGH NJW 2002, 3541 Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verspätung der Leistung bei Dauerschuldverhältnissen; Schicksal der Gegenforderung bei Unmöglichkeit; keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung (§ 390 BGB); (keine) Einrede des nichterfüllten Vertrags im Falle des Annahmeverzugs
BGH NJW 2005, 1187 Fortbestand des Verzugs bei Veräußerung der Mietsache, Haftung des Erwerbers für nach dem Erwerb eingetretene Verzugsschäden
BGH NJW 2005, 1772 Verzug bei kalendermäßiger Bestimmung der Leistungszeit (§ 286 II Nr. 1 BGB) und einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB
BGH NJW 2006, 687 Voraussetzung des Verzugs: Mahnung als geschäftsähnliche Handlung; keine Mahnung durch vollmachtslosen Dritten; Verhältnis des Verspätungsschadens (jetzt: §§ 280 I, II, 286 BGB) zur Nebenpflichtverletzung (§§ 280 I, 241 II BGB)
BGH NJW 2006, 1198 Einfluss des Erfüllungsverlangens auf ein entstandenes Rücktrittsrecht: Keine rechtsgestaltende Wirkung des Erfüllungsverlangens, kein Wegfall des Rücktrittsrechts, keine erneutes Fristsetzungserfordernis; Maklerkosten und Aufwendungsersatz nach § 284 BGB
BGH NJW 2006, 1662 Verzugsschaden bei Zession und Sicherungszession
BGH NJW 2006, 2398 Anspruch auf Verzugszinsen analog § 288 BGB bei Anspruch auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
BGH NJW 2006, 3271 Verzug des Schuldners bei Zuvielforderung des Gläubigers
BGH NJW 2007, 1581 Fälligkeit und Verzug: Vertragliche Zahlungsfristen als Leistungszeitbestimmung nach § 271 Abs. 1 BGB; Abgrenzung von § 286 Abs 2 Nr. 1 (Kalendermäßige Bestimmung) und § 286 Abs. 2 Nr. 2 (Kalendermäßige Bestimmbarkeit); Anwendung von § 193 BGB auf Fälligkeits- und Verzugsfristen (§ 286 Abs. 2 Nr. 2); Bedeutung nachvertraglichen Verhaltens für die Vertragsauslegung
BGH NJW-RR 2008, 210 Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung vor Fälligkeit - kein Verzugs(folgen)eintritt
BGH NJW 2008, 50 Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens nach §§ 280 I, II, 286 BGB; Voraussetzungen des Verzugs (§ 286 BGB): Keine einseitige Bestimmung der Leistungszeit; Anforderungen an eine mit der Rechnungsstellung verbundene "befristete Mahnung" im Verhältnis zu Verbrauchern (Abgrenzung zur Einräumung eines Zahlungsziels); zeitliches Zusammenfallen von fälligkeitsbegründender Handlung und Mahnung; Voraussetzungen des Verzugs bei Entgeltforderungen nach § 286 III BGB
BGH NJW 2009, 1068 Wertersatzanspruch nach Rücktritt bei Weiterveräußerung des Gegenstandes (§ 346 II S.1 Nr. 1 BGB): Bemessung des Wertersatzes an der vereinbarten Gegenleistung (§ 346 II S. 2 BGB) auch im Falle des Rücktritts wegen Zahlungsverzögerung
BGH NJW-RR 2009, 667 Werklieferungsvertrag (§ 651); Anwendung von Kaufrecht; Voraussetzungen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S.v. § 323 II Nr. 2, 281 II Alt. 1 BGB
BGH NJW 2009, 2674 Mangelbedingter Nutzungsausfall als "einfacher" Schadensersatz "neben der Leistung" nach §§ 437 Nr. 3 280 I BGB; Abgrenzung zum Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung
BGH NJW 2009, 3153 Anforderungen an eine Fristsetzung nach § 281 I (und § 323 I BGB) - keine Angabe eines Endtermins
BGH NJW 2010, 146 Rücktrittsausschuss nach § 323 V S. 1 bei Teilleistungen: Erfordernis der Teilbarkeit der (Gegen-)Leistung
EuGH v. 3.4.2008 - Rs. C‑306/06 (Telekom) = NJW 2008, 1935 Verzugsbeendigung bei Zahlungspflichten unter Unternehmern erst mit Zahlungseingang, nicht bereits mit Vornahme der Leistungshandlung; Richtlinienvorgaben
BGH NJW 2010, 2200 Fristsetzungserfordernis bei § 281 BGB: Inhaltliche Anforderungen an die Fristsetzung zur Leistungserbringung; Unterscheidung zwischen dem Erfüllungsanspruch und dem Nacherfüllungsanspruch im Werkvertragsrecht, maßgeblicher Zeitpunkt
BGH NJW 2010, 2426 Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz bei Rücktritt wegen Mangels: Abgrenzung der Schadensarten; Nutzungsausfallschaden nach Rücktritt (Ersatzfähigkeit des "rücktrittbedingten" Nutzungsausfalls): Bestätigung von BGH NJW 2008, 911 = BGHZ 174, 290; Schadensminderungspflicht; Vertretenmüssen des Verkäufers und Zurechnung des Verschuldens von Hilfspersonen
BGH NJW 2010, 2502 Rücktritt nach § 323 BGB bei Verletzung einer Nebenleistungspflicht; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung nach § 323 II Nr. 3 BGB vertragsgefährdendem Verhalten; Abgrenzung zum Rücktritt nach § 324 BGB
BGH NJW 2010, 3085 Schadensersatz statt der Leistung wegen unterlassener Mängelbeseitigung; Inhalt des Anspruchs; Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer
BGH NJW 2011, 2871 Vertragsschluss an der Tankstelle, Tanken ohne Bezahlen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§§ 280 I, II, 286 BGB); Verzug (§ 286 BGB), Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB
NJW 2012, 3714 Rücktritt nach § 323 BGB; Fristsetzungserfordernis: Keine Fristsetzung "auf Vorrat" vor Fälligkeit; Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 323 II Nr. 1 BGB: Anforderungen an eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung; Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 323 II Nr. 2 BGB bei feststehender Fruchtlosigkeit einer Nachfrist; kein Rücktritt nach § 323 IV BGB nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit
BGH NJW 2013, 1431 Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB): Erfordernis eines fälligen und einredefreien Anspruchs; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bei ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Nacherfüllung; Vertretenmüssen und Rechtsirrtum: Zurechnung von Verschulden eines Rechtsberaters über § 278 BGB; Ausschluss des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 281 I S. 3 BGB)
BGH NJW 2013, 2959 Ersatzfähigkeit von Kosten eines Deckungsgeschäfts als Schadensersatz statt der Leistung; keine Erstattungsfähigkeit als Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§§ 280 I, II, 286 BGB)
BGH NJW 2014, 1374 Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§§ 280 I, II, 286 BGB): Abstrakter Nutzungsausfall im Fall des Verzugs mit der Übergabe einer Eigentumswohnung
BGH NJW 2014, 3229 Rücktrittsausschluss nach § 323 V S. 2 BGB: Maßstab für die Unerheblichkeit eines Sachmangels i.S.v. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
BGH NJW 2015, 2564 Anforderungen an eine Fristsetzung für Rücktritt (§ 323 I BGB) und Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 I S. 1 BGB); Nacherfüllung beim Stückkauf; maßgebliche Pflichtverletzung für den Schadensersatz statt der Leistung bei einem behebbaren Sachmangel


 

 

§ 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von Nebenpflichten (Schutz- und Obhutspflichten): Positive Forderungsverletzung und culpa in contrahendo

  1. Überblick

    1. Bestehendes Schuldverhältnis

      1. Vorvertragliches Schuldverhältnis aus § 311 II, III BGB (culpa in contrahendo)
      2. Vertragliche Schuldverhältnisse ("positive Forderungsverletzung")
      3. Nachvertragliches Schuldverhältnis (culpa post contractum finitum)
      4. Die Lehre vom "einheitlichen gesetzlichen Schutzpflichtverhältnis" ohne primäre Leistungspflichten
      5. Gesetzliche Schuldverhältnisse

    2. Schutz- und Obhutspflichten

      1. Ausdrücklich geregelte Nebenpflichten
      2. Schutz- und Obhutspflichten (§ 241 II BGB)

  2. Ansprüche aus "positiver Forderungsverletzung" (§§ 280 I, 241 II BGB)

    1. Rücktrittsrecht (§ 324 BGB)
      1. Gegenseitiger Vertrag
      2. Nebenpflichtverletzung (§ 241 II BGB)
      3. Unzumutbarkeit der Hauptleistung

    2. Schadensersatz

      1. Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 I BGB)
        1. Nebenpflichtverletzung (§ 241 II BGB)
        2. Vertretenmüssen
      2. Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 282 BGB)
        1. Nebenpflichtverletzung (§ 241 II BGB)
        2. Unzumutbarkeit der Hauptleistung
        3. Vertretenmüssen

  3. Ansprüche aus Verschulden bei der Vertragsanbahnung - culpa in contrahendo (§§ 311 II, III, 241 II BGB)

    1. Historische Entwicklung

      1. Die "Entdeckung" durch Rudolf von Ihering
      2. Schwächen des Haftungsrechts
        1. Zurechnung des Gehilfenverhaltens (§ 278 vs. § 831BGB)
        2. Verjährung
        3. Beweislast für das Vertretenmüssen (§ 280 I 2 BGB)
        4. Ersatzfähigkeit bloßer primärer Vermögensschäden
      3. Die Kodifizierung der c.i.c. durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002

    2. Vorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II BGB)

      1. Abgrenzung zum "Jedermann-Verhältnis"
      2. Aufnahme von Vertragsverhandlungen (§ 311 II Nr. 1 BGB)
      3. Anbahnung eines Vertrages (§ 311 II Nr. 2 BGB)
      4. "Ähnliche geschäftliche Kontakte" (§ 311 II Nr. 3 BGB)
    3. Die Parteien
      1. Minderjährige
      2. Haftung Dritter (§ 311 III BGB)
        1. Inanspruchnahme besonderen Vertrauens
        2. Wirtschaftliches Eigeninteresse
      3. Schutz Dritter

    4. Pflichtenmaßstab (§ 241 II BGB), Fallgruppen

      1. Geschützte Rechtsgüter
      2. Allgemeine Schutzpflichten ("Deliktsähnliche" Fälle)
      3. Haftung für nicht zustandegekommene/unwirksame Verträge
      4. Schutz vor "unerwünschten Verträgen"

    5. Vertretenmüssen (§§ 280 I 2, 276 ff BGB)

      1. Eigenes Verhalten
      2. Zurechnung des Verhaltens von Hilfspersonen (§ 278 BGB)

    6. Rechtsfolgen (§ 280 I)

      1. Differenzhypothese (§ 249 I BGB)
      2. Verletzung von Schutzpflichten
      3. Nicht zustandegekommene/unwirksame Verträge
      4. Unerwünschte Verträge

    7. Konkurrenzprobleme

      1. c.i.c. und Irrtumsanfechtung ("fahrlässige Täuschung")
      2. c.i.c. und Gewährleistungsrecht

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 25
Looschelders SAT §§ 8, 25
Medicus/Lorenz SAT Rn. 517 ff, Rn. 527 ff

b) Speziell:
Lorenz JuS 2015, 398 Grundwissen Zivilrecht: Culpa in contrahendo

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 67 - 73, 74 - 83

d) Rechtsprechung:
  Soweit die folgenden Entscheidungen das noch das vor dem 1.1.2002 geltende Recht betreffen, ist die jeweilige Problematik auf das neue Recht übertragbar. Dieses hat die bereits vorher geltenden ungeschriebenen Grundsätze der culpa in contrahendo lediglich kodifiziert.
RGZ 78, 239 Linoleumrollenfall
RGZ 66, 289 Haftung aus pVV (Pferdefutter-Fall)
RGZ 104,265 Haftung aus c.i.c. bei Nichtzustandekommen eines Vertrages wegen Totaldissenses ("Weinsteinsäure-Fall")
BGHZ 60, 319 Haftung für fahrlässige Falschangaben über mängelbegründende Eigenschaften, Konkurrenz §§ 459 ff BGB a.F. (Sachmängelgewährleistung) zur c.i.c. ("Seegrundstück-Fall")
BGHZ 66, 51 Gemüseblattfall (Sorgfaltspflichten in der Vertragsanbahnung mit Schutzwirkung für Dritte)
BGHZ 93, 23 ff Haftung aus pVV: Haftungsmaßstab bei Verletzung einer Schutzpflicht ("Kartoffelpülpe-Fall)
BGHZ 136, 102 Verhältnis der mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche zu § 306 BGB sowie zur c.i.c.
BGH NJW 1990, 1658 Haftung für fahrlässige Falschangaben über den Kaufgegenstand beim Unternehmenskauf (Bierumsatz einer Gaststätte), Konkurrenz der §§ 459 ff BGB a.F. (Sachmängelgewährleistung) zur c.i.c.
BGH NJW 1996, 1884 Treuwidriger Abbruch von Vertragsverhandlungen bei formgebundenem Vertrag
BGH NJW 1997, 1233 Eigenhaftung des Vertreters/ Verhandlungsgehilfen aus c.i.c.
BGH NJW 1998, 2900 f Schadensersatz aus c.i.c. bei Abschuss eines ungünstigen Vertrags
BGH NJW 1998, 2900 Schadensersatz aus c.i.c. auf das Erfüllungsinteresse aus einem nicht abgeschlossenen Vertrag
BGH NJW 2000, 1254 Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach § 138 I BGB bei überhöhten Preisen (Vergleichspreis beim "wucherähnlichen Geschäft"); (keine) Aufklärungspflicht des Verkäufers über den Wert der Kaufsache; Vertragsaufhebung aus c.i.c. bei schuldhaften positiven Falschangaben über den Wert der Kaufsache (Sammlermünzen)
BGH NJW 2000, 3642 Eigenhaftung des Maklers für Falschangaben; Haftungsausfüllung
BGH NJW 2001, 284 Wiederkaufsrecht zum Verkehrswert und Aufklärungspflicht des Käufers über den Wert des verkauften Gegenstands: Haftung aus culpa in contrahendo bei erkannter Fehleinschätzung aufgrund eines besonderen Treueverhältnisses
BGH NJW 2001, 360 Auskunfts- und Testathaftung gegenüber Dritten: Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber geprellten Anlegern eines Kapitalanlagemodells aus culpa in contrahendo; Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung
BGH NJW 2001, 436 Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung (Bauträgermodell), Vertragsfreistellung im Wege des Schadensersatzes für culpa in contrahendo, Erfordernis des Vermögensschadens
BGH NJW 2001, 962 ff Haftung aus culpa in contrahendo: Schutzzweck vorvertraglicher Aufklärungspflichten
BGH NJW 2001, 1065 Haftung aus culpa in contrahendo wegen Nichtaufklärung über Provisionszahlung an den Verhandlungsgehilfen des Vertragspartners ("Schmiergeldzahlung")
BGH NJW 2001, 2716 Haftung des scheinbaren Vertragspartners aus culpa in contrahendo, Haftungsausfüllung
BGH NJW 2002, 2774 Verhältnis von Drohungsanfechtung (§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB); Anspruch auf Vertragsaufhebung wegen Drohung aus culpa in contrahendo (jetzt: §§ 280 I, 311 II, 241 II, 249 S. 1 BGB); Rechtswidrigkeit der Drohung
BGH NJW-RR 2003, 1037 Verschulden bei Vertragsschuss: Haftung Dritter aus c.i.c. und Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des vorvertraglichen Pflichtenverhältnisses (§ 311 Abs. 3 BGB); Haftungsausfüllende Kausalität und Schutzzweck der verletzten Pflicht bei Beratungsfehlern
BGH NJW 2005, 1503 Haftung aus culpa in contrahendo (jetzt: §§ 280 I, 311 II Nr. 2, 241 II BGB) bei Missbrauch anvertrauter "Geschäftsideen" durch Benutzung eines von einem anderen geplanten Domain-Namens ("Literaturhaus.de")
BGH NJW-RR 2005, 1082 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen; Irrelevanz des Mitverschuldens des Getäuschten; keine schadensersatzrechtliche Vertragsaufhebung wegen fahrlässiger Täuschung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II, 249 BGB) bei überwiegendem Mitverschulden des Getäuschten
BGH NJW 2006, 845 Haftung aus § 280 Abs. 1 Satz 1, § 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 II BGB (culpa in contrahendo) bei Verharmlosung des Vertragsrisikos; schadensersatzrechtliche Vertragsaufhebung, Verhältnis zu § 123 BGB
BGH NJW-RR 2006, 993 Anforderungen an den konkludenten Abschuss eines selbständigen Auskunftsvertrags; Haftung eines Dritten (Verhandlungsführers) aus culpa in contrahendo bei Inanspruchnahme von Eigenvertrauen (§ 311 III S. 2 BGB n.F.)
BGH NJW 2006, 2321 (Keine) Eigenhaftung des Reisebüros aus c.i.c. (§§ 311 III, II, 241 II, 280 I BGB) in der Vertragsanbahnung des Reisevertrags mit dem Veranstalter
BGHZ 168, 35 Rechtsfolgen der Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei der Verletzung von Aufklärungspflichten: Kein Kausalitätsnachweis bei "Minderung" durch c.i.c.; kein Anspruch auf Abschuss/Anpassung eines Vertrages ohne Kausalitätsnachweis
BGH NJW 2006, 2618 Aufklärungspflicht über die Tarifgestaltung bei der Autovermietung ("Unfallersatztarif") und Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB)
BGH NJW 2007, 292 Schadensersatz bei der Verletzung von Rücksichtnahmepflichten aus einem Schuldverhältnis (§§ 280 I, 241 II BGB) - positive Forderungsverletzung
BGH NJW 2007, 1362 Stillschweigender Auskunftsvertrag und Dritthaftung aus culpa in contrahendo bei der Anlageberatung
BGH NJW 2007, 1447 Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei Verstoß gegen die Wahrheitspflicht ; Haftungsausfüllung ("Minderung" durch c.i.c.) - "Unfallersatztarif"
BGH NJW 2007, 3057 Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB)
BGH NJW-RR 2008, 564 Schuldrechtlicher Anspruch auf Vertragsaufhebung aus culpa in contrahendo bei vorvertraglichen Falschauskünften (§§ 280 I, 311 II, 241 II, 249 S. 1 BGB); Verhältnis zur Arglistanfechtung (keine analoge Anwendung von § 124 BGB); Kausalitätsvermutung; Verhältnis zum Gewährleistungsrecht (offen gelassen)
BGH NJW 2008, 1147 Schadensersatz bei unberechtigtem Nacherfüllungsverlangen im Kaufrecht (§§ 280 I, 241 II BGB)
BGH NJW 2008, 1307 = BGHZ 174, 186 Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo): Haftungsvoraussetzungen (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) und Haftungsausfüllung, Beweislast; Teilvergütung bei fristloser Kündigung von Dienstverträgen gem. §§ 627, 628 BGB
BGH NJW 2009, 1262 = BGHZ 179, 238 Pflichtverletzung (§ 241 II BGB) und Vertretenmüssen (§§ 280 I 2, 276 BGB) bei der unberechtigten außergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen und Gestaltungsrechten
BGH NJW 2009, 142
und
BGH v. 16.2.2005 - XII ZR 216/02
Nebenpflichtverletzung nach § 241 II BGB beim Mietvertrag: Beweislastverteilung für die objektive Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 S. 1 BGB; Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
BGH NJW 2011, 139 Haftung für die Verletzung von Schutzpflichten (§§ 280 I, 241 II BGB) auch bei einseitigen Rechtsgeschäften; Schutzwirkung für Dritte  Zurechnung von Mitverschulden des Gläubigers zu Lasten des Dritten (§ 334 BGB)
BGH NJW 2013, 3366 Haftung aus c.i.c. (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) für schädigenden Eigengeschäfte eines selbständigen Handelsvertreters; Einschränkung der Haftung nach dem Schutzzweck vorvertraglicher Pflichten
BGH v. 15.7.2016 - V ZR 168/15 Schadensersatz wegen culpa in contrahendo (§ 280, 311 II, 241 II BGB) bei vorvertraglichen Beratungsfehlern; Kausalitätsvermutung: kein Erfordernis eines Entscheidungskonflikts (Aufgabe der bisherigen Rspr.)
 

§ 12 Leistungsstörungen, Teil 6: Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und Kündigung (§ 314 BGB)

  1. Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

    1. Anwendbarkeit

      1. Vorrang des Allgemeinen Leistungsstörungsrechts
      2. Spezialgesetzliche Regelungen

    2. Begriff der Geschäftsgrundlage

      1. Erkennbares Ausgehen zumindest einer Partei von einem Umstand
      2. Subjektive und objektive Geschäftsgrundlage
      3. Grundlage des Vertragsentschlusses
      4. Keine anderweitige gesetzliche Risikozuweisung

    3. Wegfall Geschäftsgrundlage (§ 313 I BGB)

    4. Fehlen der Geschäftsgrundlage

    5. Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag

    6. Rechtsfolgen

      1. Vertragsanpassung
      2. Rücktrittsrecht

  2. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (§ 314 BGB)

    1. Vorrangige Spezialregelungen, Auffangtatbestand

    2. Voraussetzungen

      1. Wichtiger Grund
      2. Interessenabwägung
      3. Abmahnung
      4. Ausschussfrist

    3. Rechtsfolgen

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 27
Looschelders SAT §§ 37, 39
Medicus/Lorenz SAT Rn. 560 ff, 655 ff

b) Speziell:
s. die Literaturangaben zu § 7 sowie
Rösler JuS 2004, 1058; JuS 2005, 27; JuS 2005, 120 Grundfälle zur Störung der Geschäftsgrundlage

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 7, 18, 101, 102 (Geschäftsgrundlage); Fall 71 (Kündigung)

d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1981, 1551 (Keine) Vertragsanpassung/Vertragsanfechtung wegen eines "Kalkulationsirrtums" bei offengelegter Kalkulationsgrundlage, Kalkulationsgrundlage als Geschäftsgrundlage des Vertrags?
BGH NJW 1994, 515 Einstandspflicht für Gattungsschulden nach § 279 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Leistungserschwerungen ("Wirtschaftliche Unmöglichkeit", s. auch RGZ 57, 116 sowie RGZ 99, 1 ff)
BGH NJW 2005, 2069 Fehlen der Geschäftsgrundlage bei Abschluss eines Behandlungsvertrages in der Annahme des Bestehens einer Versicherungsdeckung
BGH NJW-RR 2006, 1037 Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bei Konkurrenztätigkeit nach Veräußerung eines GmbH-Anteils
BGH NJW 2007, 1884 Voraussetzung der Vertragsanpassung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB); Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
BGH NJW 2008, 3282 Ausgleich "unbenannter Zuwendungen" bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB); Anforderungen an eine Innengesellschaft zwischen den Lebenspartnern
BGH NJW 2012, 373 Verhältnis von kaufrechtlicher Gewährleistung (§ 437 BGB) und Fehlen der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB); Rechtsfolgen des Fehlens der Geschäftsgrundlage: Anspruch auf Vertragsanpassung; unmittelbare Leistungsklage bei verweigerter Mitwirkung
BGH NJW 2012, 53

Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB; Erfordernis der Abmahnung (§ 314 II BGB); Inhalt einer Abmahnung; Entbehrlichkeit einer Abmahnung: Voraussetzungen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung

BGH NJW 2013, 2021 Außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB: Abgrenzung der Verantwortlichkeit für die Leistungsstörung nach Risikosphären


§ 13 Leistungsstörungen, Teil 7:    Allgemeines Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte

 

A.        EU-rechtlicher Hintergrund: Umsetzung der Digitale Inhalte-Richtlinie zum 1.1.2022
    

B.               Anwendungsbereich (§ 327 BGB)

 

I.          Persönlicher Anwendungsbereich

          

II.         Sachlicher Anwendungsbereich

              

1.         Digitale Produkte

    

a) Digitale Inhalte (§ 327 II S. 1 BGB)

b) Digitale Dienstleistungen (§ 327 II S. 2 BGB)

3.         Entgeltlichkeit; Daten als Entgelt (§ 327 III BGB)

4.         Paketverträge (§ 327a I BGB)

5.         Sachen mit digitalen Produkten (§ 327a II BGB)

6.         Waren mit digitalen Elementen (§ 327a III BGB): Verbrauchsgüterkaufrecht

C.              Bereitstellungspflicht (§ 327b BGB)

                

D.               Rechte bei unterbliebener Bereitstellung (§ 327c BGB)

 

I.          Vertragsbeendigung (§ 327c I, III – VII BGB)
  

1.         Voraussetzungen

2.         Unterschiede zu § 323 BGB

3.         Vertragsbeendigung bei Teilleistungsstörungen

4.                

a)         Gesamtlösungsrecht bei Paketverträgen (§ 327c VI BGB)

b)         Gesamtlösungsrecht bei Verträgen über mit digitalen Produkten verbundenen Sachen (§ 327c VII BGB)

II.         Schadensersatz statt der Leistung

1.         Bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 327c II S. 3)

               

a)         Anfängliche Unmöglichkeit (§ 311a II BGB)

b)         Nachträgliche Unmöglichkeit (§§ 280 I, III, 283 BGB)

c)                

2.         Bei Verzögerung der Leistung (§ 327c II S. 1, 2, III S. 1 BGB)
                

III.        Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§ 280 I, II, 286, 327c III S. 2 BGB)
              

IV.        Aufwendungsersatz (§§ 327c II, 284 BGB)
 

V.         Kombinationsmöglichkeiten (§ 327c IV S. 2 i.V.m. § 325 BGB)


§ 14 Rücktritts(folgen)recht, Beendigungs(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff BGB, §§ 327o ff;§§ 357 ff BGB)

  1. Bedeutung des Regelungskomplexes

    1. Vertragliche Rücktrittsrechte

    2. Gesetzliche Rücktrittsrechte

      1. Rücktrittsrecht als zentraler verschuldensunabhängiger Vertragslösungstatbestand im Leistungsstörungsrecht (§§ 323, 324, 326 V BGB)
      2. Auffangtatbestand bei Geschäftsgrundlagenstörungen (§ 313 III BGB)
      3. Fristsetzung nach Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB)
      4. Rechtsbehelf bei Sach- und Rechtsmängeln im Kaufrecht (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB) und Werkvertragsrecht (§§ 634 Nr. 3, 323, 326 V BGB)
      5. Zahlungsverzug im Verbraucherkreditvertrag (§ 503 II BGB)

    3. (Modifizierende) Verweisungen auf Rücktrittsregeln

      1. Rückerstattung erbrachter Leistungen bei Wegfall der Primärleistungspflicht (§ 326 IV BGB)
      2. Rückgewähr erbrachter Teilleistungen bei Schadensersatz anstelle der Leistung (§ 281 V BGB)
      3. Rückgewähr der mangelhaften Kaufsache/des mangelhaften Werks nach Ersatzlieferung (§§ 439 IV, 635 IV BGB)
      4. Rückerstattung zuviel gezahlten Kaufpreises nach Minderung (§§ 441 IV, 638 IV BGB)

  2. Ausübung des Rücktrittsrechts

    1. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)

    2. Fristsetzung des Rücktrittsgegners (§ 350 BGB)

  3. Rücktrittsfolgen

    1. Befreiungswirkung

    2. Rückerstattung empfangener Leistungen

    3. Nutzungsersatz

    4. Verwendungsersatz

    5. Rücktritt und Wertersatz: Gefahrtragung
      1. Verlagerung der Gefahrtragungsregelungen in die Wertersatzpflicht (§ 346 II BGB)
      2. Privilegierungen (§ 346 III BGB)
    6. Haftung nach Ausübung des Rücktrittsrechts (§§ 346 IV, 280 ff BGB)
       
    7. Haftung bei Kenntnis der Rücktrittsvoraussetzungen
  4. Vertragsbeendigungsrecht

 I.                Anwendungsbereich

 II.             Weitgehende Parallele zu §§ 346 ff BGB

III.        Ausübung: Beendigungserklärung (§ 327o I BGB)

IV           Beendigungsfolgen

1.               Befreiungswirkung (§ 327o II S. 2 BGB)

2.               Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers (§ 327o II S. 1, IV i.V.m. § 327n IV S. 2 - 5 BGB)

3.               Rücksendung körperlicher Datenträger (§ 327o V BGB)

4.               Nutzungsverbot und Unterbindung der Nutzung (§ 327p BGB)

E. Rückabwicklung nach Ausübung verbraucherschützender Widerrufsrechte (§§ 357 ff BGB)

  1. Neuregelung zum 13.6.2014 in Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2011

     

  2. Grundtatbestand (§ 355 III BGB)
    1. Rückgewährpflicht (§ 355 III 1 BGB)
    2. Fälligkeit (§ 355 III 2 BGB)
    3. Fristwahrung durch Absendung
    4. Transportgefahr

     

  3. Rückabwicklung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (§ 357 BGB)
    1. Fälligkeit (§ 357 I BGB)
    2. Lieferungskosten und Rücksendekosten (§ 357 II, IV BGB)
    3. Werersatzpflicht
      1. Wertverlust durch Gebrauch
      2. Wertersatz bei Verträgen über Dienstleistungen
      3. Höhe des Werersatzes
      4.  Keine weiteren Ansprüche, einseitig zwingender Charakter (§ 361 I BGB)
      5. Haftung des Verbrauchers aus §§ 280 I, 241 II BGB
  4. Rückabwicklung bei Verträgen über Finanzdienstleistungen (§ 375a BGB)
  5. Rückabwicklung beim Time-sharing (§ 357b BGB)
  6. Rückabwicklung bei Ratenlieferungsverträgen (§ 357c BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 18
Looschelders SAT §§ 40, 41
Medicus/Lorenz SAT Rn. 593 ff

b) Speziell:
s. die Literaturangaben zu § 7 sowie
Lorenz JuS 2011, 871 Grundwissen Zivilrecht: Rechtsfolgen von Rücktritt und Widerruf (betr. Widerrufsfolgen veraltet).
Faust JuS 2009, 481 Haftung bei Störungen im Rückgewährschuldverhältnis
Förster JA 2014, 721 Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in § 312 ff. BGB
Schärtl JuS 2014, 577 Der verbraucherschützende Widerruf bei au­ßerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

c) Übungsfälle:

PdW SchuldR I Fälle 121 - 136 (Rücktrittsfolgen), 137 - 140 (Widerrufsfolgen)
Henne/Zeller JuS 2006, 891 ff: Übungsklausur - Bürgerliches Recht: Rechtsfolgen der Privilegierung des § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Benutzung einer mangelhaften Sache trotz Rücktrittsabsicht

d) Rechtsprechung:
BGH NJW 2009, 63Inhalt der Rückgewährpflicht nach Rücktritt (§ 346 I BGB), Voraussetzungen der Wertersatzpflicht nach § 346 II BGB: Pflicht zur Beseitigung von Belastungen des zurückzugewährenden Gegenstandes, Unmöglichkeit der Rückgewähr als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung von § 346 II BGB
BGH NJW 2009, 1068 Wertersatzanspruch nach Rücktritt bei Weiterveräußerung des Gegenstandes (§ 346 II S.1 Nr. 1 BGB): Bemessung des Wertersatzes an der vereinbarten Gegenleistung (§ 346 II S. 2 BGB) auch im Falle des Rücktritts wegen Zahlungsverzögerung
BGH NJW 2011, 56 Ersatzansprüche des Unternehmers für Wertminderung nach Ausübung eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts - keine Ersatzpflicht durch prüfungsbedingte Wertminderung (Wasserbett)
BGH NJW 2011, 3085 Wertersatz beim Rücktritt (hier: vom Werkvertrag): Höhe des Wertersatzes (§ 346 II 2 BGB) bei mangelhafter Leistung, analoge Anwendung der Minderungsberechnung (§ 638 III BGB)
BGH NJW 2015, 1748 Befreiung des Käufers von der Herausgabe- und Wertersatzpflicht nach Rücktritt gem. § 346 III S. 1 Nr. 3 BGB ("Zurückspringen der Gefahr"); Herausgabe einer verbliebenden Bereicherung nach § 346 III S. 2 BGB; Anwendbarkeit von § 285 BGB im Rahmen von § 346 II Nr. 3 BGB (offen gelassen)
BGH v. 12.10.2016 - VIII ZR 55/15 Ersatzansprüche des Unternehmers für Wertminderung nach Ausübung eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts - Ersatzpflicht nach Einbau (Katalysator)




 


§ 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis

  1. Überblick

    1. Abtretung (§§ 398 - 413 BGB)

    2. Schuldübernahme

      1. Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 - 418 BGB)
      2. Schuldbeitritt

    3. Vertragsübernahme

    4. Vertrag zugunsten Dritter

    5. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  2. Abtretung (Zession), §§ 398 ff BGB

    1. Abtretung als Verfügungsgeschäft, Abstraktionsprinzip; Terminologie

    2. Formfreie Einigung zwischen Altgläubiger und Neugläubiger (§ 398 BGB)

    3. Gegenstand der Abtretung, Bestimmbarkeitserfordernis

      1. Forderungen (§ 398 BGB)
      2. Andere Rechte (§ 413 BGB)

    4. Tatsächliches Bestehen (Entstehen) der Forderung

      1. Ausschuss des Gutglaubenserwerbs
      2. Mehrfachabtretung, Prioritätsprinzip

    5. Grenzen der Privatautonomie

      1. Ausschluss bei Inhaltsänderung (§ 399 Alt 1 BGB)
      2. Unpfändbarkeit (§ 400 BGB) - §§ 850 ff ZPO

    6. Privatautonome Grenzen: Abtretungsausschluss und -beschränkung (§ 399 Alt. 2 BGB, § 354a HGB)

    7. Rechtsfolgen

      1. Übergang der Forderung auf den Gläubiger (§ 398 S. 2 BGB)
      2. Sicherheiten
        1. Akzessorische Sicherheiten (§ 401 Abs. 1 BGB)
        2. Nicht akzessorische Sicherheiten
      3. Nebenrechte
        1. Selbständige Nebenrechte
        2. Unselbständige Nebenrechte

    8. Schutz des Schuldners - Schlechterstellungsverbot

      1. Erhalt von Einwendungen und Einreden, § 404 BGB
      2. Erhalt der Aufrechnungsmöglichkeit, § 406 BGB
      3. Befreiende Leistung an den Zedenten, §§ 407, 408 BGB

    9. Schutz des gutgläubigen Zessionars

      1. Ausstellung eines Schuldscheins, § 405 BGB
      2. Abtretungsanzeige oder -urkunde, § 409 BGB

    10. Besonderheiten der Sicherungszession

      1. Terminologie
      2. Verpflichtungsgeschäft: Sicherungsvertrag
      3. (Eigennütziges) Treuhandverhältnis mit überschießender Rechtsmacht
      4. Stille und offene Zession, Einzugsermächtigung
      5. Hauptprobleme: Übersicherung, Nichtigkeit wegen Knebelung (§ 138 BGB) und Bestimmbarkeit (Globalzession)

    11. Gesetzlicher Forderungsübergang - cessio legis (§ 412 BGB)

  3. Schuldübernahme

    1. Befreiende (privative) Schuldübernahme, §§ 414 ff BGB

      1. Voraussetzungen
      2. Rechtsfolgen

    2. Kumulative Schuldübernahme (Schuldbeitritt, Schuldmitübernahme)

      1. Voraussetzungen, Abgrenzung zur Bürgschaft
      2. Rechtsfolgen

  4. Vertragsübernahme

    1. Voraussetzungen

    2. Rechtsfolgen

  5. Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff BGB

    1. Grundlagen

      1. Abgrenzung zur Stellvertretung
      2. Die Beteiligten und ihre Rechtsverhältnisse

    2. Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter; Abgrenzung zur Erfüllungsübernahme

    3. Rechtsstellung des Dritten beim echten Vertrag zugunsten Dritter

      1. Direktes Forderungsrecht
      2. Einwendungserhalt

    4. Rechtsstellung des Versprechensempfängers

  6. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    1. Funktion und dogmatische Grundlage

    2. Schadenshäufung und Schadensverlagerung: Abgrenzung zur Drittschadensliquidation

    3. Voraussetzungen des Drittschutzes

    4. Rechtsfolge

    5. Vorverlagerung in das Vertragsanbahnungsverhältnis (§ 311 III BGB)
Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 32-35
Looschelders SAT § 9, 51 - 53
Medicus/Lorenz SAT Rn. 777 ff

b) Speziell:
Ahcin/Armbrüster JuS 2000, 450 ff; 546ff; 658 ff; 768 ff Grundfälle zum Zessionsrecht
S. Lorenz JuS 2009, 891 Grundwissen Zivilrecht: Abtretung
Haertlein JuS 2007, 1073 ff Die Rechtsstellung des Schuldners einer abgetretenen Forderung
Wagner JuS 1997, 690 Form und Beschränkung der Vertragsübernahme sowie der Einwilligung hierzu
Emmerich JuS 1998, 495 Die Anfechtung der Vertragsübernahme (Erläuterung von BGH NJW 1998, 531)
Strauch JuS 1982, 823 Verträge mit Drittschutzwirkung.
Assmann JuS 1986, 885 Grundfälle zum Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Grigolet/Herresthal Jura 2002, 393 ff Die Schuldübernahme
Grigoleit/Herresthal Jura 2002, 825 ff Der Schuldbeitritt
Zenner NJW 2009, 1030 Der Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritte - Ein Institut im Lichte seiner Rechtsgrundlage

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 157 - 168 (Zession); 169 - 172 (Schuld- und Vertragsübernahme); 108 - 114 (Vertrag zugunsten Dritter); 89 - 94 (Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte)

d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1998, 531 f Anfechtung der Vertragsübernahme, Einheitstheorie
BGHZ 93, 271 Vertrag des Reiseveranstalters mit der Fluggesellschaft als Vertrag zug. des Reisenden, Verzicht auf Einwendungserhalt nach § 334 BGB
BGHZ 66, 51 "Gemüseblattfall" (Sorgfaltspflichten in der Vertragsanbahnung mit Schutzwirkung für Dritte)
BGH JZ 1962, 570 Erstreckung eines Haftungsausschlusses auf Dritte
BGHZ 127, 378 = NJW1995, 392 ff und BGH NJW1998, 1059 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einwand des Mitverschulden des Vertragspartners (Haftung des Sachverständigen bei vom Verkäufer arglistig herbeigeführter Unrichtigkeit eines Wertgutachtens) WICHTIG UND LEHRREICH !!
BGH NJW 1995, 1282 = BGHZ 128, 371 ff Verzugsschaden bei Zession; Drittschadensliquidation
BGH NJW 2000, 276 Bestimmbarkeitserfordernis bei der Abtretung zukünftiger Forderungen
BGHZ 33, 247 = JZ 1961 m.Anm. Lorenz Einwand des Mitverschuldens des Vertragspartners beim Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
BGH JZ 1962, 570 Erstreckung eines Haftungsausschlusses auf Dritte ("Wachmann"-Fall)
BGHZ 133, 36 Abgrenzung von Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte bei falscher Bankauskunft
BGHZ 133, 168 sowie BGH NJW 2013, 1002 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Schutzbedürftigkeit des Dritten
BGH NJW 1993, 655 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Drittschadensliquidation
BGH NJW 1998, 896 Abtretbarkeit von selbständigen und unselbständigen Gestaltungsrechten, Ermächtigung zur Ausübung eines Gestaltungsrechts im eigenen Namen nach § 185 BGB; Voraussetzungen einer Umdeutung (§ 140 BGB)
BGH NJW 2000, 575 Schuldbeitritt als unselbständiges Sicherungsrecht analog § 401 BGB.
BGH NJW 2002, 3625 Gutachtervertrag als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte - Voraussetzungen und Kausalitätserfordernis bei der Haftung
BGH NJW 2003, 1182 Schuldnerschutz bei der Zession: Erhaltung der Aufrechnungsmöglichkeit bei Zwischenzeitlicher Sicherungsabtretung der Aktivforderung (Begriff des "Erwerbs" i.S.v. § 406 Halbs. 2 BGB)
BGH NJW 2003, 2987 Abtretung von Forderungen: Voraussetzungen des Abtretungsausschlusses nach § 399 Alt. 1 BGB, (kein) Abtretungsausschuss nach § 399 BGB bei Mietforderungen
BGH NJW-RR 2004, 1135 (Keine) Vollstreckungsgegenklage nach § 767 Abs. 1 ZPO bei Einwendungen gegen den Titel als solchen (Unbestimmtheit des Gläubigers, Abgrenzung zu § 732 ZPO); Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB) im Falle einer vormerkungswidrigen Verfügung; Erhalt der Einrede des nichterfüllten Vertrags bei Zession (§ 404 BGB)
BGH NJW-RR 2004, 656 Voraussetzungen der Schuldbefreiung durch Hinterlegung (§ 372 S. 2 BGB) - Verhältnis zur befreienden Zahlung an den Scheinzessionar nach § 409 I BGB
BGH NJW 2005, 1192 Konkurrenz von zeitlich nachfolgenden Globalzessionen an Bank und Vermieter von Baumaschinen - Prioritätsprinzip bei der Abtretung zukünftiger Forderungen und Sittenwidrigkeit von Globalzessionen
BGH NJW 2004, 3035 Haftung eines Wertgutachters aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und aus § 826 BGB
BGH NJW 2005, 980 Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) und Verfügungsberechtigung bei Anlegung eines Sparkontos auf den Namen eines Dritten
BGH NJW 2005, 2069 Behandlungsvertrag für ein gemeinsames Kind als echter Vertrag zugunsten Dritter
BGH NJW-RR 2004, 956 Anforderungen an eine Vertragsübernahme bzw. einen Schuldbeitritt bei Zahlung des Auftraggebers an einen Subunternehmer
BGH NJW-RR 2005, 958 Vertragsübernahme durch Vertrag zwischen den bisherigen Parteien und Zustimmung des Übernehmers
BGH NJW 2005, 2620 Konkludenter Vertragsbeitritt, Zustimmungserfordernis der verbleibenden Vertragspartei, Rechtsfolgen fehlenden Erklärungsbewusstseins
BGH NJW 2006, 687 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; Voraussetzung des Verzugs: Mahnung als geschäftsähnliche Handlung; keine Mahnung durch vollmachtslosen Dritten; Verhältnis des Verspätungsschadens (jetzt: §§ 280 I, II, 286 BGB) zur Nebenpflichtverletzung (§§ 280 I, 241 II BGB)
BGH NJW 2006, 1662 Verzugsschaden bei Zession und Sicherungszession; Drittschadensliquidation
BGH NJW 2007, 989 Arztvertrag über empfängnisverhütende Maßnahmen als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (Unterhaltsschaden des nichtehelichen Partners); "Kind als Schaden", Einfluss der späteren Lebensplanung auf die Schadenshöhe
BGH NJW-RR 2008, 683 Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB): Bestimmbarkeit des Drittbegünstigten ausreichend
BGH WM 2009, 1128 Haftungsvoraussetzungen beim Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; Abgrenzung zur Drittschadensliquidation (unrichtiges Testat eines Wirtschaftsprüfers)
BGH NJW 2010, 64 Kein Erlass (§ 397 BGB) durch Vertrag zugunsten Dritter
BGH NJW 2010, 2950 Reisevertrag als Vertrag zugunsten Dritter in Bezug auf Mitreisende; Geltendmachung von (Sekundär-)Ansprüchen durch den Versprechensempfänger (§ 335 BGB); Rügefrist des § 651g I BGB; Rüge als geschäftsähnliche Handlung: Analoge Anwendung der Regelungen über Willenserklärung; Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 180 BGB); Rückwirkung der Genehmigung (§ 184 BGB); Voraussetzungen einer konkludenten Genehmigung
BGH NJW 2011, 139 Schutzwirkung für Dritte auch bei einseitigen Rechtsgeschäften; Zurechnung von Mitverschulden des Gläubigers zu Lasten des Dritten (§ 334 BGB)
BGH NJW-RR 2012, 741 Voraussetzungen einer befreienden Schuldübernahme (§ 414 BGB); Befreiungswille; Offenkundigkeit der Stellvertretung, unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft
BGH NJW 2014, 2577 Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte: Erfordernis der Schutzbedürftigkeit; Art. 34 S. 1 GG als Fall einer gesetzlichen befreienden Schuldbernahme
BGH v. 22.10.2015 - IX ZR 171/14 Gutglaubensschutz bei der Zession bei mehrfacher Abtretung (§ 408 BGB); Bereicherungsausgleich nach § 816 II BGB
AG Frankfurt/Main BB 2007, 113 Vinkulierung von WM-Tickets: Werkvertrag und vereinbarter Abtretungsausschluss, AGB-Kontrolle
BGH v. 21.7.2016 - IX ZR 252/15 Voraussetzungen der Schutzwirkungen eines Anwaltsvertrags zugunsten Dritter (hier: Keine Schutzwirkung zug. des Vertreters des Mandanten - Fall Mappus)
BGH v. 17.11.2016 - III ZR 139/14 Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte


§ 16 Gläubiger- und Schuldnermehrheiten

  1. Schuldnermehrheit (§§ 420 ff BGB)

    1. Teilschuld, § 420 BGB

    2. Gesamtschuld, § 421 BGB

      1. Charakteristik und praktische Bedeutung
      2. Voraussetzungen
      3. Haftung im Außenverhältnis
      4. Gesamt- und Einzelwirkung (§§ 422 ff BGB)
      5. Haftung im Innenverhältnis (§ 426 BGB)
        1. Anspruchsgrundlagen
        2. Haftungsverteilung
        3. Stellung der übrigen Gesamtschuldner
      6. Gestörte Gesamtschuld

    3. Gemeinschaftliche Schuld ("Gesamthandsschuld")

  2. Gläubigermehrheit (§§ 429 ff BGB)

    1. Praktische Bedeutung

    2. Gesetzliche Typen

      1. Teilgläubigerschaft (§ 420 BGB)
      2. Gesamtgläubigerschaft (§§ 428 ff BGB)
      3. Mitgläubigerschaft (§ 432 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 36-38
Looschelders SAT § 54
Medicus/Lorenz SAT Rn. 875 ff

b) Speziell:
Preißer JuS 1987, 208 Grundfälle zur Gesamtschuld im Privatrecht
Schwab JuS 1991, 18 Neues zum gestörten Gesamtschuldnerausgleich

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 173 - 181

d) Rechtsprechung:
BGHZ 103, 338 Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters und gestörte Gesamtschuld
BGHZ 155, 205 Haftungsminderung bei "gestörter Gesamtschuld"
BGH NJW 1996, 2023 Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen "Erstschädiger" und "Zweitschädiger" bei Vorliegen einer Haftungseinheit
BGH NJW 2004, 2892 Keine ("gestörte") Gesamtschuld bei Eingreifen der Haftungsmilderung des § 1664 BGB (Bestätigung von BGHZ 103, 338)
BGH NJW 2005, 2779 Miterben als Gesamthandsgläubiger (§ 2039 BGB)
BGH NJW 2007, 438 Vertragliche Begründung von Gesamtgläubigerschaft durch AGB
BGH NJW-RR 2008, 176 Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Bauunternehmer bei Baumängeln; Einschränkung der Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern nach § 242 BGB
BGH NJW 2010, 60 Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern nach § 426 I BGB: Zeitpunkt des Entstehens und Verjährung
BGH NJW 2010, 62 Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners nach § 426 I BGB: Selbständigkeit des Anspruchs, Verjährung, (kein) Einfluss der Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gegen den Ausgleichspflichtigen Gesamtschuldner, keine Einredeerstreckung, keine "gestörte Gesamtschuld" bei Verjährenlassen durch den Gläubiger; Abgrenzung zum übergegangenen Anspruch aus § 426 II BGB
BGH NJW 2012, 1071 Haftung für falsches (tierärztliches) Gutachten aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB (Werkvertrag); gesamtschuldnerische Haftung mit dem Verkäufer; (beschränkte) Gesamtwirkung eines Vergleichs (§ 423 BGB)


§ 17 Der Inhalt von Schadensersatzansprüchen (Schadensersatzrecht)

  1. Grundsätze

    1. Unterscheidung Haftungsbegründung/Haftungsausfüllung

    2. Totalreparation

    3. Naturalherstellung (Restitution)

    4. Wertersatz (Kompensation)

    5. Immaterielle Schäden

    6. Mitverschulden

      1. Mitverschulden bei der Schadensbegründung, § 254 Abs. 1 BGB
      2. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, § 254 Abs. 2 S. 1 BGB
      3. Zurechnung des Mitverschuldens Dritter

  2. Haftungsausfüllende Kausalität

    1. Differenzhypothese

    2. Einschränkungen (normative Korrekturen)

      1. Vorteilsausgleichung
        1. Voraussetzungen
        2. Durchführung
        3. Fallgruppen
      2. Adäquanztheorie
      3. Schutzbereich der Norm, Rechtswidrigkeitszusammenhang
        1. hypothetische Kausalität
        2. Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten
        3. Vorsorgeaufwendungen

  3. Drittschadensliqudation

    1. Grundsatz: Das Gläubigerinteresse

    2. Zufällige Schadensverlagerung, Abgrenzung vom Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    3. Fallgruppen

      1. Obligatorische Gefahrenentlastung
      2. Obhutsfälle
      3. Mittelbare Stellvertretung/Treuhand
      4. Umfang des Schadensersatzes

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 31
Looschelders SAT §§ 43 - 50
Medicus/Lorenz SAT Rn. 664 ff

b) Speziell:
Benicke, JuS 1994, 1004 Geldersatz wegen Unverhältnismäßigkeit der Restitutionsaufwendungen (Erläuterung von BGH NJW 1993, 3321)

Zwirlein JuS 2013, 487

Rechtsprechung zur Ersatzfähigkeit des abstrakten Nutzungsausfalls

c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 182 - 211
Armbrüster; Grundfälle zum Schadensrecht, JuS 2007, 411 ff

d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1968, 2287 Haftungsausfüllende Kausalität und Schutzzweck der Norm
BGHZ 97, 14 Anspruch auf Ersatz fiktiver Operationskosten?
BGH NJW 1991, 2340 Besuchskosten naher Angehöriger als Vermögensschaden des Verletzten?
BGH NJW 1993, 3321 Integritätsinteresse und Wertersatz: Vorrang der Naturalrestitution
BGHZ 115, 364 Restitution und Kompensation: Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung bei Beschädigung von KfZ
BGH NJW 2000, 800 Ersetzungsbefugnis des Geschädigten nach § 249 S. 2 BGB und Schadensminderungspflicht; nachträgliche objektive Klagehäufung als Klageänderung, Voraussetzungen der Sachdienlichkeit einer Klageänderung (§ 263 ZPO)
BGH NJW 2000, 1782 "Kind als Schaden", Ausrichtung des vertraglichen Schadensersatzes am Schutzzweck des Vertrages
BGH NJW 2001, 1274 Differenzhypothese und " normativer" Schadensbegriff (Vorteilsausgleichung)
BGH NJW 2001, 2250 Grundsatz der Naturalrestitution: Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten nach § 249 S. 2 BGB bei Veräußerung des beschädigten Gegenstands unter Abtretung von Ersatzansprüchen (Änderung der Rspr.)
BGH NJW 2002, 504 Haftung des Erstschädigers für Dauerschaden durch Zweitschädigung, Haftung des Zweitschädigers bei vorgeschädigtem Opfer (Haftungsausfüllende Kausalität und Zurechnungszusammenhang)
BGH NJW 2002, 2553 Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden: Beweiserleichterung des § 252 BGB, (keine) Warnobliegenheit nach § 254 II 1 BGB
BGH NJW 2002, 2636 "Kind als Schaden": Haftung des Arztes für den Unterhaltsaufwand bei Vereitelung eines indizierten Schwangerschaftsabbruchs; Unterhaltsschaden und Schutzzweck der ärztlichen Diagnosepflicht bei medizinischer Indikation
BGH NJW 2004, 1943 Wirtschaftlicher Totalschaden, Ersatzbeschaffung und Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer nach neuem Schadensrecht: Abgrenzung von § 249 BGB und § 251 BGB
BGH NJW 2005, 51 Schadensersatz in Geld nach § 249 S. 2 BGB: Erforderlichkeitsgrenze; Abgrenzung Leistung an Erfüllungs statt (Ersetzungsbefugnis) und Forderungskauf
BGH NJW 2005, 215 Höhe des immateriellen Schadensersatzes ("Schmerzensgeld") bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Intensität der Verletzung, Genugtuungs- und Präventionsfunktion als maßgebliche Faktoren; Abgrenzung zur Strafe (Art. 103 Abs. 3 GG)
BGH NJW 2005, 1108 Naturalrestitution und Wertinteresse; Bereicherungsverbot im Schadensrecht: Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert eines Kfz bei nicht fachgerechter Reparatur
BGH NJW 2005, 1110 Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert eines Kfz bei nicht fachgerechter Reparatur
BGH NJW 2007, 2917 "Wirtschaftlicher Totalschaden": Keine Verpflichtung des Schädigers zum Ersatz der Reparaturkosten bei Übersteigen des Wiederbeschaffungswertes um 130 % auch bei Vornahme einer Teilreparatur im Rahmen dieser Grenze
BGHZ 173, 182 Zurechnung des Mitverschuldens von Hilfspersonen über § 254 BGB im Rahmen von § 823 BGB; Zurechnung der Betriebsgefahr nach § 254 BGB im Rahmen der deliktischen Haftung
BGH NJW-RR 2009, 1030 Ersatz fiktiver Reparaturkosten (§ 249 II BGB) auch bei späterer Zerstörung des beschädigten Gegenstandes durch einen Dritten; schadensrechtliche Vorteilsausgleichung
BGH NZV 2010, 189 Anrechnung der Betriebsgefahr (§ 7 StVG) nach § 254 I BGB bei einem Verkehrsunfall; Schadensminderungsobliegenheiten beim Zessionar einer Schadensersatzforderung analog § 254 II BGB
BGH NJW 2010, 3085 Schadensersatz statt der Leistung wegen unterlassener Mängelbeseitigung; Inhalt des Anspruchs; Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer
BGH NJW 2011, 1962 Keine Haftung des täuschenden Dritten nach § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB auf das Äquivalenzinteresse aus einem aufgrund der Täuschung abgeschlossenen Vertrag
BGH NJW 2013, 2268 Zurechnung des haftungsbegründenden Mitverschuldens von Hilfspersonen nach § 254 II S. 2 i.V.m. § 278 BGB
BGH MDR 2015, 828 Mitverschulden (§ 254 BGB): Voraussetzungen einer Anspruchsreduzierung "auf Null"
BGH v. 14.1.2016 - VII ZR 271/14 Voraussetzungen der Drittschadensliquidation
Anhang I: Prüfungsschema für vertragliche Primäransprüche

  1. Anspruch entstanden?

    1. Vertragsschuss (Einigung über die essentialia negotii)
      1. Antrag (Angebot)
      2. Annahme (mit dem Antrag korrespondierend)
      3. Wirksamkeit des Antrags im Zeitpunkt der Annahme

    2. Keine Wirksamkeitshindernisse ( = rechtshindernde Einwendungen), z.B.
      1. Geschäftsunfähigkeit (§ 105 I iVm. § 104 Nr. 1, 2)
      2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Verweigerung der Genehmigung (§ 108 I)
      3. Offener Dissens (§ 154)
      4. Vorbehalt, Scheingeschäft, Scherzerklärung (§§ 116 ff.)
      5. Formnichtigkeit (§125 S.1 oder §§ 494 I, 507 II 1)
      6. Gesetzesverstoß (§ 134)
      7. Sittenverstoß (§ 138)

  2. Anspruch erloschen ( = rechtsvernichtende Einwendungen)?

    1. Erfüllung (§ 362 I) und Leistung an Erfüllungs Statt (§ 364 I)
    2. Hinterlegung (§ 378)
    3. Aufrechnung (§ 389)
    4. Erlass (§ 397)
    5. Vollzogene Anfechtung (§ 142 I)
    6. Unmöglichkeit (§§ 275 I, 326 I) und geltendgemachtes Leistungsverweigerungsrecht (§§ 275 II, III, 326 I)
    7. Schadensersatzverlangen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist (§ 281 IV)
    8. Rücktritt (arg. § 346 I)
    9. Minderung (§§ 441 III, 638 III)

  3. Keine Einreden (= rechtshemmende Einreden)

    1. Dauernde Einreden, z.B.
      1. Verjährung (§ 214 I)
      2. Rücktritts- oder Minderungseinrede (§§ 438 IV S. 2, V, §§ 634a IV S. 2, V)
      3. Einrede der Bereicherung (§ 821)
      4. Arglisteinrede (§ 853)

    2. Aufschiebende Einreden (Zurückbehaltungsrechte), z.B.
      1. Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320)
      2. allg. Zurückbehaltungsrecht (§ 273 I)

Anhang II: Wiederholungsfragen zur Lern- und Verständniskontrolle

Zu § 1 Das Schuldverhältnis

  • Wie ist das zweite Buch des BGB gegliedert?

  • Was besagt das Trennungsprinzip? In welchen Büchern des BGB sind (von einigen Ausnahmen abgesehen) Verpflichtungs- und die Verfügungsgeschäfte geregelt?

  • Was besagt das Abstraktionsprinzip?

  • Welches Gebiet des Schuldrechts gleicht die Unbilligkeiten aus, die aus dem Abstraktionsprinzip entstehen können?

  • Was versteht man unter einem Anspruch?

  • Was versteht man unter „Obliegenheit“

  • Was versteht man unter Anspruchskonkurrenz? Beschreiben Sie ein Beispiel!

  • Was ist ein Schuldverhältnis im engeren bzw. weiteren Sinne?

  • Was sind primäre und sekundäre Leistungspflichten?

  •   Gibt es Schuldverhältnisse ohne Primärleistungspflichten, so dass nur Sekundärleistungspflichten bestehen? Nennen sie das wichtigste Beispiel!

  • Nennen Sie je ein Beispiel für leistungsbezogene Haupt- und Nebenpflichten!

  • Welche Leistungen sind bei der c. i. c. geschuldet?

  • Was bedeuten die Begriffe Äquivalenz- und Integritätsinteresse?

  • Was versteht man unter einer Schuld? Was bedeutet Haftung?

  •  Wie kann ein Gläubiger seine Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen? Was sind vertretbare/unvertretbare Handlungen?

Zu § 2 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

  • Nennen Sie Beispiele für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse!

  • Welches sind die Kernelemente der Vertragsfreiheit und wichtige Ausnahmen?

  • Nennen Sie Beispiele für einseitig und zweiseitig verpflichtende Verträge!

  • Ist die culpa in contrahendo ein vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis?

Zu § 3 Leistungs- und Erfüllungsort; Leistungszeit

  • Was ist der Unterschied zwischen Leistungsort und Erfüllungsort? Wo wird diese Unterscheidung relevant?

  • Wer bestimmt den Erfüllungsort?

  • Welche Pflichten treffen den Schuldner bei einer Hol-, Schick- oder Bringschuld? Weshalb kommt die Bringschuld seltener vor als die Schickschuld?

  • Was ist eine „qualifizierte Schickschuld“? Nennen Sie ein Beispiel!

  • Worum geht es bei der Gefahrtragung?

  • Die Fälligkeit ist Voraussetzung für die Erfüllbarkeit. Richtig?

  • Welcher Rechtsgedanke liegt dem Fristsetzungserfordernis in §§ 323, 281 zu Grunde?

  • Erläutern Sie die Begriffe absolutes und relatives Fixgeschäft! Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen knüpfen daran an?

Zu § 4 Inhalt von Schuldverhältnissen

  • Was ist eine Stückschuld? Was ist eine Gattungsschuld?

  • Wie wird der Leistungsinhalt bei einer Gattungsschuld festgelegt?

  • Was ist eine „marktbezogene Gattungsschuld“?

  • Worin liegt die „Gefahr“ der Gattungsschuld? Wie kann der Schuldner sie begrenzen?

  •  Übernimmt der Schuldner einer Gattungsschuld zugleich das Beschaffungsrisiko? Welche Rechtsfolgen wären hieran geknüpft?

  • Was bedeutet „Konkretisierung“ einer Gattungsschuld, wie erfolgt dies bei Hol-, Bring- oder Schickschulden?

  • Was sind die Rechtsfolgen der Konkretisierung einer Gattungsschuld? Kommen sie eher dem Schuldner oder dem Gläubiger zu Gute?

  • Ist der Schuldner an die Konkretisierung gebunden?

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Geldwertschuld und einer Geldherausgabeschuld? Wann tritt bei der Geldwertschuld Unmöglichkeit ein?

  • Was ist eine Wahlschuld? Wo liegt der Unterschied zu „elektiver Konkurrenz“ und der Ersetzungsbefugnis?

  • Welche Grenzen sind einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht gesetzt?

  •   Was kennzeichnet ein echtes Dauerschuldverhältnis? Nennen Sie Beispiele! Kann man von einem Dauerschuldverhältnis nach § 323 zurücktreten? Weshalb?

  • Was unterscheidet einen Sukzessivlieferungsvertrag von einem echten Dauerschuldverhältnis?

Zu § 5 Art und Weise der Leistungserbringung

  • Was besagt das Zug um Zug – Prinzip? Wo ist es geregelt?

  • Bei welcher Art von Pflichten kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erhoben werden?

  • Wann ist die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht anwendbar?

  • Muss die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhoben werden?

  • Was ist die Rechtsfolge der Einrede aus § 320?

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Zurückbehaltungsrecht i. S. v. § 273 geltend gemacht werden?

  • Worin unterscheiden sich die Einreden aus § 320 und § 273?

  • Ist der Schuldner zu Teilleistungen berechtigt?

  • Unter welchen Bedingungen kann die Leistung durch einen Dritten vorgenommen werden? 

Zu § 6 Erlöschen von Schuldverhältnissen

  • Wodurch kann ein Schuldverhältnis beendet werden?

  • Wann tritt Erfüllung ein?

  • In welche rechtliche Kategorie ist die Handlung, die zur Erfüllung führt, einzuordnen?

  • Unter welchen Bedingungen kann auch an Dritte befreiend geleistet werden?

  • Was kennzeichnet die Leistung an Erfüllungs statt? Nennen Sie Beispiele!

  • Worin liegt der Unterschied zur Leistung erfüllungshalber?

  • Welches sind die Voraussetzungen der Aufrechnung?

  • Wie wird eine Aufrechnung vollzogen und wie wirkt sie?

Zu § 7 Leistungsstörungen, Teil 1: Überblick

  • Was versteht man unter einer Pflichtverletzung?

  • Was versteht man unter Vertretenmüssen?

  • Was ist ein „Beschaffungsrisiko“, in welchem Zusammenhang wird es relevant?

  • Wer muss die Pflichtverletzung beweisen?

  • Wer muss das Vertretenmüssen beweisen?

  •  Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer Pflichtverletzung, die nicht zu vertreten ist/welche Rechtsfolgen aus einer Pflichtverletzung, die zu vertreten ist?

  • Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung einer Nebenpflicht?

Zu § 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners - Vertretenmüssen

  • Was ist der Unterschied zwischen Vertretenmüssen und Verschulden?

  • Definieren Sie Vorsatz, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit!

  • Was versteht man unter „diligentia quam in suis“ und wo ist sie geregelt?

  • Bei wem liegt die Beweislast für das Vertretenmüssen?

  •  Weshalb kann bei einem Rechtsirrtum kein Vorsatz vorliegen? Inwiefern kann in einem solchen Fall dennoch Vertretenmüssen vorliegen?

  • Inwiefern kann der Verschuldensgrundsatz des § 276 modifiziert werden?

  • Übernimmt der Gattungsschuldner eine Beschaffungsgarantie?

  • Was ist ein „Erfüllungsgehilfe“, was ist ein „Verrichtungsgehilfe“?

  • Nennen Sie die Voraussetzungen für eine Haftung für den Erfüllungsgehilfen!

  • Ist der Transporteur stets Erfüllungsgehilfe des Verkäufers?

  • Hat der Malermeister einen Diebstahl seines Lehrlings im Haus eines Kunden während eines Auftrags zu vertreten?

  • Wie wirkt sich die Schuldunfähigkeit des Erfüllungsgehilfen aus?

  • Ist § 278 im Rahmen von § 823 anwendbar?

Zu § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände

  • Welche Arten der Unmöglichkeit kennt § 275?

  • Worauf muss sich im Falle des § 275 II das Missverhältnis beziehen?

  • Ist § 275 II anwendbar, wenn nach Vertragsschluss der Beschaffungspreis einer Sache unerwartet ansteigt?

  • Definieren Sie die Begriffe Sachgefahr/Leistungsgefahr und Preisgefahr/Gegenlei-stungsgefahr.

  • Wer trägt gem. § 326 I die Preisgefahr/Gegenleistungsgefahr?

  • In welchen drei Fällen geht die Preisgefahr/Gegenleistungsgefahr schon vor Erfüllung auf den Gläubiger über?

  • Für was ist der Gläubiger nach § 326 II „verantwortlich“?

  • Wann geht bei einer Gattungsschuld die Sachgefahr/Leistungsgefahr über?

  • Woraus ergibt sich, dass ein Vertrag auch bei anfänglicher Unmöglichkeit wirksam ist?

  • Wann ist die zweifelhafte Unmöglichkeit mit der endgültigen Unmöglichkeit gleichzusetzten?

  • Was besagen Surrogations- und Differenztheorie und wo werden sie im Fallaufbau relevant?

  • Nennen Sie die Voraussetzungen für Aufwendungsersatz gem. § 284! Wodurch unterscheidet er sich vom Schadensersatz?

  • Ist  Aufwendungsersatz  kombinierbar mit Schadensersatz statt der Leistung, neben der Leistung oder Rücktritt?

Zu § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung

  • Was sind die Voraussetzungen für Schadensersatz gem. §§ 280 I, II 286?

  • Spielt § 286 nur im Zusammenhang mit § 280 I, II eine Rolle?

  • Nennen Sie weitere Rechtsfolgen des Verzugs!

  • Sind Anwaltskosten für eine Mahnung gem. §§ 280 I, II, 286 ersetzbar?

  • Was unterscheidet Mahnung und Fristsetzung?

  • Welcher Rechtsnatur ist die Mahnung? Kann die Mahnung bedingt oder befristet werden?

  • Kann ein mit der Rechnung übersandter Hinweis „Zahlbar binnen zwei Wochen nach Erhalt dieser Rechnung“ den Schuldner in Verzug setzten?

  • Wodurch wird der Verzug beendet?

  • Nennen Sie die Voraussetzungen für den Annahmeverzug!

  • Zählen Sie Ihnen bekannte Rechtsfolgen des Annahmeverzugs auf!

  • Was versteht man unter elektiver Konkurrenz?

  • Kann der Gläubiger, obwohl er nach abgelaufener Frist zunächst weiter Erfüllung verlangt hat, noch auf Schadensersatz oder Rücktritt übergehen?

  • In wie weit wirkt sich eine arglistige Täuschung über einen Mangel auf die Berücksichtigung der Unerheblichkeit des Mangels in § 323 V 1 aus?

  • Was versteht man unter „kleinem“ bzw. „großem“ Schadensersatz?

  • Was besagen Surrogations- und Differenztheorie?

  • Was setzt der „große Schadensersatz“ iSv § 281 I 2, 3 voraus?

Ist § 266 bei Teilunmöglichkeit anwendbar?

Zu § 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von Nebenpflichten (Schutz- und Obhutspflichten): Positive Forderungsverletzung und culpa in contrahendo

  • Auf welche Person geht die „Entdeckung“ der c.i.c. zurück?

  • Ist die c.i.c. gesetzlich geregelt? Was setzt sie voraus?

  • In welchem Verhältnis steht die c.i.c. zum Gewährleistungsrecht?

  • In welchem Verhältnis steht die c.i.c. zu Täuschungs- und Irrtumsanfechtung? 

Zu § 12 Leistungsstörungen, Teil 6: Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und Kündigung (§ 314 BGB)

  • Nennen Sie die Tatbestandsvoraussetzungen des § 313! Welches sind die Rechtsfolgen §

  • Nennen Sie Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 314.

Zu § 13 Leistungsstörungsrecht, Teil 7: Allgemeines Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte

  • Was versteht man unter Nutzungen iSv § 346 I 1 und § 347 I?

  • Was versteht man unter notwendigen Verwendungen iSv § 347 II?

  • In wie weit modifiziert das verbraucherschützende Widerrufsrecht gem. § 355 ff. die allgemeinen Rücktrittregeln? Nennen Sie Beispiele!

  • Wer trägt bei Rücksendung einer Ware nach Rücktritt die Gefahr für den Untergang derselben? Wer trägt die Gefahr bei verbraucherschützendem Widerruf?

  • Wer trägt die Kosten einer solchen Rücksendung beim Rücktritt? Wer beim verbraucherschützenden Widerruf?

  • Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Widerrufsrecht beim kostenpflichtigen streaming von Musik und Filmen? Besteht in diesem Fall eine Wertersatzpflicht?

Zu § 14 Rücktritts(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff BGB)

  • Was versteht man unter Nutzungen iSv § 346 I 1 und § 347 I?

  • Was versteht man unter notwendigen Verwendungen iSv § 347 II?

  • In wie weit modifiziert das verbraucherschützende Widerrufsrecht gem. § 355 ff. die allgemeinen Rücktrittregeln? Nennen Sie Beispiele!

  • Wer trägt bei Rücksendung einer Ware nach Rücktritt die Gefahr für den Untergang derselben? Wer trägt die Gefahr bei verbraucherschützendem Widerruf?

  • Wer trägt die Kosten einer solchen Rücksendung beim Rücktritt? Wer beim verbraucherschützenden Widerruf?

  • Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Widerrufsrecht beim kostenpflichtigen streaming von Musik und Filmen? Besteht in diesem Fall eine Wertersatzpflicht?

Zu § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis

Abtretung

  • Welches ist die Wirknorm der Abtretung?

  • A schuldet  B Geld aus einem Kaufvertrag. B tritt diese Forderung an C ab. Wer ist Zessionar, wer ist Zedent?

  • Fall wie oben. B hat dem A jedoch die Ware noch nicht geliefert (und es besteht keine Vorleistungspflicht des A). Dies weiß C jedoch nicht und fordert von A den Kaufpreis. Muss A an C zahlen?

  • Fall wie oben. B hat die Ware zwar schon geliefert. A hat aus einem früheren Geschäft mit B jedoch seinerseits noch einen Kaufpreisanspruch gegen B. Als C von A der Kaufpreisfordert will A aufrechnen. Kann er das?

  • Fall wie oben. Nachdem B die Forderung an C abgetreten hat, zahlt A in Unkenntnis der Abtretung den Kaufpreis an B. Kurz darauf fordert C von A den Kaufpreis. Muss A zahlen? Welche Ansprüche bestehen zwischen A und B?

  • Fall wie oben. Nach der Abtretung kommt A in Verzug mit der Zahlung. Ist die Höhe des Verzugsschadens an C oder an B zu messen?

  • Sind Abtretung und Schuldübernahme Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäfts?

Schuldübernahme

  • A schuldet B Geld. C der Freund des A verpflichtet sich gegenüber A, die Schuld an Stelle des A zu übernehmen. Dies wird dem B mitgeteilt. Der B fordert jedoch weiterhin von A das Geld. Ist die Schuldübernahme des C wirksam?

  • C überweist trotzdem Geld auf das Konto des B um die Schulden des A zu begleichen. C fordert dennoch weiterhin die Begleichung der Schulden von A. Kann er das?

  • A schuldet B Geld. Dies erfährt C und vereinbart mit B ohne Wissen des A eine Schuldübernahme. Als A davon erfährt ist er nicht damit einverstanden, da es für ihn eine Ehrensache ist seine Schulden selber zu begleichen. Kann A gegen die Schuldübernahme vorgehen?

  • Fall wie oben. Jedoch zahlt C direkt die ganzen Schulden ohne vorherige Schuldübernahme. Kann A dagegen vorgehen?

  • Was ist eine kumulative Schuldübernahme (Schuldbeitritt). Wo ist sie gesetzlich geregelt?

  • Was unterscheidet kumulative Schuldübernahme und Bürgschaft?

  • Kann eine formnichtige Bürgschaft in einen Schuldbeitritt umgedeutet werden?

  • Schuldner S und Neuschuldner N vereinbaren eine Schuldübernahme. Gläubiger G genehmigt dies; jedoch nur, da N ihn ohne Wissen des S arglistig getäuscht hat. Kann G anfechten? (Welches Rechtsgeschäft muss er anfechten, wem gegenüber die Anfechtung erklären?)

  • Schuldner S und Neuschuldner N vereinbaren eine Schuldübernahme und Gläubiger G genehmigt diese. N wurde hierbei jedoch von S arglistig getäuscht. Kann N anfechten?

  • Neuschuldner N und Gläubiger G vereinbaren eine Schuldübernahme der Schulden des S. N vereinbarte diese Schuldübernahme mit G jedoch nur, weil S ihn arglistig getäuscht. Kann N anfechten?

Vertrag zu Gunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • Was ist das Deckungs-, was das Valutaverhältnis?

  • Was ist ein „Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte“ Ist er gesetzlich geregelt?

  • Was sind seine Voraussetzungen?

Zu § 16 Gläubiger- und Schuldnermehrheiten

  •  A und B sind Gesamtschuldner. Gläubiger G verlangt die Begleichung der Schuld nur von A. Kann er das? Welche Ansprüche hat in diesem Fall A gegen B?

  • Was ist eine „gestörte Gesamtschuld“? Welche Lösungsansätze werden dazu vertreten?

Zu § 17 Der Inhalt von Schadensersatzansprüchen (Schadensersatzrecht)

  • Ist bei Mitverschulden bei der Schadensentstehung auch das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen?

  • Ist § 254 II 2 Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung?

  • Was versteht man unter den Begriffen Äquivalenz, Adäquanz und Schutzzweck der Norm im Rahmen von § 249?

  • Was ist unter Drittschadensliquidation (DSL) zu verstehen?

  • Was sind die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer DSL?

  • Wie unterscheiden sich Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte?