Die Vorlesung "Internationales Privatrecht" ist Wahlpflichtfach im Schwerpunktbereich 7 (Internationales, europäisches und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht) dazu § 5 II Studien- und Prüfungsordnung  sowie den Anhang zu § 7 der Studien- und Prüfungsordnung.
 
Sie wird als Lehrveranstaltung mit 3 Semesterwochenstunden im Wintersemester abgehalten. Im Studienplan ist die Veranstaltung für das 5. Fachsemester vorgesehen. Ein früherer Besuch ist nicht empfehlenswert, weil die Materie vertiefte Kenntnisse aller 5 Bücher des BGB, insbesondere auch des Sachen-, Familien- und Erbrechts voraussetzt.
 
Für weitere Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs konsultieren Sie bitte das Vorlesungsverzeichnis unter Schwerpunktbereich 7.