Die Vorlesung
"Internationales
Privatrecht"
ist Wahlpflichtfach im
Schwerpunktbereich 7
(Internationales, europäisches und ausländisches Privat- und
Verfahrensrecht) dazu
§
5 II Studien- und Prüfungsordnung sowie den Anhang zu § 7 der
Studien- und Prüfungsordnung.
Sie wird als Lehrveranstaltung mit 3
Semesterwochenstunden im Wintersemester abgehalten. Im Studienplan ist die Veranstaltung für
das 5. Fachsemester vorgesehen. Ein früherer Besuch ist nicht
empfehlenswert, weil die Materie vertiefte Kenntnisse aller 5 Bücher des
BGB, insbesondere auch des Sachen-, Familien- und Erbrechts voraussetzt.
Für weitere Veranstaltungen des
Schwerpunktbereichs konsultieren Sie bitte das
Vorlesungsverzeichnis unter
Schwerpunktbereich
7.
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