Hinweise zum Jurastudium an der
Ludwig-Maximilians-Universität München
Zum Studienverlauf sowie zu den Prüfungen s. insbesondere:
Informationen zur
Zwischenprüfung via
Zwischenprüfungsamt der Juristischen Fakultät
Sehr hilfreich sind auch die Seiten der
FSI Jura
I. Anforderungen
Ziel des Studiums |
Studienziel ist die Fähigkeit, das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden
zu können. Darüber hinaus soll in der Abschlussprüfung (Erste Juristische
Prüfung)
nachgewiesen werden, dass die Prüfungsfächer mit ihren geschichtlichen,
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen
Bezügen beherrscht werden. Unterschieden werden Grundlagenfächer, Hauptfächer,
Schwerpunktbereiche. |
Studiendauer | Die Mindeststudienzeit
beträgt sieben Semester (§ 22 JAPO), die
Regelstudienzeit 9 Semester. die Höchststudiendauer zwölf Semester.
Wer spätestens im Anschluss an die Vorlesungen des achten Semesters (bzw.
bei bestimmten studienbegleitenden Zusatzausbildungen im Anschluß an das
neunte Semester) nach ununterbrochenem Studium zum erstenmal zum Examen antritt
und nicht besteht, kommt in den Genuss des "Freischusses", d. h. die Prüfung
gilt als nicht abgelegt (§ 37 JAPO). Mit dem "Freischuss" wird die nervliche
Belastung erheblich verringert; jedoch sollte jeder Prüfungsversuch ernst
genommen werden. |
Erste Juristische Prüfung (Abschlussprüfung) |
Die Abschlussprüfung des Universitätsstudiums ist die
Erste Juristische Prüfung. Sie
besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (Erste Juristische
Staatsprüfung) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
(Juristische Universitätsprüfung), s.
§ 1 JAPO |
Zweck der Ersten
Juristischen Staatsprüfung | Die
Erste Juristische Staatsprüfung soll feststellen, ob die Bewerber
das Ziel des rechtswissenschaftlichen Studiums erreicht haben und
für den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendare fachlich geeignet
sind. Die Bewerber sollen in der Prüfung zeigen, dass sie das Recht
mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu
erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfügen.
Themenwahl und Schwierigkeitsgrad der Ersten Juristischen Prüfung
sollen einer Studiendauer von acht Semestern entsprechen. Überblick
über das Recht, juristisches Verständnis und Fähigkeit zu
methodischem Arbeiten sollen im Vordergrund von Aufgabenstellung und
Leistungsbewertung stehen
(§ 16 JAPO) |
Inhalt der Ersten
Juristischen Staatsprüfung | In der schriftlichen
Prüfung haben die Prüfungsteilnehmer an sechs Tagen je eine schriftliche
Arbeit unter Aufsicht zu fertigen. Die Arbeitszeit beträgt fünf Stunden.
Davon sind 3 Klausuren aus dem Bürgerlichen Recht, eine aus dem Strafrecht,
zwei aus dem Öffentlichen Recht. Der Der Schwerpunkt einzelner Aufgaben
kann auch im Europarecht liegen. Die Aufgaben können ganz oder
teilweise die Behandlung theoretischer Themen zum Gegenstand haben.
Mindestens eine der Aufgaben soll auch rechtsgestaltende oder
rechtsberatende Fragen zum Gegenstand haben (§
28 JAPO).
Im mündlichen Teil werden jeweils drei bis fünf Kandidaten in ebenfalls
diesen vier Rechtsgebieten geprüft. |
Anforderungen
in der Ersten Juristischen Staatsprüfung | Überblick
über das Recht, juristisches Verständnis und die Fähigkeit zu methodischem
Arbeiten sollen im Vordergrund der Aufgabenstellung und Leistungsbewertung stehen
(§ 16 II JAPO). Es gilt also: (1) das geltende Recht in seinen Grundzügen
zu kennen, (2) mit den Grundlagen vertraut zu sein und (3)
die Methodik der Fallbearbeitung zu beherrschen. Einzelne Prüfungsgebiete:
§ 18 JAPO |
Juristische Universitätsprüfung (JUP) |
Finden in den Schwerpunktbereichen
statt. Wird von den Fakultäten selbständig und in eigener
Verantwortung durchgeführt.
Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der
Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer und, soweit
sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren
Vermittlung (§ 39 JAPO) |
Schwerpunktbereiche |
An der Juristischen Fakultät der Universität München bestehen
folgende Schwerpunktbereiche:
Schwerpunktbereich 1
Grundlagen der Rechtswissenschaften
Schwerpunktbereich 2
Strafjustiz, Strafverteidigung, Prävention
Schwerpunktbereich 3
Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht
Schwerpunktbereich 4
Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht
Schwerpunktbereich 5
Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht
Schwerpunktbereich 6
Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales und
Europäisches Steuerrecht
Schwerpunktbereich 7
Internationales, europäisches und ausländisches Privat- und
Verfahrensrecht
Schwerpunktbereich 8
Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht
Schwerpunktbereich 9
Internationales und Europäisches Öffentliches Recht
Schwerpunktbereich 10
Medizinrecht |
Prüfungen im Schwerpunktbereich |
Die Juristische Universitätsprüfung gliedert sich in eine
in zwei Teilprüfungen (§ 40 JAPO,
§ 39 PrStO).
Diese bestehen aus einer studienbegleitenden Prüfung
(Seminararbeit in einem Schwerpunktseminar einschl.
Seminarvortrag,
§ 40 PrStO) sowie aus einer studienabschließenden Prüfung
(5-stündige Abschlussklausur,
§ 41 PrStO). |
Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen
Prüfung | Besteht zu 70 % aus der
Gesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung und zu 30 %
aus der Gesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung (§
17 JAPO) |
II. Angebot der Universität
Vorlesungen | In
den Vorlesungen liegt der Schwerpunkt auf der systematischen Darstellung des Stoffes
sämtlicher Pflichtfächer sowie des gewünschten Wahlfaches. Grundlagenveranstaltungen
werden über die gesamte Studienzeit hinweg angeboten. |
Propädeutische Übungen (Arbeitsgemeinschaften) | In Arbeitsgemeinschaften
und Tutorien haben Studierende entsprechend ihrem Kenntnisstand die Möglichkeit,
das erlernte Wissen auf praktische Fälle anzuwenden. Insbesondere können
hier auch Fehler gemacht und dann rechtzeitig korrigiert werden. Außerdem bietet
sich hier die beste Gelegenheit, das unerlässliche juristische Sprechen einzuüben. |
Tutorien | Die Tutorien
dienen dazu, die in den Grundvorlesungen erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und
eigenständig anzuwenden. Die wesentlichen Schwerpunkte des jeweiligen Rechtsgebietes
werden anhand von Fällen systematisch behandelt. Diese weisen regelmäßig
Examensniveau auf, unterscheiden sich aber von Klausuren aus der Fortgeschrittenen-Übung
erfahrungsgemäß nur durch den größeren Umfang. |
Übungen | Die Übungen für
Fortgeschrittene in den drei großen Rechtsgebieten werden in jedem Semester angeboten
und führen an umfangreiche Fälle hin. Hier ist es wichtig, das tatsächliche
Übungsangebot anzunehmen, und nicht nach der ersten Klausur aufzuhören. |
Seminare | Seminare
ermöglichen eine selbständige wissenschaftliche Arbeit. Die Teilnehmer
müssen ein juristisches Fachreferat mündlich vortragen können. |
Examinatorium | Der
unmittelbaren Examensvorbereitung dient das 11-monatige Examinatorium, das Grundlagen
und sonstigen Prüfungsstoff anhand von Examensfällen und neuester Rechtsprechung
wiederholt und vertieft. In einem begleitenden Klausurenkurs kann an Original-Examensklausuren
die Methodik der Fallbearbeitung geübt werden. |
III. Eigenleistung der Studierenden
Ziel | Ziel
des unerlässlichen eigenen Lernens ist es, den Prüfungsstoff
zu verstehen und das Wesentliche dauerhaft zu behalten, um es bei der Prüfung
anwenden zu können. |
Grundsatz | Voraussetzung
dafür ist, dass sich der Studierende zu kontinuierlichem Lernen selbst motiviert.
Am effektivsten lernt man, wenn man etwas selbst macht. Für ein aktives Lernen
mögen folgende Hinweise hilfreich sein: |
Uni-Angebot | Jeder
sollte das umfassende Angebot der Universität nutzen. Dazu gehören die
Vor- und Nachbereitung sowie die aktive Teilnahme an den Veranstaltungen.
Die studienbegleitenden Praktika können sehr anschaulich und motivierend
sein; sie vermitteln ausserdem Verständnis für die Praxis der Rechtsanwendung. |
Hilfsmittel | Erfolgversprechend
sind (neben der Lektüre von Lehrbüchern) besonders folgende Methoden: |
Karteikarten | Dem
aktiven Lernen dienen selbstgeschriebene Karteikarten, die sich jeweils auf wenige
Elemente beschränken sollten. Dabei lernt man, sich auf das Wesentliche zu
konzentrieren und eigene Strukturen zu bilden; die Karteikarten eignen sich auch,
leicht und schnell den Stoff zu wiederholen. |
Private
Lerngruppe | Bewährt hat sich der Zusammenschluss
zu einer privaten Lerngruppe von drei bis vier Personen, die den Stoff gemeinsam
erarbeiten und trainieren. Voraussetzung ist eine präzise Zeitplanung, die
Lerninhalte und Lernschritte festlegt. Neben der Schulung des mündlichen
Ausdrucksvermögens bringt eine solche Lerngruppe auch Motivation und Spass. |
Klausuren | Die größte
Schwierigkeit besteht in der Anwendung des theoretischen Wissens auf einen konkreten
Fall. Diese Umsetzung muss häufig und möglichst unter Examensbedingungen
geübt werden. Anhand von Klausuren auf Examensniveau lernt man auch, in der
knapp bemessenen Zeit fertig zu werden. Das Ziel einer vollständiger Lösung
eröffnet den Blick für das Wesentliche und zwingt zu einer sinnvollen
Gewichtung. | Detaillierte Informationen, insbesondere
der jeweilige Semesterstundenplan sowie die Kommentierungen einzelner Lehrveranstaltungen,
sind auf der Homepage der Juristischen Fakultät zu finden:
http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/index.html |