Hinweise zum Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Zum Studienverlauf sowie zu den Prüfungen s. insbesondere:  

I. Anforderungen
 
 
 
Ziel des Studiums Studienziel ist die Fähigkeit, das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden zu können. Darüber hinaus soll in der Abschlussprüfung (Erste Juristische Prüfung)
nachgewiesen werden, dass die Prüfungsfächer mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Bezügen beherrscht werden. Unterschieden werden Grundlagenfächer, Hauptfächer, Schwerpunktbereiche.
StudiendauerDie Mindeststudienzeit beträgt sieben Semester (§ 22 JAPO), die Regelstudienzeit 9 Semester. die Höchststudiendauer zwölf Semester. Wer spätestens im Anschluss an die Vorlesungen des achten Semesters (bzw. bei bestimmten studienbegleitenden Zusatzausbildungen im Anschluß an das neunte Semester) nach ununterbrochenem Studium zum erstenmal zum Examen antritt und nicht besteht, kommt in den Genuss des "Freischusses", d. h. die Prüfung gilt als nicht abgelegt (§ 37 JAPO). Mit dem "Freischuss" wird die nervliche Belastung erheblich verringert; jedoch sollte jeder Prüfungsversuch ernst genommen werden.
Erste Juristische Prüfung (Abschlussprüfung) Die Abschlussprüfung des Universitätsstudiums ist die Erste Juristische Prüfung. Sie besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (Erste Juristische Staatsprüfung) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Juristische Universitätsprüfung), s. § 1 JAPO
Zweck der Ersten 
Juristischen Staatsprüfung
Die Erste Juristische Staatsprüfung soll feststellen, ob die Bewerber das Ziel des rechtswissenschaftlichen Studiums erreicht haben und für den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendare fachlich geeignet sind. Die Bewerber sollen in der Prüfung zeigen, dass sie das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfügen.
Themenwahl und Schwierigkeitsgrad der Ersten Juristischen Prüfung sollen einer Studiendauer von acht Semestern entsprechen. Überblick über das Recht, juristisches Verständnis und Fähigkeit zu methodischem Arbeiten sollen im Vordergrund von Aufgabenstellung und Leistungsbewertung stehen (§ 16 JAPO)
Inhalt der Ersten 
Juristischen Staatsprüfung
In der schriftlichen Prüfung haben die Prüfungsteilnehmer an sechs Tagen je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht zu fertigen. Die Arbeitszeit beträgt fünf Stunden. Davon sind 3 Klausuren aus dem Bürgerlichen Recht, eine aus dem Strafrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht. Der Der Schwerpunkt einzelner Aufgaben kann auch im Europarecht liegen. Die Aufgaben können ganz oder teilweise die Behandlung theoretischer Themen zum Gegenstand haben. Mindestens eine der Aufgaben soll auch rechtsgestaltende oder rechtsberatende Fragen zum Gegenstand haben (§ 28 JAPO). 
Im mündlichen Teil werden jeweils drei bis fünf Kandidaten in ebenfalls diesen vier Rechtsgebieten geprüft.
Anforderungen in der Ersten Juristischen StaatsprüfungÜberblick über das Recht, juristisches Verständnis und die Fähigkeit zu methodischem Arbeiten sollen im Vordergrund der Aufgabenstellung und Leistungsbewertung stehen (§ 16 II JAPO). Es gilt also: 
(1) das geltende Recht in seinen Grundzügen zu kennen, 
(2) mit den Grundlagen vertraut zu sein und 
(3) die Methodik der Fallbearbeitung zu beherrschen. 

Einzelne Prüfungsgebiete: § 18 JAPO

Juristische Universitätsprüfung (JUP) Finden in den Schwerpunktbereichen statt. Wird von den Fakultäten selbständig und in eigener Verantwortung durchgeführt.
Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung (§ 39 JAPO)
Schwerpunktbereiche

 

An der Juristischen Fakultät der Universität München bestehen folgende Schwerpunktbereiche:
Schwerpunktbereich 1
Grundlagen der Rechtswissenschaften
Schwerpunktbereich 2
Strafjustiz, Strafverteidigung, Prävention
Schwerpunktbereich 3
Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht
Schwerpunktbereich 4
Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht
Schwerpunktbereich 5
Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht
Schwerpunktbereich 6
Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales und Europäisches Steuerrecht
Schwerpunktbereich 7
Internationales, europäisches und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht
Schwerpunktbereich 8
Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht
Schwerpunktbereich 9
Internationales und Europäisches Öffentliches Recht
Schwerpunktbereich 10
Medizinrecht
Prüfungen im Schwerpunktbereich Die Juristische Universitätsprüfung gliedert sich in eine in zwei Teilprüfungen (§ 40 JAPO, § 39 PrStO).
Diese bestehen aus einer studienbegleitenden Prüfung (Seminararbeit in einem Schwerpunktseminar einschl. Seminarvortrag, § 40 PrStO) sowie aus einer studienabschließenden Prüfung (5-stündige Abschlussklausur, § 41 PrStO).
Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen PrüfungBesteht zu 70 % aus der Gesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung und zu 30 % aus der Gesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung (§ 17 JAPO)


II. Angebot der Universität
 
 
 
VorlesungenIn den Vorlesungen liegt der Schwerpunkt auf der systematischen Darstellung des Stoffes sämtlicher Pflichtfächer sowie des gewünschten Wahlfaches. Grundlagenveranstaltungen werden über die gesamte Studienzeit hinweg angeboten.
Propädeutische Übungen (Arbeitsgemeinschaften)In Arbeitsgemeinschaften und Tutorien haben Studierende entsprechend ihrem Kenntnisstand die Möglichkeit, das erlernte Wissen auf praktische Fälle anzuwenden. Insbesondere können hier auch Fehler gemacht und dann rechtzeitig korrigiert werden. Außerdem bietet sich hier die beste Gelegenheit, das unerlässliche juristische Sprechen einzuüben.
TutorienDie Tutorien dienen dazu, die in den Grundvorlesungen erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und eigenständig anzuwenden. Die wesentlichen Schwerpunkte des jeweiligen Rechtsgebietes werden anhand von Fällen systematisch behandelt. Diese weisen regelmäßig Examensniveau auf, unterscheiden sich aber von Klausuren aus der Fortgeschrittenen-Übung erfahrungsgemäß nur durch den größeren Umfang.
ÜbungenDie Übungen für Fortgeschrittene in den drei großen Rechtsgebieten werden in jedem Semester angeboten und führen an umfangreiche Fälle hin. Hier ist es wichtig, das tatsächliche Übungsangebot anzunehmen, und nicht nach der ersten Klausur aufzuhören.
SeminareSeminare ermöglichen eine selbständige wissenschaftliche Arbeit. Die Teilnehmer müssen ein juristisches Fachreferat mündlich vortragen können.
ExaminatoriumDer unmittelbaren Examensvorbereitung dient das 11-monatige Examinatorium, das Grundlagen und sonstigen Prüfungsstoff anhand von Examensfällen und neuester Rechtsprechung wiederholt und vertieft. In einem begleitenden Klausurenkurs kann an Original-Examensklausuren die Methodik der Fallbearbeitung geübt werden. 


III. Eigenleistung der Studierenden
 
 
 
ZielZiel des unerlässlichen eigenen Lernens ist es, den Prüfungsstoff zu verstehen und das Wesentliche dauerhaft zu behalten, um es bei der Prüfung anwenden zu können.
GrundsatzVoraussetzung dafür ist, dass sich der Studierende zu kontinuierlichem Lernen selbst motiviert. Am effektivsten lernt man, wenn man etwas selbst macht. Für ein aktives Lernen mögen folgende Hinweise hilfreich sein:
Uni-AngebotJeder sollte das umfassende Angebot der Universität nutzen. Dazu gehören die Vor- und Nachbereitung sowie die aktive Teilnahme an den Veranstaltungen. 

Die studienbegleitenden Praktika können sehr anschaulich und motivierend sein; sie vermitteln ausserdem Verständnis für die Praxis der Rechtsanwendung.

HilfsmittelErfolgversprechend sind (neben der Lektüre von Lehrbüchern) besonders folgende Methoden:
KarteikartenDem aktiven Lernen dienen selbstgeschriebene Karteikarten, die sich jeweils auf wenige Elemente beschränken sollten. Dabei lernt man, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und eigene Strukturen zu bilden; die Karteikarten eignen sich auch, leicht und schnell den Stoff zu wiederholen.
Private LerngruppeBewährt hat sich der Zusammenschluss zu einer privaten Lerngruppe von drei bis vier Personen, die den Stoff gemeinsam erarbeiten und trainieren. Voraussetzung ist eine präzise Zeitplanung, die Lerninhalte und Lernschritte festlegt. Neben der Schulung des mündlichen Ausdrucksvermögens bringt eine solche Lerngruppe auch Motivation und Spass.
KlausurenDie größte Schwierigkeit besteht in der Anwendung des theoretischen Wissens auf einen konkreten Fall. Diese Umsetzung muss häufig und möglichst unter Examensbedingungen geübt werden. Anhand von Klausuren auf Examensniveau lernt man auch, in der knapp bemessenen Zeit fertig zu werden. Das Ziel einer vollständiger Lösung eröffnet den Blick für das Wesentliche und zwingt zu einer sinnvollen Gewichtung.

Detaillierte Informationen, insbesondere der jeweilige Semesterstundenplan sowie die Kommentierungen einzelner Lehrveranstaltungen, sind auf der Homepage der Juristischen Fakultät zu finden:

http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/index.html