"Internationales, europäisches und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht"
 
 
Im Zentrum des Schwerpunktbereichs 7 "Internationales, europäisches und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht" steht in Bezug auf eine spätere Berufspraxis die Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte im Bereich des Zivilrechts. Dabei geht es im Rahmen des Internationalen Verfahrensrechts zunächst um Fragen der internationalen Zuständigkeit deutscher und ausländischer Gerichte, der Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland bzw. ausländischer Entscheidungen im Inland sowie um deren Vollstreckung. Dies wird flankiert von wichtigen prozessualen Mechanismen wie etwa der Zustellung im Ausland, der Beweiserhebung usw.

Weitere Zentralmaterien sind neben diesem Themenkomplex die Frage des in einem Fall mit Auslandsberührung anwendbaren Rechts und dessen Anwendung (
Internationales Privatrecht), bedeutende Materien des materiellen Einheitsrechts, d.h. international geltender einheitlicher Rechtsquellen wie insbesondere das UN-Kaufrecht (CISG) sowie das internationale Unternehmensrecht.

Alle genannten Bereiche sind stark von internationalen, d.h. staatsvertraglichen Rechtsquellen, und vom Recht der Europäischen Union geprägt. So hat die EU etwa in jüngerer Zeit bedeutende Rechtsakte auf dem Gebiet des Internationalen Verfahrensrechts und des Internationalen Privatrechts erlassen.
 
In Bezug auf das materielle Privatrecht besteht ein weiterer Akzent des Schwerpunktbereichs im Europäischen Einheitsprivatrecht. Dies betrifft nicht nur die weitreichende Überlagerung des nationalen Zivilrechts durch Rechtsakte der EU mit allen praktischen wie dogmatischen Konsequenzen für das nationale Recht (Einfluss von Richtlinien, richtlinienkonforme Auslegung, Entscheidungskompetenzen des Europäischen Gerichtshofs), sondern in wissenschaftlicher Hinsicht auch die Fortentwicklung des Privatrechts hin zu einem echten Europäischen Privatrecht.
 
Damit bildet der Schwerpunktbereich die Grundlage für einen in der Praxis auch grenzüberschreitend tätigen Juristen.
Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereiches betreffen neben den bereits bezeichneten Materien flankierend Einführungen in andere Rechtsordnung bzw. Rechtskreise sowie in die Rechtsvergleichung. Diese verschaffen die Befähigung, mit fremden Rechtsinstituten umzugehen.

Studierende im Schwerpunktbereich sollten über gute Grundkenntnisse im Zivilrecht verfügen und Interesse an internationalen Sachverhalten haben, die über den "Tellerrand" der heimischen Rechtsordnung hinausgehen. Fremdsprachenkenntnisse sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber äußerst hilfreich.
 
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