Wolfgang Vogelsang, LL.M (London)
wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl Prof. Dr. Stephan Lorenz ZPO-Erkenntnisverfahren 2. Arbeitsgemeinschaft Zulässigkeit der Klage
I
Fall 7: "Sex sells" (vgl. BGH NJW 1996, 984; 1996, 985; 1996, 1128) Prinzessin Sophia zu Reis und Mohn erhebt vor dem OLG München Klage gegen den B.- Verlag auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von DM 150.000, weil in der von diesem herausgegeben Illustrierten ein heimlich von ihr gemachtes Aktphoto ohne ihre Einwilligung veröffentlicht wurde. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Lösung: Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Klage zulässig und begründet ist.
Gem. §119 GVG sind die Oberlandesgerichte in Zivilsachen nur für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel zuständig, d.h sie haben niemals die Funktion eines Gericht erster Instanz. |