Kommunikation |
Promotionsanfragen sollten schriftlich, auch
per e-mail, erfolgen.
Inhalt |
Die Promotionsanfrage soll einen kurzen, aber möglichst aussagekräftigen
akademischen/beruflichen Lebenslauf und die Ergebnisse der Staatsexamina
enthalten sowie Arbeitsthemen/Problemstellungen nennen, die der Bewerber
bearbeiten will. Letztere müssen sich grundsätzlich innerhalb der Lehrstuhlbezeichnung
bewegen, d.h. dem Bürgerlichen Recht oder dem Internationalen
Privatrecht entstammen.
Annahmevoraussetzungen |
Als Doktorand wird nur angenommen, wer mindestens eine Juristische
Staatsprüfung mit der Note "vollbefriedigend" abgeschlossen
hat.
Im übrigen gilt die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der
Universität München.
Themenauswahl |
Es werden grundsätzlich keine Themen vorgegeben. Die Vorlage eines
Arbeitsthemas ist vielmehr Bestandteil der Qualifikation des Bewerbers.
Dieser sollte ein Exposé vorlegen, das erkennen lassen, was ihn zu der
Themenwahl veranlaßt hat, welche Erkenntnisse er sich - abstrakt -
erhofft und was nach seinen Recherchen zu der Thematik bereits
(insbesondere an Monographien) veröffentlicht wurde. Dieses Exposé kann
natürlich noch keine detaillierte Ausarbeitung bzw. ein Ergebnis
enthalten. Es sollte aber erkennen lassen, daß sich der Bewerber
eigenständig in die von ihm gewählte Materie eingearbeitet hat. Selbstverständlich werden die vorgeschlagenen und "angedachten"
Themen in einem persönlichen Gespräch näher umrissen, auf ihre Tauglichkeit
geprüft und gegebenenfalls präzisiert. Danach entwirft der Bewerber
einen Arbeitsplan, der erkennen lassen muß, daß er zur Behandlung des
gewählten Themas in der von ihm in Aussicht genommenen Zeit in der Lage ist.
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