Kommunikation
    Promotionsanfragen sollten schriftlich, auch per e-mail, erfolgen.
Inhalt
    Die Promotionsanfrage soll einen kurzen, aber möglichst aussagekräftigen  akademischen/beruflichen Lebenslauf und die Ergebnisse der Staatsexamina enthalten sowie Arbeitsthemen/Problemstellungen nennen, die der Bewerber bearbeiten will. Letztere müssen sich grundsätzlich innerhalb der Lehrstuhlbezeichnung bewegen, d.h. dem Bürgerlichen Recht oder dem Internationalen Privatrecht entstammen.
Annahmevoraussetzungen

    Als Doktorand wird nur angenommen, wer mindestens eine Juristische Staatsprüfung mit der Note "vollbefriedigend" abgeschlossen hat.
    Im übrigen gilt die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität München.

Themenauswahl

Es werden grundsätzlich keine Themen vorgegeben. Die Vorlage eines Arbeitsthemas ist vielmehr Bestandteil der Qualifikation des Bewerbers.
Dieser sollte ein Exposé vorlegen, das erkennen lassen, was ihn zu der Themenwahl veranlaßt hat, welche Erkenntnisse er sich - abstrakt - erhofft und was nach seinen Recherchen zu der Thematik bereits (insbesondere an Monographien) veröffentlicht wurde. Dieses Exposé kann natürlich noch keine detaillierte Ausarbeitung bzw. ein Ergebnis enthalten. Es sollte aber erkennen lassen, daß sich der Bewerber eigenständig in die von ihm gewählte Materie eingearbeitet hat.
Selbstverständlich werden die vorgeschlagenen und "angedachten" Themen in einem persönlichen Gespräch näher umrissen, auf ihre Tauglichkeit geprüft und gegebenenfalls präzisiert. Danach entwirft der Bewerber einen Arbeitsplan, der erkennen lassen muß, daß er zur Behandlung des gewählten Themas in der von ihm in Aussicht genommenen Zeit in der Lage ist.

Abgeschlossene Arbeiten