Zu Artikel 1 – Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Zu Nummer 1 – Änderung der Inhaltsübersicht

Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S.3138) hat das BGB eine Inhaltsübersicht.
Diese ist an die Einfügung des neuen Untertitels über das Diskriminierungsverbot anzupassen.