Zu Artikel 1 – Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Zu Nummer 1 – Änderung der Inhaltsübersicht
Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.
November 2001 (BGBl. I S.3138) hat das BGB eine
Inhaltsübersicht.
Diese ist an die Einfügung des neuen Untertitels über
das Diskriminierungsverbot anzupassen.