Zum neuen Artikel 25 (Änderung von verbraucherrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen Gesetzen)
Zu Absatz 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1 – Änderung der Inhaltsübersicht
Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) hat das BGB eine Inhaltsübersicht. Diese ist an die Einfügung des neuen § 105a anzupassen. Zu streichen war auch die Überschrift des fortgefallenen § 828.