Zu Artikel 4 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen ihrem Umfang nach angemessen ist.

Begründung
Die Anhebung der Haftungshöchstgrenzen soll der veränderten wirtschaftlichen Situation Rechnung tragen und eine ausreichende Schadensdeckung gewährleisten. Die bisher geltenden Höchstgrenzen orientieren sich aber bereits nicht an dem durchschnittlichen, sondern an dem größtmöglichen Schadensfall. Deshalb sollte überprüft werden, ob nicht auch eine moderatere Anhebung der Höchstgrenzen ausreicht.

Hierdurch wäre sichergestellt, dass der Opferschutz einerseits und die Belastung durch den erhöhten Haftungsumfang sowie erhöhte Versicherungsprämien andererseits in einem Gleichgewicht stehen und keine Schieflage zwischen Schutzziel und finanzieller Belastung für die betroffene Wirtschaft (erhöhte Versicherungsprämien) entsteht. Außerdem würde der Eindruck vermieden, der Gesetzgeber nutze die Umstellung der Beträge auf den Euro zu Aufschlägen, die nicht durch die Sache geboten sind.