Begründung
Die Anhebung der Haftungshöchstgrenzen soll der
veränderten wirtschaftlichen Situation Rechnung tragen
und eine ausreichende Schadensdeckung gewährleisten.
Die bisher geltenden Höchstgrenzen orientieren sich
aber bereits nicht an dem durchschnittlichen, sondern
an dem größtmöglichen Schadensfall. Deshalb sollte
überprüft werden, ob nicht auch eine moderatere Anhebung
der Höchstgrenzen ausreicht.
Hierdurch wäre sichergestellt, dass der Opferschutz einerseits und die Belastung durch den erhöhten Haftungsumfang sowie erhöhte Versicherungsprämien andererseits in einem Gleichgewicht stehen und keine Schieflage zwischen Schutzziel und finanzieller Belastung für die betroffene Wirtschaft (erhöhte Versicherungsprämien) entsteht. Außerdem würde der Eindruck vermieden, der Gesetzgeber nutze die Umstellung der Beträge auf den Euro zu Aufschlägen, die nicht durch die Sache geboten sind.