Begründung
Mit der 15. ADR-Änderungsverordnung vom 15. Juni
2001 (BGBl. II S. 654) wurde auch eine Strukturreform
umgesetzt. Die Gefahrgutvorschriften wurden
vom Randnummernsystem in ein numerisches
System umgestellt. Das ADR gilt für den grenzüberschreitenden
Verkehr. Diese Vorschriften sollen durch
die Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher
Verordnungen (GefÄndV 2001) rückwirkend zum
1. Juli 2001 auch für innerstaatliche Beförderungen in
Deutschland in Kraft gesetzt werden. Das heißt, dass
bei Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfs am
1. Januar 2002 bereits die neue Fassung der ADR in
Deutschland gelten wird. Somit bedarf es einer entsprechenden
Anpassung der Fundstelle.