Zu Artikel 5 – Änderung des Haftpflichtgesetzes
Die Änderungen des Artikels 5 betreffen vor allem die Anhebung und Harmonisierung der Haftungshöchstbeträge sowie ihre Umstellung auf Euro für die Bahnverkehrs- und Anlagenhaftung nach dem Haftpflichtgesetz (Nummern 4, 5). Weiterhin werden die Änderungen der §§ 253, 847 BGB (Nummer 3) und des § 7 Abs. 2 StVG (Nummer 1) für das Haftpflichtgesetz nachvollzogen.