Zu Artikel 5 – Änderung des Haftpflichtgesetzes
Die Änderungen des Artikels 5 betreffen vor allem die Anhebung
und Harmonisierung der Haftungshöchstbeträge sowie
ihre Umstellung auf Euro für die Bahnverkehrs- und Anlagenhaftung
nach dem Haftpflichtgesetz (Nummern 4, 5).
Weiterhin werden die Änderungen der §§ 253, 847 BGB
(Nummer 3) und des § 7 Abs. 2 StVG (Nummer 1) für das
Haftpflichtgesetz nachvollzogen.