Zu Artikel 4 [Änderung des Straßenverkehrsgesetzes]
Die Bundesregierung hält die vorgeschlagene Anhebung der
Haftungshöchstgrenzen für angemessen und erforderlich.
Dies wird durch die in der Entwurfsbegründung dargestellten
Angaben des statistischen Bundesamtes untermauert. In
Anbetracht der Tatsache, dass die letzte Erhöhung der Haftungshöchstbeträge
im Straßenverkehrsgesetz 23 Jahre zurückliegt,
musste die nun vorgenommene Erhöhung deutlich
ausfallen, um die Angleichung an die veränderten wirtschaftlichen
Verhältnisse nachzuvollziehen. Deshalb hatte
der Bundesrat die Bundesregierung mit Entschließung vom
19. Juli 1998 aufgefordert, eine Erhöhung in der nun vorgeschlagenen
Größenordnung vorzunehmen (Bundesratsdrucksache
554/98). Die Erhöhung ist auch deshalb erforderlich,
um die Haftungserweiterung abzudecken, die durch
Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf Schmerzensgeld
entsteht.