Zu Artikel 4 [Änderung des Straßenverkehrsgesetzes]
Die Bundesregierung hält die vorgeschlagene Anhebung der Haftungshöchstgrenzen für angemessen und erforderlich. Dies wird durch die in der Entwurfsbegründung dargestellten Angaben des statistischen Bundesamtes untermauert. In Anbetracht der Tatsache, dass die letzte Erhöhung der Haftungshöchstbeträge im Straßenverkehrsgesetz 23 Jahre zurückliegt, musste die nun vorgenommene Erhöhung deutlich ausfallen, um die Angleichung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuvollziehen. Deshalb hatte der Bundesrat die Bundesregierung mit Entschließung vom 19. Juli 1998 aufgefordert, eine Erhöhung in der nun vorgeschlagenen Größenordnung vorzunehmen (Bundesratsdrucksache 554/98). Die Erhöhung ist auch deshalb erforderlich, um die Haftungserweiterung abzudecken, die durch Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf Schmerzensgeld entsteht.