Zur Änderung des § 1170 Abs. 1 Satz 1, des § 1317 Abs. 1 Satz 3 und des § 1600b Abs. 6 Satz 2
Es handelt sich jeweils um eine redaktionelle Anpassungen an die neue Paragraphenfolge im Verjährungsrecht der §§ 195 ff.