Zur Änderung des § 291 Satz 2

Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die geänderte Paragraphenfolge. Der Inhalt des bislang in Bezug genommenen § 288 Abs. 1 ist nunmehr in § 285 Abs. 1 Sätze 2 und 3, Absatz 2 und Abs. 3 Satz 1 geregelt.