Zur Neufassung des § 296 - Entbehrlichkeit des Angebots
Mit der Neufassung wird Satz 2 an § 283 Abs. 2 Nr. 2 angepasst, zu dem er das "Spiegelbild" darstellt. Dazu ist die "Kündigung" durch "Ereignis" zu ersetzen. Wegen der Hintergründe hierfür kann auf die Begründung zu § 283 Bezug genommen werden.