Zu § 314a - Anwendungsbereich

Zu Absatz 1

Absatz 1 entspricht wörtlich § 24 des AGB-Gesetzes. Es werden lediglich die Verweisungen auf die Vorschriften des AGB-Gesetzes durch Verweisungen auf die Vorschriften des neuen Untertitels 2 ersetzt.

Zu Absatz 2

Absatz 2 entspricht wörtlich § 24a des AGB-Gesetzes. Auch hier werden lediglich die Verweisungen auf Vorschriften des AGB-Gesetzes durch Verweisungen auf die Bestimmungen des neuen Untertitels 2 ersetzt.

Zu Absatz 3

Absatz 3 entspricht wörtlich § 23 Abs. 1 des AGB-Gesetzes.

Zur Einfügung eines Untertitels 3 vor § 315

Die Einfügung eines neuen Untertitels 3 folgt der oben näher erläuterten Neugestaltung der §§ 305 ff.