Zu § 485 - Vertrags- und Prospektsprache bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen

Absatz 1 entspricht § 2 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und § 3 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Teilzeit-Wohnrechtegesetzes, die - ohne inhaltliche Änderung - sprachlich gestrafft und zusammenfasst werden. Absatz 2 entspricht § 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes. Absatz 3 entspricht § 3 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes.