Zu § 494 - Schriftform, Vertragsinhalt

§ 482 entspricht wörtlich § 4 des Verbraucherkreditgesetzes. Es ist erwogen worden, hier ähnlich wie bei §§ 479 Abs. 2, 483 Abs. 2 und 486 Abs. 1 für Fernabsatz- und Teilzeit-Wohnrechteverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch selbst nur eine knappe Erwähnung der wesentlichen Punkte, im übrigen aber eine Verordnungsermächtigung vorzusehen. Dies erschien aber unzweckmäßig, weil sich so die sehr spezielle Nichtigkeitsregelung im bisherigen § 6 des Verbraucherkreditgesetzes nicht zweckmäßig gestalten lässt.