Zur Aufhebung des fünften Titels
Der bisherige fünfte Titel über das Darlehen geht in dem neuen Titel 2 über den Kreditvertrag auf. Künftig werden dadurch allerdings nicht mehr Verträge über die Hingabe anderer vertretbarer Sachen als Geld geregelt sein. Diese waren aber auch bisher schon selten und werden auch ohne eine besondere Regelung gelöst werden können.