Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bei der Integration der Verbraucherschutzgesetze in das BGB dem Zitiergebot der zu Grunde liegenden Richtlinien erneut Rechnung getragen werden muss.
Begründung:
Verschiedene Richtlinien verlangen, dass die Mitgliedstaaten in denjenigen Vorschriften, mit denen sie die Vorgaben der Richtlinie umsetzen, oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug nehmen. Die Verbraucherschutzgesetze erfüllen diese Verpflichtung durch einen amtlichen Hinweis. Mit der Integration der Gesetze in das BGB entfällt der Hinweis. Auch enthält der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts keinen solchen Hinweis.
Den Rechtsunterworfenen ist daher der Bezug zu den Richtlinien nicht mehr ausreichend deutlich.
Die Hinweispflicht ergibt sich aus Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 94/47/EG, Artikel 15 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG und Artikel 10 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG.