Stellungnahme des Bundesrats zu § 308 Nr. 1

In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 § 308 Nr. 1 ist die Angabe "§ 355 Abs. 1" durch die Angabe "§ 355 Abs. 1, 2" zu ersetzen.

Begründung:

Die Vorschrift des § 10 Nr. 1 AGBG verweist zwar derzeit lediglich auf § 361a Abs. 1 BGB. Dieser wird jedoch in § 355 BGB-E auf die Absätze 1 und 2 aufgeteilt.