Stellungnahme des Bundesrats zu § 359 Satz 2

In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 § 359 Satz 2 sind die Wörter "dem anderen" durch das Wort "diesem" zu ersetzen.

Begründung:

Das Wort "anderen" ist schon deshalb unzutreffend, weil die Vorschrift auch die Fälle regelt, in denen der Unternehmer selbst die Gegenleistung finanziert, ein "anderer" Unternehmer also nicht vorhanden ist. Mit dem Wort "diesem" kann ausreichend auf den in Satz 1 bezeichneten Unterne hmer des mit dem Darlehensvertrag verbundenen Vertrages Bezug genommen werden. Die im Entwurf verwendete Formulierung ist jedenfalls unschön und gibt Anlass zu Missverständnissen.