Stellungnahme des Bundesrats zu § 563 Abs. 3 Satz 2

In Artikel 1 Abs. 1 ist nach Nummer 33 folgende Nummer 33d einzufügen:

'33d. In § 563 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe "§ 206" durch die Angabe "§ 210" ersetzt.'

Begründung:

Anpassung der Verweisung an die vorgesehenen Änderungen des Verjährungsrechts.