Stellungnahme des Bundesrats zur Inhaltsübersicht zum Bürgerlichen Gesetzbuch

In der Anlage zu Artikel 1 Abs. 2 ist die Überschrift zu Buch 1 Abschnitt 1 Titel 1 wie folgt zu fassen:

"Titel 1

Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer"

Begründung:

Im Hinblick auf die §§ 13 und 14 BGB muss die Überschrift ergänzt werden.