In der Anlage zu Artikel 1 Abs. 2 ist die Überschrift zu Buch 1 Abschnitt 1 Titel 1 wie folgt zu fassen:
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer"
Begründung:
Im Hinblick auf die §§ 13 und 14 BGB muss die Überschrift ergänzt werden.