Zu § 504 - Vorzeitige Zahlung bei Teilzahlungsgeschäften
Die redaktionelle Straffung geht auf den Änderungsantrag des Bundesrates zu Nummer 117 seiner Stellungnahme, dem sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung angeschlossen hat, zurück.
Zu Untertitel 3 - Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Die Überschrift war entsprechend der Überschrift zu Titel 3 zu ergänzen. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.