Zu Nummer 71 – Umnummerierung des siebenten und neunten Titels im zweiten
Abschnitt des vierten Buchs
Es handelt sich um eine Anpassung der Titelumnummerierung an die Aufhebung des
sechsten und achten Titels durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember
1997 (BGBl. I S. 2942).