Zu Nummer 71 – Umnummerierung des siebenten und neunten Titels im zweiten Abschnitt des vierten Buchs

Es handelt sich um eine Anpassung der Titelumnummerierung an die Aufhebung des sechsten und achten Titels durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942).