Zu Nummer 17 – Einfügung einer Überschrift für Buch 2, bisheriger Abschnitt 2, Titel 5

Die Ergänzung der bisher nur den Rücktritt nennenden Titelüberschrift um das „Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen“ beruht auf der Einfügung des neuen Untertitels 2 (§§ 355 bis 360).