Zu Nummer 17 – Einfügung einer Überschrift für Buch 2, bisheriger Abschnitt 2, Titel 5
Die Ergänzung der bisher nur den Rücktritt nennenden Titelüberschrift um das „Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen“ beruht auf der Einfügung des neuen Untertitels
2 (§§ 355 bis 360).