Zu Nummer 36 – Umnummerierung des sechsten bis fünfundzwanzigsten Titels im
neuen Abschnitt 8 des Buchs 2
Die neue Nummerierung ist notwendig geworden durch die Einfügung eines neuen Titels 2
über Teilzeit-Wohnrechteverträge und eines neuen Titels 3 über den Darlehensvertrag,
Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge.