Zu Nummer 36 – Umnummerierung des sechsten bis fünfundzwanzigsten Titels im neuen Abschnitt 8 des Buchs 2

Die neue Nummerierung ist notwendig geworden durch die Einfügung eines neuen Titels 2 über Teilzeit-Wohnrechteverträge und eines neuen Titels 3 über den Darlehensvertrag, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge.