Zu Nummer 69 Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 19 (§ 346 Abs. 1 BGB)

Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag zu.

Zu Nummer 70 Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 19 (§ 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB)

Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag der Idee nach zu. Allerdings sollte die Angleichung des Sprachgebrauchs nicht in § 346 BGB-RE, sondern in § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB-RE erfolgen. Dort sollte der Ausdruck „Wertminderung“ durch den Ausdruck „Verschlechterung“ ersetzt werden, um eine sprachliche Anpassung an das in § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB-RE verwendete Verb „verschlechtern“ zu erreichen.

Zu Nummer 71 Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 19 (§ 346 Abs. 2 Satz 2 BGB)

Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu.