§
3 Die Willenserklärung Fall 1 (Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille) Auf einer Versteigerung werden Weinfässer versteigert. Vor dem Versteigerer (V) stehen mehrere Interessenten, die ihre Kaufwünsche durch einfaches Heben der Hand abgeben. Nach den deutlich ausgehängten Versteigerungsbedingungen bedeutet jedes Handzeichen eine Erhöhung des Gebots um 10 €. a) Kurt König (K) ist als Tourist unterwegs, der von den Versteigerungsgepflogenheiten an seinem Urlaubsort keine Ahnung hat. Als er im Gedränge seinen Freund sieht, hebt er die Hand, um ihm zu signalisieren, wo er sich gerade befindet. V hält dies für ein Gebot und erteilt dem K den Zuschlag zum Preis von 1000 €.Frage: Welches Merkmal der Willenserklärung des K fehlt jeweils?
Fall 2 (Zugang und Widerruf der Willenserklärung) K erfährt, dass V sein
Fahrrad verkaufen möchte. Er schreibt daher einen Brief an den V in
dem er ihm anbietet, sein Fahrrad für 100 € zu erwerben. Der Brief
wird vom Postboten in den Briefkasten des V geworfen. Am Tag des Einwurfs
bereut K sein Angebot. Er ruft daher am späten Nachmittag den V an
und widerruft sein schriftliches Angebot. V, der den Briefkasten noch gar
nicht geleert hatte, ist damit nicht einverstanden, sondern nimmt das Angebot
des K mündlich an.
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