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4 Angebot und Annahme Fall 1 (Handlungswille, essentialia negotii, Rechtsbindungswille, invitatio ad offerendum, Angebot und Annahme) Auf einer Auktion werden Kunstwerke versteigert. Vor dem Versteigerungsleiter Victor Veh (V) sitzen die Interessenten, die ihre Kaufwünsche durch heben einer Nummerntafel anzeigen. Jedes Heben bedeutet eine Erhöhung des Angebots um 50 €. Kurt König (K) der an
der Auktion teilnimmt ist vor Langeweile über die öden Kunstwerke
auf seinem Stuhl eingeschlafen. Als ein besonders langweiliges Bild zur
Versteigerung ansteht, bittet V um die Gebote. Das Mindestgebot solle 10.000 €
sein. Dieter Dall (D), der hinter dem K sitzt und diesem schon immer
eins auswischen wollte, hebt dessen Hand mit der Nummerntafel so geschickt
nach oben, dass es für den V so aussehen musste, als ob K ein Gebot
abgebe. Da keine höheren Gebote gemacht werden, erteilt V den Zuschlag
zum Preis von 10.000 € zu.
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