§ 5 Zustandekommen des Vertrags, Teil II

Fälle


Fall 1 (Vertragsschluß, Zugang der Annahme, geheimer Vorbehalt)

Student Siegfried (S) hat wieder sein Semesterticket nicht bezahlt. Er benützt daher als heimlicher "Schwarzfahrer" die Augsburger Straßenbahn, um vom Königsplatz zur Universität zu kommen.
 
Frage:
Ist zwischen S und den Augsburger Verkehrsbetreiben (AVG) ein Beförderungsvertrag zustande gekommen (Vertretungs- und gesellschaftsrechtliche Probleme sind nicht zu berücksichtigen)? Lösung


Fall 2 (Haustürgeschäfte, Widerrufsrecht nach § 355 BGB)

Der Haushaltswarenhändler Viktor Veit (V) klingelt bei der Hausfrau Karin König (K). K öffnet die Haustüre. V fängt sogleich an, von seinen Seifenprodukten zu schwärmen. K müsse unbedingt einige der Produkte in ihrem Haushalt ausprobieren. Besonders günstig sei gerade der 10-Liter-Eimer des neuen Seifentyps „Glupsch", der zur Zeit nur 100.- € koste. Da mittlerweile das Baby der K fürchterlich zu schreien beginnt und auch die Milch auf dem Herd überzukochen droht, erklärt sich K, die V loszuwerden will, bereit, einen Eimer „Glupsch"-Seife für 100 € kaufen. V bedankt sich und versichert eine zügige Lieferung. Nach 3 Wochen, die Seife ist immer noch nicht angekommen, schreibt K an V und teilt ihm mit, er könne seine Seife behalten, sie wolle von dem Geschäft nichts mehr wissen.
 
 
 
Frage:
Kann V von K den Kaufpreis verlangen? Lösung


Fall 3 (Unbestellte Waren)

K bekommt von Versandhändler V unaufgefordert 50 Weihnachtskarten zugeschickt. In dem Begleitschreiben bietet der V dem K die Karten zum Preis von 20.- € an und weist darauf hin, daß er davon ausgehe, daß K sein Angebot annehme, wenn er binnen 3 Wochen nichts von ihm höre.
Nach 4 Wochen erzählt Jurastudent J dem K, er hätte gehört, daß man solche Zusendungen behalten dürfe, ohne dafür zu bezahlen. Daraufhin verschickt K die Karten mit Weihnachtsgrüßen an seine Freunde.
 
Frage:
Kann V von K Zahlung verlangen? Lösung