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5 Zustandekommen des Vertrags, Teil II Fall 1 (Vertragsschluß, Zugang der Annahme, geheimer Vorbehalt) Student Siegfried (S) hat
wieder sein Semesterticket nicht bezahlt. Er benützt daher als heimlicher
"Schwarzfahrer" die Augsburger Straßenbahn, um vom Königsplatz
zur Universität zu kommen.
Fall 2 (Haustürgeschäfte, Widerrufsrecht nach § 355 BGB) Der Haushaltswarenhändler
Viktor Veit (V) klingelt bei der Hausfrau Karin König (K). K öffnet
die Haustüre. V fängt sogleich an, von seinen Seifenprodukten
zu schwärmen. K müsse unbedingt einige der Produkte in ihrem
Haushalt ausprobieren. Besonders günstig sei gerade der 10-Liter-Eimer
des neuen Seifentyps „Glupsch", der zur Zeit nur 100.- € koste. Da mittlerweile
das Baby der K fürchterlich zu schreien beginnt und auch die Milch
auf dem Herd überzukochen droht, erklärt sich K, die V loszuwerden
will, bereit, einen Eimer „Glupsch"-Seife für 100 € kaufen. V bedankt
sich und versichert eine zügige Lieferung. Nach 3 Wochen, die Seife
ist immer noch nicht angekommen, schreibt K an V und teilt ihm mit, er
könne seine Seife behalten, sie wolle von dem Geschäft nichts
mehr wissen.
K bekommt von Versandhändler
V unaufgefordert 50 Weihnachtskarten zugeschickt. In dem Begleitschreiben
bietet der V dem K die Karten zum Preis von 20.- € an und weist darauf
hin, daß er davon ausgehe, daß K sein Angebot annehme, wenn
er binnen 3 Wochen nichts von ihm höre.
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