Der Grundkurs geht über zwei
Semester und besteht aus der im Wintersemester 6-stündigen, im Sommersemester
7-stündigen Vorlesung. Er wird jeweils begleitet von 2-stündigen
vorlesungsbegleitenden propädeutischen Übungen,
in welchen der Stoff der Vorlesung anhand von Fällen in Kleingruppen unter der
Anleitung von wiss. Mitarbeitern nachbereitet und geübt wird.
Ist die Teilnahme an der
Vorlesung und den Übungen verpflichtend?
Nach der
Prüfungs- und Studienordnung (PrStO) ist die Teilnahme verpflichtend, freilich kann eine
Anwesenheitskontrolle nicht stattfinden. Jedenfalls aber ist die Teilnahme sehr sinnvoll. In
den Vorlesungen liegt der Schwerpunkt auf der systematischen Darstellung des
Stoffes. In den Übungen haben Studierende die Möglichkeit, das erlernte
Wissen auf praktische Fälle anzuwenden. Insbesondere können hier auch Fehler
gemacht und dann rechtzeitig korrigiert werden. Außerdem bietet
sich hier die beste Gelegenheit, juristisches Argumentieren und Klausurtechnik einzuüben.
Muss ich mich zum Grundkurs anmelden?
Wegen der
großen Zahl der Studierenden werden die Grundkurse in 3 parallele
Gruppen (nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens) eingeteilt. Der
vorliegende Grundkurs ist für die Teilnehmer mit den Anfangsbuchstaben
O-Z vorgesehen. Die Anmeldung
zu den jeweiligen Grundkursen erfolgt für Studienanfänger automatisch, d.h. Studierende des
1. Semesters müssen - anders als bisher - keine Formulare
ausfüllen (s. dazu auch das
Merkblatt der Fakultät für die
Grundkurse auf den Seiten der Studienberatung; anders für Studierende in
anderen Semestern, zB Wiederholer).
Kann ich den Grundkurs oder
die Übung wechseln (freitags will ich immer Skifahren/muss ich arbeiten
etc.)?
Die Einteilung zu den
Grundkursen nach Anfangsbuchstaben der Teilnehmer ist
grundsätzlich
verbindlich (s. dazu
Merkblatt der Fakultät für die Grundkurse). Ein Wechsel des Grundkurses ist nur in
begründeten Ausnahmefällen und nur mit Einverständnis des
entlassenden sowie des aufnehmenden Grundkursleiters möglich.
Wenden Sie sich zu diesem
Zweck bitte unter Angabe der geltend gemachten Gründe an das
Prüfungsamt der Fakultät.
Die Teilnahme an den propädeutischen Übungen setzt i. d. R. eine Einschreibung
voraus. Nähere Informationen erhalten Sie über
Moodle.
Wo sind der Grundkurs und die
Zwischenprüfung näher geregelt?
Beachten Sie auch die
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO),
die vor allem die Voraussetzungen der erfolgreichen Teilnahme an der Ersten
Juristischen Prüfung regelt. Diese Prüfungs- und Ausbildungsordnungen sind
hier online verfügbar. Mit
ihnen sollten Sie sich bereits frühzeitig vertraut machen.
Im Übrigen hat der Grundkursleiter gemäß § 23 der Studien- und Prüfungsordnung einen
gewissen Spielraum hinsichtlich der Voraussetzungen der ordnungsgemäßen
Teilnahme am Grundkurs. Diese Voraussetzungen werden im Folgenden näher
erläutert.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich zur
Zwischenprüfung gesondert anmelden müssen! Nähere Information
einschließlich der Termine finden Sie auf den
Seiten des
Prüfungsamts.
Im Wintersemester werden zweiProbeklausuren angeboten. Im Sommersemester werden drei Klausuren, sog.
Aufsichtsarbeiten, geschrieben, deren Ergebnis für das Bestehen oder
Nichtbestehen des Grundkurses relevant sind. Die zweite Klausur ist
gleichzeitig die Zwischenprüfungsklausur. Die dritte Klausur ist gleichzeitig
Wiederholungsklausur der Zwischenprüfungsklausur und meist kurz nach Ende
des Sommersemesters in der
vorlesungsfreien Zeit statt.
Schließlich werden zwei
Hausarbeiten gestellt: Die erste als Ferienhausarbeit am Ende des
Wintersemesters, die zweite während des Sommersemesters. Die genauen Termine
werden in der Vorlesung und auf der Lehrstuhlseite angekündigt. Bitte beachten
Sie eventuelle Terminänderungen und Aktualisierungen, die in der Vorlesung
bzw. hier bekanntgegeben werden.
Studierende im
Nebenfach
müssen im Wintersemester in den Grundkursen alle gestellten Klausuren
mitschreiben (für Jurastudenten sind dies nur die og. "Probeklausuren")
und erhalten einen Grundkursschein für Nebenfachstudierende, wenn sie
mindestens eine Klausur bestanden haben. Weitere Informationen
auf der
Webseite
für Rechtswissenschaft als Nebenfach.
Ist die Teilnahme an den
Prüfungen verpflichtend? Was sind die Voraussetzungen der erfolgreichen
Teilnahme am Grundkurs bzw. der Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht?
Um am Grundkurs
erfolgreich teilzunehmen, müssen Sie eine Aufsichtsarbeit (Klausur) -
nicht eine Probeklausur - und eine Hausarbeitbestehen (ab
4 Punkte). Es ist Ihnen freigestellt, nur eine Klausur bzw. Hausarbeit
mitzuschreiben. Sie können daher zum Beispiel auch nur die zweite Hausarbeit
oder Klausur mitschreiben, allerdings haben Sie dann freilich einen Versuch
weniger, den Grundkurs zu bestehen. Die Teilnahme an den Probeklausuren ist
für Hauptfachstudenten nicht verpflichtend (aber ratsam!), für
Nebenfachstudenten ist die Teilnahme verpflichtend (s. dazu
hier).
Beachten Sie bitte, dass dies in anderen Grundkursen
anders festgelegt sein kann, also nicht allgemein gilt!
Um die Zwischenprüfung im
Bürgerlichen Recht zu bestehen, müssen Sie sich ordnungsgemäß zur
Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht beim
Zwischenprüfungsamt anmelden und die Zwischenprüfungsklausur
bestehen (ab 4 Punkte). Wenn Sie die Zwischenprüfung nicht bestehen, sind Sie
dazu berechtigt, sich für die Wiederholungsklausur für die Zwischenprüfung
anzumelden und diese mitzuschreiben. In diesem Fall zählt das erfolgreiche
Bestehen der Wiederholungsklausur auch für das Bestehen des Grundkurses. Zur
Zwischenprüfung s. im Übrigen das entsprechende Merkblatt des Zwischenprüfungsamts.
Beachten Sie: Wenn Sie die Zwischenprüfungsklausur nicht mitgeschrieben
haben, können Sie sich auch nicht zur Wiederholung der Zwischenprüfung
anmelden. Das Bestehen der Zwischenprüfung und die erfolgreiche Teilnahme am
Grundkurs sind im Übrigen von einander unabhängig.
Wann und wo werden die
Prüfungsaufgaben herausgegeben bzw. besprochen?
Die Prüfungsaufgaben werden mit
Ausnahme der Zwischenprüfungsklausur in der Vorlesung herausgegeben. Die
Ergebnisse der Zwischenprüfungsklausur werden durch Aushang beim
Zwischenprüfungsamt bekanntgegeben, wo die als nicht bestanden gewerteten Arbeiten auch eingesehen werden
können.
Die Besprechung der Klausuren erfolgt i.d.R. in den Übungen. Die
Zwischenprüfungsklausur wird idR in der Vorlesung besprochen.
Für die dritte Grundkursklausur, die zugleich Wiederholungsklausur
der Zwischenprüfungsklausur ist, wird eine
Korrektorensprechstunde angeboten, in welcher die Klausur individuell
besprochen wird. Beachten Sie dazu
die Ankündigung auf der
Lehrstuhlseite.
Ist der Stoff der Prüfungen
eingegrenzt?
In den Klausuren wird
schwerpunktmäßig der Stoff abgeprüft, der vor dem Zeitpunkt der Prüfung in der
Vorlesung (irgendwann) behandelt wurde. Es kann also nicht erwartet werden,
dass lediglich der Stoff abgeprüft wird, der unmittelbar davor Gegenstand der
Vorlesung war. Für die Wiederholungsklausur zur Zwischenprüfung bedeutet dies, dass der Prüfungsstoff über den gesamten Grundkurs geht.
Eine weitere Eingrenzung findet grundsätzlich nicht statt.
Für die Hausarbeit gilt das eben Gesagte nicht. Hier kann auch Stoff
behandelt werden, der noch nicht Gegenstand der Vorlesung war.
Was sind die Erfordernisse
für einen Nachkorrekturantrag?
Wenn die Klausur oder Hausarbeit
nicht bestanden wurde, können Sie einen Nachkorrekturantrag stellen. Dies ist
grundsätzlich auch bei einer bestandenen Arbeit möglich. Der Antrag ist
schriftlich zu stellen und beim Lehrstuhlsekretariat einzureichen. Sie müssen darin begründen, warum Sie
mit der Bewertung der Arbeit im Einzelnen nicht einverstanden sind.
Insbesondere bei einer bestandenen Arbeit sind pauschale Begründungen ("Ich
finde meine Arbeit besser") nicht ausreichend. Ohne
Teilnahme an der Besprechung der Arbeit macht der Antrag daher wenig Sinn.
Pauschale Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Der Antrag ist innerhalb
von zwei Wochen nach Herausgabe der Arbeit zu stellen.
Bei Einwänden gegen die Zwischenprüfungsklausur gilt
§ 33 Abs. 4 der
PrStO. Die Nachkorrekturanträge sollen beim
Zwischenprüfungsamt abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es auf den
Seiten des
Zwischenprüfungsamt. Dorthin können Sie sich auch mit Fragen
wenden.
Wie oft kann ich den
Grundkurs wiederholen?
Grundsätzlich nur einmal im
darauf folgenden Studienjahr. S. dazu
§ 22
PrStO
Kann ich im Falle der Wiederholung Leistungen aus dem vorangegangenen
Grundkurs anrechnen lassen?
Eine bestandene Hausarbeit kann nach
§ 23 Abs. 1
PrStO wie folgt angerechnet werden:
ordnungsgemäße
Anmeldung für den Grundkurs Zivilrecht (O-Z
Antrag auf Anrechnung
der Hausarbeitsleistung beim Grundkursleiter
Bewertung der
anzurechnenden Hausarbeit mit mindestens 4,00 Punkten Dem Antrag
auf Anerkennung sind folgende Unterlagen beizulegen:
Hausarbeit im Original
LSF-Notenspiegel
(„Kontoauszug“)
Bestätigung über die
Anmeldung im Grundkurs (sofern im LSF einsehbar)
Eine Anrechnung von Klausuren ist
nicht möglich.
S. dazu auch die Hinweise
zur Anrechnung von Leistungen auf den Seiten des
Zwischenprüfungsamts
sowie die
Hinweise zur Mitnahme von an der Juristischen Fakultät der LMU
abgelegten Leistungen in andere Semester.
Wie oft kann ich die
Zwischenprüfung im Zivilrecht wiederholen?
Grundsätzlich nur einmal, jedoch
kann die Zwischenprüfung in einem der Hauptfächer (Bürgerliches Recht,
Strafrecht, Öffentliches Recht) ein zweites Mal wiederholt werden. Das
Nähere regelt
§ 35
PrStO.
S. dazu auch die
FAQ-Liste der Fakultät zur Zwischenprüfung.
An wen kann ich mich wenden,
wenn ich Fragen zur Zwischenprüfung habe?