Prof. Dr. Stephan Lorenz Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Zivilprozeßrecht, Internationales
Privatrecht und Rechtsvergleichung
Universität Augsburg
Übersicht
Prozeßvoraussetzungen und -hindernisse
Echte Prozeßvoraussetzungen (= bei Fehlen keine gerichtl. Handlung)
A. Wirksame Klageerhebung (Sonderproblem: fehlende Unterschrift des Einreichenden)
B. Deutsche Gerichtsbarkeit
C. Funktionelle Zuständigkeit des Gerichts als erstinstanzliches Gericht
D. Bezahlung der Prozeßgebühr; § 65 I GKG.
Sachurteilsvoraussetzungen (= bei Fehlen Klageabweisung als unzulässig, sofern nicht Verweisung [V] bzw. Heilung durch Rügeverzicht [H])