§§
10 - 13 Willensmängel
Fall 1: (Unterverbriefung) V und K haben schriftlich über den Verkauf des Grundstücks
des V an K zum Preis von 200.000 € geeinigt. Beide vereinbaren,
vor dem Notar nur einen Kaufpreis von nur 100.000 € zu beurkunden, um
bei der Grunderwerbssteuer und den Notargebühren günstiger
wegzukommen.
Entsprechend wurde bei der notariellen Beurkundung Termin verfahren. In
dem privatschriftlichen Vertrag ist eine Klausel enthalten, nach der sich
keine Partei auf eventuelle Formfehler berufen dürfe.
K und V einigen sich vor dem Notar zur Übertragung des Eigentums.
Anschließend wird K als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Fall 2 (Gescheitertes Scheingeschäft) (nach BGH NJW 2000, 3127) K will von V ein bestimmtes Grundstück kaufen. G, der Verhandlungsgehilfe
des K, handelte mit V einen Preis von 100.000,- € aus, wovon im notariellen
Kaufvertrag lediglich 50.000,- € beurkundet werden sollten, „um Steuern
zu sparen“. K wußte jedoch weder von einem verhandelten Kaufpreis
von 100.000,- €, noch von der Abrede, daß zum Schein nur die Hälfte
dieses Preises notariell beurkundet werden sollte.
Fall 3
(falsa demonstratio) V bietet K eine Tonne „Haakjöringsköd“ (norwegisch: Haifischfleisch)
zum Preis von 3000.- € an. K nimmt dieses Angebot an. Beide gehen davon
aus, daß es sich dabei um Walfischfleisch handelt. K verlangt nun
Lieferung von Walfischfleisch, während V, der inzwischen herausgefunden
hat, was Haakjöringsköd bedeutet, nur Haifischfleisch liefern
möchte.
Fall 4 (Inhaltsirrtum) Der Manager M wollte sich ein weiteres Giro-Konto bei der B-Bank einrichten
lassen. Um nicht lange durch die Formalitäten aufgehalten zu werden,
teilte er seinen Wunsch dem Bankangestellten A telefonisch mit. Dieser
verspricht, die erforderlichen Unterlagen unterschriftsreif vorzubereiten,
so daß M nur noch unterschreiben müsse. Aus Versehen geriet
dem schusseligen A jedoch zusätzlich das derzeit am Schalter ausliegende
Bestellformular für den Kauf der Sammlermünze "König Ludwig
II" zum Preis von 198,- € in die Unterlagen.
Karl (K) will dieses Jahr seiner
Ehefrau zum Hochzeitstag einen Ring schenken. Er begibt sich daher zum Juwelier
(J), bei dem er bekannt und Stammkunde ist. Dort sieht in einem Schaukasten ein
Exemplar, das ihm gefällt und bittet J, das Schmuckstück, an dem sich kein
Preisschild befindet, aus dem Kasten herauszuholen.
Dieter (D) begibt sich zu Viktor
(V), der mit Autoersatzteilen handelt. Aus V´s Katalog hatte er sich bereits
den benötigten Auspuff ausgesucht. Er war dort unter der Bestellnummer
443 589 abgebildet. Im Katalog betrug der Kaufpreis 500,- €.
Helga (H) hatte sich auf eine Stellenanzeige eines von der katholischen Kirche (K) betriebenen Kindergartens gemeldet und wurde als Kindergärtnerin eingestellt. Im Arbeitsvertrag vom 11. März war als Arbeitsbeginn der 1. Mai vorgesehen. Am 15. März erhält K ein anonymes Schreiben, in dem behauptet wurde, H gehöre der S-Sekte, einer Organisation, die sich öffentlich gegen das Christentum ausspricht, an. Am 20. März zur Rede gestellt, räumte H ihre Mitgliedschaft bei dieser Organisation ein. K sieht die christliche Erziehung, ein wesentlicher Teil der Betreuung im Kindergarten, der ihr anvertrauten Kinder gefährdet.
Kunstliebhaber K stößt beim surfen im Internet auf einen Buchangebot des Buchhändlers V. Dieser bietet auf seiner Homepage das Buch "Picasso, Leben und Werke" zum Preis von 30.- € an. Neben dem abgebildeten Buch ist auf dem Bildschirm die Frage: "Möchten Sie das Buch kaufen?" zu sehen. Darunter befinden sich zwei Schaltfelder ("Buttons") mit den Antworten "Ja" und "Nein". Klickt K mit der Maus auf das Feld "Ja". Danach wird er noch nach seinen Personalien befragt, die er bereitwillig angibt. Sekunden später bekommt K eine vom Rechner des V automatisch erstellte E-Mail, in dem der Kauf des bestellten Buches zum angegebenen Preis bestätigt wird. Zufrieden wartet K auf seine Bestellung. Statt der Bestellung erhält er allerdings am nächsten Tag eine zweite E-Mail. Darin teilt ihm V mit, er hätte seine EDV zu spät auf die neue Preisliste umgestellt, weshalb im Internet die falschen Preise wiedergegeben gewesen wären. Das Buch könne nur zum Preis von € 35.- geliefert werden.
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