Anliegen dieser Seiten ist die Sammlung von Materialien und Informationen zum am 1.1.2002 in Kraft getretenen  "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" vom  26.11.2001 (BGBl. Teil I Nr. 61/2001 vom 29.11.2001 S. 3138 ff).

Die Seiten verstehen sich auch als ein Forum, d.h. Beiträge zur Diskussion sowie Anregungen jeder Art sind herzlich willkommen.

Insbesondere sind der 

in eine benutzerfreundliche elektronische Version umgestaltet, um so die einzelnen geplanten Regelungen durch Verknüpfung mit der jeweiligen Einzelbegründung transparenter zu machen.

Die Möglichkeit des elektronischen "Hin- und Herblätterns" soll den "Test" der vorgeschlagenen Normen am jeweiligen Einzelfall gegenüber dem unhandlichen Blättern in über 600 Seiten Entwurf/Begründung erleichtern. Das Material ist zur offline-Benutzung als CD-ROM erhältlich.

Die html-Version enthält verknüpft den Text der Normen mit Einzelbegründungen zu den jeweiligen Paragraphen. Nicht minder wichtig für das Verständnis des Vorschlags ist die ebenfalls in html-Format wiedergegebene "Allgemeine Begründung" des Diskussionsentwurfs (Ziff. A, S. 166 - 214 des Originals). Für eine Kurzübersicht sei auf das entsprechende Informationspapier des Ministeriums verwiesen. Zu beachten ist freilich, daß der ursprüngliche  Diskussionsentwurf vom August 2000 und die sich darauf beziehende wissenschaftliche Diskussion durch dessen Überarbeitung insbesondere im Bereich des Verjährungsrechts und des Leistungsstörungsrechts weitgehend überholt sind. 

Das Gesetz wurde am 11.10.2001 vom Bundestag verabschiedet und hat am 9.11.2001 den Bundesrat passiert. Verabschiedet wurde es in der Gestalt des Regierungsentwurfs, dem wortlautgleichen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen v. 14.5.2001 (BT-Drucks. 14/6040 i.d.F. der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vom 9.10.2001 (BT-Drucks. 14/7052). Am 29.11.2001 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ( (BGBl. 2001 I 3138 ff).

Für den europarechtlichen Hintergrund ist die Kenntnis der drei demnächst umzusetzenden, hier ebenfalls wiedergegebenen EG-Richtlinien über den Verbrauchsgüterkauf, den Zahlungsverzug sowie den "e-commerce" von entscheidender Bedeutung.

Der besseren Einarbeitung dienen neben der Kurzeinführung die Übersichten zu einzelnen Bereichen des Reformprojekts, die Literatursammlung sowie die Materialien zur Vorlesung "Das Schuldrecht nach der Reform" im WS 2001/2002 sowie zur Vorlesung "Schuldrechtsreform nach Anspruchsgrundlagen" aus dem SoSe 2002.