Zweites Gesetz zur Änderung
schadensersatzrechtlicher Vorschriften
(u.a. Einführung eines allgemeinen Schmerzensgeldanspruchs
für Vertrags- und Gefährungshaftung; Mitverschulden von Kindern;
Halterhaftung für Insassen; Haftung von gerichtlichen Sachverständigen
etc.)
Bearbeitete Materialien:
Originalmaterial:
Das Gesetz wurde i.d.F. der BT-Drucks. 14/8780 verabschiedet und
tritt am 1.8.2002 in Kraft.
Einen hervorragenden Überblick über die Neuregelung verschafft der Beitrag
von G. Wagner NJW 2002, 2049 ff.
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