Sommersemester 2003 Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Die Vorlesung folgt thematisch der Gliederung der 4-stündigen Vorlesung "Das Schuldrecht nach der Reform" aus dem Wintersemester 2001/2002 an der Universität Augsburg. Im ersten Teil der jeweiligen Lehrveranstaltung werden die einzelnen Bereiche der Reform in kürzerer Form in ihrem Bezug zum Fallaufbau dargestellt, im zweiten Teil sollen - soweit zeitlich möglich - an möglichst einfach strukturierten Übungsfällen die zentralen Anspruchsgrundlagen des neuen Schuldrechts in der Falllösung dargestellt bzw. gemeinsam erarbeitet werden. Die Lehrveranstaltung versteht sich somit als Kombination von Vorlesung und Übung/Examinatorium. Der Zeitplan der Veranstaltung ist eine grobe Planung, die je nach Kenntnisstand der Hörer variieren kann. Er entspricht den Erfahrungen mit derselben Lehrveranstaltung im Sommersemester 2002 an der Universität Augsburg. Die Fälle sind jedoch überarbeitet und z.T. variiert. Die Fallangaben werden hier wiedergegeben, um eine Vor- und Nachbereitung zu ermöglichen. Lösungsvorschläge werden erst nach der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt. Weitere Materialien, Hinweise und Links finden sich auf der Sonderseite zur Schuldrechtsreform. Bei den Lösungsvorschlägen handelt es sich lediglich um Grobskizzen,
die keineswegs den Charakter von Musterlösungen haben und
insbesondere keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit erheben. Viele
Probleme (und auch Scheinprobleme) des neuen Schuldrechts treten nämlich
erst bei der Lösung von Fällen zu Tage. |
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