Grundkurs Zivilrecht II
- Schuldrecht Besonderer Teil -

Sommersemester 2018
 



Zeit:

Montag, Dienstag und Mittwoch, 8.00 c.t. - 10.00 Uhr*

Ort:

B 101 Hauptgeb. (Lageplan)

Beginn:

9.4.2016 (Montag)
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Vorsicht: Diese groben Übersichten dienen nur der Gliederung des Stoffes in der Vorlesung. Sie können häusliche Lehrbuchlektüre in keiner Weise ersetzen!
Termine s. Termine/Hinweise sowie die Seite zu den vorlesungsbegleitenden propädeutischen Übungen
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Propädeutische Übungen: Zeiten, Räume und Dozenten
  *Die Vorlesung ist 7-stündig, daher endet die Veranstaltung jeweils um genau 10 Uhr (d.h. Dauer jeweils 105 Minuten)



Gliederung der Vorlesung

Inhaltsübersicht



§ 1 Überblick über die Vorlesung Schuldrecht, Besonderer Teil

§ 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen

§ 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer

§ 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf

§ 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

§ 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang

§ 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung

§ 8 Kaufrecht, Teil 7: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen

§ 9 Kaufrecht, Teil 8: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB)

§ 10 Kaufrecht, Teil 9: Sonstiger Verbraucherschutz im Kaufrecht

§ 11 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs (Vorkauf, Wiederkauf, Kauf auf/nach Probe, Internationaler Kauf)

§ 12 Tausch und Schenkung

§ 13 Mietrecht, Teil 1: Definition, Zustandekommen und Pflichten des Vermieters

§ 14 Mietrecht, Teil 2: Pflichten des Mieters

§ 15 Mietrecht, Teil 3: Übergang des Mietverhältnisses

§ 16 Mietrecht, Teil 4: Beendigung des Mietverhältnisses

§ 17 Leasing

§ 18 Teilzeitwohnrechteverträge („Time-Sharing", §§ 481 ff BGB)

§ 19 Leihe und Darlehen

§ 20 Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB)

§ 21 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers

§ 22 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung

§ 23 Werkvertragsrecht, Teil 3: Werklieferungsvertrag, Reisevertrag, Bauvertrag

§ 24 Maklervertrag, Partnervermittlung (§ 652 ff BGB)

§ 25 Auslobung, Preisausschreiben und Gewinnmitteilungen

§ 26 Auftrag (§§ 662 ff BGB)

§ 27 Geschäftsbesorgungsverträge

§ 28 Spiel und Wette, Differenzgeschäft (§§ 762 ff BGB)

§ 29 Persönliche Sicherheiten: Schuldbeitritt, Bürgschaft und Garantie

§ 30 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis und Vergleich

§ 31 Geschäftsführung ohne Auftrag

§ 32 Bereicherungsrecht, Teil 1: Überblick

§ 33 Bereicherungsrecht, Teil 2: Grundtatbestand der Leistungskondiktion

§ 34 Bereicherungsrecht, Teil 3: Typen und Kondiktionssperren

§ 35 Bereicherungsrecht, Teil 4: § 817 BGB

§ 36 Bereicherungsrecht, Teil 5: Inhalt und Umfang der Kondiktion (§§ 818 - 820 BGB)

§ 37 Bereicherungsrecht, Teil 6: Nichtleistungskondiktionen

§ 38 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen

§ 39 Deliktsrecht, Teil 1: Überblick

§ 40 Deliktsrecht, Teil 2: Handlungsbegriff und Tatbestände

§ 41 Deliktsrecht, Teil 3: Tatbestände der §§ 823 Abs. 2, 824, 826 BGB

§ 42 Deliktsrecht, Teil 4: Haftung aus vermutetem Verschulden

§ 43 Deliktsrecht, Teil 5: Gefährdungshaftung

§ 44 Deliktsrecht, Teil 6: Mehrheit von Schädigern (§§ 830, 840 BGB)

§ 45 Deliktsrecht, Teil 7: Haftungsausfüllung
 
 











Literatur (nicht abschließend, s. auch die Literaturliste zum Grundkurs):

Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 42. Auflage 2018 (im Erscheinen)
Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 42. Aufl. 2018 (im Erscheinen)
Emmerich, BGB - Schuldrecht Besonderer Teil, 14. Auflage 2015
Harke, Besonderes Schuldrecht, 2011
Köhler/Lorenz, BGB Schuldrecht II (Reihe PdW), 19. Auflage 2011
Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 13. Aufl. 2018
Medicus/Lorenz, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 21. Aufl. 2015
Medicus/Lorenz, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 17. Aufl. 2014 (18. Aufl. 2018 im Erscheinen)

 

 



§ 1 Überblick über die Vorlesung Schuldrecht, Besonderer Teil

  1. Verhältnis Schuldrecht Allgemeiner und Besonderer Teil

  2. Einteilung in vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse

  3. Vertragliche Schuldverhältnisse

    1. Entgeltliche und unentgeltliche Verträge
    2. Unterscheidung nach der charakteristischen Leistung
      1. Dauernde Übertragung der Substanz
        1. Kauf
        2. Tausch
        3. Schenkung
      2. Gebrauchsüberlassung
        1. Miete
        2. Pacht
        3. Leihe
      3. Tätigkeiten (Dienstleistungen bzw. Herbeiführung eines Erfolgs)
        1. Dienstvertrag
        2. Werkvertrag
        3. Reisevertrag
        4. Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag
        5. Überweisungsvertrag, Zahlungsvertrag, Girovertrag
        6. Maklervertrag
        7. Verwahrung
        8. Einbringung von Sachen bei einem Gastwirt
      4. Sicherung und Klarstellung
        1. Bürgschaft
        2. Garantie
        3. Schuldanerkenntnis
        4. Vergleich
      5. Risiko
        1. Leibrente
        2. Spiel
        3. Wette
        4. Versicherungsvertrag
    3. Mischformen
      1. Gemischte Verträge
        1. Beispiele
        2. Absorptionstheorie
        3. Kombinationstheorie
      2. Verträge sui generis

  4. Gesetzliche Schuldverhältnisse

    1. Geschäftsführung ohne Auftrag
    2. Bereicherungsrecht
    3. Deliktsrecht

 

 

Rechtsprechung

BGHZ 30, 120 ff  Widerruf einer gemischten Schenkung




§ 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen

  1. Hintergrund der Neuregelung des Kaufrechts zum 1.1.2002 und zukünftige Tendezen

    1. Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufsrichtlinie
      1. Die Richtlinie als „Modell“ für das gesamte Kaufrecht
      2. Begrifflichkeit der Richtlinie
      3. Richtlinienkonforme Auslegung
    2. Systematik der gesetzlichen Regelung
      1. Allgemeine Regeln (§§ 433 ff BGB)
      2. Sonderregeln über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB)
    3. Rechtpolitische Tendenzen, Kaufrechtsvereinheitlichung
      1. Internationales Einheitsrecht (UN-Kaufrecht – CISG)
      2. UNIDROIT-Principles
      3. Principles of European Contract Law
      4. Entwurf eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts/Common European Sales Law (GEKR/CESL)
      5. Richtlinienentwürfe zum Online-Handel sowie zu Verträgen über digitale Inhalte

  2. Inhalt des Kaufvertrags

  3. Kaufvertrag und Übereignung (Trennungs- und Abstraktionsprinzip)

  4. Gesetzliche Regelungen innerhalb und außerhalb des BGB

    1. § 433 ff BGB: Allgemeine Regeln
    2. § 474 ff BGB: Verbrauchsgüterkauf
    3. §§ 373 ff HGB: Handelskauf
    4. Regelungen über Verbraucherverträge (§ 312 f) sowie über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge (§§ 312b ff BGB), Finanzierungshilfen (§§ 499 ff BGB) und Ratenlieferungsverträge (§ 505 BGB)
    5. AGB-Regelungen (§§ 307 – 309 BGB)
    6. Internationales Einheitskaufrecht: UN-Kaufrecht (CISG)
    7. Internationales Schuldvertragsrecht (Kollisionsrecht): "Rom I"-VO der EU

  5. Gegenstand des Kaufvertrags (§ 433 BGB)

    1. Sachen (§ 433 BGB)
    2. Rechte (§ 453 I BGB)
    3. „Sonstige Gegenstände“ (§ 453 I BGB): Alle verkehrsfähigen Gegenstände des Wirtschaftsverkehrs
      1. Energie
      2. „know-how“, Ideen
      3. Unternehmen

  6. Erscheinungsformen

    1. Stück- und Gattungskauf
    2. Sonderformen - Sukzessiv- und Dauerlieferungsverträge

  7. Zustandekommen

    1. Konsensualvertrag
    2. Durchbrechungen der Formfreiheit


Übungsfälle:

PdW SchuldR II Fall 1


§ 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer

  1. Die Pflichten des Verkäufers

    1. Hauptleistungspflichten bei Verkauf von Sachen
      1. Eigentumsverschaffung (§ 433 I S. 1 BGB)
      2. Besitzverschaffung (§ 433 I S. 1 BGB)
      3. Pflicht zur sachmangelfreien Leistung (§§ 433 I S. 2, 434 BGB)
      4. Pflicht zur rechtsmangelfreien Leistung (§§ 434 I S. 2, 435 f BGB)
        1. Absolute, insbesondere dingliche Rechte
        2. Obligatorische Rechte
        3. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
        4. Löschung von Buchrechten (§ 435 S. 2 BGB)
      5. Zeit und Ort der Leistung
    2. Hauptleistungspflichten bei Verkauf von Rechten
      1. Abgrenzung Sach- und Rechtskauf
      2. Übertragungsformen
      3. Veritätshaftung
      4. Bonitätshaftung?
    3. Nebenpflichten des Verkäufers
      1. Kosten der Übergabe (§ 448 I BGB)
      2. Übernahme einer Montageverpflichtung (s. § 434 II S. 1 BGB)
      3. Weitere Nebenpflichten aus § 242 BGB/ergänzender Vertragsauslegung

  2. Die Pflichten des Käufers

    1. Hauptpflichten
      1. Kaufpreiszahlung
      2. Inzahlunggabe als Ausübung einer Ersetzungsbefugnis
    2. Nebenpflichten
      1. Abnahme
      2. Kosten von Abnahme/Versendung (§ 448 I BGB)
      3. Kosten der Eintragung (§ 448 II BGB)

  3. Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB)

    1. Dingliche Rechtslage (§ 449 I BGB)
    2. Schuldrechtliche Rechtslage
      1. Besitzrecht des Käufers (§ 986 BGB)
      2. Rücktrittserfordernis (§ 449 II BGB)
      3. Rücktrittsvoraussetzungen
      4. Erhaltung des Rücktrittsrechts nach Verjährung (§ 216 II S. 2 BGB)


Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 2 Rn. 1 ff und § 7 Rn. 21 ff 
Looschelders, SBT § 3 Rn 22 – 32; § 11 Rn. 217 ff
Medicus/Lorenz, SBT § 74 Rn. 24 ff und § 83 Rn. 283 ff

b) Speziell

Coester-Waltjen JURA 2002, 534  Der Kaufvertrag

Lorenz JuS 2011, 199

Grundwissen Zivilrecht: Der Eigentumsvorbehalt

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 1 - 5, 76 - 84

d) Rechtsprechung

BGHZ 138, 195 Abgrenzung von Rechts- und Sachkauf beim Kauf von GmbH-Anteilen (Unternehmenskauf), Heilung eines formnichtigen Vertrags bei aufsch. Bedingung (insoweit für den Grundkurs sehr schwer!)
Hinweis: Durch das SMG ist lediglich § 446 II BGB a.F. entfallen, im übrigen ist § 446 BGB unverändert geblieben.
BGHZ 102, 135 Softwarekauf als Sachkauf: Anwendbarkeit der §§ 459 ff
Hinweis: Regelungen zur Gewährleistung enthält das BGB nunmehr in den §§ 434 ff BGB.
BGHZ 110, 196 Rechtsmangel und Kenntnis des Mangels, Rolle des Mitverschuldens ("Boris Becker Superstar")
Hinweis: Den Rechtsmangel regelt das BGB nunmehr in § 435 BGB, den Haftungsausschluss bei Kenntnis des Mangels in § 442 BGB.
BGH NJW 2000, 1405 Rechtsmängelhaftung und Ausschluss wegen Kenntnis; Zurechnung der Kenntnis eines Abschlussvertreters
Hinweis: Den Rechtsmangel regelt das BGB nunmehr in § 435 BGB; § 571 BGB a.F. findet sich jetzt in § 566 BGB.
BGH NJW 2002, 1042 Abgrenzung Sachkauf und Unternehmenskauf beim Kauf von Sachgesamtheiten ("assetdeal"); vorvertragliche Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf
BGH NJW 2002, 1867 (Eigenes) Anfechtungsrecht des falsus procurator; Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Altlasten
BGH NJW 2006, 3488 Stillschweigende Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bei Übereignung eines gekauften Kfz vor Kaufpreiszahlung unter Zurückbehaltung des Kfz-Briefes; Wirksamkeit auch des vertragswidrigen Eigentumsvorbehalts; (kein) gutgl. Eigentumserwerb eines Dritten nach § 932 BGB bei Nichtvorlage des Kfz-Briefes; Anwartschaftsrecht als Recht zum Besitz gem. § 986 BGB
BGH v. 16.4.2013 - VIII ZR 375/11 Abgrenzung zwischen Kauf mit Montageverpflichtung und Werkvertrag




§ 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf

  1. Begriffe

    1. Leistungsgefahr (Sachgefahr)
    2. Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr)
    3. Allgemeine Regeln
      1. § 275 BGB
      2. § 326 I BGB
    4. Gefahrtragung und Vertretenmüssen

  2. Leistungsgefahr (§ 275 BGB)

  3. Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr)

    1. Grundregel (§ 326 I BGB)
    2. Übergabe (§ 446 BGB)
    3. Annahmeverzug (§ 446 S. 3 BGB)
    4. Versendungsverkauf (§ 447 BGB)
      1. (Un-)Unanwendbarkeit im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs (§ 475 II BGB)
      2. Auseinanderfallen von Erfüllungs- und Leistungsort (Schickschuld)
      3. Konkretisierung
      4. Realisierung einer typischen Transportgefahr
      5. Transport durch eigene Leute
      6. Zurechnung des Verschuldens der Transportperson
    5. Gefahrtragung und Drittschadensliquidation

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 3 Rn. 13 ff
Looschelders, SBT § 9 Rn. 186 - 200
Medicus/Lorenz, SBT § 75 Rn. 44 ff

b) Speziell

Lorenz JuS 2004, 105 Leistungsgefahr, Gegenleistungsgefahr und Erfüllungsort beim Verbrauchsgüterkauf
Wertenbruch, JuS 2003, 625 Gefahrtragung beim Versendungskauf nach neuem Schuldrecht

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 6 - 8

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1975, 776 Übergang der Preisgefahr nach § 446 BGB beim aufschiebend bedingten Kauf
Hinweis: Durch das SMG ist lediglich § 446 II BGB a.F. entfallen, im übrigen ist § 446 BGB unverändert geblieben.
BGH NJW 2003, 3341  Abgrenzung von der Bringschuld zur Gattungsschuld, Erfüllungsort bei Versandhandel, Konkretisierung und Gefahrtragung nach neuem und nach altem Schuldrecht (Unterscheidung zwischen Preis- und Leistungsgefahr)
   

§ 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

  1. Systematik der Gewährleistung

    1. Ausgangspunkt: Die Pflicht zur sach- und rechtsmangelfreien Leistung (§ 433 I S.2 BGB)
    2. Folge: Geltung des Allgemeinen Leistungsstörungsrechts
      1. Behebbarer Mangel: Qualitative (Teil-)Verspätung der Leistung
        1. Fortbestehen des Erfüllungsanspruchs als Nacherfüllungsanspruch (§ 439 BGB)
        2. Rücktritt wegen Verzögerung der Leistung
        3. Minderung anstelle von Rücktritt (§ 441 I BGB)
        4. Schadensersatzansprüche (§§ 280, 281 BGB)
      2. Unbehebbarer Mangel: Qualitative (Teil-)Unmöglichkeit der Leistung
        1. Nichtentstehen/Erlöschen der Pflicht zur sachmangelfreien Leistung
        2. Schicksal der Gegenleistungspflicht: Sonderregelung in § 326 I S. 2 BGB
        3. Rücktritt (§ 326 V BGB)
        4. Minderung anstelle von Rücktritt (§ 441 I BGB)
        5. Schadensersatzansprüche (§§ 280, 283, 311a II BGB)
    3. Verbleibende Modifikationen
      1. Fristsetzungserfordernisse (§ 440 BGB)
      2. Abweichendes Regime der Verjährung (§ 438 BGB)

  2. Begriff des Sachmangels

    1. Abweichen der „Ist-Beschaffenheit“ von der „Soll-Beschaffenheit“
    2. Beschaffenheitsbegriff
    3. Subjektiver Fehlerbegriff
    4. Beschaffenheitsvereinbarung
    5. Vertraglich vorausgesetzte Beschaffenheit
    6. Objektiver Fehlerbegriff
      1. Objektive Verkehrserwartung
      2. Bedeutung öffentlicher Äußerungen, insbes. Werbung (§ 434 I S. 3 BGB)
    7. Montagefehler (§ 434 II BGB)
      1. Fehlerhafte Montage
      2. Fehler durch Montage
      3. Praktische Konsequenzen (Abgrenzung zum Werkvertrag)
      4. Fehlerhafte Montageanleitung (§ 434 II 2 BGB) – „IKEA-Klausel“
    8. aliud-Lieferung (§ 434 III BGB)
      1. Zweckbestimmung durch den Verkäufer
      2. Objektive Erfüllungstauglichkeit?
      3. Maßgeblicher Zeitpunkt
      4. Gattungskauf
      5. Stückkauf
      6. Praktische Konsequenzen
      7. Missbrauchsgefahr
    9. Mankolieferung (§ 434 III BGB)
    10. Der maßgebliche Zeitpunkt: Gefahrübergang
    11. Beweislast
      1. Grundsatz
        1. Vor Ablieferung
        2. Nach Ablieferung
      2. Verbrauchsgüterkauf (§ 476 BGB)

  3. Begriff des Rechtsmangels (§ 435 f BGB)

    1. Absolute, insbesondere dingliche Rechte
    2. Obligatorische Rechte
    3. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
    4. Löschung von Buchrechten (§ 435 S. 2BGB)
    5. Abgrenzung vom Sachmangel

  4. Ausschluss und Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen

    1. Unerhebliche Tauglichkeitsminderung
      1. Rücktrittsausschluss (§ 323 V BGB)
        1. Interessefortfall (§ 323 V S. 1 BGB)
        2. Unerheblichkeit (§ 323 V S. 2 BGB)
      2. Mankolieferung und teilweise Mangelhaftigkeit
      3. Fortbestand des Nacherfüllungsanspruchs und des Minderungsrechts (§ 441 I S. 2 BGB)
    2. Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Käufers bei Vertragsabschluss (§ 442 BGB)
      1. Haftungsausschluss
      2. Verhältnis zu § 254 BGB
    3. Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB)
    4. Vertraglicher Ausschluss/Begrenzung
      1. Individualvertrag
        1. Zulässigkeit
        2. Grenzen (§ 444 BGB)
      2. Sonderregelung im Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB)
      3. AGB

  5. Erweiterung von Gewährleistungsansprüchen: Garantien

    1. Unselbständige Garantien
      1. Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB)
      2. Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB)
      3. Beschaffungsgarantie und Beschaffenheitsgarantie – Vertretenmüssen beim Gattungskauf
    2. Selbständige Garantieverträge
      1. (Selbständige) Verkäufergarantie
      2. Herstellergarantie
    3. Haftungsausschluss und Garantien (§ 444 BGB)

  6. Rechtsbehelfe des Käufers vor Gefahrübergang

    1. Behebbarer Mangel
    2. Unbehebbarer Mangel

Literaturhinweise:


a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 4 II Rn. 6 ff, III Rn. 31 ff, IX Rn. 115 ff
Looschelders, SBT § 3, 4, 5 Rn. 33 ff
Medicus/Lorenz, SBT § 76 Rn. 60 ff, § 77 Rn. 73 ff
 

b) Speziell

Grigoleit/Herresthal JZ 2003, 233 Die Beschaffenheitsvereinbarungen und ihr Typisierungen in § 434 I BGB
Berger JZ 2004, 276 Der Beschaffenheitsbegriff des § 434 Abs.1 BGB
Lorenz JuS 2003, 36 Aliud, peius und indebitum im neuen Kaufrecht
Tröger JuS 2005, 503 Grundfälle zum Sachmangel nach neuem Kaufrecht

 

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 9 – 28, 58 - 60  
d) Rechtsprechung
BGH NJW 2007, 759 (keine) Übernahme einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) bei der Beschreibung "fahrbereit
BGH NJW 2007, 1346 Anforderungen an eine Beschaffenheitsgarantie - Abgrenzung von der bloßen Beschaffenheitsvereinbarung iSv § 434 Abs. 1 S. 1 BGB; Auslegung, Voraussetzungen einer stillschweigenden Garantie; Verhältnis von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss; außergerichtliche Anwaltskosten als "Schadensersatz neben der Leistung"; keine pauschale Verzinsung beim Rücktritt
BGH NJW 2007, 1351 Sachmangel: Subjektiver und objektiver Fehlerbegriff gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 BGB beim Tierkauf
BGH NJW 2007, 3774 Sachmängelhaftung beim Kauf: Gewährleistungsausschluss unter Unternehmern; AGB-Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 310 Abs. 1 BGB) - Indizwirkung der besonderen Klauselverbote; Verstoß gegen § 309 Nr. 7a, b BGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr; Verbot geltungserhaltender Reduktion
BGH NJW 2007, 3777 Abgrenzung der Nichterfüllung zur Rechtsmängelhaftung bei Nichtverschaffung von Eigentum
BGH NJW 2008, 53 Objektiver Fehlerbegriff (§ 434 I S. 2 Nr. 2 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf (Vorunfall als Sachmangel); Rücktrittsrecht und Schadensersatzanspruch statt der Leistung bei einem unbehebbaren Sachmangel
BGH NJW 2008, 1517 Objektiver Fehlerbegriff im Kaufrecht (Unfallwagen); Voraussetzungen einer (negativen) Beschaffenheitsvereinbarung; Rücktrittsausschluss wegen Unerheblichkeit des Sachmangels nach §§ 326 V, 323 V S. 2 BGB beim unbehebbaren Sachmangel
BGH NJW 2009, 508 und BGH v . 4.2.2016 - IX ZR 133/15 Rücktrittsausschluss bei unerheblichem Sachmangel (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB); Unbeachtlichkeit des Nachbesserungsaufwands; Behebung des Sachmangels nach Rücktrittserklärung
BGH NJW 2009, 1588 Objektiver Fehlerbegriff (§ 434 I S. 1 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf
BGH NJW 2009, 2056 Objektiver Fehlerbegriff im Kaufrecht (§ 434 I S. 2 Nr. 2 BGB)
BGH NJW 2009, 2807 Objektiver Fehlerbegriff im Kaufrecht (§ 434 I S. 2 Nr. 2); Maßgeblichkeit der Verkehrserwartung; Voraussetzungen an eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung; Rücktritt bei behebbarem Sachmangel
BGH NJW 2009, 3153 Anforderungen an eine Fristsetzung nach § 281 I (und § 323 I BGB) - keine Angabe eines Endtermins
BGH NJW 2011, 1280 Arglistige Täuschung durch Unterlassen, Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht; Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses wegen arglistiger Täuschung über einen Mangel (§ 444 BGB): Beweislast; Beweiserleichterung durch sekundäre Behauptungslast des Beweisgegners bei negativen Tatsachen; Beweislast für die Vorsätzlichkeit einer Täuschung; Gewährleistungsausschluss nach § 442 I BGB (Kenntnis des Mangels), Beweislast
BGH v. 2.11.2010 - VIII ZR 287/09 Abgrenzung zwischen Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I BGB) und Wissensmitteilung
BGH NJW 2011, 3510 Inspektionsklausel bei der Herstellergarantie - Reichweite der Inhaltskontrolle von AGB; Voraussetzung eines Verstoßes gegen § 307 I BGB bei entgeltlicher und unentgeltlicher Garantie; Abgrenzung zu kontrollfreien Leistungsbeschreibungen
BGH NJW 2011, 3640 Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 444 BGB): Kein Kausalitätserfordernis; Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht über einen Mangel  
BGH v. 13.3.2013 - VIII ZR 186/12 Abgrenzung von Beschaffenheitsvereinbarung und Wissensmitteilung
BGH v. 4.2.2015 - VIII ZR 26/14 Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses durch AGB beim Gebrauchtwagenkauf nach §§ 309 Nr. 7 a, b BGB; Verbot geltungserhaltender Reduktion; Unwirksamkeit salvatorischer Klauseln in AGB
BGH v. 6.11.2015 - V ZR 78/14 Formbedürftigkeit von Beschaffenheitsvereinbarungen (§ 434 I S. 1 BGB) bei formbedürftigen Verträgen; Rechtsbindungswille in Bezug auf vorvertragliche Angaben über den Kaufgegenstand
BGH v. 5.4.2016 - XI ZR 440/15 Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Gewährleistungsausschluss beim Kauf
BGH v. 22.4.2016 - V ZR 23/15 Mangelbegriff und Werbung im Kaufrecht (§ 434 I S. 3 BGB); Verhältnis Gewährleistungsausschluss und unrichtige Werbeangabe; Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei arglistigem Verschweigen eines Mangel (§ 444 BGB): Anforderungen an die Arglist
BGH v. 15.6.2016 - VIII ZR 134/15 Sachmangel im Kaufrecht: Beschaffenheitsbegriff i.S.v. § 434 BGB; rechtl. Beziehungen der Kaufsache zur Umwelt als Beschaffenheit; Werbung und objektiver Fehlerbegriff (§ 434 I S. 3 BGB)
EuGH v. 4.6.2015 - Rs C-497/13 (Faber) = NJW 2015, 2237 Verbrauchsgüterkauf: Sachliche Reichweite der Mängelvermutung in Art. 5 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, Erstreckung auf den "Grundmangel"; Auswirkungen auf die Auslegung von § 476 BGB
BGH v. 12.10.2016 - VIII ZR 103/15 Reichweite der Vermutung des § 476 BGB, Einbeziehung des "Grundmangels"; richtlinienkonforme Auslegung: Aufgabe der bisherigen Rspr.
BGH v. 18.1.2017 - VIII ZR 234/15 Abgrenzung von Rechts- und Sachmangel im Kaufrecht (Eintragung eines Kfz im Schengener Informationssystem); Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 323 II Nr. 1 und § 440 S. 1 Alt. 3 BGB

 

§ 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang

  1. Systematik: Die Bedeutung von § 437 BGB

  2. Nacherfüllung (§ 439 BGB)

    1. Die Interessen der Beteiligten
      1. Anspruch des Käufers
      2. Recht des Verkäufers („zweite Andienung“)
      3. Gesetzgeberischer Kompromiss
    2. Dogmatische Einordnung des Nacherfüllungsanspruchs
      1. „Modifizierter Erfüllungsanspruch“
      2. Zeitpunkt des Entstehens
      3. Erfüllungsort
      4. Bedeutung der Unterscheidung
    3. „Vorrang“ der Nacherfüllung
      1. Mittelbare Regelung durch Fristsetzungserfordernisse für Rücktritt, Minderung und Schadensersatz
      2. Inhalt des Nacherfüllungsverlangens/Fristsetzungserfordernisses
        1. Prüfungsmöglichkeit durch den Verkäufer
        2. Rechtsfolgen eines unberechtigten Nacherfüllungsverlangens
      3. Wegfall der Fristsetzungserfordernisse
        1. § 326 V BGB
        2. § 281 II, 323 II BGB
        3. § 440 BGB
        4. § 478 I BGB
    4. Modus der Nacherfüllung: Mängelbeseitigung und Neulieferung (§ 439 I BGB)
      1. Gattungskauf
      2. Stückkauf
      3. Aliud-Lieferung
      4. Manko-Lieferung
    5. Wahlrecht des Käufers
    6. Reichweite der Nacherfüllung (Ein- und Ausbauverpflichtung)
    7. Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs
      1. „Qualitative“ Unmöglichkeit (§ 275 BGB)
      2. Verweigerungsrecht des Verkäufers (§§ 275 II, III, 439 III BGB)
    8. Ausschluss des Nacherfüllungsrechts (§§ 281 II, 323 II, 440 BGB)
      1. Anknüpfung an das Fristsetzungserfordernis
      2. Unberechtigte Verweigerung (§§ 281 II, 323 II BGB)
      3. Berechtigte Verweigerung (§ 440 BGB)
      4. Fehlschlagen
      5. Unzumutbarkeit
    9. Rechtsfolgen
      1. Mängeleinrede (§ 320 BGB)
      2. Kosten (§ 439 II BGB)
      3. Rückgewährschuldverhältnis (§ 439 IV BGB)
        1. Rückgewähr der mangelhaften Sache, Gefahrtragung
        2. Nutzungsersatz (§§ 439 IV, 346 I, § 475 III 1 BGB)

  3. Rücktrittsrecht (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB)

    1. Rechtsgrundlagen
      1. Behebbarer Mangel (§ 323 BGB)
      2. Unbehebbarer Mangel (§ 326 V i.V.m. § 323 BGB)
    2. Voraussetzungen
      1. Behebbarer Mangel (§ 323 BGB)
        1. Fällige Leistungspflicht (Nacherfüllungspflicht)
        2. Fristsetzung
        3. Fruchtloser Fristablauf
      2. Unbehebbarer Mangel (§ 326 V i.V.m. § 323 BGB)
        1. Wegfall der Nacherfüllungspflicht
        2. Kein Fristsetzungserfordernis
    3. Ausschluss des Rücktrittsrechts
      1. Unerhebliche Mängel (§ 323 V S. 2 BGB)
      2. Teilweise Mangelhaftigkeit, Mankolieferung (§ 323 V S. 1 BGB)
      3. Verantwortlichkeit des Käufers, Annahmeverzug (§ 323 VI BGB)
        1. Fallgruppen
        2. Sonderfall: Vom Käufer zu vertretende Unmöglichkeit der Nacherfüllung
    4. Ausübung, ius variandi
      1. Rücktritt als Gestaltungsrecht
      2. Verhältnis zum Schadensersatz (§ 325 BGB)
    5. Rechtsfolgen (§§ 346 ff BGB)
      1. Rückgewährschuldverhältnis
      2. Gefahrtragung, Privilegierung des Käufers

  4. Minderungsrecht

    1. Voraussetzungen
      1. Ankoppelung an das Rücktrittsrecht
      2. Kein Ausschluss bei Unerheblichkeit (§ 441 I S. 2 BGB)
    2. Ausübung, ius variandi
      1. Minderung als Gestaltungsrecht
      2. Verhältnis zum Schadensersatz (§ 325 BGB)
    3. Rechtsfolgen
      1. Herabsetzung des Kaufpreises, Berechnung (§ 441 II BGB)
      2. Rückgewährschuldverhältnis (§ 441 III BGB)

  5. Schadensersatzansprüche

    1. Schadenskategorien
      1. Schadensersatz „statt der Leistung“
      2. Schadensersatz „neben der Leistung“
      3. Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung
      4. „Mangelschaden/Mangelfolgeschaden“
    2. Vertretenmüssen (§ 276 BGB)
    3. Schadensersatz „statt der Leistung“
      1. (Anfänglich) Unbehebbarer Mangel
        1. Rechtsgrundlage (§§ 437 Nr. 3, 311a II BGB)
        2. Haftungsvoraussetzungen, maßgebliche Pflichtverletzung
        3. Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen (§ 276 BGB)
      2. Nachträglich unbehebbarer Mangel
        1. Rechtsgrundlage (§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB)
        2. Haftungsvoraussetzungen, maßgebliche Pflichtverletzung
        3. Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen
      3. Behebbarer Mangel
        1. Rechtsgrundlage (§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB)
        2. Haftungsvoraussetzungen, maßgebende Pflichtverletzung

        3. (1) Pflicht zur sachmangelfreien Leistung
          (2) Nacherfüllungspflicht
        4. Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen
      4. Anspruchsinhalt
      5. Verhältnis zu Rücktritt/Minderung (§§ 325 BGB)
    4. Aufwendungsersatz anstelle von Schadensersatz „statt der Leistung“ (§§ 284 BGB)
    5. Schadensersatz „neben der Leistung“
      1. Rechtsgrundlage (§§ 437 Nr. 3, 280 I BGB)
      2. Haftungsvoraussetzungen, maßgebliche Pflichtverletzung
      3. Abgrenzung zum Verzögerungsschaden
      4. Verzögerungsschaden (§§ 437 Nr. 3, 280 II, 286 BGB)

  6. Surrogate
    1. Anwendbarkeit von § 285 BGB
    2. Voraussetzungen
    3. Verjährung
    4. Gewährleistungsausschluss

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 3 III und IV Rn. 30 ff, § 4 IV – VIII Rn. 40 ff
Looschelders, SBT § 4, 5 Rn. 33 ff
Medicus/Lorenz, SBT § 78 Rn. 120 ff

b) Speziell

Lorenz NJW 2002, 2497 Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wegen Sachmängeln im neuen Kaufrecht: Was hat der Verkäufer zu vertreten?
Lorenz NJW 2005, 1321 Voreilige Selbstvornahme der Nacherfüllung im Kaufrecht: Der BGH hat gesprochen und nichts ist geklärt
v. Olshausen ZGS 2002, 194 Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf ein stellvertretendes commodum bei Sachmängeln

Lorenz NJW 2011, 2241

Ein- und Ausbauverpflichtung des Verkäufers bei der kaufrechtlichen Nacherfüllung: Ein Paukenschlag aus Luxemburg und seine Folgen

Lorenz NJW 2013, 207 Aus- und Wiedereinbaukosten bei der kaufrechtlichen Nacherfüllung zwischen Unternehmern
Lorenz/Arnold JuS 2014, 7 Grundwissen Zivilrecht: Der Nacherfüllungsanspruch
Lorenz NJW 2014, 2319 Sachverständigenkosten und Nacherfüllung


c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 29 – 49, 58 - 60
Omlor JuS 2011, 897 Anfängerklausur Zivilrecht: Ersatz des Betriebsausfallschadens

d) Rechtsprechung

BGH NJW 2003, 2824 Bedeutung der Bezeichnung „fabrikneu“ beim Kauf eines Kfz – konkludente Beschaffenheitsvereinbarung, Aufklärungspflichten des Verkäufers bei bevorstehendem Modellwechsel, Haftung aus culpa in contrahendo
BGH NJW 2004, 1873 Gewährleistungsrecht, ergänzende Vertragsauslegung und stellvertretendes commodum (§ 285 BGB n.F.)
BGH NJW 2005, 1348 Selbstvornahme der Nacherfüllung: Kein Anspruch auf Ersatz ersparter Nachbesserungsaufwendungen (analog) § 326 II 2 BGB
BGH NJW 2005, 2848 Aufwendungsersatz nach § 284 BGB beim Kauf eines mangelhaften Kfz: Begriff der Aufwendungen, Verhältnis zum Verwendungsersatz nach Rücktritt (§ 347 BGB) sowie zum Schadensersatz "neben" der Leistung
BGH NJW 2005, 2852 Schadensersatz statt der Leistung bei behebbaren und unbehebbaren Sachmängeln - Bezugspunkt des Vertretenmüssens; Leistungsverweigerungsrecht (der Nacherfüllung) nach § 275 II BGB
BGH NJW 2005, 3205 Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB); Bedeutung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluss für die Auslegung; Gewährleistungsausschluss: Bedeutung der Klausel "gekauft wie gesehen" unter Privaten
BGH NJW 2005, 3211 Kein Ersatz ersparter Nacherfüllungsaufwendungen bei Selbstvornahme der Nacherfüllung (Bestätigung von BGH NJW 2005, 1384); Nacherfüllungsaufwendungen als Bestandteil des Schadensersatzes statt der Leistung bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2 BGB
BGH NJW 2006, 47 Inhaltskontrolle von Allgemeinen Einkaufsbedingungen unter neuem Kaufrecht: Verjährung, Neubeginn nach Nacherfüllung; Mängelvermutung, Selbstvornahme, (keine) verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel; AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr
BGH NJW 2006, 53 Nutzungsersatz bei Rückabwicklung eines Vertrages wegen Sachmangels: Höhe der Nutzungsentschädigung
BGH NJW 2006, 434 Sachmangelbegriff, Zeitpunkt des Sachmangels, Beweislast, Mängelvermutung nach § 476 BGB und fahrlässige Beweisvereitelung; Voraussetzungen einer Beschaffenheitsgarantie
BGH NJW 2006, 1195  Ausschluss der Rechtsbehelfe des Käufers bei "Vereitelung der Nacherfüllung" auch bei Unkenntnis des Mangels; Mängelvermutung nach § 476 BGB bei äußerlichen Mängeln; Einfluss des Verweigerungsrechts des Verkäufers nach § 439 III BGB
BGH NJW 2006, 2839 Nacherfüllung durch Neulieferung beim Stückkauf; "Verjährung" des Rücktrittsrechts nach §§ 438 IV, 218 BGB: Maßgeblicher Zeitpunkt; Arglist und Aussagen "in's Blaue"
BGH NJW 2007, 504 Entbehrlichkeit der Fristsetzung für den Rücktritt des Käufers bei "Fehlschlagen der Nacherfüllung" (§ 440 Alt. 2 BGB); Bedeutung einer Benachrichtigungspflicht durch AGB bei vertraglich eingeräumter Nacherfüllung durch Dritte
BGH NJW 2007, 835 und BGH NJW 2008, 1371 Voraussetzungen des arglistigen Verschweigens eines Mangels; Vorrang der Nacherfüllung: Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 281 Abs. 2 Alt. 2 BGB bei arglistiger Täuschung über das Vorliegen eines Sachmangels
BGHZ 165, 325 Abgrenzung von Werkvertrag (Bauvertrag) und Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung)
BGH NJW-RR 2007, 612 Einrede des nichterfüllten Vertrags wg. Sachmängeln (§ 320 BGB) durch den Vertragspartner/Zedenten auch bei Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
BGH NJW 2008, 911 Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels wegen eines unbehebbaren Mangels; nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB); Abgrenzung der Schadensarten
BGH NJW 2008, 1147 Schadensersatz bei unberechtigtem Nacherfüllungsverlangen im Kaufrecht (§§ 280 I, 241 II BGB)
BGH NJW 2008, 2028  Rückabwicklung eines Kaufvertrages bei Inzahlunggabe eines Altfahrzeuges; Wertersatz bei der Rückabwicklung analog § 346 II BGB bei Ablösung eines Kredits
BGH NJW 2008, 2837 Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs bei Selbsteinbau gekauften Materials - Abgrenzung zum Schadens- und Aufwendungsersatz nach § 284 BGB (s. aber EuGH NJW 2011, 2269 sowie BGH NJW 2013, 220)
BGH NJW 2009, 508 und BGH v . 4.2.2016 - IX ZR 133/15 Rücktrittsausschluss bei unerheblichem Sachmangel (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB); Unbeachtlichkeit des Nachbesserungsaufwands; Behebung des Sachmangels nach Rücktrittserklärung
BGH NJW 2009, 580 Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungsrechten; vorbehaltslose Zahlung einer Rechnung als deklaratorisches oder tatsächliches Schuldanerkenntnis?; "tatsächliches" Schuldanerkenntnis ("Zeugnis gegen sich selbst"); sachliche Reichweite der Vermutung des § 476 BGB; fahrlässige Beweisvereitelung
BGH NJW 2009, 427

Richtlinienwidrigkeit des Nutzungsersatzanspruchs bei Nacherfüllung durch Neulieferung nach §§ 439 IV, 346 I BGB; richtlinienkonforme Rechtsfortbildung - keine Anwendung von 439 IV BGB in Bezug auf Nutzungsersatz im Verhältnis Unternehmer/Verbraucher; s. dazu auch BGH NJW 2006, 3200 und EuGH NJW 2008, 1433 ("Quelle AG")

BGH NJW 2009, 2674  Mangelbedingter Nutzungsausfall als "einfacher" Schadensersatz "neben der Leistung" nach §§ 437 Nr. 3 280 I BGB; Abgrenzung zum Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung sowie zum Schadensersatz statt der Leistung
BGH NJW-RR 2009, 667 Werklieferungsvertrag (§ 651); Anwendung von Kaufrecht; Voraussetzungen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S.v. § 323 II Nr. 2, 281 II Alt. 1 BGB
BGH NJW 2009, 1341 Beweislast für das Fortbestehen des Mangels nach Nacherfüllung sowie für das Fehlschlagen der Nacherfüllung gem. § 440 BGB
BGH NJW 2009, 2877 Abgrenzung von Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB) und Werkvertrag (§ 631 BGB) nach "neuem" Schuldrecht
BGH NJW 2009, 3153 Anforderungen an eine Fristsetzung nach § 281 I (und § 323 I BGB) - keine Angabe eines Endtermins
BGH NJW 2010, 148  Verpflichtung des Käufers zum Nutzungsersatz beim Rücktritt wegen eines Sachmangels: Ríchtlinienkonformität; keine Vorlagepflicht an den EuGH nach Art. 234 bei "acte clair"
BGH NJW-RR 2010, 1289 Rücktrittsausschluss bei "unerheblichem Mangel" (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB); Mängeleinrede im Kaufrecht; Beweisverwertungsverbot bei heimlichen Mithören eines Telefonats
BGH NJW 2010, 1448 und BGH NJW 2013, 1074 Rücktritt wegen Sachmangels, Fristsetzungserfordernis: Obliegenheit des Käufers, dem nacherfüllungspflichtigen Verkäufer Gelegenheit zur Untersuchung der Kaufsache zu geben als Bestandteil ordnungsgemäßer Fristsetzung
BGH v. 17.3.2010 - VIII ZR 253/08 Voraussetzungen einer Beschaffenheitsgarantie beim Kauf; Fehlerbegriff (§ 434 BGB): Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung (subjektiver Fehlerbegriff); Werbeaussagen als Bestandteil des objektiven Fehlerbegriffs; deliktische Haftung bei mangelhafter Kaufsache
BGH v. 14.4.2010 - VIII ZR 145/09

Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz bei Rücktritt wegen Mangels: Abgrenzung der Schadensarten; Nutzungsausfallschaden nach Rücktritt (Ersatzfähigkeit des "rücktrittbedingten" Nutzungsausfalls): Bestätigung von BGH NJW 2008, 911 = BGHZ 174, 290; Schadensminderungspflicht; Vertretenmüssen des Verkäufers und Zurechung des Verschuldens von Hilfspersonen

BGH v. 2.9.2010 - VII ZR 110/09 Nacherfüllungsanspruch: Kein Anspruch des Nacherfüllungspflichtigen auf Erklärung der Kostenübernahme für den Fall des Nichtvorliegen eines Mangels; Haftung für Mangelfolgeschäden, Mitverschulden, Zurechnung des Mitverschuldens von Hilfspersonen nach §§ 254 II 2, 278 BGB
BGH NJW 2011, 1217 Sachmangelbegriff nach § 434 BGB; Begriff der Beschaffenheit; Mieterträge und Betriebskosten als sachmangelbegründende Beschaffenheiten; Verhältnis zwischen Gewährleistungsausschluss in AGB und Beschaffenheitsvereinbarung; keine Minderung bei fehlender Berechnungsgrundlage (Nichtfeststellbarkeit einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Wert): Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 437 Nr. 3, 311a II BGB, Unterschied zur Minderung (Mangelfolgeschäden); Kombination mit Minderung (§ 325 BGB)
BGH NJW 2011, 1664 Beweislast für die Erfolglosigkeit der Nacherfüllung bei Wiederauftreten des gerügten Mangelsymptoms; Rücktritt gem. §§ 437 Nr. 2, 323 BGB durch den Leasingnehmer; Unerheblichkeit des Mangels (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB)
BGH NJW 2011, 2278 Erfüllungsort für die Nacherfüllungsverpflichtung im Kaufrecht (§ 439 BGB)
BGH NJW 2011, 2953 Gewährleistungsausschluss nach § 442 I BGB wg. Kenntnis des Mangels: Maßgeblicher Zeitpunkt bei heilbarem formnichtigen Vertrag; keine Rückwirkung der Heilung nach § 311b I S. 2 BGB; Berechnung der Minderung (§ 441 III BGB); Konkurrenz zwischen Minderung und (kleinem) Schadensersatz statt der Leistung (im Anschluss an BGH NJW 2011, 1217)
BGH NJW 2011, 3708 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erheblichkeit eines Sachmangels im Kaufrecht (Rücktrittsausschluss nach § 323 V S. 2 BGB)
EuGH NJW 2011, 2269 (Weber und Putz) Verbrauchsgüterkaufrecht: Verschuldensunabhängige Verpflichtung des  Verkäufers zum Ein- und Ausbau einer mangelhaften Sache im Rahmen der Nacherfüllung durch Neulieferung; kein absolutes Verweigerungsrecht der Nacherfüllung (Entscheidung ua. auf den Vorlagebeschluss des BGH im "Fliesen-Fall" BGH NJW 2009, 1660)
BGH NJW 2012, 1073 Pflicht des Verkäufers zum Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung (§ 439 BGB, "Fliesen-Fall"); Verweigerungsrecht nach § 439 III BGB bei "absoluter Unverhältnismäßigkeit"; richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung (Folgeentscheidung nach EuGH Rs. C-65/09 und C-87/09 - Weber/Putz sowie BGH NJW 2009, 1660)
BGH v. 29.6.2011 - VIII ZR 202/10 Objektiver Fehlerbegriff beim Kauf; Anforderungen an eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nacherfüllung (§ 323 II Nr. 1 BGB); Unzumutbarkeit der Nacherfüllung (§ 440 S. 1 BGB); Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB)
BGH NJW 2012, 2723 Gewährleistung beim Verkauf von Plagiatsware ("Vertu-Handy"): Anforderungen an eine (konkludente) Beschaffenheitsvereinbarung; Anforderungen an einen Gewährleistungsausschluss nach § 442 BGB (Kenntnis des Käufers)
BGH NJW 2013, 220 Keine Pflicht zum Aus- und Wiedereinbau im Rahmen der Nacherfüllung (§ 439 I BGB) im Verhältnis zwischen Unternehmern (Abgrenzung zu BGH NJW 2012, 1073), Voraussetzungen einer "richtlinienorientierten" historischen Auslegung (Abgrenzung zu BGH NJW 2002, 1881 "Heininger")
BGH NJW 2013, 1365 Rechte des Käufers bei Sachmangel vor Gefahrübergang; Voraussetzungen des Rücktritts, Einschränkungen nach § 323 V S. 2 BGB (Unerheblichkeit); Abnahmepflicht des Käufers bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache (offengelassen)
BGH NJW 2013, 1523 Rücktritt wegen Sachmangels beim Kaufvertrag: Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 440 BGB (Unzumutbarkeit) wegen eine Vielzahl von Mängeln ("Montagsauto")?
BGH v. 13.3.2013 - VIII ZR 186/12 Anforderungen an die Formulierung eines Gewährleistungsausschlusses unter juristischen Laien ("keine Garantie"); Unternehmer- und Verbraucherbegriff (§§ 13, 14 BGB); Vermutung der Verbrauchereigenschaft einer natürlichen Person; Konkurrenz zwischen Gewährleistungsanspruch und Beschaffenheitsvereinbarung; Abgrenzung Beschaffenheitsvereinbarung/Wissensmitteilung
BGH NJW 2013, 1733 Gewährleistung bei Inzahlunggabe von Kraftfahrzeugen; kein (konkludenter) Gewährleistungsausschluss bzgl. vereinbarter Beschaffenheiten; Schadensersatz nach §§ 437 Nr. 3, 311a II BGB bei unbehebbarem Sachmangel
BGH v. 16.10.2013 - VIII ZR 273/12 Verweigerungsrecht der Nacherfüllung im Wege der Neulieferung nach § 439 III BGB: Maßgeblicher Zeitpunkt
BGH v. 2.4. 2014 - VIII ZR 46/13 Abgrenzung von Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag; keine Zurechnung des Herstellerverschuldens nach § 278 BGB an den Verkäufer und den Hersteller beim Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB); keine (analoge) Anwendung von §§ 478, 479 BGB auf den Werkvertrag
BGH v. 4.4.2014 - V ZR 275/11 Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung bei berechtigter Verweigerung der Nacherfüllung nach § 439 III BGB; Haftungsausfüllung: analoge Anwendung von § 251 II S. 1 BGB
BGH v. 30.4.2014 - VIII ZR 275/13 Reichweite des Anspruchs auf Ersatz der mit der Nacherfüllung verbundenen Kosten nach § 439 II BGB; (verschuldensunabhängiger) Anspruch auf Ersatz von Gutachterkosten zum Nachweis des Mangels
BGH v. 28.5.2014 - VIII ZR 94/13 Rücktrittsausschluss nach § 323 V S. 2 BGB: Maßstab für die Unerheblichkeit eines Sachmangels i.S.v. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
BGH v. 22.10.2014 - VIII ZR 195/13 Haftung des Verkäufers für Mangelfolgeschäden (§ 437 Nr. 3 i.V.m. § 280 I BGB); Vertretenmüssen und verschuldensunabhängige Haftung nach Spezialgesetzen; Begriff des Sachmangels (§ 434 BGB): Verdacht der Mangelhaftigkeit einer Sache als eigenständiger Sachmangel
BGH v. 25.3.2015 - VIII ZR 38/14 Befreiung des Käufers von der Herausgabe- und Wertersatzpflicht nach Rücktritt gem. § 346 III S. 1 Nr. 3 BGB ("Zurückspringen der Gefahr"); Herausgabe einer verbliebenden Bereicherung nach § 346 III S. 2 BGB; Anwendbarkeit von § 285 BGB im Rahmen von § 346 II Nr. 3 BGB (offen gelassen)
BGH v. 15.4.2015 - VIII ZR 80/14 Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels; Beschaffenheitsvereinbarung "HU neu"; Entbehrlichkeit der Fristsetzung wegen Unzumutbarkeit (§ 440 S. 1 Alt. 3 BGB); Untersuchungspflichten des Gebrauchtwagenverkäufers ("Sichtprüfung"); Anspruch auf Aufwendungsersatz (§§ 437 Nr. 3, 284 BGB)
BGH v. 29.4.2015 - VIII ZR 104/14 Schadensersatz statt der Leistung (§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB) bei Lieferung einer mangelhaften Sache im Falle eines behebbaren Sachmangels: Maßgebliche Pflichtverletzungen, Vertretenmüssen: AGB: Transparenzgebot
BGH v. 18.3.2015 - VIII ZR 176/14 Anforderungen an eine Fristsetzung für Rücktritt (§ 323 I BGB) und Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 I S. 1 BGB); Nacherfüllung beim Stückkauf; maßgebliche Pflichtverletzung für den Schadensersatz statt der Leistung bei einem behebbaren Sachmangel
BGH v. 1.7.2015 - VIII ZR 226/14 Anforderungen an ein Nacherfüllungsverlangen im Kaufrecht; Entbehrlichkeit der Fristsetzung wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung (§ 323 II Nr. 1 BGB); Gewährleistung bei verbundenen Verträgen (§ 358 BGB).
BGH v. 20.1.2016 - VIII ZR 77/15 Anforderungen an ein Nacherfüllungsverlangen (Bezeichnung eines bestimmten Mangels); Verjährung von Gewährleistungsansprüchen, Verjährungshemmung bei elektiver Konkurrenz nach § 213 BGB
BGH v. 13.7.2016 - VIII ZR 49/15 Abgrenzung von Kauf mit Montageverpflichtung und Werklieferungsvertrag; Gewährleistung: Anforderungen an eine Fristsetzung; Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 440 BGB
OLG Saarbrücken NJW 2007, 3503 (Kein) Rücktrittsrecht bei Beschädigung der Kaufsache im Zuge der Nachbesserung bei erfolgreicher Behebung des Sachmangels: Schadensersatz, Rücktrittsrecht und Schadensersatz statt der Leistung aus § 324, §§ 280 I, III, 282 BGB
BVerfG JuS 2007, 181 Keine Unmöglichkeit der Nacherfüllung bei "Selbstvornahme" im Wege der Ersatzbeschaffung, Kontrolldichte fachgerichtlicher Entscheidungen durch das BVerfG - Willkürverbot
BGH v. 26.10.2016 - VIII ZR 211/15 Keine Abnahmeverpflichtung des Käufers bei unerheblich mangelhafter Sache
BGH v. 26.10.2016 - VIII ZR 240/15 Entbehrlichkeit der Fristsetzung wegen "Unzumutbarkeit" (§ 440 S. 1 Alt. 1 BGB) bei sporadisch auftretendem Mangel ("Vorführeffekt"); (Un-)Erheblichkeit eines Mangels, Beseitigung nach Rücktritt, Aufwendungsersatz und Schadensersatz statt der Leistung



 
 
 


§ 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung

  1. Sonderregelung in § 438 I BGB


  2. Abweichungen vom System der regelmäßigen Verjährung


    1. Dauer der Frist
    2. Fristbeginn
    3. Ratio

  3. Gegenstand der Verjährung


    1. Anknüpfung an § 437 BGB
      1. Nacherfüllungsanspruch
      2. Mangelbedingte Schadensersatzansprüche, Abgrenzung zu mangelunabhängigen Pflichtverletzungen
    2. „Verjährung“ von Rücktritt und Minderung (§ 438 IV, V BGB)
      1. Grund der Sonderregelung
      2. Anknüpfung an den (fiktiven) Nacherfüllungsanspruch (§ 218 BGB), „mittelbare Verjährung“

  4. Verjährungsfristen (§ 438 I BGB)


    1. 30 Jahre (§ 438 I Nr. 1 BGB)
    2. 5 Jahre
    3. Regelfrist: 2 Jahre
    4. Regelverjährung (§ 438 III BGB)
      1. Arglistiges Verschweigen eines Mangels
      2. Maßgeblicher Zeitpunkt

  5. Fristbeginn (§ 438 II BGB)


  6. Erhaltung der Mängeleinrede (§ 438 IV S. 2, V BGB)


  7. Vereinbarungen über die Verjährung

    1. Grundsatz
    2. Die Bedeutung von Garantiefristen
    3. Eingeschränkte Parteiautonomie beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 II, III BGB)
    4. AGB-Probleme

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 4 Rn. 123 ff
Looschelders, SBT § 6, 7 Rn. 155 ff
Medicus/Lorenz, SBT § 80 Rn. 210 ff
 

b) Speziell

Eidenmüller NJW 2002, 1625 Die Verjährung beim Rechtskauf
Auktor NJW 2003, 120 Die Verjährung der Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Nacherfüllung nach § 439 BGB


c) Übungsfälle


PdW SchuldR II Fälle 50 - 58

d) Rechtsprechung

BGH NJW 2006, 47 Inhaltskontrolle von Allgemeinen Einkaufsbedingungen unter neuem Kaufrecht: Verjährung, Neubeginn nach Nacherfüllung
BGH NJW 2007, 674 Unwirksamkeit des Rücktrittsrechts nach § 218 BGB; Verjährung des Anspruchs "aus" erklärtem Rücktritt in der Regelverjährung
BGH NJW-RR 2007, 1612 Einrede des nichterfüllten Vertrags wg. Sachmängeln (§ 320 BGB) durch den Vertragspartner/Zedenten auch bei Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
BGH v. 24.2.2016 - VIII ZR 38/15 Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach § 438 I Nr. 2 b BGB: Begriff des Bauwerks und der Verwendung für ein Bauwerk; Beweislast


§ 8       Kaufrecht, Teil 8: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB)

 

         A.         Regelungszweck

 

I.           Persönlicher Anwendungsbereich, Terminologie

1.              Käufer

2.              Lieferant

II.         Sachlicher Anwendungsbereich

III.        Grundstruktur

1.         Kein „Durchgriff“

2.         „Unselbständiger Regress (§ 445a II BGB)

3.         „Selbständiger“ Regress (§ 445a I BGB)

4.         Vermeidung der „Regress falle“ durch Modifikation der Verjährung (§ 479 BGB) und „Weitertransport“ der Mängelvermutung (§ 478 III BGB)

5.         Eingeschränkte Dispositivität (§ 478 IV BGB)

6.         Untersuchungs- und Rügepflichten beim Handelskauf (§ 445a IV BGB, § 377 HGB)

7.         Fortsetzung in der Lieferkette

 

        B.         Einzelheiten

I.          Unselbständiger“ Regress (§ 478 I BGB): Modifikation der Gewährleistungsansprüche

1.         Grundvoraussetzungen

a)         Neu hergestellte Sache

b)         „Zurücknahme“ durch den Verkäufer

2.         Modifikationen im Einzelnen

a)         Wegfall des Fristsetzungserfordernisses (§ 445a II BGB)

b)         Ablaufhemmung der Verjährung(§ 445b II BGB)

II.         Selbständiger Regress (§ 445a I BGB): Aufwendungsersatzanspruch

1.         Voraussetzungen

2.         Verjährung (§ 445b I, II BGB)

3.         Fortsetzung in der Lieferkette (§ 445a III BGB)

 

           C.         Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf – Unternehmerregress (§ 478 BGB)

I.          Anwendungsbereich

II.         Geltung von § 477 BGB im Verhältnis zwischen Verkäufer und unternehmerischem Lieferant (§ 478 I BGB)

III.        Wirtschaftlich zwingender Charakter (§ 478 II BGB)

IV.       Geltung in der Lieferkette (§ 478 III BGB)


§ 9 Kaufrecht, Teil 7: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen

  1. Gewährleistung und Anfechtung wegen Willensmängeln


    1. Inhalts- und Erklärungsirrtum (§ 119 I BGB)
    2. Arglistige Täuschung und rechtswidrige Drohung (§ 123 BGB)
    3. Eigenschaftsirrtum (§ 119 II BGB)
      1. Anfechtung durch den Verkäufer
      2. Anfechtung durch den Käufer

  2. Gewährleistung und Bereicherungsrecht (aliud-Lieferung)


  3. Aliud-Lieferung und § 241a BGB


  4. Gewährleistung und culpa in contrahendo


    1. Haftung für fahrlässige Faschangaben/Aufklärungspflichtverletzung über mangelbegründende Umstände
    2. Verletzung selbständiger und unselbständiger Beratungspflichten
    3. Verletzung mangelunabhängiger Nebenpflichten

  5. Gewährleistung und Deliktsrecht („weiterfressende Mängel“)


Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 4 XI Rn. 134 ff
Looschelders, SBT § 9 Rn. 171
Medicus/Lorenz, SBT § 82 Rn. 268 ff

b) Speziell

Dauner-Lieb/Arnold JuS 2002, 1175 Noch einmal: Die Falschlieferung beim Stückkauf
Lorenz JuS 2003, 36 Aliud, Peius und indebitum im neuen Kaufrecht
Häublein NJW 2003, 388 Der Beschaffenheitsbegriff und seine Bedeutung für das Verhältnis der Haftung aus culpa in contrahendo zum Kaufrecht

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 71 - 75

d) Rechtsprechung

zur Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB (Eigenschaftsirrtum):
BGHZ 63, 369 „Jawlensky“-Fall
BGH NJW 1979, 160 ff „Mercedes-Fall“ (= BGHZ 72, 252, dort aber Irrtumsproblematik nicht abgedruckt!)
RGZ 135, 339 ff Fehlerbegriff, Abgrenzung Sachmangel/aliud beim Stückkauf, Verhältnis der Irrtumsanfechtung zu §§ 459 ff BGB bei Anfechtung durch den Käufer („Ruisdael-Fall“)
Hinweis: Das aliud steht gem. § 434 III BGB einem Sachmangel gleich
BGH NJW 1988, 2597 Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB durch den Verkäufer („Duveneck/Leibl“-Fall) 

zur Haftung für fahrlässige/vorsätzliche Falschangaben über mängelbegründende Eigenschaften aus c.i.c.
BGHZ 60, 319 „Seegrundstück“-Fall
BGH NJW 1990, 1658 Bierumsatz einer Gaststätte
BGH NJW 1991, 1673 ff "Böse Nachbarn"
BGH NJW 1999, 1404 Haftung für fahrlässige Falschangaben über den Umsatz eines verkauften Unternehmens, Konkurrenz §§ 459 ff BGB und c.i.c (für den Grundkurs ohne prozessuale Problematik)
BGH NJW 1997, 3227 ff Konkurrenz zwischen c.i.c./pVV und Gewährleistungsregeln, Schadensersatz und Verjährung bei Verletzung von unselbständigen und selbständigen Beratungspflichten
BGH NJW 1998, 2900 f Schadensersatz aus c.i.c. auf das Erfüllungsinteresse aus einem nicht abgeschlossenen Vertrag ("Minderung" durch c.i.c.")
BGH NJW 1999, 3192 Konkurrenz zwischen c.i.c./pVV und Gewährleistungsregeln, Schadensersatz und Verjährung bei Verletzung von unselbständigen und selbständigen Beratungspflichten (Fortsetzung von BGH NJW 1997, 3227 ff)
BGHZ 140, 111 Selbständige Beratungspflicht des Verkäufers und Haftung aus pVV, Konkurrenz zu §§ 459 ff BGB
BGH NJW 2001, 284 Wiederkaufsrecht zum Verkehrswert und Aufklärungspflicht des Käufers über den Wert des verkauften Gegenstands: Haftung aus culpa in contrahendo bei erkannter Fehleinschätzung aufgrund eines besonderen Treueverhältnisses
BGH NJW 2001, 2875 Verhältnis der Rechtsmängelgewährleistung zu Schadensersatzansprüchen aus culpa in contrahendo bei schuldhafter Nichtaufklärung; Inhalt des Schadensersatzanspruchs ("Minderung durch c.i.c.")
BGH NJW 2001, 2326 Arglistiges Verschweigen eines Mangels: "Erklärung in's Blaue" bei Nichterinnerung
BGH NJW 2003, 2824 Bedeutung der Bezeichnung „fabrikneu“ beim Kauf eines Kfz – konkludente Beschaffenheitsvereinbarung, Aufklärungspflichten des Verkäufers bei bevorstehendem Modellwechsel, Haftung aus culpa in contrahendo
BGH NJW 2007, 3057 Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB)
BGH NJW-RR 2008, 564 Schuldrechtlicher Anspruch auf Vertragsaufhebung aus culpa in contrahendo bei vorvertraglichen Falschauskünften (§§ 280 I, 311 II, 241 II, 249 S. 1 BGB); Verhältnis zur Arglistanfechtung (keine analoge Anwendung von § 124 BGB); Kausalitätsvermutung; Verhältnis zum Gewährleistungsrecht (offen gelassen)
BGH NJW 2003, 2824 Bedeutung der Bezeichnung „fabrikneu“ beim Kauf eines Kfz – konkludente Beschaffenheitsvereinbarung, Aufklärungspflichten des Verkäufers bei bevorstehendem Modellwechsel, Haftung aus culpa in contrahendo
BGH NJW 2009, 2120 Objektiver Fehlerbegriff (§ 434 I S. 2 BGB); Konkurrenz von kaufrechtlicher Gewährleistung (§ 437 BGB) und culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) nach "neuem" Schuldrecht
BGH NJW 2010, 858 Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei vorsätzlicher Verletzung von Aufklärungspflichten; Kausalität: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Konkurrenz zur Sachmängelgewährleistung (§ 437 BGB); Verjährung; Haftung Dritter aus culpa in contrahendo (Sachwalterhaftung) nach § 311 III BGB
BGH v. 2.11.2010 - VIII ZR 287/09 Konkurrenz der Gewährleistungshaftung zur Haftung wegen fahrlässiger vorvertraglicher Falschangaben aus §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB (culpa in contrahendo)
BGH v. 6.11.2015 - V ZR 78/14 Konkurrenz zwischen kaufrechtlicher Gewährleistung und Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht bei Wohnflächenangaben; Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Falschangaben
   

zu deliktischen Ansprüchen ("Weiterfresser")
BGHZ 67, 359 Schwimmschalterfall (PdW Fall 25)
BGH NJW 1990, 908 Weinkorken
BGHZ 86, 256 "Gaszugfall"
BGH NJW 2001, 1346 (Keine) Eigentumsverletzung des späteren Käufers bei Beschädigung eines Grundstücks ("Quasi-Weiterfresser-Schaden")
BGH NJW 2004, 1032 Arglistiges Verschweigen eines Mangels, Mangelfolgeschaden und Verjährung, deliktische Haftung bei „weiterfressendem“ Mangel
   
  zur Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
BGH NJW 2012, 373 Verhältnis von kaufrechtlicher Gewährleistung (§ 437 BGB) und Fehlen der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB); Rechtsfolgen des Fehlens der Geschäftsgrundlage: Anspruch auf Vertragsanpassung; unmittelbare Leistungsklage bei verweigerter Mitwirkung
   




§ 10 Kaufrecht, Teil 8: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB)

  1. Europarechtliche Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie


  2. Modifikationen durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (2014)

  3. Systematik der §§ 474 ff BGB


  4. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  5. (§§ 474 I, II 2 BGB)

  6. Abweichungen von den Allgemeinen Vorschriften zugunsten des Verbrauchers


    1. Abweichende Regelung der Fälligkeit (§ 475 III BGB)
    2. Gefahrtragung beim Versendungsverkauf (§ 474 IV BGB)
    3. Kein Nutzungsersatz bei der Nacherfüllung (§ 474 V BGB)
    4. Eingeschränkte Dispositivität
      1. Verbot des Haftungsausschlusses für Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung (§ 475 I BGB)
      2. Verbleibende Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung
        1. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
        2. Verkürzung der Verjährung

        3. (1) Neu hergestellte Sachen
          (2) Gebrauchte Sachen
        4. AGB-Probleme (§ 309 Nr. 7, 8 BGB)

        5. (1) AGB-Vorbehalt in § 475 I 2 BGB
          (2) Verbleibende Spielräume
    5. Beweislastumkehr für den Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit (§ 476 BGB)
    6. Sonderregelung für Garantien - Transparenz (§ 477 BGB)

  7. Rückgriffsrecht des Unternehmers bei Mängeln - Unternehmerregress (§§ 478 f BGB)


    1. Regelungszweck
    2. Persönlicher Anwendungsbereich, Terminologie
      1. Unternehmer
      2. Lieferant
    3. Sachlicher Anwendungsbereich
    4. Grundstruktur
      1. Kein „Durchgriff”
      2. „Unselbständiger“ Regress (§ 478 I BGB)
      3. „Selbständiger“ Regress (§ 478 II BGB)
      4. Vermeidung der „Regressfalle“ durch Modifikation der Verjährung (§ 479 BGB) und „Weitertransport“ der Mängelvermutung (§ 478 III BGB)
      5. Eingeschränkte Dispositivität (§ 478 IV BGB)
      6. Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB)
      7. Fortsetzung in der Lieferkette
    5. „Unselbständiger“ Regress (§ 478 I BGB): Modifikation der Gewährleistungsansprüche
      1. Grundvoraussetzungen
        1. Neu hergestellte Sache
        2. „Zurücknahme“ durch den Unternehmer
      2. Modifikationen im Einzelnen
        1. Wegfall des Fristsetzungserfordernisses (§ 478 I)
        2. Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 478 III BGB)
        3. Ablaufhemmung der Verjährung
    6. Selbständiger Regress (§ 478 II BGB): Aufwendungsersatzanspruch
      1. Voraussetzungen
      2. Verjährung

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 7 I Rn. 1 ff
Looschelders, SBT § 13 Rn. 256 ff
Medicus/Lorenz, SBT § 81 Rn. 229 ff

b) Speziell

Gsell JuS 2005, 967 Die Beweislast für den Sachmangel beim Verbrauchsgüterkauf
Gsell JZ 2008, 29 Sachmangelbegriff und Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
Lorenz JuS 2004, 105 Leistungsgefahr, Gegenleistungsgefahr und Erfüllungsort beim Verbrauchsgüterkauf
Lorenz NJW 2004, 3020 Sachmangel und Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf – Zur Reichweite der Vermutungsregelung in § 476 BGB

c) Übungsfälle

 
 
PdW SchuldR II Fälle 61 - 70  


d) Rechtsprechung

 
OLG Oldenburg ZGS 2004, 75 Unzulässiger Gewährleistungsausschluss im Verbrauchsgüterkaufrecht (§ 475 I BGB) und Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I BGB ("Bastlerauto")
BGH NJW 2004, 2299 Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels, Reichweite der Vermutung des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf gebrauchter Sachen
BGH NJW 2005, 1039 Verbrauchsgüterkauf: Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel, Haftungsausschluss und Umgehungsverbot gem. § 475 I BGB
BGH NJW 2005, 1045 Verbraucherbegriff i.S.v. §§ 474, 13 BGB bei Vortäuschen der Händlereigenschaft durch einen Verbraucher
BGH NJW 2005, 283 Kein Ausschluss der Mängelvermutung nach § 476 BGB n.F. bei Einbau der Kaufsache durch einen Dritten
BGH NJW 2005, 3490 Mängelvermutung nach § 476 BGB bei äußeren Beschädigungen; Rücktrittsausschluss nach § 323 V S. 2 BGB
BGH NJW 2006, 434 Sachmangelbegriff, Zeitpunkt des Sachmangels, Beweislast, Mängelvermutung nach § 476 BGB und fahrlässige Beweisvereitelung; Voraussetzungen einer Beschaffenheitsgarantie
BGH NJW 2006, 1066 Gewährleistungsausschluss beim Leasing ("leasingtypische Abtretungskonstruktion") und Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf
BGH NJW 2007, 674 Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 II BGB): Objektiver Begriff der "gebrauchten" Sache im Verbrauchsgüterkauf; Rolle des Parteiwillens, Tiere als "neue" Sachen"; Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch AGB bei Verstoß gegen § 309 Nr. 7a BGB (Verbot geltungserhaltender Reduktion); Unwirksamkeit des Rücktrittsrechts nach § 218 BGB; Verjährung des Anspruchs "aus" erklärtem Rücktritt in der Regelverjährung; Verwendungsersatz beim Rücktritt (§ 347 II BGB)
BGH NJW 2007, 759 Rechtsfolgen eines unzulässigen Umgehungsgeschäfts beim Verbrauchsgüterkauf durch "Vorschieben" eines Verbrauchers als Verkäufer ("Strohmann"-Fälle)
BGH NJW 2007, 2619 Verbrauchsgüterkauf: Beweislast für die Verbrauchereigenschaft; Mängelvermutung nach § 476 BGB: Unvereinbarkeit der Vermutung mit der Art des Mangels
BGH NJW 2007, 2621 Reichweite der Vermutung von § 476 BGB; kein Ausschluss der Vermutung wegen der Art des Mangels, wenn dieser typischerweise jederzeit eintreten kann (Bestätigung von BGH NJW 2005, 3490)
BGH NJW-RR 2010, 1210 Begriff der "öffentlichen Versteigerung" i.S.v. § 474 I S. 2 BGB (Ausschluss der Anwendbarkeit des Verbrauchsgüterkaufrechts)
BGH v. 14.4.2011 - I ZR 133/09 Begriff der "Garantieerklärung" i.S.v. § 477 BGB; § 477 BGB als Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG
BGH NJW 2011, 3435 Verbrauchsgüterkauf, Unternehmerbegriff (§ 14 BGB): Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs i.S.v. § 474 I BGB bei "branchenfremden Geschäft" eines Unternehmers; Voraussetzungen der Entbehrlichkeit der Fristsetzung wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung
EuGH NJW 2011, 2269 (Weber und Putz) Verbrauchsgüterkaufrecht: Verschuldensunabhängige Verpflichtung des  Verkäufers zum Ein- und Ausbau einer mangelhaften Sache im Rahmen der Nacherfüllung durch Neulieferung; kein absolutes Verweigerungsrecht der Nacherfüllung (Entscheidung ua. auf den Vorlagebeschluss des BGH im "Fliesen-Fall" BGH NJW 2009, 1660)
BGH NJW 2012, 1073 Pflicht des Verkäufers zum Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung (§ 439 BGB, "Fliesen-Fall"); Verweigerungsrecht nach § 439 III BGB bei "absoluter Unverhältnismäßigkeit"; richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung (Folgeentscheidung nach EuGH Rs. C-65/09 und C-87/09 - Weber/Putz sowie BGH NJW 2009, 1660)
BGH v. 16.4.2013 - VIII ZR 375/11 Keine analoge Anwendung des Regressanspruchs nach § 478 II BGB auf Werkverträge
BGH v. 15.1.2014 - VIII ZR 70/13 Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (§ 476 BGB); maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Sachmangels: Gefahrübergang vor Übergabe: Abdingbarkeit von § 446 BGB
EuGH v. 4.6.2015 - Rs C-497/13 (Faber) Verbrauchsgüterkauf: Sachliche Reichweite der Mängelvermutung in Art. 5 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, Erstreckung auf den "Grundmangel"; Auswirkungen auf die Auslegung von § 476 BGB


§ 11 Kaufrecht, Teil 9: Sonstiger Verbraucherschutz im Kaufrecht

  1. Finanzierter Kauf, Teilzahlungskauf, Ratenlieferungsverträge (§ 491 ff BGB)


    1. Geschichtliche Entwicklung
    2. Besonderheiten bei Drittfinanzierung
    3. Intentionen der Sonderregelungen in §§ 491 ff BGB
    4. Anwendungsbereich
      1. Persönlicher
      2. Sachlicher
    5. Schriftform
      1. Zielsetzung
      2. Mindestinhalt
      3. Rechtsfolgen eines Formverstoßes
    6. Widerrufsrecht des Verbrauchers (§§ 495, 355 BGB)
    7. Rücktritt bei Zahlungsverzug des Käufers
      1. Voraussetzungen (§ 503 II BGB)
      2. Rechtsfolgen
    8. Verbundene und zusammenhängende Verträge (§§ 358 f BGB)
      1. Wirtschaftliche Einheit von Kauf und Darlehensvertrag
      2. Widerrufsdurchgriff (§§ 358, 360 BGB)
      3. Einwendungsdurchgriff (§ 359 BGB)

  2. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§ 312b BGB)


  3. Fernabsatzverträge (§ 312c BGB)


  4. Unbestellte Waren (§ 241a BGB)


Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker SBT § 7 III und IV Rn. 36 ff
Medicus/Lorenz SBT § 84 Rn. 297 ff

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 85 - 93

§ 12 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs (Vorkauf, Wiederkauf, Kauf auf/nach Probe, Internationaler Kauf)

  1. Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB)


    1. Begriffsdefinition
    2. Rechtsnatur
    3. Zwingende und dispositive Regelungen
    4. Begründung
    5. Ausübung
    6. Folgen der Ausübung

  2. Wiederkaufsrecht (§§ 456 BGB)


  3. Proben beim Kauf


    1. Kauf nach Probe
    2. Kauf auf Probe (§§ 454 f BGB)
    3. Kauf zur Probe

  4. Internationaler Kauf


    1. UN-Kaufrecht (CISG)
    2. Internationales Privatrecht (IPR)
    3. Entwurf eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts (GEKR)

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 7 V - VIII Rn. 43 ff
Looschelders, SBT § 12, 14
Medicus/Lorenz, SBT §§ 85, 87

b) Speziell

Schreiber, Jura 2012, 114 Die Vorkaufsrechte des BGB

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 94 - 97

d) Rechtsprechung

BGH NJW 2000, 1033 Schicksal eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts und der Vormerkung eines bedingten Auflassungsanspruchs bei Beerbung des Verkäufers durch den Vorkaufsberechtigten - Vorkaufsrecht gegen sich selbst? (Achtung: Für den Grundkurs nur für die Grundlagen des Vorkaufsrechts wichtig, setzt im übrigen Kenntnisse im Sachen- und Erbrecht voraus)
Hinweis: Die Vorschriften zum Vorkauf finden sich nun in den §§ 463 ff BGB
BGH NJW 2000, 1332 Wiederkauf: Rechtsnatur, Beendigung und Aufleben des Kaufvertrags Hinweis: Der Wiederkauf ist nunmehr in den §§ 456 ff BGB geregelt
BGH NJW 2011, 515 Wirksamkeit langfristiger Wiederkaufsrechte
BGH NJW-RR 2004, 1058 Kauf auf Probe und Beginn der Widerrufsfrist nach §§ 312d, 355 II BGB
BGH v. 1.10.2010 - V ZR 173/09 Vorkaufsrecht (§ 463 BGB): Kein Einfluss einer Vertragsaufhebung auf den Vorkaufsfall
BGH NJW 2012, 1354 Ausübung eines Vorkaufsrecht bei mittelbarer Übertragung des Gegenstandes (Einbringung in eine Gesellschaft und anschließende Übertragung der Gesellschaftsanteile)
BGH v. 22.11.2013 - V ZR 161/12 Nebeneinander von schuldrechtlichem und dinglichem Vorkaufsrecht; auflösende Bedingung eines Kaufvertrags durch die Ausübung eines Vorkaufsrechts (§ 465 BGB); Anspruch auf Löschung einer Vormerkung

§ 13 Tausch und Schenkung

  1. Tausch (§ 480 BGB)


    1. Begriff - Abgrenzung zu anderen Verträgen
    2. Rechtsfolgenverweisung auf den Kauf

  2. Schenkung (§§ 516 ff BGB)


    1. Inhalt der Schenkung
      1. Abgrenzung zu anderen Verträgen
      2. Weitere Einschränkungen
    2. Vertrag
      1. Willensübereinstimmung
      2. Einigsein über Unentgeltlichkeit der Zuwendung
      3. Handschenkung und Schenkungsversprechen (§ 518 BGB); Abgrenzung Schenkung unter Lebenden/von Todes wegen
    3. Haftung des Schenkers
      1. Hauptleistung
      2. Integritätsschutz
    4. Beständigkeit der Schenkungscausa
      1. Sphäre des Schenkers
        1. Vor Übergabe (§ 519 BGB)

        2. aa) Einrede des (drohenden) Notbedarfs
          bb) Sonstige Versprechen
        3. Nach Übergabe (§ 528 BGB)

        4. aa) Gegenwärtiger Notbedarf
          bb) Anfechtungsrecht (§ 134 InsO, § 4 AnfG)
          cc) Beschränkungen des Rückforderungsrechts
      2. Sphäre des Beschenkten - grober Undank
    5. Schenkung unter Auflage - Abgrenzung zum gegenseitigen Vertrag
    6. Gemischte Schenkung
    7. Zuwendungen unter Ehegatten
    8. Anderweitige Schwächen des unentgeltlichen Erwerbs (§§ 816 Abs. 1 S. 2, 822, 988 BGB)

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT §§ 8, 9
Looschelders, SBT § 15, 17
Medicus/Lorenz, SBT §§ 90, 91

b) Speziell

Schreiber, Jura 2013, 361 Grundlagen des Schenkungsrechts

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 98 - 104

d) Rechtsprechung

BGHZ 82, 345 Qualifikation einer dauerhaften unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung auch bei erheblichem Vermögenswert als Leihe, nicht Schenkung
BGHZ 93, 23 ff Haftung aus pVV (jetzt §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB): Haftungsmaßstab des § 521 BGB bei Verletzung einer Schutzpflicht ("Kartoffelpülpe- Fall")
BGH NJW 2006, 988 Gewährleistung beim Tausch (Anwendung des Kaufrechts); Rechtsfolgen der Selbstvornahme der Mängelbeseitigung; Vertretenmüssen und Nacherfüllung
BGH NJW 2009, 2737 Vorliegen einer Schenkung bei Prämienversprechen, Erfordernis der Unentgeltlichkeit, Abgrenzung zu remunerativen (belohnenden) Schenkung
BGH NJW 2010, 2022 Zuwendungen von Schwiegereltern als Schenkung (nicht "unbenannte Zuwendung"); Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Ehescheidung (Änderung der Rspr.); Voraussetzungen der Zweckverfehlungskondiktion (§ 812 I S. 2 Alt. 2 BGB)
BGH v. 19.7.2011 - X ZR 140/10 Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarf (§ 528 BGB), maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Frist des § 529 BGB bei Grundstücksschenkungen; unentziehbare Rechtsstellung (Anwartschaftsrecht) des Auflassungsempfängers
BGH v. 18.10.2011 - X ZR 45/10 Voraussetzungen einer gemischten Schenkung
BGH NJW 2012, 2728 Abgrenzung von Schenkung und ehebezogener ("unbenannter") Zuwendung
BGH v. 13.11.2012 - X ZR 80/11 Schenkungswiderruf wegen groben Undanks (§ 530 I BGB); Rückforderung einer Zweckschenkung nach § 812 I S. 2 Alt. 2 BGB (Zweckverfehlungskondiktion)
BGH v. 25.3.2014 - X ZR 94/12 Voraussetzung eines Schenkungswiderrufs wegen groben Undanks (§ 530 BGB); subjektive Voraussetzungen
   

§ 14 Mietrecht, Teil 1: Definition, Zustandekommen und Pflichten des Vermieters

  1. Gesetzessystematik

    1. Allgemeine Regeln (§§ 535 ff BGB)
    2. Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 ff BGB)
    3. Mietverhältnisse über andere Sachen (§§ 578 ff BGB)

  2. Definition und Abgrenzung zu anderen Gebrauchsüberlassungsverträgen


    1. Begriffsbestimmung
    2. Abgrenzung
      1. Kauf
      2. Leihe
      3. Pacht
      4. Darlehen
    3. Arten der Miete

  3. Zustandekommen


    1. Regelungen des Allgemeinen Teils
    2. Form des Wohnraummietvertrags (§ 550 BGB)
    3. Prämien und Ablösevereinbarungen bei Wohnraummietverträgen
      1. Kein Vermittlungsentgelt (§ 2 Abs. 2 WoVermittG)
      2. Verbot von Auszugsprämien (§ 4a WoVermittG)
      3. Ablösevereinbarungen (§ 4a WoVermittG)
      4. Rückzahlungsanspruch (§ 5 WoVermittG)

  4. Pflichten des Vermieters


    1. Überlassung und Instandhaltung der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch (§ 535 BGB)
    2. Zusicherung von Eigenschaften (§ 536 Abs. 2 BGB)
    3. Nichterfüllung oder Verzug - fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 1, 2 BGB)
    4. Schlechterfüllung - Haftung bei Mängeln
      1. Sachmängel
        1. Nacherfüllungsanspruch (§ 535 BGB)
        2. Zurückbehaltungsrecht (§ 320 BGB)
        3. Minderung (§ 536 BGB)
        4. Fristlose Kündigung (§ 543 BGB)
        5. Schadenersatz (§ 536a BGB)

        6. aa) Bei Übergabe vorhandene oder spätere Mängel
          bb) Reichweite des Ersatzes
          cc) Geschützter Personenkreis
          dd) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
          ee) Abdingbarkeit
        7. Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme nach Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 BGB)
        8. Ausschluss der Sachmängelhaftung

        9. aa) Kenntnis des Mangels (§ 536b BGB)
          bb) Unterlassende Mängelanzeige (§ 536c BGB)
      2. Rechtsmängel (§ 536 Abs. 3 BGB)
    5. Weitere Vermieterpflichten
      1. Tragung der Lasten der Mietsache (§ 535 BGB)
      2. Ersatz von Verwendungen (§ 539 Abs. 1 BGB)
      3. Duldung der Wegnahme von Einrichtungen, Abwendungsrecht (§§ 539 Abs. 2, 552 BGB)
      4. Nebenpflichten aus Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Medicus/Lorenz, SBT § 93

b) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 105 - 110

c) Rechtsprechung

BGHZ 136, 102 Verhältnis der mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche zur c.i.c. (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 II BGB)
Hinweis: Die Problematik der anfänglichen objektiven Unmöglichkeit (§ 306 BGB) ist durch das SMG weggefalllen. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz kann sich jetzt aus § 284 BGB ergeben
BGHZ 116, 334 Abgrenzung von Erhaltungspflicht (§ 536 BGB) zur Unmöglichkeit beim Miet- und Pachtvertrag 
Hinweis: für das Entfallen der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung nach § 275 Abs. 1 BGB n.F. ist jetzt das Vertretenmüssen unerheblich
BGH NJW-RR 2004, 1566 Abgrenzung von Leihe/Miete zu Dienstvertrag/Werkvertrag; Reichweite der kurzen Verjährung nach §§ 548 I 2, 606 BGB
BGH NJW 2004, 2962 Wahrung der Schriftform des § 566 BGB a.F. (= § 550 BGB n.F.) durch Unterzeichnung eines empfangenen Schreibens – kein Erfordernis der Gegenzeichnung
BGH NJW 2005, 3284 Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 II BGB bei Mangel der Mietsache (§ 535 BGB); Voraussetzung der Unmöglichkeit der (subjektiven) Mängelbeseitigung (§ 275 I BGB)
BGH NJW-RR 2006, 294 Bereicherungsansprüche des Mieters wegen Investitionen in die Mietsache: Maßgeblicher Bereicherungsschuldner bei Vermieterwechsel
BGH JuS 2008, 86 Kein Ausschluss des Erfüllungsanspruchs des Mieters aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB bei Gewährleistungsausschluss wegen Kenntnis des Mangels; Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB (Einrede des nichterfüllten Vertrags) und § 242 BGB.
BGH NJW 2008, 1216 Selbstbeseitigung eines Mangels durch den Mieter; Verhältnis von § 536a II BGB zu § 539 BGB und § 536a I BGB; Verzug: Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB im Fall der "Selbstmahnung"
BGH NJW 2009, 1266 Verhältnis von Arglistanfechtung und fristloser Kündigung bei einem Mietvertrag (kein "fehlerhaftes Mietverhältnis"); Verhältnis von Arglistanfechtung und Gewährleistungsrecht; Rückwirkung der Anfechtung, Anfechtungsausschluss nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)
BGH NJW 2009, 3421 Rechtsmangel im Mietrecht: Tatsächliche Nutzbarkeitseinschränkung; Gewährleistungsausschluss nach § 536b Satz 1 BGB (Kenntnis des Mangels)
BGH NZM 2009, 855 Mietrecht: Begriff des Mangels, vertragsgemäßer Gebrauch; Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung
BGH NJW 2010, 1292 Mietrecht: Unverjährbarkeit des Anspruchs auf Mängelbeseitigung (§ 535 I S. 2 BGB: Erhaltungspflicht des Vermieters) während des laufenden Mietverhältnisses; Voraussetzungen der Verwirkung
BGH v. 21.7.2010 - XII ZR 189/08 Verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel beim Mietvertrag gem. § 536a I BGB; Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte; Haftungsbegrenzung durch AGB, überraschende Klausel
BGH NJW 2011, 3085 Abgrenzung von Rechts- und Sachmangel im Miet- und Pachtrecht bei öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen (Nichtraucherschutz);  (kein) Schadensersatzanspruch des Pächters wegen Umsatzeinbußen infolge des Nichtraucherschutzgesetzes
BGH NJW 2012, 1431 Fitnessstudiovertrag als Mietvertrag; Klauselkontrolle der Laufzeit nach § 307 BGB; Recht zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB: Vorliegen eines "wichtigen Grundes"; AGB-Kontrolle einer Beschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung
BGH NJW 2013, 44 Sachmangelbegriff beim Mietvertrag (§ 536 BGB): Verstoß gegen eine mietrechtliche Konkurrentenschutzklausel; Minderung; Voraussetzungen und Beweislast für die Leistungsbefreiung nach § 275 I (Unmöglichkeit)
BGH v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12 Subjektiver und objektiver Fehlerbegriff im Mietrecht - Anforderungen an eine (konkludente) Beschaffenheitsvereinbarung ("ruhige Lage")
BGH v. 29.4.2015 - VIII ZR 197/14 Mangelbegriff im Mietrecht: Objektiver und subjektiver Fehlerbegriff (Kinderlärm)
BGH v. 13.4.2016 - VIII ZR 198/15 Minderung der Miete, Begriff des Sachmangels im Mietrecht, Auslegung von Verträgen




§ 15 Mietrecht, Teil 2: Pflichten des Mieters

  1. Zahlung der "Miete" (§ 535 Abs. 2 BGB)


    1. Keine Abnahmepflicht
    2. Anrechnung ersparter Aufwendungen und Vorteile (§ 537 BGB)
    3. Fälligkeit (§§ 556b, 579 BGB)
    4. Beschränkte Wirkung von Aufrechnungsverboten (§ 556b Abs. 2 BGB)

  2. Höhe des Mietzinses (§§ 557 ff BGB)


    1. Allgemeine Grenzen der Vertragsfreiheit
    2. Sonderregelung bei Wohnraummietverträgen
      1. Ausschluss der Änderungskündigung (§ 557 III BGB)
      2. Beschränkte Zulässigkeit von Staffelmiete und Indexmiete (§§ 557a, 557b BGB)
      3. Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
        1. Kappungsgrenze
        2. Form und Begründung: Mietspiegel und Mietdatenbanken
        3. Erhöhungsverlangen, Erfordernis der Zustimmung des Mieters
      4. Mieterhöhung bei Modernisierung (§ 559 BGB)
      5. Mieterhöhung bei Betriebskostensteigerung (§ 560 BGB)
      6. Sonderkündigungsrecht des Mieters (§ 561 BGB)

  3. Sicherung des Mietzinses


    1. Vermieterpfandrecht (§§ 562 ff BGB)
      1. Normzweck, Anwendungsbereich
      2. Entstehung und Inhalt
      3. Erlöschen (§ 562a BGB)
      4. Verwertung
    2. Kaution
      1. Vorzüge gegenüber dem Vermieterpfandrecht
      2. Zwingende Ausgestaltung bei der Wohnraummiete (§ 551 BGB)

  4. Einhaltung der Grenzen des vertragsmäßigen Gebrauchs


    1. Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch - Schaden (§ 538 BGB)
      1. Dispositive Regelung
      2. Überwälzung auf den Mieter: „Schönheitsreparaturen“
        1. Begriff
        2. Abgrenzung zu Kleinreparaturen
        3. Zulässigkeit von Klauseln
        4. Synallagmatische Pflicht, Entgeltcharakter
    2. Weitervermietung (§§ 540, 553 BGB)
      1. Genehmigungspflicht
      2. (Kein) Anspruch auf Erlösherausgabe bei unberechtigter Untervermietung
      3. Verknüpfung mit Mieterhöhung
    3. "Hausordnung", (ergänzende) Auslegung des Mietvertrags
    4. Sanktionen des Vermieters
      1. Unterlassungsanspruch (§ 541 BGB)
      2. Fristlose Kündigung (§ 543 BGB)
      3. Schadenersatz (§ 549 II BGB)
    5. Verjährung des Ersatzanspruchs des Vermieters (§ 548 BGB)
      1. Anwendungsbereich
      2. Anwendung auf konkurrierende Ansprüche

  5. Weitere Mieterpflichten


    1. Anzeige von Mängeln (§ 536c BGB)
    2. Pflicht zur Vornahme dringender Erhaltungsarbeiten
    3. Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (§ 554 BGB)
    4. Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietvertrags (§ 546 I BGB)
      1. Vertragsansprüche gegen Dritte (§ 546 II BGB)
      2. Kein Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen des Mieters bei Wohnraummiete(§ 570 BGB)
      3. Entschädigung bei verspäteter Rückgabe (§ 546a und weitere Ansprüche)
      4. Stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags (§ 545 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 11 Rn. 22 ff
Looschelders, SBT §§ 21, 22
Medicus/Lorenz, SBT § 93 Rn. 437 ff

b) Speziell

Gebauer, Jura 1998, 128 Zur Haftung des Mieters bei unbefugter Untervermietung

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 111 – 119

d) Rechtsprechung

BGH NJW 2000, 1105 Mietzahlungspflicht des gebrauchsunwilligen Mieters bei anderweitiger Vermietung der Räume durch den Vermieter
Hinweis: Die Vorschrift des § 552 S. 3 BGB a.F. findet sich jetzt in § 537 Abs. 2 BGB
BGHZ 61, 227 Schadensersatzansprüche des Vermieters aus Delikt und kurze Verjährung des § 558 BGB a.F. (jetzt § 548 BGB), Einbeziehung von Hilfspersonen in den Schutzbereich des Vertrages - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte als Instrument der Haftungsbegrenzung ("Explodierende Frittenbude")
BGHZ 131, 297 (Keine) Ansprüche des Vermieters auf Zahlung des Untermietzinses bei unberechtigter Untervermietung
BGH NJW 2000, 1105
(Bestätigung und Weiterführung von BGHZ 122, 163)
Mietzahlungspflicht des gebrauchsunwilligen Mieters bei anderweitiger Vermietung der Räume durch den Vermieter
BGH NJW 2002, 3015 Begriff des Verbotsgesetzes i.S.v. § 134 BGB: Wohnungsvermittlung durch Makler ohne Zustimmung des Vermieters - Wirksamkeit des Maklervertrags bei Verstoß gegen § 6 WoVermittG
BGH NJW 2003, 2601 Rechtsfolgen einer vorbehaltlosen Mietzahlung bei Kenntnis des Mangels der Mietsache; Voraussetzungen einer Analogie: Planwidrige Regelungslücke
BGH NJW 2003, 2899 Grenzen des Verbots geltungserhaltender Reduktion nichtiger Formularklauseln (Mietkaution)
BGH NJW 2005, 425 Hinfällig gewordene Schönheitsreparaturen und ergänzende Auslegung des Mietvertrags
BGH NJW 2005, 739 Beginn der kurzen Verjährung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter nach § 548 BGB n.F.: Verjährungsbeginn vor Anspruchsentstehung (ges. Abweichung von § 200 BGB n.F.)
BGH NJW 2005, 1187 Gesetzliche Vertragsübernahme nach § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete"): Fortbestand des Verzugs bei Veräußerung der Mietsache, Haftung des Erwerbers für nach dem Erwerb eingetretene Verzugsschäden
BGH NJW 2005, 739 Beginn der kurzen Verjährung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter nach § 548 BGB n.F.: Verjährungsbeginn vor Anspruchsentstehung (ges. Abweichung von § 200 BGB n.F.)
BGH NJW-RR 2005, 381 Beweislast bei der Verletzung von nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten (pFV = §§ 280 I, 241 II BGB n.F.): Beweislast für Pflichtverletzung und Verschulden, Voraussetzungen der Beweislastumkehr für die objektive Pflichtverletzung; Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Inanspruchnahme des Mieters durch den Vermieter für versicherte Schäden
BGH NJW-RR 2009, 1522 Verpflichtung zur Herausgabe von Untermieterlös nach Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs des Vermieters (§§ 546 I, 292 II, 987 I, 99 III BGB)
BGH v. 23.10.2013 - VIII ZR 402/12

Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters nach § 548 I 2 BGB: Fristbeginn; Begriff des "Zurückerhaltens"; Wissenszurechnung

BGH v. 11.6.2014 - VIII ZR 349/13

Voraussetzungen der Pflicht zur Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung nach § 553 I BGB; Schadensersatz bei Verweigerung der Erlaubnis

BGH v. 27.5.2015 - XII ZR 66/13 Keine Mietminderung beim Anspruch auf Fortzahlung der Miete nach Beendigung des Mietverhältnisses gem. § 546a BGB
BGH v. 14.12.2016 - VIII ZR 49/16 Verletzung mietvertraglicher Nebenpflichten (§ 241 II BGB) und Kausalität (Wohnungsdurchsuchung wegen Drogenhandels)
BGH v. 18.1.2017 - VIII ZR 263/15 Erfüllungsort für die Rückgabe einer Miet- oder Leasingsache; einseitige Leistungsbestimmungsrechte und AGB (Verstoß gegen § 307 I BGB); Rückzahlungsanspruch einer Kaution (Anspruchsgrundlage, Fälligkeit); keine Verpflichtung zum abstrakten Nutzungsersatz gem. § 546a I BGB bei Annahmeverzug (§ 302 BGB)
BGH v. 12. Juli 2017 - VIII ZR 214/16 Mietfortzahlung nach § 546a BGB durch Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietvertrags: Erfordernis des Rücknahmewillens beim Vermieter; Nutzungsersatz gem. § 812 I, 818 I BGB: Erfordernis der Bereicherung




§ 16 Mietrecht, Teil 3: Übergang des Mietverhältnisses

  1. Veräußerung der Mietsache


    1. "Veräußerung bricht nicht Miete" (§ 566 BGB)
      1. Ausgangspunkt: Miete als (relatives) obligatorisches Recht
      2. Verdinglichung des Mietrechts - gesetzliche Vertragsübernahme
    2. Schutz des Erwerbers gegenüber Vorausverfügungen (§ 566b BGB)
    3. Schutz des Mieters (§ 566d, e BGB)
    4. Haftung des Veräußerers (§ 566 Abs. 2 BGB)

  2. Gewerbliche Weitervermietung (§ 565 BGB)


  3. Tod des Vermieters


  4. Tod des Mieters


    1. Eintrittsrecht und Fortsetzungsrecht (§§ 563 ff BGB)
      1. Einbezogener Personenkreis
      2. Haftung (§ 563b BGB)
    2. Wahrung der Privatautonomie des Eintretenden
      1. Eintritt ex lege
      2. Ablehnung mit ex tunc-Wirkung
    3. Außerordentliches befristetes Kündigungsrecht des Vermieters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
    4. Außerordentliches befristetes Kündigungsrecht des überlebenden Mitmieters (§ 563a II BGB)
    5. Fortsetzung mit den Erben, außerordentliches befristetes Kündigungsrecht für beide Teile (§§ 564, 580 BGB)


Literaturhinweise:

a) Allgemein

Medicus/Lorenz, SBT § 93 Rn. 479, § 94 Rn. 496, 506

b) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fall 120, 121

c) Rechtsprechung

BGH NJW 2005, 1187 Gesetzliche Vertragsübernahme nach § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete"): Fortbestand des Verzugs bei Veräußerung der Mietsache, Haftung des Erwerbers für nach dem Erwerb eingetretene Verzugsschäden


§ 17 Mietrecht, Teil 4: Beendigung des Mietverhältnisses

  1. Kündigung


    1. Begriff
      1. Empfangsbedürftige Willenserklärung, eins. Rechtsgeschäft (Gestaltungsrecht)
      2. Form
        1. Formlos
        2. Wohnraum (§ 568 BGB)
    2. Arten
      1. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen
      2. Befristete und fristlose Kündigungen
      3. Kombinationen
    3. Wichtige Regelungen des Allgemeinen Teils
      1. Zugangserfordernis (Fristwahrung)
      2. Erfordernis der Rechtssicherheit
        1. Bedingungsfeindlichkeit
        2. Kündigung durch Minderjährigen (§ 111 BGB) oder Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 180 BGB)
        3. Nichtvorlage der Einwilligung (§ 111 S. 2 BGB) bzw. der Vollmachtsurkunde (§ 174 BGB)

  2. Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit


    1. Zulässigkeit (§ 542 II BGB)
    2. Sonderregelungen bei der Wohnraummiete
      1. Formerfordernis bei Mietverträgen über 1 Jahr (§ 566 BGB, § 550 Abs. 1 BGB)
      2. Bisher: Fortsetzungsverlangen durch Mieter (§ 564c BGB)
      3. Neuregelung: Beschränkte Zulässigkeit von Zeitmietverträgen (§§ 575 ff BGB)
    3. Beendigung mit Zeitablauf (§ 542 Abs. 2 BGB)
    4. (Stillschweigende) Verlängerung (§ 542 Abs. 2 Nr. 2, 545 BGB)
    5. Außerordentliche Kündigungsrechte (§ 542 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
      1. Durch den Mieter
        1. Fristlose Kündigungsrechte

        2. aa) Wichtiger Grund (§ 543 Abs. 1 BGB)
          bb) Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
          cc) Gesundheitsgefährdung (§ 543 Abs. 1 BGB i.V.m. § 569 BGB)
        3. Befristete Kündigungsrechte

        4. aa) Grundlose Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung (§ 540 Abs. 1 BGB)
          bb) Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 Abs. 3 BGB)
          cc) Mieterhöhung nach §§ 558, 559 BGB (§ 561 BGB)
          dd) Kündigungsrecht des überlebenden Mieters (§ 563a BGB)
          ee) Kündigungsrecht beim Tod des Mieters (§ 564, § 580 BGB)
          ff) Vertrag über 30 Jahre (§ 544 BGB)
      2. Durch den Vermieter
        1. Fristlose Kündigungsrechte

        2. aa) Wichtiger Grund (§ 543 Abs. 1 BGB)
          bb) Vertragswidriger Gebrauch, insbes. Gefährdung und unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte (§ 543 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
          cc) Zahlungsverzug (§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB)
          dd) Störung des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB)
          ee) Vertragliche Vereinbarung (§ 569 Abs. 5 BGB)
        3. Befristete Kündigungsrechte

        4. aa) Vertrag über 30 Jahre (§ 544 BGB)
          bb) Bei Eintrittsrecht (§ 563 Abs. 4 BGB)
          cc) Kündigungsrecht beim Tod des Mieters (§§ 564, 580 BGB)


  3. Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit


    1. Erfordernis der Kündigung (§ 542 Abs. 1 BGB)
    2. Form und Inhalt der Kündigung
      1. Formlos
      2. Wohnraum
        1. Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB)
        2. Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit (§ 568 Abs. 2 BGB)
        3. Begründungserfordernis und materielle Präklusion (§ 573 Abs. 3 BGB)
    3. Kündigungsschutz bei Wohnraum
      1. Erfordernis des berechtigten Interesses (§ 573 BGB)
        1. Gründe

        2. aa) Nicht unerheblich schuldhafte Verletzung des Mietvertrags (Nr. 1)
          bb) Eigenbedarf des Vermieters (Nr. 2)
          cc) Vereitelung einer angemessenen Verwertung des Grundstücks (Nr. 3)
          dd) Ausnahmen (§§ 549 Abs. 2, 573b BGB)
        3. Erleichterte Kündigung (§ 573a BGB)
      2. Widerspruchsrecht bei besonderer Härte (§ 574a BGB)
        1. Voraussetzungen
        2. Belehrung
        3. Ausübung
        4. Frist
        5. Weitere Fortsetzung (§ 574c BGB)
      3. Besonderheiten bei Werkmietwohnungen (§§ 576 ff BGB)
      4. Zwingender Charakter
    4. Kündigungsfristen (§§ 573c, 580a BGB)
      1. Unterscheidung nach Mietobjekt
      2. Wohnraum (§ 573c BGB)
        1. Staffelung nach Dauer
        2. Beschränkte Staffelung bei Mieterkündigung
      3. Bewegliche Sachen (§ 580a Abs. 3 BGB)
      4. Geschäftsräume (§ 580a Abs. 2 BGB)
      5. Grundstücke und sonstige Räume, eingetragene Schiffe (§ 580a Abs. 1 BGB)


a) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fall 122, 123

b) Rechtsprechung

BGH NJW 2006, 220 Keine nachvertragliche Pflicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Wegfall des Kündigungsgrundes (Eigenbedarf) nach Wirksamwerden der Kündigung
BGH NJW 2009, 2059 und BGH v. 10.6.2015 - VIII ZR 99/14 Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs (§ 573 II Nr. 2 BGB) des Vermieters
BGH NJW 2012, 2882 Außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnis wegen (qualifizierten) Verzugs mit der Mietzahlungspflicht § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b BGB); Erfordernis des Vertretenmüssens beim Verzug (§ 286 IV BGB); Verschulden und Rechtsirrtum
BGH v. 4.2.2015 - VIII ZR 175/14 Verzug (§ 286 BGB) und Vertretenmüssen (§ 286 IV BGB) bei Geldmangel: "Geld muss man haben"; Kündigung wegen Mietzahlungsverzugs nach § 543 II Nr. 3 BGB: Keine weitere Abwägung nach Zumutbarkeitskriterien; Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung von Wohnraum bei "Nachzahlung" gem. § 569 III Nr. 2 BGB




§ 18 Leasing

  1. Arten und Funktionen


    1. Operating-Leasing
    2. Finanzierungs-Leasing

  2. Rechtliche Behandlung


    1. Leistungsstörungen beim Finanzierungsleasing
    2. Finanzierungsleasing und Verbraucherschutz (§§ 499 ff BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 15
Looschelders, SBT § 24
Medicus/Lorenz, SBT § 129 Rn. 1089 ff

b) Speziell

Wolf, JuS 2002, 335 Die Rechtsnatur des Finanzierungsleasings
Löhning/Gietl, JuS 2009, 491 Grundfälle zum Finanzierungsleasing

c) Übungsfälle:

PdW SchuldR II Fall 171

d) Rechtsprechung:

BGH NJW 1998, 1637 Leasingvertrag und Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes, Abgrenzung des "Operating"- Leasing vom Finanzierungsleasing Hinweis: § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG findet sich jetzt in §§ 500 BGB, § 1 Abs. 2 VerbrKrG findet sich jetzt in § 499 Abs. 1 BGB)
BGH NJW 2006, 1066 Gewährleistungsausschluss beim Leasing ("leasingtypische Abtretungskonstruktion") und Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf




§ 19 Teilzeitwohnrechteverträge („Time-Sharing“, §§ 481 ff BGB)

  1. Europarechtlicher Hintergrund der gesetzlichen Regelung


  2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich


  3. Internationaler Anwendungsbereich


  4. Verbraucherschutz



§ 20 Leihe und Darlehen

  1. Leihe (§§ 598 ff BGB)


  2. Gelddarlehen (§§ 488 ff BGB)


    1. Vertragstypische Pflichten
      1. Überlassung von Kapital
      2. Zinszahlung
      3. Rückerstattung des Kapitals
        1. Zeitpunkt

        2. aa) Ordentliche Kündigung
          bb) Außerordentliche Kündigung des Darlehensgebers (§ 490 Abs. 1 BGB)
          cc) Außerordentliche Kündigung des Darlehensnehmers (§ 490 Abs. 2 BGB), Vorfälligkeitsentschädigung
        3. Synallagmatische Verknüpfung
        4. Folgen für das „Wucherdarlehen“
    2. Einzelheiten
    3. Verbraucherdarlehensvertrag, Finanzierungshilfen und Zahlungsaufschub (§§ 491 ff BGB)
      1. Anwendungsbereich
      2. Schutz des Darlehnsnehmers
      3. Form
      4. Widerrufsrecht
      5. Einwendungs- und Widerrufsdurchgriff (§§ 358 f BGB)

  3. Sachdarlehen (§§ 607 ff BGB)


    1. Praktische Bedeutung
    2. Einzelheiten

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT §§ 16, 17, 18
Looschelders, SBT §§ 18 – 20, 25, 26
Medicus/Lorenz, SBT § 97 Rn. 554 ff, § 98 Rn. 564 ff

b) Speziell

Staudinger JuS 2002, 953 Drum prüfe, wer sich ewig an Immobilien bindet - BGH NJW 2002, 1181
Coester-Waltjen, Jura 2002, 675 Der Darlehensvertrag

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 124 (Leihe), 125 - 128 (Darlehen)

d) Rechtsprechung

BGHZ 82, 345 und BGH v. 27.1.2016 - XII ZR 33/15 Qualifikation einer dauerhaften unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung auch bei erheblichem Vermögenswert als Leihe (Abgrenzung zur Schenkung)
BGH NJW 2003, 2230 Keine allgemeine Angemessenheitsprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung
BGH NJW-RR 2004, 1566 Abgrenzung von Leihe und Dienstvertrag/; Reichweite der kurzen Verjährung nach §§ 548 I 2, 606 BGB
OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1613 Abgrenzung von Leihe (§ 598 BGB) und bloßer Gefälligkeit; Haftung des Entleihers bei beschädigter Rückgabe (§ 604 BGB)
BGH NJW 2010, 3087 Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag, keine analoge Anwendung von § 603 S. 2 BGB auf "Gefälligkeitsleihe" (Probefahrt)

§ 21 Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB)

  1. Arten von Dienstleistungen


    1. Parteien des Dienstvertrages
    2. Abhängigkeit der zu verrichtenden Dienstleistungen
    3. Geringe Regelungsdichte im BGB
    4. Neuregelung des medizinischen Behandlungsvertrags zum 26.2.2013

  2. Das unterschiedliche Machtgefälle - Arbeitsrecht als Spezialmaterie


    1. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
    2. Punktuelle arbeitsrechtliche Normen im BGB
      1. Diskriminierungsverbote (§§ 611 a,b, 612a, 613a, 622 BGB)
      2. Abweichende Beweislast bei Pflichtverletzungen (§ 619a BGB)
      3. Rechtswidrigkeit einer Täuschung nach § 123 BGB
      4. Dienstzeugnis (§ 630 BGB)

  3. Charakteristik des Dienstvertrages


    1. Abgrenzung zum Werkvertrag
      1. Relevanz der Unterscheidung
      2. Verjährungsrecht
    2. Entgeltlichkeit
    3. Besondere Dienstverträge
    4. Dienstverschaffungsvertrag (Personal-Leasing)

  4. Pflichten des Dienstschuldners


    1. Ausgestaltungsspielraum
    2. Belehrungs- oder Warnpflicht
    3. Höchstpersönlichkeit

  5. Pflichten des Dienstgläubigers


    1. Vergütungspflicht (§ 612 BGB)
    2. Aufwendungsersatz (§ 670 BGB)
    3. Haftungsentlastung bzw. Freistellungspflicht
      1. Abstufung nach dem Grad der Fahrlässigkeit
      2. Fälle
      3. Verhältnis zu deliktischen Ansprüchen des Dienstgläubigers
      4. Außenhaftung des Dienstschuldners gegenüber Dritten
      5. Pflicht-Haftversicherung
    4. Betriebsrisikolehre – Sphärentheorie
      1. Annahmeverzug des Dienstgläubigers - Aufrechtbleiben des Vergütungsanspruchs (§ 615 BGB) oder Unmöglichkeit - Wegfall der Vergütungspflicht (§ 326 I BGB)
      2. Anrechnungspflicht
      3. Gefahrübergang
    5. Durchbrechung des Synallagmas - Vergütungspflicht ohne Erbringung der Dienstleistung bei Verhinderung des Dienstschuldners (§ 616 BGB)
      1. Kein Verschulden
      2. Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
      3. In der Person des Dienstschuldners liegender Grund

  6. Leistungsstörungen


    1. Regelungen des Allgemeinen Leistungsstörungsrechts
    2. Verjährung
      1. Geltung der Regelverjährung
      2. Parallelität zu § 634a Nr. 3 BGB 42

  7. Beendigung des Dienstverhältnisses


    1. Tod des Dienstgläubigers bzw. Schuldners
    2. Erfüllung eines Zielschuldverhältnisses
    3. Zeitablauf
    4. Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses
      1. Parallelen zum Mietrecht
      2. Ohne besonderen Grund (§ 627 BGB)
        1. Besonderes Vertrauensverhältnis
        2. Entschließungsfreiheit

  8. Besonderheiten des medizinischen Behandlungsvertrags (§§ 630a - 630h BGB)


    1. Gesetzliche Neuregelung im BGB zum 26.2.2013 in § 630a ff BGB
      1. Weitestgehend Kodifizierung von Richterrecht
      2. Ziel: Rechtssicherheit und Transparenz
    2. Vertragstypische Pflichten der Parteien (§ 630a BGB)
      1. Vertragsgegenstand. "Medizinische" Behandlung
      2. Behandelnder
        1. (Vorvertragliche) Informationshaftung (§ 630c III BGB)
        2. Behandlung "lege artis" (§ 630a II BGB)
      3. Patient: Zahlung der vereinbarten Vergütung
    3. Grundsätzliche Anwendung von Dienstvertragsrecht (§ 630b BGB)
    4. Verbleibender Anwendungsbereich für das Werkvertragsrecht
    5. Mitwirkungs- und Informationspflichten (§ 630c BGB)
    6. Einwilligungserfordernis, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten (§§ 630d ff BGB)
    7. Haftung für Behandlungsfehler
      1. Anwendung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts
      2. Deliktsrecht (§ 823 I BGB)
      3. Beweislastregelung (§ 630h BGB)
        1. Behandlungsfehler
        2. Einwilligung
        3. Kausalität
    8. Haftungsrechtliche Folgen ärztlicher Behandlung im Krankenhaus
    1. Vertragliche Konstruktionen
      1. Totaler Krankenhausaufnahmevertrag
      2. Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag
    2. Konkurrierende Deliktsansprüche
      1. Zusätzliche Schadenskategorien
      2. Gehilfenhaftung

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT §§ 19 - 21, 27
Looschelders SBT §§ 27 - 30
Medicus/Lorenz, SBT §§ 100 - 102

b) Speziell

Katzenmeier NJW 2013, 817 Der Behandlungsvertrag – Neuer Vertragstypus im BGB
Olzen/Kaya JURA 2013, 661 Der Behandlungsvertrag, §§ 630a-h BGB

c) Rechtsprechung

BGHZ 106, 341 = NJW 1989, 1479 Rechtsnatur des Partnerschaftsvermittlungsvertrags, Abgrenzung Dienst- und Werkvertrag, Kündigungsausschluss des § 627 BGB und AGB
Hinweis: § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG findet sich jetzt in § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
BGH NJW 1999, 276 Rechtsnatur des Partnerschaftsvermittlungsvertrags, Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB, Laufzeitverlängerungsklausel durch AGB und Transparenzgebot; Grundsatz der "kundenfeindlichsten Auslegung" im Verbandsprozess
Hinweis: § 9 AGBG findet sich jetzt in § 307 BGB; Die Verbandsklage nach § 13 AGBG ist jetzt im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG – Schönfelder Nr. 105) geregelt
BAG NJW 1984, 446 Rückwirkende Anfechtung bei außer Funktion gesetztem Arbeitsverhältnis ("Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis")
BAG NJW 1999, 966 f Arbeitnehmerhaftung: Keine Haftungsmilderung bei grober Fahrlässigkeit, sofern kein unverhältnismäßig großer Schaden
BAG NJW 1999, 3653 Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung ("Recht auf Lüge"?)
BGH NJW 2000, 1782 "Kind als Schaden", Ausrichtung des vertraglichen Schadensersatzes am Schutzzweck des Vertrages
BGH NJW 2002, 595 Unmöglichkeit und Risikoverteilung beim Dienstvertrag: "Tic Tac Toe" und der Beleuchter oder: "Kollateralschäden des Zickenkriegs"
BGH NJW 2002, 1572 Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag (Buchhaltungsarbeiten, Steuerberatung), typengemischter Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen, Erfordernis der Nachfristsetzung bei mangelhafter Werkleistung
BAG NJW 2002, 2900 Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen: Grobe Fahrlässigkeit, (keine) Minderung der Haftung nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit, sofern kein unverhältnismäßig großer Schaden; Übereignung an Stellvertreter/Besitzdiener
BGH NJW 2003, 287 Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag - Risikotragung im Architektenvertrag
BGH NJW-RR 2004, 778 Analoge Anwendung von § 656 (Anspruch des Heiratsvermittlers als Naturalobligation) auf den Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag
BGH NJW 2004, 1590 Telefondienstvertrag, Mehrwertdienstvertrag und Vergütungspflicht für versteckte "Dialer": Ergänzende Vertragsauslegung
BGH NJW 2005, 2076 Rechtsnatur des "Access-Provider"-Vertrags
BGH NJW 2005, 2543 Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Kündigungs-möglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln" i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf"
BGH NJW 2008, 982 "Lockvogelangebot" beim Partnerschaftsvermittlungsvertrag; analoge Anwendung von § 656 BGB auf Partnerschaftsvermittlungsverträge
BGH NJW-RR 2009, 1710 Verwirkung von Lohnansprüchen analog § 654 BGB bei Dienstverhältnissen mit Vertrauensstellung
BGH NJW 2011, 1674 Kündigung eines ärztlichen Behandlungsvertrags nach § 627 BGB; Einfluss auf den Vergütungsanspruch nach § 628 BGB; Rückforderung geleisteter Vergütung nach § 628 I 3 BGB; Wegfall des Vergütungsanspruchs auch für bereits geleistete Dienste gem. § 628 I 2 Alt. 2 BGB
BGH v. 22.9.2011 - III ZR 95/11 Kündigungsrecht nach § 627 BGB beim Dienstvertrag; negative Voraussetzung des "dauernden Dienstverhältnisses mit festen Bezügen"
BGH v. 7.2.2013 - IX ZR 138/11 Rechtswidrigkeit der Kündigung eines Dienstvertrags zur Unzeit (§ 627 II BGB)
BGH v. 19.7.2016 - VI ZR 75/15 (Kein) Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Operation durch einen anderen als den vereinbarten Operateur
BGH v. 12.1.2017 - III ZR 4/16 Typengemischte Verträge, Schwerpunkttheorie; Beweislast für die Pflichtverletzung (§ 280 I BGB) bei handlungsbezogenen Pflichten (Dienstvertrag); Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen




§ 22 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers

  1. Inhalt des Werkvertrags


    1. Bezeichnung der Parteien
    2. Pflichten der Parteien
    3. Begriff - Abgrenzung zum Dienstvertrag und anderen Verträgen
    4. Sonderentwicklung im Reise-, Bau- und Transportrecht
    5. Die Reform des Werkvertragsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002
      1. Systematische Änderungen
      2. Inhaltliche Änderungen

  2. Pflichten des Werkunternehmers


    1. Herstellung des Werks
    2. Sach- und Rechtsmängelfreiheit

  3. Mängelgewährleistung


    1. Systematik: Parallele zum Kaufrecht
      1. Anknüpfen an das Allgemeine Leistungsstörungsrecht
      2. Verbleibende Unterschiede
    2. Sachmangel (§ 633 Abs. 2, 3 BGB)
      1. Fehlerbegriff
      2. Einbeziehung von aliud und manko
    3. Rechtsmangel (§ 633 Abs. 3 BGB)
    4. Maßgeblicher Zeitpunkt: Gefahrübergang
    5. Rechte des Bestellers vor Gefahrübergang
    6. Verlust von Gewährleistungsansprüchen (§ 640 Abs. 2 BGB)
    7. Grenzen des Haftungsausschlusses
      1. Arglist und Beschaffenheitsgarantie
      2. „Fernwirkung“ des Verbrauchsgüterkaufrechts bei Werklieferungsverträgen (§ 651 BGB)

  4. Verschuldensunabhängige Ansprüche (§§ 634 Nr. 1 – 3 BGB)


    1. Nacherfüllung (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB)
      1. Modus
      2. Wahlrecht
    2. Selbstvornahme, Aufwendungsersatz und Vorschuss (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB)
    3. Rücktritt (§ 634 Nr. 3, 323, 326 Abs. 5 BGB)
    4. Minderung (§ 634 Nr. 3, 638 BGB)
    5. Mängeleinrede (§§ 320, 641 Abs. 3 BGB)

  5. Schadensersatzansprüche des Bestellers (§ 634 Nr. 4 BGB)


    1. System der Schadensersatztatbestände: Anknüpfung an das allgemeine Leistungsstörungsrecht
    2. Schadensersatz „statt der Leistung“
      1. Haftung für unbehebbare Werkmängel (§§ 634 Nr. 4, 280, 283, 311a II BGB)
      2. Haftung für behebbare Werkmängel (§§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB)
    3. Schadensersatz „neben der Leistung“
      1. Verzögerungsschaden
      2. Sonstige Begleitschäden
      3. Konkurrierende deliktische Ansprüche
    4. Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)

  6. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 634a BGB)


    1. Gegenstand der besonderen Verjährung im Werkvertragsrecht
      1. Nacherfüllungs-, Aufwendungsersatz-, Vorschuss- und Schadensersatzansprüche
      2. Rücktritt und Minderung (§ 634a Abs. 4, 5, § 218 BGB)
    2. Erhaltung der Mängeleinrede (§ 634a Abs. 4 S. 2, 3, Abs. 5 BGB)
    3. Verjährungsdauer und -beginn
      1. Privilegierung “körperlicher” Werkleistungen und darauf bezogener "geistiger" Werkleistungen (§ 634a Abs. 1 Nr. 1, 2 BGB)
      2. Regelverjährung für Haftung für “rein-geistige” Werkleistungen (§ 634 Abs. 1 Nr. 3 BGB)
      3. Abgrenzungsprobleme und “Ausweichmöglichkeiten”
      4. Arglist (§ 634a Abs. 3)
      5. Verjährungsbeginn (§ 634a Abs. 2)

a) Literaturhinweise

Brox/Walker, SBT §§ 22 – 26
Looschelders, SBT §§ 31, 32
Medicus/Lorenz, SBT § 103 Rn. 687 ff, § 105 Rn. 707 ff, § 107 Rn. 745 ff

b) Rechtsprechung

BGHZ 96, 111 Mängelbeseitigung und Neuherstellung
Hinweis: Nach neuem Recht ergibt sich der Mängelbeseitigungsanspruch aus §§ 634 Nr. 1, 635 BGB
BGH NJW 2001, 1718 Hauptpflichten beim Vertrag auf Erstellung von individuellen EDV-Lösungen (Programmdokumentation)
BGH NJW 2002, 816 Mangelfolgeschaden im Werkvertragsrecht: Pflichtverletzung bei mangelhafter Werkleistung vor und nach der Schuldrechtsreform
BGH NJW 2002, 1262 Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung (§ 322 II BGB): Werklohnklage des Unternehmers bei Verweigerung der Nachbesserung durch den Besteller
BGH NJW 2002, 1572 Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag (Buchhaltungsarbeiten, Steuerberatung), typen-gemischter Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen, Erfordernis der Nachfristsetzung bei mangelhafter Werkleistung
BGH NJW 2002, 3317 Vertragsfreiheit und Vertragstypenwahl: Keine Definitionsfreiheit der Parteien; Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Bereicherungsausgleich bei Arbeitsleistungen unter Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG: Rückgriffskondiktion des Entleihers
BGH NJW 2003, 287 Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag - Risikotragung im Architektenvertrag
BGH NJW-RR 2003, 1021 Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht - Schadensersatzanspruch bei Nichtvornahme der Nacherfüllung
BGH NJW-RR 2003, 1285 Rechtsmängelhaftung im Werkvertrag nach altem und nach neuem Schuldrecht – Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung
BGH NJW 2005, 893 Arglistiges Verschweigen eines Werkmangels durch unterlassene Überprüfung bei arbeitsteiliger Herstellung
BGH NJW 2005, 1423 Deliktische Haftung beim Werkvertrag ("weiterfressender" Mangel): Keine Haftung aus § 823 I BGB bei Verletzung des Äquivalenzinteresses auch bei Schädigung bereits bestehenden (unbeschädigten) Eigentums des Bestellers, Abgrenzung zum Integritätsinteresse (Stoffgleichheit)
BGH NJW-RR 2005, 1039 Inhalt des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bei mangelhafter Werkleistung: Mängelbeseitigungskosten oder Minderung des Verkehrswerts?
BGH NJW-RR 2006, 304 Verweigerung der Nacherfüllung durch den Unternehmer im Werkvertragsrecht (§ 633 II 3 BGB a.F. = § 635 II, 275 II BGB n.F.): Maßstab für die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungsaufwendungen
BGHZ 165, 325 Abgrenzung von Werkvertrag (Bauvertrag) und Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung); kein Widerrufsrecht nach §§ 505, 501, 499, 495 BGB beim Bauvertrag; keine analoge Anwendung von § 505 Nr. 1 BGB (Widerrufsrecht beim Ratenlieferungsvertrag) auf Werkverträge
BGH NZM 2007, 519 Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag beim Erwerb von Wohnungseigentum nach bzw. mit Modernisierungsarbeiten; Anwendung von Werkvertragsrecht beim Kauf fertiggestellter Bauwerke nach der Schuldrechtsreform?
BGH NJW 2007, 2695 Anwendung der Grundsätze der schadensrechtlichen Vorteilsausgleichung (§ 242 BGB) bei Gewährleistungsansprüchen in der werkvertraglichen Leistungskette
BGH NJW 2008, 145 Verjährung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche und arglistiges Verschweigen eines Mangels (jetzt: § 634a Abs. 3 BGB) bei arbeitsteiliger Herstellung - Obliegenheiten des Werkunternehmers
BGH NJW 2008, 511 Sachmangelbegriff im Werkvertragsrecht (§ 633 II 1 BGB) nach neuem (und altem) Schuldrecht; Einfluss einer unzureichenden Vorleistung auf die Mängelhaftung des Unternehmers
BGH NJW 2009, 360 Beweislast für die Sachmängelfreiheit im Werkvertragsrecht; Selbstvornahme nach § 637 BGB; Beweislastumkehr bei Beweisvereitelung
BGH NJW 2009, 2743 Werkvertrag: Abgrenzung zwischen Werkmangel und Verspätung/Unmöglichkeit der Leistung bei Flugbeförderung; (kein) absolutes Fixgeschäft
BGH NJW 2009, 2877 Abgrenzung von Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB) und Werkvertrag (§ 631 BGB) nach "neuem" Schuldrecht
BGH NJW 2010, 1192 Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses für Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht (§§ 634 Nr. 2; 637 III BGB) bei Nichtvornahme der Mängelbeseitigung
BGH NJW 2010, 1449 Internet-Provider-Verträge: Rechtsnatur des "Internet-System-Vertrags"; gemischttypische Verträge; Vereinbarkeit einer Vorleistungspflicht mit § 307 BGB; Abgrenzung zum "Access-Provider-Vertrag", zum "ASP-Vertrag", zum "Web-Hosting-Vertrag" sowie zum "Web-Design-Vertrag"
BGH NJW 2010, 3085 Schadensersatz statt der Leistung wegen unterlassener Mängelbeseitigung; Inhalt des Anspruchs; Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer
BGH v. 11.10.2012 - VII ZR 179/11 Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung bei berechtigter Verweigerung der Nacherfüllung nach § 635 III BGB; Haftungsausfüllung: analoge Anwendung von § 251 II S. 1 BGB
BGH v. 6.6.2013 - VII ZR 355/12 Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag; Entbehrlichkeit der Abnahme nach § 634 BGB; Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung gem. § 323, 396 Abs. 5, 636 BGB; Zeitpunkt der Anwendbarkeit des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts; Mankoleistung als Werkmangel (§ 633 Abs. 2 S. 3 Alt. 2 BGB)
BGH v. 1.8.2013 - VII ZR 6/13 Keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei Nichtigkeit eines Werkvertrags wegen "Schwarzarbeit "nach § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwArbG
BGH v. 16.4.2013 - VIII ZR 375/11 Abgrenzung zwischen Kauf mit Montageverpflichtung und Werkvertrag; keine analoge Anwendung des Regressanspruchs nach § 478 II BGB auf Werkverträge
BGH v. 1.8.2013 - VII ZR 75/11 Gewährleistung beim Werkvertrag im Verhältnis Hauptunternehmer/Nachunternehmer: (Kein) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts des Hauptunternehmers gegenüber dem Nachunternehmer wegen Mängeln des Werks, wenn der Besteller keine Gewährleistungsansprüche gegen den Hauptunternehmer geltend machen kann.
BGH v. 11.6.2015 - VII ZR 216/14 Vertragsunwirksamkeit bei Schwarzarbeit: Ausschluss der Rückforderung bezahlten Werklohns gem. § 817 S. 2 BGB
BGH v. 2.6.2016 - VII ZR 348/13 Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Kaufvertrag mit Montageverpflichtung; "Verjährung" (Unwirksamkeit) der Minderung nach §§ 634a V, 218 I 1 BGB im Werkvertragsrecht; Begriff des "Bauwerks" iSv § 634a I Nr. 1 BGB; technische Anlagen als "Bauwerk"
BGH v. 19.1.2017 - VII ZR 301/13 Zeitpunkt des Entstehens der Gewährleistungsrechte im Werkvertrag: Abnahme (§ 640 BGB) oder Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses nach Rücktritt oder Verlangen von Schadensersatz statt der Leistung

§ 23 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung

  1. Vergütungsansprüche


    1. Vereinbarte/taxmäßige/übliche Vergütung (§ 632 BGB)
    2. Kostenanschläge
      1. Abgrenzung zur Fixpreisvereinbarung
      2. Vergütungspflicht (§ 632 Abs. 3 BGB)
      3. Überschreiten (§ 650 BGB)
    3. Fälligkeit
      1. Abnahme (§ 641 BGB)
      2. Nichtabnahme nach Fristsetzung (§ 640 Abs. 1 S. 2, 3)
      3. Vollendung (§ 646 BGB)
    4. Abschlagszahlungen (§ 632a BGB)
    5. Teilvergütung bei Kündigung des Werkvertrages
      1. Voller Entgeltanspruch unter Anrechnung von Vorteilen
        1. Kündigung durch den Unternehmer bei Annahmeverzug des Bestellers (§ 643 BGB)
        2. Jederzeitiges Kündigungsrecht durch den Werkbesteller (§ 649 S.2 BGB)
      2. Anteilige Abgeltung zuzüglich Auslagenersatz
        1. Untauglichkeit des vom Besteller beigestellten Stoffes oder unrichtige Weisungen (§ 645 BGB)
        2. Wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages (§ 650 BGB)

  2. Gefahrtragung


    1. Sachgefahr (§ 644 Abs. 1 S. 3 BGB)
    2. Leistungsgefahr
    3. Preis- bzw. Vergütungsgefahr (§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB)
    4. Übergang der Preisgefahr vor der Abnahme des Werkes
      1. Annahmeverzug (§ 644 Abs. 1 S. 2 BGB)
      2. Versendungswerkvertrag (§ 644 Abs. 2 BGB)
    5. Gesetzliche Verlagerung
      1. Mangelhafter Stoff oder fehlerhafte Weisung
        1. Teilvergütung bei Zufall (§ 645 Abs. 1 BGB)
        2. Volle Vergütung abzüglich Ersparnis bei Vertreten-Müssen durch Besteller (§ 645 Abs. 2 BGB)
      2. Sphärentheorie
    6. Abdingbarkeit
    7. Drittschädigung

  3. Sicherung des Werkunternehmers


    1. Anspruch auf Abschlagszahlungen (§ 632a BGB)
    2. Unternehmerpfandrecht bei beweglichen Sachen (§ 647 BGB)
      1. Kein Gutglaubenserwerb eines gesetzlichen Pfandrechts, Abweichung im Handelsrecht nach § 366 III HGB
      2. Zurückbehaltungsrecht auf Verwendungsersatz (§ 1000 BGB)
      3. Abhilfe durch Vereinbarung eines Vertragspfandrechts
    3. Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek bei unbeweglichen Sachen (§ 648 BGB)
    4. Sicherheitsleistung des Bestellers (§ 648a BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein

s. Hinweise zu § 21

b) Speziell

W. Lorenz JZ 1997, 361 Werkvertrag mit Schutzwirkung für Dritte? Anm. zu BGH, JZ 1997, 358
Hinweis: Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich nach dem SMG aus § 634 Nr. 4 BGB; die Verjährung deliktischer Ansprüche unterliegt nach neuem Recht §§ 195, 199 BGB (§ 852 BGB a.F. ist aufgehoben)

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 143 - 146

d) Rechtsprechung

BGHZ 40, 71 ff Gefahrtragung beim Werkvertrag; Untergang des Werkes vor der Abnahme durch gefahrenerhöhendes Verhalten des Bestellers ("Sphärentheorie?")
BGH NJW 2009, 2199 Vergütungsanspruch des Werkunternehmers (§ 631 I BGB) bei Abrechnung nach Stundensätzen: Beweislast; keine unmittelbare Vergütungsminderung bei unwirtschaftlichem Zeitaufwand, aber Schadensersatzanspruch aus § 280 I; Folgen für die Beweislast
BGH NJW-RR 2012, 1261 Entgeltklausel in AGB als überraschende Klausel i.S.v. § 305c I BGB im Verhältnis zwischen Unternehmern (Brancheneintrag im Internet); Entgeltlichkeit einer Werkleistung nach § 632 I BGB




§ 24 Werkvertragsrecht, Teil 3: Werklieferungsvertrag, Reisevertrag, Bauvertrag

  1. Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB)


    1. Begriff, Relevanz der Unterscheidung
    2. Verweisung auf das Kaufrecht einschl. Verbrauchsgüterkauf
      1. Gleichstellung mit dem Kauf
      2. Verbleibende Differenzierung in § 650 BGB

  2. Pauschalreisevertrag
  3. (§ 51a ff BGB)


  4. Bauvertrag
  5. (§§ 650a ff BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT §§ 22 Rn. 10 ff., 28
Looschelders, SBT § 34 (Reisevertrag)
Medicus/Lorenz, SBT § 103 Rn. 693 ff; § 108, §§ 109 - 111

b) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fall 142

c) Rechtsprechung

BGHZ 93, 271 Vertrag des Reiseveranstalters mit der Fluggesellschaft als Vertrag zug. des Reisenden, konkludenter Verzicht auf Einwendungserhalt nach § 334 BGB
Hinweis: Ein konkludenter Verzicht auf den Einwendungserhalt des § 334 BGB dürfte angesichts § 651k BGB heute wohl zweifelhaft sein
BGHZ 97,255 Abgrenzung Unmöglichkeit/Sachmangel beim Reisevertrag
BGHZ 103, 298 Deliktische Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Eigenhaftung wg. Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Hinweis: Statt § 209 BGB a.F. wäre jetzt § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB einschlägig; Die Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bestimmt sich jetzt nach den §§ 195, 199 BGB n.F. (statt § 852 BGB a.F.); Der Schmerzensgeld ist jetzt in § 253 Abs. 2 BGB geregelt (statt § 847 BGB a.F.); Die Verjährungsfrist des § 651g Abs. 2 BGB n.F. ist auf 2 Jahre verlängert worden
BGH NJW 2000, 1188 Haftung des Pauschalreiseveranstalters (Reisebeschreibung); Verkehrssicherungspflichten bzgl. Drittleistungen
Hinweis: Der Schmerzensgeldanspruch ist jetzt in § 253 Abs. 2 BGB (statt § 847 BGB a.F.) geregelt
BGH NJW 2005, 418 Haftung für vermutetes Verschulden beim Reisemangel nach § 651 f; richtlinienkonforme Auslegung; Anforderungen an den Entlastungsbeweis bei vermutetem Vertretenmüssen
BGH NJW 2005, 1420 Fluggesellschaft als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, Haftung wegen eines Reisemangels nach § 651 f BGB: Kausalität, Adäquanz und Schutzzweck der Norm bei herausgeforderter Selbstgefährdung ("Herausforderungsfall")
BGH NJW 2005, 1047 Verhältnis des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht: Anwendbarkeit des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts auch bei vollständiger Nichterbringung der Reiseleistungen; Entschädigungsanspruch beim Reisevertrag nach § 651 f BGB für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Überbuchung; Maßstab für die Höhe der Entschädigung; Voraussetzungen des Einwands unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB)
BGH NJW-RR 2007, 1501 Abgrenzung zwischen (Zusatzleistung zum) Reisevertrag und bloßer Reisevermittlung (§ 651a Abs. 2 BGB); Leistungsträger als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) des Reiseveranstalters
BGH NJW 2010, 2950 Reisevertrag als Vertrag zugunsten Dritter in Bezug auf Mitreisende; Geltendmachung von (Sekundär-)Ansprüchen durch den Versprechensempfänger (§ 335 BGB); Rügefrist des § 651g I BGB; Rüge als geschäftsähnliche Handlung: Analoge Anwendung der Regelungen über Willenserklärung; Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 180 BGB); Rückwirkung der Genehmigung (§ 184 BGB); Voraussetzungen einer konkludenten Genehmigung
BGH NJW 2011, 599 Keine Haftung des Reisevermittlers (Reisebüro) für Reisemängel
BGH v. 17.4.2012 - X ZR 76/11 Reisemangel, Aufwendungsersatz für Abhilfe nach § 651c III BGB: Entbehrlichkeit von Fristsetzung und Abhilfeverlangen; Schadensersatzanspruch nach § 651f I BGB: Aufwand des Deckungsgeschäfts als ersatzfähiger Schaden (Zurechnungszusammenhang beim Deckungsgeschäft, psychisch vermittelte Kausalität in sog. "Herausforderungsfällen"); "erhebliche" Reisebeeinträchtigung als Voraussetzung einer Kündigung nach § 651e BGB sowie eines Entschädigungsanspruchs nach § 651f II BGB
BGH NJW 2013, 308 Anwendbarkeit des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff BGB) auf die Vermietung einer Ferienunterkunft durch einen Reiseveranstalter
BGH v. 18.12.2012 - X ZR 2/12

Begriff des Reisevertrags (§ 651a I BGB): Kreuzfahrt als Pauschalreise; Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt (§ 651j Abs. 1 BGB)

BGH v. 12.5.2016 - VII ZR 171/15 Gewährleistung im Bauträgervertrag nach Werkvertragsrecht, nicht Kaufvertragsrecht
BGH v. 19.7.2016 - X ZR 123/15 Gewährleistung beim Reisemangel; Anzeigeobliegenheit des Reisenden (§ 651d II BGB)
BGH v. 6.12.2016 - X ZR 117/15 Begriff des Reisemangels (§ 651c), Abgrenzung zum allgemeinen Lebensrisiko; Minderung des Reisepreises (§ 651d BGB) "auf Null"




§ 24 Maklervertrag (§ 652 ff BGB)


Literaturhinweise:

a) Allgemein

Medicus/Lorenz, SBT § 114

b) Speziell

Waibel/Reichstädter Jura 2002, 675 Maklerrecht im Überblick

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 149 - 151

d) Rechtsprechung

BGH NJW 2009, 2810 Einfluss der Geltendmachung des "großen Schadensersatzes" und der Arglistanfechtung des geschlossenen Vertrages auf den Provisionsanspruch des Maklers
BGH NJW-RR 2009, 1719 Verwirkung von Lohnansprüchen analog § 654 BGB bei Dienstverhältnissen mit Vertrauensstellung
BGH NJW 2012, 2268

Zustandekommen eines Maklervertrags; Bedeutung der invitatio ad offerendum für den späteren Vertragsinhalt

BGH v. 6.2.2014 - III ZR 131/13 Provisionsanspruch des Maklers nach § 652 BGB; Erfordernis der Kongruenz des abgeschlossenen Vertrags




§ 25 Auslobung, Preisausschreiben und Gewinnmitteilungen

  1. Auslobung (§ 657 ff BGB)


  2. Preisausschreiben (§ 661 BGB)


  3. Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB)


Literaturhinweise:

a) Allgemein

Medicus/Lorenz, SBT § 119

b) Speziell

Lorenz NJW 2000, 3305 Gewinnmitteilungen aus dem Ausland: Kollisionsrechtliche und international-zivilprozessuale Aspekte von § 661a BGB (Für den Grundkurs nur in Bezug auf den dogmatischen Charakter von § 661a BGB von Bedeutung)

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 152, 153

d) Rechtsprechung

BGH NJW 2003, 426 Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen aus "Gewinnmitteilungen" i.S.v. § 661a BGB (Für den Grundkurs nur in Bezug auf den dogmatischen Charakter von § 661a BGB von Bedeutung)
BGH NJW 2003, 3620 Erfüllungsanspruch aus Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB): Rechtliche Qualifikation als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung; Verfassungskonformität von § 661a BGB; Begriff der "Strafe" i.S.v. Art. 103 Abs. 2 GG; Abgrenzung zum Strafschadensersatz ("punitive damages")
BGH NJW 2004, 1652 Erfüllungsanspruch aus Gewinnmitteilung (§ 661a BGB): Abstrakter Maßstab für die Eignung der Mitteilung, den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken
BGH NJW 2004, 3039 (Keine) Eigenhaftung des Geschäftsführers einer (französischen) GmbH für Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) – Geschäftsführung der GmbH und Unternehmerbegriff (§ 14 BGB)
BGH NJW 2004, 3555 Begriff des "Senders" von Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) und Handeln unter fremden Namen bei § 661a BGB
BGH NJW-RR 2005, 1365 Begriff des "Senders" von Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) bei Handeln unter fremden Namen
BGH NJW 2005, 2991 Sittenwidrigkeit von durch Gewinnversprechen provozierten Verträgen: Verhältnis zu § 661a BGB; Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB, Verhältnis zu § 123 BGB im Falle "systematischer Schwächung der Entscheidungsfreiheit"; Sittenwidrigkeit von kausalen und abstrakten Schuldanerkenntnissen; Kondiktion von abstrakten Schuldanerkenntnissen und dolo-petit-Einwand; Voraussetzung der Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB
BGH NJW 2006, 230 Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) aus dem Ausland: Qualifikation von § 661a BGB als gesetzliches Schuldverhältnis aufgrund geschäftsähnlicher Handlung (teilweise Aufgabe von BGHZ 153, 82 ff); Erfüllungsort (§ 269 BGB) für Ansprüche aus § 661a BGB
BGH NJW 2011, 139 Turnierwettkampf als Auslobung (§ 657 BGB) in Form des Preisausschreibens (§ 661 BGB); Qualifikation als einseitiges Rechtsgeschäft; Haftung des Veranstalters für Schäden der Teilnehmer bei der Verletzung von Schutzpflichten (§§ 280 I, 241 II BGB); Schutzwirkung für Dritte auch bei einseitigen Rechtsgeschäften; Zurechnung von Mitverschulden des Gläubigers zu Lasten des Dritten (§ 334 BGB); Begriff des Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB); AGB-Kontrolle von einseitigen Rechtsgeschäften; Haftungsausschluss und § 309 Nr. 7 a, b BGB; kundenfeindlichste Auslegung im Rahmen der AGB-Kontrolle; Verbot geltungserhaltender Reduktion; Anrechnung der Tiergefahr (§ 833 BGB) im Rahmen des Mitverschuldens
   




§ 26 Auftrag (§§ 662 ff BGB)

  1. Inhalt


    1. Gegenstand des Vertrags
      1. Entgeltliche Gegentypen
      2. Beispiele
    2. Vertragspartner des Auftrags
    3. Unentgeltlichkeit
      1. Keine Abgeltung der Mühewaltung
      2. Ersatz von Aufwendungen (§ 670 BGB)
    4. Höchstpersönlichkeit - keine Substitution (§ 664 Abs. 1 BGB)
    5. Abgrenzung
      1. Ausübung des Direktionsrechts oder eines anderweitigen Weisungsrechts im Rahmen einer bestehenden Rechtsbeziehung
      2. Vollmacht
      3. Gefälligkeit
    6. Wirtschaftliche Bedeutung

  2. Pflichten des Beauftragten


    1. Ausführung (§ 662 BGB)
      1. Einhaltung und Beachtung von Weisungen (§ 665 S. 2 BGB)
      2. Abweichen von Weisungen (§ 665 S. 1 BGB)
    2. Herausgabe (§ 667 BGB)
      1. Übergabe zur Erfüllung des Auftrags
      2. Erlangung im Rahmen der Geschäftsbesorgung
    3. Pflichten bei Dauerschuldverhältnissen
      1. Rechenschaftspflicht (§ 666 BGB)
      2. Verzinsung des Kapitals (§ 668 BGB)

  3. Pflichten des Auftraggebers


    1. Aufwendungsersatz (§ 670 BGB)
      1. Maßstab
      2. Reichweite
        1. Freiwillige Vermögensopfer
        2. Schäden

        3. aa) Vermögensgüter des Beauftragten
          bb) Ersatzpflicht gegenüber Dritten
    2. Unentgeltlichkeit - Abweichende Regelung bei gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten (§ 1835 Abs. 3 BGB) im Falle der Verweisung auf § 670 BGB
    3. Vorschusspflicht für vorhersehbare Aufwendungen (§ 669 BGB)

  4. Auftrag und Tod eines Vertragspartners


    1. Tod des Beauftragten (§ 673 BGB)
    2. Tod des Auftraggebers (§ 672 BGB)
    3. Aufträge nach dem Tod
      1. Postmortaler Auftrag
      2. Transmortaler Auftrag

  5. Rechtsgeschäftliche Beendigung (§ 671 BGB)


    1. Jederzeitiges Kündigungsrecht
    2. Kündigung zur Unzeit

  6. Haftung für Rat und Auskunft (§ 675 Abs. 2 BGB)


    1. Gefälligkeit
    2. Einschränkende Auslegung
      1. (Stillschweigender) Auskunftsvertrag (BGHZ 140, 111; BGH NJW 1991, 352)
      2. Vertragliche Nebenpflicht (BGH NJW 1997, 3227 ff)
      3. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (Gutachterfälle: BGH NJW 1998, 1059, BGHZ 127, 378; Bankauskunft: BGHZ 133, 36)
      4. culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2, 3, 241 Abs. 2 BGB: “Testatfälle”, BGH NJW 2001, 360)
      5. Gesetzliches Schuldverhältnis aus inanspruchgenommenem Vertrauen?
      6. Deliktische Haftung

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 29 Rn. 1-41
Looschelders, SBT §§ 37 - 39
Medicus, SBT § 112 Rn. 846 ff.

b) Speziell

Lorenz, JuS 2012, 6 Grundwissen Zivilrecht: Auftrag und Geschäftsbesorgung

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 154 - 159

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1992, 498 Abgrenzung Gefälligkeit/Auftrag bei Fahrgemeinschaft (Fahrgemeinschaft)
BGH NJW 1996, 1960 Formpflichtigkeit des Auftrags zum treuhänderischen Erwerb eines Grundstücks, arglistige Berufung auf den Formmangel (Die Formbedürftigkeit des Grundstückserwerbsvertrags ergibt sich jetzt aus § 311b Abs. 1, der inhaltsgleich § 313 BGB a.F. enthält)
BGH NJW 1991, 352 "Keine Haftung für Rat und Auskunft" (§ 676 BGB a.F.; dem § 675 Abs. 2 BGB n.F. weitgehend entspricht): Konkludenter Abschluss eines Auskunftsvertrags (Bankauskunft mit Schutzwirkung für Dritte)
BGH NJW 1998, 1059 Haftung für Rat und Auskunft: Auskunftsvertrag (Gutachtenvertrag) mit Schutzwirkung für Dritte
BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392 ff Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einwand des Mitverschulden des Vertragspartners (Haftung des Sachverständigen bei vom Verkäufer arglistig herbeigeführter Unrichtigkeit eines Wertgutachtens)
Hinweis: Grundlage des hier ausgeschlossenen Anspruchs des Sachverständigen gegenüber dem Verkäufer wäre nach dem SMG § 280 Abs. 1 BGB n.F.
BGH NJW 1997, 3227 Konkurrenz zwischen allgemeinem Leistungsstörungsrecht und speziellen Gewährleistungsregeln, Schadensersatz und Verjährung bei Verletzung von unselbständigen und selbständigen Beratungspflichten
Vgl. den Hinweis zu BGHZ 140, 111; die Verjährung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche findet sich jetzt in § 438 BGB n.F. (früher § 477 BGB a.F.)
BGHZ 133, 36 Abgrenzung von Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte bei falscher Bankauskunft
BGHZ 140, 111 Selbständige Beratungspflicht des Verkäufers und Haftung aus allgemeinem Leistungsstörungsrecht, Konkurrenz zu §§ 434 ff BGB
Hinweis: Die Problematik dieser Entscheidung stellte sich nach dem neuen Schuldrecht neu: Anstelle der zusicherungsfähigen Eigenschaft ist jetzt nach der Möglichkeit einer Beschaffenheitsvereinbarung zu fragen sein. Nach neuem Recht hängt davon die Verjährungsfrist ab (§ 438 BGB n.F. für Schadensersatzansprüche bei einer Beschaffenheitsvereinbarung bzw. §§ 195, 199 BGB im gegenteiligen Fall). Vor diesem Hintergrund besteht der „Bedarf“ nach der Annahme eines eigenständigen Beratungsvertrags mit der Schadensersatzfolge des § 280 Abs. 1 BGB n.F. bei einer Falschberatung weiterhin
BGH NJW 2001, 360 Auskunfts- und Testathaftung gegenüber Dritten: Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber geprellten Anlegern eines Kapitalanlagemodells aus culpa in contrahendo; Abgrenzung zur bürgerlich- rechtlichen Prospekthaftung
Hinweis: Die Haftung Dritter aus c.i.c. ist jetzt in § 311 Abs. 3 BGB n.F. geregelt
BGH NJW 2001, 512 und BGH NJW 2001, 514 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte beim Gutachtervertrag: Haftungsausfüllung
Hinweis: Anspruchsgrundlage ist jetzt § 280 Abs. 1 BGB n.F.
BGH NJW 2002, 3625 Gutachtervertrag als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte - Voraussetzungen und Kausalitätserfordernis bei der Haftung
BGH NJW-RR 2004, 927 Herausgabepflicht des Beauftragten nach § 667 BGB und weisungsgemäße Verwendung der überlassenen Mittel: Beweislast
BGHZ 165, 298 Abgrenzung der Geldschuld von der Geldherausgabeschuld; Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit der Leistung aus §§ 280 I, III, 283 BGB; Vertretenmüssen und Pflichtverletzung
 BGH NJW 2006, 501 Pflichtverletzung im Geschäftsbesorgungsvertrag, oder: Was ein Anwalt alles wissen muss
BAG NJW 2006, 3803 Herausgabepflicht des Arbeitnehmers nach § 667 Alt. 2 BGB: Anwendbarkeit von §§ 667, 670 BGB im Arbeitsverhältnis; Erfordernis des inneren Sachzusammenhangs mit dem geführten Geschäft (Bonusmeilen)
BGH NJW 2009, 1141 Haftung für falsche Auskünfte - konkludenter Abschluss eines Auskunftsvertrags, Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag: Erfordernis des Rechtsbindungswillens, maßgebliche Kriterien; Voraussetzungen der Haftung: Vertretenmüssen, haftungsbegründende Kausalität und Mitverschulden
BGH NJW 2010, 3340 Herausgabepflicht des Beauftragten (Treuhänders) aus § 667 Alt. 2 BGB bei Anmeldung einer Domain
BGH v. 10.7.2015 - V ZR 206/14 Herausgabeanspruch des Auftraggebers aus § 667 Alt. 2 BGB; Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag ("Kohl-Bänder")
BGH v. 23.7.2015 - III ZR 346/14 Aufwendungsersatz bei Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) gem. §§ 683, 670 BGB: Schäden als "Aufwendung"




§ 27 Geschäftsbesorgungsverträge

  1. Entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB)


    1. Rechtsfolgenverweisung
      1. Entstehungsgeschichte
      2. Rechtsfolgen
    2. Engerer Begriff der Geschäftsbesorgung in § 675 BGB als in § 662 BGB
      1. Definition
      2. Beispiele

  2. Zahlungsdienste (§ 675c ff BGB)


  3. Zahlungsdiensterahmenvertrag (§ 675f BGB)



Literaturhinweise

a) Allgemein

Medicus/Lorenz, SBT § 113

b) Speziell

Köndgen JuS 2011, 481 Das neue Recht des Zahlungsverkehrs

c) Rechtsprechung

BGH NJW 2009, 987 Pflichtverletzung im Anwaltsvertrag, Haftung und Zurechnungszusammenhang bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht; Reichweite und Bedeutung von "iura novit curia"

§ 28 Spiel und Wette, Differenzgeschäft (§§ 762 ff BGB)

  1. Spiel und Wette als Naturalobligation


  2. Differenzgeschäft


    1. Gleichstellung mit Spiel und Wette
    2. Börsentermingeschäfte

Literaturhinweise

a) Allgemein


Medicus/Lorenz, SBT § 119

b) Rechtsprechung

BGH NJW 2006, 45 Sittenwidrigkeit von Verträgen nach § 138 I BGB ("Schenkkreise" im Schneeballsystem); Verhältnis zu § 762 I BGB (Rückforderungsausschluss bei Spiel und Wette)




§ 29 Persönliche Sicherheiten: Schuldbeitritt, Bürgschaft und Garantie

  1. Sicherungsbedürfnis des vorleistenden Gläubigers


    1. Insolvenz des Schuldners
    2. Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung
    3. Abhilfe durch Kreditversicherung, insbesondere bei Exporten

  2. Wesensmerkmale persönlicher Sicherheiten


    1. Unterschied zu Realsicherheiten
    2. Akzessorietät
    3. Vorgang der Bestellung

  3. Schuldbeitritt


  4. Bürgschaft


    1. Zustandekommen des Bürgschaftsvertrags
      1. Parteien des Bürgschaftsvertrags (§ 765 Abs. 1 BGB)
      2. Inhalt und Abgrenzung zur Gesamtschuld
      3. Einseitig verpflichtender Vertrag
      4. Anwendbarkeit der Haustürwiderrufsregelungen (§ 312 BGB)
      5. Anfechtbarkeit
      6. Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB
      7. Form
        1. Schriftform (§ 766 S. 1 BGB)
        2. Heilung durch Erfüllung (§ 766 S. 2 BGB)
        3. Keine Schriftform für einen Vollkaufmann (§ 350 HGB)
        4. Keine Schriftform bei Schuldbeitritt
      8. Reichweite der Bürgschaft, Globalbürgschaft und AGB (Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle)
    2. Pflichten des Bürgen
      1. Risikobegrenzung aufgrund der Akzessorietät
        1. Verklammerung mit der Hauptschuld

        2. aa) Entstehung
          bb) Inhalt (§ 767 BGB)
          cc) Zuständigkeit
        3. Einreden des Hauptschuldners (§§ 768, 770 BGB)
      2. Gegenrechte des Bürgen
        1. Bürgschaftsvertrag
        2. Einrede der Vorausklage (§§ 771 - 773 BGB)
        3. Sonstige Einreden
      3. Durchbrechungen der Akzessorietät
    3. Pflichten des Gläubigers
    4. Vertragliche Modifizierungen der Bürgschaft
      1. Beschränkungen
        1. Betrag
        2. Zeitraum
      2. Erweiterung - Bürgschaft auf erstes Anfordern
        1. Inhalt
        2. Zulässigkeit der Vereinbarung
    5. Bürgschaftsformen
      1. Mitbürgschaft (§ 769 BGB)
      2. Nachbürgschaft
      3. Ausfallsbürgschaft
      4. Rückbürgschaft
    6. Verhältnis des Bürgen zum Hauptschuldner
      1. Befreiungsanspruch (§ 775 BGB)
      2. Formen des Regresses
        1. Legalzession (§ 774 Abs. 1 BGB)
        2. Übergang von Sicherungsrechten
        3. Verjährung wie der Hauptanspruch
        4. Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB bei (unentgeltlichem) Auftrag, (entgeltlicher) Geschäftsbesorgung oder Geschäftsführung ohne Auftrag
    7. Konkurrenz bei mehreren Sicherungsgebern
    8. Aufgabe von Sicherheiten durch den Gläubiger (§ 776 BGB)

  5. Garantie


    1. Fehlende Akzessorietät
    2. Weitere Risikoübernahme als bei der Bürgschaft
    3. Abgrenzung von der Bürgschaft auf erstes Anfordern

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 32
Looschelders, SBT § 48 (Bürgschaft)
Medicus/Lorenz, SBT § 120 Rn. 1003 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 §§ 60, 64

b) Speziell

Giesen, Jura 1997, 64, 122 Grundsätze der Konfliktlösung im Besonderen Schuldrecht: Die Bürgschaft
Lorenz JuS 1999, 1145 Innenverhältnis und Leistungsbeziehungen bei der Bürgschaft
Grigoleit/Herresthal, Jura 2002, 825 Der Schuldbeitritt

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 174 - 180

d) Rechtsprechung

BVerfG NJW 1994, 36 = BVerfGE 89, 214 Verfassungsrechtlicher Schutz der Privatautonomie: "Bürgschaftsbeschluss"
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 ff Bürgschaft und Blankoformular
BGH NJW 1998, 3708 ff Globalbürgschaften und AGB-Gesetz (nicht nur) im Handelsverkehr
Hinweis: § 9 AGBG a.F. entspricht § 307 BGB n.F.
BGH NJW 1999, 58 ff "Ehegattenbürgschaften" und Schutz vor Vermögensverschiebungen
BGHZ 107, 210 Rechtsgrundlose Stellung einer Bürgschaft im Verhältnis Hauptschuldner/Gläubiger (Übersicherung durch Vermieter) und Einrede des Bürgen
Hinweis: § 550b BGB a.F. entspricht heute weitgehend § 551 BGB n.F.
BGHZ 115, 177 Keine isolierte Abtretung der Bürgschaftsforderung
Hinweis: § 3 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 1 BGB n.F.; § 4 AGBG a.F. entspricht § 305b BGB n.F.; § 5 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 2 BGB n.F.; § 9 AGBG a.F. entspricht § 307 BGB n.F.
BGHZ 130, 19 Globalbürgschaft für zukünftige Forderungen und AGB-Kontrolle
Hinweis: § 3 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 1 BGB n.F.; § 4 AGBG a.F. entspricht § 305b BGB n.F.; § 5 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 2 BGB n.F.; § 9 AGBG a.F. entspricht § 307 BGB n.F.
BGH NJW 1992, 1234
BGH NJW 1996, 1470
BGH v. 12.12.2006 - XI ZR 20/06
Erstreckung einer Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche im Falle der Nichtigkeit bzw. des Nichtzustandekommens eines Darlehens; Erstreckung der Bürgschaft auf weitere Forderungen durch AGB als überraschend i.S.v. § 3 AGBG
Hinweis: § 3 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 1 BGB n.F.; § 9 AGBG a.F. entspricht § 307 BGB n.F.
BGH NJW 2000, 1563 Innenverhältnis und Einredeerstreckung bei der Bürgschaft - Bürgschaft auf erstes Anfordern
BGH NJW 2001, 1857 Bürgschaft auf erstes Anfordern und Einrede der Unwirksamkeit des Sicherungsvertrags zwischen Hauptschuldner und Gläubiger
BGH NJW 2001, 3549 Bürgschaft auf erstes Anfordern: Rückforderungsverfahren, Beweislast und Urkundenverfahren
BGH NJW 2002, 1493 Bürgschaft auf Erstes Anfordern: Voraussetzungen des Missbrauchseinwands
BGH NJW 2002, 3098 Lückenfüllung durch ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit von AGB (§ 6 II AGBG, jetzt § 306 II BGB): Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
BGH NJW 2002, 3167 Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalbürgschaft der GmbH für Schulden des Gesellschafters - Höchstbetragsbürgschaft mit Erstreckung auf Zins- und Verzugsschadenforderungen
BGH NJW 2003, 352 Bürgschaft auf erstes Anfordern: Rückforderungsanspruch des Bürgen und des Hauptschuldners bei Nichtbestehen der Hauptschuld; Bedeutung des Nichtvorliegens des formellen Bürgschaftsfalles
BGH v. 14.6.2016 - XI ZR 242/15 Akzessorietät der Bürgschaft; Einrede der Verjährung der Hauptschuld (§ 768 I 1 BGB) nach rechtskräftiger Verurteilung des Hauptschuldners; analoge Anwendung von § 769 II BGB bei verzichtsähnlicher Prozessführung durch den Hauptschuldner




§ 30 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis und Vergleich

  1. Abstraktes Schuldversprechen (§ 780 BGB)


  2. Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB)


  3. Vergleich (§ 782 BGB)


Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 33
Looschelders, SBT §§ 49, 50
Medicus/Lorenz, SBT § 123 Rn. 1043 ff.

b) Speziell

Wellenhofer-Klein, Jura 2002, 505 Das Schuldanerkenntnis - Erscheinungsformen und Abgrenzungskriterien
Lorenz JuS 2009, 489 Grundwissen Zivilrecht: Abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 181 - 185

d) Rechtsprechung

BAG NJW 1999, 2059 ff Abgrenzung des konstitutiven vom deklaratorischen Schuldanerkenntnis
BGH NJW 1992, 2228 Bedeutung eines "Schuldanerkenntnisses" nach Verkehrsunfall: (Abstraktes oder kausales) Schuldanerkenntnis oder lediglich Absichtserklärung zur Beweiserleichterung?
Hinweis: Die Verjährung deliktischer Ansprüche ist jetzt in §§ 195, 199 BGB n.F. geregelt; Das Schuldanerkenntnis führt nach §§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. auch weiterhin zum Neubeginn der Verjährung (früher §§ 208, 217 BGB a.F.)
BGH NJW 2000, 2501 Einwendungsausschluss beim abstrakten Schuldanerkenntnis und Bereicherungseinrede
BGH NJW 2000, 2984 Abstraktes Schuldanerkenntnis für fremde Verbindlichkeiten; Annahmefrist bei Zugangsverzicht nach § 151 BGB; Unternehmensbezogene Willenserklärung und Offenkundigkeitsgrundsatz im Stellvertretungsrecht
BGH NJW 2002, 1340 Anforderungen an ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei vertraglichen Ansprüchen
BGH NJW 2002, 2234 Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmer und Vertragsunternehmer (Händlers) als abstraktes Schuldversprechen; (Un)Zulässigkeit formularmäßige Risikoabwälzung des Missbrauchsrisikos auf den Vertragsunternehmer im Telefon- oder Mailorderverfahren (Fortführung von BGH NJW 2002, 285 ff).
OLG Oldenburg v. 23.12.2002, 15 U 72/02 Beweiskraft eines "Schuldscheins" - kausales Schuldanerkenntnis oder "Zeugnis gegen sich selbst"
BGH NJW-RR 2004, 481  = BGHZ 157, 256 Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmer und Vertragsunternehmen im „mail-order-Verfahren“: Abstraktes Schuldversprechen; Verletzung von Sorgfaltspflichten und Mitverschulden (Haftung aus pVV, jetzt §§ 280 I, 241 II BGB)
BGH NJW 2005, 2991 Sittenwidrigkeit von kausalen und abstrakten Schuldanerkenntnissen; Kondiktion von abstrakten Schuldanerkenntnissen und dolo-petit-Einwand
BAG NJW 2005, 3164 AGB-Kontrolle eines abstrakten Schuldversprechens; Kondizierbarkeit abstrakter Schuldversprechen und AGB-Kontrolle eines vertraglichen Kondiktionsausschlusses; (keine) Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen im Falle der Drohung (Vorrang von § 123 BGB ggü. § 138 BGB)
BGH NJW 2005, 3576 = BGHZ 164, 190 Rechtsnatur des Prozessvergleichs ("Doppelnatur"); Widerrufsvorbehalt und Adressat der Widerrufserklärung




§ 31 Geschäftsführung ohne Auftrag

  1. Überblick


    1. Personen: Geschäftsführer und Geschäftsherr
    2. Inhalt der Geschäftsführung ohne Auftrag
    3. Rechtsfolgen
      1. Aufwendungsersatz
      2. Schadenersatz
        1. Anspruch des Geschäftsführers ohne Auftrag
        2. Schadenersatzpflicht des Geschäftsführers ohne Auftrag
    4. Wirtschaftliche Bedeutung

  2. Tatbestandsvoraussetzungen


    1. Fremdes Geschäft
      1. Objektive Fremdheit
      2. Subjektive Fremdheit
    2. Fremdgeschäftsführungswille
      1. Vermutung bei objektiv fremden Geschäften
      2. Abgrenzungskriterium bei subjektiv fremden Geschäften
      3. Das "Auch fremde Geschäft", Verhältnis zum Bereicherungsrecht
      4. Irrtum über die Person des Geschäftsherrn (§ 686 BGB)
    3. Fehlende schuldrechtliche Beziehung - Geschäftsführung ohne Auftrag als subsidiärer
      Rechtsbehelf zur Verdrängung von §§ 812 ff BGB ("Auch fremdes Geschäft")
    4. IV. Berechtigte oder unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag - Berücksichtigung
      der Belange des Geschäftsherrn
      1. Interesse des Geschäftsherrn
      2. Wirklicher oder mutmaßlicher Wille (§ 677 BGB)
      3. Ausnahme nach § 679 BGB: Öffentliches Interesse oder gesetzliche Unterhaltspflicht
      4. Vermeintliche Gefahr

  3. Rechtsfolgen


    1. Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag - Verweisung auf das Auftragsrecht
      1. Aufwendungsersatz (§ 683 BGB) - Rechtsgedanke des § 1835 Abs. 3 BGB
        hinsichtlich beruflicher oder gewerblicher Tätigkeiten
      2. Haftungsmilderung in Bezug auf die Schadenersatzpflicht (§ 680 BGB)
      3. Nebenpflichten - Verweisung auf das Auftragsrecht (§ 681 BGB)
    2. Nichtberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag
      1. Herausgabe der Vorteile nach Bereicherungsrecht (§ 684 S. 1 BGB)
      2. Schadensersatzpflicht (§ 678 BGB)
    3. Irrtümliche Führung eines fremden Geschäfts (§ 687 Abs. 1 BGB)
    4. Geschäftsanmaßung ("Unechte GoA", § 687 Abs. 2 BGB)

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 35 - 38
Looschelders, SBT §§ 40 ff
Medicus/Lorenz, SBT §§ 130 - 131 Rn. 1102 ff
Larenz, SBT II/1 § 57

b) Speziell

Giesen, Jura 1996, 225, 288, 344 Das Recht der fremdnützigen Geschäftsbesorgung
Henssler, JuS 1991, 924 Grundfälle zu den Anspruchsgrundlagen im Recht der GoA
Lorenz, NJW 1996, 883 Gescheiterte Vertragsbeziehungen zwischen Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht: späte Einsicht des BGH?
Röthel Jura 2012, 598 Rechtsfolgen der Geschäftsführung ohne Auftrag

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 160 - 166

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1993, 3196 Nichtige Verträge und Geschäftsführung ohne Auftrag
Hinweis: § 313 BGB a.F. ist inhaltsgleich in § 311b Abs. 1 BGB n.F. überführt worden.
BGH NJW 1997, 47 ff Sittenwidrige gescheiterte "Titeladoption" und Rückabwicklung nach GoA ("Auch fremdes Geschäft")
BGHZ 38, 270 Geschäftsführung ohne Auftrag: Auch-fremdes Geschäft bei Selbstaufopferung (Autofahrer- Fall)
Hinweis: Nach neuer Rechtslage, nach der sich der Kraftfahrer nur noch durch den Nachweis höherer Gewalt entlasten kann (§ 7 Abs. 2 StVG n.F.; früher: „unabwendbares Ereignis“), wäre nach der Rspr. des BGH jetzt der Anspruch aus G.o.A. zu verneinen.
LG Berlin NJW 1999, 2906 Geschäftsführung ohne Auftrag bei Ausweichen eines Kraftfahrers ("Rettungsfälle")
Vgl. Hinweis zu BGHZ 38, 270; da der Bekl. zu 1) beim Unfall bereits 10 Jahre alt war, ist er auch nach § 828 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. verantwortlich
BGHZ 40, 28 ff Geschäftsführung ohne Auftrag: Auch-fremdes Geschäft bei öffentlich-rechtlicher Gefahrenabwehr (Funkenflug-Fall)
BGHZ 54, 157 ff Geschäftsführung ohne Auftrag: Grenzen des "auch-fremden Geschäft" bei öffentlichrechtlicher Gefahrenabwehr (Heizöl-Fall)
BGH NJW 2000, 72 Vergütungsanspruch des "Erbensuchers" gegen den Erben aus GoA?
BGH NJW 2000, 1560 Geschäftsführung ohne Auftrag (Auch-fremdes Geschäft), Leistungen auf nichtige Verträge und Bereicherungsrecht
BGH NJW-RR 2004, 81 Geschäftsführung ohne Auftrag: Voraussetzungen des „Auch-fremden-Geschäfts“ bei vertraglicher Verpflichtung gegenüber einem Dritten bzw. bei Haftung eines Dritten aus § 179 BGB
BGH NJW 2004, 513 Geschäftsführung ohne Auftrag: Auch-fremdes Geschäft bei öffentlich-rechtlicher Gefahrenabwehr; Tierhalterhaftung bei Nutztier (§ 833 S. 2 BGB)
BGH NJW 2005, 2069 Verhältnis von § 1357 BGB zur Geschäftsführung ohne Auftrag
BGH NJW-RR 2008, 683 Geschäftsführung ohne Auftrag in Form des "Auch-fremden-Geschäfts"; Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens beim "objektiv fremden Geschäft"; Berechtigung der GoA: Interesse und Wille des Geschäftsherrn, Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens gem. § 679 BGB
BGH v. 23.7.2015 - III ZR 346/14 Aufwendungsersatz bei Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) gem. §§ 683, 670 BGB: Schäden als "Aufwendung"; Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag; außerrechtliche "Gefälligkeit ohne Auftrag" in Abgrenzung zur GoA
BGH v. 11.3.2016 - V ZR 102/15 Geschäftsführung ohne Auftrag beim Entfernen eines unbefugt geparkten Fahrzeugs von einem Privatgrundstück: "Auch-fremdes" Geschäft; Interesse und mutmaßlicher Wille des Geschäftsherrn




Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), §§ 677 ff BGB
- Übersicht –
  1. Voraussetzungen der GoA


    1. Geschäftsführung


    2. Jede Tätigkeit im Interesse eines anderen, ohne dass es auf einen Vermögensbezug oder eine wirtschaftliche Bedeutung ankäme.

    3. Fremdheit des Geschäfts


    4. Ein Geschäft ist objektiv fremd, wenn es bereits seinem Inhalt nach einem fremden Interessen- oder Pflichtenkreis angehört (Bezahlung fremder Rechnungen, Verkauf fremder Gegenstände).
      Ist ein Geschäft objektiv neutral (z.B. der Ankauf einer Sache), so wird es erst durch die Willensrichtung des Geschäftsführers ein fremdes Geschäft (subjektiv fremdes Geschäft).
      Problematisch ist das sog. auch-fremde Geschäft, bei welchem der Geschäftsführer zugleich einer eigenen Pflicht nachkommt und auch im fremden Interessen handelt.

    5. Fremdgeschäftsführungswillen


    6. Bei objektiv fremden Geschäften wird der Fremdgeschäftsführungswille ohne weiteres vermutet.
      Bei objektiv neutralen Geschäften entscheidet erst das positive Vorliegen eines Fremdgeschäftsführungswillens über das Vorliegen einer GoA. Der innere Wille ist ausreichend, Erkennbarkeit nach außen ist nicht erforderlich.
      Problematisch und str. sind die Anforderungen an den Fremdgeschäftsführungswillen beim sog. auch-fremden Geschäft.
      Fehlt der Fremdgeschäftsführungswille, so treten bei objektiv neutralen Geschäften keine Rechtsfolgen ein: Es handelt sich um eine gewöhnliche Führung eigener Geschäfte.
      Bei objektiv fremden Geschäften treten die Folgen des § 687 ein, d.h. es handelt sich - je nach Kenntnis des Geschäftsführers - um eine Geschäftsanmaßung oder eine irrtümliche Eigengeschäftsführung.

    7. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung


    8. Als Auftrag oder sonstige Berechtigung i.S.v. § 677 zählt jede besondere Verpflichtung im Verhältnis zwischen Geschäftsherrn und Geschäftsführer aus einer bestehenden Sonderverbindung.


  2. Rechtsfolgen


    1. Rechtsfolgen der berechtigten GoA


      1. Allgemeine Rechtsfolgen


      2. Die berechtigte GoA gibt für den Geschäftsführer einen Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in den Rechtskreis des Geschäftsherrn. Er haftet also für dabei verursachte Schäden nicht aus pFV oder § 823, sofern sich die konkrete schadensstiftende Handlung noch im Interesse des Geschäftsherrn geschah und von seinem Willen gedeckt war.

        Zudem bildet die berechtigte GoA einen Rechtsgrund i.S.v. § 812 I Alt. 1 für Leistungen, die im Rahmen der Geschäftsführung erbracht werden.

      3. Ansprüche des Geschäftsführers


      4. Aufwendungsersatz, §§ 683 S. 1, 670; beachte aber den weiten Aufwendungsbegriff: Erfasst sind auch Schäden (Rechtsgedanke des § 110 I HGB); sofern der Geschäftsführer die Tätigkeit normalerweise gegen Entgelt erbringt auch Entgelt für das Tätigwerden (Rechtsgedanke des § 1835 III; arg.: anders als im Auftragsrecht fehlt es an der Unentgeltlichkeitsabrede).
        Nach § 685 ist dieser Anspruch aber ausgeschlossen, wenn die Geschäftsführung in Schenkungsabsicht geschah, der Geschäftsführer also von vornherein nicht beabsichtigte, seine Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

      5. Ansprüche des Geschäftsherrn


      6. Herausgabe des durch die Geschäftsführung Erlangten, §§ 681 S. 2, 667. Schadensersatzanspruch aus pFV bei der Verletzung der Pflichten des § 677,
        beachte aber § 680 bei Notgeschäftsführung sowie § 682 bei der Geschäftsführung durch Minderjährige.

    2. Rechtsfolgen der unberechtigten GoA


      1. Ansprüche des Geschäftsherrn


      2. Genehmigung der Geschäftsführung nach § 684 S. 2 führt zu den Rechtsfolgen einer berechtigten GoA, dann aber auch Verpflichtung zum Aufwendungsersatz.
        Sonst: Schadensersatz nach § 678, wenn der Geschäftsführer die mangelnde Berechtigung kannte oder kennen musste (Anspruch i.ü. verschuldensunabhängig), bei (vermeintlicher) Notgeschäftsführung § 680 (PdW Fall 111).

        Daneben hat der Geschäftsherr Ansprüche aus den §§ 823 ff., 812 ff.

      3. Ansprüche des Geschäftsführers


      4. Herausgabeanspruch aus § 684 S. 1, 818 BGB, beachte Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung. Str. ist, ob die Verweisung in § 684 S. 1 ein Rechtsgrund- oder ein Rechtsfolgenverweis ist. Einigkeit besteht nämlich, dass die §§ 817, 814 Anwendung finden. Lediglich § 812 selbst soll nach der Rspr. nicht angewendet werden.




§ 32 Bereicherungsrecht, Teil 1: Überblick

  1. Grundtypen der Kondiktion


    1. Leistungskondiktion
      1. Abstraktionsprinzip: Gültigkeit des Erfüllungsgeschäfts trotz Ungültigkeit des Kausalgeschäfts
      2. Funktionale Parallelen zu Rückgewährschuldverhältnissen nach Rücktritt (§ 346 BGB)
        oder beendetem Gebrauchsüberlassungsvertrag
    2. Nichtleistungskondiktionen
      1. Eingriffskondiktion als Fortwirkung der Vindikation
      2. Beispiele: Verbrauch der gestohlenen Sache durch den Dieb, Einbau in eine Gesamtsache

  2. Kondiktionssperren: §§ 813 Abs. 2, 814, 815, 817 S. 2 BGB; § 241a BGB


  3. Inhalt und Ausmaß des Bereicherungsanspruchs: §§ 818 - 820 BGB


  4. Systematische Stellung des Bereicherungsrechts - subsidiärer Rechtsbehelf


    1. Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen
    2. Sachenrecht, insbesondere Vindikation

  5. Subsidiarität im Rahmen des Bereicherungsrechts


Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 39
Looschelders, SBT § 51
Medicus/Lorenz, SBT § 132 Rn. 1124 ff

b) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 186, 187

c) Rechtsprechung

BGH NJW 2001, 3118 Verwendungsersatzansprüche des nicht mehr berechtigten Besitzers aus § 994; Konkurrenzverhältnis zwischen Eigentümer-Besitzer- Verhältnis (§§ 987 ff BGB) und Zweckverfehlungskondiktion ("condictio ob rem", § 812 I 2 Alt. 2 BGB); Verhältnis von § 547 BGB a.F. (= § 539 BGB n.F.) zur condictio ob rem
BGH NJW 2002, 60 Nutzungsersatzanspruch gegen den "nicht so berechtigten Besitzer" aus Eigentümer-Besitzer- Verhältnis (§ 988 BGB) und Eingriffskondiktion (§ 812 I 1 Alt. 2 BGB), Abgrenzung zur unberechtigten Untervermietung (Abgrenzung zu BGHZ 131, 297)
BGH NJW 2002, 1050 ormerfordernis und Nebenabreden; Voraussetzungen der "treuwidrigen Berufung auf den Formmangel"; Nutzungsersatz im Eigentümer- Besitzer-Verhältnis bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts; Reichweite des Nutzungsersatzes nach Rechtshängigkeit (§ 987 II BGB); "Saldotheorie" im Konkurs/ Insolvenzverfahren

Grundtypen der Kondiktion
– Lesart von § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB –
Grundtypen

§ 33 Bereicherungsrecht, Teil 2: Grundtatbestand der Leistungskondiktion

  1. Gegenstand der Bereicherung - "Erlangtes Etwas“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)


    1. Jede rechtlich geschützte Position, die Gegenstand einer Leistung sein kann
    2. Dingliche Rechte, auch Besitz und Verfügungsmöglichkeiten (Zession, Grundbuchposition)
    3. Befreiung von Verbindlichkeiten
    4. Verwertung fremder Rechte, Inanspruchnahme von Gebrauchsvorteilen und Dienstleistungen
      1. Ersparnis von Aufwendungen
      2. Berücksichtigung beim Vermögen (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) oder im Rahmen
        der herauszugebenden Bereicherung (§ 818 BGB)

  2. Erwerb durch "Leistung"


    1. Bewusstes Verhalten, vom Willen getragen
    2. Zweckrichtung
      1. Beachtliche und nicht beachtliche Zweckrichtungen; die rechtlich maßgeblichen
        Leistungszwecke: Tilgung einer Schuld (solvendi causa) oder Erwartung einer Gegenleistung (ob rem)
      2. Privatautonome Festlegung der Zweckrichtung durch den Leistenden (§ 366 I BGB)
      3. Bestimmung von Gläubiger und Schuldner, insbesondere im 3-Personen-Verhältnis (Anweisung)
        - Abgrenzung Leistung und Zuwendung
    3. Kondiktionsfestigkeit einer Leistung bei Erreichung des Zwecks, Ausnahme § 817 S. 1 BGB

  3. Rechtsgrundlosigkeit des Erwerbs


§ 34 Bereicherungsrecht, Teil 3: Typen und Kondiktionssperren

  1. Leistungen auf eine Schuld (condictio indebiti)


    1. Rückforderung der auf eine Nichtschuld erbrachten Leistung (condictio indebiti, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
    2. Rückforderung wegen Entgegenstehens einer dauernden (peremptorischen) Einrede (§ 813 Abs. 1 S. 1 BGB)
    3. Kondiktionssperren
      1. Keine Rückforderung bei Leistung auf eine verjährte Forderung
      2. Keine Rückforderung wegen fehlender Fälligkeit (§ 813 Abs. 2 BGB)
      3. Kenntnis des Leistenden vom Fehlen der Verpflichtung (§ 814 S. 1 Alt 1 BGB)
        1. Positive Kenntnis
        2. Vorbehalt der Rückforderung
        3. Beweislastverteilung
      4. Leistung aufgrund „sittlicher Pflicht“ oder Anstands (§ 814 S. 1 Alt. 2 BGB)
      5. Lieferung unbestellter Sachen (§ 241a BGB)
    4. Rückforderung wegen späteren Wegfalls des Rechtsgrundes (condictio ob causam
      finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)

  2. Leistungen zur Erreichung eines anderen Zwecks (condictio ob rem, condictio
    causa data causa non secuta, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)


    1. Abgrenzung zur condictio indebiti
    2. (Konkludente) Zweckvereinbarung
    3. Gegenleistungscharakter
    4. Fallgruppen
      1. Erbringung von Arbeitsleistungen in Erwartung der Erbeinsetzung oder Heirat („Veranlassungsfälle“)
      2. Bewusste Leistung auf einen nichtigen Vertrag in Erwartung des Wegfalls
        des Hindernisses („Vorleistungsfälle“)
    5. Spezielle Kondiktionssperre (§ 815 BGB)
    6. Lieferung unbestellter Sachen (§ 241a BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 40 Rn. 1 ff
Looschelders, SBT § 52
Medicus/Lorenz, SBT §§ 133, 134 Rn. 1131 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 § 68

b) Speziell

s.o. sowie
Keim JuS 2001, 636 Keine Bindungswirkung des nicht vollzogenen Schwarzkaufes – BGH NJW 1999, 2892

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 188, 189; 198 – 199

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1992, 2690 Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Vorrang der vertraglichen Regelung, insbesondere des Leistungsstörungsrechts
BGH NJW 1999, 2892 Kondiktionsausschluss nach § 815 BGB bei Lossagung von einem formnichtigen, aber heilbaren Grundstückskaufvertrag
Hinweis: § 313 BGB a.F. entspricht § 311b Abs. 1 BGB n.F.
BGH NJW 2004, 512  Voraussetzungen der Zweckverfehlungskondiktion  - condictio causa data, causa non secuta (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)
BGH NJW 2003, 1039 Beweislast und Beweisführung für die Rechtsgrundlosigkeit bei Geltendmachung eines Anspruchs aus § 812 I S. 1 BGB; "sekundäre" Behauptungslast der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei
BGH NJW 2004, 2897 Leistungskondiktion: Beweislast für den Rechtsgrund bei Abschlagszahlungen
BAG NZA 2005, 1409 Nichtigkeit des Arbeitsvertrags nach § 134 BGB; keine Anwendung der Grundsätze über das "faktische Arbeitsverhältnis" bei Anstellungsbetrug (Arzt ohne Approbation); Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht: Kondiktionsausschluss nach § 817 S. 2 BGB, Relevanz im Rahmen der Saldotheorie
BGH NJW 2008, 1878 Kein Kondiktionsausschluss für den Anfechtungsgegner nach § 814 BGB bei anfechtbarem Rechtsgeschäft




§ 35 Bereicherungsrecht, Teil 4: § 817 BGB

  1. § 817 Abs. 1 BGB: Rückforderung wegen verwerflichen (gesetz- oder sittenwidrigen)
    Empfangs (condictio ob turpem vel iniustam causam)


  2. § 817 S. 2 BGB: Kondiktionssperre


    1. Erweiterungen
      1. Sachliche: Auch condictio indebiti
      2. Persönliche: Auch einseitige Gesetzes- oder Sittenverstöße des Leistenden
      3. Differenzierung nach einseitigem oder zweiseitigem Verstoß gegen Gesetz
        oder gute Sitten - Ergänzung der §§ 134, 138 BGB
      4. Zweck des Kondiktionsausschlusses
      5. Einschränkung des Kondiktionsausschlusses
        1. Abstufung der Rechtsfolgen nach dem Zweck der Verbotsnorm
        2. Rechte Dritter, insbesondere der Gläubiger
      6. Konkurrenz: Berücksichtigung des Kondiktionsausschlusses des § 817 S. 2 BGB
        auch bei Vindikation (§ 985 BGB)
      7. Einschränkung der Rechtsfolgen bei zeitlich begrenzter Überlassung, insbesondere
        beim Wucherdarlehen
        1. Keine Perpetuierung des missbilligten Zwecks
        2. Rückforderung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Fälligkeit, bei unbefristetem Vertrag Kündigungsmöglichkeit
        3. Angemessene Zinsen
      8. Einschränkung gemäß § 242 BGB
      9. Sonderfall Schwarzarbeit: Kein Bereicherungsausschluss, weil Wahrung öffentlicher Belange bereits durch Strafsanktion
      10. Einschränkung bei Eingehung einer Verbindlichkeit (abstraktes Schuldversprechen,
        § 780 BGB) gemäß § 817 S. 2 Alt 2 BGB

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 41 Rn. 38 ff
Medicus/Lorenz, SBT § 134 Rn. 1151 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 § 68 III

b) Speziell

Michalski Jura 1994, 113 Die analoge Anwendung des § 817 S. 2 außerhalb des § 817 S. 1 BGB

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fall 200

d) Rechtsprechung

RGZ 145, 152 (Keine) Ausdehnung von § 817 S. 2 BGB auf konkurrierende Ansprüche (Herausgabeanspruch aus § 985 BGB)
BGH NJW 1992, 310 Sittenwidrigkeit des Hehlergeschäfts bei grobfahrlässiger Unkenntnis der Herkunft der Kaufsache, Haftung aus § 826 BGB und Mitverschuldenseinwand; (keine) Ausdehnung von § 817 S. 2 auf deliktische Ansprüche
BGH NJW 1994, 187 Sittenwidrigkeit des Titelverschaffungsvertrages, Kondiktionsausschluss nach § 817 S. 2, Ausnahme bei Leistung durch Eingehen einer Verbindlichkeit
BGH NJW 2000, 1560 Geschäftsführung ohne Auftrag (Auch-fremdes Geschäft), Leistungen auf nichtige Verträge und Bereicherungsrecht
Hinweis: § 313 BGB a.F. entspricht § 311b Abs. 1 BGB n.F
BGH NJW 2005, 1490 Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) eines Kaufvertrags über ein Radarwarngerät, Kondiktions-ausschluss nach § 817 S. 2 BGB
BGH NJW 2006, 45 Sittenwidrigkeit von Verträgen nach § 138 I BGB ("Schenkkreise" im Schneeballsystem), Rückforderungsausschluss nach § 817 S. 2 BGB: Keine Anwendung bei Perpetuierung der Sittenwidrigkeit
BGH v. 11.6.2015 - VII ZR 216/14 Vertragsunwirksamkeit bei Schwarzarbeit: Ausschluss der Rückforderung bezahlten Werklohns gem. § 817 S. 2 BGB




§ 36 Bereicherungsrecht, Teil 5: Inhalt und Umfang der Kondiktion (§§ 818 - 820 BGB)

  1. Gegenständlich Erlangtes und gezogene Nutzungen (§ 818 Abs. 1 BGB)


  2. Surrogate (§ 818 Abs. 1 BGB)


  3. Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB)


    1. Voraussetzungen
      1. Unmöglichkeit der Herausgabe aufgrund der Beschaffenheit
      2. Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der Herausgabe
    2. Bewertungsmaßstab
      1. Subjektiver Nutzen
      2. Objektiver Marktwert
      3. „Aufgedrängte Bereicherung“

  4. Begrenzung auf die noch vorhandene Bereicherung zugunsten des schutzwürdigen Schuldners (§ 818 Abs. 3 BGB)


    1. Ermittlung durch Vermögensvergleich:
      1. Ersparnis von Aufwendungen
      2. Wirtschaftlich sinnvolle Verwertung
    2. Nachteilsausgleich
      1. Infolge der fehlerhaften Leistung zusätzlich getätigte Aufwendungen
      2. Schäden durch den Bereicherungsgegenstand
      3. Abzugsfähigkeit der im Vertrauen auf das endgültige Behaltendürfen getätigten Aufwendungen
    3. „Vermögensmäßige Entscheidung“

  5. Haftung nach allgemeinen Vorschriften (§§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1, 291, 292, 987 ff BGB)


    1. Bösgläubigkeit (§ 818 Abs. 4 BGB)
    2. Rechtshängigkeit (§ 819 Abs. 1 BGB)
    3. Geldschuld
      1. Keine Berufung auf Entreicherung
      2. Verzinsungspflicht (§ 291 BGB)
    4. Rechtsfolgen bei Verzug
      1. Haftung auch für Zufall (§ 287 S. 2 BGB)
      2. Schuldhaft nicht gezogenen Früchte (§§ 292, 987 BGB)
      3. Begrenzung des Verwendungsersatzes (§§ 292, 994 Abs. 2 BGB)

  6. Dritthaftung nach § 822 BGB („Verfolgungsanspruch“)


    1. Auffangtatbestand zu § 818 Abs. 3 BGB
    2. Besserstellung des Beschenkten bei Erwerb von einem Unredlichen - Korrektur?

  7. Rückabwicklung von gegenseitigen Verträgen
    1. Risikotragung
    2. Zwei-Kondiktionen-Theorie
    3. Saldotheorie
      1. Grundkonzeption, teleologischer Hintergrund
      2. Ausnahmen
      3. Schwächen der Saldotheorie
      4. Fortentwicklung bzw. Überwindung der Saldotheorie durch die „modifizierte Zweikondiktionentheorie
        („Gegenleistungskondiktion“)

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 43
Looschelders, SBT § 54
Medicus/Lorenz, SBT § 135 Rn. 1163 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 §§ 71 – 74

b) Speziell

Medicus, JuS 1993, 705 Die verschärfte Haftung des Bereicherungsschuldners
Hinweis: § 279 BGB a.F. ist durch das SMG aufgehoben; § 281 BGB a.F. ist jetzt inhaltsgleich in § 285 BGB enthalten; der Schuldnerverzug ist in § 286 BGB n.F. geregelt (anstatt § 284 BGB a.F.); die Verzugszinsen sind inzwischen verändert worden, §§ 288 Abs. 1, 247 BGB n.F.
Haertlein, JA 1996, 930 Die Flugreiseentscheidung (BGHZ 55, 128)

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 214 - 223

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1996, 926 (Kein) Bereicherungswegfall nach § 818 III BGB bei rechtsgrundloser Schuldentilgung durch einen Dritten
BGHZ 118, 383 Wegfall der Bereicherung bei Schuldentilgung mit rechtsgrundlos erlangtem Geld?
BGH NJW 1999, 1181 Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen, Beweislast bei Saldotheorie
Hinweis: Nach dem SMG liefe die Rückabwicklung über das Rücktrittsrecht; die Ausführungen zur Saldotheorie bleiben aber zutreffend
BGH NJW 1995, 454 Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen
Hinweis: § 313 BGB a.F. entspricht § 311b Abs. 1 BGB n.F.
BGHZ 126, 105 Saldotheorie und nicht voll Geschäftsfähige
BGHZ 55, 128 Entreicherungseinwand und Bösgläubigkeit nach § 818 III, IV, 819 I bei Minderjährigen ("Flugreisefall")
BGH NJW 1999, 1026 Bereicherungsausgleich bei pflichtwidriger Verfügung eines Treuhänders, Verfügungsbegriff in § 816 I BGB; keine Anwendung von § 822 BGB bei Bösgläubigkeit des primären Bereicherungsschuldners
BGH NJW 2000, 134 "Unbenannte Zuwendung" unter Ehegatten und bereicherungsrechtlicher Durchgriff nach § 822 BGB
BGH NJW 2000, 3562 Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen und Schutz Geschäftsunfähiger
AG Freiburg NJW-RR 1999, 637 "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB): Grenzen der konkludenten Einwilligung; keine verschärfte Haftung des Mdj. nach § 819 BGB im Falle der Leistungskondiktion
BGH NJW 2001, 1127 Wucherähnliches Geschäft bei Unkenntnis der Wertverhältnisse; keine Anwendung der Saldotheorie zu Lasten des Bewucherten
BGH NJW 2002, 1342 Herausgabe und Wertersatz im Bereicherungsrecht: Rechtsgrundlose Leistung eines Kundenstamms (Kundenkartei)
BGH NJW 2002, 1872 Bereicherungsausgleich bei rechtsgrundlos erlangter Darlehenssicherung
BGH NJW 2003, 3271 Beweislast für den Wegfall der Bereicherung nach § 818 III BGB und Schutz des Geschäftsunfähigen; Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung durch Verbrauch für den allgemeinen Lebensbedarf
BGH NJW 2004, 1341 Anwendung von § 822 BGB im Rahmen von § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenker); Anwendung und Anspruchsinhalt von § 822 BGB bei der Zuwendung von rechtsgeschäftlichen Surrogaten
BGH NJW-RR 2004, 229 Unmöglichkeit, Geschäftsgrundlage, dolo-petit-Einwand und Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen
BGH NJW 2004, 1341 Anwendung von § 822 BGB im Rahmen von § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers); Anwendung und Anspruchsinhalt von § 822 BGB bei der Zuwendung von rechtsgeschäftlichen Surrogaten
BGH NJW 2005, 884 Einschränkung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie in der Insolvenz des Bereicherungsgläubigers
BGH NJW 2006, 286 Vertragsverhältnisse bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten (0190-Nummer) - kein vertraglicher Anspruch gegen den "Plattformbetreiber"; keine Berufung auf § 818 III BGB bei Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung ohne Widerspruch gegen den Vorbehalt analog § 820 I BGB
BGH WM 2007, 731 Leistungsbeziehungen in bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnissen beim Strukturvertrieb von Immobilien ("Schrottimmobilien"): Rückzahlungsanspruch für rechtsgrundlose Zins- und Tilgungsleistungen des Darlehensnehmers; Verjährung (intertemporales Verjährungsrecht); keine Herausgabepflicht der Immobilie gegenüber dem Darlehensgeber; Saldierung mit Nutzungen aus dem mit dem Darlehnskapital erworbenen Gegenstand; Herausgabepflicht von Surrogaten
BGH NJW 2008, 1878 Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen
BGH v. 7.3.2013 - III ZR 231/12 Bereicherungsanspruch bei rechtsgrundloser Nutzung von Telekommunikationsdiensten; kein Nutzungsersatz für nicht gezogene Nutzungen auch bei Nutzungen als primärem Leistungsgegenstand




Übersicht zum Problem der Berücksichtigung der Gegenleistung bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge

“Saldotheorie” vs. “Gegenleistungskondiktion”


Die synallagmatische Verknüpfung von Leistungen auf (nichtige) gegenseitige Verträge verlangt, dass bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung weiterhin eine Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung berücksichtigt wird (“Weiterdenken” des Synallagmas).

Solange sowohl Leistung als auch Gegenleistung noch vorhanden sind, ergeben sich keine Probleme: Jeder Vertragspartner kann nach § 812 I 1 Alt. 1 beim anderen seine Leistung kondizieren, beide Ansprüche sind gem. § 273, 274 Zug um Zug zu erfüllen.

Wenn aber die Gegenleistung beim Empfänger (teilweise) untergegangen ist, wäre es unbillig, wenn dieser einerseits seine Leistung voll kondizieren könnte, sich andererseits aber - auch beim verschuldeten Untergang - nach § 818 III auf Entreicherung bezüglich der Gegenleistung berufen könnte, so dass das ZBR aus § 273 mangels Gegenanspruch ins Leere ginge (sog. “Zweikondiktionentheorie”). Der Bereicherungsgläubiger würde nämlich so auch das Risiko des verschuldeten Unterganges seiner Leistung bei dem Leistungsempfänger tragen.

Wertungsgesichtspunkte (vgl. Larenz/Canaris SR II/2 § 73 III 2 a):
  • § 818 III schützt nur das Vertrauen auf die Beständigkeit des Erwerbs. Im Falle eines gegenseitigen Vertrags rechnet der Bereicherungsschuldner in diesem Fall aber auch damit, seine Gegenleistung - wegen des vermeintlichen Bestehens eines Rechtsgrundes - ebenfalls zu verlieren. An dieser sog. "vermögensmäßigen Entscheidung" (vgl. Flume NJW 1970, 1161, 1163) ist er festzuhalten.

  • Wenn der Bereicherungsgl. nach § 346 III Nr. 3 auch bei einem Rücktritt nicht zum Wertersatz verpflichtet wäre, wenn die Gegenleistung nicht mehr vollständig vorhanden ist, muss dies zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung zum Tragen kommen.

Lösungen:

1. Saldotheorie (Rspr.)

Als Gegenstand des Bereicherungsanspruches sind bei gegenseitigen Verträgen nicht die jeweiligen Leistungen anzusehen, sondern nur der Überschuss, der sich aus der Saldierung von Leistung und Gegenleistung zugunsten einer Partei ergibt (vgl. etwa BGH NJW 1999, 1181). Es existiert also von vorneherein nur ein Bereicherungsanspruch in der Person, zu deren Gunsten sich ein positiver Überschuss (Saldo) ergibt. Leistung und Gegenleistung sind nur unselbständige Rechnungsposten. Die Feststellung dieses Saldo erfolgt unabhängig von § 818 III , erst auf den nach der Saldierung verbleibenden (einzigen) Bereicherungsanspruch ist § 818 III anwendbar. Damit bleibt die Gegenleistung bis zur Höhe des Saldos auch dann berücksichtigt, wenn sie ersatzlos untergegangen ist.
Beispiel: Rechtsgrundlos für € 10 000.- erworbenes Kfz (Wert € 12 000.-) wird ersatzlos zerstört. Nach der Zweikondiktionentheorie kann K den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen, müsste im Gegenzug den Wert des Kfz ersetzen (§ 818 II), wovon er aber nach § 818 III befreit wäre. Nach der Saldotheorie besteht ein einziger Bereicherungsanspruch i.H.v. € 2000.- in der Person des V. Auf diesen Anspruch ist sodann § 818 III anzuwenden mit der Folge, dass V keinen Anspruch hat (aber auch keinem Anspruch ausgesetzt ist, d.h. den Kaufpreis nicht zurückzahlen muss!).

Bei ungleichartigen Leistungen kann man nicht saldieren. Hier wird die Saldotheorie dadurch berücksichtigt, dass der Gläubiger seine Leistung nur Zug-um-Zug gegen Erstattung der Gegenleistung zurückfordern darf. Hierzu bedarf es nicht der Erhebung einer Einrede (vgl. dazu auch BGH NJW 1995, 454; NJW 1999, 1181).
Einschränkungen der Saldotheorie erfolgen nach h.M. dann, wenn der Bereicherungsgläubiger besonders schützenswert ist:

  • Gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen (Schutzzweck der §§ 106 ff), vgl. etwa BGHZ 126, 105 oder BGH NJW 2000, 3562
  • Gegenüber arglistig Getäuschten (BGHZ 57, 137).
  • Gegenüber dem Käufer bei mängelbedingter Entwertung der Kaufsache, wenn der Verkäufer bei Gültigkeit des Kaufvertrages für den Sachmangel einzustehen hätte (BGHZ 78, 216)
  • Im Falle verschärfter Haftung (§§ 818 IV, 819 I), weil dann die Berufung auch § 818 III ohnehin ausgeschlossen ist.
  • Gegenüber einer bewucherten Partei (BGH NJW 2001, 1127)

Schwächen der Saldotheorie bestehen insbesondere darin, dass Sie nur ein Abwehrmittel darstellt, nicht aber einen Anspruch begründen kann, wenn der Gegenstand der Leistung ersatzlos untergegangen ist. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Bereicherungsgläubiger vorgeleistet hat und der Leistungsgegenstand beim Bereicherungsschuldner untergegangen ist.

Im Beispielsfall kann sich V durch die Saldotheorie gegen den Rückzahlungsanspruch des K wehren, wenn er aber selbst im Wege der Leistungskondiktion aktiv Wertersatz für das Kfz verlangt (§ 818 II), kann sich K auf § 818 III berufen.

Diese (und andere) Schwächen der Saldotheorie haben in der Wissenschaft in jüngerer Zeit zu alternativen Lösungsansätzen, insbesondere zur von Canaris begründeten Lehre von der "Gegenleistungskondiktion" geführt (vgl. zum ganzen jüngst zusammenfassend Thier JuS-Lernbogen 2/1999 Seite L 9 ff).

2. Modifizierte Zweikondiktionentheorie (Lehre von der Gegenleistungskondiktion)

Die inzwischen wohl h.M. in der Literatur geht angesichts der Schwächen der Saldotheorie vom Grundsatz der Zweikondiktionentheorie aus, schränkt aber die Berufung auf § 818 III (1. Fallgruppe) wegen des Unterganges des Gegenstandes aufgrund einer teleologischen Reduktion des § 818 III ein. Danach darf sich ein Partner eines gegenseitigen Vertrages wegen des Untergangs des ihm geleisteten Gegenstandes nicht auf § 818 III berufen, wenn er für den Untergang "verantwortlich" ist. Nach a.A. (Canaris, Medicus) kommt es auf “Verschulden” nicht an, sondern alleine auf Zurechenbarkeit: § 818 III schützt beim nichtigen gegenseitigen Vertrag zwar den guten Glauben an die Wirksamkeit des Vertrags. Man darf also - solange man glaubt, dass ein wirksamer Vertrag vorliegt - darauf vertrauen, die Sache behalten zu dürfen und bei Verlust keinen Ersatz leisten zu müssen. Allerdings weiß man dann auch, dass man die Gegenleistung erbringen muss bzw. diese ebenfalls “verloren” ist. Deswegen ist § 818 III dann nicht anzuwenden, wenn der Verlust der Sache “zurechenbar” ist. Für diese Frage wird im wesentlichen auf die Wertung der §§ 104 ff abgestellt (Larenz/Canaris SR II/2 § 73 III 4; Medicus/Lorenz, SBT Rn. 1188). De facto ist die modifizierte Zweikondiktionenlehre also eine mehrfache teleologische Reduktion von § 818 III (bzw. eine Analogie zu §§ 819 I, 818 IV), welche im Ergebnis nur dort von Bedeutung ist, wo die Saldotheorie aus og. Gründen “versagt”. Allerdings wird § 818 III dadurch nicht bedeutungslos. Auch bei Wirksamkeit des gegenseitigen Vertrages hätte der Bereicherungsschuldner nur seine eigene Gegenleistung erbracht. Ist der Wert des ihm geleisteten Gegenstandes höher, so haftet er dennoch nur bis zur Höhe seiner Gegenleistung (Medicus SR BT Rn. 696: “Opfergrenze”). Weiter ist § 818 III dann uneingeschränkt anwendbar, wenn der Schutzzweck der nichtigkeitsauslösenden Norm der faktischen Durchführung des Synallagmas entgegensteht, so insbesondere bei Minderjährigen oder bei arglistiger Täuschung. Es gelten also inhaltlich die gleichen Ausnahmen wie bei der Saldotheorie.

Überblick Lorenz/Riehm, JuS-Lern CD ZivilR I Rn. 432;
Thier JuS-Lernbogen 2/1999 Seite L 9 ff

Übungsfälle Köhler, PdW AT, Fall 24; PdW SchuldR II, Fall 219, 220.

Zur Vertiefung Larenz/Canaris SchuldR II/2 § 73 III; Staudinger-S.Lorenz § 818 BGB Rn. 41 ff.





§ 37 Bereicherungsrecht, Teil 6: Nichtleistungskondiktionen

  1. Bezeichnung der Beteiligten, Interessenlage


  2. Nicht rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb


    1. Ggü. der „Eingriffskondiktion“ kondiktionsfester Erwerb: Gutgläubiger Erwerb (§ 932 BGB), Ersitzung (§ 937 Abs. 1 BGB)
    2. Bereicherungsrechtliche Korrektur: Verarbeitungsfälle (§ 951 BGB)

  3. Eingriffskondiktion


    1. Zweck
      1. Rechtsfortwirkungsanspruch des Zuweisungsgehalts einer Rechtsposition
      2. Abgrenzung zum Schadensersatz
    2. Rechte mit Zuweisungsgehalt
      1. Absolute und dingliche Rechte
      2. Recht zum Besitz, aber nicht schlichter Besitz
      3. Obligatorische Rechte
    3. Erscheinungsformen
      1. Eingriff durch den Schuldner
      2. Eingriff durch den Gläubiger oder Dritte
      3. Ohne menschliches Zutun
    4. Weitere Behelfe: Vindikation, Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz

  4. Eingriff durch wirksame entgeltliche Verfügung (§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB)


    1. Wirksame Verfügung eines Nichtberechtigten im eigenen Namen
      1. Einwilligung (§185 Abs. 1 BGB)
      2. Gutgläubiger Erwerb (§§ 932 ff, 892 f, 2366 BGB, § 366 HGB)
      3. Genehmigung (§ 185 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB)
        1. Alternative zur Vindikation vom "Erwerber"
        2. Möglichkeit der Genehmigung auch nach Eigentumserwerb nach § 950 BGB
        3. Bedingte Genehmigung?
        4. Doppelliquidation (BGHZ 52, 39)
    2. Anspruchsinhalt: "Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten"
      1. Objektiver Wert oder (höherer erzielter) Erlös
      2. § 687 Abs. 2 BGB ("unechte GoA") bei wissentlichem Eingriff in fremden Rechtskreis
      3. Kein Abzug des an den Vormann gezahlten Kaufpreises: Parallele zur Vindikation und Zumutbarkeitserwägungen

  5. Eingriff durch unentgeltliche Verfügung: Verfolgungsanspruch (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)


    1. Wirksame Verfügung
    2. Unentgeltlichkeit: Geringere Schutzwürdigkeit des unentgeltlichen Erwerbers
    3. Abgrenzung zu § 822 BGB

  6. Eingriff durch Leistungsannahme (§ 816 Abs. 2 BGB)


    1. Wirksame (befreiende) Leistung an einen Nichtberechtigten
      1. Leistungsempfänger als Bereicherungsschuldner
      2. Gutgläubige befreiende Leistung
        1. Überbringer einer Quittung (§ 370 BGB)
        2. Zession (§§ 407, 409 Abs. 1 BGB)
        3. Leistung an Scheinerben (§ 2367 BGB)
        4. Leistung an den Buchberechtigten (§ 893 BGB)
      3. Nachträgliche Genehmigung (§§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 S. 1 BGB)
    2. Anspruchsinhalt

  7. Bereicherungsrechtliche Korrektur des (originären) Eigentumserwerbs


    1. Die Fälle
      1. Verbindung (§§ 946, 947 Abs. 2 BGB)
      2. Vermischung bzw. Vermengung (§§ 948, 947 Abs. 2 BGB)
      3. Verarbeitung (§ 950 BGB)
    2. Rechtsfolge des § 951 Abs. 1 BGB (Rechtsgrundverweisung): auf Wertersatz (Geld) gerichteter Bereicherungsanspruch


  8. Verwendungskondiktion


    1. Begriffsdefinition
    2. Verwendungen innerhalb bestehender Vertragsbeziehung
    3. Verwendungsersatz bei Nichtigkeit des Vertrags
    4. Subsidiarität gegenüber Geschäftsführung ohne Auftrag
    5. Subsidiarität gegenüber den Regeln aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 994 ff BGB)
    6. Verbleibender Anwendungsbereich: Verwendung eines Nicht-Besitzers

  9. Rückgriffskondiktion


    1. Leistung an den Gläubiger
    2. Vorrangig: Legalzession
    3. Originärer Anspruch des Leistenden gegen den befreiten Schuldner bei der Gesamtschuld (§ 426 Abs. 1 BGB)
    4. Auftrag (§ 670 BGB) oder berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683 BGB)
    5. Verbleibender Anwendungsbereich
      1. Leistung auf fremde Schuld aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag
        - Verweis des § 684 S. 1 BGB auf das Bereicherungsrecht (Rechtsfolgenverweisung)
      2. Schutz des Schuldners wie bei Zession (§§ 404, 406 ff BGB)
    6. Nachträgliche Änderung der Tilgungsbestimmung bei irrtümlicher Leistung

  10. Umfang des Bereicherungsanspruchs bei Nichtleistungskondiktionen


    1. Naturalrestitution, Wertersatz
    2. Maßgeblichkeit des objektiven Wertes
    3. Minderjährige (analoge Anwendung von § 828 Abs. 2 BGB)
    4. Keine Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Kaufpreis
    5. Aufgedrängte Bereicherung

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 42
Looschelders, SBT § 53
Medicus/Lorenz SBT §§ 137 – 139 Rn. 1189 ff.
Larenz/Canaris, SBT II/2 § 69

b) Speziell

Hüffer, JuS 1981, 263 Die Eingriffskondiktion

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 201 - 213

d) Rechtsprechung

BGHZ 40, 272 Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach §§ 946 ff BGB und Bereicherungsausgleich nach §§ 951, 812 BGB: Vorrang der Leistungsbeziehung ("Einbau-Fälle")
BGHZ 56, 228 Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach §§ 946 ff BGB und Bereicherungsausgleich nach §§ 951, 812 BGB: Ausnahmen vom Vorrang der Leistungsbeziehung bei Bösgläubigkeit ("Einbau-Fälle" bei verlängertem EV und Abtretungsverbot)
BGHZ 55, 176 Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach § 950 BGB, "Vorrang" der Leistungskondiktion und Wertung des § 935 BGB ("Jungbullenfall")
BGHZ 52, 39 Keine Doppelliquidation bei Verfügung eines Nichtberechtigten: Gesamtschuld zwischen Dieb und Verfügendem
BGHZ 56, 131 Anspruch aus § 816 I 1 BGB: Genehmigung der (unwirksamen) Verfügung eines Nichtberechtigten bei bereits erfolgtem Eigentumserwerb des Dritten nach §§ 946 ff BGB
BGHZ 107, 340 Rückwirkende Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten?
BGH NJW 1999, 1026 Bereicherungsausgleich bei pflichtwidriger Verfügung eines Treuhänders, Verfügungsbegriff in § 816 I BGB; keine Anwendung von § 822 BGB bei Bösgläubigkeit des primären Bereicherungsschuldners
BGH NJW 2002, 3317 Vertragsfreiheit und Vertragstypenwahl: Keine Definitionsfreiheit der Parteien; Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Bereicherungsausgleich bei Arbeitsleistungen unter Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG: Rückgriffskondiktion des Entleihers
BGH NJW 2007, 689 Eingriffskondiktion und Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei unbefugter kommerzielle Nutzung eines Bildes; Recht am eigenen Bild absoluter Personen der Zeitgeschichte, kommerzielle Werbung und Satire (Fall Lafontaine)
BGH NJW 2007, 216 (Keine) Eingriffskondiktion des Sicherungseigentümers bei Vermietung des Sicherungsgutes; keine analoge Anwendung von § 816 I BGB, kein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag
BGH NJW-RR 2009, 705 Bereicherungsanspruch nach § 816 II BGB nach Genehmigung einer nicht befreienden Leistung an einen Nichtberechtigten (§ 362 II, 185 BGB) und Insolvenz des Schuldners
   




§ 38 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen

  1. Leistungskette


    1. Beispiel: "Streckengeschäft", "abgekürzte Lieferung"
    2. Bedeutsamkeit der Zuweisung der Kondiktion - Probleme des Durchgriffs
      1. Insolvenzrisiko - Zug-um-Zug-Einrede (§ 273 BGB)
      2. Entgegenstehen von Einwendungen
      3. Bedeutsamkeit auch für Dritte
    3. Parteiinteressen
      1. Erhaltung der Einwendungen aus dem jeweiligen Kausalverhältnis, Schutz vor Einwendungen aus fremden Rechtsverhältnis
      2. Insolvenzrisiko des jeweils ausgesuchten Vertragspartners
    4. Kein Durchschlagen des Mangels in einem Verhältnis auf das jeweils andere Verhältnis
    5. Doppelmangel, "Kondiktion der Kondiktion"?

  2. Dreiecksverhältnisse, insbesondere Anweisung: Leistung und Zuwendung


    1. Die Beteiligten und ihre Rechtsverhältnisse
      1. Produzent – Händler – Endabnehmer
      2. Lieferant – Bauunternehmer – Bauherr
      3. Bank – Auftraggeber – Empfänger
      4. Dritter – Schuldner Gläubiger
      5. Angewiesener – Anweisender – Anweisungsempfänger
      6. Deckungs- und Valutaverhältnis (Austauschverhältnis)
    2. Gleichlauf der Ergebnisse gegenüber der Leistungskette
      1. Leistungsbegriff
      2. Subsidiaritätsregel
    3. Regel-Ausnahme-Verhältnis
      1. Regel: Kein Durchgriff, Kondiktion "über's Dreieck"
      2. Ausnahmen

  3. Zusammentreffen von zwei Leistungen


    1. Mangel des Deckungsverhältnisses
    2. Mangel des Valutaverhältnisses
    3. Doppelmangel

  4. Zusammentreffen von Leistung mit Eingriffserwerb („Einbaufälle“)
    1. Wirksame entgeltliche Verfügung durch den Nichtberechtigten (§ 816 I 1 BGB) - Kondiktionsfestigkeit des gutgläubigen Erwerbs
    2. Rechtsfortwirkungsanspruch (Gedanke des "Vindikationsersatzes")
      1. Vindikation gegen den Erwerber bei unwirksamer Verfügung des Nichtberechtigten
      2. Verbrauch oder Verarbeitung durch den Erwerber bei unwirksamen Erwerb vom Nichtberechtigten ("Jungbullenfall" BGHZ 55, 176 ff)

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker SBT, § 40 Rn. 10 ff
Looschelders, SBT § 56
Medicus/Lorenz, SBT § 140 Rn. 1215 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 § 70

b) Speziell

Lorenz JuS 2003, 729 ff, 839 ff Bereicherungsrechtliche Drittbeziehungen

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 191 – 197

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1999, 1393 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Unentgeltliche Zuwendung
BGHZ 55, 176 Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach § 950 BGB, "Vorrang" der Leistungskondiktion und Wertung des § 935 BGB ("Jungbullenfall")
BGHZ 40, 272 Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach §§ 946 ff BGB und Bereicherungsausgleich nach §§ 951, 812 BGB: Vorrang der Leistungsbeziehung ("Einbau-Fälle")
BGHZ 56, 228 Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach §§ 946 ff BGB und Bereicherungsausgleich nach §§ 951, 812 BGB: Ausnahmen vom Vorrang der Leistungsbeziehung bei Bösgläubigkeit ("Einbau-Fälle" bei verlängertem EV und Abtretungsverbot)
BGH NJW 1999, 2890 Leistungsbeziehungen bei Zahlung durch Banküberweisung, Rückabwicklung eines nichtigen Kaufvertrags und werterhöhende Maßnahmen des Käufers (Verhältnis Leistungskondiktion/ Eingriffskondiktion)
BGHZ 111, 382 Leistungsbeziehungen bei nichtiger und nicht zurechenbarer Anweisung (Überweisungsfälle)
BGHZ 105, 365 Bereicherungsrechtlicher Leistungsbegriff bei rechtsgrundloser Zahlung an den Zessionar
BGH NJW 2000, 1718 Bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse: Bereicherungsausgleich bei Drittleistung i.S.v. § 267 BGB (Rechtsgrundlose Zahlung des Versicherers an den Geschädigten), Beweislast für das Fehlen des Rechtsgrundes
BGH NJW 2001, 2880 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Vorrang der Leistungsbeziehung" (Subsidiaritätsdogma)
BGH NJW 2002, 3772 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen ("Doppelmangel in der Bereicherungskette") bei Leistungen eines Versicherers; subjektive Voraussetzungen und Wissenszurechnung im Rahmen von § 814 BGB
BGH NJW 2003, 582 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (Anweisungslage): "Empfängerhorizont contra Zurechnung" Kondiktion bei nicht zurechenbarem Rechtsschein einer Anweisung, keine Anwendung von § 817 BGB auf die Nichtleistungskondiktion; Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht des Kondiktionsschuldners
BGH NJW 2002, 2871 Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse: Bereicherungsausgleich bei irrtümlicher (Über-)Leistung des Drittschuldners auf eine gepfändete Forderung
BGH NJW 2003, 3193 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenfällen: Zahlung an den (vermeintlichen) Legalzessionar einer (existierenden) Forderung
OLG Frankfurt/M. Urt. v.29. 11. 2002 - 24 U 91/01 Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse ("Anweisungslage"): Kein "Vorrang der Leistungsbeziehung" bei irrtümlicher Doppelausführung eines Überweisungsauftrags durch eine Bank: Empfängerhorizont contra Zurechnung bei Nichtvorliegen einer Anweisung
BGH NJW 2004, 1315 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (Anweisungslage bei nicht zurechenbarer Anweisung eines Geschäftsunfähigen); IPR: Abgrenzung von Bereicherungsstatut, Personalstatut (Geschäftsfähigkeit), Gesellschaftsstatut (ges. Vertretung) und Vollmachtstatut
BGH NJW 2005, 60 Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse: Leistungsbegriff, Empfängerhorizont und Vorrang der Leistungsbeziehung
BGH NJW 2005, 1356 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Leistungsbegriff, Verfolgung eines doppelten Leistungszwecks (Zahlung an den Zessionar zur Tilgung der abgetretenen Forderung und zur Erreichung einer Freistellungserklärung)
BGH NJW 2005, 1369 Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis: Zahlung auf eine nichtbestehende Forderung an den Scheinzessionar, Leistungskondiktion gegen den Zedenten
BGH NJW 2005, 3213 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen bei Ausführung eines Überweisungsauftrags auf ein anderes Konto des Empfängers: Empfängerhorizont versus Zurechenbarkeit des Rechtsscheins einer Leistung
BGH WM 2004, 1230 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: (Keine) Leistungskondiktion bei nicht zurechenbarer Anweisung bzw. unwirksamer Abtretung; Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Zulässigkeit der „Rückwirkung“ einer Änderung der Rechtsprechung; Folgen einer unwirksamen Beschränkung der Revisionszulassung
BGH NJW 2006, 503 Leistungsbeziehungen und Bereicherungsausgleich bei der Banküberweisung; Leistungsbestimmung aus dem Empfängerhorizont und Zurechenbarkeit; Leistung an einen Dritten und Genehmigung nach §§ 362 II, 185 BGB
BGH v. 6.7.2012 - V ZR 268/11 Bereicherungsausgleich bei rechtsgrundloser Zahlung an den Zessionar: Anspruch gegen den Zedenten
BGH v. 16.5.2015 - XI ZR 243/13 Bereicherungsausgleich bei nicht autorisierten Banküberweisungen (Direktkondiktion der Bank gegen den Überweisungsempfänger)




Übersicht
Subsidiaritätsprinzip (Vorrang der Leistungskondiktion)
Das Subsidiaritätsprinzip (oder Vorrangprinzip) besagt (nach h.M.), dass eine allgemeine Eingriffskondiktion nur dann in Betracht kommt, wenn der Gegenstand nicht durch eine (vorrangige) Leistung erlangt wurde.

Grund für diese Privilegierung des Leistungsempfängers – die insbesondere im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen Bedeutung erlangt – ist die Wertung, dass Vermögensverschiebungen nur im Rahmen der jeweiligen Leistungsverhältnisse abgewickelt werden sollen, damit den Parteien der jeweils zugrundeliegenden Kausalverhältnisse ihre Einwendungen erhalten bleiben. Wer einen Gegenstand durch Leistung erhalten hat, soll grundsätzlich darauf vertrauen können, dass er den Leistungsgegenstand behalten kann, sofern "sein" Kausalverhältnis intakt ist, bzw. dass er – bei fehlerhaftem Kausalverhältnis – nur mit seinem Partner abrechnen muss (abstrakter Vertrauensschutz durch das Subsidiaritätsprinzip im Gegensatz zum konkreten Vertrauensschutz nach § 818 III).

Daher kommt es nach h.M. darauf an, ob der Empfänger den Gegenstand durch Leistung (gleich von wem) erlangt hat.

Das Subsidiaritätsprinzip ist aber kein starres Schema, sondern ist an die Wertungen der übrigen Rechtsordnung (insbesondere des Sachenrechts) gebunden. Danach ist eine Leistung ausnahmsweise in folgenden Fällen nicht vorrangig (d.h. eine Eingriffskondiktion besteht, obwohl der Gegenstand durch Leistung erlangt wurde):

  • Nach dem Gedanken des § 935 I, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Anspruchssteller abhandengekommen (und trotzdem in das Vermögen des Anspruchsgegners gelangt) ist.

    • Hauptbeispiel ist der Einbau gestohlenen Materials durch einen Dritten: Würde der Dritte das gestohlene Material zuerst nach §§ 929, 932 zu übereignen versuchen, würde der Rechtserwerb an § 935 I scheitern. Wenn nun das Eigentum durch den Einbau nach § 946 übergeht, ist der frühere Eigentümer nicht weniger schutzwürdig.


  • Nach dem Gedanken des § 932 II, wenn der Anspruchsgegner bösgläubig hinsichtlich der Berechtigung des Dritten war, ihm den Vorteil zu verschaffen, und der Vorteil dennoch in sein Vermögen gelangt ist (wiederum z.B. über § 946).


  • Nach dem Gedanken der §§ 816 I 2, 822 bei unentgeltlichem Erwerb des Vorteils. Hier zeigen die genannten Vorschriften, dass der Gesetzgeber den unentgeltlichen Erwerber für weniger schutzwürdig hält; ihm können keine Einwendungen gegen einen Vertragspartner abgeschnitten werden.





Übersicht

Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse



Fehlerhafte Anweisungslagen Drittleistung, § 267 BGB Vertrag zugunsten Dritter Zession
Beispiel: K verkauft an D, kauft seinerseits bei V, der direkt an D liefern soll (abgekürzte Lieferung, Streckengeschäft)
(s. auch PdW SchuldR II Fall 191, 192)
Beispiel: Bezahlung fremder (angeblicher) Schulden
(s. PdW SchuldR II Fall 195)
Beispiel: Abgekürzte Lieferung, bei welcher D einen eigenen Anspruch gegen V haben soll.
(s. PdW SchuldR II Fall 196).
Beispiel: Abtretung einer nichtexistenten Forderung, (vermeintlicher) Schuldner zahlt an Zessionar.
(s. PdW SchuldR II Fall 197; BGHZ 105, 365)
Mängel der Kausalverhältnisse: Kondiktion entlang der Kausalverhältnisse (Vorrang der Leistungsbeziehung). Bei Nichtigkeit des Vertrags K/D (Valuta- bzw. Austauschverhältnis) nur Leistungskondiktion K/D. Wenn Kausalverhältnis K/V (Deckungsverhältnis) nichtig, hat K Befreiung von einer Verbindlichkeit ggü. D erlangt, bei Doppelmangel aber nicht Kondiktion der Kondiktion. Veranlasste Drittleistung: Vermeintlicher Schuldner hat Kondiktion gegen den Leistungsempfänger (Arg.: Parallele zur Anweisungslage) Kondiktion des Versprechenden gegen den Versprechensempfänger
Arg.: Parallele zu einem Mangel im Deckungsverhältnis bei Anweisungsfällen, zwar leistet der Schuldner im Unterschied zu den Anweisungsfällen, weil D einen Anspruch gegen ihn hat, jedoch soll die Stellung des im VzG ggü. der bloßen Anweisung gestärkt, nicht geschwächt werden.
Kondiktion des Schuldners bei dem Zedenten
Arg.: Parallele zu einem Mangel im Deckungsverhältnis bei Anweisungsfällen
Mängel der Anweisung: Direktkondiktion des Angewiesenen gegen den Leistungsempfänger "in sonstiger Weise" (sog. "Rückgriffkondiktion"), Arg.: Mangels Weisung keine zurechenbare vorrangige Leistungsbeziehung (str.)
s. auch BGHZ 111, 382
Drittleistung aus eigenem Antrieb: Direktkondiktion des Leistenden (Arg.: Es liegt keine zurechenbare Anweisung vor) Direktkondiktion des V gegen D ausnahmsweise in Analogie zu § 822 BGB bei unentgeltlichem Valutaverhältnis sowie bei Zurechenbarkeitsmängel in der Person des Versprechensempfängers




§ 39 Deliktsrecht, Teil 1: Überblick

  1. Schutz des Geschädigten versus Bewegungsfreiheit des Handelnden


  2. Unterschied zwischen vertraglichen und deliktischen Schadenersatzansprüchen


    1. Gehilfenzurechnung: §§ 278, 831 BGB
    2. Grundsätzlich kein Ersatz primärer Vermögensschäden
    3. Beweislastverteilung: §§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB bzw. §§ 831 - 838 BGB

  3. Einzeltatbestände statt großer Generalklausel


    1. Enge Bindung der Rechtsprechung durch Vorgaben des Gesetzgebers
    2. Kleine Generalklauseln - Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung

  4. Zweispurigkeit des Haftungsrechts


    1. Verschuldenshaftung: §§ 823 - 853 BGB
    2. Gefährdungshaftung: Nebengesetze, z.B. StVG, ProdHaftG etc.

  5. Verschuldenshaftung


    1. Haftungsbegründung
      1. Tatbestand: Verletzung eines geschützten Rechts durch verursachtes generell vorwerfbares Verhalten
      2. Haftungsbegründende Kausalität und Zurechnung
      3. Rechtswidrigkeit: Erfolgsunrecht oder Handlungsunrecht
      4. Verschulden
        1. Verschuldensfähigkeit und Billigkeitshaftung (§§ 827 ff BGB)
        2. Subjektive Vorwerfbarkeit
    2. Haftungsausfüllung: Zu ersetzender Schaden, haftungsausfüllende Kausalität

  6. Gefährdungshaftung (Grundmodell)


    1. Haftung des Verursachers für den (erlaubten) Betrieb einer Gefahrenquelle
    2. Ratio: Kongruenz von Nutzen und Risiko
    3. Betragsbeschränkungen

  7. Wechselwirkungen zwischen Deliktsrecht und Versicherungsrecht


    1. (Obligatorische) Haftpflichtversicherung (§ 3 PflVersG, 158c, 158f VVG)
    2. Regress im Wege der Legalzession (§ 67 VVG)
    3. Das Verhältnis von Haftung und Versicherung (Trennungsprinzip) und seine Aufweichung (BGHZ 127, 186)

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 44
Looschelders, SBT § 56
Medicus/Lorenz, SBT §§ 141 - 143, 152 - 155 Rn. 1227 ff, 1364 ff

b) Speziell

Medicus, Jura 1996, 561 Gefährdungshaftung im Zivilrecht

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 224 – 229

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1997, 865 Haftungsbegründende Kausalität bei mittelbarer Verursachung ("Geldtransporter-Fall")
BGHZ 132, 164 Haftungsbegründende Kausalität bei mittelbarer Verursachung und psychisch vermittelter Kausalität ("Verfolgerfälle")
BGHZ 93, 351 Psychisch vermittelte Kausalität und Zurechnungszusammenhang: Ersatzpflicht für Schockschäden
BGHZ 56, 163 ff Schockschaden durch Nachricht vom Unfalltod eines nahen Angehörigen
BGH NJW-RR 2007, 1395 Haftung für Schockschäden naher Angehöriger, Einfluss des Mitverschuldens des Primärgeschädigten, keine Erstreckung des Haftungsausschlusses nach § 105 I SGB VII
BGHZ 98, 135 Handlungsbegriff im Deliktsrecht, Beweislast für das Nichtvorliegen einer Handlung wg. Bewusstlosigkeit ("Herzinfarkt am Steuer")
BGHZ 127, 186 Schmerzensgeld kraft Billigkeit nach § 829 BGB trotz fehlenden Verschuldens: Verhältnis von Haftung und Versicherung
Hinweis: Das Schmerzensgeld ist nun in § 253 II BGB, der § 847 BGB a.F. ersetzt, geregelt.
BGH NJW 2003, 2018 Haftungsausschluss bei Teilnahme an Sportveranstaltungen: Rechtliche Grundlage, Voraussetzungen und Grenzen
LG Nürnberg-Fürth NJW 1999, 3721 Äquivalenz, Adäquanz und der Schutzzweck der Norm: Ein abschreckendes Beispiel (nicht nur für Fußballprofis)
AG Regensburg NJW 2000, 1047 Verschulden, Kausalität und hysterische Katzen
BGH NJW 2005, 1420 Fluggesellschaft als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, Haftung wegen eines Reisemangels nach § 651 f BGB: Kausalität, Adäquanz und Schutzzweck der Norm bei herausgeforderter Selbstgefährdung ("Herausforderungsfall")
BGH NJW 2007, 2113 Eingeschränkte Deliktsfähigkeit von Kindern im Alter von 7 - 9 Jahren bei Unfällen im Straßenverkehr (§ 828 II BGB): Voraussetzung der "typischen Überforderungssituation"
BGH NJW 2007, 2764 Kausalität bei Schockschäden - psychisch vermittelte Kausalität und Zurechnungszusammenhang
BGH NJW 2008, 147 Voraussetzung der Haftungsprivilegierung von Kindern im Straßenverkehr gem. § 828 Abs. 2 BGB; Erfordernis einer "typischen Überforderungssituation", teleologische Reduktion
BGH NJW 2010, 537 Haftung für Verletzungen beim Wettkampfsport; keine haftungsbegründende Wirkung des Versicherungsschutzes (versicherungsrechtliches Trennungsprinzip)
BGH v. 26.2.2013 - VI ZR 116/12 Haftungsbegründende Kausalität; objektive Zurechnung, Schutzzweck
BGH v. 27.1.2015 - VI ZR 548/12 Ersatzfähigkeit von "Schockschäden" naher Angehöriger bei Miterleben des tödlichen Unfalls
BGH v. 29.11.2016 - VI ZR 606/15 Voraussetzung des Schadensersatzes aus Billigkeitsgründen nach § 829 BGB ("Millionärsparagraph"); keine Berücksichtigung einer freiwilligen Haftpflichtversicherung (versicherungsrechtliches Trennungsprinzip)




§ 40 Deliktsrecht, Teil 2: Handlungsbegriff und Tatbestände

  1. Handlungsbegriff (§ 827 BGB)


    1. Aktives Tun
    2. Unterlassen
      1. Rechtspflicht zum Handeln
      2. Hauptfall: Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
        1. Begründung
        2. Inhalt und Umfang
        3. Übertragung der Erfüllung auf Gehilfen
        4. Fallgruppen
      3. Abgrenzung: Die (doppelte) Rolle von Verkehrssicherungspflichten bei der Rechtswidrigkeit nur mittelbarer Verletzungshandlungen
         
  2. Tatbestand (§ 823 Abs. 1 BGB)


    1. Persönlichkeitsgüter bzw. persönliche Rechtsgüter
      1. Leben, Körper, Gesundheit, Schutz des nasciturus
      2. Freiheit
      3. Nicht geschütztes Rechtsgut: Ehre, allgemeine Handlungsfreiheit
      4. Rechtsfortbildung: Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
        1. Gründe für die Rechtsfortbildung
        2. Fallgruppen, abzuwägende Interessen und Beispiele

        3. aa) Ehrverletzungen
          bb) Zeichnung eines falschen Bildes einer Person in der Öffentlichkeit
          - "Ginseng-Fall", BGHZ 35, 363 ff; "Herrenreiter", BGHZ 26, 349 ff; Ehrverletzungen durch Schmähkritiken "Fernsehansagerin", BGHZ 39, 124  
          cc) Schutz vor wirtschaftlicher Nutzung
          dd) Vererblichkeit der vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ("Marlene Dietrich" - BGH NJW 2000, 2195; Klaus Kinski -
          BGH NJW 2007, 684)
          ee) Eindringen in eine fremde Intimsphäre "Schacht-Briefe" BGHZ 13,334 ff; Caroline v. Monaco" BGHZ 128, 1 ff; 131, 332 ff; "Pornodarsteller" BGH NJW 2012, 767
          ff) Postmortaler Persönlichkeitsschutz "Mephisto" BGHZ 50, 133 und BVerfGE 30,173 ff;"Emil Nolde" BGHZ 107, 384
        4. Rechtsfolgen
    2. Eigentum
      1. Konkurrenz zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 992 BGB)
      2. Eingriff in das Eigentumsrecht
      3. Eingriff in die Substanz: Zerstörung oder Beschädigung
      4. Eingriffe in die Sachnutzung
    3. Sonstige Rechte
      1. Geschützte Rechtspositionen
        1. Beschränkt dingliche Rechte, z.B. Pfandrecht, Hypothek, Grundschuld, Anwartschaftsrecht
        2. Andere absolute Rechte, insbesondere Immaterialgüterrechte
        3. Weitere sonstige Rechte

        4. aa) Berechtigter Besitz
          bb) Elterliches Sorgerecht
          cc) Ehe (räumlich-gegenständlicher Bereich)
      2. Nicht geschützter Bereich
        1. Forderungsrechte, bloßes Vermögen, primäre Vermögensverletzung
        2. Beispiele

        3. aa) Verletzter Arbeitnehmer
          bb) Beschädigtes Stromkabel
      3. Rechtsfortbildende Durchbrechung dieser Regel: Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
        1. Auffangtatbestand - subsidiärer Rechtsbehelf
        2. Schutzobjekt
        3. Betriebsbezogenheit - unmittelbarer Eingriff
        4. Beispiele

        5. aa) Rechtswidrige Streiks
          bb) Blockade

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 45
Looschelders SBT §§ 58 - 60
Medicus/Lorenz, SBT §§ 144 - 148 Rn. 1270 ff

b) Speziell

Frommeyer, JuS 2002, 13 Persönlichkeitsschutz nach dem Tode und Schadensersatz – BGHZ 143, 214 ff. („Marlene Dietrich“) und BGH, NJW 2000, 2201f. („Der blaue Engel“)
Raab, JuS 2002, 1041 Die Bedeutung der Verkehrspflichten und ihre systematische Stellung im Deliktsrecht
Staake/von Bressendorf, JuS 2015, 781 Grundfälle zum deliktischen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 230 - 241

d) Rechtsprechung

BGHZ 29, 65 ff Haftung für Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Stromkabelfall)
BGHZ 50, 133 Postmortaler Persönlichkeitsschutz - "Mephisto"
BGHZ 55, 153 ff; vgl. dazu auch BGHZ 137, 90 = BGH NJW 1998, 377 sowie BGH v. 21.6.2016 - VI ZR 403/14 Eigentumsverletzung durch Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit
BGHZ 67, 359 Schwimmerschalterfall ("weiterfressender Mangel", Mangelfolgeschaden)
BGHZ 86, 240 (Keine) Haftung für "wrongful life"
BGHZ 86, 256 "Gaszugfall": Deliktische Ansprüche des Käufers einer mangelhaften Sache bei "weiterfressendem Mangel"
BGHZ 138, 230 Eigentumsverletzung bei Verbindung von mangelhaften mit mangelfreien Teilen
BGHZ 111, 168 Elterliches Sorgerecht als absolutes Recht: Ersatz der Detektivkosten bei Entführung durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil
BGHZ 124, 52 Schmerzensgeldanspruch wegen Vernichtung einer Spermakonserve.
BGHZ 137, 90 = NJW 1998, 377 Recht zum Besitz als "sonstiges Recht" i.S.v. § 823 I BGB, Haftung für Vorenthaltung der Gebrauchsmöglichkeit, Rechtswidrigkeit von Demonstrationsblockade
BGH NJW 1990, 908 Eigentumsverletzung durch die Kaufsache ("Weinkorkenfall")
BGH NJW 1999, 279 ff Haftung aus §§ 823, 824 BGB bei geschäftsschädigenden Äußerungen über ein Unternehmen (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb)
BGH NJW 1999, 2364 Umfang von Verkehrssicherungspflichten gegenüber Kindern
BVerfG NJW 1971, 1645 Postmortaler Persönlichkeitsschutz und Freiheit der Kunst ("Mephisto-Beschluss")
BVerfG NJW 1999, 1322 Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen (Fall Helnwein)
BVerfG NJW 2000, 1021 Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts versus Pressefreiheit (Caroline v. Monaco)
OLG München NJW-RR 1994, 925 Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Dauer
BGH NJW 2000, 2195 und
BGH NJW 2007, 684
Kommerzielle Interessen am Persönlichkeitsrecht: Vererblichkeit ("Marlene Dietrich"); Dauer des Schutzes ("Klaus Kinski")
BGH NJW 2000, 2201 Recht am eigenen Bild bei nachgestellter Szene ("Der blaue Engel")
BGH NJW 2001, 971 ff Deliktsrecht: (Keine) Ersatzpflicht mittelbarer (Vermögens-)Schäden Dritter
BGH NJW 2001, 1274 Differenzhypothese und "normativer" Schadensbegriff (Vorteilsausgleichung)
BGH NJW 2001, 1346 (Keine) Eigentumsverletzung des späteren Käufers bei Beschädigung eines Grundstücks ("Quasi-Weiterfresser-Schaden")
BGH NJW 2001, 2019 Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Rockkonzerts; Bedeutung von DIN-Normen zur Konkretisierung von Verkehrssicherungspflichten
BGH NJW 2001, 2023 Deliktische Haftung für mittelbare Verletzungshandlungen: Erfordernis der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (angestellter Wachmann missbraucht Dienstwaffe)
BGH NJW 2001, 3183 Schadensersatzanspruch des Kontoinhabers gegen den (unberechtigt) Überweisenden
BGH NJW 2002, 504 Haftung des Erstschädigers für Dauerschaden durch Zweitschädigung, Haftung des Zweitschädigers bei vorgeschädigtem Opfer (Haftungsausfüllende Kausalität und Zurechnungszusammenhang)
BGH NJW 2002, 2232 "Ich bring' dich um, du S ...": Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenz, Adäquanz) bei selbstschädigendem Verhalten des Verletzten (psychisch vermittelte Kausalität - "Herausforderungsfälle" - )
BGH NJW 2002, 2566 Schadensersatzanspruch des umgangsberechtigten Elternteils wegen Nichtgewährung des Umgangs: Umgangsrecht (§ 1684 I BGB) als absolutes (sonstiges) Recht i.S.v. § 823 I BGB
BGH NJW 2003, 1040 (Keine) Ersatzfähigkeit des Schadens einer Eiskunstläuferin bei Verletzung ihres Paarlaufpartners: Keine Ersatzfähigkeit primärer Vermögensschäden, kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
BGH NJW 2004, 356 Begriff des Schutzgesetzes i.S.v. § 823 II BGB (Halteverbot an Baustelle); Voraussetzung einer Eigentumsverletzung (§ 823 I BGB) durch Nutzungsbeeinträchtigung ohne Eingriff in die Sachsubstanz; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – Erfordernis der Betriebsbezogenheit des Eingriffs
BGH NJW 2004, 762 Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Abwägung zur Pressefreiheit, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegen Presseberichte („Sabine Christiansen“)
BGH NJW 2004, 1034 Beseitigungsanspruch analog § 1004 I BGB bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Frage („rhetorische Frage“: "Im Bett mit Caroline?")
BGH NJW 2005, 1423 Deliktische Haftung beim Werkvertrag ("weiterfressender" Mangel): Keine Haftung aus § 823 I BGB bei Verletzung des Äquivalenzinteresses auch bei Schädigung bereits bestehenden (unbeschädigten) Eigentums des Bestellers, Abgrenzung zum Integritätsinteresse (Stoffgleichheit)
BGH NJW 2005, 2844 Kunstfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht bei real existierender Person als Romanfigur (Maxim Biller "Esra")
BGH NJW 2006, 610 Verkehrssicherungspflichten bei einer Theateraufführung (Schuss auf der Bühne): Begründung und Umfang von Verkehrssicherungspflichten
BGH NJW 2007, 689 Eingriffskondiktion und Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei unbefugter kommerzielle Nutzung eines Bildes; Recht am eigenen Bild absoluter Personen der Zeitgeschichte, kommerzielle Werbung und Satire (Fall Lafontaine)
BGH NJW 2007, 762 Verletzung von Verkehrssicherungspflichten: Entstehen und Umfang von Verkehrssicherungspflichten
BGH NJW 2007, 1981 und
BGH v. 6.3.2007 - VI ZR 52/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht bei Bildveröffentlichungen Prominenter - Pressefreiheit (Art. 5 I GG) und allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG); "abgestuftes Schutzkonzept" der §§ 22, 23 KUG
BGH NJW 2007, 2588 Zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Forenbetreibern für Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einzelne Forenbesucher
BGH NJW 2008, 1440 Übertragung von Verkehrssicherungspflichten: Wandlung zur Aufsichtspflicht auch bei unwirksamen Vertrag; Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
BGH NJW 2008, 3778Inhalt und Umfang deliktischer Verkehrssicherungspflichten; Haftung wegen Verletzung vertraglicher Schutzpflichten nach §§ 280 I, 241 II BGB; Beweislast bzgl. der Kausalität, Anscheinsbeweis
BGH NJW 2011, 479 Voraussetzungen einer Eigentumsverletzung (§ 823 I BGB) durch Fotografieren eines Gebäudes; Einfluss des öffentlichen Rechts bei privatrechtlichem Handeln eines Hoheitsträgers; Verhältnis zum Urheberrecht
BGH NJW 2012, 767 Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Presseveröffentlichungen; Abgrenzung von Intim-, Privat- und Sozialsphäre; Persönlichkeitsrechtsverletzung bei der Verbreitung wahrer Tatsachen ("Pornodarsteller")
BGH NJW 2012, 2034 Domainname kein "sonstiges Recht" i.S.v. § 823 I BGB (Gewinn.de)
BGH NJW 2012, 2345 Störerhaftung des Betreibers eines Informationsportals bei Verbreitung fremder Nachrichten ("RSS-Feeds") für Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
EuGH, Urteil v. 25.10.2011 - verb. Rs. C-509/09 und C-161/10 (eDate Advertising GmbH und Martinez) NJW 2012, 137"eDate Advertising GmbH und Martinez"
Bedeutung des Herkunftslandprinzips nach  Art. 3 II der "e-commerce Richtlinie" bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
BGH NJW 2012, 1659 Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen ehrverletzende Äußerungen zur Rechtsverfolgung in einem Gerichtsverfahren
BGH NJW 2012, 2197 Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internet-Archive, Rechtswidrigkeit von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ("Sedlmayr-Mörder")

BGH NJW 2012, 2579

Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb; Unmittelbarkeit und Betriebsbezogenheit des Eingriffs bei "boykottähnlichen Maßnahmen"; Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung: Interessen- und Güterabwägung
BGH NJW 2013, 48 Existenz und Reichweite von Verkehrssicherungspflichten; Handeln auf eigene Gefahr; keine Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers gegen "waldtypische Gefahren"
BGH v. 14.5.2013 - VI ZR 269/12 Haftung für Persönlichkeitsrechtverletzungen durch Suchwörterergänzung bei Internet-Suchmaschinen (Google); verschuldensunabhängige Störerhaftung nach § 1004 BGB; Rechtswidrigkeit einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts; internationale Zuständigkeit nach § 32 ZPO; anwendbares Recht
BGH v. 19.2.2014 - XII ZB 45/13 Deliktsrechtlicher Schutz der Ehe (§ 823 I BGB, Art. 6 I GG): Begrenzung auf den räumlich-gegenständlichen Bereich
BGH v. 9.12.2014 - VI ZR 155/14 Begriff der Sachbeschädigung iSv § 7 StVG; Begriff des Schutzgesetzes iSv § 823 II BGB; Schutzbereich der Norm; Begriff der Eigentumsverletzung iSv § 823 I BGB bei Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit; berechtiger Besitz als "sonstiges Recht" iSv § 823 I BGB; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; keine Ersatzfähigkeit primärer Vermögensschäden nach § 823 I BGB
BGH v. 13.10.2015 - VI ZR 271/14 Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Anspruch auf Löschung intimer Bild- und Filmaufnahmen aus § 823 Abs. 1, § 1004 BGB; (absoluter) Schutz der Intimsphäre; konkludent befristetes Einverständnis 
   




Aufbauschema und Übersicht zu § 823 Abs. 1 BGB

A. Haftungsbegründung

I. Tatbestand

Der Anspruchsgegner muss eines der in § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter des Anspruchsstellers verletzt haben.

1.) Rechtsgutsverletzung

Geschützt sind:

  • Leben
  • Körper
    Schutz der äußerl. körperlichen Integrität: Weiter Begriff als "gesetzlich ausgeformter Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" (vgl. Spermakonserve-Fall BGHZ 124, 52 ff).
  • Gesundheit
    Störungen der inneren Funktionen, auch psych. und psych. vermittelte Schäden. Zum Schockschaden vgl. BGHZ 56, 163 ff, zu seelisch bedingten Folgeschäden vgl. BGHZ 132, 341 ff, zur Zurechnung psych. vermittelter Schäden vgl. BGHZ 107, 359 ff und BGH NJW 2007, 2754). Geschädigter kann auch der nasciturus oder der nondum conceptus sein (aber kein Ersatz für 'wrongful life', vgl. BGHZ 86, 240).
  • Freiheit
    Verletzt bei Beeinträchtigung der äußeren Bewegungsfreiheit, nicht geschützt ist die allg. Handlungsfreiheit. Behinderung kann aber auch psychisch vermittelt werden.
  • Eigentum
    Verletzt bei unmittelbarer Einwirkung auf die Sache (Substanzverletzung, völliger Entzug).
    Problemfälle:
    • Nutzungsbeeinträchtigung (vgl. Fleet-Fall BGHZ 55, 153 ff, Blockade-Fall BGH NJW 1998, 377)
    • Verschaffung einer mangelhaften Sache, Herstellung eines mangelhaften Werks (sog. "Weiterfresser-Problematik", vgl. Schwimmerschalter-Fall BGHZ 67, 359 ff; Gaszug-Fall BGHZ 86, 256 ff).
    • Immissionen: Eigentumsverletzung, wenn keine Duldungspflicht nach § 906 BGB. Keine Eigentumsverletzung bei nur ästhetischer Beeinträchtigung.
  • Sonstige Rechte
    Alle Herrschaftsrechte mit Ausschlussfunktion ggü. Dritten, nicht bloß relative Forderungsrechte:
    • Dingliche Rechte einschl. Anwartschaftsrechte
    • Recht zum Besitz
    • Namensrecht, Patentrecht, Aneignungsrechte
    • Mitgliedschaftsrechte
    • Familienrechtl. Positionen (Ehe: Nur Schutz des räuml.-gegenständlichen Bereichs durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, vgl. BGHZ 6, 360 ff)
    • "Rahmenrechte": Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb etc.

2.) Handeln des Anspruchsgegners

  • positives Tun, das der Bewusstseinskontrolle und der Willensbestimmung unterliegt
  • Unterlassen steht gleich bei Rechtspflicht zum Handeln
  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (VSP):
    • Anspruchsgegner ist verkehrssicherungspflichtig
    • VSP besteht ggü. dem Geschädigten
    • VSP ist verletzt

3.) Haftungsbegründende Kausalität: Zurechenbarkeit der Rechtsgutverletzung

-> s.u.

II. Rechtswidrigkeit

Die Verletzung muss rechtswidrig sein. Die Rechtswidrigkeit ist idR durch die Erfüllung des Tabestands indiziert (Lehre vom Erfolgsunrecht). Zu prüfen ist dann nur noch das Vorliegen von Rechtsfertigungsgründen (insbes. Einwilligung). Anders aber bei Erfolgsherbeiführung durch Unterlassen oder bei bloß mittelbarer Erfolgsherbeiführung sowie bei der Verletzung von "Rahmenrechten". Hier muss die Rechtswidrigkeit positiv festgestellt werden (Lehre vom Handlungsunrecht). Die Rechtswidrigkeit wird hier aus der Verletzung einer Pflicht hergeleitet ( -> Verkehrssicherungspflichten).

III. Verschulden

  • setzt Deliktsfähigkeit voraus:
    • Deliktsunfähigkeit: §§ 827, 828 I BGB
    • beschränkte Deliktsfähigkeit; § 828 II BGB
    • Als Ausnahme: Billigkeitshaftung nach § 829 BGB, vgl. hierzu die Problematik der Versicherung: BGH NJW 1995, 452 = BGHZ 127, 186 und BGH v. 29.11.2016 - VI ZR 606/15
  • Verschulden liegt vor bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, § 276 BGB. Das Verschulden muß sich nur auf die Rechtsgutverletzung, also die Primärverletzung, nicht auf die Schadensfolgen, d.h. die Haftungsausfüllung beziehen. Hier kommt es auf die Zurechenbarkeit bzw. den Schutzzweck der Norm an.


B. Haftungsausfüllung (Rechtsfolge)

Zu ersetzen ist der durch die Rechtsgutverletzung zurechenbar verursachte Schaden: Haftungsausfüllender Tatbestand, §§ 249 ff, 842 ff BGB.





Zurechnung der Rechtsgutsverletzung (Kausalität)

Der Anspruchsgegner kann wegen einer Rechtsgutverletzung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er sie kausal verursacht hat und sie ihm auch zugerechnet werden kann.
  1. Ausgangspunkt der Zurechenbarkeit ist die Prüfung der Kausalität nach der sog. Äquivalenztheorie. Danach ist eine Handlung kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele.
    • Kann von zwei Umständen jeder für sich, d. h. alternativ, hinweggedacht werden, ohne dass der konkrete Erfolg entfällt, können aber nicht beide Umstände zusammen hinweggedacht werden, so sind beide Umstände kausal - sog. alternative Kausalität
    • Führen beide Umstände nur durch ihr Zusammenwirken zum Erfolg, so sind ebenfalls beide Umstände kausal - sog. kumulative Kausalität. Ist die Kausalität nach der Äquivalenztheorie nicht feststellbar, so kann die Rechtsgutverletzung dem Anspruchsgegner grds. nicht angerechnet werden. Ausnahme: § 830 Abs. 1 S. 2.


  2. Bei nicht vorsätzlicher Erfolgsherbeiführung ist der fast grenzenlose Kausalzusammenhang i.S.d. Äquivalenz kein ausreichendes Zurechnungskriterium. Die Zurechnung wird in diesen Fällen durch die sog. Adäquanztheorie beschränkt: Adäquat kausal ist jeder Umstand, der vom Standpunkt des optimalen Beobachters und nach den dem Handelnden bekannten Umständen generell geeignet ist, einen solchen Erfolg allein oder im Zusammenwirken mit anderen Umständen herbeizuführen.
    • Bei vorsätzlicher Erfolgsherbeiführung reicht für die Zurechnung die Kausalität i.S.d. Äquivalenztheorie aus, denn für gewollte Folgen braucht die Zurechnung nicht eingeschränkt zu werden, wenn auch der Erfolgseintritt noch so unwahrscheinlich gewesen ist. Vorsätzlich herbeigeführte Tatfolgen sind immer adäquat.
    • Bei der reinen Gefährdungshaftung kommt es nach hM auf die Adäquanz nicht an, weil sie aufgrund der Anknüpfung an die Vorhersehbarkeit auf das Verschulden zugeschnitten ist. Entscheidend ist für die Zurechnung, ob es sich bei dem Verletzungserfolg um eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Rechtsverkehr nach Sinn und Zweck der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll.


  3. Trotz der Adäquanz erfolgt nach hM keine Zurechnung, wenn die Rechtsgutverletzung erst aufgrund des Hinzutretens besonderer Umstände eingetreten ist und deshalb außerhalb des Schutzzwecks der verletzten Norm liegt. Ob die Zurechnung nach dem Schutzzweck der Norm entfällt, ist durch eine Wertung zu ermitteln.
    • verhaltensbezogene Wertung:
      • Zurechnung des Erfolges trotz Adäquanz bei einer mittelbar schädigenden Handlung nur dann, wenn der (mittelbar) Handelnde die in einem speziellen Schutzgesetz aufgestellte Verhaltenspflicht oder die allg. Verkehrssicherungspflicht obj. verletzt hat.
      • in den sog. Verfolgerfällen Zurechnung nach der sog. Herausforderungsformel nur dann, wenn
        • - Verfolgter eine mit dem Gesetz im Einklang stehende Verfolgung herausgefordert hat,
        • - zwischen dem Zweck der Verfolgung und den damit verbundenen Risiken ein angemessenes Verhältnis besteht und
        • - die Rechtsgutverletzung durch die mit der Verfolgung verbundenen Risiken eingetreten ist
    • erfolgsbezogene Wertung:
      Ein sog. anlagebedingter Verletzungserfolg ist ausnahmsweise nur in Extremfällen nicht zurechenbar, z. B. extreme Schadensanfälligkeit und nur psychische Einwirkung; Schaden durch einen ganz geringfügigen, normalerweise nie zu einer derartigen Verletzung führenden Anlaß entstanden.





Aufbauschema zu § 823 Abs. 1 BGB bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

A. Tatbestand

  1. Rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes?


    1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt?

      Jede Einwirkung in die Privat- u. Intimsphäre sowie herabsetzende Äußerungen in der Öffentlichkeit stellen eine Beeinträchtigung dieses Rechtes dar. Man unterscheidet gewöhnlich folgende Fallgruppen:
      • Schutz der persönlichen Ehre
      • Schutz vor Zeichnung eines falschen Bildes in der Öffentlichkeit
      • Schutz vor wirtschaftlicher Nutzung
      • Eindringen in eine fremde Intimsphäre


    2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nur dann verletzt, wenn die Beeinträchtigung rechtswidrig ist.


      1. Beeinträchtigung ist rechtswidrig, wenn gegen ein spezielles Verbotsgesetz verstoßen wird (§ 12 BGB, § 22 KunstUrhG, BDSG) und keine Rechtfertigungsgründe eingreifen.
      2. Sonst Feststellung der Rechtswidrigkeit durch umfassende Güter- und Interessenabwägung (hM; nach zutr. Ansicht von Canaris ist in vielen Bereichen auch hier die Rw. indiziert). Zu berücksichtigen:
        • auf Seiten des Verletzten: In welche Sphäre ist eingegriffen worden (Intim-, Individual- oder Privatsphäre)? Schwere des Eingriffs; Verhalten des Verletzten, das dem Eingriff vorausgeht.
        • auf Seiten des Schädigers: Motiv und Zweck des Eingriffs; Grundrechte des einzelnen (insbesondere Art. 5 GG), Art u. Weise des Eingriffs; besondere Rechtfertigungsgründe (z. B. § 193 StGB analog)


  2. Verschulden


B. Rechtsfolge

Ersatz des durch die Rechtsgutverletzung entstandenen Schadens im Wege der Naturalrestitution (§ 249 S. 1 BGB) etwa durch Widerruf; auch Schmerzensgeld, § 847 (hM), sofern der Eingriff schwer ist, ein hoher Schuldvorwurf zu machen ist und ein Ausgleich im Wege der Naturalrestitution nicht (vollständig) möglich ist. Präventivfunktion des Schmerzensgeldes (Caroline v. Monaco I BGHZ 128, 1 ff).






Aufbauschema zu § 823 Abs. 1 BGB bei Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb


Die Haftung wegen Eingriffs in dieses Recht kommt nur in Betracht, wenn eine anderweitige Rechtsgrundlage nicht gegeben ist und eine Regelungslücke besteht. Ob ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gegeben ist, kann folgendermaßen geprüft werden:

  1. Voraussetzungen


    1. § 823 Abs. 1 anwendbar?

      Da § 823 Abs. 1 im Hinblick auf den Gewerbebetrieb ein Auffangtatbestand ist, ist diese Vorschrift nicht anwendbar, wenn Spezialbestimmungen - UWG, GWB, § 824 - eingreifen. Str. ist, ob dies auch für § 826 und § 823 Abs. 2 gilt.


    2. Voraussetzungen des § 823 Abs. 1


      1. Beeinträchtigung eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes
        1. Gewerbebetrieb: Str. ist, ob der Begriff des Gewerbebetriebes nur im üblichen Sinne, d. h. im Sinne des Gewerbe- und Handelsrechts verstanden werden soll, oder ob auch eine freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit darunter fällt, wenn sie einen organisatorischen Zusammenhang aufweist.
        2. Schutzbereich des Rechtes am Gewerbebetrieb
          Umfasst den gesamten gewerblichen Tätigkeitskreis in seinen einzelnen Erscheinungsformen, also auch Ansehen und Ruf, Kundenkreis und Geschäftsverbindungen.
        3. Unmittelbarer (= betriebsbezogener) Eingriff, der gezielt gegen den Betrieb selbst erfolgt und nicht nur gegen ein bestimmtes selbständiges Recht oder Rechtsgut (Stromkabel-Fälle)
      2. Rechtswidrigkeit

        Ist nicht indiziert, sondern muß aufgrund einer umfassenden Güter- u. Interessenabwägung positiv festgestellt werden. Dabei sind zu berücksichtigen:
        • - seitens des Verletzten: Schwere des Eingriffs, Verhalten des Verletzten vorher etc.
        • - seitens des Schädigers: Motive und Zweck des Eingriffs, Grundrechte, insbesondere Art. 5 GG, Art und Weise des Eingriffs, Rechtfertigungsgründe z. B. § 193 StGB.
      3. Verschulden


  2. Rechtsfolge


  3. Ersatz des durch die Rechtsgutverletzung entstandenen Schadens





§ 41 Deliktsrecht, Teil 3: Tatbestände der §§ 823 Abs. 2, 824, 826 BGB

  1. Schutzgesetze (§ 823 Abs. 2 BGB)


    1. Gruppen
      1. Erfolgsbezogene
      2. Verhaltensbezogene
      3. Gesetze zum Schutz des Vermögens
    2. Verwirklichung des vollen Tatbestandes des Schutzgesetzes
    3. Qualifikation als Schutzgesetz
    4. Persönlicher und sachlicher Schutzzweck der Norm
    5. Bezugspunkt des Verschuldens

  2. Kreditgefährdung - Schutz der geschäftlichen Ehre (§ 824 BGB)


    1. Unterschied zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen (Abs. 1)
    2. Rolle des berechtigten Interesses (Abs. 2)

  3. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)


    1. Bedeutung vornehmlich bei bloßen Vermögensschäden
    2. Anspruchsvoraussetzungen
      1. Schadenszufügung
      2. Vorsatz
        1. Direkter Vorsatz (dolus directus)
        2. Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
        3. Bezugspunkt des Vorsatzes
      3. Sittenwidrigkeit
    3. Fallgruppen
      1. Mitwirkung an fremder Vertragsverletzung ("Verleitung zum Vertragsbruch")
      2. Gläubigertäuschung
      3. Wissentlich falsche Auskunft
        1. Unrichtige Bonitätsauskunft
        2. Ausstellung eines unrichtigen Arbeitszeugnisses
      4. Diskriminierende Verweigerung des Vertragsschlusses (Kontrahierungszwang)
      5. Boykott
      6. Erschleichung eines vollstreckbaren Titels: Rechtskraftdurchbrechung

Literaturhinweise:

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT §§ 46, 47
Looschelders, SBT §§ 62 - 67
Medicus/Lorenz, SBT §§ 149, 150 Rn. 1316 ff.

b) Speziell

Dörner JuS 1987, 522 Zur Dogmatik der Schutzgesetzverletzung
Coester-Waltjen, Jura 2002, 102 Die Haftung nach § 823 II BGB
Köhler FS Canaris (2007) Bd. I S. 591 Die „Beteiligung an fremdem Vertragsbruch“ – eine unerlaubte Handlung?

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 242 - 244

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1998, 2818 Rechtskraftdurchbrechung eines Vollstreckungsbescheids nach § 826 BGB
RGZ 133, 388 Vertragsabschlussfreiheit und Kontrahierungszwang aus § 826 BGB ("Kritiker-Fall")
BGH NJW 2000, 2665 Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 570b BGB; (keine) Haftung aus § 826 BGB wg. Verleitung zum Vertragsbruch
BGH NJW 2000, 2896 Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB: Scheinrechnung
BGH NJW 2002, 1643 Strafrechtliche und zivilrechtliche Kausalität, Voraussetzungen des Betrugstatbestands und Kausalität i.S.v. § 823 II BGB, (möglicher) Einwand des Mitverschuldens nach § 254 I BGB bei vorsätzlichem Verhalten des Schädigers
BGH NJW 2004, 356 Begriff des Schutzgesetzes i.S.v. § 823 II BGB (Halteverbot an Baustelle); Voraussetzung einer Eigentumsverletzung (§ 823 I BGB) durch Nutzungsbeeinträchtigung ohne Eingriff in die Sachsubstanz; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – Erfordernis der Betriebsbezogenheit des Eingriffs
BGH NJW 2004, 1949 Begriff des Schutzgesetzes nach § 823 II BGB: Ermittlung des Schutzzwecks der Norm
BGH NJW 2008, 1734 Eigenhaftung des angestellten Anlageberaters für Falschberatung; Begriff des "Schutzgesetzes" i.S.v. § 823 II BGB; Eigenhaftung von Verhandlungsgehilfen aus culpa in contrahendo bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Haftung aus § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
BGH NJW 2011, 3294 Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. öffentlich-rechtlichem Schutzgesetz; Begriff des Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB): Selbständiger Handwerker kein Verrichtungsgehilfe;  Beweislast für das Verschulden
BGH v. 15.10.2013 - VI ZR 124/12

Anforderung an eine Haftung aus § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung); Beteiligung an fremden Vertragsbruch; Begriff des Vorsatzes; Voraussetzungen der Gehilfenhaftung nach § 831 BGB im Falle einer Schädigung nach § 826 BGB

BGH v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 (Keine) Haftung aus § 824 BGB für geschäftsschädigende Äußerungen bei Meinungsäußerungen; Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als "sonstiges Recht" i.S.v. § 823 I BGB; Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG); Abgrenzung zur "Schmähkritik"




§ 42 Deliktsrecht, Teil 4: Haftung aus vermutetem Verschulden

  1. Haftung für den Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)


  2. Haftung des Aufsichtspflichtigen (§ 832 BGB)


  3. Tierhalterhaftung (§§ 833, 834 BGB)


  4. Haftung für Gebäude (§§ 836 ff BGB)


  5. Fahrerhaftung (§ 18 StVG)


Rechtsprechung

BGH NJW 2009, 1954
BGH NJW 2009, 1952

"Eltern haften (nicht) für ihre Kinder" - Reichweite der Aufsichtspflicht bei der Haftung für Überwachungsverschulden nach § 832 BGB

BGH v. 6.9.2012 - VI ZR 174/11 Haftung aus § 831 BGB: Begriff des Verrichtungsgehilfen (Unterschied zum Erfüllungsgehilfen i.S.v. § 278 BGB)
BGH v. 13.12.2012 - III ZR 226/12

Analoge Anwendung der der in § 832 BGB vorgesehenen Beweislastumkehr für Aufsichtsverschulden im Rahmen der Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG





§ 43 Deliktsrecht, Teil 5: Gefährdungshaftung

  1. Grundgedanken und Grundstrukturen der Gefährdungshaftung


  2. Numerus clausus der Gefährdungshaftungstatbestände


    1. Tierhalterhaftung, § 833 S. 1 BGB
    2. Haftung des Kfz-Halters, § 7 StVG
    3. Haftung des Bahnbetriebsunternehmers, Energieanlagenbetreibers (§§ 1 ff HaftpflG)
    4. Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG, §§ 84 ff ArzneimittelG)
    5. Haftung für Luftfahrzeuge (§ 33 LuftVG)
    6. Haftung für Kernenergieanlagen (§§ 25 ff AtomG)
    7. Haftung für Wasserveränderungen (§ 22 WHG)
    8. Haftung für Umwelteinwirkungen (UmwelthaftG)
    9. Haftung des Betreibers gentechnischer Anlagen (§ 32 GentechnikG)

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT §§ 48, 54
Looschelders, SBT §§ 65, 66; 68
Medicus/Lorenz, SBT §§ 151 – 155 Rn. 1339 ff.

b) Speziell

Fuchs/Baumgärtner JuS 2011, 1057 Ansprüche aus Produzentenhaftung und Produkthaftung

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 256 - 263

d) Rechtsprechung

BGH NJW 1992, 2474 Tierhalterhaftung nach § 833 BGB und Mitverschulden bei unentgeltlich überlassenem Reitpferd
BGH NJW 1993, 528
und BGHZ 129, 353
Produzentenhaftung: Beweislastumkehr bzgl. der Fehlerursache bei besonderer Pflicht des Herstellers zur Produktprüfung, Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht bei der Produzentenhaftung und Beweislastumkehr hinsichtlich des Produktfehlers; Haftung für "Ausreißer" nach ProdHaftG ("Mineralwasser I", „Mineralwasser II“)
BGH NJW 1997, 660 Halterbegriff i.S.v. § 7 StVG bei Unterschlagung eines Kfz
BGHZ 114, 348 Gefährdungshaftung nach StVG: Begriff des "Halters" i.S.v. § 7 StVG; weite Auslegung des Begriffs der "entgeltlichen geschäftsmäßigen Beförderung" i.S.v. § 8a StVG
BGH NJW 2003, 288 Anforderungen an die Exkulpation für deliktische Schädigung durch einen Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB
BGHZ 51, 91 Deliktische Produzentenhaftung - Beweislastumkehr ("Hühnerpest-Fall")
BGH NJW-RR 2005, 1183 Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, Begriff des Nutztiers, "gemischte Nutzung" von Tieren, Beweislast, Mitverschulden und Handeln auf eigene Gefahr bei Gefährdungshaftung
BGH NZV 2005, 521 Begriff des Herstellers i.S.v. § 4 ProdHaftG: "Quasi-Herstellereigenschaft" i.S.v. § 4 I S. 2 ProdHaftG; Beweislast für die Herstellereigenschaft; Lieferantenhaftung nach § 4 III ProdHaftG
BGH NJW-RR 2006, 813 Voraussetzungen der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB; Verwirklichung der "typischen Tiergefahr" und Handeln auf eigene Gefahr
BGHZ 173, 182 Halterbegriff nach §§ 9, 17 StVG beim Leasing; Zurechnung des Mitverschuldens von Hilfspersonen über § 254 BGB im Rahmen von § 823 BGB; Zurechnung der Betriebsgefahr nach § 254 BGB im Rahmen der deliktischen Haftung
BGH NJW-RR 2008, 764 Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach § 7 StVG: Verwirklichung der typischen Betriebsgefahr
BGH NJW 2009, 1669 Produzentenhaftung nach ProdHaftG: Begriff des Produktfehlers (§ 3 ProdHaftG), berechtigte Verkehrserwartung ("Kirschtaler"), Verkehrssicherungspflichten
BGH v. 17.3.2009 - VI ZR 166/08 Gefährdungshaftung nach § 833 (Tierhalterhaftung); Handeln auf eigene Gefahr
BGH NJW 2009, 1954 und BGH NJW 2009, 1952 "Eltern haften (nicht) für ihre Kinder" - Reichweite der Aufsichtspflicht bei der Haftung für Überwachungsverschulden nach § 832 BGB
BGH NJW 2009, 3233 Haftung des Nutztierhalters: Entlastungsbeweis nach § 833 S. 2 BGB; Gefährdungshaftung des "Luxustier"-Halters (§ 833 S. 1 BGB)
BGH v. 7.12.2010 - VI ZR 288/09 Gefährdungshaftung nach § 7 StVG; Halterbegriff; keine Haftung des Halters (Leasingnehmer) gegenüber dem Eigentümer (Leasinggeber) des Fahrzeugs aus § 7 StVG; Gesamtschuldnerausgleich
BGH NJW 2013, 2661 Tierhalterhaftung (Gefährdungshaftung) nach § 833 S. 1 BGB auch bei unbefugter Benutzung eines Reitpferds; Ausschluss der Haftung bei Handeln auf eigene Gefahr
BGH v. 21.1.2014 - VI ZR 253/13 Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach § 7 StVG: Verwirklichung der typischen Betriebsgefahr (Selbstentzündung eines geparkten Kfz)





Produkthaftung nach § 1 I ProdHaftG
Übersicht


(nach: Lorenz/Riehm, JuS LernCD ZivilR I Rn. 532)


§ 1 I ProdHaftG begründet eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers von Produkten für Rechtsgutsverletzungen bei den Verwendern des Produktes.

Voraussetzungen des Anspruchs sind:

1. Anwendbarkeit des ProdHaftG

In sachlicher Hinsicht ist das ProdHaftG neben den allgemeinen deliktischen Anspruchsgrundlagen (insbesondere neben der deliktischen Produzentenhaftung nach § 823 I) anwendbar. Dagegen wird es durch die Spezialregelungen in § 84 AMG verdrängt (§ 15 I ProdHaftG). Ein vertraglicher Ausschluss der Haftung nach dem ProdHaftG ist unwirksam (§ 14 S. 2 ProdHaftG).

Rechtsgutsverletzung i.S.v. § 1 I ProdHaftG

Nach § 1 I ProdHaftG sind nur folgende Rechtsgüter geschützt:

  • Leben, Körper und Gesundheit (wie bei § 823 I, vgl. hier)
  • Eigentum, wobei der Schutz enger gefasst ist als bei § 823 I:
    Es werden nur Schäden an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt ersetzt. Damit werden die sog. Weiterfresserschäden nicht von § 1 I ProdHaftG erfasst. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Hersteller des defekten Einzelteils auch der Hersteller des Endprodukts ist. Str. ist dies allerdings für den Fall, dass ein Fehler eines zugelieferten Teils zur Zerstörung des Endprodukts führt. Nach der wohl h.L. ist hier eine Haftung nach dem ProdHaftG ausgeschlossen (vgl. Larenz/Canaris SR II/2 § 84 VI 1 c), damit die Schranken des Gewährleistungsrechts nicht durch die Gefährdungshaftung umgangen werden. Die Gegenmeinung (vgl. Palandt/Thomas § 1 ProdHaftG Rn. 6) schließt aus § 2 ProdHaftG, wonach ein Produkt auch ein Teil einer beweglichen Sache sein kann, dass in diesen Fällen für das restliche Endprodukt eine Haftung nach dem ProdHaftG besteht, insoweit also eine "andere Sache" vorliegt.
    Die beschädigte Sache muss für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt sein, d.h. sie muss hierfür sowohl nach ihrer Art als auch nach ihrer konkreten hauptsächlichen Verwendung dienen.
    Für Sachschäden im professionellen Bereich bleibt danach nur die deliktische Produzentenhaftung nach § 823 I.
    § 1 I ProdHaftG begründet dagegen - ebenso wie § 823 I - keine Haftung für primäre Vermögensschäden.

3. Produkt i.S.v. § 2 ProdHaftG

Der Begriff des Produkts ist in § 2 ProdHaftG legaldefiniert. Danach sind Produkte:

Industriell oder handwerklich hergestellte bewegliche Sachen (§ 2 S. 1 ProdHaftG) gleich welchen Aggregatzustandes (d.h. auch Wasser, Dampf und Gas als Energieträger), und Elektrizität. Auf die massenhafte Fertigung kommt es dabei nicht an, so dass auch Einzelstücke eines Handwerkers Produkte i.S.v. § 2 ProdHaftG sein können (MK/Cahn § 2 ProdHaftG Rn. 2; BGHZ 116, 104, 111 = NJW 1992, 1039, 1041 = JuS 1992, 608)

4. Produktfehler (§ 3 I ProdHaftG)

Nach § 3 I ProdHaftG ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und ggfs. beizugebender Instruktion nicht die Sicherheit für die von § 1 I ProdHaftG geschützten Güter bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden. Was in diesem Sinne erwartet werden kann, ist objektiv zu ermitteln, und zwar unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte (vgl. § 3 I ProdHaftG sowie Palandt/Thomas § 3 ProdHaftG Rn. 9 ff.):
  • Preis des Produktes (je billiger, desto geringer die Sicherheitserwartungen des Verkehrs).
  • Die Darbietung des Produkts kann Erwartungen des Verkehrs beeinflussen (Werbung mit bestimmten Eigenschaften etc.).
  • Zu rechnen ist mit bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Benutzer sowie mit vorhersehbarem bestimmungswidrigen Gebrauch, jedoch nicht mit Mißbrauch.
  • "Typ" des Benutzers (z.B. aufgrund der Werbung): Fachmann oder Laie.
Spätere Produktverbesserungen machen das Vorläuferprodukt noch nicht eo ipso fehlerhaft (§ 3 II ProdHaftG).
Im Übrigen muss das Produkt hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und Instruktion dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik (im Zeitpunkt des Inverkehrbringens) entsprechen, soweit diese objektiv erkennbar und ermittelbar sind und den anerkannten Regeln des Faches entsprechen (strenger Larenz/Canaris SR II/2 § 84 VI 1 b: Auch seriöse Mindermeinungen müssen berücksichtigt werden). Auf die individuelle Vermeidbarkeit des Fehlers kommt es dagegen nicht an; das ProdHaftG begründet also auch eine Haftung für sog. "Ausreißer" (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1624).

5. Haftungsbegründende Kausalität

Der Fehler des Produkts muß für die eingetretene Rechtsgutsverletzung kausal gewesen sein. Da es der Zweck des § 1 I ProdHaftG ist, gerade auch bei unvorhersehbaren Schäden Ersatz zu gewähren, findet nur die Äquivalenz-, nicht aber die Adäquanztheorie Anwendung.
Vom Schutzzweck des § 1 I ProdHaftG sind daher grundsätzlich alle äquivalent kausal verursachten Rechtsgutsverletzungen umfasst. Nach einer Mindermeinung in der Lit. sind aber in einer Rechtsfortbildung praeter legem Fälle der höheren Gewalt vom Schutzzweck des § 1 I ProdHaftG ausgenommen, um Wertungswidersprüche mit anderen Tatbeständen der Gefährdungshaftung zu vermeiden (Larenz/Canaris SR II/2 § 84 VI 1 e).

6. Hersteller i.S.v. § 4 ProdHaftG

Hersteller eines Produkts ist zunächst, wer als Unternehmer (d.h. nicht als Mitarbeiter) das Endprodukt, einen Grundstoff dazu oder ein Teilprodukt tatsächlich hergestellt hat (§ 4 I ProdHaftG). "Teilprodukt" ist ein Produkt, das zwar bereits hergestellt wurde, aber nicht für den Endverbraucher bestimmt ist, während "Grundstoff" nur das Material ist, aus dem wiederum ein Teil- oder Endprodukt hergestellt wird. Hersteller von Teilprodukten und Grundstoffen haften nur für die Fehlerhaftigkeit ihres Teilproduktes bzw. Grundstoffes (bzw. bei landwirtschaftlichen Primärrohstoffen gar nicht, vgl. § 2 S. 2 ProdHaftG), weil sie nur insoweit Hersteller sind (Palandt/Thomas § 4 ProdHaftG Rn. 4, 5).
Darüber hinaus wird der Begriff des Herstellers ausgeweitet:
  • Durch Einbeziehung der Quasi-Hersteller (§ 4 I 2 ProdHaftG), die Ihren Namen, ihre Marke o.ä. auf der Ware, die ein Dritter hergestellt hat, anbringen (z.B. Versandhäuser).
  • Durch Einbeziehung der Importeure aus Nicht-EWR-Staaten (§ 4 II ProdHaftG), um die Last des Prozessierens im Ausland zu vermeiden.
  • Schließlich durch Rückgriff auf den Lieferanten, wenn weder Hersteller noch Quasi-Hersteller noch Importeur auffindbar sind und der Lieferant nicht innerhalb eines Monats seinen Lieferanten oder Importeur benennen kann (§ 4 III ProdHaftG).


Die Haftung des Herstellers des Endprodukts, von Teilprodukten oder Grundstoffen, des Quasi- Herstellers und des Importeurs kann nebeneinander eintreten. Insbesondere macht ein Fehler eines Teilprodukts oder Grundstoffs regelmäßig auch das Endprodukt fehlerhaft (Palandt/Thomas § 4 Prod- HaftG Rn. 3). Mehrere Hersteller haften dabei als Gesamtschuldner (§ 5 ProdHaftG).

7. Ausschluss der Produkthaftung nach § 1 II ProdHaftG

Nach § 1 II ProdHaftG ist die Haftung des Herstellers in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
  • Wenn er das Produkt nicht willentlich in Verkehr gebracht hat (z.B. beim Diebstahl eines Prototypen)
  • Wenn das Produkt zur Zeit des Inverkehrbringens noch nicht fehlerhaft war. Dabei kommt es auf die objektive Fehlerhaftigkeit an, nicht darauf, ob der Fehler erkennbar war.
  • Wenn die Herstellung oder der Vertrieb nicht zum Zweck der Gewinnerzielung und auch nicht beruflich erfolgte
  • Wenn das Produkt dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprach, damit der Hersteller sich nicht zwischen Ungehorsam und Produkthaftung entscheiden muß. Das gilt aber nicht bei Rechtsvorschriften, die (wie die meisten) lediglich ein Mindestmaß an Sicherheit fordern. Allein durch deren Einhaltung kann sich der Hersteller der Produkthaftung nicht entziehen. Vielmehr müssen die Vorschriften gerade die konkrete (fehlerhafte) Gestaltung vorgeschrieben haben.
  • Wenn der Fehler in dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens (nicht: der Entwicklung!) nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkannt werden konnte (Entwicklungsfehler)
  • Der Zulieferer kann sich nach § 1 III ProdHaftG weiterhin dadurch von der Haftung befreien, dass er nachweist, dass die Verletzung aufgrund eines Konstruktions- oder Instruktionsfehlers des Endherstellers geschehen ist.
Die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausschlussgründe trägt der Hersteller (§ 1 IV 2 ProdHaftG)

8. Rechtsfolge des Anspruchs aus § 1 I ProdHaftG

Rechtsfolge des Anspruchs aus § 1 I ProdHaftG ist grundsätzlich Schadensersatz nach den §§ 249 ff. Jedoch gelten Modifikationen im ProdHaftG:
  • Nach § 11 ProdHaftG trifft den Geschädigten bei Sachschäden eine Selbstbeteiligung i.H.v. 500.- Euro.
  • Für das Mitverschulden gilt gem. § 6 ProdHaftG § 254 BGB entsprechend, wobei der Geschädigte sich - über § 254 II 2 hinaus - auch das Verschulden seines Sachbewahrungsgehilfen zurechnen lassen muss.
    Durch das Mitverschulden eines außenstehenden Dritten (der also weder dem Hersteller des Produkts noch dem Geschädigten zurechenbar ist) wird die Ersatzpflicht aber nicht gemindert (§ 6 II ProdHaftG). Diese Vorschrift stellt klar, dass § 840 III BGB hier nicht analog anwendbar ist.
  • Bei Gesundheits- und Körperverletzung sowie bei Tötung gelten die §§ 7 ff. Prod- HaftG, die inhaltlich im Wesentlichen den §§ 842 ff. BGB entsprechen.
  • Für Körperschäden gilt schließlich die Haftungshöchstgrenze des § 10 ProdHaftG (maximal 85 Mio. € für Schäden aus einem Produkt oder aus gleichen Produkten).

9. Verjährung/Ausschlussfrist, §§ 12 f. ProdHaftG

Der Anspruch aus § 1 I ProdHaftG verjährt gem. § 12 I ProdHaftG in drei Jahren, wobei - anders als bei § 199 BGB - bereits bloßes Kennenmüssen (d.h. einfache Fahrlässigkeit, s. § 122 II BGB) von Schaden, Fehler und Haftungspflichtigem die Frist auslöst.
Außerdem ist die Verjährung während Verhandlungen über den Schadensersatz gem. § 12 II Prod-HaftG gehemmt.
Ferner ist die Ausschlussfrist des § 13 ProdHaftG zu berücksichtigen, nach der alle Ansprüche aus dem ProdHaftG 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts materiell-rechtlich erlöschen (keine Einrede, sondern rechtsvernichtende Einwendung, die von Amts wegen zu beachten ist!).





§ 44 Deliktsrecht, Teil 6: Mehrheit von Schädigern (§§ 830, 840 BGB)

  1. Verantwortlichkeit mehrerer (§ 830 BGB)


    1. Mittäter und Beteiligte im strafrechtl. Sinne
    2. Nebentäterschaft
    3. Beteiligung mehrerer (§ 830 I 2 BGB)

  2. Art der Außenhaftung (§ 840 BGB)


Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SBT § 51
Looschelders, SBT § 68
Medicus/Lorenz, SBT § 158 Rn. 1423 ff.

b) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 248 - 250





§ 45 Deliktsrecht, Teil 7: Haftungsausfüllung

  1. Vorliegen eines Schadens
    1. Differenzhypothese (Haftungsausfüllende Kausalität)
      1. Reale Lage
      2. Hypothetische Lage
      3. Adäquanztheorie
    2. Korrekturen („Normativer Schadensbegriff“)
      1. Vorteilsausgleichung
        1. Voraussetzungen
        2. Durchführung
        3. Fallgruppen
      2. Korrekturen der hypothetischen Lage
        1. Relevanz von Reserveursachen („hypothetische Kausalität“)
        2. Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens
        3. Ersatzfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen
      3. Drittschadensliquidation

  2. Art der Ersatzleistung


    1. Naturalrestitution (§ 249 BGB)
      1. Durch den Schädiger (§ 249 Abs. 1 BGB)
      2. in Geld (§ 249 Abs. 2 BGB)
    2. Wertersatz (§ 251 BGB)
      1. Voraussetzungen des Wertersatzes
      2. Berechnung des Wertes
        1. Nutzungsausfall
        2. Verdienstausfall
      3. „Kommerzialisierung“ immaterieller Güter
        1. Vertane Freizeit
        2. Entgangene Genussmöglichkeiten
        3. Abstrakte Nutzungsmöglichkeitem
    3. Immaterielle Schäden (§ 253 BGB)
      1. Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 253 Abs. 1 BGB)
      2. Voraussetzungen
        1. Rechtsgüter des § 253 Abs. 2 BGB
        2. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
      3. Höhe des Schmerzensgeldes
        1. Genugtuungsfunktion
        2. Ausgleichsfunktion
        3. Präventivfunktion
    4. (Keine) „punitive damages“ (Strafschadensersatz)

  3. Kürzung wegen Mitverschuldens (§ 254 BGB)


    1. Mitverschulden bei der Schadensbegründung (§ 254 Abs. 1 BGB)
    2. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB)

  4. Ersatzansprüche mittelbar Geschädigter gemäß §§ 844, 845 BGB


    1. Grundsatz
      1. Beschränkung auf unmittelbar Geschädigte, kein Ersatz primärer Vermögensschäden Dritter
      2. Unterschied zum Vermögensfolgeschaden des unmittelbar Geschädigten
    2. Ausnahme bei Tötung und Verletzung (§§ 844, 845 BGB)
      1. Mittelbare Geschädigte
      2. Anrechnung von Mitverschulden (§ 846 BGB)

Literaturhinweise

a) Allgemein

Brox/Walker, SAT §§ 28 - 31,
Brox/Walker SBT § 52
Medicus/Lorenz, SAT §§ 53 - 61 Rn. 619 ff

b) Speziell

Medicus JuS 1986, 655 Ansprüche auf Schadensersatz
Medicus JuS 1979, 233 Normativer Schaden
Homann, JuS 2002, 554 Typische Probleme des Schadensersatzrechts und ihre systematische Einordnung
Spancken/Schneidebach, JuS 2012, 298 Die Berechnung des zu ersetzenden Schadens anhand der §§ 249 ff. BGB – Ein Leitfaden

c) Übungsfälle

PdW SchuldR II Fälle 251 – 255

d) Rechtsprechung

BGHZ 56, 163 ff Schockschaden durch Nachricht vom Unfalltod eines nahen Angehörigen
BGHZ 97, 14 Anspruch auf Ersatz fiktiver Operationskosten?
BGHZ 115, 364 Restitution und Kompensation: Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung bei Beschädigung von Kfz
BGH NJW 1968, 2287 Haftungsausfüllende Kausaliät und Schutzzweck der Norm
BGH NJW 1993, 3321 Integritätsinteresse und Wertersatz: Vorrang der Naturalrestitution
BGH NJW 1996, 2023 Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen "Erstschädiger" und "Zweitschädiger" bei Vorliegen einer Haftungseinheit
BGH NJW 2001, 1274 Differenzhypothese und "normativer" Schadensbegriff (Vorteilsausgleichung)
BGH NJW 2001, 2250 Grundsatz der Naturalrestitution: Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten nach § 249 S. 2 BGB bei Veräußerung des beschädigten Gegenstands unter Abtretung von Ersatzansprüchen (Änderung der Rspr.)
BGH NJW 2002, 504 Haftung des Erstschädigers für Dauerschaden durch Zweitschädigung, Haftung des Zweitschädigers bei vorgeschädigtem Opfer (Haftungsausfüllende Kausalität und Zurechnungszusammenhang)
BGH NJW 2007, 2695 Anwendung der Grundsätze der schadensrechtlichen Vorteilsausgleichung (§ 242 BGB) bei Gewährleistungsansprüchen in der werkvertraglichen Leistungskette
BGHZ 173, 182 Halterbegriff nach §§ 9, 17 StVG beim Leasing; Zurechnung des Mitverschuldens von Hilfspersonen über § 254 BGB im Rahmen von § 823 BGB; Zurechnung der Betriebsgefahr nach § 254 BGB im Rahmen der deliktischen Haftung
BGH v. 20.3.2012 - VI ZR 114/11

Psychisch vermittelte Kausalität, kein Ersatz von "Schockschäden" bei Tötung eines Haustiers; Gefährdungshaftung nach § 7 StVG, Anrechnung der Betriebsgefahr des Geschädigten nach § 17 StVG