Systematischer Examensvorbereitungskurs im Zivilrecht

(mit Klausuren)

 

2. Block: Vertragliche Schuldverhältnisse, Leistungsstörungen, Gewährleistung
 

Sommersemester 2005

 

 


 

Zeit/Ort: Montag, 14.00 - 17.00 Uhr, Hauptgebäude Hs. 223
Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr, Schellingstr. 3 Hs. E 04
Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr, Schellingstr. 3 Hs. E 04
Beginn/Ende: 9.5.2005 - 8.6.2005
Klausuren: 13.5.; 20.5. und 27.5., Hauptgebäude Hs. 201
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  Manuskriptfassung (pdf) des Beitrags Schuldrechtsmodernisierung – Erfahrungen seit dem 1. Januar 2002, in: Egon Lorenz (Hsrg.); Karlsruher Forum 2005 (im Erscheinen)
 

 



Inhaltsübersicht

 

1. Abschnitt: Allgemeines Leistungsstörungsrecht



2. Abschnitt: Vertragliche Schuldverhältnisse, Gewährleistung



 

1. Abschnitt: Allgemeines Leistungsstörungsrecht

 

 

§ 1          Überblick über das allgemeine Leistungsstörungsrecht

 

A.             Die Pflichtverletzung als zentraler Haftungstatbestand

 

I.               Systematik des Leistungsstörungsrechts

 

1.              § 280 BGB als zentrale Anspruchsgrundlage

2.              Anknüpfung des Gewährleistungsrechts an das Allgemeine Leistungsstörungsrecht

 

II.              Begriff der Pflichtverletzung

 

1.              Leistungsbezogene Pflichten

a)              Ausblieben der Leistung

b)              Verspätung der Leistung

2.              Leistungsunabhängige Pflichten (Schutz- und Obhutspflichten, § 241 II BGB)

 

B.             Vertretenmüssen (§ 276 BGB)

 

I.               Vorsatz und Fahrlässigkeit

II.              Übernahme von Garantien und Beschaffungsrisiken

III.            Beweislast bei Pflichtverletzung (§ 280 I 2, 619a, § 311a II 2 BGB)

 

C.             Rechtsfolgen der Pflichtverletzung

 

I.               Vom Vertretenmüssen abhängige Rechtsfolgen

 

1.              Anspruch auf Schadensersatz: § 280 I BGB als zentrale Anspruchsgrundlage

2.              Schadensarten

 

a)              “Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung” (§ 280 III, 281- 283 BGB)

b)              Schadensersatz “neben der Leistung”

(1)            Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung (§ 280 II, 286 BGB)

(2)            Sonstiger Schadensersatz

c)              Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)

 

II.              Vom Vertretenmüssen unabhängige Rechtsfolgen

 

1.              Rücktrittsrecht wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (§§ 323, 326 V BGB)

2.              Nacherfüllungsanspruch (§§ 439, 634 BGB)

3.              Minderungsrecht (§§ 441 I, 638 BGB)

 

D.             Folgen für den Prüfungsaufbau im Gutachten (= Klausur)

 

E.             Nebenpflichtverletzungen

 

I.               Systematik: Anknüpfung an den Pflichtverletzungstatbestand (§ 280 BGB)

II.              “Positive Forderungsverletzung” (§§ 241 II, 280 I, III, 284, 324 BGB)

III.            “Verschulden bei Vertragsschluß” - culpa in contrahendo - (§§ 311 II, III, 241 II, 280 I BGB)

 

F.             Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

 

G.            Außerordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (§ 314 BGB)

 

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

Fälle 33 – 41

 

Rechtsprechung:

 

 

BGH v. 26.1.2005 - VIII ZR 79/04

Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssen nach § 280 I S. 2 BGB n.F. bei Rechtsirrtum

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

§ 2          Die  Verantwortlichkeit des Schuldners – Vertretenmüssen

 

A.             Das Verschuldensprinzip und seine Ausnahmen

 

B.             Verschulden (§ 276 BGB)

 

I.               Vorsatz

1.              Tatsachen und Rechtswidrigkeit (Vorsatztheorie)

2.              Bedingter Vorsatz (dolus eventualis) - bewußte Fahrlässigkeit

3.              Fahrlässigkeit (§ 276 II BGB)

a)              Objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab

b)              Einfache (leichte) Fahrlässigkeit

c)              Grobe Fahrlässigkeit

(1)            Schlechthin unentschuldbares Verhalten

(2)            Abgrenzung zum bedingten Vorsatz

(3)            Bedeutung

(i)    Annahmeverzug (§ 300 Abs. 1 BGB)

(ii)   Gutgläubiger Erwerb (§ 932 Abs. 2 BGB)

 

II.              Verschuldensfähigkeit (§§ 276 Abs. 1 S. 2, 827 f BGB)

 

III.            Haftungsmilderungen

 

1.              Gesetzliche Haftungsmilderungen

a)              Ausschluß von einfacher Fahrlässigkeit (zB §§ 300 I, 521, 599, 680, 968 BGB)

b)              Beschränkung auf die eigenübliche Sorgfalt (“diligentia quam in suis”)

(1)            Bedeutung (§ 277 BGB)

(2)            Anwendungsfälle (zB §§ 346 III 1 Nr. 3, 690, 708, 1359, 1664, 2131BGB)

2.              Vertraglicher Haftungsmilderungen (§ 276 Abs. 2 BGB, § 309 Nr. 7 BGB)

 

IV.           Haftungsverschärfungen: Haftung ohne Verschulden

 

1.              Zufallshaftung (zB § 287 S. 2 BGB)

2.              Übernahme einer Garantie

3.              Übernahme eines Beschaffungsrisikos

a)              Gattungsschulden

b)              Stückschulden

 

V.            Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzl. Vertreter (§ 278 BGB)

 

1.              Zurechnungsnorm

2.              Begriff des Erfüllungsgehilfen, Abgrenzung zum Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)

3.              Handlung in Erfüllung einer Pflicht des Schuldners

4.              Freizeichnungsmöglichkeit

5.              Umfang der Verschuldenszurechnung

a)              Verschuldensfähigkeit

b)              Verschuldensmaßstab

6.              Eigenhaftung des Schuldners für Auswahl- und Überwachungsverschulden

7.              Haftung für gesetzliche Vertreter

8.              Verfassungsmäßig berufene Vertreter - Organverschulden (§ 31 BGB)

 

 

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

 

95 - 100

 

Rechtsprechung:

 

 

BGH v. 26.1.2005 - VIII ZR 79/04

Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssen nach § 280 I S. 2 BGB n.F. bei Rechtsirrtum

BGH v. 10.2.2005 - III ZR 258/04

Begriff des Erfüllungsgehilfen: Abgrenzung vom Handeln "in Erfüllung" einer Verpflichtung und "bei Gelegenheit"; kein Zurücktreten des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bei Arglist des Erfüllungsgehilfen

 


§ 3          Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände

 

A.             Aufgabe der Differenzierung des früheren Rechts

 

B.             Befreiung von der Primärleistungspflicht (§ 275 BGB)

 

I.               Erfaßte Unmöglichkeitstatbestände

 

1.              “Unechte” Unmöglichkeit (§ 275 II, III BGB), Abgrenzung zur Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

2.              Vorübergehende Unmöglichkeit

3.              Teilweise Unmöglichkeit

4.              „Qualitative“ Unmöglichkeit

 

II.              Verschuldensunabhängige Rechtsfolgen („funktionelles Synallagma“)

 

1.              Befreiung von der Gegenleistungspflicht (§ 326 BGB)

2.              Surrogat (§ 285 BGB)

3.              Rückforderung erbrachter Gegenleistung nach Rücktrittsfolgenrecht (§§ 326 IV, 346 ff BGB)

4.              Rücktrittsrecht (§ 326 V BGB) bei Teilleistung und mangelhafter Leistung (§ 326 I 2), Minderung (§ 441)

 

III.            Schadensersatzansprüche

 

1.              Anfängliche subj./obj. Unmöglichkeit (§§ 275 IV, 311a II BGB)

a)              Pflichtverletzung: Vorvertragliche Pflicht

b)              Vertretenmüssen

c)              Verbleibender Raum für eine Garantiehaftung

d)              Inhalt des Schadensersatzanspruchs: Surrogations- oder Differenztheorie

2.              Nachträgliche subj./obj. Unmöglichkeit (§§ 275 IV, 280, 283 BGB)

a)              Pflichtverletzung

b)              Vertretenmüssen (§§ 280 I 2, 619a BGB)

c)              Inhalt des Schadensersatzanspruchs: Surrogations- oder Differenztheorie

3.              Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit

 

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

 

Fälle 9 – 32, 58 - 66

Beispielsfall aus der Vorlesung (nach OLG Karlsruhe ZGS 2004, 477 = NJW 2005, 989)

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Rechtsprechung:

 

 

RGZ 84, 125

Unmöglichkeit bei beschränkter Gattungsschuld (Vorratsschuld): Anteilige Befriedigung aller Gläubiger bei unzureichender Größe der Gattung?

BGHZ 141, 179

Keine subj. Unmöglichkeit bei Wiederbeschaffungsmöglichkeit

BGH NJW 1994, 515

Einstandspflicht für Gattungsschulden nach § 279 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Leistungserschwerungen ("Wirtschaftliche Unmöglichkeit"

BGH NJW 1988, 699

Unverhältnismäßige Aufwendungen und Unmöglichkeit - "Modellfall" zu § 275 Abs. 2 BGB n.F.

BGH NJW 2001, 2878

Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verzug (Fixgeschäft), Haftung nach § 326 BGB und Entbehrlichkeit der Fristsetzung (Musikproduktionsvertrag)

BGH NJW 2002, 595

Unmöglichkeit und Risikoverteilung beim Dienstvertrag: "Tic Tac Toe" und der Beleuchter oder: "Kollateralschäden des Zickenkriegs"

LG Rottweil NJW 2003, 3139

Rücktritt bei teilweiser Unmöglichkeit – Erfordernis des Interessefortfalls (§ 326 Abs. 5 i.V.m. § 323 BGB)

OLG Karlsruhe ZGS 2004, 477 = NJW 2005, 989

Gleichstellung von vorübergehender und endgültiger Unmöglichkeit bei Unzumutbarkeit weiteren Abwartens; Haftung wegen anfänglichen Unvermögens nach § 311a II BGB: keine gesetzliche Garantiehaftung

BGH NJW 2003, 3341

Abgrenzung von der Bringschuld zur Gattungsschuld, Erfüllungsort bei Versandhandel, Konkretisierung und Gefahrtragung nach neuem und nach altem Schuldrecht (Unterscheidung zwischen Preis- und  Leistungsgefahr)

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

§ 4          Die Verspätung der (möglichen) Leistung

 

A.             Systematik

 

B.             Verschuldens- und verzugsunabhängiges Rücktrittsrecht nach § 323 BGB

 

I.               Fälligkeit

 

1.              Grundsatz

2.              Rücktritt vor Fälligkeit (§ 323 IV BGB)

 

II.              Fristsetzung

 

1.              Inhalt und Funktion

2.              Entbehrlichkeit der Fristsetzung

 

III.            Fristablauf

 

IV.           Rechtsfolgen

 

1.              Fortbestand des Primärleistungsanspruchs nach Ablauf der Frist

2.              Rücktrittsrecht

3.              Verhältnis zum Schadensersatzanspruch (§ 325 BGB)

4.              Situation des Schuldners

 

C.             Verzug (§ 286 BGB)

 

I.               Voraussetzungen des Verzugs

 

1.              Fällige und durchsetzbare Leistungspflicht

a)              Einrede aus § 214 BGB

b)              Einrede aus § 320 BGB

c)              Einrede aus § 273 BGB

2.              Mahnung/Mahnungsersatz (§ 286 I BGB)

a)              Charakter, notwendiger Inhalt

b)              Zeitpunkt         

c)              Bestimmung/Bestimmbarkeit des Leistungszeitpunkts (§ 286 II Nr. 1, 2 BGB)

d)              Entbehrlichkeit der Mahnung (§ 286 III BGB)

e)              30-Tages-Regelung (§ 286 III BGB)

3.              Vertretenmüssen (§ 286 IV BGB)

a)              Eigenständige Bedeutung von § 286 IV BGB

b)              Zeitpunkt

 

II.              Rechtsfolgen

 

1.              Haftung des Schuldners (§ 287 BGB)

2.              Verzugszinsen (§ 288 BGB)

3.              Verzögerungsschaden (§ 280 I, II BGB)

a)              Begriff des Verzögerungsschadens

b)              Verhältnis zum Schadensersatz statt der Leistung

 

III.            Beendigung des Verzugs

1.              Leistungserbringung

2.              Stundung

3.              Erlöschen der Forderung

4.              Entstehung von Einreden

5.              Annahmeverzug des Gläubigers

 

D.             Schadensersatz "statt der Leistung" (§§ 280 I, III, 281 BGB)

 

I.               Fristsetzung

 

1.              Voraussetzungen

2.              Entbehrlichkeit der Fristsetzung

 

II.              Fristablauf, Schicksal des Primärleistungsanspruchs (§ 281 IV BGB)

 

III.            Vertretenmüssen: Das Problem des Bezugspunkts

 

IV.           Inhalt des Schadensersatzanspruchs (§ 281 I 3 BGB)

1.              “Kleiner” Schadensersatz

2.              “Großer” Schadensersatz

3.              Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB)

4.              Verhältnis zum Verzugsschaden

 

V.            Anspruch auf Aufwendungsersatz (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)

 

E.             Gläubigerverzug (§§ 293 ff BGB)

 

I.               Voraussetzungen

 

1.              Erfordernis der Mitwirkung des Gläubigers für die Leistungserbringung durch den Schuldner

2.              Erfüllbarkeit (§ 271 BGB)

3.              Ordnungsgemäßes Angebot

a)              Tatsächliches Angebot (§ 294 BGB)

b)              Wörtliches Angebot (§ 295 BGB)

c)              Entbehrlichkeit des wörtlichen Angebots (§ 296 S. 1 BGB)

4.              Nichtannahme durch den Gläubiger, Verweigerung der Mitwirkung

a)              Irrelevanz des Verschuldens

b)              Unberechtigte Verweigerung der Zug um Zug geschuldeten Gegenleistung (§ 298, §§ 320, 273 BGB)

5.              Kein Ausschluß des Annahmeverzugs

a)              Leistungsfähigkeit des Schuldners (§ 297 BGB)

b)              Vorübergehende Annahmeverhinderung (§ 299 BGB)

c)              Vertretenmüssen durch den Schuldner (§ 242 BGB)

 

II.              Rechtsfolgen

 

1.              Keine Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht

2.              Haftungsmilderung (§ 300 I BGB)

3.              Wegfall der Verzinsungspflicht und der Herausgabe fiktiver Nutzungen (§§ 301 f BGB)

4.              Recht zur Besitzaufgabe (§ 303 BGB)

5.              Erstattung der Mehraufwendungen (§ 304 BGB)

6.              Übergang der Leistungsgefahr bei Gattungsschulden (§§ 243 II, 300 II BGB)

7.              Übergang der Preisgefahr (Vergütungsgefahr) bei Unmöglichkeit (§ 326 II Alt. 2 BGB)

8.              Hinterlegungs- und Versteigerungsmöglichkeit, freihändiger Verkauf (§§ 372, 383 BGB, § 373 HGB)

 

III.            Verhältnis zum Schuldnerverzug: Schadensersatzpflicht des Gläubigers aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs

 

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

 

Fälle 43 – 57,  84 - 88

 

Rechtsprechung:

 

 

LG Bonn v. 30.10.2003 - 10 O 27/03

Schadensersatz statt der Leistung: Rentabilitätsvermutung und  Aufwendungsersatz (Verhältnis zu § 284 BGB): Entbehrlichkeit der Setzung einer Nacherfüllungsfrist bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer; Mangelverdacht als Sachmangel i.S.v. § 434 BGB

OLG Naumburg NJW 2004, 2022

Entbehrlichkeit der Nacherfüllungsfrist bei  Erfüllungsverweigerung; Gewährleistung für Sachmängel, die zwischen Vertragsschluß und Gefahrübergang eintreten

OLG Köln ZGS 2003, 392

Sachmängelhaftung beim Kauf von Standardsoftware,  Fristsetzungserfordernis für den Rücktritt, inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung, Voraussetzungen der Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 440 BGB

BGHZ 116, 244

Zurückbehaltungsrecht des Schuldners und Einrede des nichterfüllten Vertrages im Prozeß

BGH NJW-RR 1997, 622

Zeitpunkt der Mahnung (nicht vor Fälligkeit); Entbehrlichkeit der Mahnung bei "Selbstmahnung"

BGH NJW 1999, 3115

Zuvielforderung bei der Mahnung

BGH NJW 1998, 2132

Inhaltliche Anforderungen an die Mahnung; kein Verzug mangels Verschuldens bei notwendiger verweigerter Mitwirkung des Gläubigers

BGH NJW 2001, 2878

Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verzug (Fixgeschäft), Haftung nach § 326 BGB und Entbehrlichkeit der Fristsetzung (Musikproduktionsvertrag)

BGH NJW 2002, 2553

Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden: Beweiserleichterung des § 252 BGB, (keine) Warnobliegenheit nach § 254 II 1 BGB

BGH NJW 1995, 3381

Verjährungsbeginn nach § 477 BGB a.F. (= § 438 II BGB n.F.) bei Holschuld und Annahmeverzug des Käufers 

BGH NJW 2000, 2663

Keine Feststellungsklage auf Bestehen von Annahmeverzug

BGH NJW 2002, 3541

Abgrenzung von Unmöglichkeit und Verspätung der Leistung bei Dauerschuldverhältnissen; Schicksal der Gegenleistung bei Unmöglichkeit; keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung (§ 390 BGB); (keine) Einrede des nichterfüllten Vertrags im Falle des Annahmeverzugs

BGH v. 9.2.2005 - VIII ZR 22/04

Gesetzliche Vertragsübernahme nach § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete"): Fortbestand des Verzugs bei Veräußerung der Mietsache, Haftung des Erwerbers für nach dem Erwerb eingetretene Verzugsschäden

 

 

 

 

 

 



 

§ 5          Schlechtleistung und Verletzung von nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten

 

A.             Kodifikation des bisherigen Rechts

 

I.               Schutzzweck

II.              Haftung für Hilfspersonen

 

B.             Pflichtenmaßstab: Schutz- und Obhutspflichten  (§ 241 II BGB)

 

C.             Rechtsfolgen der Pflichtverletzung

 

I.               (Einfacher) Schadensersatz (§ 280 I BGB, Integritätsinteresse)

II.              Schadensersatz statt der Leistung (§ 282 BGB)

III.            Rücktrittsrecht (§ 324 BGB), Verhältnis zum Schadensersatz

 

D.             Vertretenmüssen, Maßstab

 

E.             Folgen der Vereinheitlichung im Besonderen Schuldrecht: Das Problem der Mangelfolgeschäden (Schlechtleistung)

 

F.             Schlechtleistung in anderen Schuldverhältnissen ohne gesetzliche Gewährleistungsregeln

 

 

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

 

Fälle 67 – 73

 

Rechtsprechung:

 

 

BGHZ 93, 23 ff

Haftung aus pVV: Haftungsmaßstab bei Verletzung einer Schutzpflicht ("Kartoffelpülpe-Fall)



 

§ 6          Die Verletzung vorvertraglicher Pflichten (Verschulden bei Vertragsschluß -  culpa in contrahendo)

 

A.             Historische Entwicklung

 

I.               Entdeckung durch R. v. Ihering

 

II.              Schwächen des Haftungsrechts

 

1.              Zurechnung von Gehilfenverhalten

2.              Verjährung

3.              Beweislast beim Vertretenmüssen

4.              Ersatzfähigkeit primärer Vermögensschäden

 

III.            Kodifizierung durch das SchuldrechtsmodernisierungsG 2002

 

B.             Vorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II, III BGB)

 

I.       Abgrenzung zum “Jedermann-Verhältnis”

 

II.     Aufnahme von Vertragsverhandlungen (§ 311 II Nr. 1 BGB)

 

III.    Anbahnung eines Vertrages (§ 311 II Nr. 2 BGB)

 

IV.  “Ähnliche geschäftliche Kontakte” (§ 311 II Nr. 3 BGB)

 

C.             Parteien

 

I.               Minderjährige

 

II.              Haftung Dritter (§ 311 III BGB)

 

1.              Inanspruchnahme besonderen Vertrauens

2.              Wirtschaftliches Eigeninteresse

 

III.            Schutz Dritter

 

D.             Pflichtenmaßstab (§ 241 II BGB), Fallgruppen

 

I.               Geschützte Rechtsgüter

 

II.              Allgemeine Schutzpflichten (“Deliktsähnliche” Fälle)

 

III.            Haftung für nicht zustandegekommene/unwirksame Verträge

 

IV.           Schutz vor “unerwünschten Verträgen”

 

E.             Rechtsfolgen

 

I.               Differenzhypothese (§ 249 I BGB)

 

II.              Verletzung von Schutzpflichten

 

III.            Nicht zustandegekommene/unwirksame Verträge

 

IV.           Unerwünschte Verträge, insbes. Vertragsaufhebung

 

F.             Konkurrenzprobleme

 

I.               c.i.c. und Irrtumsanfechtung (“fahrlässige Täuschung”)

 

II.              c.i.c. und Gewährleistungsrecht

 

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

 

Fälle 74 – 83

 

Rechtsprechung:

 

 

RGZ 78, 239

Linoleumrollenfall

RGZ 104, 265

Haftung aus c.i.c. bei Nichtzustandekommen eines Vertrages wegen Totaldissenses ("Weinsteinsäure-Fall")

BGHZ 60, 319

Haftung für fahrlässige Falschangaben über mängelbegründende Eigenschaften, Konkurrenz §§ 459 ff BGB a.F. (Sachmängelgewährleistung) zur c.i.c. ("Seegrundstück-Fall")

BGHZ 66, 51

Gemüseblattfall (Sorgfaltspflichten in der Vertragsanbahnung mit Schutzwirkung für Dritte)

BGH NJW 1990, 1658

Haftung für fahrlässige Falschangaben über den Kaufgegenstand beim Unternehmenskauf (Bierumsatz einer Gaststätte), Konkurrenz der §§ 459 ff BGB a.F. (Sachmängelgewährleistung) zur c.i.c.

BGH NJW 1996, 1884

Treuwidriger Abbruch von Vertragsverhandlungen bei formgebundenem Vertrag

BGH NJW 1997, 1233

Eigenhaftung des Vertreters/ Verhandlungsgehilfen aus c.i.c.

BGH NJW 1998, 2900

Schadensersatz aus c.i.c. auf das Erfüllungsinteresse aus einem nicht abgeschlossenen Vertrag

BGH NJW 1999,1404

Haftung für fahrlässige Falschangaben über den Umsatz eines verkauften Unternehmens, Konkurrenz §§ 459 ff BGB a.F. (Sachmängelgewährleistung) und c.i.c.

BGH NJW 2000, 1254

Vertragsaufhebung aus c.i.c. bei schuldhaften positiven Falschangaben über den Wert der Kaufsache (Sammlermünzen)

BGH NJW 2000, 3642

Eigenhaftung des Maklers für Falschangaben; Haftungsausfüllung

BGH NJW 2001, 284

Wiederkaufsrecht zum Verkehrswert  und Aufklärungspflicht des Käufers über den Wert des verkauften Gegenstands: Haftung aus culpa in contrahendo bei erkannter Fehleinschätzung aufgrund eines besonderen Treueverhältnisses

BGH NJW 2001, 360

Auskunfts- und Testathaftung gegenüber Dritten: Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber geprellten Anlegern eines Kapitalanlagemodells aus culpa in contrahendo; Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung

BGH NJW 2001, 436

Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung (Bauträgermodell), Vertragsfreistellung im Wege des Schadensersatzes für culpa in contrahendo, Erfordernis des Vermögensschadens

BGH NJW 2001, 962 ff

Haftung aus culpa in contrahendo: Schutzzweck vorvertraglicher Aufklärungspflichten

BGH NJW 2001, 1065

Haftung aus culpa in contrahendo wegen Nichtaufklärung über Provisionszahlung an den Verhandlungsgehilfen des Vertragspartners ("Schmiergeldzahlung")

BGH NJW 2001, 2716

Haftung des scheinbaren Vertragspartners aus culpa in contrahendo, Haftungsausfüllung

BGH NJW 2002, 1335

Haftung eines Dritten aus culpa in contrahendo (Fallgruppe des wirtschaftlichen Eigeninteresses); Bedeutung des Mitverschuldenseinwands

BGH NJW 2002, 2774

Verhältnis von Drohungsanfechtung (§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB); Anspruch auf Vertragsaufhebung wegen Drohung aus culpa in contrahendo (jetzt: §§ 280 I, 311 II, 241 II, 249 S. 1 BGB); Rechtswidrigkeit der Drohung

BGH NJW-RR 2003, 1037

Verschulden bei Vertragsschluß: Haftung Dritter aus c.i.c. und Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des vorvertraglichen Pflichtenverhältnisses (§ 311 Abs. 3 BGB); Haftungsausfüllende Kausalität und Schutzzweck der verletzten Pflicht bei Beratungsfehlern

BGH NJW 2003, 2824

Bedeutung der Bezeichnung „fabrikneu“ beim Kauf eines Kfz – konkludente Beschaffenheitsvereinbarung, Aufklärungspflichten des Verkäufers bei bevorstehendem Modellwechsel, Haftung aus culpa in contrahendo

BGH NJW 2004, 2301

Umfang von Aufklärungspflichten des Verkäufers; Haftung für  selbständige und unselbständige Beratungspflichten des Verkäufers

BGH v. 26.1.2005 - VIII ZR 175/04

Eigenhaftung des Stellvertreters ("Sachwalterhaftung") aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, III, 241 II BGB)

OLG Bamberg NJW-RR 1997, 694

Schutz vor unerwünschten Verträgen: "Überrumpelung" beim Vertragsschluß als c.i.c.

OLG Stuttgart NJW 1999, 3640

Vorvertragliche Aufklärungspflicht und Anspruch auf Vertragsaufhebung aus culpa in contrahendo (Verbindung zur Scientology-Organisation)



 

§ 7          Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (§ 314 BGB)

 

 

A.             Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

 

I.               Anwendbarkeit

 

1.              Vorrang des Allgemeinen Leistungsstörungsrechts

2.              Spezialgesetzliche Regelungen

 

II.              Begriff der Geschäftsgrundlage

 

1.              Erkennbares Ausgehen zumindest einer Partei von einem Umstand

2.              Subjektive und objektive Geschäftsgrundlage

3.              Grundlage des Vertragsentschlusses

4.              Keine anderweitige gesetzliche Risikozuweisung

 

III.            Wegfall Geschäftsgrundlage (§ 313 I BGB)

 

IV.           Fehlen der Geschäftsgrundlage

 

V.            Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag

 

VI.           Rechtsfolgen

 

1.              Vertragsanpassung

a)              Schuldrechtlicher Anspruch

b)              Prozessuale Konsequenzen: Direkte Leistungsklage möglich

2.              Rücktrittsrecht

a)              Verweis auf §§ 346 ff BGB

b)              Privilegierung nach § 346 III Nr. 3 BGB für beide Parteien

 

B.             Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (§ 314 BGB)

 

I.               Vorrangige Spezialregelungen, Auffangtatbestand

 

II.              Voraussetzungen

 

1.              Wichtiger Grund

2.              Interessenabwägung

3.              Abmahnung

4.              Ausschlußfrist

 

III.            Rechtsfolgen

 

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

 

Fälle 7, 18, 102

 

Rechtsprechung:

 

 

BGHZ 109, 139

Wandelung eines Leasingvertrages; Geschäftsgrundlage

BGH NJW 1981, 1551

(Keine) Vertragsanpassung/Vertragsanfechtung wegen eines "Kalkulationsirrtums" bei offengelegter Kalkulationsgrundlage, Kalkulationsgrundlage als Geschäftsgrundlage des Vertrags?

BGH NJW 1994, 515

Einstandspflicht für Gattungsschulden nach § 279 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Leistungserschwerungen ("Wirtschaftliche Unmöglichkeit", s. auch RGZ 57, 116 sowie RGZ 99, 1 ff)

BGH v. 24.10.2003 - V ZR 24/03

Unmöglichkeit, Geschäftsgrundlage, dolo-petit-Einwand und Saldotheorie

 

 



§ 8          Rücktritts(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff BGB)

 

A.             Bedeutung des Regelungskomplexes

 

I.               Vertragliche Rücktrittsrechte

 

II.              Gesetzliche Rücktrittsrechte

 

1.              Rücktrittsrecht als zentraler verschuldensunabhängiger Vertragslösungstatbestand im Leistungsstörungsrecht (§§ 323, 324, 326 V BGB)

2.              Auffangtatbestand bei Geschäftsgrundlagenstörungen (§ 313 III BGB)

3.              Fristsetzung nach Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB)

4.              Rechtsbehelf bei Sach- und Rechtsmängeln im Kaufrecht (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB) und Werkvertragsrecht (§§ 634 Nr. 3, 323, 326 V BGB)

5.              Zahlungsverzug im Verbraucherkreditvertrag (§ 503 II BGB)

 

III.            (Modifizierende) Verweisungen auf Rücktrittsregeln

1.              Rückerstattung erbrachter Leistungen bei Wegfall der Primärleistungspflicht (§ 326 IV BGB)

2.              Rückgewähr erbrachter Teilleistungen bei Schadensersatz anstelle der Leistung (§ 281 V BGB)

3.              Verbraucherschützende Widerrufsrechte (§ 357 I BGB)

4.              Rückgewähr der mangelhaften Kaufsache/des mangelhaften Werks nach Ersatzlieferung (§§ 439 IV, 635 IV  BGB)

5.              Rückerstattung zuviel gezahlten Kaufpreises nach Minderung (§§ 441 IV, 638 IV BGB)

 

B.             Ausübung des Rücktrittsrechts

 

I.               Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)

II.              Fristsetzung des Rücktrittsgegners (§ 350 BGB)

 

C.             Rücktrittsfolgen

 

I.               Befreiungswirkung

 

II.              Rückerstattung empfangener Leistungen

 

III.            Nutzungsersatz

 

IV.           Verwendungsersatz

 

D.             Rücktritt und Wertersatz: Gefahrtragung

 

I.               Verlagerung der Gefahrtragungsregelungen in die Wertersatzpflicht (§ 346 II BGB)

 

II.              Privilegierungen (§ 346 III BGB)

III.            Haftung nach Ausübung des Rücktrittsrechts (§§ 346 IV, 280 ff BGB)

IV.           Haftung bei Kenntnis der Rücktrittsvoraussetzungen

 

E.             Abweichungen bei den Folgen verbraucherschützender Widerrufsrechte (§ 357 BGB)

I.               Abweichende "Vorgaben" durch die Voraussetzungen des Lösungsrechts

II.              Konsequenzen für die Widerrufsfolgen

III.            Die Widerrufsfolgen im Einzelnen

1.              Verweisung auf das Rücktrittsrecht

2.              "Schlechterstellung" des Verbrauchers

a)              Verschuldensunabhängige Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung/Untergang, eingeschränkte Privilegierung des Verbraucher

b)              Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßem Gebrauch herbeigeführte Verschlechterung des Vertragsgegenstandes

c)              Rücksendekosten

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

 

Fälle 121 - 140

 

 

 

 



 

§ 9          Beteiligung Dritter: Vertrag zugunsten Dritter und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

 

A.             Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff BGB

 

I.               Grundlagen

1.              Abgrenzung zur Stellvertretung

2.              Die Beteiligten und ihre Rechtsverhältnisse

II.              Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter; Abgrenzung zur Erfüllungsübernahme

III.            Rechtsstellung des Dritten beim echten Vertrag zugunsten Dritter

1.              Direktes Forderungsrecht

2.              Einwendungserhalt

IV.           Rechtsstellung des Versprechensempfängers

 

B.             Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

 

I.               Funktion und dogmatische Grundlage

II.              Schadenshäufung und Schadensverlagerung: Abgrenzung zur Drittschadens-liquidation

III.            Voraussetzungen des Drittschutzes

IV.           Rechtsfolge

V.            Vorverlagerung in das Vertragsanbahnungsverhältnis (§ 311 III BGB)

 

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

Fälle 89 – 94, 108 ­– 114

Rechtsprechung:

 

BGHZ 93, 271

Vertrag des Reiseveranstalters mit der Fluggesellschaft als Vertrag zug. des Reisenden, Verzicht auf Einwendungserhalt nach § 334 BGB

BGHZ 66, 51

"Gemüseblattfall" (Sorgfaltspflichten in der Vertragsanbahnung mit Schutzwirkung für Dritte)

BGH JZ 1962, 570

Erstreckung eines Haftungsausschlusses auf Dritte ("Wachmann"-Fall)

BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392 ff und BGH NJW 1998, 1059

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einwand des Mitverschulden des Vertragspartners (Haftung des Sachverständigen bei vom Verkäufer arglistig herbeigeführter Unrichtigkeit eines Wertgutachtens)

BGH NJW 1995, 1282 = BGHZ 128, 371 ff

Verzugsschaden bei Zession; Drittschadensliquidation

BGHZ 33, 247 = JZ 1961 m. Anm. Lorenz

Einwand des Mitverschuldens des Vertragspartners beim Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGHZ 133, 36

Abgrenzung von Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte bei falscher Bankauskunft

BGHZ 133, 168            

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Schutzbedürftigkeit des Dritten ("Nitrierofen-Fall")

BGH NJW 1993, 655

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Drittschadensliquidation

BGH NJW 2002, 3625

Gutachtervertrag als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte - Voraussetzungen und Kausalitätserfordernis bei der Haftung

BGH NJW 2004, 767

Schenkung von Todes wegen und Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall: Rechtsgrund im Valutaverhältnis, Anfechtung der Schenkung wegen Willensmängeln

BGH NJW 2004, 3035

Haftung eines Wertgutachters aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und aus § 826 BGB

BGH NJW 2004, 3420

Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Anlegern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Verhältnis zur Prospekthaftung, konkurrierende Verjährung

BGH v. 18.1.2005 - X ZR 264/02

Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) und Verfügungsberechtigung bei Anlegung eines Sparkontos auf den Namen eines Dritten





§ 10       Der Inhalt von Schadensersatzansprüchen (Schadensersatzrecht)

 

A.             Grundsätze

 

I.               Unterscheidung Haftungsbegründung/Haftungsausfüllung       

 

II.              Totalreparation

III.            Naturalherstellung (Restitution)

IV.           Wertersatz (Kompensation)

V.            Immaterielle Schäden

VI.           Mitverschulden

1.              Mitverschulden bei der Schadensbegründung, § 254 Abs. 1 BGB

2.              Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, § 254 Abs. 2 S. 1 BGB

3.              Zurechnung des Mitverschuldens Dritter

B.             Haftungsausfüllende Kausalität

 

I.               Differenzhypothese (§ 249 BGB)

 

II.              Einschränkungen (normative Korrekturen)

 

1.              Vorteilsausgleichung

a)              Voraussetzungen

b)              Durchführung

c)              Fallgruppen

2.              Adäquanztheorie

3.              Schutzbereich der Norm, Rechtswidrigkeitszusammenhang

a)              hypothetische Kausalität

b)              Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten

c)              Vorsorgeaufwendungen

 

 

C.             Drittschadensliquidation

 

I.               Grundsatz: Das Gläubigerinteresse

 

II.              Zufällige Schadensverlagerung, Abgrenzung vom Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

 

III.            Fallgruppen

 

1.              Obligatorische Gefahrenentlastung

2.              Obhutsfälle

3.              Mittelbare Stellvertretung/Treuhand

4.              Umfang des Schadensersatzes

 

 

           

 

 

Übungsfälle:

 

 

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR I

 

Fälle 182 - 211

Rechtsprechung:

 

BGH NJW 1968, 2287

Haftungsausfüllende Kausalität und Schutzzweck der Norm

BGHZ 97, 14

Anspruch auf Ersatz fiktiver Operationskosten?

BGH NJW 1991, 2340

Besuchskosten naher Angehöriger als Vermögensschaden des Verletzten?

BGH NJW 1993, 3321

Integritätsinteresse und Wertersatz: Vorrang der Naturalrestitution

BGHZ 115, 364

Restitution und Kompensation: Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung bei Beschädigung von KfZ

BGH NJW 2000, 800

Ersetzungsbefugnis des Geschädigten nach § 249 S. 2 BGB und Schadensminderungspflicht

BGH NJW 2000, 1782

"Kind als Schaden", Ausrichtung des vertraglichen Schadensersatzes am Schutzzweck des Vertrages

BGH NJW 2001, 1274

Differenzhypothese und " normativer" Schadensbegriff (Vorteilsausgleichung)

BGH NJW 2001, 2250

Grundsatz der Naturalrestitution: Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten nach § 249 S. 2 BGB bei Veräußerung des beschädigten Gegenstands unter Abtretung von Ersatzansprüchen (Änderung der Rspr.)

BGH NJW 2002, 504

Haftung des Erstschädigers für Dauerschaden durch Zweitschädigung, Haftung des Zweitschädigers bei vorgeschädigtem Opfer (Haftungsausfüllende Kausalität und Zurechnungszusammenhang)

BGH NJW 2002, 2553

Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden: Beweiserleichterung des § 252 BGB, (keine) Warnobliegenheit nach § 254 II 1 BGB

BGH NJW 2002, 2636

"Kind als Schaden": Haftung des Arztes für den Unterhaltsaufwand bei Vereitelung eines indizierten Schwangerschaftsabbruchs; Unterhaltsschaden und Schutzzweck der ärztlichen Diagnosepflicht bei medizinischer Indikation

BGH NJW 2004, 1943

Wirtschaftlicher Totalschaden,  Ersatzbeschaffung und Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer nach neuem Schadensrecht: Abgrenzung von § 249 BGB und § 251 BGB

BGH NJW 2005, 51

Schadensersatz in Geld nach § 249 S. 2 BGB:  Erforderlichkeitsgrenze; Abgrenzung Leistung an Erfüllungs statt (Ersetzungsbefugnis) und Forderungskauf

BGH v. 15.2.2005 - VI ZR 70/04

Naturalrestitution und Wertinteresse;  Bereicherungsverbot im Schadensrecht: Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert eines Kfz bei nicht fachgerechter Reparatur

 



2. Abschnitt: Vertragliche Schuldverhältnisse, Gewährleistung

 

 

§ 11       Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen

 

A.             Hintergrund der Neuregelung des Kaufrechts zum 1.1.2002

 

I.               Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufsrichtlinie

 

1.              Die Richtlinie als „Modell“ für das gesamte Kaufrecht

2.              Richtlinienkonforme und richtlinienorientierte Auslegung

3.              Aktuelle Probleme der Richtlinienkonformität

a)              Fristsetzungserfordernis

b)              Nutzungsersatz bei Nacherfüllung

c)              Rücktritt/Minderung bei erfolgreicher Nacherfüllung

d)              Nacherfüllung beim Stückkauf

e)              Verweigerung beider Nacherfüllungsalternativen

 

II.              Systematik der gesetzlichen Regelung

 

1.              Allgemeine Regeln (§§ 433 ff BGB)

2.              Sonderregeln über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB)

3.              Handelskauf (§ 373 ff HGB)

 

B.             Gegenstand des Kaufvertrags (§ 433 BGB)

 

I.               Sachen (§ 433 BGB)

II.              Rechte (§ 453 I BGB)

III.            „Sonstige Gegenstände“ (§ 453 I BGB)

 

C.             Stück- und Gattungskauf

 

I.               Weitgehende gesetzliche Gleichstellung

II.              Fortbestehende Relevanz der Unterscheidung

 

D.             Die Pflichten des Verkäufers

 

I.               Hauptleistungspflichten bei Verkauf von Sachen

 

1.              Eigentumsverschaffung (§ 433 I S. 1 BGB)

2.              Besitzverschaffung (§ 433 I S. 1 BGB)

3.              Pflicht zur sachmangelfreien Leistung (§§ 433 I S. 2, 434 BGB)

4.              Pflicht zur rechtsmangelfreien Leistung (§§ 434 I S. 2, 435 f BGB)

a)              Absolute, insbesondere dingliche Rechte

b)              Obligatorische Rechte

c)              Öffentlich-rechtliche Beschränkungen

d)              Löschung von Buchrechten (§ 435 S. 2BGB)

5.              Zeit und Ort der Leistung

 

II.              Hauptleistungspflichten bei Verkauf von Rechten

 

1.              Abgrenzung Sach- und Rechtskauf

2.              Übertragungsformen

3.              Veritätshaftung

4.              Bonitätshaftung?

 

III.            Nebenpflichten des Verkäufers

 

1.              Kosten der Übergabe (§ 448 I BGB)

2.              Übernahme einer Montageverpflichtung (s. § 434 II S. 1 BGB)

3.              Weitere Nebenpflichten aus § 242 BGB/ergänzender Vertragsauslegung

 

E.             Die Pflichten des Käufers

 

I.               Hauptpflichten

 

1.              Kaufpreiszahlung

2.              Inzahlunggabe als Ausübung einer Ersetzungsbefugnis

 

II.              Nebenpflichten

 

1.              Abnahme

2.              Kosten von Abnahme/Versendung (§ 448 I BGB)

3.              Kosten der Eintragung (§ 448 II BGB)

 

F.             Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB)

 

I.               Dingliche Rechtslage (§ 449 I BGB)

 

II.              Schuldrechtliche Rechtslage

 

1.              Besitzrecht des Käufers (§ 986 BGB)

2.              Rücktrittserfordernis (§ 449 II BGB)

3.              Rücktrittsvoraussetzungen

4.              Erhaltung des Rücktrittsrechts nach Verjährung (§ 216 II S. 2 BGB)

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 1 – 5, 76 - 84

Rechtsprechung:

 

BGHZ 138, 195

Abgrenzung von Rechts- und Sachkauf beim Kauf von GmbH-Anteilen (Unternehmenskauf), Heilung eines formnichtigen Vertrags bei aufsch. Bedingung

BGHZ 110, 196

Rechtsmangel und Kenntnis des Mangels, Rolle des Mitverschuldens ("Boris Becker Superstar")

BGH NJW 2002, 1042

Abgrenzung Sachkauf und Unternehmenskauf beim Kauf von Sachgesamtheiten ("asset-deal"); vorvertragliche Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf

 

 

 


§ 12       Kaufrecht, Teil 2: Gefahrtragung beim Kauf

 

A.             Begriffe

 

I.               Leistungsgefahr (Sachgefahr)

 

II.              Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr)

 

III.            Allgemeine Regeln

 

1.              § 275 BGB

2.              § 326 I BGB

 

IV.           Gefahrtragung und Vertretenmüssen

 

B.             Leistungsgefahr (§ 275 BGB)

 

C.             Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr)

 

I.               Grundregel (§ 326 I BGB)

 

II.              Übergabe (§ 446 BGB)

 

III.            Annahmeverzug (§ 446 S. 3 BGB)

 

IV.           Versendungsverkauf (§ 447)

 

1.              Unanwendbarkeit im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 II BGB)

2.              Auseinanderfallen von Erfüllungs- und Leistungsort (Schickschuld)

3.              Konkretisierung

4.              Realisierung einer typischen Transportgefahr

5.              Transport durch eigene Leute

6.              Zurechnung des Verschuldens der Transportperson

 

V.            Gefahrtragung und Drittschadensliquidation

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 6 – 8

Rechtsprechung:

 

BGH NJW 1975, 776

Übergang der Preisgefahr nach § 446 BGB beim aufschiebend bedingten Kauf

Hinweis: Durch das SMG ist lediglich § 446 II BGB a.F. entfallen, im übrigen ist § 446 BGB unverändert geblieben.

BGH NJW 2003, 3341

Abgrenzung von der Bringschuld zur Gattungsschuld, Erfüllungsort bei Versandhandel, Konkretisierung und Gefahrtragung nach neuem und nach altem Schuldrecht (Unterscheidung zwischen Preis- und Leistungsgefahr)

 


§ 13       Kaufrecht, Teil 3: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

 

A.             Systematik der Gewährleistung

 

I.               Ausgangspunkt: Die Pflicht zur sach- und rechtsmangelfreien Leistung (§ 433 I S. 2 BGB)

 

II.              Folge: Geltung des Allgemeinen Leistungsstörungsrechts

 

1.              Behebbarer Mangel: Qualitative (Teil-)Verspätung der Leistung

a)              Fortbestehen des Erfüllungsanspruchs als Nacherfüllungsanspruch (§ 439 BGB)

b)              Rücktritt wegen Verzögerung der Leistung

c)              Minderung anstelle von Rücktritt (§ 441 I BGB)

d)              Schadensersatzansprüche (§§ 280, 281 BGB)

2.              Unbehebbarer Mangel: Qualitative (Teil-)Unmöglichkeit der Leistung

a)              Nichtentstehen/Erlöschen der Pflicht zur sachmangelfreien Leistung

b)              Schicksal der Gegenleistungspflicht: Sonderregelung in § 326 I S. 2 BGB

c)              Rücktritt (§ 326 V BGB)

d)              Minderung anstelle von Rücktritt (§ 441 I BGB)

e)              Schadensersatzansprüche (§§ 280, 283, 311a II BGB)

 

III.            Verbleibende Modifikationen

 

1.              Fristsetzungserfordernisse (§ 440 BGB)

2.              Abweichendes Regime der Verjährung (§ 438 BGB)

 

IV.           Zeitpunkt des Übergangs in das Gewährleistungsstadium

 

1.              Praktische Relevanz

2.              Gefahrübergang oder "Ablieferung"

 

 

B.             Begriff des Sachmangels

 

I.               Abweichen der „Ist-Beschaffenheit“ von der „Soll-Beschaffenheit“

 

II.              Beschaffenheitsbegriff

 

III.            Subjektiver Fehlerbegriff

 

IV.           Beschaffenheitsvereinbarung

 

V.            Vertraglich vorausgesetzte Beschaffenheit

 

VI.           Objektiver Fehlerbegriff

 

1.              Objektive Verkehrserwartung

2.              Bedeutung öffentlicher Äußerungen, insbes. Werbung (§ 434 I S. 3 BGB)

 

VII.         Montagefehler (§  434 II BGB)

 

1.              Fehlerhafte Montage

2.              Fehler durch Montage

3.              Praktische Konsequenzen (Abgrenzung zum Werkvertrag)

4.              Fehlerhafte Montageanleitung (§ 434 II 2 BGB) – „IKEA-Klausel“

 

VIII.        aliud-Lieferung (§ 434 III BGB)

 

1.              Zweckbestimmung durch den Verkäufer

2.              Objektive Erfüllungstauglichkeit?

3.              Maßgeblicher Zeitpunkt

4.              Gattungskauf

5.              Stückkauf

6.              Praktische Konsequenzen

 

IX.            Mankolieferung (§ 434 III BGB)

 

1.              Offene Mankolieferung

2.              Verdeckte Mankolieferung

3.              Zurückweisung nach § 266 BGB

4.              Gleichstellung auch im allgemeinen Leistungsstörungsrecht (Interessefortfall oder Wesentlichkeit?)

 

X.             Der maßgebliche Zeitpunkt: Gefahrübergang

 

XI.            Beweislast

 

1.              Grundsatz

a)              Vor Ablieferung

b)              Nach Ablieferung

3.              Verbrauchsgüterkauf (§ 476 BGB)

 

C.             Begriff des Rechtsmangels (§ 435 f BGB)

 

I.               Absolute, insbesondere dingliche Rechte

 

II.              Obligatorische Rechte

 

III.            Öffentlich-rechtliche Beschränkungen

 

IV.           Löschung von Buchrechten (§ 435 S. 2 BGB)

 

V.            Abgrenzung vom Sachmangel

 

D.             Ausschluß und Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen

 

I.               Unerhebliche Tauglichkeitsminderung

 

1.              Rücktrittsausschluß (§ 323 V BGB)

a)              Interessefortfall (§ 323 V S. 1 BGB)

b)              Unerheblichkeit (§ 323 V S. 2 BGB)

2.              Mankolieferung und teilweise Mangelhaftigkeit

3.              Fortbestand des Nacherfüllungsanspruchs und des Minderungsrechts (§ 441 I S. 2 BGB)

 

II.              Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Käufers bei Vertragsabschluß (§ 442 BGB)

 

1.              Haftungsausschluß

2.              Verhältnis zu § 254 BGB

 

III.            (Überwiegende) Verantwortlichkeit des Käufers (§ 323 VI BGB)

 

1.              Verantwortlichkeit für den Mangel

2.              Verantwortlichkeit für die Nichtvornahme der Nacherfüllung

 

IV.           Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB)

 

V.            Vertraglicher Ausschluß/Begrenzung

 

1.              Individualvertrag

a)              Zulässigkeit

b)              Grenzen (§ 444 BGB)

2.              Sonderregelung im Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB)

3.              AGB

 

E.             Erweiterung von Gewährleistungsansprüchen: Garantien

 

I.               Unselbständige Garantien

 

1.              Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB)

2.              Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB)

3.              Beschaffungsgarantie und Beschaffenheitsgarantie – Vertretenmüssen beim Gattungskauf

 

II.              Selbständige Garantieverträge

 

1.              (Selbständige) Verkäufergarantie

2.              Herstellergarantie

 

III.            Haftungsausschluß und Garantien (§ 444 BGB)

 

F.             Rechtsbehelfe des Käufers vor Gefahrübergang

 

I.               Behebbarer Mangel

 

II.              Unbehebbarer Mangel

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 9 – 96

Rechtsprechung:

 

BGH NJW 2004, 2299

Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels, Reichweite der Vermutung des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf gebrauchter Sachen

LG Aachen v. 23.10.2003 - 6 S 99/03

Kein Sachmangel i.S.v. § 434 I bei typischen Verschleißerscheinungen einer gebrauchten Sache; kein Rücktrittsrecht und Schadensersatzanspruch bei Mängelbeseitigung durch den Käufer vor Ablauf einer (notwendigen) Nacherfüllungsfrist

OLG Celle ZGS 2004, 74

Sachmängelhaftung und Rücktrittsausschluß nach § 323 V BGB; Nutzungsersatz bei Rücktritt

OLG Düsseldorf ZGS 2004, 271

Grenzen des Gewährleistungsausschlusses bei arglistigem Verschweigen und bei Garantieübernahme (§ 444 BGB n.F.), Konkurrenz zwischen Sachmängelhaftung und culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB)

LG Hanau v. 27.3.2003, 1 O 1510/02

Sachmangel i.S.v. § 434 BGB bei gebrauchten Sachen; Wissenserklärung und Beschaffenheitsvereinbarung; Erfordernis der Fristsetzung bei Sachmängeln, Anforderungen an eine Erfüllungsverweigerung

OLG Koblenz NJW 2004, 1670

Beschaffenheitsgarantie und Haftungsausschluß beim Gebrauchtwagenkauf

OLG Köln ZGS 2003, 392

Sachmängelhaftung beim Kauf von Standardsoftware,  Fristsetzungserfordernis für den Rücktritt, inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung, Voraussetzungen der Entbehrlichkeit der  Fristsetzung nach § 440 BGB

OLG Naumburg NJW 2004, 2022

Entbehrlichkeit der Nacherfüllungsfrist bei  Erfüllungsverweigerung; Gewährleistung für Sachmängel, die zwischen Vertragsschluß und Gefahrübergang eintreten

BGH NJW 2003, 2824

Bedeutung der Bezeichnung „fabrikneu“ beim Kauf eines Kfz – konkludente Beschaffenheitsvereinbarung, Aufklärungspflichten des Verkäufers bei bevorstehendem Modellwechsel, Haftung aus culpa in contrahendo

 



§ 14       Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang

 

A.             Systematik: Die Bedeutung von § 437 BGB

 

B.             Nacherfüllung (§ 439 BGB)

 

I.               Die Interessen der Beteiligten

 

1.              Anspruch des Käufers

2.              Recht des Verkäufers („zweite Andienung“)

 

II.              Dogmatische Einordnung des Nacherfüllungsanspruchs

 

1.              „Modifizierter Erfüllungsanspruch“

2.              Zeitpunkt des Entstehens

3.              Bedeutung der Unterscheidung

 

III.            „Vorrang“ der Nacherfüllung

 

1.              Mittelbare Regelung durch Fristsetzungserfordernisse für Rücktritt, Minderung und Schadensersatz

2.              Wegfall der Fristsetzungserfordernisse

a)              § 326 V BGB

b)              § 280 II, 323 II BGB

c)              § 440 BGB

d)              § 478 I BGB

 

IV.           Modus der Nacherfüllung: Mängelbeseitigung und Neulieferung (§ 439 I BGB)

 

1.              Gattungskauf

2.              Stückkauf

a)              Unvertretbare Sache

b)              Vertretbare Sache

3.              Aliud-Lieferung

4.              Manko-Lieferung

5.              Erfüllungsort

 

V.            Wahlrecht des Käufers

 

VI.           Ausschluß des Nacherfüllungsanspruchs

 

1.              „Qualitative“ Unmöglichkeit (§ 275 BGB)

2.              Verweigerungsrecht des Verkäufers (§§ 275 II, III, 439 III BGB)

 

VII.         Ausschluß des Nacherfüllungsrechts (§§ 281 II, 323 II, 440 BGB)

 

1.              Anknüpfung an das Fristsetzungserfordernis

2.              Unberechtigte Verweigerung (§§ 281 II, 323 II BGB)

3.              Berechtigte Verweigerung (§ 440 BGB)

4.              Fehlschlagen

5.              Unzumutbarkeit

 

VIII.        Rechtsfolgen

 

1.              Kosten (§ 439 II BGB)

2.              Rückgewährschuldverhältnis (§ 439 IV BGB)

a)              Rückgewähr der mangelhaften Sache, Gefahrtragung

b)              Nutzungsersatz

 

C.             Rücktrittsrecht (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB)

 

I.               Rechtsgrundlagen

 

1.              Behebbarer Mangel (§ 323 BGB)

2.              Unbehebbarer Mangel (§ 326 V i.V.m. § 323 BGB)

 

II.              Voraussetzungen

 

1.              Behebbarer Mangel (§ 323 BGB)

a)              Fällige Leistungspflicht (Nacherfüllungspflicht)

b)              Fristsetzung

c)              Fruchtloser Fristablauf

2.              Unbehebbarer Mangel (§ 326 V i.V.m. § 323 BGB)

a)              Wegfall der Nacherfüllungspflicht

b)              Kein Fristsetzungserfordernis

 

III.            Ausschluß des Rücktrittsrechts

 

1.              Unerhebliche Mängel (§ 323 V S. 2 BGB)

2.              Teilweise Mangelhaftigkeit, Mankolieferung (§ 323 V S. 1 BGB)

3.              Verantwortlichkeit des Käufers, Annahmeverzug (§ 323 VI BGB)

a)              Fallgruppen

b)              Sonderfall: Vom Käufer zu vertretende Unmöglichkeit der Nacherfüllung

 

IV.           Ausübung, ius variandi

 

1.              Rücktritt als Gestaltungsrecht

2.              Verhältnis zum Schadensersatz (§ 325 BGB)

 

V.            Rechtsfolgen (§§ 346 ff BGB)

 

1.              Rückgewährschuldverhältnis

2.              Gefahrtragung, Privilegierung des Käufers

 

D.             Minderungsrecht

 

I.               Voraussetzungen

 

1.              Ankoppelung an das Rücktrittsrecht

2.              Kein Ausschluß bei Unerheblichkeit (§ 441 I S. 2 BGB)

 

II.              Ausübung, ius variandi

 

1.              Minderung als Gestaltungsrecht

2.              Verhältnis zum Schadensersatz (§ 325 BGB)

 

III.            Rechtsfolgen

 

1.              Herabsetzung des Kaufpreises, Berechnung (§ 441 II BGB)

2.              Rückgewährschuldverhältnis (§ 441 III BGB)

 

E.             Schadensersatzansprüche

 

I.               Schadenskategorien

 

1.              Schadensersatz „statt der Leistung“

2.              Schadensersatz „neben der Leistung“

3.              Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung

4.              „Mangelschaden/Mangelfolgeschaden“

 

II.              Vertretenmüssen (§ 276 BGB)

1.              Bezugspunkt und Maßstab beim Schadensersatz "neben der Leistung"

2.              Bezugspunkt und Maßstab beim Schadensersatz "statt der Leistung"

 

III.            Schadensersatz „statt der Leistung“

 

1.              Anfänglich unbehebbarer Mangel

 

a)              Rechtsgrundlage (§§ 437 Nr. 3, 311a II BGB)

b)              Haftungsvoraussetzungen, maßgebliche Pflichtverletzung

c)              Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen (§ 276 BGB)

 

2.              Nachträglich unbehebbarer Mangel

 

a)              Rechtsgrundlage (§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB)

b)              Haftungsvoraussetzungen, maßgebliche Pflichtverletzung

c)              Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen

 

3.              Behebbarer Mangel

 

a)              Rechtsgrundlage (§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB)

b)              Haftungsvoraussetzungen, maßgebende Pflichtverletzung

(1)            Pflicht zur sachmangelfreien Leistung

(2)            Nacherfüllungspflicht

c)              Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen

4.              Anspruchsinhalt

5.              Verhältnis zu Rücktritt/Minderung (§§ 325 BGB)

 

IV.           Aufwendungsersatz anstelle von Schadensersatz „statt der Leistung“ (§§ 284 BGB)

 

V.            Schadensersatz „neben der Leistung“

 

1.              Rechtsgrundlage (§§ 437 Nr. 3, 280 I BGB)

2.              Haftungsvoraussetzungen, maßgebliche Pflichtverletzung

3.              Abgrenzung zum Verzögerungsschaden

4.              Verzögerungsschaden (§§ 437 Nr. 3, 280 II, 286 BGB)

a)              Integration in den Schadensersatz „statt der Leistung“

b)              Isolierter Verzögerungsschaden (§§ 437 Nr. 3, 280 II, 286 BGB)

 

F.             Surrogate (§ 285)

 

I.               Anwendbarkeit von § 285 BGB

 

II.              Voraussetzungen

 

III.            Verjährung

 

IV.           Gewährleistungsausschluß

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 9 – 96

Rechtsprechung:

 

LG Ellwangen NJW 2003, 517

Nacherfüllung (§ 439 BGB) beim Stückkauf einer vertretbaren Sache durch Neulieferung

OLG Braunschweig NJW 2003, 1053

Nacherfüllung (§ 439 BGB) bei durch Neulieferung beim Stückkauf, Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nach § 439 III BGB

LG Hanau v. 27.3.2003, 1 O 1510/02

Sachmangel i.S.v. § 434 BGB bei gebrauchten Sachen; Wissenserklärung und Beschaffenheitsvereinbarung; Mängelvermutung nach § 476 beim Kauf gebrauchter Sachen; Erfordernis der Fristsetzung bei Sachmängeln, Anforderungen an eine Erfüllungsverweigerung

OLG Köln ZGS 2003, 392

Sachmängelhaftung beim Kauf von Standardsoftware, Fristsetzungserfordernis für den Rücktritt, inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung, Voraussetzungen der Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 440 BGB

LG Bonn NJW 2004, 74

Schadensersatz statt der Leistung: Rentabilitätsvermutung und Aufwendungsersatz (Verhältnis zu § 284 BGB): Entbehrlichkeit der Setzung einer Nacherfüllungsfrist bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer; Mangelverdacht als Sachmangel i.S.v. § 434 BGB

OLG Karlsruhe ZGS 2004, 432

Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs bei Selbsteinbau gekauften Materials - Abgrenzung zum Schadens- und Aufwendungsersatz (s. dazu Lorenz ZGS 2004, 408 ff)

BGH NJW 2004, 1873

Gewährleistungsrecht, ergänzende Vertragsauslegung und stellvertretendes commodum (§ 285 BGB n.F.)

BGH v. 23.2.2005, VIII ZR 100/04

Kein Ersatz ersparter Nacherfüllungsaufwendungen bei Selbstvornahme der Nacherfüllung

OLG Naumburg NJW 2004, 2022

Entbehrlichkeit der Nacherfüllungsfrist bei  Erfüllungsverweigerung; Gewährleistung für Sachmängel, die zwischen Vertragsschluß und Gefahrübergang eintreten

 

 

 

 



 

§ 15       Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Verjährung

 

 

A.             Sonderregelung in § 438 I BGB

 

B.             Gegenstand der Verjährung

 

I.               Anknüpfung an § 437 BGB

 

1.              Nacherfüllungsanspruch

2.              Mangelbedingte Schadensersatzansprüche, Abgrenzung zu mangel­unabhängigen Pflichtverletzungen

 

II.              „Verjährung“ von Rücktritt und Minderung (§ 438 IV, V BGB)

 

C.             Verjährungsfristen (§ 438 I BGB)

 

I.               30 Jahre (§ 438 I Nr. 1 BGB)

 

II.              5 Jahre

 

III.            Regelfrist: 2 Jahre

 

IV.           Regelverjährung (§ 438 III BGB)

 

1.              Arglistiges Verschweigen eines Mangels

2.              Maßgeblicher Zeitpunkt

 

D.             Fristbeginn (§ 438 II BGB)

 

E.             Erhaltung der Mängeleinrede (§ 438 IV S. 2, V BGB)

 

F.             Vereinbarungen über die Verjährung

 

I.               Grundsatz

 

II.              Die Bedeutung von Garantiefristen

 

III.            Eingeschränkte Parteiautonomie beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 II, III BGB)

 

IV.           AGB-Probleme

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 55 – 60

Rechtsprechung:

 

BGH NJW 1995, 3381

Verjährungsbeginn nach § 477 BGB bei Holschuld und Annahmeverzug des Käufers

 



§ 16       Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen

 

 

A.             Gewährleistung und Anfechtung wegen Willensmängeln

 

I.               Inhalts- und Erklärungsirrtum (§ 119 I BGB)

 

II.              Arglistige Täuschung und rechtswidrige Drohung (§ 123 BGB)

 

III.            Eigenschaftsirrtum (§ 119 II BGB)

 

1.              Anfechtung durch den Verkäufer

2.              Anfechtung durch den Käufer

 

B.             Gewährleistung und Bereicherungsrecht (aliud-Lieferung)

 

C.             Aliud-Lieferung und § 241a BGB

 

D.             Gewährleistung und culpa in contrahendo

 

I.               Haftung für fahrlässige Faschangaben/Aufklärungs­pflicht­ver­letzung über mangelbegründende Umstände

II.              Verletzung Selbständiger und unselbständiger Beratungspflichten

III.            Verletzung mangelunabhängiger Nebenpflichten

 

E.             Gewährleistung und Deliktsrecht („weiterfressende Mängel“)

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 71 – 75

Rechtsprechung:

 

Konkurrenz zur Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB (Eigenschaftsirrtum):

 

BGHZ 63, 369

Jawlensky“-Fall

BGH NJW 1979, 160 ff

„Mercedes-Fall“ (= BGHZ 72, 252, dort aber Irrtumsproblematik nicht abgedruckt!)

RGZ 135, 339 ff

Fehlerbegriff, Abgrenzung Sachmangel/aliud beim Stückkauf (nach altem Recht!), Verhältnis der Irrtumsanfechtung zu §§ 459 ff BGB bei Anfechtung durch den Käufer („Ruisdael-Fall“)

BGH NJW 1988, 2597

Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB durch den Verkäufer („Duveneck/Leibl“-Fall)

Konkurrenz zur Haftung für fahrlässige/vorsätzliche Falschangaben über mängelbegründende Eigenschaften aus c.i.c.:

 

BGHZ 60, 319

„Seegrundstück“-Fall

BGH NJW 1990, 1658

Bierumsatz einer Gaststätte

BGH NJW 1991, 1673 ff

"Böse Nachbarn"

BGH NJW 1999, 1404

Haftung für fahrlässige Falschangaben über den Umsatz eines verkauften Unternehmens, Konkurrenz §§ 459 ff BGB und c.i.c (für den Grundkurs ohne prozessuale Problematik)

BGH NJW 1997, 3227 ff

Konkurrenz zwischen c.i.c./pVV und Gewährleistungsregeln, Schadenser-satz und Verjährung bei Verletzung von unselbständigen und selbständigen Beratungspflichten

BGH NJW 1998, 2900 f

Schadensersatz aus c.i.c. auf das Erfüllungsinteresse aus einem nicht abgeschlossenen Vertrag ("Minderung" durch c.i.c.")

BGH NJW 1999, 3192

Konkurrenz zwischen c.i.c./pVV und Gewährleistungsregeln, Schadensersatz und Verjährung bei Verletzung von unselbständigen und selbständigen Beratungspflichten (Fortsetzung von BGH NJW 1997, 3227 ff)

BGHZ 140, 111

Selbständige Beratungspflicht des Verkäufers und Haftung aus pVV, Konkurrenz zu §§ 459 ff BGB

BGH NJW 2001, 284

Wiederkaufsrecht zum Verkehrswert  und Aufklärungspflicht des Käufers über den Wert des verkauften Gegenstands: Haftung aus culpa in contrahendo bei erkannter Fehleinschätzung aufgrund eines besonderen Treueverhältnisses

BGH NJW 2001, 2875 (V ZR 394/99)

Verhältnis der Rechtsmängelgewährleistung zu Schadensersatzansprüchen aus culpa in contrahendo bei schuldhafter Nichtaufklärung; Inhalt des Schadensersatzanspruchs ("Minderung durch c.i.c.")

BGH NJW 2001, 2326

Arglistiges Verschweigen eines Mangels: "Erklärung in's Blaue" bei Nichterinnerung

OLG Hamm ZGS 2003, 394

Konkurrenz zwischen Sachmängelhaftung und culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB) nach neuem Schuldrecht, Fehlerbegriff (Beschaffenheitsbegriff) des § 434 BGB

BGH NJW 2003, 2824

Bedeutung der Bezeichnung „fabrikneu“ beim Kauf eines Kfz – konkludente Beschaffenheitsvereinbarung, Aufklärungspflichten des Verkäufers bei bevorstehendem Modellwechsel, Haftung aus culpa in contrahendo

BGH NJW 2004, 2301

Umfang von Aufklärungspflichten des Verkäufers; Haftung für selbständige und unselbständige Beratungspflichten des Verkäufers

Konkurrenz zu deliktischen Ansprüchen ("Weiterfresser")

 

BGHZ 67, 359

Schwimmschalterfall

BGH NJW 1990, 908

Weinkorken

BGHZ 86, 256

"Gaszugfall"

BGH NJW 2001, 1346

(Keine) Eigentumsverletzung des späteren Käufers bei Beschädigung eines Grundstücks ("Quasi-Weiterfresser-Schaden")

BGH NJW 2004, 1032

Arglistiges Verschweigen eines Mangels, Mangelfolgeschaden und Verjährung, deliktische Haftung bei „weiterfressendem“ Mangel

BGH v. 27.1.2005 - VII ZR 158/03

Deliktische Haftung beim Werkvertrag ("weiterfressender" Mangel): Keine Haftung aus § 823 I BGB bei Verletzung des  Äquivalenzinteresses auch bei Schädigung bereits bestehenden (unbeschädigten) Eigentums des Bestellers, Abgrenzung zum Integritätsinteresse (Stoffgleichheit)

 



§ 17       Kaufrecht, Teil 7: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB)

 

 

A.             Europarechtliche Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

 

B.             Systematik der §§ 474 ff BGB

 

C.             Persönlicher Anwendungsbereich

 

D.             Abweichungen von den Allgemeinen Vorschriften zugunsten des Verbrauchers

 

I.               Gefahrübergang beim Versendungsverkauf (§ 474 II BGB)

 

II.              Eingeschränkte Dispositivität

 

1.              Verbot des Haftungsausschlusses für Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung (§ 475 I BGB)

2.              Verbleibende Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung

a)              Ausschluß von Schadensersatzansprüchen

b)              Verkürzung der Verjährung

(1)            Neu hergestellte Sachen

(2)            Gebrauchte Sachen

c)              AGB-Probleme (§ 309 Nr. 7, 8 BGB)

(1)            AGB-Vorbehalt in § 475 I 2 BGB

(2)            Verbleibende Spielräume

 

III.            Beweislastumkehr für den Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit (§ 476 BGB)

 

IV.           Sonderregelung für Garantien - Transparenz (§ 477 BGB)

 

E.             Rückgriffsrecht des Unternehmers bei Mängeln - Unternehmerregreß (§§ 478 f BGB)

 

I.               Regelungszweck

 

II.              Persönlicher Anwendungsbereich, Terminologie

 

1.              Unternehmer

2.              Lieferant

 

III.            Sachlicher Anwendungsbereich

 

IV.           Grundstruktur

 

1.              Kein „Durchgriff”

2.              „Unselbständiger“ Regreß (§ 478 I BGB

3.               „Selbständiger“ Regreß (§ 478 II BGB)

4.              Vermeidung der „Regreßfalle“ durch Modifikation der Verjährung (§ 479 BGB) und „Weitertransport“ der Mängelvermutung (§ 478 III BGB)

5.              Eingeschränkte Dispositivität (§ 478 IV BGB)

6.              Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB)

7.              Fortsetzung in der Lieferkette

 

V.            „Unselbständiger“ Regreß (§ 478 I BGB): Modifikation der Gewährleistungsansprüche

 

1.              Grundvoraussetzungen

a)              Neu hergestellte Sache

b)              „Zurücknahme“ durch den Unternehmer

2.              Modifikationen im Einzelnen

a)              Wegfall des Fristsetzungserfordernisses (§ 478 I)

b)              Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 478 III BGB)

c)              Ablaufhemmung der Verjährung

 

VI.           Selbständiger Regreß (§ 478 II BGB): Aufwendungsersatzanspruch

 

1.              Voraussetzungen

2.              Verjährung

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 61 - 70

Rechtsprechung:

 

AG Zeven ZGS 2003, 158

Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 474 ff BGB, Begriff des Verbrauchers und Parteiwille, Beschaffenheitsvereinbarung und zwingendes Recht (§ 475 BGB), Mangel-(zeitpunkt)-vermutung (§ 476 BGB)

LG Hanau v. 27.3.2003, 1 O 1510/02

Sachmangel i.S.v. § 434 BGB bei gebrauchten Sachen; Wissenserklärung und Beschaffenheitsvereinbarung; Mängelvermutung nach § 476 beim Kauf gebrauchter Sachen; Erfordernis der Fristsetzung bei Sachmängeln, Anforderungen an eine Erfüllungsverweigerung

LG Bad Kreuznach VuR 2003, 80

Erfüllungsort, Versendungskauf, Allgemeine Geschäftbedingungen und Gefahrtragung beim Verbrauchsgüterkauf

OLG Oldenburg ZGS 2004, 75

Unzulässiger Gewährleistungsausschluß im Verbrauchsgüterkaufrecht (§ 475 I BGB) und Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I BGB ("Bastlerauto")

BGH NJW 2004, 2299

Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels, Reichweite der  Vermutung des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf gebrauchter Sachen

BGH v. 22.11.2004 - VIII ZR 21/04

Kein Ausschluß der Mängelvermutung nach § 476 BGB n.F. bei Einbau der Kaufsache durch einen Dritten

BGH v. 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

Verbraucherbegriff i.S.v. §§ 474, 13 BGB bei Vortäuschen der Händlereigenschaft durch einen Verbraucher: Keine Anwendung des Verbrauchsgüterkaufrechts

BGH v. 26.1.2005 - VIII ZR 175/04

Verbrauchsgüterkauf: Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel,  Haftungsausschluß und Umgehungsverbot gem. § 475 I BGB; Eigenhaftung des Stellvertreters ("Sachwalterhaftung") aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, III, 241 II BGB)

BGH v. 24.2.2005 - III ZB 36/04

Verbraucher- und Unternehmerbegriff (§§ 13, 14 BGB): "Existenzgründergeschäfte" als "gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit" i.S.v. § 14 BGB

 

 

 

 



§ 18       Kaufrecht, Teil 8: Sonstiger Verbraucherschutz im Kaufrecht

 

A.             Finanzierter Kauf, Teilzahlungskauf, Ratenlieferungsverträge (§ 491 ff BGB)

 

I.               Geschichtliche Entwicklung

 

II.              Besonderheiten bei Drittfinanzierung

 

III.            Intentionen der Sonderregelungen in §§ 491 ff BGB

 

IV.           Anwendungsbereich

 

1.              Persönlicher

2.              Sachlicher

 

V.            Schriftform

 

1.              Zielsetzung

2.              Mindestinhalt

3.              Rechtsfolgen eines Formverstoßes

 

VI.           Widerrufsrecht des Verbrauchers (§§ 495, 355 BGB)

 

VII.         Rücktritt bei Zahlungsverzug des Käufers

 

1.              Voraussetzungen (§ 503 II BGB)

2.              Rechtsfolgen

 

VIII.        Verbundene Geschäfte (§§ 358 f BGB)

 

1.              Wirtschaftliche Einheit von Kauf und Darlehensvertrag

2.              Widerrufsdurchgriff (§ 358 BGB)

3.              Einwendungsdurchgriff (§ 359 BGB)

 

B.             Haustürgeschäfte (§§ 312 ff BGB)

 

C.             Fernabsatzverträge (§ 312b ff BGB)

 

D.             Unbestellte Waren (§ 241a BGB)

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 85 - 93

Rechtsprechung:

 

BGHZ 133, 71

Schuldbeitritt zum Verbraucherkreditvertrag: Anwendbarkeit des VerbrKrG

BGHZ 133, 220

Schuldbeitritt zum Verbraucherkreditvertrag: Beginn der Widerrufsfrist

BGHZ 134, 94

Schuldbeitritt zum Verbraucherkreditvertrag: Anwendbarkeit des VerbrKrG, (keine) Heilung durch Darlehensempfang nach § 6 II 1 Verbr­KrG

Hinweis: Die Heilungsmöglichkeit ist nun in § 494 II BGB geregelt.

BGH NJW 1997, 1442

Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldbeitritt zu Existenzgründungskredit

EuGH NJW 2000, 1323 (Rs. C-208/98)

(Keine) Anwendbarkeit der Verbraucherkreditrichtlinie auf Bürgschaften EuGH NJW 1998, 1295 f (RS C-45/96 "Dietzinger")

daraufhin: BGH NJW 1998, 2356 ff

Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Bürgschaften (..."the neverending story"!)

Hinweis: Die Regelungen des HWiG finden sich nunmehr in den §§ 312f BGB.

OLG München v. 25.1.2001, 29 U 4113/00

Zeitschriftenabonnements im Fernabsatz (Internet) und Ausnahme vom Schriftformerfordernis des § 4 VerbrKrG: "Dauerhafter Datenträger" i.S.v. § 8 VerbrKrG

Hinweis: Das Schriftformerfordernis regelt nunmehr § 492 BGB.

BGH NJW 2002, 133

Ausschlußtatbestände des § 3 II Nr. 1 VerbrKrG (= § 500 BGB n.F.) und Finanzierungsleasing mit Erwerbsklausel (Mietkauf); Rücktrittsfiktion des § 13 III VerbrKrG (= § 503 II BGB n.F.) bei bloßer Mithaftung des Verbrauchers

BGH NJW 2002, 368

Die BGB-Gesellschaft als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB: Anwendbarkeit des VerbrKrG auf BGB-Gesellschaften

BGH NJW 2002, 3100

Begriff der "Freizeitveranstaltung" i.S.v. § 1 HWiG (jetzt: § 312 I Nr. 2 BGB), Rücktrittsrecht nach § 13a UWG - Begriff der "Werbung", Begriff des "Ratenlieferungsvertrags" i.S.v. § 2 VerbrKrG (jetzt: § 505 BGB); Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vorspiegelung eines besonders günstigen Angebots

EuGH NJW 2002, 281 (Rs. C-481/99)

Darlehensvertrag als Haustürgeschäft; (fehlende) Richtlinienkonformität der absoluten Verfristung des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften in Fällen fehlender Belehrung ("Heininger")

BGH NJW 2002, 1881

Realkreditvertrag als Haustürgeschäft, richtlinienkonforme Auslegung von § 5 II HWiG (= § 312a BGB n.F.), Voraussetzungen und Grenzen einer richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts; situativer Anwendungsbereich der Vorschriften über Haustürgeschäfte (Begriff des "Bestimmens" zum Abschluß eines Vertrages) - Fall "Heininger"

BGH v. 11.3.2004 - XI ZR 460/02

Zurechnung von Haustürsituationen nach § 1 Abs. 1 HWiG (= § 312 Abs. 1 BGB)

BGH NJW 2003, 1932

Voraussetzungen und Grenzen der Analogie: Keine analoge Anwendung von § 505 I Nr. 2 (Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen) auf Dienstleistungsverträge (hier: Pay-TV-Abonnementvertrag)

EuGH, Urt. v. 10.3.2005 - Rs. C-336/03 (easyCar Ltd gegen Office of Fair Trading)

Begriff der "Dienstleistungen im Bereich Beförderung" i.S.d. Fernabsatzrichtlinie (s. § 312b III Nr. 6 BGB): Automietverträge

BGH NJW 2003, 1665 = BGHZ 154, 239

Ausschluß des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen nach § 312 d IV BGB bei "nach Kundenspezifikation" gefertigten Waren (Kauf eines Laptops im "built-to-order"-Verfahren)

BGH NJW 2004, 3699

Vorliegen eines Fernabsatzvertrages i.S.v. § 312b BGB bei  Vertragsschluß mittels Boten; Voraussetzungen einer Annahme nach § 151 BGB; invitatio ad offerendum und Angebot, abändernde Annahme nach § 150 II BGB

BGH NJW 2005, 53

Kein Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 312d I bei "ebay"-Auktionen nach § 312 IV Nr. 5; Begriff der "Versteigerung" i.S.v. § 156 BGB in Abgrenzung zum Verkauf zum Höchstgebot

BGH v. 17.3.2004 - VIII ZR 265/03

Kauf auf Probe und Beginn der Widerrufsfrist nach §§ 312d, 355 II BGB

BGH v. 11.3.2004 - XI ZR 460/02

Zurechnung von Haustürsituationen nach § 1 Abs. 1 HWiG (= § 312 Abs. 1 BGB); Aufklärungspflichten von Banken bei der Vergabe von Realkrediten für "Anlegermodelle"

BAG v. 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 und

BAG NJW 2004, 2401

Keine Anwendbarkeit von § 312 BGB (Widerrufsrecht bei "Haustürgeschäften") beim Abschluß arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge

BGH v. 15.11.2004 - II ZR 375/02

Begriff der "Privatwohnung" i.S.v. § 1 I Nr. 1 HWiG (jetzt: § 312 I S. 1 BGB): Privatwohnung eines Dritten; Erstreckung des Widerrufsrecht auf späteren Vertrag im Rahmen einer Umschuldung; Zurechnung einer Haustürsituation analog § 123 II BGB

BGH v. 29.11.2004 - II ZR 6/03

Fehlerhafte Gesellschaft bei Vertragsschluß in Haustürwiderrufssituation (stille Gesellschaft)


§ 19       Tausch und Schenkung

 

A.             Tausch (§ 480 BGB)

 

B.             Schenkung (§§ 516 ff BGB)

 

I.               Inhalt der Schenkung

 

II.              Vertrag

 

1.              Willensübereinstimmung

2.              Einigsein über Unentgeltlichkeit der Zuwendung

3.              Handschenkung und Schenkungsversprechen (§ 518 BGB); Abgrenzung Schenkung unter Lebenden/von Todes wegen

 

III.            Haftung des Schenkers

 

1.              Hauptleistung

a)              Sachmängel

b)              Rechtsmängel

2.              Integritätsschutz

 

IV.           Beständigkeit der Schenkungscausa

 

1.              Sphäre des Schenkers

a)              Vor Übergabe (§ 519 BGB)

aa)                           Einrede des (drohenden) Notbedarfs

bb)                           Sonstige Versprechen

b)              Nach Übergabe (§ 528 BGB)

aa)               Gegenwärtiger Notbedarf

bb)               Anfechtungsrecht (§ 134 InsO, § 4 AnfG)

cc)               Beschränkungen des Rückforderungsrechts

2.              Sphäre des Beschenkten - grober Undank

 

V.            Schenkung unter Auflage - Abgrenzung zum gegenseitigen Vertrag

 

VI.           Gemischte Schenkung

 

VII.         Zuwendungen unter Ehegatten

 

VIII.        Anderweitige Schwächen des unentgeltlichen Erwerbs (§§ 816 Abs. 1 S. 2, 822, 988 BGB)

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 98 - 104

Rechtsprechung:

 

BGHZ 82, 345

Qualifikation einer dauerhaften unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung auch bei erheblichem Vermögenswert als Leihe, nicht Schenkung

BGHZ 93, 23 ff

Haftung aus pVV (jetzt §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB): Haftungsmaßstab des § 521 BGB bei Verletzung einer Schutzpflicht ("Kartoffelpülpe-Fall")

BGH NJW 2004, 1341

Anwendung von § 822 BGB im Rahmen von § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenker); Anwendung und Anspruchsinhalt von § 822 BGB bei der Zuwendung von rechtsgeschäftlichen Surrogaten


§ 20       Mietrecht (Problemübersicht)

 

 

A.             Mietrechtsreformgesetz 2001

 

I.               Grund und Ziel der Reform

 

II.              Gesetzessystematik nach der Reform

1.              Allgemeine Regel

2.              Mietverhältnisse über Wohnraum

3.              Mietverhältnisse über andere Sachen

 

B.             Pflichten des Vermieters

 

I.               Überlassung und Instandhaltung der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch (§ 535 BGB)

 

II.              Zusicherung von Eigenschaften (§ 536 Abs. 2 BGB)

 

III.            Nichterfüllung oder Verzug - fristlose Kündigung  (§ 543 Abs. 1, 2 BGB)

 

IV.           Schlechterfüllung - Haftung bei Mängeln

 

1.              Sachmängel

a)              Nacherfüllungsanspruch (§ 535 BGB)

b)              Zurückbehaltungsrecht (§ 320 BGB)

c)              Minderung (§ 536 BGB)

d)              Fristlose Kündigung (§ 543 BGB)

e)              Schadenersatz (§ 536a BGB)

aa)               Bei Übergabe vorhandene oder spätere Mängel

bb)               Reichweite des Ersatzes

cc)               Geschützter Personenkreis

dd)               Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

ee)               Abdingbarkeit

f)                Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme nach Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 BGB)

g)              Ausschluß der Sachmängelhaftung

aa)               Kenntnis des Mangels (§ 536b BGB)

bb)               Unterlassende Mängelanzeige (§ 536c BGB)

2.              Rechtsmängel (§ 536 Abs. 3 BGB)

 

C.             Pflichten des Mieters

 

                   Zahlung der "Miete" (§ 535 Abs. 2 BGB)

 

1.              Keine Abnahmepflicht

2.              Anrechnung ersparter Aufwendungen und Vorteile (§ 537 BGB)

3.              Fälligkeit (§§ 556b, 579 BGB)

4.              Beschränkte Wirkung von Aufrechnungsverboten (§ 556b Abs. 2 BGB)

 

                   Höhe des Mietzinses (§§ 557 ff BGB)

 

5.              Allgemeine Grenzen der Vertragsfreiheit

6.              Sonderregelung bei Wohnraummietverträgen

a)              Ausschluß der Änderungskündigung (§ 557 III BGB)

b)              Beschränkte Zulässigkeit von Staffelmiete und Indexmiete (§§ 557a, 557b BGB)

c)              Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

d)              Mieterhöhung bei Modernisierung (§ 559 BGB)

e)              Mieterhöhung bei Betriebskostensteigerung (§ 560 BGB)

f)                Sonderkündigungsrecht des Mieters (§ 561 BGB)

 

                   Sicherung des Mietzinses

 

7.              Vermieterpfandrecht (§§ 562 ff BGB)

8.              Kaution

 

                   Einhaltung der Grenzen des vertragsmäßigen Gebrauchs

 

9.              Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch - Schaden  (§ 538 BGB)

a)              Dispositive Regelung

b)              Überwälzung auf den Mieter: „Schönheitsreparaturen“

(1)            Begriff

(2)            Abgrenzung zu Kleinreparaturen

(3)            Zulässigkeit von Klauseln

(4)            Synallagmatische Pflicht, Entgeltcharakter

10.          Weitervermietung (§§ 540, 553 BGB)

a)              Genehmigungspflicht

b)              Kein Anspruch auf Erlösherausgabe bei unberechtigter Untervermietung

c)              Verknüpfung mit Mieterhöhung

11.          Sanktionen des Vermieters

a)              Unterlassungsanspruch (§ 541 BGB)

b)              Fristlose Kündigung (§ 543 BGB)

c)              Schadenersatz (§ 549 II BGB)

12.          Verjährung des Ersatzanspruchs des Vermieters (§ 548 BGB)

a)              Anwendungsbereich

b)              Anwendung auf konkurrierende Ansprüche

 

                   Weitere Mieterpflichten

 

13.          Anzeige von Mängeln (§ 536c BGB)

14.          Pflicht zur Vornahme dringender Erhaltungsarbeiten

15.          Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten  (§ 554 BGB)

16.          Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietvertrags (§ 546 I BGB)

a)              Vertragsansprüche gegen Dritte (§ 546 II BGB)

b)              Kein Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen des Mieters bei Wohnraummiete(§ 570 BGB)

c)              Entschädigung bei verspäteter Rückgabe

d)              Stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags (§ 545 BGB)

e)              Schadensersatz statt der Leistung: "Zwangskauf"?

 

D.             Übergang des Mietverhältnisses

 

                   Veräußerung der Mietsache (§ 566 BGB)

 

1.              Schutz des Erwerbers gegenüber Vorausverfügungen (§ 566b BGB)

2.              Schutz des Mieters (§ 566d, e BGB)

3.              Haftung des Veräußerers (§ 566 Abs. 2 BGB)

 

                   Gewerbliche Weitervermietung (§ 565 BGB)

 

                   Tod des Mieters

 

4.              Eintrittsrecht und Fortsetzungsrecht (§§ 563 ff BGB)

5.              Außerordentliches befristetes Kündigungsrecht des Vermieters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

6.              Außerordentliches befristetes Kündigungsrecht des überlebenden Mitmieters (§ 563a II BGB)

7.              Fortsetzung mit den Erben, außerordentliches befristetes Kündigungsrecht für beide Teile (§§ 564, 580 BGB)

 

E.             Beendigung des Mietverhältnisses

 

                   Kündigung

 

1.              Begriff

a)              Empfangsbedürftige Willenserklärung, eins. Rechtsgeschäft (Gestaltungsrecht)

b)              Form

(1)            Formlos

(2)            Wohnraum (§ 568 BGB)

2.              Arten

a)              Ordentliche und außerordentliche Kündigungen

b)              Befristete und fristlose Kündigungen

c)              Kombinationen

3.              Wichtige Regelungen des Allgemeinen Teils

a)              Zugangserfordernis (Fristwahrung)

b)              Bedingungsfeindlichkeit

c)              Kündigung durch Minderjährigen (§ 111 BGB) oder Vertreter ohne Ver­tretungsmacht (§ 180 BGB)

d)              Nichtvorlage der Einwilligung (§ 111 S. 2 BGB) bzw. der Vollmachts­urkunde (§ 174 BGB)

 

                   Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit

 

4.              Zulässigkeit (§ 542 II BGB)

5.              Sonderregelungen bei der Wohnraummiete

a)              Formerfordernis bei Mietverträgen über 1 Jahr (§ 566 BGB, § 550 Abs. 1 BGB)

b)              Beschränkte Zulässigkeit von Zeitmietverträgen (§§ 575 ff BGB)

6.              Beendigung mit Zeitablauf (§ 542 Abs. 2 BGB)

7.              (Stillschweigende) Verlängerung (§ 542 Abs. 2 Nr. 2, 545 BGB)

8.              Außerordentliche Kündigungsrechte (§ 542 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

 

                   Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit

 

9.              Erfordernis der Kündigung (§ 542 Abs. 1 BGB)

10.          Form und Inhalt der Kündigung

a)              Formlos

b)              Wohnraum

11.          Kündigungsschutz bei Wohnraum

a)             Erfordernis des berechtigten Interesses (§ 573 BGB)

(1)            Gründe

(2)            Erleichterte Kündigung (§ 573a BGB)

b)              Widerspruchsrecht bei besonderer Härte (§ 574a BGB)

12.          Kündigungsfristen (§§ 573c, 580a BGB)

a)              Wohnraum (§ 573c BGB)

b)              Bewegliche Sachen (§ 580a Abs. 3 BGB)

c)              Geschäftsräume (§ 580a Abs. 2 BGB)

d)              Grundstücke und sonstige Räume, eingetragene Schiffe (§ 580a Abs. 1 BGB)

 

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 105 - 123

Rechtsprechung:

 

BGH NJW 2000, 1105

Mietzahlungspflicht des gebrauchsunwilligen Mieters bei anderweitiger Vermietung der Räume durch den Vermieter

Hinweis: Die Vorschrift des § 552 S. 3 BGB a.F. findet sich jetzt in § 537 Abs. 2 BGB

BGHZ 61, 227

Schadensersatzansprüche des Vermieters aus Delikt und kurze Verjährung des § 558 BGB a.F. (jetzt § 548 BGB), Einbeziehung von Hilfspersonen in den Schutzbereich des Vertrages - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte als Instrument der Haftungsbegrenzung ("Explodierende Frittenbude")

BGHZ 77, 301

Vertragliche Verpflichtung des Mieters zu "Schönheitsreparaturen" als synallagmatische Hauptpflicht und ergänzende Vertragsauslegung

BGHZ 136, 102

Verhältnis der mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche zur c.i.c. (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 II BGB)

Hinweis: Die Problematik der anfänglichen objektiven Unmöglichkeit (§ 306 BGB) ist durch das SMG weggefalllen. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz kann sich jetzt aus § 284 BGB ergeben

BGHZ 116, 334

Abgrenzung von Erhaltungspflicht (§ 536 BGB) zur Unmöglichkeit beim Miet- und Pachtvertrag

Hinweis: für das Entfallen der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung nach § 275 Abs. 1 BGB n.F. ist jetzt das Vertretenmüssen unerheblich

BGH NJW 2003, 2601

Rechtsfolgen einer vorbehaltlosen  Mietzahlung bei Kenntnis des Mangels der Mietsache; Voraussetzungen eine Analogie: Planwidrige Regelungslücke

BGH NJW 2005, 425

Hinfällig gewordene Schönheitsreparaturen und ergänzende Auslegung des Mietvertrags

BGH NJW 2005, 739

Beginn der kurzen Verjährung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter nach § 548 BGB n.F.: Verjährungsbeginn vor Anspruchsentstehung (ges. Abweichung von § 200 BGB n.F.)

BGH v. 3.11.2004 - VIII ZR 28/04

Beweislast bei der Verletzung von nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten (pFV = §§ 280 I, 241 II BGB n.F.): Beweislast für Pflichtverletzung und Verschulden, Voraussetzungen der Beweislastumkehr für die objektive Pflichtverletzung; Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Inanspruchnahme des Mieters durch den Vermieter für versicherte Schäden

BGH v. 9.2.2005 - VIII ZR 22/04

Gesetzliche Vertragsübernahme nach § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete"): Fortbestand des Verzugs bei Veräußerung der Mietsache, Haftung des Erwerbers für nach dem Erwerb eingetretene Verzugsschäden

BGH v. 28.7.2004 - XII ZR 153/03

Abgrenzung von Leihe/Miete zu Dienstvertrag/Werkvertrag; Reichweite der kurzen Verjährung nach §§ 548 I 2, 606 BGB


§ 21       Werkvertrag und Werklieferungsvertrag

 

A.             Inhalt des Werkvertrags

 

I.               Bezeichnung der Parteien

II.              Pflichten der Parteien

III.            Begriff - Abgrenzung zum Dienstvertrag und anderen Verträgen

 

B.             Pflichten des Werkunternehmers

 

I.               Herstellung des Werks

II.              Sach- und Rechtsmängelfreiheit

 

C.             Mängelgewährleistung

 

I.               Systematik: Parallele zum Kaufrecht

1.              Anknüpfen an das Allgemeine Leistungsstörungsrecht

2.              Verbleibende Unterschiede

II.              Sachmangel (§ 633 Abs. 2, 3 BGB)

1.              Fehlerbegriff

2.              Einbeziehung von aliud und manko

III.            Rechtsmangel (§ 633 Abs. 3 BGB)

IV.           Maßgeblicher Zeitpunkt: Gefahrübergang

V.            Rechte des Bestellers vor Gefahrübergang

VI.           Verlust von Gewährleistungsansprüchen (§ 640 Abs. 2 BGB)

VII.         Grenzen des Haftungsausschlusses

1.              Arglist und Beschaffenheitsgarantie

2.              „Fernwirkung“ des Verbrauchsgüterkaufrechts bei Werklieferungsverträgen (§ 651 BGB)

 

D.             Verschuldensunabhängige Ansprüche (§§ 634 Nr. 1 – 3 BGB)

 

I.               Nacherfüllung (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB)

1.              Modus

2.              Wahlrecht

II.              Selbstvornahme, Aufwendungsersatz und Vorschuß (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB)

III.            Rücktritt (§ 634 Nr. 3, 323, 326 Abs. 5 BGB)

IV.           Minderung (§ 634 Nr. 3, 638 BGB)

V.            Mängeleinrede (§§ 320, 641 Abs. 3 BGB)

 

E.             Schadensersatzansprüche des Bestellers (§ 634 Nr. 4 BGB)

 

I.               System der Schadensersatztatbestände: Anknüpfung an das allgemeine Leistungsstörungsrecht

II.              Schadensersatz „statt der Leistung“

1.              Haftung für unbehebbare Werkmängel (§§ 634 Nr. 4, 280, 283, 311a II BGB)

2.              Haftung für behebbare Werkmängel (§§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB)

III.            Schadensersatz „neben der Leistung“

1.              Verzögerungsschaden

2.              Sonstige Begleitschäden

3.              Konkurrierende deliktische Ansprüche

IV.           Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)

 

F.             Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 634a BGB)

 

I.               Gegenstand der besonderen Verjährung im Werkvertragsrecht

1.              Nacherfüllungs-, Aufwendungsersatz-, Vorschuß- und Scha­­­­dens­ersatz­an­sprü­che

2.              Rücktritt und Minderung (§ 634a Abs. 4, 5, § 218 BGB)

II.              Erhaltung der Mängeleinrede (§ 634a Abs. 4 S. 2, 3, Abs. 5 BGB)

III.            Verjährungsdauer und –beginn

 

1.              Privilegierung “körperlicher” Werkleistungen und darauf bezogener "geistiger" Werkleistungen (§ 634a Abs. 1 Nr. 1, 2 BGB)

2.              Regelverjährung für Haftung für “rein-geistige” Werkleistungen (§ 634 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

3.              Abgrenzungsprobleme und “Ausweichmöglichkeiten”

4.              Arglist (§ 634a Abs. 3)

5.              Verjährungsbeginn (§ 634a Abs. 2)

 

G.            Vergütungsansprüche

 

I.               Vereinbarte/taxmäßige/übliche Vergütung (§ 632 BGB)

II.              Kostenanschläge

1.              Abgrenzung zur Fixpreisvereinbarung

2.              Vergütungspflicht (§ 632 Abs. 3 BGB)

3.              Überschreiten (§ 650 BGB)

III.            Fälligkeit

1.              Abnahme (§ 641 BGB)

2.              Nichtabnahme nach Fristsetzung  (§ 640 Abs. 1 S. 2, 3)

3.              Fertigstellungsbescheinigung (§ 641a BGB)

4.              Vollendung (§ 646 BGB)

IV.           Abschlagszahlungen (§ 632a BGB)

V.            Teilvergütung bei Kündigung des Werkvertrages

1.              Voller Entgeltanspruch unter Anrechnung von Vorteilen

a)              Kündigung durch den Unternehmer bei Annahmeverzug des Bestellers (§ 643 BGB)

b)              Jederzeitiges Kündigungsrecht durch den Werkbe­steller (§ 649 S.2 BGB)

2.              Anteilige Abgeltung zuzüglich Auslagenersatz

a)              Untauglichkeit des vom Besteller beigestellten Stoffes oder unrichtige Weisungen (§ 645 BGB)

b)              Wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages (§ 650 BGB)

 

H.             Gefahrtragung

 

I.               Sachgefahr (§ 644 Abs. 1 S. 3 BGB)

II.              Leistungsgefahr

III.            Preis- bzw. Vergütungsgefahr (§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB)

IV.           Übergang der Preisgefahr vor der Abnahme des Werkes

1.              Annahmeverzug (§ 644 Abs. 1 S. 2 BGB)

2.              Versendungswerkvertrag (§ 644 Abs. 2 BGB)

V.            Gesetzliche Verlagerung

1.              Mangelhafter Stoff oder fehlerhafte Weisung

a)              Teilvergütung bei Zufall (§ 645 Abs. 1 BGB)

b)              Volle Vergütung abzüglich Ersparnis bei Vertreten-Müssen durch Besteller (§ 645 Abs. 2 BGB)

2.              Sphärentheorie

VI.           Abdingbarkeit

VII.         Drittschädigung

 

I.                Sicherung des Werkunternehmers

 

I.               Anspruch auf Abschlagszahlungen (§ 632a BGB)

II.              Unternehmerpfandrecht bei beweglichen Sachen (§ 647 BGB)

1.              Kein Gutglaubenserwerb eines gesetzlichen Pfandrechts, Abweichung im Handelsrecht nach § 366 III HGB

2.              Zurückbehaltungsrecht auf Verwendungsersatz  (§ 1000 BGB)

3.              Abhilfe durch Vereinbarung eines Vertragspfandrechts

III.            Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek bei unbeweglichen Sachen (§ 648 BGB)

IV.           Sicherheitsleistung des Bestellers (§ 648a BGB)

 

J.              Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB)

 

I.               Begriff, Relevanz der Unterscheidung

II.              Verweisung auf das Kaufrecht einschl. Verbrauchsgüterkauf

1.              Gleichstellung mit dem Kauf

2.              Verbleibende Differenzierung in § 651 BGB

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 129 - 146

Rechtsprechung:

 

BGHZ 40, 71 ff

Gefahrtragung beim Werkvertrag; Untergang des Werkes vor der Abnahme durch gefahrenerhöhendes Verhalten des Bestellers ("Sphärentheorie?")

BGHZ 96, 111

Mängelbeseitigung und Neuherstellung

Hinweis: Nach neuem Recht ergibt sich der Mängelbeseitigungsanspruch aus §§ 634 Nr. 1, 635 BGB

BGH NJW 2001, 1718

Hauptpflichten beim Vertrag auf Erstellung von individuellen EDV-Lösungen (Programmdokumentation)

BGH NJW 2002, 816

Mangelfolgeschaden im Werkvertragsrecht: Pflicht­verletzung bei mangelhafter Werkleistung vor und nach der Schuldrechtsreform

BGH NJW 2002, 1262

Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung (§ 322 II BGB): Werklohnklage des Unternehmers bei Verweigerung der Nachbesserung durch den Besteller

BGH NJW 2002, 1572

Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag (Buchhaltungsarbeiten, Steuerberatung), typengemischter Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen, Erfordernis der Nachfristsetzung bei mangelhafter Werkleistung

BGH NJW 2002, 3317

Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

BGH NJW 2003, 287

Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag - Risikotragung im Architektenvertrag

BGH v. 27. März 2003 - VII ZR 443/01

Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht - Schadensersatzanspruch bei Nichtvornahme der Nacherfüllung

BGH NJW-RR 2003, 1285

Rechtsmängelhaftung im Werkvertrag nach altem und nach neuem Schuldrecht – Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung

BGH v. 28.7.2004 - XII ZR 153/03

Abgrenzung von Leihe/Miete zu Dienstvertrag/Werkvertrag; Reichweite der kurzen Verjährung nach §§ 548 I 2, 606 BGB

BGH v. 16.12.2004 - VII ZR 16/03

Anfängliche Unmöglichkeit beim Werkvertrag: Teilvergütungsanspruch aus § 645 I BGB, weitergehende Haftung nach § 645 II BGB, Abgrenzung zum Vergütungsanspruch nach § 649 BGB bei Vertragsaufhebung

BGH v. 27.1.2005 - VII ZR 158/03

Deliktische Haftung beim Werkvertrag ("weiterfressender" Mangel): Keine Haftung aus § 823 I BGB bei Verletzung des  Äquivalenzinteresses auch bei Schädigung bereits bestehenden (unbeschädigten) Eigentums des Bestellers, Abgrenzung zum Integritätsinteresse (Stoffgleichheit)

BGH NJW 2005, 893

Arglistiges  Verschweigen eines Werkmangels durch unterlassene Überprüfung bei arbeitsteiliger Herstellung


 

                   § 22 Reisevertrag

 

A.             Begriff und beteiligte Personen

 

B.              Sonderregelung des Leistungsstörungsrechts – Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht

 

C.            Zurechnung des Verhaltens der Leistungsträger

 

D.             Anwendungsbereich der §§ 651a ff BGB

 

E.            Bindung an den Reisevertrag

 

I.               Namhaftmachung einer Ersatzperson (§ 651b BGB)

II.              Rücktrittsrecht - Pauschalierung der Entschädigung durch Stornogebühr (§ 651i BGB)

III.            Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt (§ 651j BGB)

 

F.             Verschuldensunabhängige Rechtsfolgen bei Mangelhaftigkeit der Reise

 

I.               Vertragsinhalt (§ 651c Abs. 1 BGB)

II.              Abhilfeverlangen (§ 651c Abs. 2 BGB)

III.            Selbsthilfe durch den Reisenden (§ 651c Abs. 3 BGB)

IV.           Minderung (§ 651d BGB)

V.            Kündigungsrecht (§ 651e BGB)

1.              Gründe (Abs. 1)

2.              Wegfall des Entgeltsanspruchs des Reiseveranstalters

3.              Konkurrenz zum Rücktrittsrecht nach § 651i BGB

 

G.            Verschuldensabhängige Schadenersatzansprüche

 

I.               Voraussetzungen

II.              Möglichkeit der Freizeichnung (§ 651h BGB)

III.            Vermögensschäden

IV.           Immaterielle Schäden (§ 651f Abs. 2 BGB)

V.            Fristen

VI.           Deliktische Haftung

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 147 - 148

Rechtsprechung:

 

BGHZ 93, 271

Vertrag des Reiseveranstalters mit der Fluggesellschaft als Vertrag zug. des Reisenden, konkludenter Verzicht auf Einwendungserhalt nach § 334 BGB

Hinweis: Ein konkludenter Verzicht auf den Einwendungserhalt des § 334 BGB dürfte angesichts § 651k BGB heute wohl zweifelhaft sein

BGHZ 97, 255

Abgrenzung Unmöglichkeit/Sachmangel beim Reisevertrag

BGHZ 103, 298

Deliktische Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Eigenhaftung wg. Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Hinweis: Statt § 209 BGB a.F. wäre jetzt § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB einschlägig; Die Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bestimmt sich jetzt nach den §§ 195, 199 BGB n.F. (statt § 852 BGB a.F.); Der Schmerzensgeld ist jetzt in § 253 Abs. 2 BGB geregelt (statt § 847 BGB a.F.); Die Verjährungsfrist des § 651g Abs. 2 BGB n.F. ist auf 2 Jahre verlängert worden

BGH NJW 2000, 1188

Haftung des Pauschalreiseveranstalters (Reisebeschreibung); Verkehrssicherungspflichten bzgl. Drittleistungen

Hinweis: Der Schmerzensgeldanspruch ist jetzt in § 253 Abs. 2 BGB (statt § 847 BGB a.F.) geregelt

BGH NJW 2005, 418

Haftung für vermutetes  Verschulden beim Reisemangel nach § 651 f; richtlinienkonforme Auslegung; Anforderungen an den Entlastungsbeweis bei  vermutetem Vertretenmüssen

 


 

§ 23       Maklervertrag, Partnervermittlung (§ 652 ff BGB)

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 149 - 151

Rechtsprechung:

 

BGH NJW 1999, 276 ff

Rechtsnatur des Partnerschaftsvermittlungsvertrags, Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB, Laufzeitverlängerungsklausel durch AGB und Transparenzgebot; Grundsatz der "kundenfeindlichsten Auslegung" im Verbandsprozeß

BGH v. 4.3.2004 - III ZR 124/03

Analoge Anwendung von § 656 (Anspruch des Heiratsvermittlers als Naturalobligation) auf den Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag

BGH NJW 2001, 966 f

Rückforderung des Maklerlohns nach Wandelung des Hauptvertrags

 

 

§ 24       Auslobung, Preisausschreiben und Gewinnmitteilungen

 

A.             Auslobung (§ 657 ff BGB)

 

B.             Preisausschreiben (§ 661 BGB)

 

C.             Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB)

 

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 152, 153

Rechtsprechung:

 

BGH NJW 2004, 1652

Erfüllungsanspruch aus Gewinnmitteilung (§ 661a BGB):

Abstrakter Maßstab für die Eignung der Mitteilung, den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken

BGH NJW 2004, 3555

Begriff des "Senders" von Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) und Handeln unter fremden Namen bei § 661a BGB

BGH NJW 2005, 827

Begriff des "Senders" von Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) und Handeln unter falschem Namen

 


 

§ 25       Auftrag und entgeltliche Geschäftsbesorgung (§§ 662 ff BGB)

 

A.             Auftrag

 

I.            Inhalt

 

1.              Gegenstand des Vertrags

2.              Parteien

3.              Unentgeltlichkeit

4.              Höchstpersönlichkeit

 

II.            Pflichten des Beauftragten

 

5.              Ausführung (§ 662 BGB)

a)              Einhaltung und Beachtung von Weisungen (§ 665 S. 2 BGB)

b)              Abweichen von Weisungen (§ 665 S. 1 BGB)

6.              Herausgabe (§ 667 BGB)

a)              Übergabe zur Erfüllung des Auftrags

b)              Erlangung im Rahmen der Geschäftsbesorgung

c)              Beweislast

7.              Pflichten bei Dauerschuldverhältnissen

a)              Rechenschaftspflicht (§ 666 BGB)

b)              Verzinsung des Kapitals (§ 668 BGB)

 

III.            Pflichten des Auftraggebers

 

8.              Aufwendungsersatz (§ 670 BGB)

a)              Maßstab

b)              Reichweite

(1)            Freiwillige Vermögensopfer

(2)            Schäden

(3)            Vermögensgüter des Beauftragten

(4)            Ersatzpflicht gegenüber Dritten

(5)            Vorschuß

9.              Unentgeltlichkeit

 

IV.            Auftrag und Tod eines Vertragspartners

 

10.          Tod des Beauftragten (§ 673 BGB)

11.          Tod des Auftraggebers (§ 672 BGB)

12.          Aufträge nach dem Tod

a)              Postmortaler Auftrag

b)              Transmortaler Auftrag

 

V.            Haftung für Rat und Auskunft (§ 675 Abs. 2 BGB)

 

13.          Gefälligkeit

14.          Einschränkende Auslegung

a)              (Stillschweigender) Auskunftsvertrag (BGHZ 140, 111; BGH NJW 1991, 352)

b)              Vertragliche Nebenpflicht (BGH NJW 1997, 3227 ff)

c)              Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (Gutachterfälle: BGH NJW 1998, 1059, BGHZ 127, 378; Bankauskunft: BGHZ 133, 36)

d)              culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2, 3, 241 Abs. 2 BGB: “Testat­fälle”, BGH NJW 2001, 360)

e)              Gesetzliches Schuldverhältnis aus in Anspruch genommenem Vertrauen?

f)                Deliktische Haftung

 

B.             Geschäftsbesorgungsverträge

 

I.            Entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB)

 

II.            Überweisungsvertrag (§ 676a BGB)

 

III.            Zahlungsvertrag (§ 676d BGB)

 

IV.            Girovertrag (676 f BGB)

 

Übungsfälle:

 

Köhler/Lorenz PdW SchuldR II

Fälle 154 - 159

Rechtsprechung:

 

BGH NJW 1992, 498

Abgrenzung Gefälligkeit/Auftrag bei Fahrgemeinschaft (Fahrgemeinschaft)

BGH NJW 1996, 1960

Formpflichtigkeit des Auftrags zum treuhänderischen Erwerb eines Grundstücks, arglistige Berufung auf den Formmangel

BGH NJW 1991, 352

"Keine Haftung für Rat und Auskunft" (§ 676 BGB a.F.; dem § 675 Abs. 2 BGB n.F. weitgehend entspricht): Konkludenter

Abschluß eines Auskunftsvertrags (Bankauskunft mit Schutzwirkung für Dritte)

BGH NJW 1998, 1059

Haftung für Rat und Auskunft: Auskunftsvertrag (Gutachtenvertrag) mit Schutzwirkung für Dritte

BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392 ff

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einwand des Mitverschulden des Vertragspartners (Haftung des Sachverständigen bei vom Verkäufer arglistig herbeigeführter Unrichtigkeit eines Wertgutachtens)

BGHZ 133, 36

Abgrenzung von Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte bei falscher Bankauskunft

BGH NJW 2001, 360

Auskunfts- und Testathaftung gegenüber Dritten: Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber geprellten Anlegern eines Kapitalanlagemodells aus culpa in contrahendo; Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung

Hinweis: Die Haftung Dritter aus c.i.c. ist jetzt in § 311 Abs. 3 BGB n.F. geregelt.

BGH NJW 2001, 512 und BGH NJW 2001, 514

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte beim Gutachtervertrag: Haftungsausfüllung

Hinweis: Anspruchsgrundlage ist jetzt § 280 Abs. 1 BGB n.F.

BGH NJW 2002, 3625

Gutachtervertrag als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte - Voraussetzungen und Kausalitätserfordernis bei der Haftung

BGH v. 19.2.2004 - III ZR 147/03

Herausgabepflicht des Beauftragten nach § 667 BGB und weisungsgemäße Verwendung der überlassenen Mittel: Beweislast

BGH v. 15.6.2004 - XI ZR 220/03

Pflicht zum Abschluß eines Überweisungsvertrags (§ 676a BGB); gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern, Voraussetzungen des  Mißbrauchs der Vertretungsmacht

BGH v. 13.12.2004 - II ZR 17/03

Haftungsfreistellungsanspruch von Vereinsmitgliedern gegenüber dem Verein analog §§ 670, 27 III BGB bei unentgeltlicher Tätigkeit, Einfluß des Mitverschuldens (§ 254 BGB)