Grundkurs Zivilrecht I
- Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Wintersemester 2024/2025


Zeit: Montag, Dienstag und Mittwoch
8 - 10 Uhr ct*
Ort: Montag und Dienstag: Hörsaal B 101  (Hauptgebäude)
Mittwoch: Hörsaal B 201 (Hauptgebäude)
Beginn: Montag 14.10.2024
Teilnehmer: Anfangsbuchstaben O-Z
Downloads: Vorlesungsgliederungen:
BGB
Allgemeiner Teil
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Vorlesungsbegleitende Propädeutische Übungen (Arbeitsgemeinschaften) 2-stündig
* ct = cum tempore. Die Veranstaltung beginnt jeweils 15 Minuten nach dem angegebenen Zeitpunkt und dauert 90 Minuten.
S. auch den Eintrag im Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2024/2025
Für weitere Informationen zum Grundkurs s. insbesondere die FAQ-Liste sowie die Seiten der Studienberatung zur Grundphase des Studiums


Inhaltsübersicht:

§ 1 Einführung: Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts
§ 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag
§ 3 Die Willenserklärung
§ 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme
§ 5 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches Verhalten, Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung
§ 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen
§ 7 Geschäftsfähigkeit
§ 8 Formfreiheit und Formpflicht
§ 9 Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit (§§ 134, 138 BGB)
§ 10 Willensmängel, Teil 1: Grundlagen
§ 11 Willensmängel, Teil 2: Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände
§ 12 Willensmängel, Teil 3: Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer
§ 13 Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der Irrtumsanfechtung
§ 14 Willensmängel, Teil 5: Arglistige Täuschung und Drohung
§ 15 Stellvertretung, Teil 1: Überblick
§ 16 Stellvertretung, Teil 2: Grundlagen
§ 17 Stellvertretung, Teil 3: Die Vollmacht
§ 18 Stellvertretung, Teil 4: Rechtsscheintatbestände
§ 19 Stellvertretung, Teil 5: Einzelfragen
§ 20 Stellvertretung, Teil 6: Vertretung ohne Vertretungsmacht
§ 21 Ansprüche und sonstige Rechte Einwendungen und Einreden
§ 22 Verjährungsrecht, Teil 1: Arten und Voraussetzungen
§ 23 Verjährungsrecht, Teil 2: Wirkungen
§ 24 Anhang: Wiederholungsfragen zum Allgemeinen Teil zur Lern- und Verständniskontrolle

§ 1 Einführung: Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts

  1. Begriff
    1. Privatrecht und Öffentliches Recht
    2. Privatrecht und Bürgerliches Recht

  2. Rechtsquellen
    1. Das Bürgerliche Gesetzbuch
      1. Entstehung und Weiterentwicklung
      2. Aufbau
      3. Stilmerkmale
    2. Der Einfluss des Verfassungsrechts, insbes. der Grundrechte
      1. Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte
      2. Mittelbare Drittwirkung
      3. Schutz vor Diskriminierung im Privatrecht durch das AGG
    3. Der Einfluss des Europarechts - “Europäisches Privatrecht”
      1. Primäres Gemeinschaftsrecht
        1. Begriff
        2. Bedeutung der Grundfreiheiten für das Privatrecht
      2. Rechtsangleichung durch sekundäres Unionsrecht
        1. Normarten: Verordnung und Richtlinie
        2. Mindestharmonisierung und Vollharmonisierung
        3. Richtlinienkonforme Auslegung
        4. "Überschießende Umsetzung": Richtlinienorientierte Auslegung und Rechtsfortbildung
        5. Folgen fehlerhafter Richtlinienumsetzung
      3. Entscheidungskompetenzen des EuGH
      4. Vorarbeiten zu einem Europäischen Vertragsrecht
        1. Keine allgemeine Gesetzgebungskompetenz der EU
        2. Die “Mitteilungen der Kommission” zum Europäischen Vertragsrecht - Erarbeitung des "Gemeinsamen Referenzrahmens"
        3. Wissenschaftliche Begleitprojekte
          1. Common Core-Projekte
          2. Europäische Vertragsrechtskommission (“Lando-Kommission”) - Principles of European Contract Law (PECL)
          3. Study Group on an European Civil Code
          4. “Acquis”-Gruppe
          5. Der "Academic Draft Common Frame of Reference"
    4. Das "Sonderprivatrecht"

  3. Rechtssubjekte
    1. Natürliche Personen
      1. Rechtsfähigkeit
      2. Schutz der Persönlichkeit
        1. Namensrecht
        2. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
      3. Wohnsitz
    2. Juristische Personen
    3. Unternehmer und Verbraucher (§§ 13, 14 BGB)

  4. Rechtsobjekte, insbes. Sachen

    1. Arten
      1. Sachen Tiere
      2. Immaterialgüter
      3. Subjektive Rechte

    2. Sachen §§ 90 ff BGB
      1. Arten
      2. Bestandteile
      3. Zubehör
      4. Früchte, Nutzungen und Lasten

  5. Grundprinzipien des Privatrechts, insbes. Privatautonomie

  6. Rechtsanwendung

    1. Aufbau und Arten von Rechtsnormen
      1. Grundaufbau
      2. Zwingendes und dispositives Recht
      3. Anspruchsgrundlagen
      4. Wirknormen
      5. Hilfsnormen

    2. Gesetzesauslegung, Analogie und teleologische Reduktion
      1. Grammatikalische Auslegung (Wortlaut, systematische Stellung)
      2. Historische Auslegung
      3. Teleologische Auslegung
      4. Analogie, teleologische Reduktion
      5. Verfassungskonforme Auslegung
      6. Europarechtskonforme, insbes. richtlinienkonforme Auslegung

    3. Der Subsumtionsvorgang

Allgemeine Literaturhinweise (Auswahl):

Lehrbücher:

Brox/Walker Allgemeiner Teil des BGB, 48. Aufl. 2024
Köhler BGB Allgemeiner Teil, 48. Aufl. 2024
Leipold BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil, 11. Aufl. 2022
Medicus/Petersen Allgemeiner Teil des BGB, 11. Aufl. 2016
Musielak/Hau Grundkurs BGB, 18. Aufl. 2023
Neuner Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 13. Aufl. 2023
Fallsammlungen:

Fritzsche, Fälle zum BGB Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2024
Köhler, Helmut, Prüfe dein Wissen, BGB Allgemeiner Teil, 30. Aufl. 2024
Lindacher/Hau, Fälle zum Allgemeinen Teil des BGB, 7. Aufl. 2021

Literaturhinweise zu § 1

a) Allgemein:

Köhler AT § 1 - 4
Leipold BGB I §§ 1 - 4
Neuner AT §§ 1 - 10 § 48 (Diskriminierungsschutz)

b) Speziell:

Leenen Jura 2012, 743

Die Auslegung von Richtlinien und die richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung des nationalen Rechts

c) Rechtsprechung:

BVerwG NVwZ-RR 2010, 682 Abgrenzung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht ("V-Mann-Vertrag")
EuGH Slg. 1994, I-3325 = NJW 1994, 2473 “Faccini Dori”: Gebot zur richtlinienkonformen Auslegung, Ablehnung der horizontalen direkten Anwendbarkeit von Richtlinien
EuGH Slg. 1991, I-5357 = NJW 1992, 165 "Francovich": Staatshaftung für Nicht-Umsetzung von Richtlinien
BGH NJW 2002, 1881 Voraussetzungen und Grenzen einer richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts richtlinienorientierte Auslegung bei “überschießender Umsetzung” - Fall "Heininger"
BGH NJW 2013, 220 Voraussetzungen einer "richtlinienorientierten" historischen Auslegung (Abgrenzung zu BGH NJW 2002, 1881 ("Heininger")
BVerfG v. 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09 Mittelbare Wirkung der Grundrechte im Privatrecht; Privatautonomie; (kein) Kontrahierungszwang bei Massenveranstaltungen ("Stadionverbot")

d) Übungsfälle:

PdW AT Fälle 1 - 4

Einteilung der Rechtsordnung: Öffentliches Recht und Privatrecht (grobes Schema!):



Aufbau des BGB:



Normarten:





 

§ 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag

  1. Willenserklärung

    1. Mindestanforderungen - Wirksamkeitsvoraussetzungen
      1. Geschäftsfähigkeit (§§ 104 - 113 BGB)
      2. Erlaubtheit (§§ 134, 138 BGB)

    2. Arten
      1. Empfangsbedürftige Willenserklärungen
      2. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen

    3. Abgabe und Zugang

    4. Mögliche Rechtsfolgen bei Mängeln
      1. Unbeachtlichkeit des Mangels (z.B. Motivirrtum)
      2. Unwirksamkeit, Nichtigkeit
      3. Fehlerhaftes Zustandekommen, schwebende Unwirksamkeit, Vernichtbarkeit, Anfechtbarkeit (§§ 119 Abs. 1, 2 BGB, § 355 BGB)
      4. Sanktionslos oder Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens (§ 122 BGB)

    5. Abgrenzung zur Gefälligkeit - Rechtsbindungswille

    6. "Geschäftsähnliche" Handlungen

    7. Realakt

  2. Rechtsgeschäft, Vertrag

    1. Einseitige, zweiseitige, sonstige mehrseitige Rechtsgeschäfte
      1. Testament (§§ 2064, 2229 BGB), Auslobung (§ 657 BGB), Kündigung, Rücktritt (§ 323 BGB), Minderung (§ 441 BGB)
      2. Vertrag - wechselseitige Willenserklärungen
      3. Beschluss (Verein, Gesellschaft)

    2. Rechtsgeschäfte unter Lebenden und von Todes wegen

    3. Vermögensrechtliche und personenrechtliche Rechtsgeschäfte

    4. Formbedürftige (z.B. § 311b BGB) und formfreie Rechtsgeschäfte

    5. Verpflichtungs- (z.B. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB) und Verfügungsgeschäft (z.B. § 929 S. 1 BGB) - Trennungsprinzip

    6. Kausale und abstrakte Rechtsgeschäfte - Abstraktionsprinzip

    7. Bedingte und befristete Rechtsgeschäft (§§ 158 ff BGB)
      1. Aufschiebende und auflösende Bedingung
      2. Zulässigkeit
      3. Eintritt und Ausfall der Bedingung
      4. Schutz des Berechtigten
      5. Einseitiger Verzicht
      6. Befristung

    8. Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 182 ff BGB

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 5, 6 I
Brox/Walker AT §§ 4, 5
Leipold BGB I §§ 6 I, II, 10 I-V
Medicus/Petersen AT §§ 18 - 20
Neuner AT §§ 28, 29 (Rechtsgeschäfte) §§ 30- 34 (Willenserklärung)

b) Speziell:
Lorenz JuS 2009, 489 Grundwissen Zivilrecht: Abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte
Lorenz/Eichhorn JuS 2017, 393 Grundwissen – Zivilrecht: Bedingung und Befristung

d) Rechtsprechung:

BGHZ 156, 328
Bedingungs- und Befristungsfeindlichkeit von Gestaltungsrechten, Abgrenzung Befristung und Bedingung
BGH NJW 2005, 3417 Voraussetzungen und Folgen der unzulässigen Einflussnahme auf den Ausfall einer aufschiebenden Bedingung (§ 162 Abs. 1 BGB)
BGH v. 26.4.2016 - VI ZR 467/15 Abgrenzung von Gefälligkeit und Vertrag; gesetzliche und vertragliche Haftungsbegrenzung im Gefälligkeitsverhältnis (ergänzende Auslegung)

c) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 1 - 4, 41- 43, 71 - 73


§ 3 Die Willenserklärung

  1. Objektiver Tatbestand (Erklärung)

  2. Arten der Willenserklärung

    1. Ausdrückliche und schlüssige (konkludente), "sozialtypisches Verhalten"

    2. Schweigen als Zustimmung (s. auch § 241a BGB)?

    3. Fiktive (z.B. § 503 II 4 BGB)

    4. "Digitale Willenserklärung"

  3. Subjektiver Tatbestand

    1. Handlungswille

    2. Erklärungswille bzw. Erklärungsbewusstsein

    3. Geschäftswille

  4. Wirksamwerden der Willenserklärung

    1. Abgabe

    2. Empfangsbedürftige Willenserklärung: Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB)
      1. Unter Abwesenden:
        1. Örtlich: Machtbereich des Empfängers
        2. Zeitlich: Möglichkeit der Kenntnisnahme
      2. Einschaltung von Mittelspersonen
        1. Stellvertreter bei Erklärung oder Empfang (§ 164 Abs. 1, 3 BGB)
        2. Erklärungs- und Empfangsbote
      3. Einzelfragen
        1. Einschreibebrief durch die Post
        2. Urlaubsbedingte Abwesenheit
        3. Besonderheiten moderner Kommunikationsmittel: e-mail, messaging etc.
        4. Zugang formgebundener Willenserklärungen
      4. Zugang unter Anwesenden
        1. Schriftliche Willenserklärung: Machtbereich des Empfängers
        2. Mündliche bzw. fernmündliche (telefonische): (eingeschränkte) Vernehmungstheorie
      5. Beweislast des Erklärenden
      6. Parteivereinbarungen über den Zugang

    3. Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung
      1. Widerruf nach § 130 Abs. 1 S. 2 BGB
      2. Verbraucherschützende Widerrufsrechte: §§ 312g, 485 Abs. 1, 495 Abs. 1, 510 Abs. 2, § 4 FernUSG i.V.m. § 355 BGB

    4. Tod oder Geschäftsunfähigkeit (§ 130 Abs. 2 BGB)
      1. Tod/Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden (§ 130 Abs. 2 BGB)
      2. Erklärungsempfänger
        1. Geschäftsunfähiger: Zugang an gesetzlichen Vertreter (§ 131 Abs. 1 BGB)
        2. Einschränkung bei beschränkt Geschäftsfähigen: (§§ 131 Abs. 2 S. 2, 107, 183 BGB)

    5. Zugangsverhinderung durch den Empfänger
      1. Zustellung als Zugangsersatz (§ 132 Abs. 1 S. 1 BGB, § 186 ZPO)
      2. Grenzen durch Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:

Köhler AT § 6 II
Brox/Walker AT § 4 II, § 7
Leipold BGB I §§ 12, 13 I
Medicus/Petersen AT §§ 21 - 23
Neuner AT §§ 30 - 33

b) Speziell:
Franzen JuS 1999, 429 Zugang und Zugangshindernisse bei eingeschriebenen Briefsendungen
Neuner JuS 2007, 881 Was ist eine Willenserklärung?

c) Rechtsprechung:
BGHZ 91, 324 ff Erfordernis des Erklärungsbewusstseins ("Sparkassenfall")
BGH NJW 1997, 3169 Schriftform und Telefax bei formgebundener Willenserklärung
BGH NJW 1998, 976 ff Zugang bei nicht abgeholtem Einschreibebrief, Zugangsvereitelung
BGH NJW 1994, 2613 Empfangsbote, Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger
BGH NJW 2002, 1041 Zugang einer Willenserklärung: Empfangsbote und Empfangsvertreter, konkludente Erteilung der Empfangsvollmacht
BGH NJW 2008, 843 Zugang von Willenserklärungen (§ 130 BGB) durch Einwurf in den Bürobriefkasten, maßgeblicher Zeitpunkt (nach Verkehrsanschauung übliche Kenntnisnahme)
RGZ 61, 415 Wirksamwerden einer schriftlichen Willenserklärung unter Anwesenden
BGH NJW 1992, 498 Abgrenzung Gefälligkeit/Auftrag bei Fahrgemeinschaft
BGH NJW 1995, 3389 Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag
BGH NJW 2006, 362 und BGH NJW 2008, 840 Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag bei "Selbstsperre" bei einer Spielbank
BGH NJW 1996, 919 und NJW 2000, 276 Vertragsschluss durch "beredtes Schweigen"
BGH NJW 2001, 2324 Erlassvertrag: Voraussetzungen eine stillschweigenden Annahme nach § 151 S. 1 BGB ("Erlassfalle")
BGH NJW 2002, 363 Vertragsschluss bei Internet-Auktionen: "ricardo.de", Teil III
BGH NJW 2003, 3270 Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB) - Zugang beim Empfangsvertreter (passive Stellvertretung gem. § 164 Abs. 3 BGB) Zeitpunkt des Zugangs bei Ablage im Postfach des Empfängers Arglist des Absenders
BGH NJW 2004, 258 Zugang von Willenserklärungen, gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel
BGH NJW 2006, 3777 Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB) Vertragsschluss ohne Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB) fehlendes Erklärungsbewusstsein
BGH NJW 2013, 3308 "Begebungswille" als Wirksamkeitsvoraussetzung einer empfangsbedürftigen schriftlichen Willenserklärung

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 41 - 48
 




§ 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme

  1. Allgemeines

    1. Begriffe: Angebot, Antrag, Offerte bzw. Annahme
       
    2. Vertragsfreiheit und Kontrahierungszwang
       
    3. Formen des Zustandekommens
      1. Angebot und Annahme
      2. Gleichzeitige Unterzeichnung des von einem Dritten vorformulierten Vertragstextes
         
    4. Die Phase der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2, 3 BGB)
       

  2. Angebot

    1. Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit (§§ 315 - 317, 612, 632 BGB), essentialia negotii

    2. Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit (§ 145 BGB)
      1. Grundsatz: § 145 Halbs. 1 BGB
      2. Ausnahme: Freibleibendes Angebot: § 145 Halbs. 2 BGB
      3. Abgrenzung zur invitatio ad offerendum

    3. Zeitliche Gebundenheit des Erklärenden an das Angebot
      1. Fristsetzung durch den Antragsteller (§ 148 BGB)
      2. Dispositive gesetzliche Regelung
        1. Unter Anwesenden (§ 147 Abs. 1 BGB)
        2. Unter Abwesenden (§ 147 Abs. 2 BGB)
      3. Erlöschen des Angebots (§ 146 BGB)
        1. Ablehnung
        2. Verstreichen der Frist
      4. Rechtzeitige Absendung der Annahme, verspäteter Zugang, Erkennbarkeit für Empfänger (§ 149 BGB)
      5. Tod und Geschäftsunfähigkeit des Antragenden (§ 153 BGB)

  3. Annahme

    1. Empfangsbedürftige Willenserklärung - Herstellung des Konsenses

    2. Modifizierende Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB)

    3. Entbehrlichkeit des Zugangs (§ 151 S. 1 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:

Köhler AT § 8 I - III, VIII
Brox/Walker AT § 8 I, II
Leipold BGB I § 14 I-V
Medicus/Petersen AT § 26 I - III
Neuner AT § 37

b) Rechtsprechung:
RGZ 133, 388 Vertragsabschlussfreiheit und Kontrahierungszwang aus § 826 BGB ("Kritiker-Fall")
BGH NJW 1996, 919 Freibleibendes Angebot, Schweigen auf Vertragsangebot als konkludente Zustimmung
BGH NJW 1995, 1671 Zur Frage der stillschweigenden Annahme des in einer modifizierten Auftragsbestätigung enthaltenen neuen Antrags durch widerspruchslose Entgegennahme der Vertragsleistung.
BGH NJW 1997, 2233 und
BGH NJW 2000, 276
Annahme nach § 151 S. 1 BGB
BGH NJW 1999, 2179 Zeitliche Bindung an eine Vertragsofferte bei Zugangsverzicht bzgl. der Annahmeerklärung nach § 151 BGB
BGH NJW 2002, 363 Vertragsschluss bei Internet-"Auktionen" (ricardo.de)

BGH NJW 2005, 976

Zustandekommen eines Vertrages bei Bestellung im Internet Anfechtung nach § 119 I BGB (Erklärungsirrtum) bei "elektronischer Willenserklärung" Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssen nach § 280 I S. 2 BGB n.F. bei Rechtsirrtum
BGH NJW-RR 2007, 400 Vertragsschluss: Konkludente Annahme eines Vertragsangebots durch Inanspruchnahme der Leistung
BGH NJW 2009, 1337 Rechtlicher Charakter von Katalogangaben: "Änderungen und Irrtümer vorbehalten" Abgrenzung zu AGB invitatio ad offerendum
BGH NJW 2011, 2871 Vertragsschluss an der (Selbstbedienungs-)Tankstelle
BGH NJW 2013, 598 Zustandekommen von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr Auslegung von "automatisierten Willenserklärungen" Eingabemaske als "invitatio ad offerendum" Abgrenzung einer Bestellbestätigung nach § 312 g I Nr. 3 BGB zur Willenserklärung (Annahmeerklärung)
BGH NJW 2015, 1009/a> Vertragsschluss bei vorzeitiger Beendigung einer ebay-Auktion (Fortführung von BGH NJW 2011, 2643) kein Widerrufsrecht des Verbrauchers in der Rolle als Verkäufer bei Fernabsatzverträgen
BGH v. 23.9.2015 - VIII ZR 284/14 Berechtigung zur Rücknahme eines Verkaufsangebots bei online-Versteigerungen (ebay); Haftung bei Abbruch
BGH v. 24.8.2016 - VIII ZR 100/15 Schadensersatzanspruch des ebay-Käufers bei Preismanipulation des Verkäufers (Mitbieten mit zweitem Account - "shill bidding")
OLG Frankfurt NJW 1997, 136 Rechtsbindungswille bei Äußerungen auf einer Pressekonferenz ("Peanuts")

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 96 - 99

§ 5 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches Verhalten, Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung

  1. Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten, "Faktischer Vertrag"?
    1. Die Problemfälle: Tatsächlich Inanspruchnahme von Leistungen ohne Vertragswillen
    2. Faktisches Vertragsverhältnis durch sozialtypisches Verhalten? Abgrenzung zur konkludenten Willenserklärung
    3. Alternativlösungen
    1. Protestatio facto contraria non valet
    2. Delikts- und Bereicherungsrecht
  2. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Abgrenzung zur Auftragsbestätigung
    1. Ratio: Rechtssicherheit, Schnelligkeit des Handelsverkehrs
    2. Betroffener Personenkreis: Kaufleute oder vergleichbare geschäftlich Tätige
    3. Vorausgegangene Vertragsverhandlungen, zeitlicher Nähebezug
    4. Bestätigung des Vertragsinhalts - Redlichkeit des Verfassers
    5. Kein unverzüglicher Widerspruch nach Zugang

  3. Verbraucherschutz bei der Vertragsanbahnung

    1. Ausprägung des Übereilungsschutzes oder Überrumpelungsschutzes zugunsten von Verbrauchern gegenüber gewerblich Tätigen europarechtlicher Hintergrund
    2. SchuldrechtsmodernisierungsG 2002: Die Integration von Nebengesetzen in das BGB, gesetzliche Systematik, verbleibende sondergesetzliche Regelungen
    3. Neufassung durch die Umsetzung der VerbraucherrechteRL 2011 zum 13.6.2014
    4. Persönlicher Anwendungsbereich

      1. Verbraucher (§ 13 BGB)
      2. Unternehmer (§ 14 BGB)
    5. Sachlicher Anwendungsbereich und Ausnahmen
    6. Zwingender Charakter, Umgehungsverbot und Beweislast (§ 312k BGB)
    7. Verhaltenspflichten gegenüber Verbrauchern Schutz vor "Kostenfallen"
      1. Allgemeine Pflichten (§ 312a Abs. 1, 2 BGB) 
      2. Unwirksame Entgeltvereinbarungen (§ 312a Abs. 3, 4 BGB)
      3. Elektronischer Geschäftsverkehr (§§ 312i, j BGB)
        a) Allgemeine Pflichten (§ 312i BGB)
        b) Besondere Informationspflichten (§ 312j Abs. 1, 2 BGB)
        c) "Button"-Pflicht bei Bestellung (§ 312j Abs. 3, 4 BGB) und Kündigung (§ 312k BGB)
    8.   Unbestellte Leistungen (§ 241a BGB
       
    9. Besondere Vertriebsformen
      1. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§ 312b BGB)
      2. Fernabsatzverträge (§ 312c BGB)
      3. Widerrufsrecht (§ 312g BGB)
    10. Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 ff BGB), sonstige Finanzierungshilfe (§ 506 ff BGB) und Ratenlieferungsvertrag (§ 510 BGB)
      1. Sachlicher Anwendungsbereich - ratio legis
      2. Informationspflichten
      3. Widerrufsrecht (§ 495 BGB)
    11. Time-sharing-Verträge nach §§ 481 ff BGB
      1. Sachlicher Anwendungsbereich - ratio legis
      2. Informationspflichten
      3. Widerrufsrecht (§ 485 BGB)
    12. Weitere verbraucherschützende Widerrufsrechte (FernUSG, VVG usw.)
    13. Ausübung des Widerrufsrechts nach §§ 355 ff BGB
      1. Frist
      2. Form
      3. Inhalt und Bedeutung der Widerrufsbelehrung (§ 356 Abs. 3 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB oder Art. 246b § 2 Abs. 1 EGBGB)
      4. Abweichende Sonderregelungen

    14. Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 3 - 5 356a Abs. 3, 356c BGB)
    15. Rechtsfolgen (§§ 355 ff BGB)
      1. Vor Widerruf
      2. Nach Widerruf
      3. Zufälliger Untergang der Sache
      4. Wertersatzpflicht

 Literaturhinweise:

a) Allgemein:

Köhler AT § 8 III, IV
Brox/Walker AT § 8 III, § 9
Leipold BGB I §§ 10 VI, VII, 13 II
Medicus/Petersen AT §§ 21 II 2, 25, 29 IV
Neuner AT § 37 (Vertragsschluss), § 43 (Widerrufsrechte)

b) Speziell:
Diederichsen JuS 1966, 129 Der "Vertragsschluss" durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Köhler JZ 1981, 464 Kritik der Regel der "protestatio facto contraria non valet"
Köhler JuS 2014, 865 Unbestellte Leistungen - Die richtlinienkonforme Auslegung am Beispiel des neugefassten § 241a BGB
Schärtl JuS 2014, 577 Der verbraucherschützende Widerruf bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

c) Rechtsprechung:
BGHZ 21, 319 "Hamburger Parkplatzfall"
BGH FamRZ 1971, 247 ff Flugreisefall
BGH NJW-RR 1986, 1496 Ausdrückliche Ablehnung des Vertragsschlusses (Maklervertrag) und protestatio facto contraria
BGH NJW 2000, 3429 Vertragsschluss durch tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen
BGH NJW-RR 2001, 680 = JuS 2001, 715 Voraussetzungen des Vertragsschlusses durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Beweislast)
BGH NJW 2002, 817 Zustandekommen eines (Makler)Vertrags bei fehlender Einigung über das Entgelt: Widerlegung der Vermutung aus §§ 154 I BGB (offener Dissens) protestatio facto contraria und Vergütung nach §§ 653 II BGB
BGH v. 12.12.2006 - XI ZR 20/06 Kein Zustandekommen eines Darlehensvertrags im Handelsverkehr durch Schweigen auf ein Vertragsangebot
BGH NJW 2009, 3780 Verbraucherbegriff (§ 13 BGB): Vermutung der Verbrauchereigenschaft, objektive Bestimmung oder Empfängerhorizont?
BGH NJW 2014, 3148 Vertragsschluss durch Realofferte und Leistungsannahme Auslegung der Realofferte nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB) Vertragsschluss durch "sozialtypisches Verhalten" Wiedergeburt des "faktischen Vertrags"?
BGH v. 16.3.2016 - VIII ZR 146/15 (Kein) Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) gegen die Ausübung eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts
LG Bremen NJW 1966, 2360 "Bremer Straßenbahnfall"
AG Köln NJW 1987, 447 und
AG Hamburg NJW 1987, 448
Schwarzfahrt eines Minderjährigen

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 82, 100 - 102

 


§ 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen

  1. Auslegung von Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB) - Wille und Erklärung

    1. Einfache Auslegung

      1. Wirklicher Wille
        1. Betonung des wirklichen Willens bei einseitigen Rechtsgeschäften mangels schutzwürdigen Vertrauens Dritter
        2. Vorrang des "realen Konsens" bei Verträgen ("falsa demonstratio)
      2. Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts (§ 133 BGB)
      3. Normativer Maßstab: Objektiver Erklärungswert nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB)

    2. Ergänzende Auslegung - hypothetischer Parteiwille

  2. Übereinstimmung von Angebot und Annahme: Konsens und Dissens

    1. Konsens

      1. Vollständige Übereinstimmung von Angebot und Annahme
      2. Unschädliche Falschbezeichnung: falsa demonstratio non nocet

    2. Dissens

      1. Offener Dissens (§ 154 BGB)
      2. Versteckter Dissens (§ 155 BGB)

  3. Vertragsschluss unter Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen

    1. Die beteiligten Personen: Verwender, Vertragspartner

    2. Wirtschaftliche Hintergründe, Machtgefälle zwischen Verwender und Kunde, ratio der Regelung: Leitbildfunktion des dispositiven Rechts Ausgleich von gestörter Privatautonomie
    3. Sachlicher Anwendungsbereich, Begriff (§§ 305, 310 Abs. 3, 4 BGB)

    4. Persönlicher Anwendungsbereich

      1. Unternehmer/Unternehmer ("B2B")
      2. Unternehmer/Verbraucher ("B2C")
      3. Verbraucher/Verbraucher ("C2C")

    5. Einbeziehungskontrolle (§ 305 Abs. 2, 305a BGB)

      1. Konsenserfordernis
      2. Ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluss (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
      3. Möglichkeit der Kenntnisnahme (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
      4. Einverständnis des Vertragspartners (§ 305 Abs. 2 Halbs. 2 BGB) Rahmenvereinbarung (§ 305 Abs. 3 BGB)
      5. Vorrang der Individualabrede (§ 305 b BGB)
      6. Ausschluss überraschender Klauseln (§ 305c BGB)

    6. Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen: Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB)

      1. Grundsatz der kundenfreundlichsten Auslegung im Individualprozeß
      2. Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung im Verbandsklageverfahren (§ 1 UklaG)

    7. Inhaltskontrolle (§§ 307 ff BGB)

      1. Eröffnung der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)
        1. Vom dispositiven Recht abweichende/ergänzende Regelungen
        2. Ausnahme: Verstöße gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 3 S. 2 BGB)
      2. Feststellung des Inhalts: Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB)
      3. Klauselverbote
        1. System, Prüfungsreihenfolge
        2. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB)
        3. Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)
        4. Generalklausel (§ 307 Abs. 1, 2 BGB)
          1. Leitbildfunktion des dispositiven Rechts
          2. Transparenzgebot
          3. Begleitumstände (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB)
      4. Generalklausel (§ 307 Abs. 1, 2 BGB)
      5. Inhaltskontrolle bei Verbraucherindividualverträgen (§ 310 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

    8.  Nichtigkeitsfolge (§ 306 BGB)

    9. Gerichtlicher Verbraucherschutz (UklaG)

  4. Abgestufte Sanktionen bei Störungsquellen beim Zustandekommen des Vertrags

    1. Nichtigkeit

    2. Schwebende Unwirksamkeit

    3. Vernichtbarkeit (Anfechtbarkeit, Widerrufbarkeit)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:

Köhler AT §§ 8 V, 9, 16
Brox/Walker AT §§ 6, 10, 11
Leipold BGB I §§ 14 VI, VII, 15
Medicus/Petersen AT §§ 24, 27 - 29
Neuner AT § 35 (Auslegung), § 37, 38 (Konsens, Dissens), § 47 (AGB)

b) Speziell:
 
Köhler JuS 2010, 665 Einschränkung der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Lorenz/Gärtner JuS 2013, 199 Grundwissen Zivilrecht: Allgemeine Geschäftsbedingungen

c) Rechtsprechung:
RGZ 68, 6 Versteckter Dissens bei Gebrauch eines Phantasieworts ("Semilodei")
RGZ 99, 147 Falsa demonstratio Haakjöringsköd-Fall
BGH NJW 1982, 2309 Keine geltungserhaltende Reduktion bei AGB
BGH NJW-RR 1986, 1496 Ausdrückliche Ablehnung des Vertragsschlusses (Maklervertrag) und protestatio facto contraria
BGH NJW 1991, 1730 und BGH NJW 1999, 486 Falsa demonstratio beim In-sich-Geschäft
BGH NJW 1999, 2180 Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf", Fiktion des einseitigen Stellens bei Verbraucherverträgen nach § 24a AGBG a.F. (= § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB)
BGH NJW 2001, 600 Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung: Erfordernis einer planwidrigen Regelungslücke
BGH NJW 2002, 817 Zustandekommen eines (Makler)Vertrags bei fehlender Einigung über das Entgelt: Widerlegung der Vermutung aus §§ 154 I BGB (offener Dissens) protestatio facto contraria und Vergütung nach §§ 653 II BGB
BGH NJW 2002, 3098 Lückenfüllung durch ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit von AGB (§ 6 Abs. 2 AGBG, jetzt § 306 Abs. 2 BGB): Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
BGH NJW 2003, 2899 Grenzen des Verbots geltungserhaltender Reduktion nichtiger Formularklauseln (Mietkaution)
BGH NJW 2005, 1774 Unwirksamkeit von AGB bei Einschränkung von Kardinalpflichten (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 BGB n.F.) Begriff der unangemessenen Benachteiligung: Beförderungsverträge und Verlust des Fahrscheins Bedeutung des Fahrscheins
BGH NJW 2005, 2543 Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln" i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf"
BGH NJW 2006, 138 Vorrang der Individualabrede in AGB gem. § 305b BGB und Schriftformklauseln

BGH NJW-RR 2006, 740

Begriff des "Verwenders" von AGB bei Einführung der AGB der anderen Vertragspartei
BGH NJW 2006, 2843 Wirksamkeit eines Vorvertrags bei offenem Einigungsmangel (Widerlegung der Vermutung aus § 154 Abs. 1 S. 1 BGB)
BGH NJW 2006, 2976 Einbeziehung von AGB "im Internet"
BGH NJW 2006, 3777 Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB) Vertragsschluss ohne Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB)
BGH NJW 2007, 3774 Sachmängelhaftung beim Kauf: Gewährleistungsausschluss unter Unternehmern AGB-Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 310 Abs. 1 BGB) - Indizwirkung der besonderen Klauselverbote Verstoß gegen § 309 Nr. 7a, b BGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr Verbot geltungserhaltender Reduktion

BGH NJW 2008, 2250 = BGHZ 176, 140

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Beweislast für das Vorliegen von AGB Klauselkontrolle bei Verbraucher(individual)verträgen nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, Beweislast für die fehlende Einflussmöglichkeit richtlinienkonforme Auslegung des AGB-Rechts
BGH NJW 2008, 3772 AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr, Auslegung von AGB, Inhaltskontrolle, Verbot geltungserhaltender Reduktion, Unwirksamkeit einer starren Schönheitsreparaturklausel (auch) bei gewerblicher Miete
BGH NJW 2010, 1131 Begriff der AGB, Inhaltskontrolle: Erfordernis des "Stellens" (§§ 305, 310 BGB); keine AGB-Kontrolle bei einvernehmlicher Verwendung eines vorformulierten Vertragstextes eines Drittanbieters ohne einseitiges "Stellen" keine generelle Einschränkung der AGB-Kontrolle bei der Verwendung von Musterverträgen von Drittanbietern durch Verbraucher
BGH NJW 2011, 139 AGB-Kontrolle von einseitigen Rechtsgeschäften Haftungsausschluss und § 309 Nr. 7 a, b BGB kundenfeindlichste Auslegung im Rahmen der AGB-Kontrolle Verbot geltungserhaltender Reduktion
BGH NJW-RR 2012, 1261 = JuS 2013, 353 Entgeltklausel in AGB als überraschende Klausel i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB im Verhältnis zwischen Unternehmern (Brancheneintrag im Internet)
BGH NJW 2014, 2420 Inhaltskontrolle von AGB: Abgrenzung von kontrollfreien Preisabreden und kontrollfähigen Preisnebenabreden (kein) Vertrauensschutz gegenüber einer Änderung der höchstrichterlichen Rspr. in der Klauselkontrolle von AGB
BGH v. 29.7.2021 - III ZR 179/20 Voraussetzung der Löschung von Nutzerbeiträgen und der Kontosperrung in sozialen Netzwerken (Verbot von "Hasskommentaren" auf facebook): AGB-Kontrolle, mittelbare Wirkung der Grundrechte im Privatrecht; Unterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB; Konkurrenz von § 123 BGB und § 138 BGB
AG Stuttgart-Bad Cannstatt v. 16.3.2012 - 12 C 3261/11, BeckRS 2012, 17508 Auslegung von Willenserklärungen nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB) bei Dialektsprache ("Porto - Bordeaux")

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 105 - 107 (Konsens, Dissens) Fälle 108 - 116 (AGB)
Bayer/Ritter/Weiß, Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Flugreise für Erstsemester, JuS 2013, 996


 


Prüfungsschema AGB

  1. Anwendbarkeit der AGB-Regelungen (§ 310 Abs. 4 BGB)
  2. Vorliegen von AGB (§ 305 Abs. 2, 310 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB)
  3. Einbeziehungskontrolle: AGB Vertragsbestandteil geworden?

    1. Einbeziehungsvereinbarung und Möglichkeit der Kenntnisnahme (§ 305 Abs. 2, 3, 305a BGB)
    2. Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB)?
    3. Überraschende Klausel (§ 305c BGB)?

  4. Ermittlung des Inhalts: Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB.

  5. Inhaltskontrolle

    1. Klausel Gegenstand der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB): Abweichen vom dispositiven Gesetzesrecht, Transparenzgebot (§ 307 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2 BGB)?
    2. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB)
    3. Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)
    4. Verstoß gegen die Generalklausel (§ 307 Abs. 2, 3 BGB)

  6. Folgen der Unwirksamkeit (§ 306 BGB)

Übergreifend zu beachten: Umgehungsverbot (§ 306a BGB)


§ 7 Geschäftsfähigkeit

  1. Die maßgeblichen Interessen

    1. Rechtsklarheit - Vertrauen der Teilnehmer des Rechtsverkehrs

    2. Schutz des Geschäftsunfähigen vor sich selbst

    3. Typisierter und individualisierter Schutz, absoluter Vorrang des Schutzes des Geschäftsunfähigen, beschränkter Gutglaubensschutz (Art. 12 EGBGB)

    4. Schutz des Geschäftsunfähigen/beschr. Geschäftsfähigen vor Überschuldung bei Volljährigkeit: Beschränkung der Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB)

  2. Abgrenzung

    1. Geschäftsfähigkeit - Rechtsfähigkeit

    2. Geschäftsfähigkeit - Deliktsfähigkeit (§§ 827 f BGB)

    3. Ehefähigkeit (§ 1303 BGB), Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 1 BGB)

  3. Abstufung nach Alter und Geisteszustand

    1. (Absolute) Geschäftsunfähigkeit, § 104 BGB

      1. Kinder unter 7 Jahren (§ 104 Nr. 1 BGB)
      2. Geisteskranke (§ 104 Nr. 2 BGB)
      3. Vorübergehende Störung der Geistestätigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB)
      4. Rechtsfolgen
        1. Nichtige Willenserklärung (§ 105 Abs. 1 BGB)
        2. Geschäfte des täglichen Lebens (§ 105a BGB)
        3. Zugang einer Willenserklärung
      5. Partielle und relative Geschäftsunfähigkeit

    2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)

    3. Geschäftsfähigkeit, § 2 BGB

    4. Betreuungsrecht - Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 Abs. 1 S. 1 BGB)

  4. Gesetzliche Vertreter

    1. Personen

      1. Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB)
      2. Vormund (§ 1793 S. 1 BGB)
      3. Betreuer (§§ 1896 Abs. 1, 1902 BGB)

    2. Zustimmung bei zustimmungsbedürftigem Rechtsgeschäft

      1. Arten
        1. Einwilligung, § 183 BGB
        2. Genehmigung, § 184 BGB
      2. Adressat, § 182 Abs. 1 BGB

    3. Zugang von Willenserklärungen an Geschäftsunfähige/beschränkt Geschäftsfähige, §§ 131 BGB, 1629 Abs. 1 S. 2 BGB

  5. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

    1. Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 107 BGB

      1. Synallagmatische Verpflichtungsgeschäfte
      2. Unvollkommen zweiseitige Rechtsgeschäfte
      3. Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB)

    2. Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte: Rechtlich lediglich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)

      1. Schenkung (§ 516 BGB)
      2. Verfügungsgeschäfte (Erwerbsgeschäfte)
      3. Besonderheit des Verfügungsgeschäfts bei der Grundstücksschenkung
      4. Rechtlich neutrale Geschäfte

    3. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

      1. Widerruflichkeit (§ 183 S. 1 BGB)
      2. Schutz des Dritter analog §§ 170, 173 BGB
      3. Form (§ 182 Abs. 2 BGB)
      4. Umfang
        1. Einzeleinwilligung
        2. Generaleinwilligung bzw. Generalkonsens - Grenzen
      5. "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB)
        1. Tatsächliche Bewirkung der Leistung mit überlassenen Mitteln, rückwirkende Wirksamkeit mit Erfüllung
        2. Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft
        3. Inhaltliche Grenzen aus Erziehungszweck
        4. Surrogate

    4. Genehmigung des gesetzlichen Vertreters

      1. Adressat
      2. Aufforderung durch Geschäftsgegner § 108 Abs. 2 BGB)
      3. Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit (§ 109 BGB)

    5. Erreichung der Volljährigkeit während des Schwebezustands (§ 108 Abs. 3 BGB)

    6. Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts (§§ 112, 1643, 1821 f BGB)

    7. Besonderheiten bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 111 BGB)

      1. Unwirksamkeit bei Handeln ohne Einwilligung
      2. Unverzügliche Zurückweisung (S. 2)

  6. Teilgeschäftsfähigkeit - sachlich beschränkte volle Geschäftsfähigkeit - Generaleinwilligung

    1. Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 112 BGB)
    2. Dienst- oder Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB) einschl. Hilfsgeschäfte

  7. Betreuungsrecht

    1. Geschäftsunfähige Personen (§ 104 Nr. 2 BGB)

    2. Voll geschäftsfähige Personen - Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 Abs. 1 S. 1 BGB)

    3. Reichweite des Einwilligungsvorbehalts

      1. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte z.B. Eheschließung (§ 1903 Abs. 2 BGB)
      2. Rechtlich lediglich vorteilhafte Rechtsgeschäfte (§ 1903 Abs. 3 BGB)
      3. Geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 1903 Abs. 3 BGB)

    4. Verweis auf Recht des beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen (§ 1903 Abs. 1 S. 2 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 10
Brox/Walker AT § 12
Leipold BGB I § 11
Medicus/Petersen AT § 38
Neuner AT § 11, 12, 34

b) Speziell:
Boemke JuS 2013, 7 Wirksamwerden von Willenserklärungen gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen (§ 131 BGB)

S. Lorenz JuS 2010, 11

Grundwissen Zivilrecht: Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Wilhelm NJW 2006, 2352 Das Merkmal “lediglich rechtlich vorteilhaft” bei Verfügungen über Grundstücksrechte

c) Rechtsprechung:
RGZ 74, 235 Taschengeld, Einwilligung, Surrogat und die "sittlichen Gefahren" des Automobils ("Lotteriefall")
BGH NJW-RR 2002, 1424 partielle Geschäftsunfähigkeit bei psychischer Abhängigkeit vom "Telefonsexpartner"
BGH NJW 2005, 415 Grundstücksübertragung an Minderjährige: Begriff des rechtlich lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB, Unbeachtlichkeit gewöhnlicher öffentlicher Lasten, keine Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichen und dinglichem Rechtsgeschäft bei (schwebender) Unwirksamkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäftes (Abgrenzung zu BGHZ 78, 28): Trennungs- und Abstraktionsprinzip
BGH NJW 2005, 1430 Grundstückserwerb durch Minderjährige, Begriff des "rechtlich lediglich vorteilhaften" Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB bei vermietetem Grundstück, Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und dinglichen Rechtsgeschäft
BGH NJW 2008, 840 Partielle (sektorale) Geschäftsunfähigkeit nach § 105 Abs. 2 BGB bei Spielsucht
BGH NJW 2010, 3643 Schenkweise Übertragung einer Eigentumswohnung an Minderjährigen - (kein) rechtlich lediglich vorteilhaftes Rechtsgeschäft i.S.v. § 107 BGB
BayObLG NJW 1989, 1678 Partielle, aber keine relative Geschäftsunfähigkeit
AG Hamburg NJW 1987, 448 Schwarzfahrt eines Minderjährigen 
AG Freiburg NJW-RR 1999, 637 "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB): Grenzen der konkludenten Einwilligung (Waffenkauf)

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 24 - 40


 


§ 8 Formfreiheit und Formpflicht

  1. Grundsatz der Formfreiheit

  2. Formzwecke

    1. Übereilungsschutz
    2. Beratungsfunktion
    3. Beweissicherung
    4. Dokumentation (Erkennbarkeit für Dritte, Rechtssicherheit)
       

  3. Arten der Formen (§§ 126 ff BGB)

    1. Gesetzliche Formerfordernisse

      1. (Einfache) Schriftform (§ 126 BGB)
        1. Hauptanwendungsfälle
        2. Eigenhändige Unterschrift
        3. Qualifizierte Schriftform
          1. Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB)
          2. Verbraucherdarlehen u.Ä. (§§ 492, 506 BGB)
        4. Beiderseitiges Unterschreiben der Vertragsurkunde - Ausnahme (§ 126 Abs. 2 BGB)
        5. Abänderung
        6. e-mail, Fax, social media
        7. Formwahrung durch Blankodokumente

      2. Elektronische Form (§ 126a BGB)
        1. Ersatz für die Schriftform (§ 126 Abs. 3 BGB)
        2. Elektronisches Dokument
        3. Name des Ausstellers
        4. Qualifizierte elektronische Signatur
        5. Exkurs: Zugangsproblem und Beweisproblem
        6. Verträge (§ 126a Abs. 2 BGB)

      3. Textform (§ 126b BGB)
        1. Anwendungsbereich
        2. Schriftzeichen
        3. Eignung zur dauerhaften Wiedergabemöglichkeit
        4. Abschluss der Erklärung

      4. Öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB)

      5. Notarielle Beurkundung (§ 128 BGB)
        1. Der Vorgang - Gleichwertigkeit des gerichtlichen Vergleichs (§ 127a BGB)
        2. Die Hauptanwendungsfälle
        3. Sukzessivbeurkundung (§ 128 BGB, vgl. auch § 152 BGB) oder gleichzeitige Anwesenheit

    2. Gewillkürte Formerfordernisse (§ 127 BGB)

      1. Privatautonome Vereinbarungen der Parteien über Voraussetzungen und Folgen
      2. Exkurs: Schriftformklausel für vertragliche Nebenabreden
        1. AGB-Klausel
        2. Individualvertragliche Vereinbarung
      3. Gesetzliche Auslegungsregeln

  4. Auslegung des formgebundenen Rechtsgeschäfts

  5. Sanktionen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Formvorschriften

    1. Nichtigkeit: §§ 125, 139, 154 Abs. 2 BGB
       

    2. Heilung durch Bewirkung der versprochenen Leistung
       
      1. Dogmatische Einordnung des heilbar formnichtigen Rechtsgeschäfts
      2. Bürgschaftserklärung (§ 766 S. 2 BGB)
      3. Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 2 BGB)
      4. Auflassung und Eintragung (§ 311b I S. 2 BGB)
         

    3. Rechtsgestaltende Formmängel: Modifizierung des Vertragsinhalts (§ 494 Abs. 2, 507 Abs. 2 BGB)
       

    4. "Treuwidrige Berufung" auf den Formmangel

      1. Dogmatischer Ansatzpunkt: Teleologische Reduktion von § 125 BGB
      2. Arglistige Täuschung über das Formerfordernis
      3. Ausnutzung einer Machtposition
      4. Existenzgefährdung, schwere Treuepflichtverletzung
         

  6. Sanktionen bei Nichteinhaltung gewillkürter Formvorschriften (§ 125 S 2 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 12
Brox/Walker AT § 13
Leipold BGB I § 16
Medicus/Petersen AT § 41
Neuner AT § 44

b) Speziell:
Armbrüster NJW 2007, 3317 Treuwidrigkeit der Berufung auf Formmängel
Häsemeyer JuS 1980, 1 Die Bedeutung der Form im Privatrecht
Heldrich AcP 147 (1941) S.89 ff Die Form des Vertrages (Klassiker!)

c) Rechtsprechung:
RGZ 117, 121 Arglistige Berufung auf den Formmangel ("Edelmann-Fall")
BGHZ 48, 396 Arglistige Berufung auf den Formmangel ("Kaufmannsehrenwort")
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 Bürgschaft und Formwahrung durch Blankoformular
BGH NJW 1996, 2503 Treuwidrige Berufung auf den Formmangel
BGHZ 87, 150 und BGH NJW 2008, 1658 Falsa demonstratio beim formgebundenen Rechtsgeschäft - Geltung der "Andeutungstheorie"?
BGH NJW 2000, 951 Erstreckung des Formerfordernisses des § 313 BGB (jetzt: § 311b Abs. 1 BGB) auf Nebenabreden, Vertragsauslegung)
BGH NJW 2001, 1932 Vertragsänderung und Formerfordernis des § 311 b Abs. 1 BGB
BGHZ 127, 168 Formbedürftigkeit des Aufhebungsvertrags
BGH NJW 2002, 1050 Formerfordernis und Nebenabreden Voraussetzungen der "treuwidrigen Berufung auf den Formmangel"
BGH v. 21.1.2004 - XII ZR 214/00 Zugang von Willenserklärungen, gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel
BGH NJW 2004, 1320 Zugang von Willenserklärungen, gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel
BGH NJW 2004, 3330 Voraussetzung der treuwidrigen Berufung auf den Formmangel Abgrenzung zur Verwirkung
BAG ZIP 2008, 2035 = NJW 2009, 316 Vertraglich vereinbart Form (§§ 127, 125 S. 2 BGB): Konstitutive und deklaratorische Schriftformklausel AGB: Vorrang der Individualabrede; Bedeutung einer "doppelten Schriftformklausel"
BGH v. 13.5.2016 - V ZR 265/14 Voraussetzungen der Heilung eines formnichtigen Grundstücksgeschäft gem. § 311b I 2 BGB; Grundsatz der Doppelwirkung im Recht (mehrfache Unwirksamkeitsgründe)
BGH v. 28.6.2016 - X ZR 65/14 Formnichtigkeit einer Verpflichtung zur Übertragung des gesamten Vermögens (§ 311b III BGB); keine Heilung durch Schenkungsvollzug (§ 518 II BGB)

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 74-76, 90
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 19 (Noltes langsamer Walzer) = JuS 1995 S. L. 44-47


§ 9 Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit (§§ 134, 138 BGB)

  1. Grenzen des Rechtsgeschäfts

    1. Typenzwang

      1. Schuldrecht
      2. Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht

    2. Inhaltliche Grenzen der Gestaltungsfreiheit

    3. Auffangtatbestände: Gesetz- und Sittenwidrigkeit (§§ 134, 138 BGB)

  2. Verbotswidrigkeit (§§ 134 ff BGB)

    1. § 134 BGB als Schranke der Privatautonomie
    2. Verbotsgesetze
    3. Rechtsfolgen des Verstoßes, Zweck des Verbotsgesetzes
    4. Umgehungsgeschäfte
    5. Veräußerungsverbote

  3. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

    1. Definition: Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden Einfluss der Grundrechte in das Privatrecht (mittelbare Drittwirkung)

    2. Voraussetzungen

      1. Tatbestand
      2. Subjektive Elemente?

    3. Fallgruppen

      1. Machtmissbrauch
      2. Gläubigergefährdung
      3. Knebelungsverträge
      4. "Imparität": Bürgschaftsübernahmen durch mittellose Angehörige
      5. Verstöße gegen die Sexualmoral
        1. Grundsatz
        2. Sonderregelung im ProstG
      6. Verstöße gegen die Familienordnung
      7. Sittenwidriges Verhalten gegenüber Dritten oder der Allgemeinheit
      8. Verhältnis zur Täuschungs- und Drohungsanfechtung (§ 123 BGB)
         

    4. Zeitpunkt

    5. Rechtsfolge: Nichtigkeit

      1. Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft
      2. Kein durchsetzbarer Anspruch
      3. Bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt 1 BGB
      4. Kondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGB
      5. Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB

    6. Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB)

      1. Objektiver Tatbestand
      2. Subjektiver Tatbestand: Ausnutzung von
        1. Zwangslage
        2. Unerfahrenheit
        3. Mangel an Urteilsvermögen
        4. Erhebliche Willensschwäche
      3. Verhältnis von § 138 Abs. 2 BGB zu § 138 Abs. 1 BGB ("Wucherähnliches Rechtsgeschäft")
      4. Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts

  4. Folgen der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften: Teilnichtigkeit Umdeutung und Bestätigung (§§ 139, 140, 141 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT §§ 13, 15
Brox/Walker AT §§ 14, 15
Leipold BGB I §§ 20, 21
Medicus/Petersen AT §§ 34, 43 - 46
Neuner AT §§ 45, 46

b) Speziell:
Köhler JuS 2010, 665 Einschränkung der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Mayer-Maly JuS 86, 596 Die guten Sitten als Maßstab des Rechts

c) Rechtsprechung:
BVerfG NJW 1994, 36 = BVerfGE 89, 214 "Bürgschaftsbeschluss"
BGH NJW 1997, 47 ff Sittenwidrigkeit der "Titeladoption"
BGH NJW 2000, 1186 Nichtigkeit einer Schenkung wegen Verstoßes gegen § 10 BAT - Begriff des Verbotsgesetzes
BGH NJW 2001, 2466 Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften: Voraussetzungen bei fehlender wirtschaftlicher Überforderung
BGH NJW-RR 2001, 1574 Wettbewerbswidrigkeit von irreführenden Gewinnmitteilungen (§§ 1, 3 UWG), (keine) Unwirksamkeit sog. "Folgeverträge"
BGH 2002, 2633 Keine Übertragung der Rechtsprechung der Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld
BGH NJW 2002, 55 und BGH NJW 2003, 283 und BGH NJW 2010, 363 Voraussetzungen des "wucherähnlichen Rechtsgeschäfts" nach §§ 138 Abs. 2 BGB ("verwerfliche Gesinnung")
BGH NJW 2002, 66 Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach §§ 134 BGB wegen Verstoßes gegen das RBerG (Grundstückserwerb im Bauträgermodell) und Nichtigkeit der dem Vertragspartner erteilten Vollmacht - Zweck des Verbotsgesetzes
BGH NJW 2002, 361 Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen - Folge der Sittenwidrigkeit eines Mehrwertdienst-Vertrags ("0190-Nummer") für den Entgeltanspruch des Telekommunikationsdienstleisters aus dem Telefondienstvertrag
BGH NJW 2002, 2774 Verhältnis von Drohungsanfechtung (§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
BGH NJW 2002, 3015 Begriff des Verbotsgesetzes i.S.v. § 134 BGB: Wohnungsvermittlung durch Makler ohne Zustimmung des Vermieters - Wirksamkeit des Maklervertrags bei Verstoß gegen § 6 WoVermittG
BGH NJW 2003, 347 und
BGH NJW 2010, 1660
Bedeutung "salvatorischer Klauseln" im Rahmen von § 139 BGB
BGH NJW 2004, 161 Sittenwidrigkeit von Bürgschaften bei beeinträchtigter Entscheidungsfreiheit und wirtschaftlicher Überforderung (Arbeitnehmerbürgschaft)
BGH NJW 2005, 1490 und BGH NJW 2010, 610 Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) eines Kaufvertrags über ein Radarwarngerät, Kondiktionsausschluss nach § 817 S. 2 BGB
BGH NJW 2005, 2991 Sittenwidrigkeit von durch Gewinnversprechen provozierten Verträgen: Verhältnis zu § 661a BGB Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB, Verhältnis zu § 123 BGB im Falle "systematischer Schwächung der Entscheidungsfreiheit" Sittenwidrigkeit von kausalen und abstrakten Schuldanerkenntnissen Kondiktion von abstrakten Schuldanerkenntnissen und dolo-petit-Einwand Voraussetzung der Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB
BGH NJW 2006, 3054 Nichtigkeit wegen Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB): Mangel an Urteilsvermögen bei einem unwirtschaftlichen Vertrag Abgrenzung zwischen Wucher und wucherähnlichem Rechtsgeschäft (Erfordernis und Vermutung der "verwerflichen Gesinnung")
BGH NJW 2006, 3490 = BGHZ 168, 314 Wandel der guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) am Beispiel der Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Prostitution (Abkehr von BGHZ 118, 182)
BGH NJW 2008, 140 Wandel der guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB): Keine Nichtigkeit von "Telefonsexverträgen"
BGH NJW 2008, 982 Verhältnis von Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) und Täuschungsanfechtung (§ 123 BGB) "Lockvogelangebot" beim Partnerschaftsvermittlungsvertrag
BGH NJW 2009, 1135 Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) wegen Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit ("Knebelung") Sittenwidrigkeit einer Verfallklausel Voraussetzungen der Teilnichtigkeit (§ 139 BGB) bei sittenwidrigen Vertragsklauseln quantitative Teilbarkeit Grenzen richterlicher Vertragsgestaltung Treuwidrigkeit der Berufung auf die Gesamtnichtigkeit
BGH NJW 2012, 1570 Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB beim "wucherähnlichen Geschäft" maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Wertverhältnisses keine "Heilung" nichtiger Rechtsgeschäfte Voraussetzung einer Bestätigung (§ 141 BGB) im Falle einer Vertragsänderung: Erforderlichkeit eines Bestätigungswillens
BGH NJW 2012, 2723 (Keine) Sittenwidrigkeit einer ebay-Internetauktion bei niedrigem Zuschlag ("Vertu"-Handy)
BGH NJW 2013, 3167 Keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei Nichtigkeit eines Werkvertrags wegen "Schwarzarbeit "nach § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwArbG
BGH v. 16.3.2017 - VII ZR 197/16 Nichtigkeit des Gesamtvertrags bei nachträglicher "Ohne-Rechnung-Abrede" (Verstoß gegen § 1 II Nr. 2 SchwarzArbG); keine Gewährleistungsansprüche, keine Rückforderung gezahlten Werklohns aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB bei Schwarzarbeit (§ 817 S. 2 BGB)
OLG Koblenz NJW 1999, 2904 Sittenwidrigkeit des Kaufs akademischer Titel Rückforderungsausschluss nach § 817 BGB

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 77 - 86


§ 10 Willensmängel, Teil 1: Grundlagen

  1. Interessenlage bei Auseinanderfallen von Wille und Erklärung

    1. Willenstheorie - Interesse des Erklärenden

    2. Erklärungstheorie - Interessen des Rechtsverkehrs

    3. Kompromisslösung im BGB: Abgestuftes System des Verkehrsschutzes

      1. Nichtigkeit
      2. Fristgebundene Anfechtbarkeit ohne Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens (§ 123 BGB, § 124 Abs. 1 BGB)
      3. Fristgebundene Anfechtbarkeit mit Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens (§§ 122, 121 Abs. 1 S. 1 BGB)
      4. Unbeachtlichkeit (zB Motivirrtum)

  2. Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung

    1. Geheimer Vorbehalt (Mentalreservation) - § 116 BGB

    2. Scherzerklärung (§ 118 BGB)

    3. Scheingeschäft (§ 117 BGB)

      1. Das simulierte Geschäft
      2. Das dissimulierte Geschäft
      3. Abgrenzung zu wirklich gewollten Geschäften (Treuhandgeschäft, Strohmanngeschäft etc.)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 7 I - III
Brox/Walker AT §§ 16-18
Leipold BGB I § 17 i-IV, 18 I, II
Medicus/Petersen §§ 40, 47, 48
Neuner AT §§ 40, 41

b) Speziell:
Lorenz JuS 2012, 490 Grundwissen Zivilrecht: Willensmängel
Preuß Jura 2002, 815 Geheimer Vorbehalt, Scherzerklärung und Scheingeschäft

c) Rechtsprechung:
RGZ 168, 204 Misslungenes Scheingeschäft als Scherzerklärung i.S.v. § 118 BGB
BGH NJW 1999, 2882 Scheingeschäft durch Stellvertreter als geheimer Vorbehalt
BGH NJW 1999, 3481 Scheingeschäft und Beweislast
BGH NJW 2000, 3127 = JuS 2001, 80 Scheingeschäftswille beim Verhandlungsgehilfen und misslungenes Scheingeschäft
BGH NJW 2001, 1062 Wissenszurechnung von Verhandlungsgehilfen und (gescheitertes) Scheingeschäft
BGH NJW-RR 2007, 1209 Abgrenzung des Scheingeschäfts i.S.v. § 117 I BGB vom (wirklich gewollten) Strohmanngeschäft
BGH NJW-RR 2013, 687 Strohmanngeschäft und Scheingeschäft (§ 117 BGB)

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 49 - 53
 


§ 11 Willensmängel, Teil 2: Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände

  1. Unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung

    1. Der Begriff des Irrtums: Divergenz von Vorstellung und Realität

    2. Vorrang der Auslegung

    3. Anfechtung durch den (irrenden) Erklärenden

      1. Vernichtung der Willenserklärung/des Rechtsgeschäfts
      2. Voraussetzung für die Anfechtung: Gültige Willenserklärung?
      3. Ersatz des Vertrauensschadens des Erklärungsgegners

    4. Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer

    5. Ausschluss des Anfechtungsrechts

      1. Keine Schlechterstellung des Erklärenden durch Irrtum
      2. Ausschluss des Reuerechts
      3. Fehlerhaftes Arbeits- und Gesellschaftsverhältnis

  2. Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände

    1. Irrtum bei der Willensäußerung (§§ 119 Abs. 1, 120 BGB): "Irrung"

      1. Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt 2 BGB)
      2. Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt 1 BGB)
      3. Fehlendes Erklärungsbewusstsein als Anfechtungsgrund oder Tatbestandselement der Willenserklärung (§ 119 Abs. 1 BGB analog)?

    2. Übermittlungsfehler (§ 120 BGB)

      1. Einschaltung eines Erklärungsboten
      2. Versehentliche Falscherklärung, "Bote ohne Botenmacht"
      3. Fehlerhafte Übermittlung durch Empfangsboten

    3. Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung (§ 119 Abs. 2 BGB)

      1. Grundsatz: Unbeachtlichkeit des Motivirrtums
      2. Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB) als ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum
      3. Die Lehre vom rechtsgeschäftlichen Eigenschaftsirrtum (Flume)
      4. Eigenschaften
        1. Person
        2. Sache
          1. Weiter Sachbegriff
          2. Wertbildende Eigenschaften
      5. Verkehrswesentlichkeit
      6. Vorrang der geschäftstypischen Risikoverteilung
      7. Vorrang der Sachmängelgewährleistung, §§ 434 ff BGB

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 7 IV
Brox/Walker AT § 18
Leipold BGB I § 17 V, 18 III-V
Medicus/Petersen AT § 48
Neuner AT § 41

b) Speziell:
Habersack, JuS 1992, 548 Verkauf einer Grafik aufgrund veralteter Preisliste.
Köhler/Fritzsche JuS 1990, 16 Anfechtung des Verkäufers wegen Eigenschaftsirrtums
Lorenz JuS 2012,490 Grundwissen Zivilrecht: Willensmängel
Musielak JuS 2014, 491 und JuS 2014, 583 Die Anfechtung einer Willenserklärung

c) Rechtsprechung:
BGHZ 91, 324 ff
und
BGH NJW 2002, 363
Erfordernis des Erklärungsbewusstseins ("Sparkassenfall")
"Ricardo.de" (Internetversteigerung)
BGH NJW 2005, 976 Anfechtung nach § 119 I BGB (Erklärungsirrtum) bei "elektronischer Willenserklärung"
OLG Oldenburg NJW 2004, 168 Internetauktion und Erklärungsirrtum, Schadensersatz statt der Leistung bei vollständiger Nichterfüllung
OLG Frankfurt/Main MMR 2003, 405 Anfechtungsrecht bei falschen Preisangaben des e-commerce-Anbieters
LG Hanau NJW 1979, 721 Anfechtung wegen Inhaltsirrtums (§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB): "25 Gros Rollen" Toilettenpapier
LG Darmstadt NJW 1999, 365 Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 54 - 63, 65 - 67


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 12 Willensmängel, Teil 3: Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer

  1. Ungelesenes Unterschreiben einer Urkunde

    1. Bewusste Unkenntnis (Erklärung "tel quel")
    2. Vorstellung vom Inhalt der Urkunde

  2. Abredewidriges Ausfüllen eines Blankettformulars

    1. Vorrang des mündlich Vereinbarten gegenüber dem Ermächtigten
    2. Keine Anfechtung gegenüber dem redlichen Dritten - Wertung der §§ 172 Abs. 2, 173 BGB

  3. "Rechtsfolgenirrtum"

    1. Die Unterscheidung zwischen "näheren" und "entfernteren" gesetzlichen Rechtsfolgen
    2. Irrtum über Rechtsfolgen, die Inhalt der Erklärung sind

  4. "Kalkulationsirrtum"

    1. Interner (verdeckter) Kalkulationsirrtum
    2. Offengelegte Kalkulation
      1. Vorrang der Auslegung
      2. Widersprüchlichkeit von Kalkulationsgrundlagen und Willenserklärung

  5. Beiderseitiger Motivirrtum - Lehre vom Fehlen bzw. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

  6. Probleme der "elektronischen Willenserklärung"

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 7 IV
Brox/Walker AT §§ 18, 20
Medicus/Petersen AT § 48 III
Neuner AT §§ 41, 42

b) Speziell:
Köhler AcP 182 (1982), 126 ff Die Problematik automatisierter Rechtsvorgänge, insbesondere von Willenserklärungen
Musielak JZ 2014, 64 Der Irrtum über die Rechtsfolgen einer Willenserklärung
Singer JZ 1999, 342 Der Kalkulationsirrtum - ein Fall für Treu und Glauben?
Waas JuS 2001, 14 Der Kalkulationsirrtum zwischen Anfechtung und unzulässiger Rechtsausübung

c) Rechtsprechung:
RGZ 101, 107 "Offener Kalkulationsirrtum" - Anfechtbarkeit wegen "erweiterten Inhaltsirrtums"? ("Silber-Fall")
RGZ 105, 406 "Offener Kalkulationsirrtum": Vertragsauslegung und Irrtumsanfechtung ("Rubel-Fall")
BGH NJW 1995, 190 Inhaltsirrtum bei Unterschrift unter eine ungelesene/falsch verstandene Urkunde
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 Haftung analog § 172 Abs. 2 BGB bei abredewidriger Blankettausfüllung und bei formnichtiger Vollmacht zur Blankettausfüllung
BGH NJW 1998, 3192 = BGHZ 139, 177 (keine) Anfechtung wegen erkannten Kalkulationsirrtums
BGH NJW 2002, 363 Vertragsschluss bei Internet-Auktionen: "ricardo.de", Teil III
BGH NJW-RR 2003, 921 Abgrenzung des Kalkulationsirrtums zum Vertragsschluss zu einem bestimmten Kurs
BGH NJW 2005, 976 Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB (Erklärungsirrtum) bei "elektronischer Willenserklärung"
BGHZ 168, 35 falsa demonstratio und "Kalkulationsirrtum", Vertragsanpassung nach § 242 BGB wegen erkannten und ausgenutzten (Motiv)Irrtums
BGH NJW 2008, 2442 Irrtumsanfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen "Rechtsfolgenirrtums" Abgrenzung zum unbeachtlichen Motivirrtum
BGH NJW-RR 2008, 1716 Anfängliches Fehlen Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und gemeinsamer Motivirrtum beim Abfindungsvergleich Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
BGH NJW 2015, 1513 "Offener Kalkulationsirrtum", Treuwidrigkeit der Annahme eines Vertragsangebots in Kenntnis eines Kalkulationsfehlers des Anbietenden, Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB)
OLG Hamm NJW 1993, 2321 und AG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 116 Anfechtung der "elektronischen" Willenserklärung, Fehler von Computern

d) Übungsfälle: PdW AT Fälle 54 - 63, 135 (Blankett)


§ 13 Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der Irrtumsanfechtung

  1. Voraussetzungen

    1. Erheblichkeit: Kausalität zwischen Irrtum und Willenserklärung

      1. Subjektive Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung
      2. Normative Korrektur: Verständige Würdigung des Falles

    2. Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB)

      1. Anfechtungsberechtigter
      2. Anfechtungsgegner
      3. Notwendiger Inhalt
      4. Form
      5. Empfangsbedürftigkeit
      6. Erklärungsfrist (§ 121 BGB)
      7. Dogmatische Einordnung

    3. Keine Bestätigung des Rechtsgeschäfts (§ 144 Abs. 1 BGB)

  2. Rechtsfolgen

    1. ex tunc-Vernichtung der anfechtbaren Willenserklärung (§ 142 Abs. 1 BGB)

    2. Mittelbare Folgen
      1. Keine vertraglichen Erfüllungsansprüche
      2. Rückabwicklung erbrachter Leistungen

    3. Einfluss des Abstraktionsprinzips

      1. Unabhängigkeit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
      2. "Identität der Fehlerquelle"
      3. Notwendigkeit bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

    4. Schadenersatzpflicht gemäß § 122 BGB

      1. Verschuldensunabhängige Veranlassungshaftung
      2. Ersatz des Vertrauensschadens
      3. Begrenzung durch das Erfüllungsinteresse (§ 122 Abs. 1 letzter Hs. BGB)
      4. Ausschluss des Schadensersatzes bei Kennen oder Kennenmüssen (§ 122 Abs. 2 BGB)
      5. (Analoge) Anwendung bei fehlendem Erklärungsbewusstsein
      6. Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemeines:
Köhler AT § 7 IV, VI
Brox/Walker AT § 18
Leipold BGB I § 18 VI, VII
Medicus/Petersen AT § 48 IV, V
Neuner AT § 41

b) Übungsfälle:
PdW AT Fall 57


§ 14 Willensmängel, Teil 5: Arglistige Täuschung und Drohung

  1. Unterschiede im Vergleich zur Irrtumsanfechtung

  2. Arglistige Täuschung

    1. Schutzzweck: Freiheit der Willensbildung
    2. Täuschung
      1. Aktives Tun
      2. Unterlassen: Verletzung einer Aufklärungspflicht

    3. Unerheblichkeit der Art des Irrtums

    4. Kausalität

    5. Widerrechtlichkeit: "Recht auf Lüge"

    6. Vorsatz des Täuschenden

    7. Person des Täuschenden
      1. Vertragspartner bzw. Empfänger der Willenserklärung
      2. Täuschung durch Dritte (§ 123 Abs. 2 BGB)
      3. Unmittelbarer Vorteil eines Dritten

  3. Widerrechtliche Drohung

    1. Schutzzweck: Freiheit der Willensbildung

    2. Begriff der Drohung

    3. Kausalität, subjektiver Maßstab

    4. Widerrechtlichkeit
      1. Widerrechtlichkeit von Mittel und/oder Zweck
      2. Mittel-Zweck-Relation
      3. Subjektive Elemente?

    5. Vorsatz, Erpressungswille

    6. Irrelevanz der Person des Drohenden

  4. Konkurrenzen bei § 123 BGB

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 7 V
Brox/Walker AT § 19
Leipold BGB I § 19 I-III
Medicus/Petersen AT §§ 49, 50
Neuner AT § 41

b) Speziell:
Arnold JuS 2013, 865 Die arglistige Täuschung im BGB

c) Rechtsprechung:
   
BAG NJW 1984, 446 Rückwirkende Anfechtung bei außer Funktion gesetztem Arbeitsverhältnis ("Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis")
BGH NJW-RR 1996, 1281 Abgrenzung zwischen Drohung und Täuschung: Vertragsschluss nach vorgetäuschtem Selbstmordversuch
BAG NJW 1999, 2059 Anfechtung wegen Drohung: Problem der Widerrechtlichkeit der Drohung mit einer Strafanzeige (Zweck-Mittel-Relation)
BAG NJW 1999, 3653 Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung ("Recht auf Lüge"?)
BGH NJW 2000, 2894 Anfechtung arglistiger Täuschung und §§ 242 BGB
BGH NJW 2001, 64 Arglistige Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Kontaminierung des Grundstücks Beweislast für Verletzung der Aufklärungspflicht
BGH NJW 2001, 358 Verantwortlichkeit für vorsätzliche Falschangaben eines selbständigen Vertragsvermittlers ("Nicht-Dritte" i.S.v. §§ 123 Abs. 2 BGB)
BGH NJW 2002, 2774 Verhältnis von Drohungsanfechtung (§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) Anspruch auf Vertragsaufhebung wegen Drohung aus culpa in contrahendo (jetzt: §§ 280 Abs. 1, 311 Abs.2 , 241 Abs. 2, 249 S. 1 BGB) Rechtswidrigkeit der Drohung
BGH NJW-RR 2005, 1082 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen Irrelevanz des Mitverschuldens des Getäuschten
BGH NJW 2005, 2766 Anfechtung von Willenserklärung wegen Drohung (§ 123 BGB): Rechtswidrigkeit der Drohung aus Zweck-Mittel-Relation Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, Verhältnis zur Pressefreiheit (Drohung mit Presseveröffentlichung) Meinungsäußerungsfreiheit und Schmähkritik
BAG NJW 2004, 2401 Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit einer Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung (§ 123 BGB)
BGH NJW 2007, 1058 Kein vertraglicher Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)
BGH NJW 2008, 982 "Lockvogelangebot" beim Partnerschaftsvermittlungsvertrag
BGH NJW 2010, 289 Kein "Reuerechtsausschluss" der Täuschungsanfechtung (§ 123 BGB) Voraussetzungen unzulässiger (treuwidriger) Ausübung eines Anfechtungsrechts
BGH NJW 2010, 1364 Rechtswidrigkeit der Drohung mit Mandatsniederlegung zum Zweck des Abschlusses einer Honorarvereinbarung, Zweck-Mittel-Relation (§ 123 Abs. 1 BGB)
BGH NJW 2010, 3362 Täuschung durch Unterlassen (§ 123 Abs. 1 BGB), Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht: Keine Obliegenheit zum "googeln" Voraussetzung der Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB), Erfordernis des Bestätigungswillens kein Ausschluss der Anfechtung bei in Vollzug gesetztem Mietvertrag
BAG NZA 2010, 1250 Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen rechtswidriger Drohung (§ 123 BGB) durch Dritte (hier: das Gericht!) 
BGH NJW 2012, 2728 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB) durch Unterlassen: Offenbarungspflicht der Ehefrau über die mögliche nichteheliche Abstammung eines während der Ehe geborenen Kindes
BGH NJW 2013, 1591 Widerrechtlichkeit der Drohung (§ 123 Abs. 1 BGB) Verhältnis von § 123 BGB zu § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit)
   

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 68 - 70
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 21 (Pepis rotes Schauckelpferd) = JuS 1997, S. L 36-40


Schema zur Prüfung der Nichtigkeit einer Willenserklärung nach erfolgter Anfechtung

Wirknorm ist § 142 Abs. 1 BGB, da sie als Rechtsfolge die Nichtigkeit der Willenserklärung vorsieht. Tatbestandsvoraussetzung ist, dass ein "anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten" wird. In der Anspruchsprüfung könnte also der erste Satz lauten: "Die Willenserklärung des X könnte gem. § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen sein. Dies setzt voraus:..."

Aus § 142 Abs. 1 BGB ergibt sich z.B. folgende logische Gliederung der Probleme:

  1. Zulässigkeit der Anfechtung (Konkurrenzen)
  2. Anfechtungsgrund
    1. Irrtum über Inhalt und Erklärung (§119 Abs. 1 BGB)
      1. Irrtum: unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung
      2. Kausalität zwischen Irrtum und Inhalt der Erklärung
      3. Erheblichkeit
    2. Irrtum über wesentliche Eigenschaften (§ 119 Abs. 2 BGB)
      1. Anwendbarkeit (Konkurrenz insbes. zu §§ 434 ff BGB)
      2. Irrtum über die Eigenschaft einer Person oder "Sache" (Eigenschaftsbegriff)
      3. Verkehrswesentlichkeit der Eigenschaft
      4. Kausalität
    3. Unrichtige Übermittlung (§ 120 BGB)
      1. Einschaltung eines Übermittlungsboten
      2. unbewusste unrichtige Übermittlung
      3. Erheblichkeit
    4. Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)
      1. Täuschung
      2. Irrtum
      3. Kausalität zwischen Täuschung, Irrtum und Abgabe der Willenserklärung
      4. Arglist
    5. Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)
      1. Drohung
      2. Kausalität zwischen Drohung und Abgabe der Willenserklärung
      3. Vorsatz
      4. Widerrechtlichkeit
  3. Anfechtungserklärung § 143 BGB
    1. Inhalt
    2. Adressat
  4. Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)
  5. Kein Ausschluss der Anfechtung (§ 144 BGB)


§ 15 Stellvertretung, Teil 1: Überblick

  1. Zweck und Terminologie

  2. Wirtschaftliche Notwendigkeit

    1. Arbeitsteilung
    2. Einsatz fremder Sachkunde
    3. Unfähigkeit des Erklärenden: Gesetzlicher Vertreter

  3. Voraussetzungen (§ 164 BGB)

    1. Zulässigkeit

      1. Grundsatz
      2. Ausnahme: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte
        1. Eheschließung (§ 1311 BGB)
        2. Testament (§ 2064 BGB)
        3. Erbvertrag (§ 2274 BGB)

    2. Eigene Willenserklärung des Vertreters - Vertretergeschäft

      1. Willenserklärung oder geschäftsähnliche Handlung
      2. Abgrenzung zwischen Vertreter und Boten
      3. Erklärung im fremden Namen, Offenkundigkeitsprinzip
      4. (Beschränkte) Geschäftsfähigkeit des Vertreters (§ 165 BGB)

    3. Bestehen von Vertretungsmacht

      1. Gesetzliche Vertretungsmacht: Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB), Vormund (§ 1793 BGB), Betreuer (§ 1902 BGB)
      2. Organschaftliche Vertretungsmacht: Vereinsvorstand (§ 26 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 BGB), Geschäftsführer von Gesellschaften des Handelsrechts (z.B. § 126 HGB für die OHG)
      3. Gewillkürte Vertretungsmacht: Vollmacht (§ 167 BGB)

    4. Wirkungen für und gegen den Vertretenen

    5. Aktive und auch passive Vertretung (§ 164 Abs. 3 BGB)

    6. Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten

      1. Abschlussvermittler
      2. Mittelbare Stellvertretung

  4. Vertretung ohne Vertretungsmacht

    1. Keine rechtsgeschäftliche Bindung des Vertretenen

    2. Keine rechtsgeschäftliche Bindung des Vertreters

    3. Abgestufte (schadenersatzrechtliche) Sanktion in § 179 BGB

      1. Schutzwürdigkeit des anderen Teils (§ 179 Abs. 3 BGB)
      2. Abgestufte Einstandspflicht des Vertreters (§ 179 Abs. 1, 2 BGB)
      3. Beschränkt Geschäftsfähiger (§ 179 Abs. 3 S. 2 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 11 I - III, VII
Brox/Walker AT §§ 23, 24, 27
Leipold BGB AT § 22
Medicus/Petersen AT §§ 54, 55, 57, 59
Neuner AT § 49

b) Speziell:
S. Lorenz JuS 2010, 382 Grundwissen Zivilrecht: Stellvertretung

c) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 119 - 125 Mutter, Der praktische Fall - Bürgerliches Recht - Das günstig erworbene Bild, JuS 1995, 897 - 900
Früh, Bürgerliches Recht in der Fallbearbeitung, JuS 1994, 36 - 41
Sonnenschein, Übungsklausur, JURA 1993, 30 - 34
Seidl, Übungsklausur, JURA 1993, 34 - 38
Hänlein, Der praktische Fall, JuS 1990, 737 - 739
Thum, Anfängerklausur – Zivilrecht: Stellvertretungsrecht – Der geschäftsunfähige Professor, JuS 2014, 418
Bayerle, Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Der Schnäppchenkauf des Stellvertreters, JuS 2008, 1083
Edenfeld, Übungsklausur – Bürgerliches Recht: Anfechtung, Stellvertretung und Abstraktions-prinzip, JuS 2005, 42
Forster, Anfängerklausur – Zivilrecht: Anfechtung des Verfügungsgeschäfts und Erlöschen der Vollmacht – Brillante Irrtümer und goldige Verlustgeschäfte, JuS 2011, 1090
Binder/Ehlgen, Anfängerklausur – Zivilrecht: Vertretung, Auslegung und Anfechtung – Genug von der Statistenrolle, JuS 2012, 426
Lieder/Berneith/Hohmann, Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – „FatSuperbeats“, JuS 2015, 903
Fleck/Schweinfest, Anfängerklausur – Zivilrecht: Minderjährigen- und Stellvertretungsrecht – Die Playstation, JuS 2010, 885
Heinemeyer, Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Chinesische Schriftzeichen auf der Haut, JuS 2014, 612


§ 16 Stellvertretung, Teil 2: Grundlagen

  1. Abgrenzung Bote - Stellvertreter

    1. Abgabe einer eigenen Willenserklärung

    2. Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit

    3. Unterscheidung nach Empfängerhorizont

    4. Bedeutsamkeit der Unterscheidung

      1. Empfangsbote, Empfangsvertreter
        1. Unterschiedlicher Zeitpunkt beim Zugang
        2. Auslegung der Willenserklärung
      2. Übermittlungsfehler
        1. Erklärungsbote - Wirksamkeit, aber Anfechtung nach § 120 BGB
        2. Erklärungsvertreter - Irrtum des Vertreters gemäß § 166 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB, aber Anfechtung durch den Vertretenen
      3. Maßgeblichkeit von Kennen oder Kennenmüssen, z.B. Redlichkeit beim Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB)
        1. Bote: Geschäftsherr
        2. Stellvertretung: Vertreter (§ 166 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB)

  2. Offenkundigkeitsprinzip - Auftreten im fremden Namen

    1. Zweck: Schutz des Dritten

    2. Auslegungsmöglichkeiten (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB), Beweislast

      1. Berufliche Sphäre - "unternehmensbezogene Willenserklärung"
      2. Privatsphäre

    3. Ausschluss der Irrtumsanfechtung (§ 164 Abs. 2 BGB)

    4. Bewusstes Offenlassen der Person des Vertretenen: Offenes "Geschäft für den es angeht"

  3. Durchbrechung des Offenkundigkeitsprinzips: (Verdecktes) "Geschäft für den es angeht"

    1. "Bargeschäfte des täglichen Lebens"

    2. Kein schützenswertes Interesse des Dritten

    3. Vertragsschluss mit dem Vertretenen ohne Offenlegung durch den Vertreter

  4. Handeln unter falschem/fremden Namen

    1. Handeln unter falschem Namen

    2. Handeln unter fremden Namen: Analoge Anwendung der Stellvertretungsregeln

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 11 I-III, V
Brox/Walker AT § 24
Leipold BGB AT § 22
Medicus/Petersen AT § 56
Neuner AT § 49

b) Speziell:
S. Lorenz JuS 2010, 382 Grundwissen Zivilrecht: Stellvertretung
Paulus JuS 2017, 301 u. 399 Stellvertretung und unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft

c) Rechtsprechung:
BGHZ 105, 283 Offenes Geschäft für den, den es angeht (Nichtexistenz des Vertretenen) - Haftung des Vertreters aus § 179 Abs. 1 BGB und Haftungsausschluss nach § 179 Abs. 3 BGB
BGH NJW 1996, 1053 Falsus procurator, unternehmensbezogene Willenserklärung
BGH NJW 2000, 2984 Unternehmensbezogene Willenserklärung und Offenkundigkeitsgrundsatz im Stellvertretungsrecht
BGH NJW 2002, 1041 Zugang einer Willenserklärung: Empfangsbote und Empfangsvertreter konkludente Erteilung einer Empfangsvollmacht
BGH NJW-RR 2003, 921 (Kein) "Geschäft für den es angeht" bei der Einlösung von Anteilscheinen Abgrenzung des Kalkulationsirrtums zum Vertragsschluss zu einem bestimmten Kurs
BGH NJW 2003, 3053 Offenkundigkeitsgrundsatz bei der Stellvertretung und Wahrung der Schriftform
BGH NJW 2003, 3270 Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB) - Zugang beim Empfangsvertreter (passive Stellvertretung gem. § 164 Abs. 3 BGB)
BGH NJW 2004, 3699 Vorliegen eines Fernabsatzvertrages i.S.v. § 312b BGB bei Vertragsschluss mittels Boten
BGH NJW-RR 2004, 1196 Wissenszurechnung (analog) § 166 BGB: Zurechnung des Wissens eines Stellvertreters, der im Namen des Verkäufers einen Dritten mit Verkaufsverhandlungen beauftragt (Wissenszurechnung "kraft Aufgabenübertragung")
BGH NJW 2008, 1214 Handeln im eigenen oder fremden Namen (unternehmensbezogene Willenserklärung)
BGH NJW 2010, 2950 Stellvertretung bei geschäftsähnlichen Handlungen (Vertretung ohne Vertretungsmacht)
BGH NJW 2013, 1946 Handeln unter fremden Namen und Handeln unter falschem Namen Eigengeschäft unter falscher Namensangabe (Handeln unter falschem Namen) Anforderungen an den gutgl. Eigentumserwerb an Kraftfahrzeugen nach §§ 929, 932 BGB bei gefälschtem Kfz-Brief

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 119 - 123
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 14 ("Mickefetts schöner Wiesengrund") = JuS 1993, S. L 19-23
S. dazu auch den "Streit der Gelehrten" über das Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Jauernig JuS 1993, 614 und
Martinek JuS 1993, 615


§ 17 Stellvertretung, Teil 3: Die Vollmacht

  1. Grundsätzliches

    1. Terminologie

    2. Interessenlage, Rechtsfolgen

  2. Vollmacht und Grundverhältnis

    1. Mögliche Grundverhältnisse

    2. Abstraktion der Vollmacht

    3. Isolierte Vollmacht

  3. Erteilung der Vollmacht, Arten (§ 167 BGB)

    1. Empfangsbedürftige Willenserklärung

    2. Adressat (§ 167 Abs. 1 BGB)

      1. Innenvollmacht
      2. Außenvollmacht

    3. Umfang

      1. Sachlich
        1. Privatautonome Festlegung
          1. Umfang
          2. Sonstige Beschränkungen
          3. Auslegung der Vollmacht
        2. Gesetzlich typisierte Vollmachten
          1. Prozessvollmacht (§§ 80 ff ZPO)
          2. Prokura (§§ 48 ff HGB)
      2. Persönlich
        1. Einzelvollmacht
        2. Gesamtvollmacht
          1. Aktive Vertretung
          2. Passive Vertretung
          3. Gesetzliche Regelungen
      3. Einstufige und mehrstufige Vertretung
        1. Hauptvollmacht
        2. Untervollmacht, Substitution

    4. Form (§ 167 Abs. 2 BGB)

      1. Grundsatz
      2. Vollmacht zum Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen (§ 492 Abs. 4 BGB)
      3. Durchbrechungen
        1. Gesetzliche Formerfordernisse (z.B. § 492 Abs. 4 BGB, § 1945 Abs. 3 BGB, § 2 Abs. 2 GmbHG)
        2. Normzweck (teleologische Reduktion)

  4. Erlöschen der Vollmacht

    1. Gesetzlich geregelte Fälle (§ 168 BGB)

      1. Widerruf (§ 168 S. 2 und 3 BGB)
      2. Unwiderruflichkeit der Vollmacht (§ 168 S. 2 Hs. 2 BGB)
      3. Beendigung des Grundverhältnisses
        1. Regelung unter Lebenden (§ 168 S. 1 BGB)
        2. Rechtsfolgen bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit
          1. Auftraggeber (§ 672 BGB)
          2. Beauftragter (§ 673 BGB)

    2. Zeitablauf, Bedingungseintritt

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 11 III
Brox/Walker AT § 25
Leipold BGB AT § 24 I-V
Medicus/Petersen AT § 57
Neuner AT § 50

b) Speziell:
Lieder JuS 2014, 393 Trennung und Abstraktion im Recht der Stellvertretung
S. Lorenz JuS 2010, 771 Grundwissen Zivilrecht: Vollmacht
Petersen JURA 1999, 401 Untervollmacht

c) Rechtsprechung:
BGHZ 32, 250 Haftung des Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht (mehrstufige Untervollmacht)
BGHZ 68, 391 Haftung des Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht (mehrstufige Untervollmacht)
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 Form der Vollmacht bei der Bürgschaft (teleologische Reduktion von § 167 Abs. 2 BGB
BGH NJW 2002, 66 Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen das RBerG (Grundstückserwerb im Bauträgermodell) und Nichtigkeit der dem Vertragspartner erteilten Vollmacht- Zweck des Verbotsgesetzes
BGH NJW 2002, 2325 Nichtigkeit einer Vollmacht bei Nichtigkeit des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach § 139 BGB (Geschäftseinheit) Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 172 Abs. 1, 2 BGB sowie nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung Erfordernis des Genehmigungswillens für die Annahme einer konkludenten Genehmigung des Handelns eines falsus procurator nach § 177 Abs. 1 BGB
BGH NJW 2013, 297 = JuS 2013, 839

Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts eines Vertreters nach § 174 BGB (Nichtvorlage der Vollmacht) und/oder nach § 180 BGB (Vertretung ohne Vertretungsmacht) Vorlagepflicht der Vollmacht bei mehrstufiger Vertretung Vertretung ohne Vertretungsmacht bei mehrstufiger Stellvertretung keine "Heilung" der Nichtigkeit durch Zurückweisung nach § 180 BGB Abgrenzung zu Bestätigung (§ 141 BGB)

   

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle124 - 128
Fleck/Arnold, Aufhebungsvertrag und Rechtsscheinvollmacht – Der verlorene Sohn, JuS 2009, 426


§ 18 Stellvertretung, Teil 4: Rechtsscheintatbestände

  1. Gesetzlich geregelte Fälle der Rechtsscheinvollmacht (§§ 170 - 173 BGB)

    1. Ratio, Grundmodell der Rechtsscheinhaftung

    2. Zurechnungsgrund: Zurechenbare Schaffung eines Rechtsscheins

    3. Schutzwürdigkeit des Dritten (§ 173 BGB)

    4. Die gesetzlich geregelten Fälle

      1. Widerruf einer Außenvollmacht (§ 170 BGB)
      2. Kundgemachte Innenvollmacht (§ 171 Abs. 1 BGB)
      3. Vorlage einer Vollmachtsurkunde (§ 172 Abs. 1 BGB)
      4. Fehlende Registereintragung (§§ 53 Abs. 3, 15 Abs. 1 HGB)

  2. Fortentwicklungen durch die Rechtsprechung (praeter legem): Duldungs- und Anscheinsvollmacht

    1. Guter Glaube an Erteilung bzw. Weiterbestehen einer Vollmacht

    2. Setzung eines Rechtsscheins durch den Vertretenen

      1. Duldungsvollmacht Abgrenzung zur konkludent erteilten Innenvollmacht
      2. Anscheinsvollmacht

    3. Schutzwürdiges Vertrauen des Dritten (§ 173 BGB)

    4. Kausalität des Rechtsscheins für Abschluss des Rechtsgeschäfts

    5. Keine Zurechnung des Rechtsscheins an einen nicht voll Geschäftsfähigen

    6. Abhilfe: Zerstörung des Rechtsscheins durch Benachrichtigung des Dritten

  3. Willensmängel bei der Vollmachtserteilung

    1. Vor Gebrauch der Vollmacht durch den Vertreter

      1. Widerruf (ex nunc) statt Anfechtung (ex tunc)
      2. Kündigung/Widerruf aus wichtigem Grund

    2. Nach Gebrauch der Vollmacht durch den Vertreter: Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht

      1. Die Haftungskette
      2. Wertungsmäßige Korrektur
        1. Insolvenzrisiko
        2. Anfechtung gegen den Dritten, Direktanspruch des Dritten (auch) gegen den Vertretenen
      3. Einschränkung der Irrtumsanfechtung aufgrund der Wertung der Rechtsscheinvollmacht
        1. Gleichstellung mit Selbstvornahme
        2. "Durchschlagen" des Irrtums auf das Vertretergeschäft

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 11 IV
Brox/Walker AT § 25 V, VI
Leipold BGB AT § 24 VI-VIII
Medicus/Petersen AT § 58 I
Neuner AT § 50

b) Speziell:
Zagouras NJW 2006, 2368 Eltern haften für ihre Kinder? - R-Gespräche zwischen Anscheinsvollmacht, Widerruf und Wucher

c) Rechtsprechung:
BGHZ 51, 141 Analoge Anwendung von § 166 Abs. 2 BGB bei Willensmängeln bei Vollmachtserteilung bzw. Weisung an der Vertreter
BGH NJW 1988, 1199 Rechtsgeschäftlicher Charakter der Duldungsvollmacht: Keine Duldungsvollmacht für eine GmbH, wenn das Verhalten des (scheinbaren) Vertreters nicht von allen gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern geduldet wird
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 Haftung analog § 172 Abs. 2 BGB bei abredewidriger Blankettausfüllung und bei formnichtiger Vollmacht zur Blankettausfüllung
BGH NJW 2002, 2325 Nichtigkeit einer Vollmacht bei Nichtigkeit des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach § 139 BGB (Geschäftseinheit) Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 172 Abs. 1, 2 BGB sowie nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung Erfordernis des Genehmigungswillens für die Annahme einer konkludenten Genehmigung des Handelns eines falsus procurator nach § 177 Abs. 1 BGB
BGH NJW 2005, 2985 Voraussetzungen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie des Schutzes nach § 172 BGB keine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht bei unerkannter Nichtigkeit der erteilten Vollmacht
BGH NJW 2006, 1971 Vertragsschluss bei Telekommunikationsdienstleistungen: Verpflichtung des Telefonanschlussinhabers bei Benutzung durch Dritte im Wege der Anscheinsvollmacht (R-Gespräch)
BGH NJW 2007, 987 Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht und Vertragsschluss durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei Handeln eines falsus procurator
BGH NJW 2011, 2421 = BGHZ 189, 346 Vertragsschluss bei Handeln "unter" fremden Namen (Benutzung eines fremden ebay-accounts), Voraussetzungen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht Bedeutung der AGB von ebay im Verhältnis zwischen den Nutzern

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 129 - 138
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 10 ("Krackes dicke Backe") = JuS 1991 S. L 19 - 23


§ 19 Stellvertretung, Teil 5: Einzelfragen

  1. Wissenszurechnung

    1. Repräsentationsprinzip (§ 166 Abs. 1 BGB)

      1. Anfechtung wegen Willensmängeln
      2. Gutglaubenserwerb

    2. Weisungsgebundenes Rechtsgeschäft (§ 166 Abs. 2 BGB)

    3. Anfechtungsrecht des Vertretenen

  2. Missbrauch der Vertretungsmacht

    1. Abstraktionsprinzip, Trennung von Außen- und Innenverhältnis ("Können" und "Dürfen")

    2. Fälle fehlender Schutzwürdigkeit des Dritten

      1. Arglistiges Zusammenwirken von Vertreter und Drittem (Kollusion)
      2. Kenntnis des Dritten von der Pflichtwidrigkeit im Innenverhältnis - Begrenzung der Vertretungsmacht
      3. Beweiserleichterung für den Vertretenen bei evidentem Missbrauch: BGHZ 94, 132, 138

  3. Insichgeschäft (§ 181 BGB)

    1. Begriff und Arten

      1. Selbstkontrahieren
      2. Mehrvertretung

    2. Rechtsfolgen

      1. Verbot
        1. Begrenzung der Vertretungsmacht
        2. Schwebende Unwirksamkeit
      2. Ausnahmen
        1. Gestattung durch Vollmachtgeber
        2. Erfüllung einer Verbindlichkeit
      3. Telelogische Reduktion/Extension
        1. ratio legis: Vermeidung von Interessenkollisionen
        2. Wertung des § 107 BGB
        3. Teleologische Extension bei Untervollmacht zur Umgehung des Verbots des Insichgeschäfts

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 11 VI
Brox/Walker AT § 26
Leipold BGB AT §§ 25, 27
Medicus/Petersen AT § 57 IV
Neuner AT § 49

b) Speziell:
Lieder JuS 2014, 681 Missbrauch der Vertretungsmacht und Kollusion

c) Rechtsprechung:
BGHZ 78, 28 Grundstücksschenkung an einen beschränkt Geschäftsfähigen Minderjährigen und Verbot des Selbstkontrahierens
BGHZ 113, 315 Missbrauch der Vertretungsmacht
BGH NJW 1991, 1730 und BGH NJW 1999, 486 Auslegung und falsa demonstratio beim In-sich-Geschäft
BGH NJW 1999, 2883 Voraussetzungen des Vollmachtsmissbrauchs
BGH NJW 1999, 2882 Scheingeschäft durch Stellvertreter als geheimer Vorbehalt
BGH NJW 2000, 1405 Rechtsmängelhaftung und Ausschluss wegen Kenntnis Zurechnung der Kenntnis eines Abschlussvertreters
BGH NJW-RR 2004, 1196 Wissenszurechnung (analog) § 166 BGB: Zurechnung des Wissens eines Stellvertreters, der im Namen des Verkäufers einen Dritten mit Verkaufsverhandlungen beauftragt (Wissenszurechnung "kraft Aufgabenübertragung")
BGH NJW 2004, 2517 Pflicht zum Abschluss eines Überweisungsvertrags (§ 676a BGB) gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern, Voraussetzungen des Missbrauchs der Vertretungsmacht
BGH NJW 2005, 1430 Grundstückserwerb durch Minderjährige, Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und dinglichen Rechtsgeschäft
BGH NJW 2013, 2015

Aufklärungspflicht der (nur) kreditgewährenden Bank über Verwendungsrisiko des Darlehens Kreditvermittler als Erfüllungsgehilfe der Bank (§ 278 BGB), Wissenszurechnung analog § 166 BGB treuwidrige Berufung auf die Wissenszurechnung (§ 242 BGB)

BGH NZG 2014, 389 Nichtigkeit des Vertretergeschäfts nach § 138 Abs. 1 BGB im Falle der "Kollusion" Unwirksamkeit der Stellvertretung wegen eines Missbrauchs der Vertretungsmacht
BayObLG NJW 2003, 1129 Verbot des In-sich-Geschäfts nach § 181 BGB und „rechtlich lediglich vorteilhaftes Geschäft“: Schenkung eines vermieteten Grundstücks an Minderjährige

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 129, 131, 137, 138


§ 20 Stellvertretung, Teil 6: Vertretung ohne Vertretungsmacht

  1. Rechtsfolgen des Handelns des falsus procurator in Bezug auf den Vertretenen

    1. Verträge: Schwebende Unwirksamkeit (§ 177 BGB)

      1. (Rückwirkende) Genehmigung
      2. Adressat
      3. Gestaltungsrechte des Dritten während des Schwebezustands
        1. Widerrufsrecht (§ 178 BGB)
        2. Aufforderung an den Vertretenen zur Erklärung (§ 177 Abs. 2 BGB)

    2. Einseitige Rechtsgeschäfte (§ 180 BGB)

  2. Haftung des falsus procurator (§ 179 BGB)

    1. Voraussetzungen

      1. Vertreter ohne Vertretungsmacht
        1. Keine Vertretungsmacht
        2. Vertretung einer nicht existenten Person
      2. Wirksamer Vertrag mit dem Vertretenen (mit Ausnahme der Vertretungsmacht)
      3. Endgültiges Scheitern des Vertrags
      4. Schutzwürdigkeit des Dritten (§ 179 Abs. 3 S. 1 BGB)
      5. Privilegierung des beschränkt Geschäftsfähigen (§ 179 Abs. 3 S. 2 BGB)

    2. Rechtsfolgen

      1. Positives Interesse
        1. Wahlrecht zwischen Erfüllung und Erfüllungsinteresse bei Kenntnis des Vertreters (Abs. 1)
        2. Rechtsstellung des falsus procurator bei der Wahl von Erfüllung
      2. Negatives Interesse

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 11 VII
Brox/Walker AT § 27
Leipold BGB AT § 26
Medicus/Petersen AT § 59
Neuner AT § 51

b) Speziell:
Prölss, JuS 1985, 577 ff Vertretung ohne Vertretungsmacht

c) Rechtsprechung:
BGH NJW 1999, 3704 Unwiderruflichkeit der Genehmigungsverweigerung bei schwebender Unwirksamkeit, Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts: Anforderungen an die "Neuvornahme" i.S.v. § 141 BGB.
BGH NJW 2000, 1407 Falsus procurator und fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Vertretungsmacht
BGH NJW 2002, 1867 (Eigenes) Anfechtungsrecht des falsus procurator Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Altlasten
BGH NJW 2009, 215 Haftung des falsus procurator analog § 179 Abs. 1 BGB bei Nichtexistenz des Vertretenen, Ausschluss der Haftung nach § 179 Abs. 3 BGB und Einfluss von Treu und Glauben (§ 242 BGB)
BGH NJW 2010, 2950 Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 180 BGB) Rückwirkung der Genehmigung (§ 184 BGB) Voraussetzungen einer konkludenten Genehmigung
BGH NJW 2013, 297

Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts eines Vertreters nach § 174 BGB (Nichtvorlage der Vollmacht) und/oder nach § 180 BGB (Vertretung ohne Vertretungsmacht) Vorlagepflicht der Vollmacht bei mehrstufiger Vertretung Vertretung ohne Vertretungsmacht bei mehrstufiger Stellvertretung keine "Heilung" der Nichtigkeit durch Zurückweisung nach § 180 BGB Abgrenzung zu Bestätigung (§ 141 BGB)

OLG München NJW 2004, 1328 Analoge Anwendung des Stellvertretungsrechts beim Handeln „unter“ fremdem Namen ("ebay-Benutzername" - fremdes Pseudonym)
   

d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 125, 130


Schema zur Prüfung der Stellvertretung (§§ 164 ff BGB)

Wirknorm ist § 164 Abs. 1 S. 1 BGB, weil diese als Rechtsfolge die Wirkung der Vertretererklärung für und gegen den Vertretenen enthält. Zu prüfen ist die Stellvertretung immer im Rahmen der Willenserklärung, um die es geht. Wird etwa das Zustandekommen eines Vertrages zwischen V und K geprüft und hat D das Angebot für V abgegeben, so ist die Stellvertretung im Rahmen des Zustandekommens des Vertrags bei der Willenserklärung des V zu prüfen. Der Einleitungssatz kann dann etwa lauten: "V hat selbst keine Willenserklärung abgegeben. Die Willenserklärung des D könnte aber nach § 164 Abs. 1 S. 1 BGB für und gegen ihn wirken. Dies setzt voraus: ..."

Daran kann sich folgende Prüfungsreihenfolge anschließen:

  1. Zulässigkeit der Stellvertretung (kein höchstpersönliches Geschäft)
  2. Handeln in fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
    1. Abgabe einer eigenen Willenserklärung (Abgrenzung zum Boten)
    2. Abgrenzung zum Handeln unter fremden Namen
    3. Verdecktes Geschäft für den, den es angeht
    4. offenes Geschäft für den, den es angeht
  3. Bestehen von Vertretungsmacht
    1. Gesetzliche Vertretungsmacht
    2. Vollmacht
      1. Erteilung (evtl. Willensmängel)
      2. Umfang
      3. evtl. Rechtsscheinsvollmacht
      4. Erlöschen der Vollmacht
  4. Mibrauchss der Vertretungsmacht
    1. Insichgeschäft
    2. Kollusion und Evidenz


§ 21 Ansprüche und sonstige Rechte Einwendungen und Einreden

  1. Ansprüche - relative Rechte (§ 194 Abs. 1 BGB)

    1. Gläubiger und Schuldner
    2. Inhalt des Anspruchs: Bestimmtes Tun oder Unterlassen
    3. Relativität
    4. Anspruchsgrundlagen: Konkurrenz

  2. Gestaltungsrechte

  3. Dingliche Rechte

  4. Defensivrechte: Einwendung und Einrede

    1. Einwendungen

      1. Rechtshindernde
      2. Rechtsvernichtende

    2. Einrede

      1. Wirkung
      2. Arten
        1. Dilatorische (aufschiebende) Einreden
        2. Peremptorische (dauernde) Einreden
        3. Anspruchsbeschränkende Einreden

    3. Beachtung im Prozess

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 18
Brox/Walker AT §§ 30, 31
Medicus/Petersen AT §§ 11, 13
Neuner AT § 21 I, II

b) Speziell:
Jahr JuS 1964, 125, 218, 293 Die Einrede des bürgerlichen Rechts


§ 22 Verjährungsrecht, Teil 1: Arten und Voraussetzungen

  1. Zielsetzungen des Verjährungsrechts

    1. Schuldnerschutz

    2. Sanktion des Verhaltens des Gläubigers

    3. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden

    4. Hauptpunkte der Reform des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002

      1. Verkürzung der Regelverjährung
      2. Vereinheitlichung der Fristen
      3. Anknüpfung des Beginns an Erkennbarkeitskriterien (subjektives System)

  2. Systematik - Grundzüge

    1. Gegenstand der Verjährung (§ 194 BGB)

    2. Regelverjährung und besondere Verjährungsfristen

    3. Rechtsfolgen

      1. Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners (§ 214 Abs. 1 BGB)
      2. Unwirksamkeit der Ausübung von Gestaltungsrechten (§ 218 BGB)

    4. Kein Rückforderungsrecht (§§ 214 Abs. 2, § 813 Abs. 1 S. 2 BGB)

  3. Die regelmäßige Verjährungsfrist

    1. Dauer (§ 195 BGB)

    2. Beginn (§ 199 BGB)

      1. Entstehen, Fälligkeit
      2. Möglichkeit der Kenntnisnahme
      3. Jahresendverjährung
      4. Beweislast
      5. Abweichende Regelung bei anderen Fristen (§ 200 BGB): Fälligkeit (objektives System)
      6. Unterlassungsansprüche (§ 199 Abs. 5 BGB)

    3. Absolute Verjährungsfristen (§ 199 Abs. 2 - 4 BGB)

      1. Zweck
      2. Differenzierung nach dem Anspruchsgrund
      3. Taggenaue Fristberechnung

  4. Besondere Verjährungsfristen

    1. Grundstücksbezogene schuldrechtliche Ansprüche (§ 196 BGB)

    2. 30-jährige Frist (§ 197 BGB)

      1. Dingliche Ansprüche
      2. Titulierte Ansprüche
      3. Ansprüche auf (künftige) wiederkehrende Leistungen, Unterhaltsleistungen

    3. Fristbeginn (§§ 200 f BGB)

  5. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    1. Sonderregelungen im Besonderen Teil
      1. Kaufrecht: § 438 BGB
      2. Werkvertragsrecht: § 634a BGB

    2. Fristbeginn
      1. Kaufrecht: Übergabe bzw. Ablieferung (§ 438 Abs. 2 BGB)
      2. Werkvertragsrecht: Abnahme (§ 634 Abs. 2 BGB)

    3. Dauer

    4. Keine Harmonie der Verjährung: Konkurrenzprobleme und "Ausweichstrategien"

  6. Fristberechnung (§§ 186 ff BGB)

    1. Fristbeginn

    2. Fristende

  7. Vereinbarung über Verjährungsfristen

    1. Grundsatz: Parteiautonomie (§ 202 BGB)

    2. Vertragliche Verlängerung, Obergrenze

    3. Vertragliche Verkürzung - Grenzen

      1. Vorsatz (§ 202 BGB)
      2. Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 2 BGB)
      3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
        1. Generalklausel (§ 307 BGB)
        2. Körper- und Gesundheitsschäden, grobes Verschulden (§ 309 Nr. 7 BGB)
        3. Gewährleistung (§ 309 Nr. 8 b ff)

  8. Verjährungshindernisse: Hemmung und Neubeginn

    1. Systematik, Terminologie

    2. Hemmung

      1. Wirkung (§ 209 BGB)
      2. Tatbestände (§§ 203 - 208 BGB), insbesondere
        1. Verhandlungen (§ 203 BGB)
        2. Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)
        3. Vertragliches Leistungsverweigerungsrecht (pactum de non petendo - Stundung)
        4. Höhere Gewalt (§ 206 BGB)
        5. Familiäre Gründe (§ 207 BGB)
        6. Ansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 208 BGB)

    3. Ablaufhemmung (§§ 210, 211 BGB)

      1. Nicht voll Geschäftsfähige (§ 210 BGB)
      2. Nachlassfälle (§ 211 BGB)

    4. Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB)

      1. Wirkung
      2. Tatbestände

    5. Konkurrierende Ansprüche (§ 213 BGB)

Literaturhinweise:

a) Allgemein:
Köhler AT § 18 III
Brox/Walker AT § 31 III
Leipold BGB AT § 35
Neuner § 22

b) Speziell:
Leenen JZ 2001, 552 ff Die Neuregelung der Verjährung
Mansel NJW 2002, 89 ff Die Neuregelung des Verjährungsrechts
Petersen Jura 2012, 432 Die Berechnung von Fristen und Terminen
Schroeter JuS 2007, 29 ff Die Fristenberechnung im Bürgerlichen Recht
Schwab JuS 2002, 1 Das neue Schuldrecht im Überblick - Verjährung
Zimmermann/Leenen/Mansel/Ernst JZ 2001, 684 ff Finis Litium? Zum Verjährungsrecht nach dem Regierungsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes

c) Rechtsprechung:
BGH NJW 2004, 164 Einredecharakter der Verjährung und richterliche Hinweispflicht nach § 139 ZPO: Keine Hinweispflicht auf eingetretene Verjährung
BGH NJW 2004, 3772 Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung nach § 204 BGB n.F. und Zulässigkeit des Rechtsbehelfs
BGH NJW 2005, 1354 Unanwendbarkeit von § 193 BGB (Fristablauf an Sonn- und Feiertagen) auf Kündigungsfristen
BGH NJW-RR 2005, 415 Berufung auf die Verjährung als treuwidrige Rechtsausübung (venire contra factum proprium)
BGH NJW 2007, 587 Hemmung der Verjährung nach § 203 S. 1 BGB während "Verhandlungen": Begriff der Verhandlungen Ablaufhemmung nach Ende der Verhandlungen
BGH NJW 2007, 1584 Verjährung von Bereicherungsansprüchen nach neuem und altem Verjährungsrecht, intertemporales Verjährungsrecht Zurechnung des Wissens von Hilfspersonen ("Wissensvertretern") für die Frage des Verjährungsbeginns nach § 199 Abs. 1 BGB
BGH NJW 2008. 145 Verjährung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche und arglistiges Verschweigen eines Mangels (jetzt: § 634a Abs. 3 BGB) bei arbeitsteiliger Herstellung - Obliegenheiten des Werkunternehmers
BGH NJW-RR 2008, 1237 Verjährung von Bereicherungsansprüchen Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB: Subjektive Voraussetzungen, Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen
BGH NJW 2009, 1806 Ende der Verjährungshemmung nach § 203 S. 1 BGB bei "Einschlafen" von Verhandlungen Haftung wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages (§ 280 BGB)
BGH NJW 2012, 3229 Voraussetzung einer Hemmung  der Verjährung durch Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) bei Vornahme der Mängelbeseitigung Beweislast für das Vorliegen eines Anerkenntnisses
BGH NJW 2012, 3633  (Keine) Hemmung der Verjährung durch negative Feststellungsklage des Schuldners Neubeginn durch Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und durch Verhandlungen (§ 203 BGB)
BGH v. 15.12.2016 - IX ZR 58/16 Hemmung der Verjährung nach § 203 I BGB, Begriff der "Verhandlungen"; Beendigung der Hemmung durch "Einschlafen" von Verhandlungen; keine Rückwirkung wiederaufgenommener Verhandlungen; arglistige Berufung auf die Verjährung (§ 242 BGB)


§ 23 Verjährungsrecht, Teil 2: Wirkungen

  1. Leistungsverweigerungsrecht (§ 214 BGB)

  2. Unwirksamkeit der Ausübung von Gestaltungsrechten

  3. Fortbestand von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten (§ 215 BGB)

  4. Folgewirkungen bei gesicherten Ansprüche (§ 216 BGB)

    1. Akzessorische Sicherheiten (§ 216 Abs. 1 BGB)
    2. Sicherungsübereignung und Sicherungszession (§ 216 Abs. 2 Alt. 1 BGB)
    3. Eigentumsvorbehalt (§ 216 Abs. 2 Alt. 2 BGB)


§ 24 Anhang: Wiederholungsfragen zum Allgemeinen Teil zur Lern- und Verständniskontrolle
 

Zu § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag
 

• Was zeichnet eine Willenserklärung aus (insbesondere in Abgrenzung zu a) geschäfts-ähnlicher Handlung und b) Realakt)
• Was ist ein Rechtsgeschäft? Worin liegt der Unterschied zur Willenserklärung?
• Wann fallen Willenserklärung und Rechtsgeschäft zusammen?
• Wie kommt ein Vertrag zustande?
• Was sind die essentialia negotii?
• Was ist eine „Offerte ad incertas personas“?
• Was ist ein Verpflichtungsgeschäft?
• Was versteht man unter der „Relativität der Schuldverhältnisse“?
• Was ist ein Verfügungsgeschäft?
• Gibt es auch eine „Relativität von Verfügungsgeschäften“? Weshalb?
• Was ist das Trennungsprinzip?
• Was ist das Abstraktionsprinzip?
• Was ist eine Bedingung?
• Welche Arten der Bedingung sind Ihnen bekannt?
• Welche Arten von Rechtsgeschäften sind bedingungsfeindlich und weshalb?
• Weshalb nimmt die Potestativbedingung eine Sonderstellung ein?
• Was ist eine Befristung und unter welcher Voraussetzung zulässig?
• Wie ist der Berechtigte in der Schwebezeit geschützt?
• Was ist Folge der Bedingungsvereitelung?
• Was bedeuten die Begriffe „ex tunc“ und „ex nunc“?

Zu § 3 Die Willenserklärung

• Erläutern Sie den Begriff der „Willenserklärung“.
• Welches sind die subjektiven und objektiven Merkmale einer Willenserklärung?
• Welche darunter sind konstitutiv?
• Wie ermittelt man den Inhalt einer Willenserklärung?
• Wann wird die Willenserklärung rechtlich existent, wann unwiderruflich wirksam?
• Was ist nach § 151 Abs. 1 1 entbehrlich?
• Wann findet der Zugang unter Anwesenden/Abwesenden/per Fernsprecher statt?
• Unter welchen Voraussetzungen werden die Rechtzeitigkeit des Zugangs oder der Zu-gang selbst fingiert?
• Wie kommt der Vertrag bei einer „online-Auktion“ üblicherweise zustande?
• Was ist der Unterschied zwischen einer invitatio ad offerendum und einem freibleibende Angebot?
• Ist ein Angebot auch nach dem Tode des Antragenden wirksam?
• Kann es nach Tod des Antragenden noch angenommen werden?
• Worin unterscheiden sich Empfangsbestätigung und Annahme?
• Wie wird eine verspätete oder abändernde Annahme behandelt?
• Wie kommt der Vertrag bei einer Versteigerung zustande?

Zu § 5 Das Zustandekommen des Vertrages – Teil 2

• Kann Schweigen eine Willenserklärung darstellen?
• Was ist ein Verbraucher/Unternehmer?
• Was sind rechtshindernde und rechtsnichtende und rechtshemmende Einwendungen? Mit welchem dieser Begriffe ist die Einrede gleichzusetzen? Wo sind sie zu prüfen?
• Wie prüfen Sie verbraucherschützende Widerrufsrechte?


Zu § 6 Das Zustandekommen des Vertrages – Teil 3

• Wie gehen Sie bei der Auslegung von Willenserklärungen vor?
• Welche Fallkonstellation verbirgt sich hinter dem Begriff „falsa demonstratio non nocet“?
• Was ist ein Willensmangel?
• Was ist ein Scheingeschäft?
• Was ist eine Scherzerklärung?
• Wie prüfen Sie die Wirksamkeit von AGB?
• Was ist eine „geltungserhaltende Reduktion“ und warum gilt im AGB-Recht ein grundsätzliches Verbot der geltungserhaltenden Reduktion?

Zu § 7 Geschäftsfähigkeit

• Was ist die Geschäftsfähigkeit? Wann liegt sie vor?
• Wie wirkt sich die Geschäftsunfähigkeit des Adressaten auf den Zugang einer an ihn gerichteten Willenserklärung aus?
• Was ist der Unterschied zwischen Einwilligung und Genehmigung? Wo sind sie geregelt?
• Besteht bei minderjährigen Schwarzfahrern ein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt?

Zu § 8 Formfreiheit und Formpflicht

• Welchen Zwecken dienen Formvorschriften?
• Woraus ergibt sich die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen eines Formmangels?
• In welchen Fällen scheidet eine Berufung auf die Formnichtigkeit aus?
• Worin unterscheiden sich Schriftform und Textform?

Zu § 9 Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit: Verbots- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte

• Welche Gesetze sind Verbotsgesetze iSv § 134?
• Zieht ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz automatisch die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich?
• Wonach wird die Sittenwidrigkeit beurteilt? Worin liegt die Problematik des Begriffs?
• Was versteht man unter einer „laesio enormis“?
• Ist die Aussage „Im Falle eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung liegt automatisch ein Fall des § 138 vor“ zutreffend?
• Wann liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft i.S.v. § 139 vor?
• Besteht Geschäftseinheit zwischen Kausalvertrag und dinglichem Erfüllungsgeschäft? Begründung?
• Welche leges speciales zu § 139 kenn Sie?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein Rechtsgeschäft gem. § 140 umgedeutet wer-den?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein formnichtiges Rechtsgeschäft bestätigt wer-den? Worin besteht der Unterschied zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts?

Zu § 10 - 14 Willensmängel

• Was versteht man unter einem Willensmangel?
• Welche Fälle eines bewussten Abweichens von Wille und Erklärung sind im Allgemeinen Teil des BGB normiert?
• Was sind Willens- und Erklärungstheorie und welche der beiden liegt den §§ 116 – 118 jeweils zugrunde?
• Was sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von geheimem Vorbehalt, Scheingeschäft und Scherzerklärung?
• Zu welchen Rechtsfolgen führt ein den Formvorschriften genügendes Scheingeschäft?
• Was versteht man unter einem Irrtum?
• Welche Fälle der fehlerhaften Willensäußerung und Willensbildung sind in den §§ 119 ff. normiert?
• Können geschäftsähnliche Handlungen angefochten werden?
• Darf man einen Kaufvertrag anfechten, weil man sich über einen Mangel der Kaufsache „geirrt“ hat?
• Was ist die Rechtsfolge einer Anfechtung?
• Wie wird sie erklärt?
• Was ist ein Erklärungsirrtum?
• Unter welchen Voraussetzungen sind elektronische Willenserklärungen wegen eines Erklärungsirrtums anfechtbar?
• Was ist ein Inhaltsirrtum?
• Was ist eine Willenserklärung „tel quel“? Weshalb ist sie nicht anfechtbar?
• Kann man anfechten, wenn man eine Erklärung ohne Erklärungsbewusstsein abgegeben hat?
• Was ist ein Übermittlungsirrtum?
• Ist ein Übermittlungsirrtum bei bewusst falscher Übermittlung an den Erklärenden anfechtbar?
• Was ist ein Motivirrtum? Berechtigt er generell zur Anfechtung einer Willenserklärung?
• Was ist ein Eigenschaftsirrtum?
• Was versteht man unter der Verkehrswesentlichkeit einer Eigenschaft?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein Irrtum über die Rechtsfolgen einer Willenserklärung zur Anfechtung berechtigen?
• Kann man eine Willenserklärung bei. Kurswertirrtum/Kalkulationsirrtum und offenem Kalkulationsirrtum anfechten?
• Was versteht man unter arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung i. S. d. § 123?
• Welche Einschränkungen ergeben sich für die Anfechtung, wenn ein Dritter arglistig ge-täuscht hat?
• Gelten diese auch im Falle der Drohung?
• Wie müssen Irrtum bzw. Täuschung/Drohung und Erklärung verknüpft sein?
• Welche Fristen sind für die Anfechtung zu beachten?
• Wie kann ein anfechtbares Rechtsgeschäft bestätigt werden?
• Unter welchen Voraussetzungen kann der Anfechtungsgegner Schadensersatz verlangen?
• Worauf richtet sich sein Schadensersatzanspruch?
• Welche weitere Möglichkeit hat der Anfechtungsgegner, um Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und worin besteht der Unterschied zum Schadensersatz nach § 122?

Zu §§ 15-20 Stellvertretung

• Wo sprechen sie die Stellvertretung im Prüfungsaufbau an?
• Was sind die Voraussetzungen der Stellvertretung i. S. v. § 164 BGB?
• Was ist der Unterschied zwischen Vertreter, Erklärungsboten und Empfangsboten? Wann findet der Zugang einer Willenserklärung bei Einschaltung dieser Personen jeweils statt?
• Können Minderjährige wirksam vertreten? Weshalb?
• Was ist das Offenkundigkeitsprinzip und woraus ergibt es sich?
• Welche Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip gibt es?
• Was ist ein „offenes Geschäft für den, den es angeht“?
• Was sind die Voraussetzungen des „(verdeckten)Geschäfts für den, den es angeht“?
• Wie differenziert man Handeln „in fremdem“, „unter fremdem“ und „unter falschem“ Namen?
• Woraus kann sich Vertretungsmacht ergeben?
• Welche Formen der Vollmacht gibt es?
• Was ist eine Anscheins- und Duldungsvollmacht? Was sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen?
• Was bedeutet das „Repräsentationsprinzip“?
• Inwiefern hat die Bösgläubigkeit des Vertretenen Einfluss auf den gutgläubigen Erwerb(§ 932)?
• Wie wirkt sich die Bösgläubigkeit des Vertreters (bspw. bzgl. § 142 Abs. 2) aus?
• Wie sollte der Vertretene bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes bzgl. der Innenvollmacht vorgehen?
• Welche Folgen hat das Überschreiten einer tatsächlich bestehenden Vollmacht?
• Was ist ein „falsus procurator“?
• Wie haftet der falsus procurator?
• Unter welchen Bedingungen ist ein In-Sich-Geschäft wirksam?

Zu § 21 Ansprüche und sonstige Rechte Einwendungen und Einreden

• Wie bauen Sie eine Anspruchsprüfung auf?
• Was sind und wo prüfen Sie rechtshindernde und rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen? Mit welchem dieser Begriffe ist die Einrede gleichzusetzen?

Zu §§ 22- 23 Verjährung

• Was ist Gegenstand der Verjährung?
• Kann ein Rücktrittsrecht verjähren? Kann Eigentum verjähren?
• Ist § 121 eine Verjährungsfrist?
• Wo ist die Verjährung im Prüfungsaufbau anzusprechen?
• Worin unterscheiden sich Verjährung und Verfristung?
• Kann das Geleistete zurückgefordert werden, wenn man in Unkenntnis der Verjährung geleistet hat?
• Wo ist die regelmäßige Verjährungsfrist geregelt? Wann beginnt sie zu laufen?
• Wie berechnet man Fristbeginn und – ende?
• Wann verjähren Ansprüche bei fehlender Kenntnis oder Kennenmüssen des Gläubigers von den Anspruch begründenden Umständen?
• Bei wem liegt die Beweislast dafür, ob/wann der Gläubiger Kenntnis (bzw. Kennenmüssen) der Anspruch begründenden Umständen hatte?
• Welches ist die Wirknorm der Verjährungshemmung?
• Was versteht man unter Ablaufhemmung? In welchen Fällen wird sie relevant?
• In welchen Fällen liegt ein Neubeginn der Verjährung vor?
• In welchen Fällen ist eine vertragliche Modifikation der gesetzlichen Verjährungsregeln unzulässig?