Grundkurs Zivilrecht I
- Allgemeiner Teil des Bürgerlichen
Gesetzbuchs
Wintersemester 2024 /2025
Inhaltsübersicht:
§ 1 |
Einführung: Grundprinzipien des
Bürgerlichen Rechts |
§ 2 |
Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag |
§ 3 |
Die Willenserklärung |
§ 4 |
Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und
Annahme |
§ 5 |
Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches
Verhalten, Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung |
§ 6 |
Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung,
Dissens, AGB und Fehlerfolgen |
§ 7 |
Geschäftsfähigkeit |
§ 8 |
Formfreiheit und Formpflicht |
§ 9 |
Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit (§§ 134, 138
BGB) |
§ 10 |
Willensmängel, Teil 1: Grundlagen |
§ 11 |
Willensmängel, Teil 2: Irrtumstatbestände und
gleichgestellte Tatbestände |
§ 12 |
Willensmängel, Teil 3: Beachtliche und unbeachtliche
Irrtümer |
§ 13 |
Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der
Irrtumsanfechtung |
§ 14 |
Willensmängel, Teil 5: Arglistige Täuschung und Drohung |
§ 15 |
Stellvertretung, Teil 1: Überblick |
§ 16 |
Stellvertretung, Teil 2: Grundlagen |
§ 17 |
Stellvertretung, Teil 3: Die Vollmacht |
§ 18 |
Stellvertretung, Teil 4: Rechtsscheintatbestände |
§ 19 |
Stellvertretung, Teil 5: Einzelfragen |
§ 20 |
Stellvertretung, Teil 6: Vertretung ohne Vertretungsmacht |
§ 21 |
Ansprüche und sonstige Rechte Einwendungen und Einreden |
§ 22 |
Verjährungsrecht, Teil 1: Arten und Voraussetzungen |
§ 23 |
Verjährungsrecht, Teil 2: Wirkungen |
§ 24 |
Anhang:
Wiederholungsfragen zum Allgemeinen Teil zur Lern- und Verständniskontrolle |
§ 1 Einführung: Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts
- Begriff
- Privatrecht und Öffentliches Recht
- Privatrecht und Bürgerliches Recht
Rechtsquellen
- Das Bürgerliche Gesetzbuch
- Entstehung und Weiterentwicklung
- Aufbau
- Stilmerkmale
- Der Einfluss des Verfassungsrechts, insbes. der Grundrechte
- Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- Mittelbare Drittwirkung
- Schutz vor Diskriminierung im Privatrecht durch das AGG
- Der Einfluss des Europarechts - “Europäisches Privatrecht”
- Primäres Gemeinschaftsrecht
- Begriff
- Bedeutung der Grundfreiheiten für das Privatrecht
- Rechtsangleichung durch sekundäres Unionsrecht
- Normarten: Verordnung und Richtlinie
- Mindestharmonisierung und Vollharmonisierung
- Richtlinienkonforme Auslegung
- "Überschießende Umsetzung": Richtlinienorientierte Auslegung
und Rechtsfortbildung
- Folgen fehlerhafter Richtlinienumsetzung
- Entscheidungskompetenzen des EuGH
- Vorarbeiten zu einem Europäischen Vertragsrecht
- Keine allgemeine Gesetzgebungskompetenz der EU
- Die “Mitteilungen der Kommission” zum Europäischen Vertragsrecht -
Erarbeitung des "Gemeinsamen Referenzrahmens"
- Wissenschaftliche Begleitprojekte
- Common Core-Projekte
- Europäische Vertragsrechtskommission (“Lando-Kommission”) - Principles of
European Contract Law (PECL)
- Study Group on an European Civil Code
- “Acquis”-Gruppe
- Der "Academic Draft Common Frame of Reference"
- Das "Sonderprivatrecht"
Rechtssubjekte
- Natürliche Personen
- Rechtsfähigkeit
- Schutz der Persönlichkeit
- Namensrecht
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Wohnsitz
- Juristische Personen
- Unternehmer und Verbraucher (§§ 13, 14 BGB)
Rechtsobjekte, insbes. Sachen
- Arten
- Sachen Tiere
- Immaterialgüter
- Subjektive Rechte
Sachen §§ 90 ff BGB
- Arten
- Bestandteile
- Zubehör
- Früchte, Nutzungen und Lasten
Grundprinzipien des Privatrechts, insbes. Privatautonomie
Rechtsanwendung
- Aufbau und Arten von Rechtsnormen
- Grundaufbau
- Zwingendes und dispositives Recht
- Anspruchsgrundlagen
- Wirknormen
- Hilfsnormen
Gesetzesauslegung, Analogie und teleologische Reduktion
- Grammatikalische Auslegung (Wortlaut, systematische Stellung)
- Historische Auslegung
- Teleologische Auslegung
- Analogie, teleologische Reduktion
- Verfassungskonforme Auslegung
- Europarechtskonforme, insbes. richtlinienkonforme Auslegung
Der Subsumtionsvorgang
Allgemeine Literaturhinweise (Auswahl):
Lehrbücher:
Brox/Walker |
Allgemeiner
Teil des BGB, 48. Aufl. 2024 |
Köhler |
BGB Allgemeiner Teil,
48. Aufl. 2024 |
Leipold |
BGB I: Einführung und
Allgemeiner Teil, 11. Aufl. 2022 |
Medicus/Petersen |
Allgemeiner Teil des
BGB, 11. Aufl. 2016 |
Musielak/Hau |
Grundkurs BGB, 18.
Aufl. 2023 |
Neuner |
Allgemeiner Teil des
Bürgerlichen Rechts, 13. Aufl. 2023 |
Fallsammlungen:
Fritzsche, Fälle zum BGB Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2024
Köhler, Helmut, Prüfe dein Wissen, BGB Allgemeiner Teil, 30. Aufl. 2024
Lindacher/Hau, Fälle zum Allgemeinen Teil des BGB, 7. Aufl. 2021
Literaturhinweise zu § 1
a) Allgemein:
Köhler AT § 1 - 4
Leipold BGB I §§ 1 - 4
Neuner AT §§ 1 - 10 § 48 (Diskriminierungsschutz)
b) Speziell:
Leenen Jura 2012, 743
|
Die Auslegung von Richtlinien und die richtlinienkonforme
Auslegung und Fortbildung des nationalen Rechts
|
c) Rechtsprechung:
d) Übungsfälle:
PdW AT
Fälle 1 - 4
Einteilung der Rechtsordnung: Öffentliches Recht und Privatrecht
(grobes Schema!):
Aufbau des BGB:
Normarten:
 
§ 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag
- Willenserklärung
- Mindestanforderungen - Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Geschäftsfähigkeit (§§ 104 - 113 BGB)
- Erlaubtheit (§§ 134, 138 BGB)
- Arten
- Empfangsbedürftige Willenserklärungen
- Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
Abgabe und Zugang
Mögliche Rechtsfolgen bei Mängeln
- Unbeachtlichkeit des Mangels (z.B. Motivirrtum)
- Unwirksamkeit, Nichtigkeit
- Fehlerhaftes Zustandekommen, schwebende Unwirksamkeit, Vernichtbarkeit,
Anfechtbarkeit (§§ 119 Abs. 1, 2 BGB, § 355 BGB)
- Sanktionslos oder Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens (§ 122 BGB)
Abgrenzung zur Gefälligkeit - Rechtsbindungswille
"Geschäftsähnliche" Handlungen
Realakt
Rechtsgeschäft, Vertrag
- Einseitige, zweiseitige, sonstige mehrseitige Rechtsgeschäfte
- Testament (§§ 2064, 2229 BGB), Auslobung (§ 657 BGB), Kündigung,
Rücktritt (§ 323 BGB), Minderung (§ 441 BGB)
- Vertrag - wechselseitige Willenserklärungen
- Beschluss (Verein, Gesellschaft)
Rechtsgeschäfte unter Lebenden und von Todes wegen
Vermögensrechtliche und personenrechtliche Rechtsgeschäfte
Formbedürftige (z.B. § 311b BGB) und formfreie Rechtsgeschäfte
Verpflichtungs- (z.B. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB) und Verfügungsgeschäft
(z.B. § 929 S. 1 BGB) - Trennungsprinzip
Kausale und abstrakte Rechtsgeschäfte - Abstraktionsprinzip
Bedingte und befristete Rechtsgeschäft (§§ 158 ff BGB)
- Aufschiebende und auflösende Bedingung
- Zulässigkeit
- Eintritt und Ausfall der Bedingung
- Schutz des Berechtigten
- Einseitiger Verzicht
- Befristung
Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 182 ff BGB
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 5, 6 I
Brox/Walker AT §§ 4, 5
Leipold BGB I §§ 6 I, II, 10 I-V
Medicus/Petersen AT §§ 18 - 20
Neuner AT §§ 28, 29 (Rechtsgeschäfte) §§ 30- 34 (Willenserklärung)
b) Speziell:
Lorenz JuS 2009, 489 |
Grundwissen Zivilrecht:
Abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte |
Lorenz/Eichhorn JuS
2017, 393 |
Grundwissen –
Zivilrecht: Bedingung und Befristung |
d) Rechtsprechung:
BGHZ 156,
328 |
Bedingungs- und
Befristungsfeindlichkeit von Gestaltungsrechten, Abgrenzung Befristung und Bedingung |
BGH NJW 2005, 3417 |
Voraussetzungen und Folgen der
unzulässigen Einflussnahme auf den
Ausfall einer aufschiebenden Bedingung (§ 162 Abs. 1 BGB) |
BGH v. 26.4.2016 -
VI ZR 467/15 |
Abgrenzung von Gefälligkeit und Vertrag; gesetzliche
und vertragliche Haftungsbegrenzung im Gefälligkeitsverhältnis
(ergänzende Auslegung) |
c) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 1 - 4, 41- 43, 71 - 73
§ 3 Die Willenserklärung
- Objektiver Tatbestand (Erklärung)
Arten der Willenserklärung
- Ausdrückliche und schlüssige (konkludente),
"sozialtypisches Verhalten"
Schweigen als Zustimmung (s. auch § 241a BGB)?
Fiktive (z.B. § 503 II 4 BGB)
"Digitale Willenserklärung"
Subjektiver Tatbestand
- Handlungswille
Erklärungswille bzw. Erklärungsbewusstsein
Geschäftswille
Wirksamwerden der Willenserklärung
- Abgabe
- Empfangsbedürftige Willenserklärung: Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB)
- Unter Abwesenden:
- Örtlich: Machtbereich des Empfängers
- Zeitlich: Möglichkeit der Kenntnisnahme
- Einschaltung von Mittelspersonen
- Stellvertreter bei Erklärung oder Empfang (§ 164 Abs. 1, 3 BGB)
- Erklärungs- und Empfangsbote
- Einzelfragen
- Einschreibebrief durch die Post
- Urlaubsbedingte Abwesenheit
- Besonderheiten moderner Kommunikationsmittel: e-mail,
messaging etc.
- Zugang formgebundener Willenserklärungen
- Zugang unter Anwesenden
- Schriftliche Willenserklärung: Machtbereich des Empfängers
- Mündliche bzw. fernmündliche (telefonische): (eingeschränkte)
Vernehmungstheorie
- Beweislast des Erklärenden
- Parteivereinbarungen über den Zugang
Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung
- Widerruf nach § 130 Abs. 1 S. 2 BGB
- Verbraucherschützende Widerrufsrechte: §§ 312g, 485 Abs. 1, 495 Abs. 1, 510 Abs. 2, §
4 FernUSG i.V.m. § 355 BGB
Tod oder Geschäftsunfähigkeit (§ 130 Abs. 2 BGB)
- Tod/Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden (§ 130 Abs. 2 BGB)
- Erklärungsempfänger
- Geschäftsunfähiger: Zugang an gesetzlichen Vertreter (§ 131 Abs. 1 BGB)
- Einschränkung bei beschränkt Geschäftsfähigen: (§§ 131 Abs. 2 S. 2, 107, 183
BGB)
Zugangsverhinderung durch den Empfänger
- Zustellung als Zugangsersatz (§ 132 Abs. 1 S. 1 BGB, § 186 ZPO)
- Grenzen durch Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 6 II
Brox/Walker AT § 4 II, § 7
Leipold BGB I §§ 12, 13 I
Medicus/Petersen AT §§ 21 - 23 Neuner AT §§ 30 - 33
b) Speziell:
Franzen JuS 1999, 429 |
Zugang und Zugangshindernisse bei
eingeschriebenen Briefsendungen |
Neuner JuS 2007, 881 |
Was ist eine Willenserklärung? |
c) Rechtsprechung:
BGHZ 91, 324 ff |
Erfordernis des Erklärungsbewusstseins ("Sparkassenfall") |
BGH NJW 1997,
3169 |
Schriftform und Telefax bei formgebundener Willenserklärung |
BGH NJW 1998, 976
ff |
Zugang bei nicht abgeholtem Einschreibebrief, Zugangsvereitelung |
BGH NJW 1994,
2613 |
Empfangsbote, Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger |
BGH NJW 2002,
1041 |
Zugang einer Willenserklärung: Empfangsbote und Empfangsvertreter,
konkludente Erteilung der Empfangsvollmacht |
BGH NJW 2008, 843 |
Zugang von Willenserklärungen (§ 130 BGB)
durch Einwurf in den Bürobriefkasten, maßgeblicher Zeitpunkt (nach
Verkehrsanschauung übliche Kenntnisnahme) |
RGZ 61, 415 |
Wirksamwerden einer
schriftlichen Willenserklärung unter Anwesenden |
BGH NJW 1992, 498 |
Abgrenzung Gefälligkeit/Auftrag
bei Fahrgemeinschaft |
BGH NJW 1995,
3389 |
Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag
|
BGH NJW 2006, 362 und
BGH NJW 2008, 840 |
Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag bei
"Selbstsperre" bei einer
Spielbank |
BGH NJW 1996, 919
und
NJW 2000,
276 |
Vertragsschluss durch "beredtes
Schweigen" |
BGH NJW 2001, 2324 |
Erlassvertrag: Voraussetzungen
eine stillschweigenden Annahme nach § 151 S. 1 BGB ("Erlassfalle")
|
BGH NJW 2002, 363 |
Vertragsschluss bei
Internet-Auktionen: "ricardo.de", Teil III |
BGH NJW 2003, 3270 |
Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB)
- Zugang beim Empfangsvertreter (passive Stellvertretung gem. § 164 Abs. 3 BGB)
Zeitpunkt des Zugangs bei Ablage im Postfach des Empfängers
Arglist des Absenders |
BGH NJW 2004, 258 |
Zugang von Willenserklärungen,
gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der
Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel |
BGH
NJW 2006, 3777 |
Auslegung von
empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach dem Empfängerhorizont (§
157 BGB) Vertragsschluss ohne Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB)
fehlendes Erklärungsbewusstsein |
BGH
NJW 2013, 3308 |
"Begebungswille" als
Wirksamkeitsvoraussetzung einer empfangsbedürftigen
schriftlichen Willenserklärung |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 41 - 48
 
§ 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme
- Allgemeines
- Begriffe: Angebot, Antrag, Offerte bzw. Annahme
 
Vertragsfreiheit und Kontrahierungszwang
 
Formen des Zustandekommens
- Angebot und Annahme
- Gleichzeitige Unterzeichnung des von einem Dritten vorformulierten
Vertragstextes
 
Die Phase der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2, 3 BGB)
 
Angebot
- Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit (§§ 315 - 317, 612, 632 BGB), essentialia
negotii
Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit (§ 145 BGB)
- Grundsatz: § 145 Halbs. 1 BGB
- Ausnahme: Freibleibendes Angebot: § 145 Halbs. 2 BGB
- Abgrenzung zur invitatio ad offerendum
Zeitliche Gebundenheit des Erklärenden an das Angebot
- Fristsetzung durch den Antragsteller (§ 148 BGB)
- Dispositive gesetzliche Regelung
- Unter Anwesenden (§ 147 Abs. 1 BGB)
- Unter Abwesenden (§ 147 Abs. 2 BGB)
- Erlöschen des Angebots (§ 146 BGB)
- Ablehnung
- Verstreichen der Frist
- Rechtzeitige Absendung der Annahme, verspäteter Zugang, Erkennbarkeit für
Empfänger (§ 149 BGB)
- Tod und Geschäftsunfähigkeit des Antragenden (§ 153 BGB)
Annahme
- Empfangsbedürftige Willenserklärung - Herstellung des Konsenses
Modifizierende Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB)
Entbehrlichkeit des Zugangs (§ 151 S. 1 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 8 I - III, VIII
Brox/Walker AT § 8 I, II
Leipold BGB I § 14 I-V
Medicus/Petersen AT § 26 I - III
Neuner AT § 37
b) Rechtsprechung:
RGZ 133, 388 |
Vertragsabschlussfreiheit
und Kontrahierungszwang aus § 826 BGB ("Kritiker-Fall") |
BGH NJW 1996, 919 |
Freibleibendes Angebot, Schweigen
auf Vertragsangebot als konkludente Zustimmung |
BGH NJW 1995, 1671 |
Zur Frage der stillschweigenden
Annahme des in einer modifizierten Auftragsbestätigung enthaltenen neuen
Antrags durch widerspruchslose Entgegennahme der Vertragsleistung. |
BGH NJW 1997, 2233
und
BGH NJW 2000, 276 |
Annahme nach § 151 S. 1 BGB |
BGH NJW 1999, 2179 |
Zeitliche Bindung an eine
Vertragsofferte bei Zugangsverzicht bzgl. der Annahmeerklärung nach § 151
BGB |
BGH NJW 2002, 363 |
Vertragsschluss bei
Internet-"Auktionen" (ricardo.de) |
BGH NJW 2005, 976
|
Zustandekommen eines Vertrages bei Bestellung im Internet Anfechtung
nach § 119 I BGB (Erklärungsirrtum) bei "elektronischer Willenserklärung"
Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssen nach § 280 I S. 2 BGB n.F. bei
Rechtsirrtum |
BGH NJW-RR 2007, 400 |
Vertragsschluss: Konkludente Annahme
eines Vertragsangebots durch Inanspruchnahme der Leistung |
BGH NJW 2009, 1337 |
Rechtlicher Charakter von Katalogangaben: "Änderungen
und Irrtümer vorbehalten" Abgrenzung zu AGB invitatio ad offerendum |
BGH NJW 2011, 2871
|
Vertragsschluss an der (Selbstbedienungs-)Tankstelle |
BGH NJW 2013, 598 |
Zustandekommen von Verträgen im elektronischen
Geschäftsverkehr Auslegung von "automatisierten
Willenserklärungen" Eingabemaske als "invitatio
ad offerendum" Abgrenzung einer
Bestellbestätigung nach § 312 g I Nr. 3 BGB zur Willenserklärung
(Annahmeerklärung) |
BGH NJW 2015, 1009/a> |
Vertragsschluss bei vorzeitiger Beendigung einer ebay-Auktion
(Fortführung von
BGH NJW 2011, 2643)
kein Widerrufsrecht des Verbrauchers in der Rolle als Verkäufer
bei Fernabsatzverträgen |
BGH v. 23.9.2015 - VIII ZR 284/14 |
Berechtigung zur Rücknahme eines
Verkaufsangebots bei online-Versteigerungen (ebay); Haftung bei
Abbruch |
BGH v. 24.8.2016
- VIII ZR 100/15 |
Schadensersatzanspruch des ebay-Käufers
bei Preismanipulation des Verkäufers (Mitbieten mit zweitem
Account - "shill bidding") |
OLG Frankfurt NJW 1997, 136 |
Rechtsbindungswille bei Äußerungen
auf einer Pressekonferenz ("Peanuts") |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 96 - 99
§ 5 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches Verhalten,
Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung
- Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten,
"Faktischer
Vertrag"?
- Die Problemfälle: Tatsächlich Inanspruchnahme von Leistungen ohne
Vertragswillen
Faktisches Vertragsverhältnis durch sozialtypisches Verhalten? Abgrenzung
zur konkludenten Willenserklärung
Alternativlösungen
- Protestatio facto contraria non valet
- Delikts- und Bereicherungsrecht
Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Abgrenzung zur
Auftragsbestätigung
- Ratio: Rechtssicherheit, Schnelligkeit des Handelsverkehrs
Betroffener Personenkreis: Kaufleute oder vergleichbare geschäftlich Tätige
Vorausgegangene Vertragsverhandlungen, zeitlicher Nähebezug
Bestätigung des Vertragsinhalts - Redlichkeit des Verfassers
Kein unverzüglicher Widerspruch nach Zugang
Verbraucherschutz bei der
Vertragsanbahnung
- Ausprägung des Übereilungsschutzes oder Überrumpelungsschutzes zugunsten von
Verbrauchern gegenüber gewerblich Tätigen europarechtlicher Hintergrund
SchuldrechtsmodernisierungsG 2002: Die Integration von Nebengesetzen in das
BGB, gesetzliche Systematik, verbleibende sondergesetzliche Regelungen
Neufassung durch die Umsetzung
der VerbraucherrechteRL 2011
zum 13.6.2014
Persönlicher Anwendungsbereich
- Verbraucher (§ 13 BGB)
- Unternehmer (§ 14 BGB)
Sachlicher Anwendungsbereich und Ausnahmen
Zwingender Charakter, Umgehungsverbot
und Beweislast (§ 312k BGB)
Verhaltenspflichten gegenüber Verbrauchern Schutz vor
"Kostenfallen"
- Allgemeine Pflichten (§ 312a Abs. 1, 2
BGB) 
- Unwirksame Entgeltvereinbarungen (§ 312a Abs. 3, 4 BGB)
- Elektronischer Geschäftsverkehr (§§ 312i, j BGB)
a) Allgemeine Pflichten (§ 312i BGB)
b) Besondere Informationspflichten (§ 312j Abs. 1, 2 BGB)
c) "Button"-Pflicht bei Bestellung (§ 312j Abs. 3, 4 BGB)
und Kündigung (§ 312k BGB)
Unbestellte Leistungen (§ 241a BGB
 
Besondere Vertriebsformen
- Außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossene Verträge (§ 312b BGB)
- Fernabsatzverträge (§ 312c BGB)
- Widerrufsrecht
(§ 312g BGB)
Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 ff BGB), sonstige Finanzierungshilfe (§
506 ff BGB) und Ratenlieferungsvertrag (§ 510 BGB)
- Sachlicher Anwendungsbereich - ratio legis
- Informationspflichten
- Widerrufsrecht
(§ 495 BGB)
Time-sharing-Verträge nach §§ 481 ff BGB
- Sachlicher Anwendungsbereich - ratio legis
- Informationspflichten
- Widerrufsrecht
(§ 485 BGB)
Weitere verbraucherschützende Widerrufsrechte (FernUSG, VVG
usw.)
Ausübung des Widerrufsrechts nach §§ 355
ff BGB
- Frist
- Form
- Inhalt und Bedeutung der Widerrufsbelehrung (§ 356 Abs. 3
BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB oder Art. 246b § 2
Abs. 1 EGBGB)
- Abweichende
Sonderregelungen
Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 3 - 5 356a Abs. 3, 356c BGB)
Rechtsfolgen
(§§ 355 ff BGB)
- Vor Widerruf
- Nach Widerruf
- Zufälliger Untergang der Sache
- Wertersatzpflicht
 Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 8 III, IV
Brox/Walker AT § 8 III, § 9
Leipold BGB I §§ 10 VI, VII, 13 II
Medicus/Petersen AT §§ 21 II 2, 25, 29 IV
Neuner AT § 37 (Vertragsschluss), § 43 (Widerrufsrechte)
b) Speziell:
Diederichsen JuS 1966,
129 |
Der "Vertragsschluss"
durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben |
Köhler JZ 1981, 464
|
Kritik der Regel der "protestatio
facto contraria non valet" |
Köhler JuS 2014, 865 |
Unbestellte Leistungen - Die
richtlinienkonforme Auslegung am Beispiel des neugefassten §
241a BGB |
Schärtl JuS 2014, 577 |
Der verbraucherschützende
Widerruf bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Verträgen und Fernabsatzverträgen |
c) Rechtsprechung:
BGHZ 21, 319 |
"Hamburger
Parkplatzfall" |
BGH
FamRZ 1971, 247 ff |
Flugreisefall |
BGH NJW-RR 1986, 1496 |
Ausdrückliche
Ablehnung des Vertragsschlusses (Maklervertrag) und protestatio facto
contraria |
BGH NJW 2000, 3429 |
Vertragsschluss
durch tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen |
BGH NJW-RR 2001, 680 = JuS 2001,
715 |
Voraussetzungen des
Vertragsschlusses durch Schweigen auf ein kaufmännisches
Bestätigungsschreiben (Beweislast) |
BGH NJW 2002, 817 |
Zustandekommen
eines (Makler)Vertrags bei fehlender Einigung über das Entgelt: Widerlegung
der Vermutung aus §§ 154 I BGB (offener Dissens) protestatio facto
contraria und Vergütung nach §§ 653 II BGB |
BGH
v. 12.12.2006 - XI ZR 20/06 |
Kein Zustandekommen eines
Darlehensvertrags im Handelsverkehr durch Schweigen auf ein Vertragsangebot |
BGH NJW 2009,
3780 |
Verbraucherbegriff (§ 13 BGB):
Vermutung der
Verbrauchereigenschaft, objektive Bestimmung oder Empfängerhorizont? |
BGH NJW 2014, 3148 |
Vertragsschluss durch Realofferte
und Leistungsannahme Auslegung der Realofferte nach dem
Empfängerhorizont (§ 157 BGB) Vertragsschluss durch
"sozialtypisches Verhalten" Wiedergeburt des "faktischen
Vertrags"? |
BGH v. 16.3.2016 - VIII ZR 146/15
|
(Kein) Einwand des
Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) gegen die Ausübung eines
verbraucherschützenden Widerrufsrechts |
LG
Bremen NJW 1966, 2360 |
"Bremer
Straßenbahnfall" |
AG Köln
NJW 1987, 447 und
AG Hamburg NJW
1987, 448 |
Schwarzfahrt eines
Minderjährigen |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 82, 100 - 102
 
§ 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und
Fehlerfolgen
- Auslegung von Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133,
157 BGB) - Wille und Erklärung
- Einfache Auslegung
- Wirklicher Wille
- Betonung des wirklichen Willens bei einseitigen Rechtsgeschäften mangels
schutzwürdigen Vertrauens Dritter
- Vorrang des "realen Konsens" bei Verträgen ("falsa demonstratio)
- Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts (§ 133 BGB)
- Normativer Maßstab: Objektiver Erklärungswert nach dem Empfängerhorizont (§
157 BGB)
Ergänzende Auslegung - hypothetischer Parteiwille
Übereinstimmung von Angebot und Annahme: Konsens und Dissens
- Konsens
- Vollständige Übereinstimmung von Angebot und Annahme
- Unschädliche Falschbezeichnung: falsa demonstratio non nocet
- Dissens
- Offener Dissens (§ 154 BGB)
- Versteckter Dissens (§ 155 BGB)
Vertragsschluss unter Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Die beteiligten Personen: Verwender, Vertragspartner
- Wirtschaftliche Hintergründe, Machtgefälle zwischen Verwender und Kunde,
ratio der Regelung: Leitbildfunktion des dispositiven Rechts Ausgleich von
gestörter Privatautonomie
- Sachlicher Anwendungsbereich, Begriff (§§ 305, 310 Abs. 3, 4 BGB)
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Unternehmer/Unternehmer ("B2B")
- Unternehmer/Verbraucher ("B2C")
- Verbraucher/Verbraucher ("C2C")
- Einbeziehungskontrolle (§ 305 Abs. 2, 305a BGB)
- Konsenserfordernis
- Ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluss (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
- Möglichkeit der Kenntnisnahme (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- Einverständnis des Vertragspartners (§ 305 Abs. 2 Halbs. 2 BGB)
Rahmenvereinbarung (§ 305 Abs. 3 BGB)
- Vorrang der Individualabrede (§ 305 b BGB)
- Ausschluss überraschender Klauseln (§ 305c BGB)
- Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen: Unklarheitenregel (§ 305c
Abs. 2 BGB)
- Grundsatz der kundenfreundlichsten Auslegung im Individualprozeß
- Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung im Verbandsklageverfahren (§ 1
UklaG)
- Inhaltskontrolle (§§ 307 ff BGB)
- Eröffnung der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)
- Vom dispositiven Recht abweichende/ergänzende Regelungen
- Ausnahme: Verstöße gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 3 S. 2 BGB)
- Feststellung des Inhalts: Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB)
- Klauselverbote
- System, Prüfungsreihenfolge
- Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB)
- Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)
- Generalklausel (§ 307 Abs. 1, 2 BGB)
- Leitbildfunktion des dispositiven Rechts
- Transparenzgebot
- Begleitumstände (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB)
- Generalklausel (§ 307 Abs. 1, 2 BGB)
- Inhaltskontrolle bei
Verbraucherindividualverträgen (§ 310 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- Nichtigkeitsfolge (§ 306 BGB)
- Gerichtlicher Verbraucherschutz (UklaG)
Abgestufte Sanktionen bei Störungsquellen beim Zustandekommen des Vertrags
- Nichtigkeit
- Schwebende Unwirksamkeit
- Vernichtbarkeit (Anfechtbarkeit, Widerrufbarkeit)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT §§ 8 V, 9, 16
Brox/Walker AT §§ 6, 10, 11
Leipold BGB I §§ 14 VI, VII, 15
Medicus/Petersen AT §§ 24, 27 - 29
Neuner AT § 35 (Auslegung), § 37, 38
(Konsens, Dissens), § 47 (AGB)
b) Speziell:
 
Köhler JuS 2010, 665 |
Einschränkung der Nichtigkeit von
Rechtsgeschäften |
Lorenz/Gärtner JuS
2013, 199 |
Grundwissen Zivilrecht:
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
c) Rechtsprechung:
RGZ 68, 6 |
Versteckter Dissens bei Gebrauch
eines Phantasieworts ("Semilodei") |
RGZ 99, 147 |
Falsa demonstratio
Haakjöringsköd-Fall |
BGH NJW 1982, 2309 |
Keine geltungserhaltende
Reduktion bei AGB |
BGH NJW-RR 1986, 1496 |
Ausdrückliche Ablehnung des
Vertragsschlusses (Maklervertrag) und protestatio facto contraria
|
BGH NJW 1991, 1730 und BGH NJW
1999, 486 |
Falsa demonstratio beim
In-sich-Geschäft |
BGH NJW 1999, 2180 |
Vorliegen von AGB bei Speicherung
"im Kopf", Fiktion des einseitigen Stellens bei Verbraucherverträgen nach §
24a AGBG a.F. (= § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB) |
BGH NJW 2001, 600 |
Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung:
Erfordernis einer planwidrigen Regelungslücke |
BGH NJW 2002, 817 |
Zustandekommen eines
(Makler)Vertrags bei fehlender Einigung über das Entgelt:
Widerlegung der Vermutung aus §§ 154 I BGB (offener Dissens)
protestatio facto contraria und Vergütung nach §§ 653 II BGB |
BGH NJW 2002, 3098 |
Lückenfüllung
durch ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit von AGB (§
6 Abs. 2 AGBG, jetzt § 306 Abs. 2 BGB): Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft
auf erstes Anfordern |
BGH NJW 2003,
2899 |
Grenzen des Verbots geltungserhaltender Reduktion
nichtiger Formularklauseln (Mietkaution) |
BGH NJW 2005,
1774 |
Unwirksamkeit von AGB bei Einschränkung von
Kardinalpflichten (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 BGB n.F.) Begriff der
unangemessenen Benachteiligung: Beförderungsverträge und Verlust des
Fahrscheins Bedeutung des Fahrscheins |
BGH NJW 2005, 2543 |
Partnerschaftsvermittlungsvertrag:
Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln"
i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf" |
BGH NJW 2006, 138 |
Vorrang der Individualabrede
in AGB gem. § 305b BGB und
Schriftformklauseln |
BGH NJW-RR 2006, 740 |
Begriff des "Verwenders" von
AGB
bei Einführung der
AGB der anderen Vertragspartei
|
BGH NJW 2006, 2843
|
Wirksamkeit eines Vorvertrags bei
offenem
Einigungsmangel
(Widerlegung der Vermutung aus § 154 Abs. 1 S. 1 BGB) |
BGH NJW 2006, 2976 |
Einbeziehung von
AGB "im Internet" |
BGH NJW 2006,
3777 |
Auslegung von empfangsbedürftigen
Willenserklärungen
nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB) Vertragsschluss ohne
Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB) |
BGH NJW 2007, 3774 |
Sachmängelhaftung beim Kauf: Gewährleistungsausschluss unter Unternehmern AGB-Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 310 Abs. 1 BGB) -
Indizwirkung der besonderen Klauselverbote Verstoß gegen
§ 309 Nr.
7a, b BGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr Verbot
geltungserhaltender Reduktion |
BGH NJW 2008,
2250 = BGHZ 176, 140 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Beweislast für das Vorliegen von AGB Klauselkontrolle bei
Verbraucher(individual)verträgen nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, Beweislast für die fehlende
Einflussmöglichkeit richtlinienkonforme Auslegung des AGB-Rechts |
BGH NJW 2008, 3772 |
AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr,
Auslegung von AGB,
Inhaltskontrolle, Verbot geltungserhaltender Reduktion,
Unwirksamkeit einer starren Schönheitsreparaturklausel (auch) bei
gewerblicher Miete |
BGH NJW 2010, 1131 |
Begriff der AGB, Inhaltskontrolle:
Erfordernis des
"Stellens" (§§ 305, 310 BGB); keine AGB-Kontrolle
bei
einvernehmlicher Verwendung eines vorformulierten Vertragstextes
eines Drittanbieters ohne einseitiges "Stellen" keine
generelle Einschränkung der AGB-Kontrolle bei der Verwendung von
Musterverträgen von Drittanbietern durch Verbraucher |
BGH NJW 2011, 139 |
AGB-Kontrolle von einseitigen Rechtsgeschäften
Haftungsausschluss und § 309 Nr. 7 a, b BGB kundenfeindlichste Auslegung im
Rahmen der AGB-Kontrolle Verbot geltungserhaltender Reduktion |
BGH NJW-RR 2012, 1261 = JuS 2013, 353 |
Entgeltklausel in AGB als
überraschende Klausel i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB im Verhältnis zwischen
Unternehmern (Brancheneintrag im Internet) |
BGH NJW 2014, 2420 |
Inhaltskontrolle von AGB: Abgrenzung von
kontrollfreien Preisabreden und kontrollfähigen Preisnebenabreden
(kein) Vertrauensschutz gegenüber einer Änderung der
höchstrichterlichen Rspr. in der Klauselkontrolle von AGB |
BGH v. 29.7.2021 -
III ZR 179/20 |
Voraussetzung der Löschung
von Nutzerbeiträgen und der Kontosperrung in sozialen Netzwerken
(Verbot von "Hasskommentaren" auf facebook): AGB-Kontrolle,
mittelbare Wirkung der Grundrechte im Privatrecht;
Unterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB; Konkurrenz von § 123
BGB und § 138 BGB |
AG Stuttgart-Bad Cannstatt v. 16.3.2012
- 12 C 3261/11, BeckRS 2012, 17508 |
Auslegung von Willenserklärungen
nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB) bei
Dialektsprache ("Porto - Bordeaux") |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 105 - 107 (Konsens, Dissens) Fälle 108 - 116 (AGB)
Bayer/Ritter/Weiß, Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT –
Flugreise für Erstsemester, JuS 2013, 996
 
Prüfungsschema AGB
- Anwendbarkeit der AGB-Regelungen (§ 310 Abs. 4 BGB)
- Vorliegen von AGB (§ 305 Abs. 2, 310 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB)
- Einbeziehungskontrolle: AGB Vertragsbestandteil geworden?
- Einbeziehungsvereinbarung und Möglichkeit der Kenntnisnahme (§ 305 Abs.
2, 3, 305a BGB)
- Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB)?
- Überraschende Klausel (§ 305c BGB)?
Ermittlung des Inhalts: Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB.
Inhaltskontrolle
- Klausel Gegenstand der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB): Abweichen
vom dispositiven Gesetzesrecht, Transparenzgebot (§ 307 Abs. 3 S. 2 i.V.m.
Abs. 1 S. 2 BGB)?
- Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB)
- Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)
- Verstoß gegen die Generalklausel (§ 307 Abs. 2, 3 BGB)
Folgen der Unwirksamkeit (§ 306 BGB)
Übergreifend zu beachten: Umgehungsverbot (§ 306a BGB)
|
§ 7 Geschäftsfähigkeit
- Die maßgeblichen Interessen
- Rechtsklarheit - Vertrauen der Teilnehmer des
Rechtsverkehrs
- Schutz des Geschäftsunfähigen vor sich selbst
- Typisierter und individualisierter Schutz,
absoluter Vorrang des Schutzes des Geschäftsunfähigen, beschränkter
Gutglaubensschutz (Art. 12 EGBGB)
Schutz des Geschäftsunfähigen/beschr.
Geschäftsfähigen vor Überschuldung bei Volljährigkeit: Beschränkung der
Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB)
Abgrenzung
- Geschäftsfähigkeit - Rechtsfähigkeit
- Geschäftsfähigkeit - Deliktsfähigkeit (§§ 827 f
BGB)
- Ehefähigkeit (§ 1303 BGB), Testierfähigkeit (§
2229 Abs. 1 BGB)
Abstufung nach Alter und Geisteszustand
- (Absolute) Geschäftsunfähigkeit, § 104 BGB
- Kinder unter 7 Jahren (§ 104 Nr. 1 BGB)
- Geisteskranke (§ 104 Nr. 2 BGB)
- Vorübergehende Störung der Geistestätigkeit (§
105 Abs. 2 BGB)
- Rechtsfolgen
- Nichtige Willenserklärung (§ 105 Abs. 1 BGB)
- Geschäfte des täglichen Lebens (§ 105a BGB)
- Zugang einer Willenserklärung
- Partielle und relative Geschäftsunfähigkeit
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)
- Geschäftsfähigkeit, § 2 BGB
- Betreuungsrecht - Einwilligungsvorbehalt (§ 1903
Abs. 1 S. 1 BGB)
Gesetzliche Vertreter
- Personen
- Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB)
- Vormund (§ 1793 S. 1 BGB)
- Betreuer (§§ 1896 Abs. 1, 1902 BGB)
- Zustimmung bei zustimmungsbedürftigem
Rechtsgeschäft
- Arten
- Einwilligung, § 183 BGB
- Genehmigung, § 184 BGB
- Adressat, § 182 Abs. 1 BGB
- Zugang von Willenserklärungen an
Geschäftsunfähige/beschränkt Geschäftsfähige, §§ 131 BGB, 1629 Abs. 1 S. 2 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 107 BGB
- Synallagmatische Verpflichtungsgeschäfte
- Unvollkommen zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB)
- Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte: Rechtlich
lediglich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)
- Schenkung (§ 516 BGB)
- Verfügungsgeschäfte (Erwerbsgeschäfte)
- Besonderheit des Verfügungsgeschäfts bei der
Grundstücksschenkung
- Rechtlich neutrale Geschäfte
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Widerruflichkeit (§ 183 S. 1 BGB)
- Schutz des Dritter analog §§ 170, 173 BGB
- Form (§ 182 Abs. 2 BGB)
- Umfang
- Einzeleinwilligung
- Generaleinwilligung bzw. Generalkonsens -
Grenzen
- "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB)
- Tatsächliche Bewirkung der Leistung mit
überlassenen Mitteln, rückwirkende Wirksamkeit mit Erfüllung
- Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft
- Inhaltliche Grenzen aus Erziehungszweck
- Surrogate
- Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
- Adressat
- Aufforderung durch Geschäftsgegner § 108 Abs. 2
BGB)
- Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit (§
109 BGB)
- Erreichung der Volljährigkeit während des
Schwebezustands (§ 108 Abs. 3 BGB)
- Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts (§§ 112,
1643, 1821 f BGB)
- Besonderheiten bei einseitigen Rechtsgeschäften
(§ 111 BGB)
- Unwirksamkeit bei Handeln ohne Einwilligung
- Unverzügliche Zurückweisung (S. 2)
Teilgeschäftsfähigkeit - sachlich
beschränkte volle Geschäftsfähigkeit - Generaleinwilligung
- Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 112 BGB)
-
Dienst- oder Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB) einschl.
Hilfsgeschäfte
Betreuungsrecht
- Geschäftsunfähige Personen (§ 104 Nr. 2 BGB)
- Voll geschäftsfähige Personen -
Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 Abs. 1 S. 1 BGB)
- Reichweite des Einwilligungsvorbehalts
- Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte z.B.
Eheschließung (§ 1903 Abs. 2 BGB)
- Rechtlich lediglich vorteilhafte Rechtsgeschäfte
(§ 1903 Abs. 3 BGB)
- Geringfügige Angelegenheiten des täglichen
Lebens (§ 1903 Abs. 3 BGB)
- Verweis auf Recht des beschränkt
geschäftsfähigen Minderjährigen (§ 1903 Abs. 1 S. 2 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 10
Brox/Walker AT § 12
Leipold BGB I § 11
Medicus/Petersen AT § 38
Neuner AT § 11, 12, 34
b) Speziell:
Boemke JuS 2013, 7
|
Wirksamwerden von Willenserklärungen gegenüber nicht voll
Geschäftsfähigen (§ 131 BGB)
|
S. Lorenz JuS 2010, 11
|
Grundwissen Zivilrecht: Rechts- und Geschäftsfähigkeit
|
Wilhelm NJW 2006, 2352 |
Das Merkmal “lediglich rechtlich vorteilhaft” bei Verfügungen
über Grundstücksrechte |
c) Rechtsprechung:
RGZ 74, 235 |
Taschengeld, Einwilligung, Surrogat
und die "sittlichen Gefahren" des Automobils ("Lotteriefall") |
BGH NJW-RR 2002, 1424 |
partielle Geschäftsunfähigkeit
bei psychischer Abhängigkeit vom "Telefonsexpartner" |
BGH NJW 2005, 415 |
Grundstücksübertragung
an Minderjährige: Begriff des rechtlich lediglich vorteilhaften
Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB, Unbeachtlichkeit gewöhnlicher öffentlicher
Lasten, keine Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichen und dinglichem
Rechtsgeschäft bei (schwebender) Unwirksamkeit des schuldrechtlichen
Grundgeschäftes (Abgrenzung zu BGHZ 78, 28): Trennungs- und
Abstraktionsprinzip |
BGH NJW 2005, 1430 |
Grundstückserwerb durch
Minderjährige, Begriff des "rechtlich lediglich vorteilhaften"
Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB bei vermietetem Grundstück, Verbot des
Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und
dinglichen Rechtsgeschäft |
BGH
NJW 2008, 840 |
Partielle (sektorale) Geschäftsunfähigkeit nach § 105 Abs. 2 BGB bei
Spielsucht |
BGH NJW
2010, 3643 |
Schenkweise Übertragung einer Eigentumswohnung an
Minderjährigen - (kein) rechtlich lediglich vorteilhaftes Rechtsgeschäft
i.S.v. § 107 BGB |
BayObLG NJW 1989, 1678 |
Partielle, aber keine relative
Geschäftsunfähigkeit |
AG Hamburg NJW 1987, 448 |
Schwarzfahrt eines Minderjährigen  |
AG Freiburg NJW-RR 1999, 637 |
"Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB):
Grenzen der konkludenten Einwilligung (Waffenkauf) |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 24 - 40
 
§ 8 Formfreiheit und Formpflicht
- Grundsatz der Formfreiheit
- Formzwecke
- Übereilungsschutz
- Beratungsfunktion
- Beweissicherung
- Dokumentation (Erkennbarkeit für Dritte,
Rechtssicherheit)
 
- Arten der Formen (§§ 126 ff BGB)
- Gesetzliche Formerfordernisse
- (Einfache) Schriftform (§ 126 BGB)
- Hauptanwendungsfälle
- Eigenhändige Unterschrift
- Qualifizierte Schriftform
- Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB)
- Verbraucherdarlehen u.Ä. (§§ 492, 506 BGB)
- Beiderseitiges Unterschreiben der
Vertragsurkunde - Ausnahme (§ 126 Abs. 2 BGB)
- Abänderung
- e-mail, Fax, social media
- Formwahrung durch Blankodokumente
- Elektronische Form (§ 126a BGB)
- Ersatz für die Schriftform (§ 126 Abs. 3 BGB)
- Elektronisches Dokument
- Name des Ausstellers
- Qualifizierte elektronische Signatur
- Exkurs: Zugangsproblem und Beweisproblem
- Verträge (§ 126a Abs. 2 BGB)
- Textform (§ 126b BGB)
- Anwendungsbereich
- Schriftzeichen
- Eignung zur dauerhaften Wiedergabemöglichkeit
- Abschluss der Erklärung
- Öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB)
- Notarielle Beurkundung (§ 128 BGB)
- Der Vorgang - Gleichwertigkeit des gerichtlichen
Vergleichs (§ 127a BGB)
- Die Hauptanwendungsfälle
- Sukzessivbeurkundung (§ 128 BGB, vgl. auch § 152
BGB) oder gleichzeitige Anwesenheit
- Gewillkürte Formerfordernisse (§ 127 BGB)
- Privatautonome Vereinbarungen der Parteien über
Voraussetzungen und Folgen
- Exkurs: Schriftformklausel für vertragliche
Nebenabreden
- AGB-Klausel
- Individualvertragliche Vereinbarung
- Gesetzliche Auslegungsregeln
- Auslegung des formgebundenen
Rechtsgeschäfts
- Sanktionen bei Nichteinhaltung
gesetzlicher Formvorschriften
- Nichtigkeit: §§ 125, 139, 154 Abs. 2 BGB
 
- Heilung durch Bewirkung der versprochenen
Leistung
 
- Dogmatische Einordnung des heilbar formnichtigen
Rechtsgeschäfts
- Bürgschaftserklärung (§ 766 S. 2 BGB)
- Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 2 BGB)
- Auflassung und Eintragung (§ 311b I S. 2 BGB)
 
- Rechtsgestaltende Formmängel: Modifizierung des
Vertragsinhalts (§ 494 Abs. 2, 507 Abs. 2 BGB)
 
- "Treuwidrige Berufung" auf den Formmangel
- Dogmatischer Ansatzpunkt: Teleologische
Reduktion von § 125 BGB
- Arglistige Täuschung über das Formerfordernis
- Ausnutzung einer Machtposition
- Existenzgefährdung, schwere
Treuepflichtverletzung
 
- Sanktionen bei Nichteinhaltung
gewillkürter Formvorschriften (§ 125 S 2 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 12
Brox/Walker AT § 13
Leipold BGB I § 16
Medicus/Petersen AT § 41
Neuner AT § 44
b) Speziell:
Armbrüster NJW 2007, 3317 |
Treuwidrigkeit der Berufung auf Formmängel |
Häsemeyer JuS 1980, 1 |
Die Bedeutung der Form im
Privatrecht |
Heldrich AcP 147 (1941) S.89 ff |
Die Form des Vertrages (Klassiker!) |
c) Rechtsprechung:
RGZ 117, 121 |
Arglistige Berufung auf
den Formmangel ("Edelmann-Fall") |
BGHZ 48, 396 |
Arglistige Berufung auf den
Formmangel ("Kaufmannsehrenwort") |
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 |
Bürgschaft und Formwahrung durch
Blankoformular |
BGH NJW 1996, 2503 |
Treuwidrige Berufung auf den
Formmangel |
BGHZ 87, 150 und
BGH
NJW 2008, 1658 |
Falsa demonstratio beim
formgebundenen Rechtsgeschäft - Geltung der "Andeutungstheorie"? |
BGH NJW 2000, 951 |
Erstreckung des Formerfordernisses
des § 313 BGB (jetzt: § 311b Abs. 1 BGB) auf Nebenabreden,
Vertragsauslegung) |
BGH NJW 2001, 1932 |
Vertragsänderung und
Formerfordernis des § 311 b Abs. 1 BGB |
BGHZ 127, 168 |
Formbedürftigkeit des
Aufhebungsvertrags |
BGH NJW 2002, 1050 |
Formerfordernis und Nebenabreden
Voraussetzungen der "treuwidrigen Berufung auf den Formmangel" |
BGH v.
21.1.2004 - XII ZR 214/00 |
Zugang von Willenserklärungen,
gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der
Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel |
BGH NJW 2004, 1320 |
Zugang von Willenserklärungen,
gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der
Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel |
BGH NJW 2004, 3330 |
Voraussetzung der treuwidrigen
Berufung auf den Formmangel Abgrenzung zur Verwirkung |
BAG ZIP 2008, 2035 = NJW 2009, 316 |
Vertraglich vereinbart Form (§§ 127, 125 S. 2
BGB): Konstitutive und deklaratorische Schriftformklausel AGB: Vorrang
der Individualabrede; Bedeutung einer "doppelten Schriftformklausel" |
BGH v. 13.5.2016 - V
ZR 265/14 |
Voraussetzungen der Heilung eines
formnichtigen Grundstücksgeschäft gem. § 311b I 2 BGB; Grundsatz
der Doppelwirkung im Recht (mehrfache Unwirksamkeitsgründe) |
BGH v. 28.6.2016 - X ZR 65/14
|
Formnichtigkeit einer Verpflichtung
zur Übertragung des gesamten Vermögens (§ 311b III BGB); keine
Heilung durch Schenkungsvollzug (§ 518 II BGB) |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 74-76, 90
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 19 (Noltes langsamer Walzer) = JuS
1995 S. L. 44-47
§ 9 Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit (§§ 134, 138 BGB)
- Grenzen des Rechtsgeschäfts
- Typenzwang
- Schuldrecht
- Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht
- Inhaltliche Grenzen der Gestaltungsfreiheit
Auffangtatbestände: Gesetz- und Sittenwidrigkeit
(§§ 134, 138 BGB)
Verbotswidrigkeit (§§ 134 ff BGB)
- § 134 BGB als Schranke der Privatautonomie
- Verbotsgesetze
- Rechtsfolgen des Verstoßes, Zweck des
Verbotsgesetzes
- Umgehungsgeschäfte
- Veräußerungsverbote
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
- Definition: Anstandsgefühl aller billig und
gerecht Denkenden Einfluss der Grundrechte in das Privatrecht (mittelbare
Drittwirkung)
- Voraussetzungen
- Tatbestand
- Subjektive Elemente?
- Fallgruppen
- Machtmissbrauch
- Gläubigergefährdung
- Knebelungsverträge
- "Imparität": Bürgschaftsübernahmen durch
mittellose Angehörige
- Verstöße gegen die Sexualmoral
- Grundsatz
- Sonderregelung im ProstG
- Verstöße gegen die Familienordnung
-
Sittenwidriges Verhalten gegenüber Dritten oder der
Allgemeinheit
- Verhältnis zur Täuschungs- und Drohungsanfechtung (§
123 BGB)
 
- Zeitpunkt
- Rechtsfolge: Nichtigkeit
- Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft
- Kein durchsetzbarer Anspruch
- Bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch
nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt 1 BGB
- Kondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGB
- Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB
- Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB)
- Objektiver Tatbestand
- Subjektiver Tatbestand: Ausnutzung von
- Zwangslage
- Unerfahrenheit
- Mangel an Urteilsvermögen
- Erhebliche Willensschwäche
- Verhältnis von § 138 Abs. 2 BGB zu § 138 Abs. 1
BGB ("Wucherähnliches Rechtsgeschäft")
- Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts
Folgen der Nichtigkeit von
Rechtsgeschäften: Teilnichtigkeit Umdeutung und Bestätigung (§§ 139, 140, 141
BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT §§ 13, 15
Brox/Walker AT §§ 14, 15
Leipold BGB I §§ 20, 21
Medicus/Petersen AT §§ 34, 43 - 46
Neuner AT §§ 45, 46
b) Speziell:
Köhler JuS 2010, 665 |
Einschränkung der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften |
Mayer-Maly JuS 86, 596 |
Die guten Sitten als
Maßstab des Rechts |
c) Rechtsprechung:
BVerfG NJW 1994, 36 = BVerfGE 89, 214 |
"Bürgschaftsbeschluss" |
BGH NJW 1997, 47 ff |
Sittenwidrigkeit der "Titeladoption" |
BGH NJW 2000, 1186 |
Nichtigkeit einer Schenkung wegen
Verstoßes gegen § 10 BAT - Begriff des Verbotsgesetzes |
BGH NJW 2001, 2466 |
Sittenwidrigkeit von
Angehörigenbürgschaften: Voraussetzungen bei fehlender wirtschaftlicher
Überforderung |
BGH NJW-RR 2001, 1574 |
Wettbewerbswidrigkeit von
irreführenden Gewinnmitteilungen (§§ 1, 3 UWG), (keine) Unwirksamkeit sog.
"Folgeverträge" |
BGH 2002, 2633 |
Keine Übertragung der
Rechtsprechung der Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften auf die
Bestellung einer Sicherungsgrundschuld |
BGH NJW 2002, 55
und
BGH NJW 2003, 283
und
BGH NJW 2010, 363 |
Voraussetzungen des
"wucherähnlichen Rechtsgeschäfts" nach §§ 138 Abs. 2 BGB ("verwerfliche
Gesinnung") |
BGH NJW 2002, 66 |
Nichtigkeit eines
Geschäftsbesorgungsvertrags nach §§ 134 BGB wegen Verstoßes gegen das RBerG
(Grundstückserwerb im Bauträgermodell) und Nichtigkeit der dem
Vertragspartner erteilten Vollmacht - Zweck des Verbotsgesetzes |
BGH NJW 2002, 361 |
Sittenwidrigkeit von
Telefonsexverträgen - Folge der Sittenwidrigkeit eines
Mehrwertdienst-Vertrags ("0190-Nummer") für den Entgeltanspruch des
Telekommunikationsdienstleisters aus dem Telefondienstvertrag |
BGH NJW 2002, 2774 |
Verhältnis von Drohungsanfechtung
(§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) |
BGH NJW
2002, 3015 |
Begriff des Verbotsgesetzes i.S.v. § 134
BGB: Wohnungsvermittlung durch Makler ohne Zustimmung des Vermieters -
Wirksamkeit des Maklervertrags bei Verstoß gegen § 6 WoVermittG |
BGH NJW 2003, 347 und
BGH NJW 2010, 1660 |
Bedeutung
"salvatorischer Klauseln" im Rahmen von § 139 BGB |
BGH NJW 2004, 161 |
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften bei
beeinträchtigter Entscheidungsfreiheit und wirtschaftlicher Überforderung
(Arbeitnehmerbürgschaft) |
BGH NJW 2005, 1490
und
BGH NJW 2010, 610 |
Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) eines Kaufvertrags
über ein Radarwarngerät, Kondiktionsausschluss nach § 817 S. 2 BGB |
BGH NJW 2005, 2991 |
Sittenwidrigkeit von durch Gewinnversprechen
provozierten Verträgen: Verhältnis zu § 661a
BGB Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB, Verhältnis
zu § 123 BGB im Falle "systematischer Schwächung der
Entscheidungsfreiheit" Sittenwidrigkeit von kausalen
und abstrakten Schuldanerkenntnissen Kondiktion von
abstrakten Schuldanerkenntnissen und dolo-petit-Einwand Voraussetzung der Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB |
BGH NJW 2006, 3054 |
Nichtigkeit wegen Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB): Mangel an
Urteilsvermögen bei einem unwirtschaftlichen Vertrag Abgrenzung zwischen Wucher
und wucherähnlichem Rechtsgeschäft (Erfordernis und Vermutung der "verwerflichen
Gesinnung") |
BGH NJW 2006, 3490 = BGHZ 168, 314
|
Wandel der guten Sitten
(§ 138 Abs. 1 BGB) am Beispiel der
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Prostitution (Abkehr von BGHZ 118,
182) |
BGH NJW 2008, 140 |
Wandel der guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB): Keine Nichtigkeit von
"Telefonsexverträgen" |
BGH NJW 2008, 982 |
Verhältnis von Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) und Täuschungsanfechtung (§
123 BGB) "Lockvogelangebot" beim Partnerschaftsvermittlungsvertrag |
BGH NJW 2009, 1135 |
Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) wegen Einschränkung der
wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit ("Knebelung") Sittenwidrigkeit einer
Verfallklausel Voraussetzungen der Teilnichtigkeit (§ 139 BGB) bei sittenwidrigen Vertragsklauseln
quantitative Teilbarkeit
Grenzen richterlicher Vertragsgestaltung Treuwidrigkeit der Berufung
auf die Gesamtnichtigkeit |
BGH NJW 2012,
1570 |
Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB beim
"wucherähnlichen Geschäft" maßgeblicher
Zeitpunkt
für die Bestimmung des Wertverhältnisses keine "Heilung" nichtiger
Rechtsgeschäfte Voraussetzung einer Bestätigung (§ 141
BGB) im Falle einer Vertragsänderung: Erforderlichkeit eines
Bestätigungswillens |
BGH NJW
2012, 2723
|
(Keine) Sittenwidrigkeit einer ebay-Internetauktion bei
niedrigem Zuschlag ("Vertu"-Handy) |
BGH NJW 2013, 3167 |
Keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei
Nichtigkeit eines Werkvertrags wegen "Schwarzarbeit
"nach § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwArbG |
BGH v. 16.3.2017 -
VII ZR 197/16 |
Nichtigkeit des Gesamtvertrags bei
nachträglicher "Ohne-Rechnung-Abrede" (Verstoß gegen § 1 II Nr.
2 SchwarzArbG); keine Gewährleistungsansprüche, keine
Rückforderung gezahlten Werklohns aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB bei
Schwarzarbeit (§ 817 S. 2 BGB) |
OLG Koblenz NJW 1999, 2904 |
Sittenwidrigkeit des Kaufs akademischer Titel
Rückforderungsausschluss nach § 817 BGB |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 77 - 86
§ 10 Willensmängel, Teil 1: Grundlagen
- Interessenlage bei Auseinanderfallen von Wille und Erklärung
- Willenstheorie - Interesse des Erklärenden
Erklärungstheorie - Interessen des Rechtsverkehrs
Kompromisslösung im BGB: Abgestuftes System des Verkehrsschutzes
- Nichtigkeit
- Fristgebundene Anfechtbarkeit ohne Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens
(§ 123 BGB, § 124 Abs. 1 BGB)
- Fristgebundene Anfechtbarkeit mit Verpflichtung zum Ersatz des
Vertrauensschadens (§§ 122, 121 Abs. 1 S. 1 BGB)
- Unbeachtlichkeit (zB Motivirrtum)
Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung
- Geheimer Vorbehalt (Mentalreservation) - § 116 BGB
Scherzerklärung (§ 118 BGB)
Scheingeschäft (§ 117 BGB)
- Das simulierte Geschäft
- Das dissimulierte Geschäft
- Abgrenzung zu wirklich gewollten Geschäften (Treuhandgeschäft,
Strohmanngeschäft etc.)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 7 I - III
Brox/Walker AT §§ 16-18
Leipold BGB I § 17 i-IV, 18 I, II
Medicus/Petersen §§ 40, 47, 48
Neuner AT §§ 40, 41 b) Speziell:
Lorenz JuS 2012, 490 |
Grundwissen Zivilrecht: Willensmängel |
Preuß Jura 2002, 815 |
Geheimer Vorbehalt, Scherzerklärung
und Scheingeschäft |
c) Rechtsprechung:
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 49 - 53
 
§ 11 Willensmängel, Teil 2: Irrtumstatbestände und gleichgestellte
Tatbestände
- Unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung
- Der Begriff des Irrtums: Divergenz von Vorstellung und Realität
- Vorrang der Auslegung
- Anfechtung durch den (irrenden) Erklärenden
- Vernichtung der Willenserklärung/des Rechtsgeschäfts
- Voraussetzung für die Anfechtung: Gültige Willenserklärung?
- Ersatz des Vertrauensschadens des Erklärungsgegners
- Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer
- Ausschluss des Anfechtungsrechts
- Keine Schlechterstellung des Erklärenden durch Irrtum
- Ausschluss des Reuerechts
- Fehlerhaftes Arbeits- und Gesellschaftsverhältnis
Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände
- Irrtum bei der Willensäußerung (§§ 119 Abs. 1, 120 BGB):
"Irrung"
- Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt 2 BGB)
- Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt 1 BGB)
- Fehlendes Erklärungsbewusstsein als Anfechtungsgrund oder Tatbestandselement
der Willenserklärung (§ 119 Abs. 1 BGB analog)?
- Übermittlungsfehler (§ 120 BGB)
- Einschaltung eines Erklärungsboten
- Versehentliche Falscherklärung, "Bote ohne Botenmacht"
- Fehlerhafte Übermittlung durch Empfangsboten
- Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung (§ 119 Abs. 2 BGB)
- Grundsatz: Unbeachtlichkeit des Motivirrtums
- Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB) als ausnahmsweise beachtlicher
Motivirrtum
- Die Lehre vom rechtsgeschäftlichen Eigenschaftsirrtum (Flume)
- Eigenschaften
- Person
- Sache
- Weiter Sachbegriff
- Wertbildende Eigenschaften
- Verkehrswesentlichkeit
- Vorrang der geschäftstypischen Risikoverteilung
- Vorrang der Sachmängelgewährleistung, §§ 434 ff BGB
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 7 IV
Brox/Walker AT § 18
Leipold BGB I § 17 V, 18 III-V
Medicus/Petersen AT § 48
Neuner AT § 41
b) Speziell:
Habersack, JuS 1992, 548 |
Verkauf einer Grafik aufgrund
veralteter Preisliste. |
Köhler/Fritzsche JuS 1990, 16 |
Anfechtung des Verkäufers wegen
Eigenschaftsirrtums |
Lorenz JuS 2012,490 |
Grundwissen Zivilrecht: Willensmängel |
Musielak JuS 2014, 491 und JuS 2014, 583 |
Die Anfechtung einer Willenserklärung |
c) Rechtsprechung:
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 54 - 63, 65 - 67
                         
§ 12 Willensmängel, Teil 3: Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer
- Ungelesenes Unterschreiben einer Urkunde
- Bewusste Unkenntnis (Erklärung "tel quel")
- Vorstellung vom Inhalt der Urkunde
- Abredewidriges Ausfüllen eines Blankettformulars
- Vorrang des mündlich Vereinbarten gegenüber dem Ermächtigten
- Keine Anfechtung gegenüber dem redlichen Dritten - Wertung der §§ 172 Abs.
2, 173 BGB
- "Rechtsfolgenirrtum"
- Die Unterscheidung zwischen "näheren" und "entfernteren" gesetzlichen
Rechtsfolgen
- Irrtum über Rechtsfolgen, die Inhalt der Erklärung sind
- "Kalkulationsirrtum"
- Interner (verdeckter) Kalkulationsirrtum
- Offengelegte Kalkulation
- Vorrang der Auslegung
- Widersprüchlichkeit von Kalkulationsgrundlagen und Willenserklärung
- Beiderseitiger Motivirrtum - Lehre vom Fehlen bzw. Wegfall der
Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
- Probleme der "elektronischen Willenserklärung"
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 7 IV
Brox/Walker AT §§ 18, 20
Medicus/Petersen AT § 48 III
Neuner AT §§ 41, 42 b) Speziell:
Köhler AcP 182 (1982), 126 ff |
Die Problematik automatisierter Rechtsvorgänge,
insbesondere von Willenserklärungen |
Musielak JZ 2014, 64 |
Der Irrtum über die Rechtsfolgen
einer Willenserklärung |
Singer JZ 1999, 342 |
Der Kalkulationsirrtum - ein Fall für Treu und
Glauben? |
Waas JuS 2001, 14 |
Der Kalkulationsirrtum zwischen Anfechtung und
unzulässiger Rechtsausübung |
c) Rechtsprechung:
RGZ 101, 107 |
"Offener
Kalkulationsirrtum" - Anfechtbarkeit wegen "erweiterten Inhaltsirrtums"?
("Silber-Fall") |
RGZ 105, 406 |
"Offener
Kalkulationsirrtum": Vertragsauslegung und Irrtumsanfechtung ("Rubel-Fall") |
BGH NJW 1995, 190 |
Inhaltsirrtum bei
Unterschrift unter eine ungelesene/falsch verstandene Urkunde |
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 |
Haftung analog § 172 Abs. 2
BGB bei abredewidriger Blankettausfüllung und bei formnichtiger Vollmacht
zur Blankettausfüllung |
BGH NJW 1998, 3192 = BGHZ 139, 177 |
(keine) Anfechtung wegen
erkannten Kalkulationsirrtums |
BGH NJW 2002, 363 |
Vertragsschluss bei
Internet-Auktionen: "ricardo.de", Teil III |
BGH NJW-RR 2003, 921 |
Abgrenzung des Kalkulationsirrtums zum
Vertragsschluss zu einem bestimmten Kurs |
BGH NJW 2005, 976 |
Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB (Erklärungsirrtum) bei
"elektronischer Willenserklärung" |
BGHZ
168, 35 |
falsa demonstratio und "Kalkulationsirrtum", Vertragsanpassung nach § 242 BGB wegen erkannten und ausgenutzten
(Motiv)Irrtums |
BGH NJW 2008, 2442 |
Irrtumsanfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen
"Rechtsfolgenirrtums" Abgrenzung
zum unbeachtlichen Motivirrtum |
BGH NJW-RR 2008, 1716 |
Anfängliches Fehlen Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und gemeinsamer
Motivirrtum beim Abfindungsvergleich Voraussetzungen der ergänzenden
Vertragsauslegung |
BGH NJW 2015, 1513 |
"Offener Kalkulationsirrtum",
Treuwidrigkeit der Annahme eines Vertragsangebots in Kenntnis
eines Kalkulationsfehlers des Anbietenden, Haftung aus culpa in
contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB) |
OLG Hamm NJW 1993, 2321
und
AG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 116 |
Anfechtung der
"elektronischen" Willenserklärung, Fehler von Computern |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 54 - 63, 135 (Blankett)
§ 13 Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der
Irrtumsanfechtung
- Voraussetzungen
- Erheblichkeit: Kausalität zwischen Irrtum und Willenserklärung
- Subjektive Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung
- Normative Korrektur: Verständige Würdigung des Falles
- Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB)
- Anfechtungsberechtigter
- Anfechtungsgegner
- Notwendiger Inhalt
- Form
- Empfangsbedürftigkeit
- Erklärungsfrist (§ 121 BGB)
- Dogmatische Einordnung
- Keine Bestätigung des Rechtsgeschäfts (§ 144 Abs. 1 BGB)
- Rechtsfolgen
- ex tunc-Vernichtung der anfechtbaren Willenserklärung (§ 142 Abs. 1 BGB)
- Mittelbare Folgen
- Keine vertraglichen Erfüllungsansprüche
- Rückabwicklung erbrachter Leistungen
- Einfluss des Abstraktionsprinzips
- Unabhängigkeit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
- "Identität der Fehlerquelle"
- Notwendigkeit bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung (§ 812 Abs. 1 S. 1
Alt. 1 BGB)
- Schadenersatzpflicht gemäß § 122 BGB
- Verschuldensunabhängige Veranlassungshaftung
- Ersatz des Vertrauensschadens
- Begrenzung durch das Erfüllungsinteresse (§ 122 Abs. 1 letzter Hs. BGB)
- Ausschluss des Schadensersatzes bei Kennen oder Kennenmüssen (§ 122 Abs. 2
BGB)
- (Analoge) Anwendung bei fehlendem Erklärungsbewusstsein
- Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemeines:
Köhler AT § 7 IV, VI
Brox/Walker AT § 18
Leipold BGB I § 18 VI, VII
Medicus/Petersen AT § 48 IV, V
Neuner AT § 41
b) Übungsfälle:
PdW AT Fall 57
§ 14 Willensmängel, Teil 5: Arglistige Täuschung und Drohung
- Unterschiede im Vergleich zur Irrtumsanfechtung
- Arglistige Täuschung
- Schutzzweck: Freiheit der Willensbildung
- Täuschung
- Aktives Tun
- Unterlassen: Verletzung einer Aufklärungspflicht
- Unerheblichkeit der Art des Irrtums
- Kausalität
- Widerrechtlichkeit: "Recht auf Lüge"
- Vorsatz des Täuschenden
- Person des Täuschenden
- Vertragspartner bzw. Empfänger der Willenserklärung
- Täuschung durch Dritte (§ 123 Abs. 2 BGB)
- Unmittelbarer Vorteil eines Dritten
- Widerrechtliche Drohung
- Schutzzweck: Freiheit der Willensbildung
- Begriff der Drohung
- Kausalität, subjektiver Maßstab
- Widerrechtlichkeit
- Widerrechtlichkeit von Mittel und/oder Zweck
- Mittel-Zweck-Relation
- Subjektive Elemente?
- Vorsatz, Erpressungswille
- Irrelevanz der Person des Drohenden
- Konkurrenzen bei § 123 BGB
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 7 V
Brox/Walker AT § 19
Leipold BGB I § 19 I-III
Medicus/Petersen AT §§ 49, 50
Neuner AT § 41
b) Speziell:
Arnold JuS 2013, 865 |
Die arglistige Täuschung im BGB |
c) Rechtsprechung:
  |
|
BAG NJW 1984, 446 |
Rückwirkende Anfechtung
bei außer Funktion gesetztem Arbeitsverhältnis ("Fehlerhaftes
Arbeitsverhältnis") |
BGH NJW-RR 1996, 1281 |
Abgrenzung zwischen
Drohung und Täuschung: Vertragsschluss nach vorgetäuschtem Selbstmordversuch |
BAG NJW 1999, 2059 |
Anfechtung wegen
Drohung: Problem der Widerrechtlichkeit der Drohung mit einer Strafanzeige
(Zweck-Mittel-Relation) |
BAG NJW 1999, 3653 |
Anfechtung des
Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung ("Recht auf Lüge"?) |
BGH NJW 2000, 2894 |
Anfechtung arglistiger Täuschung
und §§ 242 BGB |
BGH NJW 2001, 64 |
Arglistige Täuschung
durch Unterlassen: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Kontaminierung des
Grundstücks Beweislast für Verletzung der Aufklärungspflicht |
BGH NJW 2001, 358 |
Verantwortlichkeit für
vorsätzliche Falschangaben eines selbständigen Vertragsvermittlers ("Nicht-Dritte" i.S.v. §§ 123 Abs. 2 BGB) |
BGH NJW 2002, 2774 |
Verhältnis von
Drohungsanfechtung (§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) Anspruch
auf Vertragsaufhebung wegen Drohung aus culpa in contrahendo (jetzt:
§§ 280 Abs. 1, 311 Abs.2 , 241 Abs. 2, 249 S. 1 BGB) Rechtswidrigkeit der Drohung |
BGH NJW-RR 2005, 1082 |
Anfechtung wegen
arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen Irrelevanz des
Mitverschuldens des Getäuschten |
BGH NJW 2005, 2766 |
Anfechtung von
Willenserklärung wegen Drohung (§ 123 BGB): Rechtswidrigkeit der Drohung aus
Zweck-Mittel-Relation Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, Verhältnis
zur Pressefreiheit (Drohung mit Presseveröffentlichung)
Meinungsäußerungsfreiheit und Schmähkritik |
BAG NJW 2004, 2401 |
Voraussetzungen der
Rechtswidrigkeit einer Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung (§ 123
BGB) |
BGH NJW
2007, 1058 |
Kein vertraglicher Ausschluss der Anfechtung wegen
arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) |
BGH NJW 2008, 982 |
"Lockvogelangebot" beim
Partnerschaftsvermittlungsvertrag |
BGH NJW 2010, 289 |
Kein "Reuerechtsausschluss" der
Täuschungsanfechtung
(§ 123 BGB) Voraussetzungen unzulässiger (treuwidriger) Ausübung
eines Anfechtungsrechts |
BGH NJW 2010, 1364 |
Rechtswidrigkeit der Drohung
mit Mandatsniederlegung zum Zweck des
Abschlusses einer Honorarvereinbarung, Zweck-Mittel-Relation (§ 123 Abs. 1
BGB) |
BGH NJW 2010, 3362 |
Täuschung durch Unterlassen
(§ 123 Abs. 1 BGB),
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht: Keine
Obliegenheit zum "googeln" Voraussetzung der Bestätigung eines
anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB), Erfordernis des
Bestätigungswillens kein Ausschluss der Anfechtung bei in Vollzug
gesetztem Mietvertrag |
BAG NZA 2010, 1250
|
Anfechtung eines gerichtlichen
Vergleichs wegen rechtswidriger Drohung (§ 123 BGB) durch Dritte
(hier: das Gericht!)
|
BGH NJW 2012, 2728 |
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB)
durch Unterlassen: Offenbarungspflicht
der Ehefrau über die mögliche nichteheliche Abstammung eines während der
Ehe geborenen Kindes |
BGH NJW 2013,
1591 |
Widerrechtlichkeit der Drohung (§ 123 Abs. 1 BGB)
Verhältnis von § 123 BGB zu § 138 Abs. 1 BGB
(Sittenwidrigkeit) |
  |
|
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 68 - 70
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 21 (Pepis rotes Schauckelpferd) =
JuS 1997, S. L 36-40
Schema zur Prüfung der Nichtigkeit einer Willenserklärung nach
erfolgter Anfechtung
Wirknorm ist § 142 Abs. 1 BGB, da sie als Rechtsfolge die Nichtigkeit der
Willenserklärung vorsieht. Tatbestandsvoraussetzung ist, dass ein
"anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten" wird. In der Anspruchsprüfung
könnte also der erste Satz lauten: "Die Willenserklärung des X könnte gem. §
142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen sein. Dies setzt voraus:..."
Aus § 142 Abs. 1 BGB ergibt sich z.B. folgende logische Gliederung der Probleme:
- Zulässigkeit der Anfechtung (Konkurrenzen)
- Anfechtungsgrund
- Irrtum über Inhalt und Erklärung (§119 Abs. 1 BGB)
- Irrtum: unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung
- Kausalität zwischen Irrtum und Inhalt der Erklärung
- Erheblichkeit
- Irrtum über wesentliche Eigenschaften (§ 119 Abs. 2 BGB)
- Anwendbarkeit (Konkurrenz insbes. zu §§ 434 ff BGB)
- Irrtum über die Eigenschaft einer Person oder "Sache"
(Eigenschaftsbegriff)
- Verkehrswesentlichkeit der Eigenschaft
- Kausalität
- Unrichtige Übermittlung (§ 120 BGB)
- Einschaltung eines Übermittlungsboten
- unbewusste unrichtige Übermittlung
- Erheblichkeit
- Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)
- Täuschung
- Irrtum
- Kausalität zwischen Täuschung, Irrtum und Abgabe der
Willenserklärung
- Arglist
- Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)
- Drohung
- Kausalität zwischen Drohung und Abgabe der Willenserklärung
- Vorsatz
- Widerrechtlichkeit
Anfechtungserklärung § 143 BGB
- Inhalt
- Adressat
Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)
Kein Ausschluss der Anfechtung (§ 144 BGB)
|
§ 15 Stellvertretung, Teil 1: Überblick
- Zweck und Terminologie
- Wirtschaftliche Notwendigkeit
- Arbeitsteilung
- Einsatz fremder Sachkunde
- Unfähigkeit des Erklärenden: Gesetzlicher Vertreter
- Voraussetzungen (§ 164 BGB)
- Zulässigkeit
- Grundsatz
- Ausnahme: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte
- Eheschließung (§ 1311 BGB)
- Testament (§ 2064 BGB)
- Erbvertrag (§ 2274 BGB)
- Eigene Willenserklärung des Vertreters - Vertretergeschäft
- Willenserklärung oder geschäftsähnliche Handlung
- Abgrenzung zwischen Vertreter und Boten
- Erklärung im fremden Namen, Offenkundigkeitsprinzip
- (Beschränkte) Geschäftsfähigkeit des Vertreters (§ 165 BGB)
- Bestehen von Vertretungsmacht
- Gesetzliche Vertretungsmacht: Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB), Vormund (§ 1793
BGB), Betreuer (§ 1902 BGB)
- Organschaftliche Vertretungsmacht: Vereinsvorstand (§ 26 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
BGB), Geschäftsführer von Gesellschaften des Handelsrechts (z.B. § 126 HGB für
die OHG)
- Gewillkürte Vertretungsmacht: Vollmacht (§ 167 BGB)
- Wirkungen für und gegen den Vertretenen
- Aktive und auch passive Vertretung (§ 164 Abs. 3 BGB)
- Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten
- Abschlussvermittler
- Mittelbare Stellvertretung
- Vertretung ohne Vertretungsmacht
- Keine rechtsgeschäftliche Bindung des Vertretenen
- Keine rechtsgeschäftliche Bindung des Vertreters
- Abgestufte (schadenersatzrechtliche) Sanktion in § 179 BGB
- Schutzwürdigkeit des anderen Teils (§ 179 Abs. 3 BGB)
- Abgestufte Einstandspflicht des Vertreters (§ 179 Abs. 1, 2 BGB)
- Beschränkt Geschäftsfähiger (§ 179 Abs. 3 S. 2 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 I - III, VII
Brox/Walker AT §§ 23, 24, 27
Leipold BGB AT § 22
Medicus/Petersen AT §§ 54, 55, 57, 59
Neuner AT § 49
b) Speziell:
S. Lorenz JuS 2010, 382 |
Grundwissen Zivilrecht: Stellvertretung |
c) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 119 - 125 Mutter, Der praktische Fall - Bürgerliches Recht -
Das günstig erworbene Bild, JuS 1995, 897 - 900
Früh, Bürgerliches Recht in der Fallbearbeitung, JuS 1994, 36 - 41
Sonnenschein, Übungsklausur, JURA 1993, 30 - 34
Seidl, Übungsklausur, JURA 1993, 34 - 38
Hänlein, Der praktische Fall, JuS 1990, 737 - 739
Thum, Anfängerklausur – Zivilrecht: Stellvertretungsrecht – Der geschäftsunfähige Professor, JuS 2014, 418
Bayerle, Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Der Schnäppchenkauf des Stellvertreters, JuS 2008, 1083
Edenfeld, Übungsklausur – Bürgerliches Recht: Anfechtung, Stellvertretung und Abstraktions-prinzip, JuS 2005, 42
Forster, Anfängerklausur – Zivilrecht: Anfechtung des Verfügungsgeschäfts und Erlöschen der Vollmacht – Brillante Irrtümer und goldige Verlustgeschäfte, JuS 2011, 1090
Binder/Ehlgen, Anfängerklausur – Zivilrecht: Vertretung, Auslegung und Anfechtung – Genug von der Statistenrolle, JuS 2012, 426
Lieder/Berneith/Hohmann, Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – „FatSuperbeats“, JuS 2015, 903
Fleck/Schweinfest, Anfängerklausur – Zivilrecht: Minderjährigen- und Stellvertretungsrecht – Die Playstation, JuS 2010, 885
Heinemeyer, Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Chinesische Schriftzeichen auf der Haut, JuS 2014, 612
§ 16 Stellvertretung, Teil 2: Grundlagen
- Abgrenzung Bote - Stellvertreter
- Abgabe einer eigenen Willenserklärung
- Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit
- Unterscheidung nach Empfängerhorizont
- Bedeutsamkeit der Unterscheidung
- Empfangsbote, Empfangsvertreter
- Unterschiedlicher Zeitpunkt beim Zugang
- Auslegung der Willenserklärung
- Übermittlungsfehler
- Erklärungsbote - Wirksamkeit, aber Anfechtung nach § 120 BGB
- Erklärungsvertreter - Irrtum des Vertreters gemäß § 166 Abs. 1 S. 1 Hs. 1
BGB, aber Anfechtung durch den Vertretenen
- Maßgeblichkeit von Kennen oder Kennenmüssen, z.B. Redlichkeit beim
Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB)
- Bote: Geschäftsherr
- Stellvertretung: Vertreter (§ 166 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB)
- Offenkundigkeitsprinzip - Auftreten im fremden Namen
- Zweck: Schutz des Dritten
- Auslegungsmöglichkeiten (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB), Beweislast
- Berufliche Sphäre - "unternehmensbezogene Willenserklärung"
- Privatsphäre
- Ausschluss der Irrtumsanfechtung (§ 164 Abs. 2 BGB)
- Bewusstes Offenlassen der Person des Vertretenen: Offenes "Geschäft für den
es angeht"
- Durchbrechung des Offenkundigkeitsprinzips: (Verdecktes) "Geschäft
für den es angeht"
- "Bargeschäfte des täglichen Lebens"
- Kein schützenswertes Interesse des Dritten
- Vertragsschluss mit dem Vertretenen ohne Offenlegung durch den Vertreter
- Handeln unter falschem/fremden Namen
- Handeln unter falschem Namen
- Handeln unter fremden Namen: Analoge Anwendung der Stellvertretungsregeln
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 I-III, V
Brox/Walker AT § 24
Leipold BGB AT § 22
Medicus/Petersen AT § 56
Neuner AT § 49
b) Speziell:
S. Lorenz JuS 2010, 382 |
Grundwissen Zivilrecht:
Stellvertretung |
Paulus JuS 2017, 301 u.
399 |
Stellvertretung und
unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft |
c) Rechtsprechung:
BGHZ 105, 283 |
Offenes Geschäft für den, den es angeht
(Nichtexistenz des Vertretenen) - Haftung des Vertreters aus § 179 Abs. 1 BGB und
Haftungsausschluss nach § 179 Abs. 3 BGB |
BGH NJW 1996, 1053 |
Falsus
procurator, unternehmensbezogene Willenserklärung |
BGH NJW 2000, 2984 |
Unternehmensbezogene Willenserklärung und
Offenkundigkeitsgrundsatz im Stellvertretungsrecht |
BGH NJW 2002, 1041 |
Zugang einer Willenserklärung:
Empfangsbote
und Empfangsvertreter konkludente Erteilung einer Empfangsvollmacht |
BGH NJW-RR 2003, 921 |
(Kein) "Geschäft für den es angeht"
bei der Einlösung von Anteilscheinen Abgrenzung des Kalkulationsirrtums zum
Vertragsschluss zu einem bestimmten Kurs |
BGH NJW 2003, 3053 |
Offenkundigkeitsgrundsatz bei der Stellvertretung und Wahrung der
Schriftform |
BGH NJW 2003, 3270 |
Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB)
- Zugang beim Empfangsvertreter (passive Stellvertretung gem. § 164 Abs. 3 BGB) |
BGH NJW 2004, 3699 |
Vorliegen eines Fernabsatzvertrages
i.S.v. § 312b BGB bei Vertragsschluss mittels Boten |
BGH NJW-RR 2004, 1196 |
Wissenszurechnung (analog) § 166 BGB:
Zurechnung des Wissens eines Stellvertreters, der im Namen des Verkäufers
einen Dritten mit Verkaufsverhandlungen beauftragt (Wissenszurechnung "kraft
Aufgabenübertragung") |
BGH NJW 2008, 1214 |
Handeln im eigenen oder fremden
Namen (unternehmensbezogene Willenserklärung) |
BGH NJW 2010, 2950 |
Stellvertretung bei geschäftsähnlichen Handlungen (Vertretung ohne
Vertretungsmacht) |
BGH NJW 2013, 1946 |
Handeln unter fremden Namen und Handeln unter
falschem Namen Eigengeschäft unter falscher
Namensangabe (Handeln unter falschem Namen)
Anforderungen an den gutgl. Eigentumserwerb an Kraftfahrzeugen
nach §§ 929, 932 BGB bei gefälschtem Kfz-Brief |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 119 - 123
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 14 ("Mickefetts schöner
Wiesengrund") = JuS 1993, S. L 19-23
S. dazu auch den "Streit der Gelehrten" über das Trennungs- und
Abstraktionsprinzip:
Jauernig JuS 1993, 614 und
Martinek JuS 1993, 615
§ 17 Stellvertretung, Teil 3: Die Vollmacht
- Grundsätzliches
- Terminologie
- Interessenlage, Rechtsfolgen
- Vollmacht und Grundverhältnis
- Mögliche Grundverhältnisse
- Abstraktion der Vollmacht
- Isolierte Vollmacht
- Erteilung der Vollmacht, Arten (§ 167 BGB)
- Empfangsbedürftige Willenserklärung
- Adressat (§ 167 Abs. 1 BGB)
- Innenvollmacht
- Außenvollmacht
- Umfang
- Sachlich
- Privatautonome Festlegung
- Umfang
- Sonstige Beschränkungen
- Auslegung der Vollmacht
- Gesetzlich typisierte Vollmachten
- Prozessvollmacht (§§ 80 ff ZPO)
- Prokura (§§ 48 ff HGB)
- Persönlich
- Einzelvollmacht
- Gesamtvollmacht
- Aktive Vertretung
- Passive Vertretung
- Gesetzliche Regelungen
- Einstufige und mehrstufige Vertretung
- Hauptvollmacht
- Untervollmacht, Substitution
- Form (§ 167 Abs. 2 BGB)
- Grundsatz
- Vollmacht zum Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen (§ 492 Abs. 4 BGB)
- Durchbrechungen
- Gesetzliche Formerfordernisse (z.B. § 492 Abs. 4 BGB, § 1945 Abs. 3 BGB, § 2 Abs. 2
GmbHG)
- Normzweck (teleologische Reduktion)
- Erlöschen der Vollmacht
- Gesetzlich geregelte Fälle (§ 168 BGB)
- Widerruf (§ 168 S. 2 und 3 BGB)
- Unwiderruflichkeit der Vollmacht (§ 168 S. 2 Hs. 2 BGB)
- Beendigung des Grundverhältnisses
- Regelung unter Lebenden (§ 168 S. 1 BGB)
- Rechtsfolgen bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit
- Auftraggeber (§ 672 BGB)
- Beauftragter (§ 673 BGB)
- Zeitablauf, Bedingungseintritt
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 III
Brox/Walker AT § 25
Leipold BGB AT § 24 I-V
Medicus/Petersen AT § 57
Neuner AT § 50
b) Speziell:
Lieder JuS 2014, 393 |
Trennung und Abstraktion im Recht der Stellvertretung |
S. Lorenz JuS 2010, 771 |
Grundwissen Zivilrecht: Vollmacht |
Petersen JURA 1999, 401 |
Untervollmacht |
c) Rechtsprechung:
BGHZ 32, 250 |
Haftung des
Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht (mehrstufige Untervollmacht) |
BGHZ 68, 391 |
Haftung des
Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht (mehrstufige Untervollmacht) |
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 |
Form der
Vollmacht bei der Bürgschaft (teleologische Reduktion von § 167 Abs. 2 BGB |
BGH NJW 2002, 66 |
Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach § 134 BGB wegen Verstoßes
gegen das RBerG (Grundstückserwerb im Bauträgermodell) und Nichtigkeit der
dem Vertragspartner erteilten Vollmacht- Zweck des Verbotsgesetzes
|
BGH NJW 2002, 2325 |
Nichtigkeit einer Vollmacht bei
Nichtigkeit des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach § 139 BGB
(Geschäftseinheit) Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 172 Abs. 1,
2 BGB sowie nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung
Erfordernis des Genehmigungswillens für die Annahme einer konkludenten
Genehmigung des Handelns eines falsus procurator nach § 177 Abs. 1
BGB |
BGH NJW 2013,
297 = JuS 2013, 839 |
Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts eines
Vertreters nach § 174 BGB (Nichtvorlage der Vollmacht) und/oder
nach § 180 BGB (Vertretung ohne Vertretungsmacht)
Vorlagepflicht der Vollmacht bei mehrstufiger Vertretung
Vertretung ohne Vertretungsmacht bei mehrstufiger
Stellvertretung keine "Heilung" der Nichtigkeit durch
Zurückweisung nach § 180 BGB Abgrenzung zu Bestätigung (§ 141
BGB)
|
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  |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle124 - 128
Fleck/Arnold, Aufhebungsvertrag und Rechtsscheinvollmacht – Der verlorene Sohn, JuS 2009, 426
§ 18 Stellvertretung, Teil 4: Rechtsscheintatbestände
- Gesetzlich geregelte Fälle der Rechtsscheinvollmacht (§§ 170 - 173
BGB)
- Ratio, Grundmodell der Rechtsscheinhaftung
- Zurechnungsgrund: Zurechenbare Schaffung eines Rechtsscheins
- Schutzwürdigkeit des Dritten (§ 173 BGB)
- Die gesetzlich geregelten Fälle
- Widerruf einer Außenvollmacht (§ 170 BGB)
- Kundgemachte Innenvollmacht (§ 171 Abs. 1 BGB)
- Vorlage einer Vollmachtsurkunde (§ 172 Abs. 1 BGB)
- Fehlende Registereintragung (§§ 53 Abs. 3, 15 Abs. 1 HGB)
- Fortentwicklungen durch die Rechtsprechung (praeter legem):
Duldungs- und Anscheinsvollmacht
- Guter Glaube an Erteilung bzw. Weiterbestehen einer Vollmacht
- Setzung eines Rechtsscheins durch den Vertretenen
- Duldungsvollmacht Abgrenzung zur konkludent erteilten Innenvollmacht
- Anscheinsvollmacht
- Schutzwürdiges Vertrauen des Dritten (§ 173 BGB)
- Kausalität des Rechtsscheins für Abschluss des Rechtsgeschäfts
- Keine Zurechnung des Rechtsscheins an einen nicht voll Geschäftsfähigen
- Abhilfe: Zerstörung des Rechtsscheins durch Benachrichtigung des Dritten
- Willensmängel bei der Vollmachtserteilung
- Vor Gebrauch der Vollmacht durch den Vertreter
- Widerruf (ex nunc) statt Anfechtung (ex tunc)
- Kündigung/Widerruf aus wichtigem Grund
- Nach Gebrauch der Vollmacht durch den Vertreter: Anfechtung der ausgeübten
Innenvollmacht
- Die Haftungskette
- Wertungsmäßige Korrektur
- Insolvenzrisiko
- Anfechtung gegen den Dritten, Direktanspruch des Dritten (auch) gegen den
Vertretenen
- Einschränkung der Irrtumsanfechtung aufgrund der Wertung der
Rechtsscheinvollmacht
- Gleichstellung mit Selbstvornahme
- "Durchschlagen" des Irrtums auf das Vertretergeschäft
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 IV
Brox/Walker AT § 25 V, VI
Leipold BGB AT § 24 VI-VIII
Medicus/Petersen AT § 58 I
Neuner AT § 50
b) Speziell:
Zagouras NJW 2006, 2368 |
Eltern haften für ihre Kinder? - R-Gespräche
zwischen Anscheinsvollmacht, Widerruf und Wucher |
c) Rechtsprechung:
BGHZ 51, 141 |
Analoge Anwendung von § 166 Abs. 2 BGB bei
Willensmängeln bei Vollmachtserteilung bzw. Weisung an der Vertreter |
BGH NJW 1988, 1199 |
Rechtsgeschäftlicher Charakter der
Duldungsvollmacht: Keine Duldungsvollmacht für eine GmbH, wenn das
Verhalten des (scheinbaren) Vertreters nicht von allen
gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern geduldet wird |
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 |
Haftung analog § 172 Abs. 2 BGB bei abredewidriger
Blankettausfüllung und bei formnichtiger Vollmacht zur Blankettausfüllung |
BGH NJW 2002, 2325 |
Nichtigkeit einer Vollmacht bei
Nichtigkeit des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach § 139 BGB
(Geschäftseinheit)
Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 172 Abs. 1, 2 BGB sowie
nach den
allgemeinen Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung Erfordernis des
Genehmigungswillens für die Annahme einer konkludenten Genehmigung des
Handelns eines falsus procurator nach § 177 Abs. 1 BGB |
BGH NJW 2005, 2985 |
Voraussetzungen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie
des Schutzes nach § 172 BGB keine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht bei
unerkannter Nichtigkeit der erteilten Vollmacht |
BGH
NJW 2006, 1971 |
Vertragsschluss bei Telekommunikationsdienstleistungen: Verpflichtung des
Telefonanschlussinhabers bei Benutzung durch Dritte im Wege der Anscheinsvollmacht (R-Gespräch) |
BGH NJW
2007, 987 |
Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht und Vertragsschluss
durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei Handeln eines falsus procurator |
BGH
NJW 2011, 2421 = BGHZ 189, 346 |
Vertragsschluss bei Handeln "unter" fremden Namen
(Benutzung eines fremden ebay-accounts), Voraussetzungen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht Bedeutung der
AGB von
ebay im Verhältnis zwischen den Nutzern |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 129 - 138
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 10 ("Krackes dicke Backe") = JuS
1991 S. L 19 - 23
§ 19 Stellvertretung, Teil 5: Einzelfragen
- Wissenszurechnung
- Repräsentationsprinzip (§ 166 Abs. 1 BGB)
- Anfechtung wegen Willensmängeln
- Gutglaubenserwerb
- Weisungsgebundenes Rechtsgeschäft (§ 166 Abs. 2 BGB)
- Anfechtungsrecht des Vertretenen
- Missbrauch der Vertretungsmacht
- Abstraktionsprinzip, Trennung von Außen- und Innenverhältnis ("Können" und
"Dürfen")
- Fälle fehlender Schutzwürdigkeit des Dritten
- Arglistiges Zusammenwirken von Vertreter und Drittem (Kollusion)
- Kenntnis des Dritten von der Pflichtwidrigkeit im Innenverhältnis -
Begrenzung der Vertretungsmacht
- Beweiserleichterung für den Vertretenen bei evidentem Missbrauch: BGHZ 94,
132, 138
- Insichgeschäft (§ 181 BGB)
- Begriff und Arten
- Selbstkontrahieren
- Mehrvertretung
- Rechtsfolgen
- Verbot
- Begrenzung der Vertretungsmacht
- Schwebende Unwirksamkeit
- Ausnahmen
- Gestattung durch Vollmachtgeber
- Erfüllung einer Verbindlichkeit
- Telelogische Reduktion/Extension
- ratio legis: Vermeidung von Interessenkollisionen
- Wertung des § 107 BGB
- Teleologische Extension bei Untervollmacht zur Umgehung des Verbots des
Insichgeschäfts
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 VI
Brox/Walker AT § 26
Leipold BGB AT §§ 25, 27
Medicus/Petersen AT § 57 IV
Neuner AT § 49
b) Speziell:
Lieder JuS 2014, 681 |
Missbrauch der Vertretungsmacht und Kollusion |
c) Rechtsprechung:
BGHZ 78, 28 |
Grundstücksschenkung an einen beschränkt Geschäftsfähigen
Minderjährigen und Verbot des Selbstkontrahierens |
BGHZ 113, 315 |
Missbrauch der Vertretungsmacht |
BGH NJW 1991, 1730 und BGH NJW
1999, 486 |
Auslegung und falsa demonstratio beim
In-sich-Geschäft |
BGH NJW 1999, 2883 |
Voraussetzungen des Vollmachtsmissbrauchs |
BGH NJW 1999, 2882 |
Scheingeschäft durch Stellvertreter als geheimer
Vorbehalt |
BGH NJW 2000, 1405 |
Rechtsmängelhaftung und Ausschluss wegen
Kenntnis Zurechnung der Kenntnis eines Abschlussvertreters |
BGH NJW-RR 2004, 1196 |
Wissenszurechnung (analog) § 166 BGB: Zurechnung des Wissens
eines Stellvertreters, der im Namen des Verkäufers einen Dritten mit
Verkaufsverhandlungen beauftragt (Wissenszurechnung "kraft
Aufgabenübertragung") |
BGH NJW 2004, 2517 |
Pflicht zum Abschluss eines
Überweisungsvertrags (§ 676a BGB) gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern,
Voraussetzungen des Missbrauchs der Vertretungsmacht |
BGH NJW 2005, 1430 |
Grundstückserwerb durch Minderjährige, Verbot des
Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und
dinglichen Rechtsgeschäft |
BGH NJW 2013, 2015 |
Aufklärungspflicht der (nur) kreditgewährenden Bank über
Verwendungsrisiko des Darlehens Kreditvermittler als
Erfüllungsgehilfe der Bank (§ 278 BGB), Wissenszurechnung analog
§ 166 BGB treuwidrige Berufung auf die Wissenszurechnung (§ 242
BGB)
|
BGH NZG 2014, 389 |
Nichtigkeit des Vertretergeschäfts nach § 138 Abs. 1 BGB im Falle der
"Kollusion" Unwirksamkeit der Stellvertretung wegen eines
Missbrauchs der Vertretungsmacht
|
BayObLG NJW 2003, 1129 |
Verbot des In-sich-Geschäfts nach § 181 BGB und „rechtlich
lediglich vorteilhaftes Geschäft“: Schenkung eines vermieteten Grundstücks
an Minderjährige |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 129, 131, 137, 138
§ 20 Stellvertretung, Teil 6: Vertretung ohne Vertretungsmacht
- Rechtsfolgen des Handelns des falsus procurator in Bezug auf den
Vertretenen
- Verträge: Schwebende Unwirksamkeit (§ 177 BGB)
- (Rückwirkende) Genehmigung
- Adressat
- Gestaltungsrechte des Dritten während des Schwebezustands
- Widerrufsrecht (§ 178 BGB)
- Aufforderung an den Vertretenen zur Erklärung (§ 177 Abs. 2 BGB)
- Einseitige Rechtsgeschäfte (§ 180 BGB)
- Haftung des falsus procurator (§ 179 BGB)
- Voraussetzungen
- Vertreter ohne Vertretungsmacht
- Keine Vertretungsmacht
- Vertretung einer nicht existenten Person
- Wirksamer Vertrag mit dem Vertretenen (mit Ausnahme der Vertretungsmacht)
- Endgültiges Scheitern des Vertrags
- Schutzwürdigkeit des Dritten (§ 179 Abs. 3 S. 1 BGB)
- Privilegierung des beschränkt Geschäftsfähigen (§ 179 Abs. 3 S. 2 BGB)
- Rechtsfolgen
- Positives Interesse
- Wahlrecht zwischen Erfüllung und Erfüllungsinteresse bei Kenntnis des
Vertreters (Abs. 1)
- Rechtsstellung des falsus procurator bei der Wahl von Erfüllung
- Negatives Interesse
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 VII
Brox/Walker AT § 27
Leipold BGB AT § 26
Medicus/Petersen AT § 59
Neuner AT § 51
b) Speziell:
Prölss, JuS 1985, 577 ff |
Vertretung ohne Vertretungsmacht |
c) Rechtsprechung:
BGH NJW 1999, 3704 |
Unwiderruflichkeit der
Genehmigungsverweigerung bei schwebender Unwirksamkeit, Bestätigung eines
unwirksamen Rechtsgeschäfts: Anforderungen an die "Neuvornahme" i.S.v. § 141
BGB. |
BGH NJW 2000, 1407 |
Falsus procurator und fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Vertretungsmacht |
BGH
NJW 2002, 1867 |
(Eigenes) Anfechtungsrecht des falsus
procurator Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Altlasten |
BGH
NJW 2009, 215 |
Haftung des falsus procurator analog § 179 Abs. 1 BGB bei Nichtexistenz
des Vertretenen, Ausschluss der Haftung nach § 179 Abs. 3 BGB und
Einfluss von Treu und Glauben (§ 242 BGB) |
BGH NJW 2010, 2950 |
Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 180
BGB) Rückwirkung der Genehmigung (§ 184 BGB) Voraussetzungen einer
konkludenten Genehmigung |
BGH NJW 2013,
297 |
Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts eines
Vertreters nach § 174 BGB (Nichtvorlage der Vollmacht) und/oder
nach § 180 BGB (Vertretung ohne Vertretungsmacht)
Vorlagepflicht der Vollmacht bei mehrstufiger Vertretung
Vertretung ohne Vertretungsmacht bei mehrstufiger
Stellvertretung keine "Heilung" der Nichtigkeit durch
Zurückweisung nach § 180 BGB Abgrenzung zu Bestätigung (§ 141
BGB)
|
OLG
München NJW 2004, 1328 |
Analoge Anwendung des
Stellvertretungsrechts beim Handeln „unter“ fremdem Namen
("ebay-Benutzername" - fremdes Pseudonym) |
  |
  |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 125, 130
Schema zur Prüfung der Stellvertretung (§§ 164 ff BGB)
Wirknorm ist § 164 Abs. 1 S. 1 BGB, weil diese als Rechtsfolge die Wirkung
der Vertretererklärung für und gegen den Vertretenen enthält. Zu prüfen ist
die Stellvertretung immer im Rahmen der Willenserklärung, um die es geht.
Wird etwa das Zustandekommen eines Vertrages zwischen V und K geprüft und
hat D das Angebot für V abgegeben, so ist die Stellvertretung im Rahmen des
Zustandekommens des Vertrags bei der Willenserklärung des V zu prüfen. Der
Einleitungssatz kann dann etwa lauten: "V hat selbst keine Willenserklärung
abgegeben. Die Willenserklärung des D könnte aber nach § 164 Abs. 1 S. 1 BGB
für und gegen ihn wirken. Dies setzt voraus: ..."
Daran kann sich folgende Prüfungsreihenfolge anschließen:
- Zulässigkeit der Stellvertretung (kein höchstpersönliches Geschäft)
- Handeln in fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
- Abgabe einer eigenen Willenserklärung (Abgrenzung zum Boten)
- Abgrenzung zum Handeln unter fremden Namen
- Verdecktes Geschäft für den, den es angeht
- offenes Geschäft für den, den es angeht
- Bestehen von Vertretungsmacht
- Gesetzliche Vertretungsmacht
- Vollmacht
- Erteilung (evtl. Willensmängel)
- Umfang
- evtl. Rechtsscheinsvollmacht
- Erlöschen der Vollmacht
- Mibrauchss der Vertretungsmacht
- Insichgeschäft
- Kollusion und Evidenz
|
§ 21 Ansprüche und sonstige Rechte Einwendungen und Einreden
- Ansprüche - relative Rechte (§ 194 Abs. 1 BGB)
- Gläubiger und Schuldner
- Inhalt des Anspruchs: Bestimmtes Tun oder Unterlassen
- Relativität
- Anspruchsgrundlagen: Konkurrenz
- Gestaltungsrechte
- Dingliche Rechte
- Defensivrechte: Einwendung und Einrede
- Einwendungen
- Rechtshindernde
- Rechtsvernichtende
- Einrede
- Wirkung
- Arten
- Dilatorische (aufschiebende) Einreden
- Peremptorische (dauernde) Einreden
- Anspruchsbeschränkende Einreden
- Beachtung im Prozess
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 18
Brox/Walker AT §§ 30, 31
Medicus/Petersen AT §§ 11, 13
Neuner AT § 21 I, II
b) Speziell:
Jahr JuS 1964, 125, 218, 293 |
Die Einrede des bürgerlichen Rechts |
§ 22 Verjährungsrecht, Teil 1: Arten und Voraussetzungen
- Zielsetzungen des Verjährungsrechts
- Schuldnerschutz
- Sanktion des Verhaltens des Gläubigers
- Rechtssicherheit und Rechtsfrieden
- Hauptpunkte der Reform des Verjährungsrechts durch das
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002
- Verkürzung der Regelverjährung
- Vereinheitlichung der Fristen
- Anknüpfung des Beginns an Erkennbarkeitskriterien (subjektives System)
- Systematik - Grundzüge
- Gegenstand der Verjährung (§ 194 BGB)
- Regelverjährung und besondere Verjährungsfristen
- Rechtsfolgen
- Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners (§ 214 Abs. 1 BGB)
- Unwirksamkeit der Ausübung von Gestaltungsrechten (§ 218 BGB)
- Kein Rückforderungsrecht (§§ 214 Abs. 2, § 813 Abs. 1 S. 2 BGB)
- Die regelmäßige Verjährungsfrist
- Dauer (§ 195 BGB)
- Beginn (§ 199 BGB)
- Entstehen, Fälligkeit
- Möglichkeit der Kenntnisnahme
- Jahresendverjährung
- Beweislast
- Abweichende Regelung bei anderen Fristen (§ 200 BGB): Fälligkeit (objektives
System)
- Unterlassungsansprüche (§ 199 Abs. 5 BGB)
- Absolute Verjährungsfristen (§ 199 Abs. 2 - 4 BGB)
- Zweck
- Differenzierung nach dem Anspruchsgrund
- Taggenaue Fristberechnung
- Besondere Verjährungsfristen
- Grundstücksbezogene schuldrechtliche Ansprüche (§ 196 BGB)
- 30-jährige Frist (§ 197 BGB)
- Dingliche Ansprüche
- Titulierte Ansprüche
- Ansprüche auf (künftige) wiederkehrende Leistungen, Unterhaltsleistungen
- Fristbeginn (§§ 200 f BGB)
- Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
- Sonderregelungen im Besonderen Teil
- Kaufrecht: § 438 BGB
- Werkvertragsrecht: § 634a BGB
- Fristbeginn
- Kaufrecht: Übergabe bzw. Ablieferung (§ 438 Abs. 2 BGB)
- Werkvertragsrecht: Abnahme (§ 634 Abs. 2 BGB)
- Dauer
- Keine Harmonie der Verjährung: Konkurrenzprobleme und "Ausweichstrategien"
- Fristberechnung (§§ 186 ff BGB)
- Fristbeginn
- Fristende
- Vereinbarung über Verjährungsfristen
- Grundsatz: Parteiautonomie (§ 202 BGB)
- Vertragliche Verlängerung, Obergrenze
- Vertragliche Verkürzung - Grenzen
- Vorsatz (§ 202 BGB)
- Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 2 BGB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Generalklausel (§ 307 BGB)
- Körper- und Gesundheitsschäden, grobes Verschulden (§ 309 Nr. 7 BGB)
- Gewährleistung (§ 309 Nr. 8 b ff)
- Verjährungshindernisse: Hemmung und Neubeginn
- Systematik, Terminologie
- Hemmung
- Wirkung (§ 209 BGB)
- Tatbestände (§§ 203 - 208 BGB), insbesondere
- Verhandlungen (§ 203 BGB)
- Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)
- Vertragliches Leistungsverweigerungsrecht (pactum de non petendo - Stundung)
- Höhere Gewalt (§ 206 BGB)
- Familiäre Gründe (§ 207 BGB)
- Ansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 208 BGB)
- Ablaufhemmung (§§ 210, 211 BGB)
- Nicht voll Geschäftsfähige (§ 210 BGB)
- Nachlassfälle (§ 211 BGB)
- Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB)
- Wirkung
- Tatbestände
- Konkurrierende Ansprüche (§ 213 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 18 III
Brox/Walker AT § 31 III
Leipold BGB AT § 35
Neuner § 22 b) Speziell:
Leenen JZ 2001, 552 ff |
Die Neuregelung der Verjährung |
Mansel NJW 2002, 89 ff |
Die Neuregelung des Verjährungsrechts |
Petersen Jura 2012, 432 |
Die Berechnung von Fristen und Terminen |
Schroeter JuS 2007, 29 ff |
Die Fristenberechnung im Bürgerlichen Recht |
Schwab JuS 2002, 1 |
Das neue Schuldrecht im Überblick - Verjährung |
Zimmermann/Leenen/Mansel/Ernst JZ 2001, 684 ff |
Finis Litium? Zum Verjährungsrecht nach dem
Regierungsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes |
c) Rechtsprechung:
BGH NJW
2004, 164 |
Einredecharakter der Verjährung und richterliche Hinweispflicht nach
§ 139 ZPO: Keine Hinweispflicht auf eingetretene Verjährung |
BGH NJW 2004, 3772 |
Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung
nach § 204 BGB n.F.
und Zulässigkeit des Rechtsbehelfs |
BGH
NJW 2005, 1354 |
Unanwendbarkeit von § 193 BGB (Fristablauf an Sonn-
und Feiertagen) auf Kündigungsfristen |
BGH NJW-RR 2005, 415 |
Berufung auf die Verjährung als treuwidrige Rechtsausübung (venire contra factum proprium) |
BGH NJW 2007, 587 |
Hemmung der Verjährung nach § 203 S. 1 BGB während
"Verhandlungen":
Begriff der Verhandlungen Ablaufhemmung nach Ende der
Verhandlungen |
BGH NJW 2007, 1584 |
Verjährung
von Bereicherungsansprüchen nach neuem und altem Verjährungsrecht,
intertemporales Verjährungsrecht Zurechnung des Wissens von
Hilfspersonen ("Wissensvertretern") für die Frage des
Verjährungsbeginns nach §
199 Abs. 1 BGB |
BGH NJW 2008. 145
|
Verjährung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche
und arglistiges Verschweigen eines Mangels (jetzt: § 634a Abs. 3 BGB)
bei arbeitsteiliger Herstellung - Obliegenheiten des Werkunternehmers |
BGH NJW-RR 2008, 1237 |
Verjährung von Bereicherungsansprüchen Verjährungsbeginn
nach § 199 Abs. 1 BGB: Subjektive Voraussetzungen, Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen |
BGH NJW 2009, 1806 |
Ende der Verjährungshemmung nach § 203 S. 1 BGB
bei "Einschlafen" von Verhandlungen Haftung wegen Schlechterfüllung
eines Anwaltsvertrages (§ 280 BGB) |
BGH
NJW 2012, 3229 |
Voraussetzung einer
Hemmung  der Verjährung durch
Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) bei Vornahme der
Mängelbeseitigung Beweislast für das Vorliegen
eines Anerkenntnisses |
BGH NJW 2012, 3633 
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(Keine) Hemmung der Verjährung
durch negative
Feststellungsklage des Schuldners Neubeginn durch Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1
BGB) und durch Verhandlungen (§ 203 BGB) |
BGH v. 15.12.2016 -
IX ZR 58/16 |
Hemmung der
Verjährung nach § 203 I BGB, Begriff der "Verhandlungen";
Beendigung der Hemmung durch "Einschlafen" von Verhandlungen;
keine Rückwirkung wiederaufgenommener Verhandlungen; arglistige
Berufung auf die Verjährung (§ 242 BGB) |
§ 23 Verjährungsrecht, Teil 2: Wirkungen
- Leistungsverweigerungsrecht (§ 214 BGB)
- Unwirksamkeit der Ausübung von Gestaltungsrechten
- Fortbestand von Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrechten (§ 215 BGB)
- Folgewirkungen bei gesicherten Ansprüche (§ 216
BGB)
- Akzessorische Sicherheiten (§ 216 Abs. 1 BGB)
- Sicherungsübereignung und Sicherungszession (§ 216 Abs. 2
Alt. 1 BGB)
- Eigentumsvorbehalt (§ 216 Abs. 2 Alt. 2 BGB)
§ 24 Anhang: Wiederholungsfragen zum Allgemeinen Teil zur Lern- und
Verständniskontrolle
 
Zu § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag
 
• Was zeichnet eine Willenserklärung aus (insbesondere in
Abgrenzung zu a) geschäfts-ähnlicher Handlung und b)
Realakt)
• Was ist ein Rechtsgeschäft? Worin liegt der Unterschied
zur Willenserklärung?
• Wann fallen Willenserklärung und Rechtsgeschäft zusammen?
• Wie kommt ein Vertrag zustande?
• Was sind die essentialia negotii?
• Was ist eine „Offerte ad incertas personas“?
• Was ist ein Verpflichtungsgeschäft?
• Was versteht man unter der „Relativität der
Schuldverhältnisse“?
• Was ist ein Verfügungsgeschäft?
• Gibt es auch eine „Relativität von Verfügungsgeschäften“?
Weshalb?
• Was ist das Trennungsprinzip?
• Was ist das Abstraktionsprinzip?
• Was ist eine Bedingung?
• Welche Arten der Bedingung sind Ihnen bekannt?
• Welche Arten von Rechtsgeschäften sind bedingungsfeindlich
und weshalb?
• Weshalb nimmt die Potestativbedingung eine Sonderstellung
ein?
• Was ist eine Befristung und unter welcher Voraussetzung
zulässig?
• Wie ist der Berechtigte in der Schwebezeit geschützt?
• Was ist Folge der Bedingungsvereitelung?
• Was bedeuten die Begriffe „ex tunc“ und „ex nunc“?
Zu § 3 Die Willenserklärung
• Erläutern Sie den Begriff der „Willenserklärung“.
• Welches sind die subjektiven und objektiven Merkmale einer
Willenserklärung?
• Welche darunter sind konstitutiv?
• Wie ermittelt man den Inhalt einer Willenserklärung?
• Wann wird die Willenserklärung rechtlich existent, wann
unwiderruflich wirksam?
• Was ist nach § 151 Abs. 1 1 entbehrlich?
• Wann findet der Zugang unter Anwesenden/Abwesenden/per
Fernsprecher statt?
• Unter welchen Voraussetzungen werden die Rechtzeitigkeit
des Zugangs oder der Zu-gang selbst fingiert?
• Wie kommt der Vertrag bei einer „online-Auktion“
üblicherweise zustande?
• Was ist der Unterschied zwischen einer invitatio ad
offerendum und einem freibleibende Angebot?
• Ist ein Angebot auch nach dem Tode des Antragenden
wirksam?
• Kann es nach Tod des Antragenden noch angenommen werden?
• Worin unterscheiden sich Empfangsbestätigung und Annahme?
• Wie wird eine verspätete oder abändernde Annahme
behandelt?
• Wie kommt der Vertrag bei einer Versteigerung zustande?
Zu § 5 Das Zustandekommen des Vertrages – Teil 2
• Kann Schweigen eine Willenserklärung darstellen?
• Was ist ein Verbraucher/Unternehmer?
• Was sind rechtshindernde und rechtsnichtende und
rechtshemmende Einwendungen? Mit welchem dieser Begriffe ist
die Einrede gleichzusetzen? Wo sind sie zu prüfen?
• Wie prüfen Sie verbraucherschützende Widerrufsrechte?
Zu § 6 Das Zustandekommen des Vertrages – Teil 3
• Wie gehen Sie bei der Auslegung von Willenserklärungen
vor?
• Welche Fallkonstellation verbirgt sich hinter dem Begriff
„falsa demonstratio non nocet“?
• Was ist ein Willensmangel?
• Was ist ein Scheingeschäft?
• Was ist eine Scherzerklärung?
• Wie prüfen Sie die Wirksamkeit von AGB?
• Was ist eine „geltungserhaltende Reduktion“ und warum gilt
im AGB-Recht ein grundsätzliches Verbot der
geltungserhaltenden Reduktion?
Zu § 7 Geschäftsfähigkeit
• Was ist die Geschäftsfähigkeit? Wann liegt sie vor?
• Wie wirkt sich die Geschäftsunfähigkeit des Adressaten auf
den Zugang einer an ihn gerichteten Willenserklärung aus?
• Was ist der Unterschied zwischen Einwilligung und
Genehmigung? Wo sind sie geregelt?
• Besteht bei minderjährigen Schwarzfahrern ein Anspruch auf
ein erhöhtes Beförderungsentgelt?
Zu § 8 Formfreiheit und Formpflicht
• Welchen Zwecken dienen Formvorschriften?
• Woraus ergibt sich die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
wegen eines Formmangels?
• In welchen Fällen scheidet eine Berufung auf die
Formnichtigkeit aus?
• Worin unterscheiden sich Schriftform und Textform?
Zu § 9 Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit:
Verbots- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte
• Welche Gesetze sind Verbotsgesetze iSv § 134?
• Zieht ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz automatisch die
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich?
• Wonach wird die Sittenwidrigkeit beurteilt? Worin liegt
die Problematik des Begriffs?
• Was versteht man unter einer „laesio enormis“?
• Ist die Aussage „Im Falle eines auffälligen
Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung liegt
automatisch ein Fall des § 138 vor“ zutreffend?
• Wann liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft i.S.v. § 139
vor?
• Besteht Geschäftseinheit zwischen Kausalvertrag und
dinglichem Erfüllungsgeschäft? Begründung?
• Welche leges speciales zu § 139 kenn Sie?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein Rechtsgeschäft gem.
§ 140 umgedeutet wer-den?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein formnichtiges
Rechtsgeschäft bestätigt wer-den? Worin besteht der
Unterschied zur Bestätigung eines anfechtbaren
Rechtsgeschäfts?
Zu § 10 - 14 Willensmängel
• Was versteht man unter einem Willensmangel?
• Welche Fälle eines bewussten Abweichens von Wille und
Erklärung sind im Allgemeinen Teil des BGB normiert?
• Was sind Willens- und Erklärungstheorie und welche der
beiden liegt den §§ 116 – 118 jeweils zugrunde?
• Was sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von geheimem
Vorbehalt, Scheingeschäft und Scherzerklärung?
• Zu welchen Rechtsfolgen führt ein den Formvorschriften
genügendes Scheingeschäft?
• Was versteht man unter einem Irrtum?
• Welche Fälle der fehlerhaften Willensäußerung und
Willensbildung sind in den §§ 119 ff. normiert?
• Können geschäftsähnliche Handlungen angefochten werden?
• Darf man einen Kaufvertrag anfechten, weil man sich über
einen Mangel der Kaufsache „geirrt“ hat?
• Was ist die Rechtsfolge einer Anfechtung?
• Wie wird sie erklärt?
• Was ist ein Erklärungsirrtum?
• Unter welchen Voraussetzungen sind elektronische
Willenserklärungen wegen eines Erklärungsirrtums
anfechtbar?
• Was ist ein Inhaltsirrtum?
• Was ist eine Willenserklärung „tel quel“? Weshalb ist sie
nicht anfechtbar?
• Kann man anfechten, wenn man eine Erklärung ohne
Erklärungsbewusstsein abgegeben hat?
• Was ist ein Übermittlungsirrtum?
• Ist ein Übermittlungsirrtum bei bewusst falscher
Übermittlung an den Erklärenden anfechtbar?
• Was ist ein Motivirrtum? Berechtigt er generell zur
Anfechtung einer Willenserklärung?
• Was ist ein Eigenschaftsirrtum?
• Was versteht man unter der Verkehrswesentlichkeit einer
Eigenschaft?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein Irrtum über die
Rechtsfolgen einer Willenserklärung zur Anfechtung
berechtigen?
• Kann man eine Willenserklärung bei.
Kurswertirrtum/Kalkulationsirrtum und offenem
Kalkulationsirrtum anfechten?
• Was versteht man unter arglistiger Täuschung und
widerrechtlicher Drohung i. S. d. § 123?
• Welche Einschränkungen ergeben sich für die Anfechtung,
wenn ein Dritter arglistig ge-täuscht hat?
• Gelten diese auch im Falle der Drohung?
• Wie müssen Irrtum bzw. Täuschung/Drohung und Erklärung
verknüpft sein?
• Welche Fristen sind für die Anfechtung zu beachten?
• Wie kann ein anfechtbares Rechtsgeschäft bestätigt werden?
• Unter welchen Voraussetzungen kann der Anfechtungsgegner
Schadensersatz verlangen?
• Worauf richtet sich sein Schadensersatzanspruch?
• Welche weitere Möglichkeit hat der Anfechtungsgegner, um
Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und worin
besteht der Unterschied zum Schadensersatz nach § 122?
Zu §§ 15-20 Stellvertretung
• Wo sprechen sie die Stellvertretung im Prüfungsaufbau an?
• Was sind die Voraussetzungen der Stellvertretung i. S. v.
§ 164 BGB?
• Was ist der Unterschied zwischen Vertreter,
Erklärungsboten und Empfangsboten? Wann findet der Zugang
einer Willenserklärung bei Einschaltung dieser Personen
jeweils statt?
• Können Minderjährige wirksam vertreten? Weshalb?
• Was ist das Offenkundigkeitsprinzip und woraus ergibt es
sich?
• Welche Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip gibt es?
• Was ist ein „offenes Geschäft für den, den es angeht“?
• Was sind die Voraussetzungen des „(verdeckten)Geschäfts
für den, den es angeht“?
• Wie differenziert man Handeln „in fremdem“, „unter
fremdem“ und „unter falschem“ Namen?
• Woraus kann sich Vertretungsmacht ergeben?
• Welche Formen der Vollmacht gibt es?
• Was ist eine Anscheins- und Duldungsvollmacht? Was sind
die Voraussetzungen und Rechtsfolgen?
• Was bedeutet das „Repräsentationsprinzip“?
• Inwiefern hat die Bösgläubigkeit des Vertretenen Einfluss
auf den gutgläubigen Erwerb(§ 932)?
• Wie wirkt sich die Bösgläubigkeit des Vertreters (bspw.
bzgl. § 142 Abs. 2) aus?
• Wie sollte der Vertretene bei Vorliegen eines
Anfechtungsgrundes bzgl. der Innenvollmacht vorgehen?
• Welche Folgen hat das Überschreiten einer tatsächlich
bestehenden Vollmacht?
• Was ist ein „falsus procurator“?
• Wie haftet der falsus procurator?
• Unter welchen Bedingungen ist ein In-Sich-Geschäft
wirksam?
Zu § 21 Ansprüche und sonstige Rechte Einwendungen und
Einreden
• Wie bauen Sie eine Anspruchsprüfung auf?
• Was sind und wo prüfen Sie rechtshindernde und
rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen? Mit
welchem dieser Begriffe ist die Einrede gleichzusetzen?
Zu §§ 22- 23 Verjährung
• Was ist Gegenstand der Verjährung?
• Kann ein Rücktrittsrecht verjähren? Kann Eigentum
verjähren?
• Ist § 121 eine Verjährungsfrist?
• Wo ist die Verjährung im Prüfungsaufbau anzusprechen?
• Worin unterscheiden sich Verjährung und Verfristung?
• Kann das Geleistete zurückgefordert werden, wenn man in
Unkenntnis der Verjährung geleistet hat?
• Wo ist die regelmäßige Verjährungsfrist geregelt? Wann
beginnt sie zu laufen?
• Wie berechnet man Fristbeginn und – ende?
• Wann verjähren Ansprüche bei fehlender Kenntnis oder
Kennenmüssen des Gläubigers von den Anspruch begründenden
Umständen?
• Bei wem liegt die Beweislast dafür, ob/wann der Gläubiger
Kenntnis (bzw. Kennenmüssen) der Anspruch begründenden
Umständen hatte?
• Welches ist die Wirknorm der Verjährungshemmung?
• Was versteht man unter Ablaufhemmung? In welchen Fällen
wird sie relevant?
• In welchen Fällen liegt ein Neubeginn der Verjährung vor?
• In welchen Fällen ist eine vertragliche Modifikation der
gesetzlichen Verjährungsregeln unzulässig?
 
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