
Grundkurs Zivilrecht I
- Schuldrecht Allgemeiner Teil -
Wintersemester 2024/2025
Sommersemester
2025
Inhaltsübersicht
§ 1 Das Schuldverhältnis
- 2. Buch des BGB: Schuldrecht (§§ 241 - 853 BGB)
- Schuldrecht Allgemeiner Teil (Abschnitt 1 - 6: §§ 241 - 432 BGB) und
Besonderer Teil (Abschnitt 7: §§ 433 - 853 BGB)
- Kerninhalt
- Rechtsgeschäftliche und gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht und Sachenrecht
- Die Schuldrechtsreform 2002
- Reform zum 1.1.2022: Das "digitale Schuldrecht"
- Begriff des Schuldverhältnisses - Sonderverbindung
- Schuldverhältnis im engeren Sinn: Anspruch, Forderung
- Personen: Gläubiger, Schuldner
- Inhalt
- Anspruchskonkurrenzen
- Schuldverhältnis im weiteren Sinn
- Arten von Pflichten
- Leistungsbezogene Pflichten
- Primäre und sekundäre Pflichten
- Hauptpflichten und Nebenpflichten
- Leistungsunabhängige Nebenpflichten (§ 241 II BGB)
- Schutzpflichten
- Loyalitätspflichten
- Schuldverhältnisse ohne primäre Leistungspflichten
- Schuld und Haftung
- Begriffe
- Schuld: Leistungspflicht des Schuldners
- Haftung: Zwangsweiser Zugriff des Gläubigers auf das Vermögen des Schuldners
(Vermögenshaftung)
- Durchsetzung des Anspruchs
- Zwangsvollstreckung
- Grundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung
- Unvertretbare Handlungen
- Beschränkte Vermögenshaftung/Sachhaftung
- Erbfall (§§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1, 1975 BGB)
- Dingliche Sicherungsrechte
- Schuld ohne Haftung - Naturalobligationen
Ausgewählte Literatur (nicht abschließend):
Lehrbücher zum Allgemeinen Schuldrecht:
Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 48. Aufl. 2024
Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 22. Aufl. 2024
Medicus/Lorenz, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 22. Aufl. 2021
Musielak/Hau, Grundkurs BGB, 17. Aufl. 2021
Fallsammlung:
Köhler/Lorenz, Schuldrecht I (Reihe Prüfe dein
Wissen), 22. Aufl. 2015


§ 2 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Entstehung
- Zentrale gesetzliche Schuldverhältnisse des BGB
- Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 - 687 BGB
- Bereicherungsrecht §§ 812 - 822 BGB
- Deliktsrecht §§ 823 - 853 BGB
- Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse (§ 311 I BGB)
- Arten von Rechtsgeschäften
- Einseitige Rechtsgeschäfte
- Zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Verträge
- Die Vertragsfreiheit (§ 311 I BGB) und ihre Grenzen
- Einseitig verpflichtende Verträge
- Unvollkommen zweiseitige verpflichtende Verträge
- Gegenseitige (synallagmatische) Austauschverträge (§§ 320 ff BGB)
- Formerfordernisse des Allgemeinen Teils des Schuldrechts
- Ziel- und Dauerschuldverhältnisse; Wiederkehrschuldverhältnisse
- Ansprüche zwischen Vertrag und Gesetz: Das gesetzliche
Schuldverhältnis der Vertragsanbahnung nach §§ 311 II, III, 241 II BGB - culpa
in contrahendo (c.i.c.)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 3
Looschelders SAT §§ 1 - 4, 6, 12
Medicus/Lorenz SAT Rn. 1 - 102
§ 3 Leistungs- und Erfüllungsort (§§ 269 f BGB); Leistungszeit
- Mögliche Varianten
- Holschuld
- Bringschuld
- Schickschuld
- "Qualifizierte Schickschulden"
- Geldschuld (§ 270 BGB)
- Rücksendung nach Ausübung verbraucherschützender Widerrufsrechte (§ 355 III
BGB)
- Begriffe
- Leistungsort
- Erfolgsort
- Praktische Bedeutung
- Organisation und Kosten des Transports
- Gefahrtragung, Unmöglichkeit und Verzug
- Bestimmung des Leistungsortes
- Parteiwille
- Natur des Schuldverhältnisses
- Gesetzliche Auslegungsregeln (§ 269 BGB)
- Besonderheiten der Geldschuld: Qualifizierte Schickschuld (§ 270 IV BGB)
- Leistungszeit (§ 271 BGB)
- Erfüllbarkeit
- Fälligkeit
- Grundregel (§ 271 I BGB)
- Verbrauchsgüterkauf (§ 475 I BGB)
-
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327b II BGB)
- Grenzen rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen (§ 271a BGB)
- Fixgeschäfte
- Absolutes Fixgeschäft
- Relatives Fixgeschäft (§ 323 II Nr. 2 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Looschelders SAT § 14 II, III
Brox/Walker SAT § 12 IV, V
Medicus/Lorenz SAT Rn. 166 - 178
b) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 29 (Fixgeschäft); 107 (Geldschuld)
c) Rechtsprechung:
BGH NJW 1999, 210 f |
Erfüllung
einer Geldschuld durch Überweisung |
BGHZ 87, 104 |
Erfüllungsort bei der
Rückabwicklung von Verträgen |
BGH NJW 2001, 2878 |
Abgrenzung von
Unmöglichkeit und Verzug (Fixgeschäft) |
BGH NJW 2002, 2703 |
Erfüllungsort von vertraglichen
Informationspflichten |
BGH NJW 2003, 3341 |
Erfüllungsort bei Versandhandel,
Konkretisierung und Gefahrtragung nach neuem und nach altem Schuldrecht
(Unterscheidung zwischen Preis- und Leistungsgefahr) |
BGH NJW 2006, 230 |
Erfüllungsort (§ 269 BGB) für Ansprüche aus § 661a BGB |
BGH NJW 2006, 3271 |
Einseitige Bestimmung der (vertraglichen) Leistungszeit nach
§§ 315, 316 BGB |
BGH NJW 2007, 1198 |
Erfüllbarkeit von Verpflichtung aus Schuldverhältnissen:
AGB-Regelung einer vorfälligen Leistung (§ 271 II BGB) und
vertragliche Bestimmung einer Leistungszeit bei "unverbindlichen
Lieferterminen" |
BGH NJW-RR 2007, 777 |
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtung beim Beherbergungsvertrag
(§ 269 BGB); örtliche Zuständigkeit für die Zahlungsklage (§ 29
ZPO) |
BGH NJW 2007, 1581 |
Fälligkeit und Verzug: Vertragliche Zahlungsfristen als
Leistungszeitbestimmung nach § 271 Abs. 1 BGB; Abgrenzung von § 286
Abs. 2 Nr. 1 (Kalendermäßige Bestimmung) und § 286 Abs. 2 Nr. 2
(Kalendermäßige Bestimmbarkeit); Anwendung von § 193 BGB auf
Fälligkeits- und Verzugsfristen (§ 286 Abs. 2 Nr. 2); Bedeutung
nachvertraglichen Verhaltens für die Vertragsauslegung |
BGH NJW 2009, 2743 |
Verspätung/Unmöglichkeit der Leistung bei Flugbeförderung; (kein)
absolutes Fixgeschäft |
BGH
NJW 2011, 2278 |
Erfüllungsort für die
Nacherfüllungsverpflichtung
im Kaufrecht (§ 439 BGB) |
BGH NJW 2014,
454 |
Abgrenzung von Schickschuld (§ 269 III BGB) und
Bringschuld beim Versandhandel;
Bestimmung des Leistungsorts (§ 269 BGB) nach der
"Natur des Schuldverhältnisses"; Gefahrtragung |
AG Köln NJW 2006, 1600 |
Geldschuld als qualifizierte Schickschuld; (keine) Erfüllung
einer Geldschuld durch Einwurf von Bargeld in den Hausbriefkasten |
BGH v. 5.10.2016 -
VIII ZR 222/15 |
Geldschuld als qualifizierte Schickschuld |
§ 4 Inhalt von Schuldverhältnissen
- Stückschuld
- Individualisierbarer Gegenstand
- Beschaffungsrisiko bei der Stückschuld
- Gattungsschuld (§ 243 BGB)
- Gattungsmäßige Bezeichnung
- Beschaffungspflicht des Schuldners, verschuldensunabhängige Haftung
- Festlegung des Leistungsinhalts
- Vertragliche Umschreibung nach Gattungsmerkmalen; Vorrang des Parteiwillens
- Beschränkte Gattungsschuld (Vorratsschuld)
- Mittlere Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB, § 360 HGB)
- Konkretisierung der Gattungsschuld
- Unterschiedliche Ausprägungen in Abhängigkeit vom Leistungsort
- Holschuld
- Schickschuld
- Bringschuld
- Vertragsgemäße Qualität: mittlere Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB, § 360 HGB)
- Rechtsfolgen
- Beschränkung des Schuldverhältnisses auf den konkretisierten Gegenstand (§
243 Abs. 2 BGB)
- Übergang der Leistungsgefahr
(§ 275 I BGB)
- Bindung an die Konkretisierung?
- Besonderheiten der Vorratsschuld
- Geldschuld
- Geld(summen)schuld und Geldherausgabeschuld
- Nennwertprinzip - Wertsicherungsklauseln
- Gesetzliche Regelungen von Einzelfragen
- Qualifizierte Schickschuld (§ 270 BGB)
- Fremdwährungsschuld (§ 244 BGB)
- Analoge Anwendung einzelner Regelungen über die Gattungsschuld
- Das Einstehenmüssen für Geldmangel: "Geld muss man haben"
- Wahlschuld (§ 262 ff BGB)
- “Elektive Konkurrenz”
- Begriff und praktische Bedeutung
- Abgrenzung zur Wahlschuld
- Ersetzungsbefugnis
- Befreiungsanspruch, § 257 BGB
- Einseitige Leistungsbestimmung, § 315 ff BGB
- Abgrenzung
- Gesetzliche Bestimmung
- Taxmäßige bzw. marktübliche Vergütung
- Offener Dissens (§ 154 BGB)
- Leistungsbestimmung durch eine Partei (insbes. "Direktionsrecht")
- Person (§ 316 BGB)
- Maßstab
- Gerichtliche Bestimmung (§ 315 III BGB)
- Freies Ermessen
- Leistungsbestimmung durch einen Dritten
- (Echte und unechte) Dauerschuldverhältnisse
- Echte Dauerschuldverhältnisse
- Gesetzlich geregelte Dauerschuldverhältnisse
- Dauerlieferungsverträge
- Unechte Dauerschuldverhältnisse
- Wiederkehrschuldverhältnisse
- Sukzessivlieferungsverträge (Ratenlieferungsverträge)
- Sonderregelungen für Dauerschuldverhältnisse
- Kündigungsrecht anstelle von Rücktrittsrecht
- Außerordentliche Kündigungsrechte (§§ 543 I, 569 II, 626, 671 III,
723 I 2, 314 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 6 II, 8, 9
Looschelders SAT §§ 11, 13
Medicus/Lorenz SAT Rn. 171 - 221
b) Speziell:
Medicus,
JuS 1966, 207 |
Die
konkretisierte Gattungsschuld |
Canaris JuS 2007, 793 |
Die Bedeutung des Übergangs der Gegenleistungsgefahr im
Rahmen von § 243 Abs. 2 BGB und § 275 Abs. 2 BGB |
Görmer, JuS 2009, 7 |
Der Befreiungsanspruch |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 101 - 107 (Gattungsschuld); 4, 5 (Leistungsbestimmung)
d) Rechtsprechung:
RGZ 84, 125 |
Unmöglichkeit
bei beschränkter Gattungsschuld (Vorratsschuld): Anteilige Befriedigung
aller Gläubiger bei unzureichender Größe der Gattung? |
RGZ 99, 1 ff |
Unvermögen bei
Gattungsschuld ("ostgalizische Eier") |
RGZ 92, 369 ff |
Abgrenzung der
Gattungsschuld von der Stückschuld beim Verkauf noch herzustellender Sachen |
RGZ 91, 312 f |
Begrenzte Gattungsschuld
(Vorratsschuld) |
BGHZ 46, 338 |
Ersetzungsbefugnis und
Gewährleistung bei Leistung an Erfüllungs Statt (Inzahlunggabe von
Kraftfahrzeugen) |
BGH NJW 1994, 515 |
Einstandspflicht für
Gattungsschulden nach § 279 BGB a.F. und Wegfall der Geschäftsgrundlage bei
Leistungserschwerungen (Porsche-Fall) |
BGH NJW 2002, 3541 |
Abgrenzung von Unmöglichkeit und
Verspätung
der Leistung bei Dauerschuldverhältnissen; Schicksal der Gegenleistungspflicht
bei Unmöglichkeit; keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung (§ 390
BGB); (keine)
Einrede des nichterfüllten Vertrags im Falle des Annahmeverzugs |
BGH NJW 2003, 3341 |
Abgrenzung von der Bringschuld
zur Gattungsschuld, Erfüllungsort bei Versandhandel,
Konkretisierung und Gefahrtragung nach neuem und nach altem
Schuldrecht (Unterscheidung zwischen Preis- und
Leistungsgefahr) |
BGH NJW 2003, 504 |
Rückabwicklung bei
Ersetzungsbefugnis (Inzahlunggabe des Altfahrzeugs beim Leasingvertrag) |
BGH NJW 2005, 3709 |
Geldherausgabeschuld in Abgrenzung zur Geldwertschuld;
Verzinsung von Geldherausgabeschulden |
BGH v. 5.10.2016 -
VIII ZR 222/15 |
Geldschuld als qualifizierte Schickschuld |
§ 5 Art und Weise der Leistungserbringung
- Verknüpfung von Leistungspflichten
- Zug um Zug Prinzip - Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB)
- Anwendungsbereich: Synallagmatische Pflichten
- Fällige Gegenforderung
- Eigene Vertragstreue des Zurückbehaltenden (Schuldners)
- Vorleistungspflicht des Schuldners
- Vertragliche Vereinbarung
- Gesetzliche Regelung
- Werkvertrag: Abnahme, Abschlagszahlungen (§§ 641, 641a BGB)
- Dauerschuldverhältnisse, z.B. Miete (§ 551 Abs. 1 S. 2 BGB), Dienstvertrag
(§ 614 BGB)
- Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB)
- Ausschluss der Einrede
- (Konkludente) vertragliche Regelung
- Geringfügigkeit, Treu und Glauben (§ 320 II BGB)
- Vereitelung des Anspruchs (§ 242 BGB)
- Geltendmachung erforderlich?
- Rechtsfolge der Einrede
- Verurteilung Zug-um-Zug (§ 322 BGB)
- Ausschuss des Verzugs
- Ausschuss der Nachfristsetzungsmöglichkeit nach §§ 281, 323 BGB
- Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)
- Wechselseitigkeit der Forderungen
- Konnexität der Forderungen
- Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Gegenanspruchs
- Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
- Unterschiede gegenüber dem Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB
- Erfordernis der Erhebung der Einrede zur Abwendung des Schuldnerverzugs
- Abwendbarkeit
- Teilleistungen
- Grundsatz: Unzulässigkeit (§ 266 BGB)
- Ausnahmen: Wechsel, Scheck, Aufrechnung (§ 389 BGB), § 497 Abs. 3 S. 2 BGB,
§ 242 BGB
- Teilleistung und Gleichstellung von Mankolieferung im Gewährleistungsrecht
(§ 434 III BGB)
- Leistung durch Dritte
- Höchstpersönliche Leistungen
- Leistung durch einen Dritten (§ 267 Abs. 1 BGB)
- Abgrenzung zum Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB)
- Erkennbarkeit der Leistung auf fremde Schuld
- Einverständnis des Schuldners und/oder des Gläubigers (§ 267 Abs. 2 BGB),
Ablösungsrecht (§ 268 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 12 I- III, 13
Looschelders SAT §§ 12, 15
Medicus/Lorenz SAT Rn. 147 ff, 222 ff, 238 ff
b) Speziell:
Lorenz
NJW 2003, 3097 ff |
Zur Abgrenzung
von Teilleistung, teilweiser Unmöglichkeit und teilweiser Schlechtleistung
im neuen Schuldrecht |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 115 - 117
d) Rechtsprechung:
BGH NJW-RR 2005, 388 |
Vorleistungspflicht, Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB) bei
Fälligkeit der Gegenleistung |
BGHZ 116, 244 |
Zurückbehaltungsrecht des Schuldners und Einrede des nichterfüllten
Vertrages im Prozess |
BGH NJW-RR
2007, 1612 |
Einrede des nichterfüllten Vertrags
wg.
Sachmängeln (§ 320 BGB) durch den Vertragspartner/Zedenten auch bei
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen |
|
Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB bei Schadensersatz wegen
Besitzstörung (Parken auf fremden Grund)
|
BGH NJW-RR 2013, 1458 |
Keine Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB) bei eigener
Vertragsuntreue
|
§ 6 Erlöschen von Schuldverhältnissen
- Erfüllung und Erfüllungssurrogate
- Erfüllung durch Leistung (§ 362 BGB)
- Bewirkung des Leistungserfolgs
- Leistender
- Empfänger
- Leistung an Dritte (§§ 362 II, 185 BGB)
- Einziehungsermächtigung
- Vertrag oder Realakt?
- Abgrenzung zum Erfüllungsgeschäft
- Praktische Relevanz
- "Reale Leistungsbewirkung" und "Empfangszuständigkeit"
- Leistungsbestimmung bei mehreren Forderungen (§§ 366 f BGB)
- Rechtsfolge
- Quittung (§§ 368 ff BGB)
- Leistung an Erfüllungs Statt (§ 364 I BGB)
- Anwendungsfälle
- Rechtsfolgen
- Mangelhafte Ersatzleistung
- Leistung erfüllungshalber (§ 364 II BGB)
- Übernahme einer neuen Verbindlichkeit (§ 364 II BGB)
- Rechtsfolgen
- Suspendierung
- Erfüllungswirkung
- Aufrechnung (§§ 387 ff BGB)
- Gesetzeszweck
- Begriffe
- Erfüllung durch einseitiges Rechtsgeschäft
- Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB)
- Wirkung der Aufrechnung (§ 389 BGB)
- Voraussetzungen
- Wechselseitigkeit der Forderungen
- Gleichartigkeit der Forderungen
- Erfüllbarkeit der Passivforderung (Forderung des Aufrechnungsgegners)
- Durchsetzbarkeit der Aktivforderung (Forderung des Aufrechnenden)
- Aufrechnungsverbote
- Rechtsgeschäftliche Aufrechnungsverbote (vgl. z.B. § 309 Nr. 3 BGB)
- Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung (§ 393 BGB)
- Unpfändbare Forderung (§ 394 BGB)
- Forderungen der öffentlichen Hand (§ 395 BGB)
- Sinn und Zweck des Rechtsgeschäfts
- Andere Erlöschensgründe
- Hinterlegung (§§ 372 - 386 BGB)
- Zweck
- Voraussetzungen
- Hinterlegungsfähiger Gegenstand
- Hinterlegungsgründe
- Verfahren
- Rechtsfolgen
- Erlass (§ 397 BGB)
- Abstrakter Verfügungsvertrag
- Zustandekommen - "Erlassfalle"
- Novation
- Konfusion
- Weitere Erlöschensgründe
Anfechtung, Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Zeitablauf,
Unmöglichkeit (§ 275 BGB), Verwirkung (§ 242 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 14-17
Looschelders SAT §§ 17 - 19
Medicus/Lorenz SAT Rn. 249 ff
b) Speziell:
Lorenz JuS 2008, 951
|
Grundwissen Zivilrecht: Aufrechnung
|
Lorenz JuS 2009, 109
|
Grundwissen Zivilrecht: Erfüllung |
Habermeier JuS
1997, 1057 |
Grundfragen der
Aufrechnung |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 141 - 148 (Erfüllung); 149 - 155 (Aufrechnung), 156
(Erlass)
d) Rechtsprechung:
BGHZ 46, 338 |
Ersetzungsbefugnis und Gewährleistung bei
Leistung an Erfüllungs statt (Inzahlunggabe von Kraftfahrzeugen) |
BGH NJW 1999, 210 f |
Erfüllung
einer Geldschuld durch Überweisung |
BGHZ 87, 156 ff = NJW 1983, 1605 ff |
Erfüllungswirkung einer
Zahlung an einen Treuhänder (Notaranderkonto) nach §§ 362 II, 185 BGB? |
BGHZ 106, 163 |
Anfechtbarkeit einer
Tilgungsbestimmung i.S.v. § 366 I BGB wegen Irrtums (zumindest) analog § 119
BGB (Geschäftsähnliche Handlung) |
BGHZ 128, 111 = NJW 1995, 518 |
Inzahlunggabe eines
Altwagens beim KfZ-Kauf als Leistung an Erfüllungs Statt |
BGH NJW 2001, 2324 |
Stillschweigender
Abschluss eines Erlassvertrags nach § 151 S. 1BGB - "Erlassfalle" |
BGH NJW 2003, 504 |
Rückabwicklung bei Ersetzungsbefugnis
(Inzahlunggabe des Altfahrzeugs beim Leasingvertrag) |
BGH NJW 2003, 1182 |
Schuldnerschutz bei der Zession:
Erhaltung der
Aufrechnungsmöglichkeit bei zwischenzeitlicher Sicherungsabtretung der
Aktivforderung (Begriff des "Erwerbs" i.S.v. § 406 Halbs. 2 BGB) |
BGH NJW-RR 2004, 656 |
Voraussetzungen der Schuldbefreiung durch Hinterlegung (§ 372 S. 2 BGB) -
Verhältnis zur befreienden Zahlung an den Scheinzessionar nach § 409 I BGB |
BGH NJW
2006, 2398 |
Anspruch auf Verzugszinsen analog § 288 BGB bei
Anspruch
auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages |
BGH NJW 2006, 300 |
Erlöschen von Forderungen durch Erfüllung (§ 362 I BGB):
Beweislast, Voraussetzungen des Anscheinsbeweis, kein
Anscheinsbeweis für Erfüllung bei erhaltener Nachnahmesendung |
BGH NJW-RR 2007, 1118 |
Leistung erfüllungshalber: Keine Erfüllung nach § 362 I BGB durch
Scheckhingabe; Bedeutung der Scheckzahlungsabrede bei
Einlösung des Schecks durch einen Dritten nach Übergang der
Verlustgefahr (verschuldensunabhängige Einrede der Scheckhingabe);
stillschweigendes Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrags,
Annahme nach § 151 S.1 BGB; verschuldensabhängige Haftung aus §§
280 I, 241 II BGB bei Abhandenkommen eines Schecks beim Empfänger
auch ohne Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages |
BGH NJW 2007, 3488 |
Erfüllung (§ 362 BGB) bei Verpflichtung gegenüber mehreren
Gläubigern; (vertragliche) Tilgungsbestimmung; Rechtsfolgen
der Unmöglichkeit bei teilbaren Leistungen;
Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht gem. § 326 II BGB |
BGH NJW 2009, 3508 |
Aufrechnungsverbot gegen eine Forderung aus vorsätzlicher
unerlaubter Handlung (§ 393 BGB) |
BGH NJW 2010, 64 |
Kein Erlass (§ 397 BGB) durch Vertrag zugunsten Dritter |
BGH 2014, 1239 |
Leistung an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) und
Leistung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB) |
BGH 2014, 1230 |
Voraussetzungen der Verwirkung |
OLG Celle NJW 1981, 766 |
Aufrechnungsausschluss
nach § 393 BGB bei vorsätzlicher unerlaubter Handlung |
OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 643 |
Aufrechnungsausschluss
nach § 242 BGB aus Sinn und Zweck des Rechtsgeschäfts |
AG Köln NJW 2006, 1600 |
Keine Erfüllung einer Geldschuld durch Einwurf von Bargeld in
den Hausbriefkasten |
§ 7 Leistungsstörungen, Teil 1: Überblick
- Die Pflichtverletzung als zentraler Haftungstatbestand
- Systematik des Leistungsstörungsrechts
- § 280 BGB als zentrale Anspruchsgrundlage
- Anknüpfung des Gewährleistungsrechts an das Allgemeine
Leistungsstörungsrecht
- Begriff der Pflichtverletzung
- Leistungsbezogene Pflichten
- Ausblieben der Leistung
- Verspätung der Leistung
- Leistungsunabhängige Pflichten (Schutz- und Obhutspflichten, § 241 II BGB)
- Vertretenmüssen (§ 276 BGB)
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
- Übernahme von Garantien und Beschaffungsrisiken
- Beweislast bei Pflichtverletzung (§ 280 I 2, 619a, § 311a II 2 BGB)
- Rechtsfolgen der Pflichtverletzung
- Verschuldensabhängige Rechtsfolgen
- Anspruch auf Schadensersatz: § 280 I BGB als zentrale Anspruchsgrundlage
- Schadensarten
- "Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung" (§ 280 III, 281- 283 BGB)
- Schadensersatz "neben der Leistung"
- Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung (§ 280 II, 286 BGB)
- Sonstiger Schadensersatz
- Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)
- Verschuldensunabhängige Rechtsfolgen
- Rücktrittsrecht wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (§§
323, 326 V BGB)
- Nacherfüllungsanspruch (§§ 439, 634; § 327l BGB)
- Minderungsrecht (§§ 441 I, 638; 327m BGB)
- Nebenpflichtverletzungen
- Systematik: Anknüpfung an den Pflichtverletzungstatbestand (§ 280 BGB)
- "Positive Forderungsverletzung" (§§ 241 II, 280 I, III, 284, 324 BGB)
- "Verschulden bei Vertragsschluss" - culpa in contrahendo - (§§ 311 II, III,
241 II, 280 I BGB)
- Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
- Außerordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (§ 314 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 21
Looschelders SAT §§ 20, 22
Medicus/Lorenz SAT Rn. 322 ff
b) Speziell:
Lorenz JuS
2007, 213 |
Grundwissen Zivilrecht:
Was ist eine Pflichtverletzung (§ 280 I BGB)? |
Lorenz JuS 2007, 611 |
Grundwissen Zivilrecht:
Vertretenmüssen |
Lorenz JuS 2008, 203 |
Grundwissen Zivilrecht:
Schadensarten bei der Pflichtverletzung |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 33 - 42 (Grundstrukturen und Schadensarten)


§ 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners -
Vertretenmüssen
- Das Verschuldensprinzip und seine Ausnahmen
- Verschulden (§ 276 BGB)
- Vorsatz
- Tatsachen und Rechtswidrigkeit (Vorsatztheorie)
- Bedingter Vorsatz (dolus eventualis) - bewusste Fahrlässigkeit
- Fahrlässigkeit (§ 276 II BGB)
- Objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab
- Einfache (leichte) Fahrlässigkeit
- Grobe Fahrlässigkeit
- Schlechthin unentschuldbares Verhalten
- Abgrenzung zum bedingten Vorsatz
- Bedeutung
- Annahmeverzug (§ 300 Abs. 1 BGB)
- Gutgläubiger Erwerb (§ 932 Abs. 2 BGB)
- Verschuldensfähigkeit (§§ 276 Abs. 1 S. 2, 827 f BGB)
- Haftungsmilderungen
- Gesetzliche Haftungsmilderungen
- Ausschluss von einfacher Fahrlässigkeit (zB §§ 300 I, 521, 599, 680, 968
BGB)
- Beschränkung auf die eigenübliche Sorgfalt ("diligentia quam in suis")
- Bedeutung (§ 277 BGB)
- Anwendungsfälle (zB §§ §§ 346 III 1 Nr. 3, 690, 708, 1359, 1664, 2131BGB)
- Vertragliche Haftungsmilderungen (§ 276 Abs. 2 BGB, § 309 Nr. 7 BGB)
- Haftungsverschärfungen: Haftung ohne Verschulden
- Zufallshaftung (zB § 287 S. 2 BGB)
- Übernahme einer Garantie
- Übernahme eines Beschaffungsrisikos
- Gattungsschulden
- Stückschulden
- Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzl. Vertreter (§
278 BGB)
- Zurechnungsnorm
- Begriff des Erfüllungsgehilfen, Abgrenzung zum Verrichtungsgehilfen (§ 831
BGB)
- Handlung in Erfüllung einer Pflicht des Schuldners
- Freizeichnungsmöglichkeit
- Umfang der Verschuldenszurechnung
- Verschuldensfähigkeit
- Verschuldensmaßstab
- Eigenhaftung des Schuldners für Auswahl- und Überwachungsverschulden
- Haftung für gesetzliche Vertreter
- Verfassungsmäßig berufene Vertreter - Organverschulden (§ 31 BGB)
- Beweislast
I. Grundsatz
II. Beweislast bei Pflichtverletzung (§ 280 I 2 BGB)
III. Sonderregelung im Arbeitsrecht (§ 619a BGB
- Verantwortlichkeit des Gläubigers
I. Praktische Relevanz
II. Verletzung vertraglicher oder deliktischer Pflichten
III. Obliegenheitsverletzung: “Verschulden gegen sich selbst”
IV. Sphärentheorie
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 20
Looschelders SAT § 23
Medicus/Lorenz SAT Rn. 300 - 396, 499 ff
b) Speziell:
Hager
NJW 1989, 1640 |
Das
Mitverschulden von Hilfspersonen und gesetzlichen Vertretern des
Geschädigten |
S. Lorenz
JuS 2007, 611 |
Grundwissen Zivilrecht: Vertretenmüssen (§ 276 BGB) |
S. Lorenz
JuS 2007, 983 |
Grundwissen Zivilrecht: Haftung für den Erfüllungsgehilfen (§
278 BGB) |
Derleder NJW 2011, 113 |
Beschaffungsrisiko, Lieferengpass und Leistungsfrist - vom
Smartphone zum Solarmodul |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 95 - 100
d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1993, 1704 |
Begriff des
Erfüllungsgehilfen, Abgrenzung zum Substituten, Abgrenzung zwischen Handeln
"in Erfüllung" einer Verpflichtung zum Handeln "bei Gelegenheit" bei
strafbaren Handlungen |
BGH NJW 1996, 452 |
Begriff des
Erfüllungsgehilfen: Makler als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers? |
BGH NJW 1997, 1233 |
Begriff des
Erfüllungsgehilfen, Abgrenzung zwischen Handeln "in Erfüllung" einer
Verpflichtung zum Handeln "bei Gelegenheit"; Eigenhaftung des
Vertreters/Verhandlungsgehilfen aus c.i.c. |
BGH NJW 2003, 1445 |
Haftung der BGB-Gesellschaft für deliktisches Handeln der
Gesellschafter/Geschäftsführer analog § 31 BGB; gesamtschuldnerische Haftung
der Gesellschaft |
BGH NJW 2005, 1420 |
Fluggesellschaft als
Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, Haftung wegen eines Reisemangels
nach § 651 f BGB: Kausalität, Adäquanz und Schutzzweck der Norm bei
herausgeforderter Selbstgefährdung ("Herausforderungsfall") |
BGH NJW-RR 2005, 765 |
Begriff des Erfüllungsgehilfen: Abgrenzung vom Handeln "in
Erfüllung" einer Verpflichtung und "bei Gelegenheit" |
OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 |
Haftung wegen
anfänglichen Unvermögens nach § 311a II BGB: keine gesetzliche
Garantiehaftung |
BGH NJW 2007, 428 |
Verschulden und Rechtsirrtum; Rechtsberater als Erfüllungsgehilfe i.S.v. §
278 BGB |
BGH NJW 2007, 2988 |
Definition der "groben Fahrlässigkeit" |
BGH NJW 2007, 3777 |
"Vorübergehende" Unmöglichkeit und § 275 BGB |
BGH NJW 2008, 840 |
Vertretenmüssen und entschuldbarer Rechtsirrtum bei
nachträglicher Änderung der Rechtsprechung |
BGH NJW 2009, 681 |
(Bedingter) Vorsatz und (bewusste) Fahrlässigkeit; Begriff
der groben Fahrlässigkeit; Bezugspunkt des Verschuldens |
BGH NJW-RR 2011, 916 |
Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht im Falle der Unmöglichkeit
nach § 326 II S. 1 BGB: Begriff der "Verantwortlichkeit" des Gläubigers
(Risikoübernahme) |
BGH NJW 2014, 2183 |
Keine Zurechnung des Herstellerverschuldens
an den Verkäufer nach § 278 BGB |
BGH NJW 2015, 1296 |
Verzug (§ 286 BGB) und Vertretenmüssen (§ 286
IV BGB) bei Geldmangel: "Geld muss man haben" |
BGH v. 12.1.2017 -
III ZR 4/16 |
Beweislast für die Pflichtverletzung (§ 280 I
BGB) bei handlungsbezogenen Pflichten (Dienstvertrag); Beweislastverteilung
nach Gefahrenbereichen |

§ 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und
gleichgestellte Tatbestände
- Erfasste Unmöglichkeitstatbestände
- "Echte" Unmöglichkeit (§ 275 I BGB)
- Objektive und subjektive Unmöglichkeit
- Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
- Physische Unmöglichkeit
- Rechtliche Unmöglichkeit
- "Unechte" Unmöglichkeit (§ 275 II, III BGB)
- "Faktische" Unmöglichkeit (§ 275 II BGB)
- "Personale" Unmöglichkeit (§ 275 III BGB)
- Einredecharakter
- Abgrenzung zur Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
- Teilweise Unmöglichkeit
- Quantitative Teilunmöglichkeit
- Qualitative Teilunmöglichkeit
- Vorübergehende oder zweifelhafte Unmöglichkeit
- Absolutes Fixgeschäft
- Unzumutbare Ungewissheit
- Zweifelhafte Unmöglichkeit
- Vom Vertretenmüssen unabhängige Rechtsfolgen der Unmöglichkeit
- Befreiung von der Primärleistungspflicht - Leistungsgefahr (§ 275 BGB)
- Surrogat (§ 285 BGB)
- Schicksal der Gegenleistungspflicht - Preisgefahr (§ 326 BGB)
- Wegfall der Gegenleistungspflicht
- Fortbestehen der Gegenleistungspflicht
- Verantwortlichkeit des Gläubigers
- Annahmeverzug und mangelndes Vertretenmüssen des Schuldners
- Rückforderung erbrachter Gegenleistung (§§ 326 IV, 346 ff BGB)
- Rücktritts- und Minderungsrecht (§§ 326 I 2, 326 V, 441, 638 BGB)
- Praktische Bedeutung
- Qualitative Unmöglichkeit
- Teilunmöglichkeit
(s. auch § 327c VI, VII BGB)
- Zweifelhafte Unmöglichkeit
- Rücktrittsvoraussetzungen
- Vom Vertretenmüssen abhängige Rechtsfolgen der Unmöglichkeit: Schadensersatz wegen
Pflichtverletzung
- Leistungsbefreiung und Pflichtverletzung (§ 275 IV BGB)
- Schadensersatz statt der Leistung
- Anfängliche Leistungsbefreiung (§ 311a II BGB)
- Pflichtverletzung: Vorvertragliche Pflicht
- Vertretenmüssen
- Bezugspunkt
- Verschulden
- Garantieübernahme/Beschaffungsrisiko
- Inhalt des Schadensersatzanspruchs: Surrogations- oder Differenztheorie
- Nachträgliche Leistungsbefreiung (§§ 275 IV, 280 I, III, 283 BGB)
- Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen (§§ 280 I 2, 619a BGB)
- Bezugspunkt
- Verschulden
- Garantieübernahme
- Inhalt des Schadensersatzanspruchs: Surrogations- oder Differenztheorie
- Aufwendungsersatz (§ 284 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 22
Looschelders SAT §§ 21, 27 III, 28
Medicus/Lorenz SAT Rn. 403 ff
b) Speziell:
S. die Angaben zu § 7 sowie
S. Lorenz,
JuS 2022, 394 ff |
Grundwissen - Zivilrecht:
Unmöglichkeit – Voraussetzungen und unmittelbare Rechtsfolgen |
S. Lorenz,
JuS 2022, 802 ff |
Grundwissen - Zivilrecht:
Unmöglichkeit – Auswirkungen auf die Gegenleistung |
S. Lorenz JuS 2008, 673 |
Grundwissen Zivilrecht: Aufwendungsersatz (§ 284
BGB) |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 9 - 32, 58 - 66
d) Rechtsprechung:
BGHZ 83, 197 |
Gleichstellung
der vorübergehenden Unmöglichkeit mit der endgültigen Unmöglichkeit
(Embargo-Fall) |
BGH NJW 1988, 699 |
Unverhältnismäßige
Aufwendungen und Unmöglichkeit - "Modellfall" zu § 275 Abs. 2 BGB |
BGH NJW 2001, 2878 = JuS 2002, 82 (Emmerich) |
Abgrenzung von
Unmöglichkeit und Verspätung der Leistung |
BGH NJW 2002, 57 |
Vom Gläubiger zu
vertretende Unmöglichkeit: Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht,
Abzug ersparter Aufwendungen und Beweislast |
BGH NJW 2002, 595 |
Unmöglichkeit,
Vertretenmüssen und Risikoübernahme: "Tic Tac Toe" |
BGH NJW-RR 2011, 916 |
Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht im Falle der Unmöglichkeit
nach § 326 II S. 1 BGB: Begriff der "Verantwortlichkeit" des Gläubigers
(Risikoübernahme) |
BGH WM 2005, 1232 |
Subjektive Unmöglichkeit
(Unvermögen) bei u.U. vorübergehenden Leistungshindernissen; Gleichstellung
mit endgültiger Unmöglichkeit bei möglicher Vereitelung des Vertragszwecks
und der Unzumutbarkeit weiteren Abwartens |
BGH NJW-RR 2005, 1534
|
Schadensersatzpflicht bei Vereitelung eines
Vorkaufsrechts; Voraussetzungen der subjektiven Unmöglichkeit bei
Veräußerung der Sache an einen Dritten, Beweislast |
BGH NJW 2005, 3284 |
Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 II BGB bei Mangel der
Mietsache (§ 535 BGB); Voraussetzung der Unmöglichkeit der
(subjektiven) Mängelbeseitigung (§ 275 I BGB) |
BGH NJW
2005, 2848 |
Aufwendungsersatz nach § 284 BGB beim Kauf eines mangelhaften
Kfz: Begriff der Aufwendungen, Verhältnis zum
Verwendungsersatz nach Rücktritt (§ 347 BGB) sowie zum
Schadensersatz "neben" der Leistung |
BGH NJW 2006, 1960 |
Ausschuss des Rücktrittsrechts im Falle mangelhafter
Leistung nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB: Begriff der "unerheblichen"
Pflichtverletzung im Falle arglistiger Täuschung über einen
Sachmangel |
BGH NJW 2007, 2841 |
Haftung wegen nachträglichen Unvermögens beim Doppelverkauf;
Voraussetzungen der subjektiven Unmöglichkeit bei fehlender
Verfügungsmacht; Aufrechterhaltung des Kaufpreisanspruchs bei vom
Käufer zu vertretender Unmöglichkeit (§ 324 BGB a.F. = § 326 II 1
BGB n.F.) |
BGH NJW 2007, 3488 |
Erfüllung (§ 362 BGB) bei Verpflichtung gegenüber mehreren
Gläubigern; (vertragliche) Tilgungsbestimmung; Rechtsfolgen
der Unmöglichkeit bei teilbaren Leistungen;
Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht gem. § 326 II BGB |
BGH NJW 2007, 3777 |
"Vorübergehende" Unmöglichkeit und § 275 BGB; Abgrenzung der
Nichterfüllung zur Rechtsmängelhaftung bei Nichtverschaffung von
Eigentum; (keine) gesetzliche Garantiehaftung des Veräußerers für die
Eigentumsverschaffungspflicht |
BAG NZA 2005, 118 |
Voraussetzungen der leistungsbefreienden Unmöglichkeit nach § 275 I
BGB im Falle subjektiver Unmöglichkeit; Maßstab der
Leistungsbefreiung nach § 275 II: Gläubigeraufwand und
Schuldnerinteresse |
LG Rottweil NJW 2003, 3139 |
Rücktritt bei teilweiser
Unmöglichkeit – Erfordernis des Interessefortfalls (§ 326 Abs. 5 i.V.m.
§ 323 BGB) |
OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 |
Gleichstellung von
vorübergehender und endgültiger Unmöglichkeit bei Unzumutbarkeit weiteren
Abwartens |
OLG Koblenz
NJW 2008, 1679 |
Zahlungsanspruch für durchgeführte Operation bei nach § 613 S. 1 BGB
unzulässiger Substitution (vereinbarte Chefarztbehandlung);
Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) durch Zweckerreichung;
Rückzahlungsanspruch des Honorars gem. § 326 IV, 346 I BGB; (kein)
Wertersatzanspruch für für die erfolgreich durchgeführte Operation aus
§ 812 I S. 1 Alt. 1 BGB wg. § 814 BGB |
BGH NJW 2008, 3122 |
Normative Unmöglichkeit
(Leistungsverweigerungsrecht)
nach § 275 II BGB; Anwendbarkeit von § 275 II BGB auf gesetzliche
Schuldverhältnisse; Bedeutung des Vertretenmüssens bei der Frage
der Zumutbarkeit (§ 275 II S. 2 BGB) |
BGH NJW 2010, 1282 |
Minderung der Gegenleistung im Falle von Teilunmöglichkeit
(§§ 326 I S. 1 Halbs. 2, 441 BGB); Berechnungsmethode beim
Werkvertrag (Fortsetzung von
BGH NJW 2007,
3488). |
BGH NZG 2010, 1436 |
Zeitweilige (vorübergehende) Unmöglichkeit und
Verjährung |
BGH NJW 2011, 756 |
Wirksamkeit eines Vertrags über den Einsatz
"magischer Kräfte"
(Kartenlegen); objektive Unmöglichkeit (§ 275 I BGB);
Schicksal des Gegenleistungsanspruchs: Dispositiver
Charakter von § 326 I BGB |
BGH NJW
2013, 152 |
Subjektive (tatsächliche und
rechtliche) Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) bei der Pflicht
zur Registrierung einer bereits vergebenen Domain;
Unzumutbarkeit der Leistung analog §§ 275 II, III BGB
("gewinn.de") |





§ 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung
- Alternativität zwischen Unmöglichkeit und Verspätung
- Schuldnerverzug (§ 286 ff BGB)
- Bedeutung der Regelung
- Voraussetzungen des Verzugs
- Fällige und durchsetzbare Leistungspflicht -Bedeutung von Einreden
- Einrede aus § 214 I BGB
- Einrede aus § 320 BGB
- Einrede aus § 273 BGB
- Mahnung, Mahnungsersatz
- Mahnung
- Zweck, rechtl. Charakter
- Notwendiger Inhalt
- Zeitpunkt
- Mahnungsersatz (§ 286 I 2 BGB)
- Entbehrlichkeit
- Kalendermäßige Bestimmung (Nr. 1)
- Kalendermäßige Bestimmbarkeit (Nr. 2)
- Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (Nr. 3)
- Besondere Gründe (Nr. 4)
- 30-Tages-Regelung (§ 286 III BGB)
- Nichtleistung
- Vertretenmüssen (§ 286 IV BGB)
- Rechtsfolgen
- Fortbestand der Leistungspflicht
- Haftungsverschärfung und Zufallshaftung des Schuldners (§ 287 BGB)
- Verzugszinsen (§ 288 BGB)
- Berechnung
- Basiszinssatz (§ 247 BGB)
- Ersatz des Verzögerungsschaden (§ 280 I, II BGB)
- Rücktritt nach § 323 BGB (verschuldensunabhängig)
- Beendigung des Verzugs
- Leistungserbringung
- Stundung
- Erlöschen der Forderung
- Entstehung von Einreden
- Annahmeverzug des Gläubigers
- Gläubigerverzug - Annahmeverzug (§§ 293 ff BGB)
- Voraussetzungen
- Erfordernis der Mitwirkung des Gläubigers für die Leistungserbringung durch
den Schuldner
- Erfüllbarkeit (§ 271 BGB)
- Ordnungsgemäßes Angebot
- Tatsächliches Angebot (§ 294 BGB)
- Wörtliches Angebot (§ 295 BGB)
- Entbehrlichkeit des wörtlichen Angebots (§ 296 S. 1 BGB)
- Nichtannahme durch den Gläubiger, Verweigerung der Mitwirkung
- Irrelevanz des Verschuldens
- Unberechtigte Verweigerung der Zug um Zug geschuldeten Gegenleistung (§ 298,
§§ 320, 273 BGB)
- Kein Ausschluss des Annahmeverzugs
- Leistungsfähigkeit des Schuldners (§ 297 BGB)
- Vorübergehende Annahmeverhinderung (§ 299 BGB)
- Vertretenmüssen durch den Schuldner (§ 242 BGB)
- Rechtsfolgen
- Keine Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht
- Haftungsmilderung (§ 300 I BGB)
- Wegfall der Verzinsungspflicht und der Herausgabe fiktiver Nutzungen (§§ 301
f BGB)
- Recht zur Besitzaufgabe (§ 303 BGB)
- Erstattung der Mehraufwendungen (§ 304 BGB)
- Übergang der Leistungsgefahr bei Gattungsschulden (§§ 243 II, 300 II BGB)
- Übergang der Preisgefahr (Vergütungsgefahr) bei Unmöglichkeit (§ 326 II Alt.
2 BGB)
- Hinterlegungs- und Versteigerungsmöglichkeit, freihändiger Verkauf (§§ 372,
383 BGB, § 373 HGB)
- Verhältnis zum Schuldnerverzug: Schadensersatzpflicht des Gläubigers aus dem
Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs
- Rücktrittsrecht nach § 323 BGB
- Änderung der Vorschrift zum 12.6.2014 – europarechtlicher Hintergrund (Art.
18
Verbraucherrechte-RL 2011)
- Voraussetzungen
- Fällige und durchsetzbare Leistungspflicht
- Nichterfüllung oder Schlechterfüllung
- Fristsetzung nach/mit Fälligkeit
- Zweck
- Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 323 II BGB)
- Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (Nr. 1)
- Relatives Fixgeschäft (Nr. 2)
- Besondere Umstände im Falle nicht vertragsgemäßer Leistung (Nr. 3)
- Fruchtloser Fristablauf
- Rechtsfolgen
- Fortbestand der Leistungspflicht
- ius variandi des Gläubigers
- Möglichkeiten des Schuldners
- Rücktrittsrecht
- Vollständiges Ausbleiben der Leistung
- Teilleistung (§ 323 V 1 BGB)
- Mangelhafte Leistung (§ 323 V 2 BGB)
- Verhältnis zum Schadensersatzanspruch (§ 325 BGB)
- Schadensersatzansprüche
- Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB)
- Begriff, Abgrenzung
- Voraussetzungen
- Pflichtverletzung (§ 280 I 1 BGB)
- Zusätzliche Voraussetzungen (§§ 280 III, 281 BGB)
- Fällige und durchsetzbare Leistungspflicht
- Nichterfüllung oder Schlechterfüllung
- Fristsetzung (§ 281 II BGB) nach/mit Fälligkeit bzw. Abmahnung (§ 281 III
BGB)
- Zweck
- Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 281 II BGB)
- Fruchtloser Fristablauf
- Vertretenmüssen
- Vermutung (§ 280 I 2 BGB)
- Bezugspunkt
- ursprüngliche Nichtleistung
- unterbliebene Nachholung der Leistung
- Rechtsfolgen
- Fortbestand des Primärleistungsanspruchs
- ius variandi des Gläubigers (§ 281 IV BGB)
- Möglichkeiten des Schuldners
- Inhalt des Schadensersatzanspruchs (§ 281 I 3 BGB)
- Surrogationsmethode
- Differenzmethode
- "Kleiner" Schadensersatz
- "Großer" Schadensersatz (§ 281 I 2)
- Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB)
- Verhältnis zum Verzugsschaden
- Anspruch auf Aufwendungsersatz (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)
- Schadensersatz "neben der Leistung"
- Verzögerungsschaden (§§ 280 I, II, 286 BGB)
- Begriff, Abgrenzung zum "Mangelfolgeschaden"
- Pflichtverletzung (§ 280 I 1
BGB)
- Zusätzliche Voraussetzungen (§§ 280 II, 286 BGB)
- Vertretenmüssen
- Vermutung (§ 280 I 2 BGB)
- Bezugspunkt
- Sonstiger Schaden (§§ 280 I BGB)
- Begriff, Abgrenzung
- Pflichtverletzung, Kausalität
- Vertretenmüssen
- Vermutung (§ 280 I 2 BGB)
- Bezugspunkt
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 23
Looschelders SAT §§ 26, 27 I, 36
Medicus/Lorenz Rn. 461 ff; 486 ff, 504 ff, 544 ff
b) Speziell:
S. die Angaben zu § 7 sowie
Canaris
ZIP 2003, 321 |
Begriff und Tatbestand des
Verzögerungsschadens im neuen Leistungsstörungsrech^t |
Riehm JZ 2014, 2065 |
Irrungen und Wirrungen zur
Fristsetzung und ihrer Entbehrlichkeit |
Kohler Jura 2014, 872 |
§ 281 Abs. 4 BGB und das Ende des
Erfüllungsanspruchs |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 43 - 57
d) Rechtsprechung:
BGH NJW-RR 1997, 622 |
Zeitpunkt der Mahnung
(nicht vor Fälligkeit); Entbehrlichkeit der Mahnung bei "Selbstmahnung" |
BGH NJW 1999, 3115,
|
Schadensersatz beim Grundstückskauf; Mindestschaden |
BGH NJW 2001, 365 |
Verzug ohne Mahnung nach § 284 II BGB aF bei genehmigungsbedürftigem
Geschäft |
BGH NJW 2001, 2878 |
Abgrenzung von Unmöglichkeit und
Verzug (Fixgeschäft), Haftung nach § 326 BGB aF und
Entbehrlichkeit der Fristsetzung (Musikproduktionsvertrag) |
BGH NJW 2002, 3541 |
Abgrenzung von Unmöglichkeit und
Verspätung der Leistung bei Dauerschuldverhältnissen; Schicksal der
Gegenforderung bei Unmöglichkeit; keine Aufrechnung mit einredebehafteter
Forderung (§ 390 BGB); (keine) Einrede des nichterfüllten Vertrags im
Falle des Annahmeverzugs |
BGH NJW 2005, 1187 |
Fortbestand des Verzugs
bei Veräußerung der Mietsache, Haftung des Erwerbers für nach dem Erwerb
eingetretene Verzugsschäden |
BGH NJW 2005, 1772 |
Verzug bei
kalendermäßiger Bestimmung der Leistungszeit (§ 286 II Nr. 1 BGB) und
einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB |
BGH NJW 2006, 687 |
Voraussetzung des
Verzugs: Mahnung als geschäftsähnliche Handlung; keine Mahnung durch
vollmachtslosen Dritten; Verhältnis des Verspätungsschadens (jetzt: §§ 280
I, II, 286 BGB) zur Nebenpflichtverletzung (§§ 280 I, 241 II BGB) |
BGH NJW 2006, 1198 |
Einfluss des
Erfüllungsverlangens auf ein entstandenes Rücktrittsrecht: Keine
rechtsgestaltende Wirkung des Erfüllungsverlangens, kein Wegfall des
Rücktrittsrechts, keine erneutes Fristsetzungserfordernis; Maklerkosten und
Aufwendungsersatz nach § 284 BGB |
BGH NJW 2006, 1662 |
Verzugsschaden bei
Zession und Sicherungszession |
BGH NJW 2006, 2398 |
Anspruch auf
Verzugszinsen analog § 288 BGB bei
Anspruch
auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages |
BGH NJW 2006, 3271 |
Verzug des Schuldners bei Zuvielforderung des Gläubigers |
BGH NJW 2007, 1581 |
Fälligkeit und
Verzug: Vertragliche Zahlungsfristen als
Leistungszeitbestimmung nach § 271 Abs. 1 BGB; Abgrenzung von § 286
Abs 2 Nr. 1 (Kalendermäßige Bestimmung) und § 286 Abs. 2 Nr. 2
(Kalendermäßige Bestimmbarkeit); Anwendung von § 193 BGB auf
Fälligkeits- und Verzugsfristen (§ 286 Abs. 2 Nr. 2); Bedeutung
nachvertraglichen Verhaltens für die Vertragsauslegung |
BGH NJW-RR 2008, 210 |
Rechtsfolgen der
Erfüllungsverweigerung vor Fälligkeit
- kein Verzugs(folgen)eintritt |
BGH NJW 2008, 50 |
Anspruch auf Ersatz des
Verzögerungsschadens nach §§ 280 I, II, 286 BGB; Voraussetzungen des
Verzugs (§ 286 BGB): Keine
einseitige Bestimmung der Leistungszeit; Anforderungen an eine mit der
Rechnungsstellung verbundene "befristete Mahnung" im Verhältnis zu
Verbrauchern (Abgrenzung zur Einräumung eines Zahlungsziels); zeitliches
Zusammenfallen von fälligkeitsbegründender Handlung und Mahnung;
Voraussetzungen des Verzugs bei Entgeltforderungen nach § 286 III BGB |
BGH NJW 2009,
1068 |
Wertersatzanspruch nach
Rücktritt bei Weiterveräußerung des Gegenstandes (§ 346 II S.1 Nr. 1 BGB):
Bemessung des Wertersatzes an der vereinbarten Gegenleistung (§ 346 II S. 2
BGB) auch im Falle des Rücktritts wegen Zahlungsverzögerung |
BGH NJW-RR
2009, 667 |
Werklieferungsvertrag (§
651);
Anwendung von Kaufrecht; Voraussetzungen einer
ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S.v. §
323 II Nr. 2, 281 II Alt. 1 BGB |
BGH NJW
2009, 2674 |
Mangelbedingter Nutzungsausfall
als "einfacher" Schadensersatz
"neben der Leistung" nach §§ 437 Nr. 3 280 I BGB; Abgrenzung zum
Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung |
BGH NJW 2009,
3153 |
Anforderungen an eine Fristsetzung nach § 281 I (und § 323 I BGB) -
keine Angabe eines Endtermins |
BGH NJW
2010, 146 |
Rücktrittsausschuss nach § 323 V S. 1 bei
Teilleistungen: Erfordernis der Teilbarkeit
der (Gegen-)Leistung |
EuGH v.
3.4.2008 - Rs. C‑306/06 (Telekom) = NJW 2008, 1935 |
Verzugsbeendigung bei
Zahlungspflichten unter Unternehmern erst mit
Zahlungseingang, nicht bereits mit Vornahme der
Leistungshandlung; Richtlinienvorgaben |
BGH NJW 2010, 2200 |
Fristsetzungserfordernis
bei § 281 BGB: Inhaltliche Anforderungen an die Fristsetzung zur
Leistungserbringung; Unterscheidung zwischen dem Erfüllungsanspruch und dem
Nacherfüllungsanspruch im Werkvertragsrecht, maßgeblicher Zeitpunkt |
BGH NJW 2010, 2426 |
Verhältnis von Rücktritt und
Schadensersatz bei Rücktritt wegen Mangels: Abgrenzung der
Schadensarten; Nutzungsausfallschaden nach Rücktritt
(Ersatzfähigkeit des "rücktrittbedingten" Nutzungsausfalls):
Bestätigung von
BGH
NJW 2008, 911
= BGHZ 174, 290;
Schadensminderungspflicht; Vertretenmüssen
des Verkäufers und Zurechnung des
Verschuldens von Hilfspersonen |
BGH NJW 2010, 2502 |
Rücktritt nach § 323 BGB
bei Verletzung einer
Nebenleistungspflicht; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung nach §
323 II Nr. 3 BGB vertragsgefährdendem Verhalten; Abgrenzung zum Rücktritt
nach § 324 BGB |
BGH NJW 2010, 3085 |
Schadensersatz statt der
Leistung wegen unterlassener Mängelbeseitigung; Inhalt des Anspruchs;
Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer |
BGH NJW 2011, 2871 |
Vertragsschluss
an der Tankstelle, Tanken ohne Bezahlen,
Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung
(§§ 280 I, II, 286 BGB); Verzug (§ 286 BGB),
Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB |
NJW 2012, 3714 |
Rücktritt nach § 323
BGB; Fristsetzungserfordernis: Keine Fristsetzung "auf Vorrat" vor
Fälligkeit; Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 323 II Nr. 1 BGB:
Anforderungen an eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung;
Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 323 II Nr. 2 BGB bei feststehender
Fruchtlosigkeit einer Nachfrist; kein Rücktritt nach § 323 IV BGB nach dem
Zeitpunkt der Fälligkeit |
BGH NJW 2013, 1431 |
Schadensersatz statt der
Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB): Erfordernis eines fälligen und
einredefreien Anspruchs; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bei ernsthafter
und endgültiger Verweigerung der Nacherfüllung; Vertretenmüssen und
Rechtsirrtum: Zurechnung von Verschulden eines Rechtsberaters über § 278
BGB; Ausschluss des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung bei
Unerheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 281 I S. 3 BGB) |
BGH NJW 2013, 2959 |
Ersatzfähigkeit von
Kosten eines Deckungsgeschäfts als Schadensersatz statt der Leistung; keine
Erstattungsfähigkeit als Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§§
280 I, II, 286 BGB) |
BGH NJW 2014, 1374 |
Schadensersatz wegen
Verzögerung der Leistung (§§ 280 I, II, 286 BGB): Abstrakter Nutzungsausfall
im Fall des Verzugs mit der Übergabe einer Eigentumswohnung |
BGH NJW 2014, 3229 |
Rücktrittsausschluss
nach § 323 V S. 2 BGB: Maßstab für die Unerheblichkeit eines Sachmangels
i.S.v. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB |
BGH NJW 2015, 2564 |
Anforderungen an eine
Fristsetzung für Rücktritt (§ 323 I BGB) und Schadensersatz statt der
Leistung (§ 281 I S. 1 BGB); Nacherfüllung beim Stückkauf; maßgebliche
Pflichtverletzung für den Schadensersatz statt der Leistung bei einem
behebbaren Sachmangel |

§ 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von Nebenpflichten
(Schutz- und Obhutspflichten): Positive Forderungsverletzung und culpa in
contrahendo
- Überblick
- Bestehendes Schuldverhältnis
- Vorvertragliches Schuldverhältnis aus § 311 II, III BGB (culpa in
contrahendo)
- Vertragliche Schuldverhältnisse ("positive Forderungsverletzung")
- Nachvertragliches Schuldverhältnis (culpa post contractum finitum)
- Die Lehre vom "einheitlichen gesetzlichen Schutzpflichtverhältnis" ohne
primäre Leistungspflichten
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schutz- und Obhutspflichten
- Ausdrücklich geregelte Nebenpflichten
- Schutz- und Obhutspflichten (§ 241 II BGB)
- Ansprüche aus "positiver Forderungsverletzung" (§§ 280 I, 241 II
BGB)
- Rücktrittsrecht (§ 324 BGB)
- Gegenseitiger Vertrag
- Nebenpflichtverletzung (§ 241 II BGB)
- Unzumutbarkeit der Hauptleistung
- Schadensersatz
- Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 I BGB)
- Nebenpflichtverletzung (§ 241 II BGB)
- Vertretenmüssen
- Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 282 BGB)
- Nebenpflichtverletzung (§ 241 II BGB)
- Unzumutbarkeit der Hauptleistung
- Vertretenmüssen
- Ansprüche aus Verschulden bei der Vertragsanbahnung - culpa in
contrahendo (§§ 311 II, III, 241 II BGB)
- Historische Entwicklung
- Die "Entdeckung" durch Rudolf von Ihering
- Schwächen des Haftungsrechts
- Zurechnung des Gehilfenverhaltens (§ 278 vs. § 831BGB)
- Verjährung
- Beweislast für das Vertretenmüssen (§ 280 I 2 BGB)
- Ersatzfähigkeit bloßer primärer Vermögensschäden
- Die Kodifizierung der c.i.c. durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
2002
- Vorvertragliche Sonderverbindung (§ 311 II BGB)
- Abgrenzung zum "Jedermann-Verhältnis"
- Aufnahme von Vertragsverhandlungen (§ 311 II Nr. 1 BGB)
- Anbahnung eines Vertrages (§ 311 II Nr. 2 BGB)
- "Ähnliche geschäftliche Kontakte" (§ 311 II Nr. 3 BGB)
- Die Parteien
- Minderjährige
- Haftung Dritter (§ 311 III BGB)
- Inanspruchnahme besonderen Vertrauens
- Wirtschaftliches Eigeninteresse
- Schutz Dritter
- Pflichtenmaßstab (§ 241 II BGB), Fallgruppen
- Geschützte Rechtsgüter
- Allgemeine Schutzpflichten ("Deliktsähnliche" Fälle)
- Haftung für nicht zustandegekommene/unwirksame Verträge
- Schutz vor "unerwünschten Verträgen"
- Vertretenmüssen (§§ 280 I 2, 276 ff BGB)
- Eigenes Verhalten
- Zurechnung des Verhaltens von Hilfspersonen (§ 278 BGB)
- Rechtsfolgen (§ 280 I)
- Differenzhypothese (§ 249 I BGB)
- Verletzung von Schutzpflichten
- Nicht zustandegekommene/unwirksame Verträge
- Unerwünschte Verträge
- Konkurrenzprobleme
- c.i.c. und Irrtumsanfechtung ("fahrlässige Täuschung")
- c.i.c. und Gewährleistungsrecht
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 25
Looschelders SAT §§ 8, 25
Medicus/Lorenz SAT Rn. 517 ff, Rn. 527 ff
b) Speziell:
Lorenz JuS 2015, 398 |
Grundwissen Zivilrecht: Culpa in
contrahendo |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 67 - 73, 74 - 83
d) Rechtsprechung:
|
Soweit die folgenden
Entscheidungen das noch das vor dem 1.1.2002 geltende Recht betreffen, ist
die jeweilige Problematik auf das neue Recht übertragbar. Dieses hat die
bereits vorher geltenden ungeschriebenen Grundsätze der culpa in contrahendo
lediglich kodifiziert. |
RGZ 78, 239 |
Linoleumrollenfall |
RGZ 66, 289 |
Haftung aus pVV
(Pferdefutter-Fall) |
RGZ 104,265 |
Haftung aus c.i.c. bei
Nichtzustandekommen eines Vertrages wegen Totaldissenses
("Weinsteinsäure-Fall") |
BGHZ 60, 319 |
Haftung für fahrlässige
Falschangaben über mängelbegründende Eigenschaften, Konkurrenz §§ 459 ff BGB
a.F. (Sachmängelgewährleistung) zur c.i.c. ("Seegrundstück-Fall") |
BGHZ 66, 51 |
Gemüseblattfall
(Sorgfaltspflichten in der Vertragsanbahnung mit Schutzwirkung für Dritte) |
BGHZ 93, 23 ff |
Haftung aus pVV:
Haftungsmaßstab bei Verletzung einer Schutzpflicht ("Kartoffelpülpe-Fall) |
BGHZ 136, 102 |
Verhältnis der
mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche zu § 306 BGB sowie zur c.i.c. |
BGH NJW 1990, 1658 |
Haftung für fahrlässige
Falschangaben über den Kaufgegenstand beim Unternehmenskauf (Bierumsatz
einer Gaststätte), Konkurrenz der §§ 459 ff BGB a.F.
(Sachmängelgewährleistung) zur c.i.c. |
BGH NJW 1996, 1884 |
Treuwidriger Abbruch von
Vertragsverhandlungen bei formgebundenem Vertrag |
BGH NJW 1997, 1233 |
Eigenhaftung des
Vertreters/ Verhandlungsgehilfen aus c.i.c. |
BGH NJW 1998, 2900 f |
Schadensersatz aus
c.i.c. bei Abschuss eines ungünstigen Vertrags |
BGH NJW 1998, 2900 |
Schadensersatz aus
c.i.c. auf das Erfüllungsinteresse aus einem nicht abgeschlossenen Vertrag |
BGH NJW 2000, 1254 |
Voraussetzungen der
Sittenwidrigkeit nach § 138 I BGB bei überhöhten Preisen (Vergleichspreis
beim "wucherähnlichen Geschäft"); (keine) Aufklärungspflicht des Verkäufers
über den Wert der Kaufsache; Vertragsaufhebung aus c.i.c. bei schuldhaften
positiven Falschangaben über den Wert der Kaufsache (Sammlermünzen) |
BGH NJW 2000, 3642 |
Eigenhaftung des Maklers
für Falschangaben; Haftungsausfüllung |
BGH NJW 2001, 284 |
Wiederkaufsrecht zum
Verkehrswert und Aufklärungspflicht des Käufers über den Wert des verkauften
Gegenstands: Haftung aus culpa in contrahendo bei erkannter Fehleinschätzung
aufgrund eines besonderen Treueverhältnisses |
BGH NJW 2001, 360 |
Auskunfts- und
Testathaftung gegenüber Dritten: Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber
geprellten Anlegern eines Kapitalanlagemodells aus culpa in contrahendo;
Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung |
BGH NJW 2001, 436 |
Bürgerlich-rechtliche
Prospekthaftung (Bauträgermodell), Vertragsfreistellung im Wege des
Schadensersatzes für culpa in contrahendo, Erfordernis des Vermögensschadens |
BGH NJW 2001, 962 ff |
Haftung aus culpa in
contrahendo: Schutzzweck vorvertraglicher Aufklärungspflichten |
BGH NJW 2001, 1065 |
Haftung aus culpa in
contrahendo wegen Nichtaufklärung über Provisionszahlung an den
Verhandlungsgehilfen des Vertragspartners ("Schmiergeldzahlung") |
BGH NJW 2001, 2716 |
Haftung des scheinbaren
Vertragspartners aus culpa in contrahendo, Haftungsausfüllung |
BGH NJW 2002, 2774 |
Verhältnis von
Drohungsanfechtung (§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB); Anspruch
auf Vertragsaufhebung wegen Drohung aus culpa in contrahendo (jetzt:
§§ 280 I, 311 II, 241 II, 249 S. 1 BGB); Rechtswidrigkeit der Drohung |
BGH NJW-RR 2003, 1037 |
Verschulden bei
Vertragsschuss: Haftung Dritter aus c.i.c. und Einbeziehung Dritter in den
Schutzbereich des vorvertraglichen Pflichtenverhältnisses (§ 311 Abs. 3
BGB); Haftungsausfüllende Kausalität und Schutzzweck der verletzten Pflicht
bei Beratungsfehlern |
BGH NJW 2005, 1503 |
Haftung aus culpa in
contrahendo (jetzt: §§ 280 I, 311 II Nr. 2, 241 II BGB) bei Missbrauch
anvertrauter "Geschäftsideen" durch Benutzung eines von einem anderen
geplanten Domain-Namens ("Literaturhaus.de") |
BGH NJW-RR 2005, 1082 |
Anfechtung wegen
arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen; Irrelevanz des
Mitverschuldens des Getäuschten; keine schadensersatzrechtliche
Vertragsaufhebung wegen fahrlässiger Täuschung aus culpa in contrahendo (§§
280 I, 241 II, 311 II, 249 BGB) bei überwiegendem Mitverschulden des
Getäuschten |
BGH
NJW 2006, 845 |
Haftung aus § 280 Abs. 1 Satz 1, § 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 II
BGB (culpa in contrahendo) bei Verharmlosung des Vertragsrisikos;
schadensersatzrechtliche Vertragsaufhebung, Verhältnis zu § 123 BGB |
BGH NJW-RR 2006, 993 |
Anforderungen an den konkludenten Abschuss eines
selbständigen Auskunftsvertrags; Haftung eines Dritten (Verhandlungsführers)
aus culpa in contrahendo bei Inanspruchnahme von Eigenvertrauen (§ 311 III
S. 2 BGB n.F.) |
BGH NJW 2006, 2321 |
(Keine) Eigenhaftung des Reisebüros aus c.i.c. (§§ 311 III,
II, 241 II, 280 I BGB) in der Vertragsanbahnung des Reisevertrags mit dem
Veranstalter |
BGHZ
168, 35 |
Rechtsfolgen der Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I,
311 II, 241 II BGB) bei der Verletzung von Aufklärungspflichten: Kein
Kausalitätsnachweis bei "Minderung" durch c.i.c.; kein Anspruch auf
Abschuss/Anpassung eines Vertrages ohne Kausalitätsnachweis |
BGH NJW 2006, 2618 |
Aufklärungspflicht über die Tarifgestaltung bei der
Autovermietung ("Unfallersatztarif") und Haftung aus culpa in contrahendo
(§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB) |
BGH NJW 2007, 292 |
Schadensersatz bei der Verletzung von Rücksichtnahmepflichten
aus einem Schuldverhältnis (§§ 280 I, 241 II BGB) - positive
Forderungsverletzung |
BGH NJW 2007, 1362 |
Stillschweigender Auskunftsvertrag und Dritthaftung aus culpa in contrahendo
bei der Anlageberatung |
BGH NJW 2007, 1447 |
Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei Verstoß
gegen die Wahrheitspflicht ; Haftungsausfüllung ("Minderung" durch c.i.c.) -
"Unfallersatztarif" |
BGH NJW 2007, 3057 |
Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in
contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung
(§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) |
BGH NJW-RR 2008, 564 |
Schuldrechtlicher Anspruch auf Vertragsaufhebung aus culpa in
contrahendo bei vorvertraglichen Falschauskünften (§§ 280 I, 311 II, 241 II,
249 S. 1 BGB); Verhältnis zur Arglistanfechtung (keine analoge Anwendung von
§ 124 BGB); Kausalitätsvermutung; Verhältnis zum Gewährleistungsrecht (offen
gelassen) |
BGH NJW 2008, 1147 |
Schadensersatz bei unberechtigtem Nacherfüllungsverlangen im
Kaufrecht (§§ 280 I, 241 II BGB) |
BGH NJW 2008, 1307 =
BGHZ 174, 186 |
Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo):
Haftungsvoraussetzungen (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) und
Haftungsausfüllung, Beweislast; Teilvergütung bei fristloser Kündigung von
Dienstverträgen gem. §§ 627, 628 BGB |
BGH NJW 2009, 1262 =
BGHZ 179, 238 |
Pflichtverletzung (§ 241 II BGB) und Vertretenmüssen (§§ 280
I 2, 276 BGB) bei der unberechtigten außergerichtlichen Geltendmachung von
Forderungen und Gestaltungsrechten |
BGH NJW 2009, 142
und
BGH v. 16.2.2005 - XII ZR
216/02 |
Nebenpflichtverletzung nach § 241 II BGB beim Mietvertrag:
Beweislastverteilung für die objektive Pflichtverletzung nach § 280 Abs.
1 S. 1 BGB; Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte |
BGH NJW 2011, 139
|
Haftung für die Verletzung von Schutzpflichten (§§ 280 I, 241 II
BGB) auch bei einseitigen Rechtsgeschäften; Schutzwirkung für Dritte
Zurechnung von Mitverschulden des Gläubigers zu Lasten des Dritten
(§ 334 BGB) |
BGH NJW 2013,
3366 |
Haftung aus c.i.c. (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) für
schädigenden Eigengeschäfte eines selbständigen Handelsvertreters;
Einschränkung der Haftung nach dem Schutzzweck vorvertraglicher
Pflichten |
BGH v. 15.7.2016 - V
ZR 168/15 |
Schadensersatz wegen culpa in contrahendo (§ 280, 311 II, 241 II BGB)
bei vorvertraglichen Beratungsfehlern; Kausalitätsvermutung: kein
Erfordernis eines Entscheidungskonflikts (Aufgabe der bisherigen Rspr.) |
§ 12 Leistungsstörungen, Teil 6: Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313
BGB) und Kündigung (§ 314 BGB)
- Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
- Anwendbarkeit
- Vorrang des Allgemeinen Leistungsstörungsrechts
- Spezialgesetzliche Regelungen
- Begriff der Geschäftsgrundlage
- Erkennbares Ausgehen zumindest einer Partei von einem Umstand
- Subjektive und objektive Geschäftsgrundlage
- Grundlage des Vertragsentschlusses
- Keine anderweitige gesetzliche Risikozuweisung
- Wegfall Geschäftsgrundlage (§ 313 I BGB)
- Fehlen der Geschäftsgrundlage
- Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag
- Rechtsfolgen
- Vertragsanpassung
- Rücktrittsrecht
- Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (§ 314
BGB)
- Vorrangige Spezialregelungen, Auffangtatbestand
- Voraussetzungen
- Wichtiger Grund
- Interessenabwägung
- Abmahnung
- Ausschussfrist
- Rechtsfolgen
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 27
Looschelders SAT §§ 37, 39
Medicus/Lorenz SAT Rn. 560 ff, 655 ff
b) Speziell:
s. die Literaturangaben zu § 7 sowie
Rösler
JuS 2004, 1058; JuS 2005, 27; JuS 2005, 120 |
Grundfälle zur
Störung der Geschäftsgrundlage |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 7, 18, 101, 102 (Geschäftsgrundlage); Fall 71
(Kündigung)
d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1981, 1551 |
(Keine) Vertragsanpassung/Vertragsanfechtung wegen eines
"Kalkulationsirrtums" bei offengelegter Kalkulationsgrundlage,
Kalkulationsgrundlage als Geschäftsgrundlage des Vertrags? |
BGH NJW 1994, 515 |
Einstandspflicht für Gattungsschulden
nach § 279 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Leistungserschwerungen
("Wirtschaftliche Unmöglichkeit", s. auch
RGZ 57, 116
sowie
RGZ 99, 1 ff) |
BGH NJW 2005, 2069 |
Fehlen der Geschäftsgrundlage bei Abschluss eines
Behandlungsvertrages in der Annahme des Bestehens einer
Versicherungsdeckung |
BGH NJW-RR 2006, 1037 |
Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bei
Konkurrenztätigkeit nach Veräußerung eines GmbH-Anteils |
BGH NJW 2007, 1884 |
Voraussetzung der Vertragsanpassung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage
(§ 313 BGB); Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung |
BGH NJW 2008, 3282 |
Ausgleich "unbenannter Zuwendungen" bei nichtehelicher
Lebensgemeinschaft nach den Grundsätzen des Wegfalls der
Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB); Anforderungen an eine
Innengesellschaft zwischen den Lebenspartnern |
BGH NJW 2012, 373 |
Verhältnis von kaufrechtlicher Gewährleistung (§ 437 BGB) und Fehlen der
Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB); Rechtsfolgen des Fehlens der
Geschäftsgrundlage: Anspruch auf Vertragsanpassung; unmittelbare
Leistungsklage bei verweigerter Mitwirkung |
BGH NJW 2012, 53 |
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB;
Erfordernis der Abmahnung (§ 314 II BGB); Inhalt einer Abmahnung;
Entbehrlichkeit einer Abmahnung: Voraussetzungen einer ernsthaften
und endgültigen Erfüllungsverweigerung
|
BGH NJW 2013, 2021 |
Außerordentliche Kündigung nach §
314 BGB: Abgrenzung der Verantwortlichkeit für die
Leistungsstörung nach Risikosphären |
§ 13
Leistungsstörungen, Teil 7:
Allgemeines Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über
digitale Produkte
A.
EU-rechtlicher
Hintergrund: Umsetzung der Digitale Inhalte-Richtlinie zum 1.1.2022
B.
Anwendungsbereich (§ 327
BGB)
I.
Persönlicher
Anwendungsbereich
II.
Sachlicher
Anwendungsbereich
1.
Digitale Produkte
a)
Digitale Inhalte (§ 327
II S. 1 BGB)
b)
Digitale Dienstleistungen
(§ 327 II S. 2 BGB)
3.
Entgeltlichkeit; Daten
als Entgelt (§ 327 III BGB)
4.
Paketverträge (§ 327a I
BGB)
5.
Sachen mit digitalen
Produkten (§ 327a II BGB)
6.
Waren mit digitalen
Elementen (§ 327a III BGB): Verbrauchsgüterkaufrecht
C.
Bereitstellungspflicht (§
327b BGB)
D.
Rechte bei unterbliebener
Bereitstellung (§ 327c BGB)
I.
Vertragsbeendigung (§
327c I, III – VII BGB)
1.
Voraussetzungen
2.
Unterschiede zu § 323 BGB
3.
Vertragsbeendigung bei
Teilleistungsstörungen
4.
a)
Gesamtlösungsrecht bei
Paketverträgen (§ 327c VI BGB)
b)
Gesamtlösungsrecht bei
Verträgen über mit digitalen Produkten verbundenen Sachen (§ 327c VII
BGB)
II.
Schadensersatz statt der
Leistung
1.
Bei Unmöglichkeit der
Leistung (§ 327c II S. 3)
a)
Anfängliche Unmöglichkeit
(§ 311a II BGB)
b)
Nachträgliche
Unmöglichkeit (§§ 280 I, III, 283 BGB)
c)
2.
Bei Verzögerung der
Leistung (§ 327c II S. 1, 2, III S. 1 BGB)
III.
Schadensersatz wegen
Verzögerung der Leistung (§ 280 I, II, 286, 327c III S. 2 BGB)
IV.
Aufwendungsersatz (§§
327c II, 284 BGB)
V.
Kombinationsmöglichkeiten
(§ 327c IV S. 2 i.V.m. § 325 BGB)
§ 14 Rücktritts(folgen)recht, Beendigungs(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff BGB,
§§ 327o ff;§§ 357 ff BGB)
- Bedeutung des Regelungskomplexes
- Vertragliche Rücktrittsrechte
- Gesetzliche Rücktrittsrechte
- Rücktrittsrecht als zentraler verschuldensunabhängiger
Vertragslösungstatbestand im Leistungsstörungsrecht (§§ 323, 324, 326 V BGB)
- Auffangtatbestand bei Geschäftsgrundlagenstörungen (§ 313 III BGB)
- Fristsetzung nach Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB)
- Rechtsbehelf bei Sach- und Rechtsmängeln im Kaufrecht (§§ 437 Nr. 2, 440,
323, 326 V BGB) und Werkvertragsrecht (§§ 634 Nr. 3, 323, 326 V BGB)
- Zahlungsverzug im Verbraucherkreditvertrag (§ 503 II BGB)
- (Modifizierende) Verweisungen auf Rücktrittsregeln
- Rückerstattung erbrachter Leistungen bei Wegfall der Primärleistungspflicht
(§ 326 IV BGB)
- Rückgewähr erbrachter Teilleistungen bei Schadensersatz anstelle der
Leistung (§ 281 V BGB)
- Rückgewähr der mangelhaften Kaufsache/des mangelhaften Werks nach
Ersatzlieferung (§§ 439 IV, 635 IV BGB)
- Rückerstattung zuviel gezahlten Kaufpreises nach Minderung (§§ 441 IV, 638
IV BGB)
- Ausübung des Rücktrittsrechts
- Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)
- Fristsetzung des Rücktrittsgegners (§ 350 BGB)
- Rücktrittsfolgen
- Befreiungswirkung
- Rückerstattung empfangener Leistungen
- Nutzungsersatz
- Verwendungsersatz
- Rücktritt und Wertersatz: Gefahrtragung
- Verlagerung der Gefahrtragungsregelungen in die Wertersatzpflicht (§ 346 II
BGB)
- Privilegierungen (§ 346 III BGB)
- Haftung nach Ausübung des Rücktrittsrechts (§§ 346 IV, 280 ff BGB)
- Haftung bei Kenntnis der Rücktrittsvoraussetzungen
- Vertragsbeendigungsrecht
I.
Anwendungsbereich
II.
Weitgehende Parallele zu §§ 346 ff BGB
III.
Ausübung: Beendigungserklärung (§ 327o I BGB)
IV
Beendigungsfolgen
1.
Befreiungswirkung (§ 327o II S. 2 BGB)
2.
Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers (§ 327o II S. 1, IV i.V.m. § 327n
IV S. 2 - 5 BGB)
3.
Rücksendung körperlicher Datenträger (§ 327o V BGB)
4.
Nutzungsverbot und Unterbindung der Nutzung (§ 327p BGB)
E. Rückabwicklung nach Ausübung verbraucherschützender Widerrufsrechte
(§§ 357 ff BGB)
- Neuregelung zum 13.6.2014 in Umsetzung der
Verbraucherrechte-RL 2011
- Grundtatbestand (§ 355 III BGB)
- Rückgewährpflicht (§ 355 III 1 BGB)
- Fälligkeit (§ 355 III 2 BGB)
- Fristwahrung durch Absendung
- Transportgefahr
- Rückabwicklung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
und Fernabsatzverträgen (§ 357 BGB)
- Fälligkeit (§ 357 I BGB)
- Lieferungskosten und Rücksendekosten (§ 357 II,
IV BGB)
- Werersatzpflicht
- Wertverlust durch Gebrauch
- Wertersatz bei Verträgen über Dienstleistungen
- Höhe des Werersatzes
- Keine weiteren Ansprüche, einseitig zwingender
Charakter (§ 361 I BGB)
- Haftung des Verbrauchers aus §§ 280 I, 241 II BGB
- Rückabwicklung bei Verträgen über Finanzdienstleistungen (§ 375a BGB)
- Rückabwicklung beim Time-sharing (§ 357b BGB)
- Rückabwicklung bei Ratenlieferungsverträgen (§ 357c BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 18
Looschelders SAT §§ 40, 41
Medicus/Lorenz SAT Rn. 593 ff
b) Speziell:
s. die Literaturangaben zu § 7 sowie
Lorenz
JuS 2011, 871 |
Grundwissen Zivilrecht: Rechtsfolgen von Rücktritt
und Widerruf (betr. Widerrufsfolgen veraltet). |
Faust JuS 2009, 481 |
Haftung bei Störungen im Rückgewährschuldverhältnis |
Förster JA 2014, 721 |
Die Umsetzung der
Verbraucherrechterichtlinie in § 312 ff. BGB |
Schärtl JuS 2014, 577 |
Der verbraucherschützende Widerruf
bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und
Fernabsatzverträgen |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 121 - 136 (Rücktrittsfolgen), 137 - 140
(Widerrufsfolgen)
Henne/Zeller JuS 2006, 891 ff: Übungsklausur - Bürgerliches
Recht: Rechtsfolgen der Privilegierung des § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei
Benutzung einer mangelhaften Sache trotz Rücktrittsabsicht
d) Rechtsprechung:
BGH
NJW 2009, 63 | Inhalt der Rückgewährpflicht
nach Rücktritt (§ 346 I BGB), Voraussetzungen der Wertersatzpflicht
nach § 346 II BGB: Pflicht zur Beseitigung von Belastungen des
zurückzugewährenden Gegenstandes, Unmöglichkeit der Rückgewähr als
ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung von § 346 II BGB |
BGH NJW 2009, 1068 |
Wertersatzanspruch nach Rücktritt bei Weiterveräußerung des Gegenstandes
(§ 346 II S.1 Nr. 1 BGB): Bemessung des Wertersatzes an der vereinbarten
Gegenleistung (§ 346 II S. 2 BGB) auch im Falle des Rücktritts wegen
Zahlungsverzögerung |
BGH NJW 2011, 56 |
Ersatzansprüche des Unternehmers für Wertminderung nach
Ausübung eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts - keine
Ersatzpflicht durch prüfungsbedingte Wertminderung
(Wasserbett) |
BGH NJW 2011,
3085 |
Wertersatz beim Rücktritt (hier: vom Werkvertrag): Höhe des
Wertersatzes (§ 346 II 2 BGB) bei mangelhafter Leistung,
analoge Anwendung der Minderungsberechnung (§ 638 III BGB)
|
BGH NJW 2015, 1748 |
Befreiung des Käufers von der Herausgabe- und
Wertersatzpflicht nach Rücktritt gem. § 346 III S. 1 Nr. 3 BGB
("Zurückspringen der Gefahr"); Herausgabe
einer verbliebenden Bereicherung nach § 346 III S. 2 BGB; Anwendbarkeit von § 285 BGB im Rahmen von § 346 II Nr. 3 BGB
(offen gelassen) |
BGH v. 12.10.2016
- VIII ZR 55/15 |
Ersatzansprüche des Unternehmers für Wertminderung nach Ausübung eines
verbraucherschützenden Widerrufsrechts - Ersatzpflicht nach Einbau
(Katalysator) |

§ 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
- Überblick
- Abtretung (§§ 398 - 413 BGB)
- Schuldübernahme
- Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 - 418 BGB)
- Schuldbeitritt
- Vertragsübernahme
- Vertrag zugunsten Dritter
- Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
- Abtretung (Zession), §§ 398 ff BGB
- Abtretung als Verfügungsgeschäft, Abstraktionsprinzip; Terminologie
- Formfreie Einigung zwischen Altgläubiger und Neugläubiger (§ 398 BGB)
- Gegenstand der Abtretung, Bestimmbarkeitserfordernis
- Forderungen (§ 398 BGB)
- Andere Rechte (§ 413 BGB)
- Tatsächliches Bestehen (Entstehen) der Forderung
- Ausschuss des Gutglaubenserwerbs
- Mehrfachabtretung, Prioritätsprinzip
- Grenzen der Privatautonomie
- Ausschluss bei Inhaltsänderung (§ 399 Alt 1 BGB)
- Unpfändbarkeit (§ 400 BGB) - §§ 850 ff ZPO
- Privatautonome Grenzen: Abtretungsausschluss und -beschränkung (§ 399 Alt. 2
BGB, § 354a HGB)
- Rechtsfolgen
- Übergang der Forderung auf den Gläubiger (§ 398 S. 2 BGB)
- Sicherheiten
- Akzessorische Sicherheiten (§ 401 Abs. 1 BGB)
- Nicht akzessorische Sicherheiten
- Nebenrechte
- Selbständige Nebenrechte
- Unselbständige Nebenrechte
- Schutz des Schuldners - Schlechterstellungsverbot
- Erhalt von Einwendungen und Einreden, § 404 BGB
- Erhalt der Aufrechnungsmöglichkeit, § 406 BGB
- Befreiende Leistung an den Zedenten, §§ 407, 408 BGB
- Schutz des gutgläubigen Zessionars
- Ausstellung eines Schuldscheins, § 405 BGB
- Abtretungsanzeige oder -urkunde, § 409 BGB
- Besonderheiten der Sicherungszession
- Terminologie
- Verpflichtungsgeschäft: Sicherungsvertrag
- (Eigennütziges) Treuhandverhältnis mit überschießender Rechtsmacht
- Stille und offene Zession, Einzugsermächtigung
- Hauptprobleme: Übersicherung, Nichtigkeit wegen Knebelung (§ 138 BGB) und
Bestimmbarkeit (Globalzession)
- Gesetzlicher Forderungsübergang - cessio legis (§ 412 BGB)
- Schuldübernahme
- Befreiende (privative) Schuldübernahme, §§ 414 ff BGB
- Voraussetzungen
- Rechtsfolgen
- Kumulative Schuldübernahme (Schuldbeitritt, Schuldmitübernahme)
- Voraussetzungen, Abgrenzung zur Bürgschaft
- Rechtsfolgen
- Vertragsübernahme
- Voraussetzungen
- Rechtsfolgen
- Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff BGB
- Grundlagen
- Abgrenzung zur Stellvertretung
- Die Beteiligten und ihre Rechtsverhältnisse
- Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter; Abgrenzung zur
Erfüllungsübernahme
- Rechtsstellung des Dritten beim echten Vertrag zugunsten Dritter
- Direktes Forderungsrecht
- Einwendungserhalt
- Rechtsstellung des Versprechensempfängers
- Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
- Funktion und dogmatische Grundlage
- Schadenshäufung und Schadensverlagerung: Abgrenzung zur
Drittschadensliquidation
- Voraussetzungen des Drittschutzes
- Rechtsfolge
- Vorverlagerung in das Vertragsanbahnungsverhältnis (§ 311 III BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 32-35
Looschelders SAT § 9, 51 - 53
Medicus/Lorenz SAT Rn. 777 ff
b) Speziell:
Ahcin/Armbrüster
JuS 2000, 450 ff; 546ff; 658 ff; 768 ff |
Grundfälle
zum Zessionsrecht |
S. Lorenz
JuS 2009, 891 |
Grundwissen Zivilrecht: Abtretung |
Haertlein JuS 2007, 1073 ff |
Die Rechtsstellung des Schuldners einer abgetretenen
Forderung |
Wagner JuS 1997,
690 |
Form und Beschränkung
der Vertragsübernahme sowie der Einwilligung hierzu |
Emmerich JuS
1998, 495 |
Die Anfechtung der
Vertragsübernahme (Erläuterung von
BGH NJW 1998, 531) |
Strauch JuS 1982,
823 |
Verträge mit
Drittschutzwirkung. |
Assmann JuS 1986,
885 |
Grundfälle zum Vertrag
mit Schutzwirkung für Dritte |
Grigolet/Herresthal
Jura 2002, 393 ff |
Die Schuldübernahme |
Grigoleit/Herresthal Jura 2002,
825 ff |
Der Schuldbeitritt |
Zenner NJW 2009, 1030 |
Der Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritte - Ein
Institut im Lichte seiner Rechtsgrundlage |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 157 - 168 (Zession); 169 - 172 (Schuld- und
Vertragsübernahme); 108 - 114 (Vertrag zugunsten Dritter); 89 - 94 (Vertrag
mit Schutzwirkung für Dritte)
d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1998, 531 f |
Anfechtung
der Vertragsübernahme, Einheitstheorie |
BGHZ 93, 271 |
Vertrag des
Reiseveranstalters mit der Fluggesellschaft als Vertrag zug. des Reisenden,
Verzicht auf Einwendungserhalt nach § 334 BGB |
BGHZ 66, 51 |
"Gemüseblattfall"
(Sorgfaltspflichten in der Vertragsanbahnung mit Schutzwirkung für Dritte) |
BGH JZ 1962, 570 |
Erstreckung eines
Haftungsausschlusses auf Dritte |
BGHZ 127, 378 = NJW1995, 392 ff und BGH NJW1998, 1059 |
Vertrag mit
Schutzwirkung für Dritte, Einwand des Mitverschulden des Vertragspartners
(Haftung des Sachverständigen bei vom Verkäufer arglistig herbeigeführter
Unrichtigkeit eines Wertgutachtens) WICHTIG UND LEHRREICH !! |
BGH NJW 1995, 1282 = BGHZ 128, 371 ff |
Verzugsschaden bei
Zession; Drittschadensliquidation |
BGH NJW 2000, 276 |
Bestimmbarkeitserfordernis bei der Abtretung zukünftiger Forderungen |
BGHZ 33, 247 = JZ 1961 m.Anm. Lorenz |
Einwand des
Mitverschuldens des Vertragspartners beim Vertrag mit Schutzwirkung für
Dritte |
BGH JZ 1962, 570 |
Erstreckung eines
Haftungsausschlusses auf Dritte ("Wachmann"-Fall) |
BGHZ 133, 36 |
Abgrenzung von
Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte bei
falscher Bankauskunft |
BGHZ 133, 168 sowie
BGH NJW 2013, 1002 |
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und
Schutzbedürftigkeit des Dritten |
BGH NJW 1993, 655 |
Vertrag mit
Schutzwirkung für Dritte und Drittschadensliquidation |
BGH
NJW 1998, 896 |
Abtretbarkeit von selbständigen und unselbständigen
Gestaltungsrechten, Ermächtigung zur Ausübung eines
Gestaltungsrechts im eigenen Namen nach § 185 BGB; Voraussetzungen einer
Umdeutung (§ 140 BGB) |
BGH NJW 2000, 575 |
Schuldbeitritt als
unselbständiges Sicherungsrecht analog § 401 BGB. |
BGH NJW
2002, 3625 |
Gutachtervertrag
als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte - Voraussetzungen und
Kausalitätserfordernis bei der Haftung |
BGH NJW 2003, 1182 |
Schuldnerschutz bei der Zession: Erhaltung der
Aufrechnungsmöglichkeit bei Zwischenzeitlicher Sicherungsabtretung der
Aktivforderung (Begriff des "Erwerbs" i.S.v. § 406 Halbs. 2 BGB) |
BGH NJW 2003, 2987 |
Abtretung von Forderungen: Voraussetzungen des
Abtretungsausschlusses nach § 399 Alt. 1 BGB, (kein) Abtretungsausschuss
nach § 399 BGB bei Mietforderungen |
BGH
NJW-RR 2004, 1135 |
(Keine) Vollstreckungsgegenklage nach § 767 Abs. 1 ZPO bei Einwendungen
gegen den Titel als solchen (Unbestimmtheit des Gläubigers, Abgrenzung zu § 732
ZPO); Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB) im Falle einer
vormerkungswidrigen Verfügung; Erhalt der Einrede des nichterfüllten Vertrags
bei Zession (§ 404 BGB) |
BGH NJW-RR 2004, 656 |
Voraussetzungen der
Schuldbefreiung durch Hinterlegung (§ 372 S. 2 BGB) - Verhältnis zur
befreienden Zahlung an den Scheinzessionar nach § 409 I BGB |
BGH NJW 2005, 1192 |
Konkurrenz von zeitlich
nachfolgenden Globalzessionen an Bank und Vermieter von Baumaschinen -
Prioritätsprinzip bei der Abtretung zukünftiger Forderungen und
Sittenwidrigkeit von Globalzessionen |
BGH NJW 2004, 3035 |
Haftung eines
Wertgutachters aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und aus § 826 BGB |
BGH NJW 2005, 980 |
Vertrag zugunsten
Dritter (§ 328 BGB) und Verfügungsberechtigung bei Anlegung eines Sparkontos
auf den Namen eines Dritten |
BGH NJW 2005, 2069 |
Behandlungsvertrag für
ein gemeinsames Kind als echter Vertrag zugunsten Dritter |
BGH
NJW-RR 2004, 956 |
Anforderungen an eine
Vertragsübernahme bzw. einen Schuldbeitritt bei Zahlung des Auftraggebers an
einen Subunternehmer |
BGH NJW-RR 2005, 958 |
Vertragsübernahme durch
Vertrag zwischen den bisherigen Parteien und Zustimmung des Übernehmers |
BGH NJW
2005, 2620 |
Konkludenter Vertragsbeitritt, Zustimmungserfordernis der
verbleibenden Vertragspartei, Rechtsfolgen fehlenden Erklärungsbewusstseins |
BGH NJW
2006, 687 |
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; Voraussetzung des
Verzugs: Mahnung als geschäftsähnliche Handlung; keine Mahnung durch
vollmachtslosen Dritten; Verhältnis des Verspätungsschadens (jetzt: §§ 280
I, II, 286 BGB) zur Nebenpflichtverletzung (§§ 280 I, 241 II BGB) |
BGH NJW
2006, 1662 |
Verzugsschaden bei Zession und Sicherungszession;
Drittschadensliquidation |
BGH NJW 2007, 989 |
Arztvertrag über empfängnisverhütende Maßnahmen als Vertrag mit
Schutzwirkung für Dritte (Unterhaltsschaden des nichtehelichen
Partners); "Kind als Schaden", Einfluss der späteren Lebensplanung auf
die Schadenshöhe |
BGH NJW-RR 2008, 683 |
Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB): Bestimmbarkeit des
Drittbegünstigten ausreichend |
BGH WM 2009, 1128 |
Haftungsvoraussetzungen beim Vertrag mit Schutzwirkung für
Dritte; Abgrenzung zur Drittschadensliquidation (unrichtiges
Testat eines Wirtschaftsprüfers) |
BGH NJW 2010, 64 |
Kein Erlass (§ 397 BGB) durch Vertrag zugunsten Dritter |
BGH NJW 2010, 2950 |
Reisevertrag als Vertrag zugunsten Dritter in
Bezug auf Mitreisende; Geltendmachung von (Sekundär-)Ansprüchen durch den
Versprechensempfänger (§ 335 BGB); Rügefrist des § 651g I BGB; Rüge als
geschäftsähnliche Handlung: Analoge Anwendung der Regelungen über
Willenserklärung; Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einseitigen
Rechtsgeschäften (§ 180 BGB); Rückwirkung der Genehmigung (§ 184
BGB); Voraussetzungen einer konkludenten Genehmigung |
BGH NJW 2011, 139 |
Schutzwirkung für Dritte
auch bei einseitigen
Rechtsgeschäften; Zurechnung von Mitverschulden des Gläubigers zu
Lasten des Dritten (§ 334 BGB) |
BGH NJW-RR 2012,
741 |
Voraussetzungen einer befreienden Schuldübernahme (§ 414 BGB);
Befreiungswille; Offenkundigkeit der Stellvertretung,
unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft |
BGH NJW 2014, 2577 |
Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte: Erfordernis der
Schutzbedürftigkeit; Art. 34 S. 1 GG als Fall einer gesetzlichen
befreienden Schuldbernahme |
BGH v. 22.10.2015 - IX ZR 171/14 |
Gutglaubensschutz bei der Zession bei
mehrfacher Abtretung (§ 408 BGB); Bereicherungsausgleich nach § 816 II BGB |
AG Frankfurt/Main BB
2007, 113 |
Vinkulierung von WM-Tickets: Werkvertrag und vereinbarter
Abtretungsausschluss, AGB-Kontrolle |
BGH v. 21.7.2016 - IX ZR 252/15
|
Voraussetzungen der Schutzwirkungen eines
Anwaltsvertrags zugunsten Dritter (hier: Keine Schutzwirkung zug. des
Vertreters des Mandanten - Fall Mappus) |
BGH v. 17.11.2016
- III ZR 139/14 |
Voraussetzungen des Vertrags mit
Schutzwirkung für Dritte |
§ 16 Gläubiger- und Schuldnermehrheiten
- Schuldnermehrheit (§§ 420 ff BGB)
- Teilschuld, § 420 BGB
- Gesamtschuld, § 421 BGB
- Charakteristik und praktische Bedeutung
- Voraussetzungen
- Haftung im Außenverhältnis
- Gesamt- und Einzelwirkung (§§ 422 ff BGB)
- Haftung im Innenverhältnis (§ 426 BGB)
- Anspruchsgrundlagen
- Haftungsverteilung
- Stellung der übrigen Gesamtschuldner
- Gestörte Gesamtschuld
- Gemeinschaftliche Schuld ("Gesamthandsschuld")
- Gläubigermehrheit (§§ 429 ff BGB)
- Praktische Bedeutung
- Gesetzliche Typen
- Teilgläubigerschaft (§ 420 BGB)
- Gesamtgläubigerschaft (§§ 428 ff BGB)
- Mitgläubigerschaft (§ 432 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT §§ 36-38
Looschelders SAT § 54
Medicus/Lorenz SAT Rn. 875 ff
b) Speziell:
Preißer
JuS 1987, 208 |
Grundfälle
zur Gesamtschuld im Privatrecht |
Schwab JuS 1991,
18 |
Neues zum gestörten
Gesamtschuldnerausgleich |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 173 - 181
d) Rechtsprechung:
BGHZ 103, 338 |
Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters und gestörte Gesamtschuld |
BGHZ 155, 205 |
Haftungsminderung bei "gestörter Gesamtschuld" |
BGH NJW 1996, 2023 |
Kein
Gesamtschuldnerausgleich zwischen "Erstschädiger" und "Zweitschädiger" bei
Vorliegen einer Haftungseinheit |
BGH NJW 2004, 2892 |
Keine
("gestörte") Gesamtschuld bei Eingreifen der Haftungsmilderung des § 1664
BGB (Bestätigung von
BGHZ 103, 338) |
BGH NJW 2005, 2779 |
Miterben als Gesamthandsgläubiger (§ 2039 BGB) |
BGH NJW 2007, 438 |
Vertragliche Begründung von
Gesamtgläubigerschaft
durch AGB |
BGH NJW-RR 2008, 176 |
Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und
Bauunternehmer bei Baumängeln; Einschränkung der Inanspruchnahme von
Gesamtschuldnern nach § 242 BGB |
BGH NJW 2010, 60 |
Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern nach §
426 I BGB: Zeitpunkt des Entstehens und Verjährung |
BGH NJW 2010, 62
|
Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners nach § 426 I BGB: Selbständigkeit
des Anspruchs, Verjährung, (kein) Einfluss der Verjährung des Anspruchs
des Gläubigers gegen den Ausgleichspflichtigen Gesamtschuldner, keine
Einredeerstreckung, keine "gestörte Gesamtschuld" bei Verjährenlassen
durch den Gläubiger; Abgrenzung zum übergegangenen Anspruch aus § 426 II
BGB |
BGH NJW 2012, 1071 |
Haftung für falsches (tierärztliches) Gutachten
aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB (Werkvertrag);
gesamtschuldnerische Haftung
mit dem Verkäufer; (beschränkte) Gesamtwirkung eines
Vergleichs (§ 423 BGB) |
§ 17 Der Inhalt von Schadensersatzansprüchen (Schadensersatzrecht)
- Grundsätze
- Unterscheidung Haftungsbegründung/Haftungsausfüllung
- Totalreparation
- Naturalherstellung (Restitution)
- Wertersatz (Kompensation)
- Immaterielle Schäden
- Mitverschulden
- Mitverschulden bei der Schadensbegründung, § 254 Abs. 1 BGB
- Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, § 254 Abs. 2 S. 1 BGB
- Zurechnung des Mitverschuldens Dritter
- Haftungsausfüllende Kausalität
- Differenzhypothese
- Einschränkungen (normative Korrekturen)
- Vorteilsausgleichung
- Voraussetzungen
- Durchführung
- Fallgruppen
- Adäquanztheorie
- Schutzbereich der Norm, Rechtswidrigkeitszusammenhang
- hypothetische Kausalität
- Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten
- Vorsorgeaufwendungen
- Drittschadensliqudation
- Grundsatz: Das Gläubigerinteresse
- Zufällige Schadensverlagerung, Abgrenzung vom Vertrag mit Schutzwirkung für
Dritte
- Fallgruppen
- Obligatorische Gefahrenentlastung
- Obhutsfälle
- Mittelbare Stellvertretung/Treuhand
- Umfang des Schadensersatzes
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Brox/Walker SAT § 31
Looschelders SAT §§ 43 - 50
Medicus/Lorenz SAT Rn. 664 ff
b) Speziell:
Benicke,
JuS 1994, 1004 |
Geldersatz
wegen Unverhältnismäßigkeit der Restitutionsaufwendungen (Erläuterung von
BGH NJW 1993, 3321) |
Zwirlein JuS 2013, 487
|
Rechtsprechung zur Ersatzfähigkeit des abstrakten Nutzungsausfalls
|
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR I Fälle 182 - 211
Armbrüster; Grundfälle zum Schadensrecht, JuS 2007, 411 ff
d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1968, 2287 |
Haftungsausfüllende Kausalität und Schutzzweck der Norm |
BGHZ 97, 14 |
Anspruch auf Ersatz fiktiver Operationskosten? |
BGH NJW 1991, 2340 |
Besuchskosten naher Angehöriger als Vermögensschaden des Verletzten? |
BGH NJW 1993, 3321 |
Integritätsinteresse und Wertersatz: Vorrang der Naturalrestitution |
BGHZ 115, 364 |
Restitution und Kompensation: Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung bei
Beschädigung von KfZ |
BGH
NJW 2000, 800 |
Ersetzungsbefugnis des Geschädigten nach § 249 S. 2 BGB und
Schadensminderungspflicht; nachträgliche objektive Klagehäufung als
Klageänderung, Voraussetzungen der Sachdienlichkeit einer Klageänderung (§
263 ZPO) |
BGH
NJW 2000, 1782 |
"Kind als Schaden", Ausrichtung des vertraglichen Schadensersatzes am
Schutzzweck des Vertrages |
BGH NJW 2001, 1274 |
Differenzhypothese und " normativer" Schadensbegriff (Vorteilsausgleichung) |
BGH
NJW 2001, 2250 |
Grundsatz der Naturalrestitution: Anspruch auf Ersatz der
Reparaturkosten nach § 249 S. 2 BGB bei Veräußerung des beschädigten
Gegenstands unter Abtretung von Ersatzansprüchen (Änderung der Rspr.) |
BGH
NJW 2002, 504 |
Haftung des Erstschädigers für Dauerschaden durch Zweitschädigung, Haftung
des Zweitschädigers bei vorgeschädigtem Opfer (Haftungsausfüllende
Kausalität und Zurechnungszusammenhang) |
BGH NJW 2002, 2553 |
Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden: Beweiserleichterung des §
252 BGB, (keine) Warnobliegenheit nach § 254 II 1 BGB |
BGH
NJW 2002, 2636 |
"Kind als Schaden": Haftung des
Arztes für den Unterhaltsaufwand bei Vereitelung eines indizierten
Schwangerschaftsabbruchs; Unterhaltsschaden und Schutzzweck der ärztlichen
Diagnosepflicht bei medizinischer Indikation |
BGH NJW 2004, 1943 |
Wirtschaftlicher Totalschaden, Ersatzbeschaffung und Ersatzfähigkeit der
Umsatzsteuer nach neuem Schadensrecht: Abgrenzung von § 249 BGB und § 251
BGB |
BGH NJW 2005, 51 |
Schadensersatz in Geld nach § 249 S. 2 BGB: Erforderlichkeitsgrenze;
Abgrenzung Leistung an Erfüllungs statt (Ersetzungsbefugnis) und
Forderungskauf |
BGH NJW 2005, 215 |
Höhe des immateriellen Schadensersatzes ("Schmerzensgeld") bei Verletzung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Intensität der Verletzung,
Genugtuungs- und Präventionsfunktion als maßgebliche Faktoren; Abgrenzung
zur Strafe (Art. 103 Abs. 3 GG) |
BGH NJW 2005, 1108 |
Naturalrestitution und Wertinteresse; Bereicherungsverbot im Schadensrecht:
Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert eines
Kfz bei nicht fachgerechter Reparatur |
BGH NJW 2005, 1110 |
Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert eines
Kfz bei nicht fachgerechter Reparatur |
BGH NJW 2007, 2917 |
"Wirtschaftlicher Totalschaden":
Keine Verpflichtung des Schädigers zum Ersatz der Reparaturkosten bei
Übersteigen des Wiederbeschaffungswertes um 130 % auch bei Vornahme
einer Teilreparatur im Rahmen dieser Grenze |
BGHZ 173, 182 |
Zurechnung des Mitverschuldens
von Hilfspersonen über § 254 BGB im Rahmen von § 823 BGB; Zurechnung
der Betriebsgefahr nach § 254 BGB im Rahmen der deliktischen Haftung
|
BGH NJW-RR 2009, 1030 |
Ersatz fiktiver Reparaturkosten (§ 249 II BGB) auch bei späterer
Zerstörung des beschädigten Gegenstandes durch einen Dritten;
schadensrechtliche Vorteilsausgleichung |
BGH NZV 2010, 189 |
Anrechnung der Betriebsgefahr
(§ 7 StVG) nach § 254 I BGB
bei einem Verkehrsunfall; Schadensminderungsobliegenheiten
beim Zessionar einer Schadensersatzforderung analog §
254 II BGB |
BGH NJW 2010, 3085 |
Schadensersatz statt der
Leistung wegen unterlassener Mängelbeseitigung; Inhalt des
Anspruchs; Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer |
BGH NJW 2011, 1962 |
Keine Haftung des
täuschenden Dritten nach § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB auf das
Äquivalenzinteresse aus einem aufgrund der Täuschung
abgeschlossenen Vertrag |
BGH NJW 2013, 2268 |
Zurechnung des haftungsbegründenden
Mitverschuldens von Hilfspersonen nach § 254 II S. 2 i.V.m. § 278 BGB |
BGH MDR 2015, 828 |
Mitverschulden (§ 254 BGB): Voraussetzungen einer
Anspruchsreduzierung "auf Null" |
BGH v. 14.1.2016 -
VII ZR 271/14 |
Voraussetzungen der
Drittschadensliquidation
|
Anhang I: Prüfungsschema für vertragliche
Primäransprüche
- Anspruch entstanden?
- Vertragsschuss (Einigung über die essentialia negotii)
- Antrag (Angebot)
- Annahme (mit dem Antrag korrespondierend)
- Wirksamkeit des Antrags im Zeitpunkt der Annahme
- Keine Wirksamkeitshindernisse ( = rechtshindernde Einwendungen), z.B.
- Geschäftsunfähigkeit (§ 105 I iVm. § 104 Nr. 1, 2)
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Verweigerung der Genehmigung (§ 108
I)
- Offener Dissens (§ 154)
- Vorbehalt, Scheingeschäft, Scherzerklärung (§§ 116 ff.)
- Formnichtigkeit (§125 S.1 oder §§ 494 I, 507 II 1)
- Gesetzesverstoß (§ 134)
- Sittenverstoß (§ 138)
- Anspruch erloschen ( = rechtsvernichtende Einwendungen)?
- Erfüllung (§ 362 I) und Leistung an Erfüllungs Statt (§ 364 I)
- Hinterlegung (§ 378)
- Aufrechnung (§ 389)
- Erlass (§ 397)
- Vollzogene Anfechtung (§ 142 I)
- Unmöglichkeit (§§ 275 I, 326 I) und geltendgemachtes
Leistungsverweigerungsrecht (§§ 275 II, III, 326 I)
- Schadensersatzverlangen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist (§ 281 IV)
- Rücktritt (arg. § 346 I)
- Minderung (§§ 441 III, 638 III)
- Keine Einreden (= rechtshemmende Einreden)
- Dauernde Einreden, z.B.
- Verjährung (§ 214 I)
- Rücktritts- oder Minderungseinrede (§§ 438 IV S. 2, V, §§ 634a IV S. 2,
V)
- Einrede der Bereicherung (§ 821)
- Arglisteinrede (§ 853)
- Aufschiebende Einreden (Zurückbehaltungsrechte), z.B.
- Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320)
- allg. Zurückbehaltungsrecht (§ 273 I)
|
Anhang II: Wiederholungsfragen zur Lern- und Verständniskontrolle
Zu § 1 Das
Schuldverhältnis
-
Wie ist das
zweite Buch des BGB gegliedert?
-
Was besagt
das Trennungsprinzip? In welchen Büchern des BGB sind (von einigen
Ausnahmen abgesehen) Verpflichtungs- und die Verfügungsgeschäfte
geregelt?
-
Was besagt
das Abstraktionsprinzip?
-
Welches
Gebiet des Schuldrechts gleicht die Unbilligkeiten aus, die aus dem
Abstraktionsprinzip entstehen können?
-
Was
versteht man unter einem Anspruch?
-
Was
versteht man unter „Obliegenheit“
-
Was
versteht man unter Anspruchskonkurrenz? Beschreiben Sie ein
Beispiel!
-
Was ist ein
Schuldverhältnis im engeren bzw. weiteren Sinne?
-
Was sind
primäre und sekundäre Leistungspflichten?
-
Gibt es
Schuldverhältnisse ohne Primärleistungspflichten, so dass nur
Sekundärleistungspflichten bestehen? Nennen sie das wichtigste
Beispiel!
-
Nennen Sie
je ein Beispiel für leistungsbezogene Haupt- und Nebenpflichten!
-
Welche
Leistungen sind bei der c. i. c. geschuldet?
-
Was
bedeuten die Begriffe Äquivalenz- und Integritätsinteresse?
-
Was
versteht man unter einer Schuld? Was bedeutet Haftung?
-
Wie
kann ein Gläubiger seine Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen?
Was sind vertretbare/unvertretbare Handlungen?
Zu § 2
Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse
-
Nennen Sie
Beispiele für gesetzliche und rechtsgeschäftliche
Schuldverhältnisse!
-
Welches
sind die Kernelemente der Vertragsfreiheit und wichtige Ausnahmen?
-
Nennen Sie
Beispiele für einseitig und zweiseitig verpflichtende Verträge!
-
Ist die
culpa in contrahendo ein vertragliches oder gesetzliches
Schuldverhältnis?
Zu § 3
Leistungs- und Erfüllungsort; Leistungszeit
-
Was ist der
Unterschied zwischen Leistungsort und Erfüllungsort? Wo wird diese
Unterscheidung relevant?
-
Wer
bestimmt den Erfüllungsort?
-
Welche
Pflichten treffen den Schuldner bei einer Hol-, Schick- oder
Bringschuld? Weshalb kommt die Bringschuld seltener vor als die
Schickschuld?
-
Was ist
eine „qualifizierte Schickschuld“? Nennen Sie ein Beispiel!
-
Worum geht
es bei der Gefahrtragung?
-
Die
Fälligkeit ist Voraussetzung für die Erfüllbarkeit. Richtig?
-
Welcher
Rechtsgedanke liegt dem Fristsetzungserfordernis in §§ 323, 281 zu
Grunde?
-
Erläutern
Sie die Begriffe absolutes und relatives Fixgeschäft! Welche
unterschiedlichen Rechtsfolgen knüpfen daran an?
Zu § 4 Inhalt
von Schuldverhältnissen
-
Was ist
eine Stückschuld? Was ist eine Gattungsschuld?
-
Wie wird
der Leistungsinhalt bei einer Gattungsschuld festgelegt?
-
Was ist
eine „marktbezogene Gattungsschuld“?
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Worin liegt
die „Gefahr“ der Gattungsschuld? Wie kann der Schuldner sie
begrenzen?
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Übernimmt
der Schuldner einer Gattungsschuld zugleich das Beschaffungsrisiko?
Welche Rechtsfolgen wären hieran geknüpft?
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Was
bedeutet „Konkretisierung“ einer Gattungsschuld, wie erfolgt dies
bei Hol-, Bring- oder Schickschulden?
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Was sind
die Rechtsfolgen der Konkretisierung einer Gattungsschuld? Kommen
sie eher dem Schuldner oder dem Gläubiger zu Gute?
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Ist der
Schuldner an die Konkretisierung gebunden?
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Was ist der
Unterschied zwischen einer Geldwertschuld und einer
Geldherausgabeschuld? Wann tritt bei der Geldwertschuld
Unmöglichkeit ein?
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Was ist
eine Wahlschuld? Wo liegt der Unterschied zu „elektiver Konkurrenz“
und der Ersetzungsbefugnis?
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Welche
Grenzen sind einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht gesetzt?
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Was
kennzeichnet ein echtes Dauerschuldverhältnis? Nennen Sie Beispiele!
Kann man von einem Dauerschuldverhältnis nach § 323 zurücktreten?
Weshalb?
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Was
unterscheidet einen Sukzessivlieferungsvertrag von einem echten
Dauerschuldverhältnis?
Zu § 5 Art und
Weise der Leistungserbringung
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Was besagt
das Zug um Zug – Prinzip? Wo ist es geregelt?
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Bei welcher
Art von Pflichten kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrags
erhoben werden?
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Wann ist
die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht anwendbar?
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Muss die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhoben werden?
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Was ist die
Rechtsfolge der Einrede aus § 320?
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Unter
welchen Voraussetzungen kann ein Zurückbehaltungsrecht i. S. v. §
273 geltend gemacht werden?
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Worin
unterscheiden sich die Einreden aus § 320 und § 273?
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Ist der
Schuldner zu Teilleistungen berechtigt?
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Unter
welchen Bedingungen kann die Leistung durch einen Dritten
vorgenommen werden?
Zu § 6
Erlöschen von Schuldverhältnissen
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Wodurch kann ein Schuldverhältnis beendet werden?
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Wann
tritt Erfüllung ein?
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In
welche rechtliche Kategorie ist die Handlung, die zur Erfüllung
führt, einzuordnen?
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Unter
welchen Bedingungen kann auch an Dritte befreiend geleistet werden?
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Was
kennzeichnet die Leistung an Erfüllungs statt? Nennen Sie Beispiele!
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Worin
liegt der Unterschied zur Leistung erfüllungshalber?
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Welches sind die Voraussetzungen der Aufrechnung?
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Wie
wird eine Aufrechnung vollzogen und wie wirkt sie?
Zu § 7
Leistungsstörungen, Teil 1: Überblick
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Was
versteht man unter einer Pflichtverletzung?
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Was
versteht man unter Vertretenmüssen?
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Was ist ein
„Beschaffungsrisiko“, in welchem Zusammenhang wird es relevant?
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Wer muss
die Pflichtverletzung beweisen?
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Wer muss
das Vertretenmüssen beweisen?
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Welche
Rechtsfolgen ergeben sich aus einer Pflichtverletzung, die nicht zu
vertreten ist/welche Rechtsfolgen aus einer Pflichtverletzung, die
zu vertreten ist?
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Welche
Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung einer Nebenpflicht?
Zu § 8
Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners -
Vertretenmüssen
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Was ist der
Unterschied zwischen Vertretenmüssen und Verschulden?
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Definieren
Sie Vorsatz, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit!
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Was
versteht man unter „diligentia quam in suis“ und wo ist sie
geregelt?
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Bei wem
liegt die Beweislast für das Vertretenmüssen?
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Weshalb
kann bei einem Rechtsirrtum kein Vorsatz vorliegen? Inwiefern kann
in einem solchen Fall dennoch Vertretenmüssen vorliegen?
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Inwiefern
kann der Verschuldensgrundsatz des § 276 modifiziert werden?
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Übernimmt
der Gattungsschuldner eine Beschaffungsgarantie?
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Was ist ein
„Erfüllungsgehilfe“, was ist ein „Verrichtungsgehilfe“?
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Nennen Sie
die Voraussetzungen für eine Haftung für den Erfüllungsgehilfen!
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Ist der
Transporteur stets Erfüllungsgehilfe des Verkäufers?
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Hat der
Malermeister einen Diebstahl seines Lehrlings im Haus eines Kunden
während eines Auftrags zu vertreten?
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Wie wirkt
sich die Schuldunfähigkeit des Erfüllungsgehilfen aus?
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Ist § 278
im Rahmen von § 823 anwendbar?
Zu § 9
Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und
gleichgestellte Tatbestände
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Welche
Arten der Unmöglichkeit kennt § 275?
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Worauf muss
sich im Falle des § 275 II das Missverhältnis beziehen?
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Ist § 275
II anwendbar, wenn nach Vertragsschluss der Beschaffungspreis einer
Sache unerwartet ansteigt?
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Definieren
Sie die Begriffe Sachgefahr/Leistungsgefahr und
Preisgefahr/Gegenlei-stungsgefahr.
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Wer trägt
gem. § 326 I die Preisgefahr/Gegenleistungsgefahr?
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In welchen
drei Fällen geht die Preisgefahr/Gegenleistungsgefahr schon vor
Erfüllung auf den Gläubiger über?
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Für was ist
der Gläubiger nach § 326 II „verantwortlich“?
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Wann geht
bei einer Gattungsschuld die Sachgefahr/Leistungsgefahr über?
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Woraus
ergibt sich, dass ein Vertrag auch bei anfänglicher Unmöglichkeit
wirksam ist?
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Wann ist
die zweifelhafte Unmöglichkeit mit der endgültigen Unmöglichkeit
gleichzusetzten?
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Was besagen
Surrogations- und Differenztheorie und wo werden sie im Fallaufbau
relevant?
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Nennen Sie
die Voraussetzungen für Aufwendungsersatz gem. § 284! Wodurch
unterscheidet er sich vom Schadensersatz?
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Ist
Aufwendungsersatz
kombinierbar mit Schadensersatz statt der Leistung, neben der
Leistung oder Rücktritt?
Zu § 10
Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung
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Was sind
die Voraussetzungen für Schadensersatz gem. §§ 280 I, II 286?
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Spielt §
286 nur im Zusammenhang mit § 280 I, II eine Rolle?
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Nennen Sie
weitere Rechtsfolgen des Verzugs!
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Sind
Anwaltskosten für eine Mahnung gem. §§ 280 I, II, 286 ersetzbar?
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Was
unterscheidet Mahnung und Fristsetzung?
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Welcher
Rechtsnatur ist die Mahnung? Kann die Mahnung bedingt oder befristet
werden?
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Kann ein
mit der Rechnung übersandter Hinweis „Zahlbar binnen zwei Wochen
nach Erhalt dieser Rechnung“ den Schuldner in Verzug setzten?
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Wodurch
wird der Verzug beendet?
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Nennen Sie
die Voraussetzungen für den Annahmeverzug!
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Zählen Sie
Ihnen bekannte Rechtsfolgen des Annahmeverzugs auf!
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Was
versteht man unter elektiver Konkurrenz?
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Kann der
Gläubiger, obwohl er nach abgelaufener Frist zunächst weiter
Erfüllung verlangt hat, noch auf Schadensersatz oder Rücktritt
übergehen?
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In wie weit
wirkt sich eine arglistige Täuschung über einen Mangel auf die
Berücksichtigung der Unerheblichkeit des Mangels in § 323 V 1 aus?
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Was
versteht man unter „kleinem“ bzw. „großem“ Schadensersatz?
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Was besagen
Surrogations- und Differenztheorie?
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Was setzt
der „große Schadensersatz“ iSv § 281 I 2, 3 voraus?
Ist § 266 bei
Teilunmöglichkeit anwendbar?
Zu § 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von
Nebenpflichten (Schutz- und Obhutspflichten): Positive
Forderungsverletzung und culpa in contrahendo
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Auf welche
Person geht die „Entdeckung“ der c.i.c. zurück?
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Ist die
c.i.c. gesetzlich geregelt? Was setzt sie voraus?
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In welchem
Verhältnis steht die c.i.c. zum Gewährleistungsrecht?
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In welchem Verhältnis steht
die c.i.c. zu Täuschungs- und Irrtumsanfechtung?
Zu § 12 Leistungsstörungen, Teil 6: Störung der
Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und Kündigung (§ 314 BGB)
Zu § 13 Leistungsstörungsrecht, Teil 7: Allgemeines
Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte
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Was
versteht man unter Nutzungen iSv § 346 I 1 und § 347 I?
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Was
versteht man unter notwendigen Verwendungen iSv § 347 II?
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In wie weit
modifiziert das verbraucherschützende Widerrufsrecht gem. § 355 ff.
die allgemeinen Rücktrittregeln? Nennen Sie Beispiele!
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Wer trägt
bei Rücksendung einer Ware nach Rücktritt die Gefahr für den
Untergang derselben? Wer trägt die Gefahr bei verbraucherschützendem
Widerruf?
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Wer trägt
die Kosten einer solchen Rücksendung beim Rücktritt? Wer beim
verbraucherschützenden Widerruf?
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Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Widerrufsrecht beim
kostenpflichtigen streaming von Musik und Filmen? Besteht in diesem
Fall eine Wertersatzpflicht?
Zu § 14 Rücktritts(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff BGB)
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Was
versteht man unter Nutzungen iSv § 346 I 1 und § 347 I?
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Was
versteht man unter notwendigen Verwendungen iSv § 347 II?
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In wie weit
modifiziert das verbraucherschützende Widerrufsrecht gem. § 355 ff.
die allgemeinen Rücktrittregeln? Nennen Sie Beispiele!
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Wer trägt
bei Rücksendung einer Ware nach Rücktritt die Gefahr für den
Untergang derselben? Wer trägt die Gefahr bei verbraucherschützendem
Widerruf?
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Wer trägt
die Kosten einer solchen Rücksendung beim Rücktritt? Wer beim
verbraucherschützenden Widerruf?
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Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Widerrufsrecht beim
kostenpflichtigen streaming von Musik und Filmen? Besteht in diesem
Fall eine Wertersatzpflicht?
Zu § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
Abtretung
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Welches ist
die Wirknorm der Abtretung?
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A schuldet
B Geld aus einem Kaufvertrag. B tritt diese Forderung an C
ab. Wer ist Zessionar, wer ist Zedent?
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Fall wie
oben. B hat dem A jedoch die Ware noch nicht geliefert (und es
besteht keine Vorleistungspflicht des A). Dies weiß C jedoch nicht
und fordert von A den Kaufpreis. Muss A an C zahlen?
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Fall wie
oben. B hat die Ware zwar schon geliefert. A hat aus einem früheren
Geschäft mit B jedoch seinerseits noch einen Kaufpreisanspruch gegen
B. Als C von A der Kaufpreisfordert will A aufrechnen. Kann er das?
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Fall wie
oben. Nachdem B die Forderung an C abgetreten hat, zahlt A in
Unkenntnis der Abtretung den Kaufpreis an B. Kurz darauf fordert C
von A den Kaufpreis. Muss A zahlen? Welche Ansprüche bestehen
zwischen A und B?
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Fall wie
oben. Nach der Abtretung kommt A in Verzug mit der Zahlung. Ist die
Höhe des Verzugsschadens an C oder an B zu messen?
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Sind
Abtretung und Schuldübernahme Verpflichtungs- oder
Verfügungsgeschäfts?
Schuldübernahme
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A schuldet
B Geld. C der Freund des A verpflichtet sich gegenüber A, die Schuld
an Stelle des A zu übernehmen. Dies wird dem B mitgeteilt. Der B
fordert jedoch weiterhin von A das Geld. Ist die Schuldübernahme des
C wirksam?
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C überweist
trotzdem Geld auf das Konto des B um die Schulden des A zu
begleichen. C fordert dennoch weiterhin die Begleichung der Schulden
von A. Kann er das?
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A schuldet
B Geld. Dies erfährt C und vereinbart mit B ohne Wissen des A eine
Schuldübernahme. Als A davon erfährt ist er nicht damit
einverstanden, da es für ihn eine Ehrensache ist seine Schulden
selber zu begleichen. Kann A gegen die Schuldübernahme vorgehen?
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Fall wie
oben. Jedoch zahlt C direkt die ganzen Schulden ohne vorherige
Schuldübernahme. Kann A dagegen vorgehen?
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Was ist
eine kumulative Schuldübernahme (Schuldbeitritt). Wo ist sie
gesetzlich geregelt?
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Was
unterscheidet kumulative Schuldübernahme und Bürgschaft?
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Kann eine
formnichtige Bürgschaft in einen Schuldbeitritt umgedeutet werden?
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Schuldner S
und Neuschuldner N vereinbaren eine Schuldübernahme. Gläubiger G
genehmigt dies; jedoch nur, da N ihn ohne Wissen des S arglistig
getäuscht hat. Kann G anfechten? (Welches Rechtsgeschäft muss er
anfechten, wem gegenüber die Anfechtung erklären?)
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Schuldner S
und Neuschuldner N vereinbaren eine Schuldübernahme und Gläubiger G
genehmigt diese. N wurde hierbei jedoch von S arglistig getäuscht.
Kann N anfechten?
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Neuschuldner N und Gläubiger G vereinbaren eine Schuldübernahme der
Schulden des S. N vereinbarte diese Schuldübernahme mit G jedoch
nur, weil S ihn arglistig getäuscht. Kann N anfechten?
Vertrag zu
Gunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
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Was ist das
Deckungs-, was das Valutaverhältnis?
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Was ist ein
„Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte“ Ist er gesetzlich geregelt?
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Was sind
seine Voraussetzungen?
Zu § 16
Gläubiger- und Schuldnermehrheiten
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A
und B sind Gesamtschuldner. Gläubiger G verlangt die Begleichung der
Schuld nur von A. Kann er das? Welche Ansprüche hat in diesem Fall A
gegen B?
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Was ist
eine „gestörte Gesamtschuld“? Welche Lösungsansätze werden dazu
vertreten?
Zu § 17 Der
Inhalt von Schadensersatzansprüchen (Schadensersatzrecht)
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Ist bei
Mitverschulden bei der Schadensentstehung auch das Verhalten eines
Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen?
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Ist § 254
II 2 Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung?
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Was
versteht man unter den Begriffen Äquivalenz, Adäquanz und
Schutzzweck der Norm im Rahmen von § 249?
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Was ist
unter Drittschadensliquidation (DSL) zu verstehen?
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Was sind
die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer DSL?
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Wie
unterscheiden sich Drittschadensliquidation und Vertrag mit
Schutzwirkung für Dritte?
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