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Zeit: |
Montag, Dienstag und Mittwoch, 8.00 c.t. - 10.00 Uhr* |
Ort: |
B 101 Hauptgeb. (Lageplan) |
Beginn: |
9.4.2016 (Montag) |
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(wird im Verlauf der Vorlesung ergänzt) Vorsicht: Diese groben Übersichten dienen nur der Gliederung des Stoffes in der Vorlesung. Sie können häusliche Lehrbuchlektüre in keiner Weise ersetzen! |
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Termine |
s. Termine/Hinweise
sowie die Seite zu
den
vorlesungsbegleitenden
propädeutischen Übungen S. auch den Eintrag im elektronischen Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2016 |
Podcast | Hier sowie direkt über iTunes |
Propädeutische Übungen: Zeiten, Räume und Dozenten | |
*Die Vorlesung ist 7-stündig, daher endet die Veranstaltung jeweils um genau 10 Uhr (d.h. Dauer jeweils 105 Minuten) |
Literatur (nicht abschließend, s. auch die
Literaturliste zum Grundkurs): Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 42. Auflage 2018 (im Erscheinen)
§ 1 Überblick über die Vorlesung Schuldrecht, Besonderer Teil
Rechtsprechung
§ 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen
Übungsfälle: PdW SchuldR II Fall 1 § 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer
Literaturhinweise
§ 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf
Literaturhinweise
§ 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Literaturhinweise:
§ 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang
(1) Pflicht zur sachmangelfreien Leistung (2) Nacherfüllungspflicht Literaturhinweise:
§ 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung
Literaturhinweise
§ 8
Kaufrecht, Teil 8: Rückgriff des
Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB)
A.
Regelungszweck
I.
Persönlicher Anwendungsbereich, Terminologie
1.
Käufer
2.
Lieferant
II.
Sachlicher Anwendungsbereich
III.
Grundstruktur
1.
Kein „Durchgriff“
2.
„Unselbständiger Regress (§ 445a II BGB)
3.
„Selbständiger“ Regress (§ 445a I BGB)
4.
Vermeidung der „Regress falle“ durch
Modifikation der Verjährung (§ 479 BGB) und „Weitertransport“ der
Mängelvermutung (§ 478 III BGB)
5.
Eingeschränkte Dispositivität (§ 478 IV BGB)
6.
Untersuchungs- und Rügepflichten beim
Handelskauf
(§ 445a IV BGB, §
377 HGB)
7.
Fortsetzung in der Lieferkette
B. Einzelheiten
I.
„Unselbständiger“
Regress (§ 478 I BGB): Modifikation der Gewährleistungsansprüche
1.
Grundvoraussetzungen
a)
Neu
hergestellte Sache
b)
„Zurücknahme“ durch den Verkäufer
2.
Modifikationen im Einzelnen
a)
Wegfall des Fristsetzungserfordernisses (§ 445a
II BGB)
b)
Ablaufhemmung der Verjährung(§ 445b II BGB)
II.
Selbständiger Regress (§ 445a I BGB):
Aufwendungsersatzanspruch
1.
Voraussetzungen
2.
Verjährung
(§ 445b I,
II BGB)
3.
Fortsetzung in der Lieferkette (§ 445a III BGB)
C.
Besonderheiten
beim Verbrauchsgüterkauf
– Unternehmerregress
(§ 478 BGB)
|
a) Allgemein |
|
Brox/Walker, SBT § 4 XI Rn. 134 ff Looschelders, SBT § 9 Rn. 171 Medicus/Lorenz, SBT § 82 Rn. 268 ff |
b) Speziell |
|
Dauner-Lieb/Arnold JuS 2002, 1175 | Noch einmal: Die Falschlieferung beim Stückkauf |
Lorenz JuS 2003, 36 | Aliud, Peius und indebitum im neuen Kaufrecht |
Häublein NJW 2003, 388 | Der Beschaffenheitsbegriff und seine Bedeutung für das Verhältnis der Haftung aus culpa in contrahendo zum Kaufrecht |
c) Übungsfälle |
|
PdW SchuldR II Fälle 71 - 75 | |
d) Rechtsprechung |
|
zur Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB (Eigenschaftsirrtum): | |
BGHZ 63, 369 | „Jawlensky“-Fall |
BGH NJW 1979, 160 ff | „Mercedes-Fall“ (= BGHZ 72, 252, dort aber Irrtumsproblematik nicht abgedruckt!) |
RGZ 135, 339 ff |
Fehlerbegriff, Abgrenzung Sachmangel/aliud beim Stückkauf, Verhältnis der
Irrtumsanfechtung zu §§ 459 ff BGB bei Anfechtung durch den Käufer
(„Ruisdael-Fall“) Hinweis: Das aliud steht gem. § 434 III BGB einem Sachmangel gleich |
BGH NJW 1988, 2597 | Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB durch den Verkäufer („Duveneck/Leibl“-Fall) |
zur Haftung für fahrlässige/vorsätzliche Falschangaben über mängelbegründende Eigenschaften aus c.i.c. |
|
BGHZ 60, 319 | „Seegrundstück“-Fall |
BGH NJW 1990, 1658 | Bierumsatz einer Gaststätte |
BGH NJW 1991, 1673 ff | "Böse Nachbarn" |
BGH NJW 1999, 1404 | Haftung für fahrlässige Falschangaben über den Umsatz eines verkauften Unternehmens, Konkurrenz §§ 459 ff BGB und c.i.c (für den Grundkurs ohne prozessuale Problematik) |
BGH NJW 1997, 3227 ff | Konkurrenz zwischen c.i.c./pVV und Gewährleistungsregeln, Schadensersatz und Verjährung bei Verletzung von unselbständigen und selbständigen Beratungspflichten |
BGH NJW 1998, 2900 f | Schadensersatz aus c.i.c. auf das Erfüllungsinteresse aus einem nicht abgeschlossenen Vertrag ("Minderung" durch c.i.c.") |
BGH NJW 1999, 3192 | Konkurrenz zwischen c.i.c./pVV und Gewährleistungsregeln, Schadensersatz und Verjährung bei Verletzung von unselbständigen und selbständigen Beratungspflichten (Fortsetzung von BGH NJW 1997, 3227 ff) |
BGHZ 140, 111 | Selbständige Beratungspflicht des Verkäufers und Haftung aus pVV, Konkurrenz zu §§ 459 ff BGB |
BGH NJW 2001, 284 | Wiederkaufsrecht zum Verkehrswert und Aufklärungspflicht des Käufers über den Wert des verkauften Gegenstands: Haftung aus culpa in contrahendo bei erkannter Fehleinschätzung aufgrund eines besonderen Treueverhältnisses |
BGH NJW 2001, 2875 | Verhältnis der Rechtsmängelgewährleistung zu Schadensersatzansprüchen aus culpa in contrahendo bei schuldhafter Nichtaufklärung; Inhalt des Schadensersatzanspruchs ("Minderung durch c.i.c.") |
BGH NJW 2001, 2326 | Arglistiges Verschweigen eines Mangels: "Erklärung in's Blaue" bei Nichterinnerung |
BGH NJW 2003, 2824 | Bedeutung der Bezeichnung „fabrikneu“ beim Kauf eines Kfz – konkludente Beschaffenheitsvereinbarung, Aufklärungspflichten des Verkäufers bei bevorstehendem Modellwechsel, Haftung aus culpa in contrahendo |
BGH NJW 2007, 3057 | Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) |
BGH NJW-RR 2008, 564 | Schuldrechtlicher Anspruch auf Vertragsaufhebung aus culpa in contrahendo bei vorvertraglichen Falschauskünften (§§ 280 I, 311 II, 241 II, 249 S. 1 BGB); Verhältnis zur Arglistanfechtung (keine analoge Anwendung von § 124 BGB); Kausalitätsvermutung; Verhältnis zum Gewährleistungsrecht (offen gelassen) |
BGH NJW 2003, 2824 | Bedeutung der Bezeichnung „fabrikneu“ beim Kauf eines Kfz – konkludente Beschaffenheitsvereinbarung, Aufklärungspflichten des Verkäufers bei bevorstehendem Modellwechsel, Haftung aus culpa in contrahendo |
BGH NJW 2009, 2120 | Objektiver Fehlerbegriff (§ 434 I S. 2 BGB); Konkurrenz von kaufrechtlicher Gewährleistung (§ 437 BGB) und culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) nach "neuem" Schuldrecht |
BGH NJW 2010, 858 | Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bei vorsätzlicher Verletzung von Aufklärungspflichten; Kausalität: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Konkurrenz zur Sachmängelgewährleistung (§ 437 BGB); Verjährung; Haftung Dritter aus culpa in contrahendo (Sachwalterhaftung) nach § 311 III BGB |
BGH v. 2.11.2010 - VIII ZR 287/09 | Konkurrenz der Gewährleistungshaftung zur Haftung wegen fahrlässiger vorvertraglicher Falschangaben aus §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB (culpa in contrahendo) |
BGH v. 6.11.2015 - V ZR 78/14 | Konkurrenz zwischen kaufrechtlicher Gewährleistung und Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht bei Wohnflächenangaben; Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Falschangaben |
zu deliktischen Ansprüchen ("Weiterfresser") |
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BGHZ 67, 359 | Schwimmschalterfall (PdW Fall 25) |
BGH NJW 1990, 908 | Weinkorken |
BGHZ 86, 256 | "Gaszugfall" |
BGH NJW 2001, 1346 | (Keine) Eigentumsverletzung des späteren Käufers bei Beschädigung eines Grundstücks ("Quasi-Weiterfresser-Schaden") |
BGH NJW 2004, 1032 | Arglistiges Verschweigen eines Mangels, Mangelfolgeschaden und Verjährung, deliktische Haftung bei „weiterfressendem“ Mangel |
zur Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) | |
BGH NJW 2012, 373 | Verhältnis von kaufrechtlicher Gewährleistung (§ 437 BGB) und Fehlen der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB); Rechtsfolgen des Fehlens der Geschäftsgrundlage: Anspruch auf Vertragsanpassung; unmittelbare Leistungsklage bei verweigerter Mitwirkung |
§ 10 Kaufrecht, Teil 8: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 7 I Rn. 1 ff
Looschelders, SBT § 13 Rn. 256 ff
Medicus/Lorenz, SBT § 81 Rn. 229 ff
b) Speziell |
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Gsell JuS 2005, 967 | Die Beweislast für den Sachmangel beim Verbrauchsgüterkauf |
Gsell JZ 2008, 29 | Sachmangelbegriff und Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf |
Lorenz JuS 2004, 105 | Leistungsgefahr, Gegenleistungsgefahr und Erfüllungsort beim Verbrauchsgüterkauf |
Lorenz NJW 2004, 3020 | Sachmangel und Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf – Zur Reichweite der Vermutungsregelung in § 476 BGB |
c) Übungsfälle |
|
PdW SchuldR II Fälle 61 - 70 | |
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|
OLG Oldenburg ZGS 2004, 75 | Unzulässiger Gewährleistungsausschluss im Verbrauchsgüterkaufrecht (§ 475 I BGB) und Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I BGB ("Bastlerauto") |
BGH NJW 2004, 2299 | Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels, Reichweite der Vermutung des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf gebrauchter Sachen |
BGH NJW 2005, 1039 | Verbrauchsgüterkauf: Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel, Haftungsausschluss und Umgehungsverbot gem. § 475 I BGB |
BGH NJW 2005, 1045 | Verbraucherbegriff i.S.v. §§ 474, 13 BGB bei Vortäuschen der Händlereigenschaft durch einen Verbraucher |
BGH NJW 2005, 283 | Kein Ausschluss der Mängelvermutung nach § 476 BGB n.F. bei Einbau der Kaufsache durch einen Dritten |
BGH NJW 2005, 3490 | Mängelvermutung nach § 476 BGB bei äußeren Beschädigungen; Rücktrittsausschluss nach § 323 V S. 2 BGB |
BGH NJW 2006, 434 | Sachmangelbegriff, Zeitpunkt des Sachmangels, Beweislast, Mängelvermutung nach § 476 BGB und fahrlässige Beweisvereitelung; Voraussetzungen einer Beschaffenheitsgarantie |
BGH NJW 2006, 1066 | Gewährleistungsausschluss beim Leasing ("leasingtypische Abtretungskonstruktion") und Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf |
BGH NJW 2007, 674 | Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 II BGB): Objektiver Begriff der "gebrauchten" Sache im Verbrauchsgüterkauf; Rolle des Parteiwillens, Tiere als "neue" Sachen"; Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch AGB bei Verstoß gegen § 309 Nr. 7a BGB (Verbot geltungserhaltender Reduktion); Unwirksamkeit des Rücktrittsrechts nach § 218 BGB; Verjährung des Anspruchs "aus" erklärtem Rücktritt in der Regelverjährung; Verwendungsersatz beim Rücktritt (§ 347 II BGB) |
BGH NJW 2007, 759 | Rechtsfolgen eines unzulässigen Umgehungsgeschäfts beim Verbrauchsgüterkauf durch "Vorschieben" eines Verbrauchers als Verkäufer ("Strohmann"-Fälle) |
BGH NJW 2007, 2619 | Verbrauchsgüterkauf: Beweislast für die Verbrauchereigenschaft; Mängelvermutung nach § 476 BGB: Unvereinbarkeit der Vermutung mit der Art des Mangels |
BGH NJW 2007, 2621 | Reichweite der Vermutung von § 476 BGB; kein Ausschluss der Vermutung wegen der Art des Mangels, wenn dieser typischerweise jederzeit eintreten kann (Bestätigung von BGH NJW 2005, 3490) |
BGH NJW-RR 2010, 1210 | Begriff der "öffentlichen Versteigerung" i.S.v. § 474 I S. 2 BGB (Ausschluss der Anwendbarkeit des Verbrauchsgüterkaufrechts) |
BGH v. 14.4.2011 - I ZR 133/09 | Begriff der "Garantieerklärung" i.S.v. § 477 BGB; § 477 BGB als Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG |
BGH NJW 2011, 3435 | Verbrauchsgüterkauf, Unternehmerbegriff (§ 14 BGB): Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs i.S.v. § 474 I BGB bei "branchenfremden Geschäft" eines Unternehmers; Voraussetzungen der Entbehrlichkeit der Fristsetzung wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung |
EuGH NJW 2011, 2269 (Weber und Putz) | Verbrauchsgüterkaufrecht: Verschuldensunabhängige Verpflichtung des Verkäufers zum Ein- und Ausbau einer mangelhaften Sache im Rahmen der Nacherfüllung durch Neulieferung; kein absolutes Verweigerungsrecht der Nacherfüllung (Entscheidung ua. auf den Vorlagebeschluss des BGH im "Fliesen-Fall" BGH NJW 2009, 1660) |
BGH NJW 2012, 1073 | Pflicht des Verkäufers zum Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung (§ 439 BGB, "Fliesen-Fall"); Verweigerungsrecht nach § 439 III BGB bei "absoluter Unverhältnismäßigkeit"; richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung (Folgeentscheidung nach EuGH Rs. C-65/09 und C-87/09 - Weber/Putz sowie BGH NJW 2009, 1660) |
BGH v. 16.4.2013 - VIII ZR 375/11 | Keine analoge Anwendung des Regressanspruchs nach § 478 II BGB auf Werkverträge |
BGH v. 15.1.2014 - VIII ZR 70/13 | Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (§ 476 BGB); maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Sachmangels: Gefahrübergang vor Übergabe: Abdingbarkeit von § 446 BGB |
EuGH v. 4.6.2015 - Rs C-497/13 (Faber) | Verbrauchsgüterkauf: Sachliche Reichweite der Mängelvermutung in Art. 5 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, Erstreckung auf den "Grundmangel"; Auswirkungen auf die Auslegung von § 476 BGB |
§ 11 Kaufrecht, Teil 9: Sonstiger Verbraucherschutz im Kaufrecht
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker SBT § 7 III und IV Rn. 36 ff
Medicus/Lorenz SBT § 84 Rn. 297 ff
c) Übungsfälle |
|
PdW SchuldR II Fälle 85 - 93 |
§ 12 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs (Vorkauf, Wiederkauf, Kauf auf/nach Probe, Internationaler Kauf)
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 7 V - VIII Rn. 43 ff
Looschelders, SBT § 12, 14
Medicus/Lorenz, SBT §§ 85, 87
b) Speziell
Schreiber, Jura 2012, 114 | Die Vorkaufsrechte des BGB |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 94 - 97
d) Rechtsprechung |
|
BGH NJW 2000, 1033 |
Schicksal eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts und der Vormerkung eines
bedingten Auflassungsanspruchs bei Beerbung des Verkäufers durch den
Vorkaufsberechtigten - Vorkaufsrecht gegen sich selbst? (Achtung: Für den
Grundkurs nur für die Grundlagen des Vorkaufsrechts wichtig, setzt im
übrigen Kenntnisse im Sachen- und Erbrecht voraus) Hinweis: Die Vorschriften zum Vorkauf finden sich nun in den §§ 463 ff BGB |
BGH NJW 2000, 1332 | Wiederkauf: Rechtsnatur, Beendigung und Aufleben des Kaufvertrags Hinweis: Der Wiederkauf ist nunmehr in den §§ 456 ff BGB geregelt |
BGH NJW 2011, 515 | Wirksamkeit langfristiger Wiederkaufsrechte |
BGH NJW-RR 2004, 1058 | Kauf auf Probe und Beginn der Widerrufsfrist nach §§ 312d, 355 II BGB |
BGH v. 1.10.2010 - V ZR 173/09 | Vorkaufsrecht (§ 463 BGB): Kein Einfluss einer Vertragsaufhebung auf den Vorkaufsfall |
BGH NJW 2012, 1354 | Ausübung eines Vorkaufsrecht bei mittelbarer Übertragung des Gegenstandes (Einbringung in eine Gesellschaft und anschließende Übertragung der Gesellschaftsanteile) |
BGH v. 22.11.2013 - V ZR 161/12 | Nebeneinander von schuldrechtlichem und dinglichem Vorkaufsrecht; auflösende Bedingung eines Kaufvertrags durch die Ausübung eines Vorkaufsrechts (§ 465 BGB); Anspruch auf Löschung einer Vormerkung |
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT §§ 8, 9
Looschelders, SBT § 15, 17
Medicus/Lorenz, SBT §§ 90, 91
b) Speziell
Schreiber, Jura 2013, 361 | Grundlagen des Schenkungsrechts |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 98 - 104
d) Rechtsprechung |
|
BGHZ 82, 345 | Qualifikation einer dauerhaften unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung auch bei erheblichem Vermögenswert als Leihe, nicht Schenkung |
BGHZ 93, 23 ff | Haftung aus pVV (jetzt §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB): Haftungsmaßstab des § 521 BGB bei Verletzung einer Schutzpflicht ("Kartoffelpülpe- Fall") |
BGH NJW 2006, 988 | Gewährleistung beim Tausch (Anwendung des Kaufrechts); Rechtsfolgen der Selbstvornahme der Mängelbeseitigung; Vertretenmüssen und Nacherfüllung |
BGH NJW 2009, 2737 | Vorliegen einer Schenkung bei Prämienversprechen, Erfordernis der Unentgeltlichkeit, Abgrenzung zu remunerativen (belohnenden) Schenkung |
BGH NJW 2010, 2022 | Zuwendungen von Schwiegereltern als Schenkung (nicht "unbenannte Zuwendung"); Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Ehescheidung (Änderung der Rspr.); Voraussetzungen der Zweckverfehlungskondiktion (§ 812 I S. 2 Alt. 2 BGB) |
BGH v. 19.7.2011 - X ZR 140/10 | Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarf (§ 528 BGB), maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Frist des § 529 BGB bei Grundstücksschenkungen; unentziehbare Rechtsstellung (Anwartschaftsrecht) des Auflassungsempfängers |
BGH v. 18.10.2011 - X ZR 45/10 | Voraussetzungen einer gemischten Schenkung |
BGH NJW 2012, 2728 | Abgrenzung von Schenkung und ehebezogener ("unbenannter") Zuwendung |
BGH v. 13.11.2012 - X ZR 80/11 | Schenkungswiderruf wegen groben Undanks (§ 530 I BGB); Rückforderung einer Zweckschenkung nach § 812 I S. 2 Alt. 2 BGB (Zweckverfehlungskondiktion) |
BGH v. 25.3.2014 - X ZR 94/12 | Voraussetzung eines Schenkungswiderrufs wegen groben Undanks (§ 530 BGB); subjektive Voraussetzungen |
§ 14 Mietrecht, Teil 1: Definition, Zustandekommen und Pflichten des Vermieters
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Medicus/Lorenz, SBT § 93
b) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 105 - 110
c) Rechtsprechung |
|
BGHZ 136, 102 |
Verhältnis der mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche zur c.i.c. (§§ 280 Abs.
1, 311 Abs. 2, 241 II BGB) Hinweis: Die Problematik der anfänglichen objektiven Unmöglichkeit (§ 306 BGB) ist durch das SMG weggefalllen. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz kann sich jetzt aus § 284 BGB ergeben |
BGHZ 116, 334 |
Abgrenzung von Erhaltungspflicht (§ 536 BGB) zur Unmöglichkeit beim Miet- und
Pachtvertrag Hinweis: für das Entfallen der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung nach § 275 Abs. 1 BGB n.F. ist jetzt das Vertretenmüssen unerheblich |
BGH NJW-RR 2004, 1566 | Abgrenzung von Leihe/Miete zu Dienstvertrag/Werkvertrag; Reichweite der kurzen Verjährung nach §§ 548 I 2, 606 BGB |
BGH NJW 2004, 2962 | Wahrung der Schriftform des § 566 BGB a.F. (= § 550 BGB n.F.) durch Unterzeichnung eines empfangenen Schreibens – kein Erfordernis der Gegenzeichnung |
BGH NJW 2005, 3284 | Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 II BGB bei Mangel der Mietsache (§ 535 BGB); Voraussetzung der Unmöglichkeit der (subjektiven) Mängelbeseitigung (§ 275 I BGB) |
BGH NJW-RR 2006, 294 | Bereicherungsansprüche des Mieters wegen Investitionen in die Mietsache: Maßgeblicher Bereicherungsschuldner bei Vermieterwechsel |
BGH JuS 2008, 86 | Kein Ausschluss des Erfüllungsanspruchs des Mieters aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB bei Gewährleistungsausschluss wegen Kenntnis des Mangels; Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB (Einrede des nichterfüllten Vertrags) und § 242 BGB. |
BGH NJW 2008, 1216 | Selbstbeseitigung eines Mangels durch den Mieter; Verhältnis von § 536a II BGB zu § 539 BGB und § 536a I BGB; Verzug: Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB im Fall der "Selbstmahnung" |
BGH NJW 2009, 1266 | Verhältnis von Arglistanfechtung und fristloser Kündigung bei einem Mietvertrag (kein "fehlerhaftes Mietverhältnis"); Verhältnis von Arglistanfechtung und Gewährleistungsrecht; Rückwirkung der Anfechtung, Anfechtungsausschluss nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) |
BGH NJW 2009, 3421 | Rechtsmangel im Mietrecht: Tatsächliche Nutzbarkeitseinschränkung; Gewährleistungsausschluss nach § 536b Satz 1 BGB (Kenntnis des Mangels) |
BGH NZM 2009, 855 | Mietrecht: Begriff des Mangels, vertragsgemäßer Gebrauch; Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung |
BGH NJW 2010, 1292 | Mietrecht: Unverjährbarkeit des Anspruchs auf Mängelbeseitigung (§ 535 I S. 2 BGB: Erhaltungspflicht des Vermieters) während des laufenden Mietverhältnisses; Voraussetzungen der Verwirkung |
BGH v. 21.7.2010 - XII ZR 189/08 | Verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel beim Mietvertrag gem. § 536a I BGB; Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte; Haftungsbegrenzung durch AGB, überraschende Klausel |
BGH NJW 2011, 3085 | Abgrenzung von Rechts- und Sachmangel im Miet- und Pachtrecht bei öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen (Nichtraucherschutz); (kein) Schadensersatzanspruch des Pächters wegen Umsatzeinbußen infolge des Nichtraucherschutzgesetzes |
BGH NJW 2012, 1431 | Fitnessstudiovertrag als Mietvertrag; Klauselkontrolle der Laufzeit nach § 307 BGB; Recht zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB: Vorliegen eines "wichtigen Grundes"; AGB-Kontrolle einer Beschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung |
BGH NJW 2013, 44 | Sachmangelbegriff beim Mietvertrag (§ 536 BGB): Verstoß gegen eine mietrechtliche Konkurrentenschutzklausel; Minderung; Voraussetzungen und Beweislast für die Leistungsbefreiung nach § 275 I (Unmöglichkeit) |
BGH v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12 | Subjektiver und objektiver Fehlerbegriff im Mietrecht - Anforderungen an eine (konkludente) Beschaffenheitsvereinbarung ("ruhige Lage") |
BGH v. 29.4.2015 - VIII ZR 197/14 | Mangelbegriff im Mietrecht: Objektiver und subjektiver Fehlerbegriff (Kinderlärm) |
BGH v. 13.4.2016 - VIII ZR 198/15 | Minderung der Miete, Begriff des Sachmangels im Mietrecht, Auslegung von Verträgen |
§ 15 Mietrecht, Teil 2: Pflichten des Mieters
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 11 Rn. 22 ff
Looschelders, SBT §§ 21, 22
Medicus/Lorenz, SBT § 93 Rn. 437 ff
b) Speziell
Gebauer, Jura 1998, 128 | Zur Haftung des Mieters bei unbefugter Untervermietung |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 111 – 119
d) Rechtsprechung
BGH NJW 2000, 1105 |
Mietzahlungspflicht des gebrauchsunwilligen Mieters bei anderweitiger
Vermietung der Räume durch den Vermieter Hinweis: Die Vorschrift des § 552 S. 3 BGB a.F. findet sich jetzt in § 537 Abs. 2 BGB |
BGHZ 61, 227 | Schadensersatzansprüche des Vermieters aus Delikt und kurze Verjährung des § 558 BGB a.F. (jetzt § 548 BGB), Einbeziehung von Hilfspersonen in den Schutzbereich des Vertrages - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte als Instrument der Haftungsbegrenzung ("Explodierende Frittenbude") |
BGHZ 131, 297 | (Keine) Ansprüche des Vermieters auf Zahlung des Untermietzinses bei unberechtigter Untervermietung |
BGH NJW 2000, 1105 (Bestätigung und Weiterführung von BGHZ 122, 163) |
Mietzahlungspflicht des gebrauchsunwilligen Mieters bei anderweitiger Vermietung der Räume durch den Vermieter |
BGH NJW 2002, 3015 | Begriff des Verbotsgesetzes i.S.v. § 134 BGB: Wohnungsvermittlung durch Makler ohne Zustimmung des Vermieters - Wirksamkeit des Maklervertrags bei Verstoß gegen § 6 WoVermittG |
BGH NJW 2003, 2601 | Rechtsfolgen einer vorbehaltlosen Mietzahlung bei Kenntnis des Mangels der Mietsache; Voraussetzungen einer Analogie: Planwidrige Regelungslücke |
BGH NJW 2003, 2899 | Grenzen des Verbots geltungserhaltender Reduktion nichtiger Formularklauseln (Mietkaution) |
BGH NJW 2005, 425 | Hinfällig gewordene Schönheitsreparaturen und ergänzende Auslegung des Mietvertrags |
BGH NJW 2005, 739 | Beginn der kurzen Verjährung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter nach § 548 BGB n.F.: Verjährungsbeginn vor Anspruchsentstehung (ges. Abweichung von § 200 BGB n.F.) |
BGH NJW 2005, 1187 | Gesetzliche Vertragsübernahme nach § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete"): Fortbestand des Verzugs bei Veräußerung der Mietsache, Haftung des Erwerbers für nach dem Erwerb eingetretene Verzugsschäden |
BGH NJW 2005, 739 | Beginn der kurzen Verjährung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter nach § 548 BGB n.F.: Verjährungsbeginn vor Anspruchsentstehung (ges. Abweichung von § 200 BGB n.F.) |
BGH NJW-RR 2005, 381 | Beweislast bei der Verletzung von nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten (pFV = §§ 280 I, 241 II BGB n.F.): Beweislast für Pflichtverletzung und Verschulden, Voraussetzungen der Beweislastumkehr für die objektive Pflichtverletzung; Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Inanspruchnahme des Mieters durch den Vermieter für versicherte Schäden |
BGH NJW-RR 2009, 1522 | Verpflichtung zur Herausgabe von Untermieterlös nach Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs des Vermieters (§§ 546 I, 292 II, 987 I, 99 III BGB) |
BGH v. 23.10.2013 - VIII ZR 402/12 |
Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters nach § 548 I 2 BGB: Fristbeginn; Begriff des "Zurückerhaltens"; Wissenszurechnung |
BGH v. 11.6.2014 - VIII ZR 349/13 |
Voraussetzungen der Pflicht zur Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung nach § 553 I BGB; Schadensersatz bei Verweigerung der Erlaubnis |
BGH v. 27.5.2015 - XII ZR 66/13 | Keine Mietminderung beim Anspruch auf Fortzahlung der Miete nach Beendigung des Mietverhältnisses gem. § 546a BGB |
BGH v. 14.12.2016 - VIII ZR 49/16 | Verletzung mietvertraglicher Nebenpflichten (§ 241 II BGB) und Kausalität (Wohnungsdurchsuchung wegen Drogenhandels) |
BGH v. 18.1.2017 - VIII ZR 263/15 | Erfüllungsort für die Rückgabe einer Miet- oder Leasingsache; einseitige Leistungsbestimmungsrechte und AGB (Verstoß gegen § 307 I BGB); Rückzahlungsanspruch einer Kaution (Anspruchsgrundlage, Fälligkeit); keine Verpflichtung zum abstrakten Nutzungsersatz gem. § 546a I BGB bei Annahmeverzug (§ 302 BGB) |
BGH v. 12. Juli 2017 - VIII ZR 214/16 | Mietfortzahlung nach § 546a BGB durch Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietvertrags: Erfordernis des Rücknahmewillens beim Vermieter; Nutzungsersatz gem. § 812 I, 818 I BGB: Erfordernis der Bereicherung |
§ 16 Mietrecht, Teil 3: Übergang des Mietverhältnisses
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Medicus/Lorenz, SBT § 93 Rn. 479, §
94 Rn. 496, 506
b) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fall 120, 121
c) Rechtsprechung
BGH NJW 2005, 1187 | Gesetzliche Vertragsübernahme nach § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete"): Fortbestand des Verzugs bei Veräußerung der Mietsache, Haftung des Erwerbers für nach dem Erwerb eingetretene Verzugsschäden |
§ 17 Mietrecht, Teil 4: Beendigung des Mietverhältnisses
a) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fall 122, 123
b) Rechtsprechung
BGH NJW 2006, 220 | Keine nachvertragliche Pflicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Wegfall des Kündigungsgrundes (Eigenbedarf) nach Wirksamwerden der Kündigung |
BGH NJW 2009, 2059 und BGH v. 10.6.2015 - VIII ZR 99/14 | Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs (§ 573 II Nr. 2 BGB) des Vermieters |
BGH NJW 2012, 2882 | Außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnis wegen (qualifizierten) Verzugs mit der Mietzahlungspflicht § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b BGB); Erfordernis des Vertretenmüssens beim Verzug (§ 286 IV BGB); Verschulden und Rechtsirrtum |
BGH v. 4.2.2015 - VIII ZR 175/14 | Verzug (§ 286 BGB) und Vertretenmüssen (§ 286 IV BGB) bei Geldmangel: "Geld muss man haben"; Kündigung wegen Mietzahlungsverzugs nach § 543 II Nr. 3 BGB: Keine weitere Abwägung nach Zumutbarkeitskriterien; Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung von Wohnraum bei "Nachzahlung" gem. § 569 III Nr. 2 BGB |
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 15
Looschelders, SBT § 24
Medicus/Lorenz, SBT § 129 Rn. 1089 ff
b) Speziell
Wolf, JuS 2002, 335 | Die Rechtsnatur des Finanzierungsleasings |
Löhning/Gietl, JuS 2009, 491 | Grundfälle zum Finanzierungsleasing |
c) Übungsfälle:
PdW SchuldR II Fall 171
d) Rechtsprechung:
BGH NJW 1998, 1637 | Leasingvertrag und Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes, Abgrenzung des "Operating"- Leasing vom Finanzierungsleasing Hinweis: § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG findet sich jetzt in §§ 500 BGB, § 1 Abs. 2 VerbrKrG findet sich jetzt in § 499 Abs. 1 BGB) |
BGH NJW 2006, 1066 | Gewährleistungsausschluss beim Leasing ("leasingtypische Abtretungskonstruktion") und Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf |
§ 19 Teilzeitwohnrechteverträge („Time-Sharing“, §§ 481 ff BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT §§ 16, 17, 18
Looschelders, SBT §§ 18 – 20, 25, 26
Medicus/Lorenz, SBT § 97 Rn. 554 ff, § 98 Rn. 564 ff
b) Speziell
Staudinger JuS 2002, 953 | Drum prüfe, wer sich ewig an Immobilien bindet - BGH NJW 2002, 1181 |
Coester-Waltjen, Jura 2002, 675 | Der Darlehensvertrag |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 124 (Leihe), 125 - 128 (Darlehen)
d) Rechtsprechung
BGHZ 82, 345 und BGH v. 27.1.2016 - XII ZR 33/15 | Qualifikation einer dauerhaften unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung auch bei erheblichem Vermögenswert als Leihe (Abgrenzung zur Schenkung) |
BGH NJW 2003, 2230 | Keine allgemeine Angemessenheitsprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung |
BGH NJW-RR 2004, 1566 | Abgrenzung von Leihe und Dienstvertrag/; Reichweite der kurzen Verjährung nach §§ 548 I 2, 606 BGB |
OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1613 | Abgrenzung von Leihe (§ 598 BGB) und bloßer Gefälligkeit; Haftung des Entleihers bei beschädigter Rückgabe (§ 604 BGB) |
BGH NJW 2010, 3087 | Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag, keine analoge Anwendung von § 603 S. 2 BGB auf "Gefälligkeitsleihe" (Probefahrt) |
§ 21 Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT §§ 19 - 21, 27
Looschelders SBT §§ 27 - 30
Medicus/Lorenz, SBT §§ 100 - 102
b) Speziell
Katzenmeier NJW 2013, 817 | Der Behandlungsvertrag – Neuer Vertragstypus im BGB |
Olzen/Kaya JURA 2013, 661 | Der Behandlungsvertrag, §§ 630a-h BGB |
c) Rechtsprechung
BGHZ 106, 341 = NJW 1989, 1479 |
Rechtsnatur des Partnerschaftsvermittlungsvertrags, Abgrenzung Dienst- und
Werkvertrag, Kündigungsausschluss des § 627 BGB und AGB Hinweis: § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG findet sich jetzt in § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB |
BGH NJW 1999, 276 |
Rechtsnatur des Partnerschaftsvermittlungsvertrags, Kündigungsmöglichkeit nach
§ 627 BGB, Laufzeitverlängerungsklausel durch AGB und Transparenzgebot;
Grundsatz der "kundenfeindlichsten Auslegung" im Verbandsprozess Hinweis: § 9 AGBG findet sich jetzt in § 307 BGB; Die Verbandsklage nach § 13 AGBG ist jetzt im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG – Schönfelder Nr. 105) geregelt |
BAG NJW 1984, 446 | Rückwirkende Anfechtung bei außer Funktion gesetztem Arbeitsverhältnis ("Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis") |
BAG NJW 1999, 966 f | Arbeitnehmerhaftung: Keine Haftungsmilderung bei grober Fahrlässigkeit, sofern kein unverhältnismäßig großer Schaden |
BAG NJW 1999, 3653 | Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung ("Recht auf Lüge"?) |
BGH NJW 2000, 1782 | "Kind als Schaden", Ausrichtung des vertraglichen Schadensersatzes am Schutzzweck des Vertrages |
BGH NJW 2002, 595 | Unmöglichkeit und Risikoverteilung beim Dienstvertrag: "Tic Tac Toe" und der Beleuchter oder: "Kollateralschäden des Zickenkriegs" |
BGH NJW 2002, 1572 | Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag (Buchhaltungsarbeiten, Steuerberatung), typengemischter Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen, Erfordernis der Nachfristsetzung bei mangelhafter Werkleistung |
BAG NJW 2002, 2900 | Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen: Grobe Fahrlässigkeit, (keine) Minderung der Haftung nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit, sofern kein unverhältnismäßig großer Schaden; Übereignung an Stellvertreter/Besitzdiener |
BGH NJW 2003, 287 | Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag - Risikotragung im Architektenvertrag |
BGH NJW-RR 2004, 778 | Analoge Anwendung von § 656 (Anspruch des Heiratsvermittlers als Naturalobligation) auf den Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag |
BGH NJW 2004, 1590 | Telefondienstvertrag, Mehrwertdienstvertrag und Vergütungspflicht für versteckte "Dialer": Ergänzende Vertragsauslegung |
BGH NJW 2005, 2076 | Rechtsnatur des "Access-Provider"-Vertrags |
BGH NJW 2005, 2543 | Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Kündigungs-möglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln" i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf" |
BGH NJW 2008, 982 | "Lockvogelangebot" beim Partnerschaftsvermittlungsvertrag; analoge Anwendung von § 656 BGB auf Partnerschaftsvermittlungsverträge |
BGH NJW-RR 2009, 1710 | Verwirkung von Lohnansprüchen analog § 654 BGB bei Dienstverhältnissen mit Vertrauensstellung |
BGH NJW 2011, 1674 | Kündigung eines ärztlichen Behandlungsvertrags nach § 627 BGB; Einfluss auf den Vergütungsanspruch nach § 628 BGB; Rückforderung geleisteter Vergütung nach § 628 I 3 BGB; Wegfall des Vergütungsanspruchs auch für bereits geleistete Dienste gem. § 628 I 2 Alt. 2 BGB |
BGH v. 22.9.2011 - III ZR 95/11 | Kündigungsrecht nach § 627 BGB beim Dienstvertrag; negative Voraussetzung des "dauernden Dienstverhältnisses mit festen Bezügen" |
BGH v. 7.2.2013 - IX ZR 138/11 | Rechtswidrigkeit der Kündigung eines Dienstvertrags zur Unzeit (§ 627 II BGB) |
BGH v. 19.7.2016 - VI ZR 75/15 | (Kein) Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Operation durch einen anderen als den vereinbarten Operateur |
BGH v. 12.1.2017 - III ZR 4/16 | Typengemischte Verträge, Schwerpunkttheorie; Beweislast für die Pflichtverletzung (§ 280 I BGB) bei handlungsbezogenen Pflichten (Dienstvertrag); Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen |
§ 22 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers
a) Literaturhinweise
Brox/Walker, SBT §§ 22 – 26
Looschelders, SBT §§ 31, 32
Medicus/Lorenz, SBT § 103 Rn. 687 ff, § 105 Rn. 707 ff, § 107 Rn. 745 ff
b) Rechtsprechung
BGHZ 96, 111 |
Mängelbeseitigung und Neuherstellung Hinweis: Nach neuem Recht ergibt sich der Mängelbeseitigungsanspruch aus §§ 634 Nr. 1, 635 BGB |
BGH NJW 2001, 1718 | Hauptpflichten beim Vertrag auf Erstellung von individuellen EDV-Lösungen (Programmdokumentation) |
BGH NJW 2002, 816 | Mangelfolgeschaden im Werkvertragsrecht: Pflichtverletzung bei mangelhafter Werkleistung vor und nach der Schuldrechtsreform |
BGH NJW 2002, 1262 | Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung (§ 322 II BGB): Werklohnklage des Unternehmers bei Verweigerung der Nachbesserung durch den Besteller |
BGH NJW 2002, 1572 | Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag (Buchhaltungsarbeiten, Steuerberatung), typen-gemischter Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen, Erfordernis der Nachfristsetzung bei mangelhafter Werkleistung |
BGH NJW 2002, 3317 | Vertragsfreiheit und Vertragstypenwahl: Keine Definitionsfreiheit der Parteien; Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Bereicherungsausgleich bei Arbeitsleistungen unter Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG: Rückgriffskondiktion des Entleihers |
BGH NJW 2003, 287 | Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag - Risikotragung im Architektenvertrag |
BGH NJW-RR 2003, 1021 | Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht - Schadensersatzanspruch bei Nichtvornahme der Nacherfüllung |
BGH NJW-RR 2003, 1285 | Rechtsmängelhaftung im Werkvertrag nach altem und nach neuem Schuldrecht – Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung |
BGH NJW 2005, 893 | Arglistiges Verschweigen eines Werkmangels durch unterlassene Überprüfung bei arbeitsteiliger Herstellung |
BGH NJW 2005, 1423 | Deliktische Haftung beim Werkvertrag ("weiterfressender" Mangel): Keine Haftung aus § 823 I BGB bei Verletzung des Äquivalenzinteresses auch bei Schädigung bereits bestehenden (unbeschädigten) Eigentums des Bestellers, Abgrenzung zum Integritätsinteresse (Stoffgleichheit) |
BGH NJW-RR 2005, 1039 | Inhalt des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bei mangelhafter Werkleistung: Mängelbeseitigungskosten oder Minderung des Verkehrswerts? |
BGH NJW-RR 2006, 304 | Verweigerung der Nacherfüllung durch den Unternehmer im Werkvertragsrecht (§ 633 II 3 BGB a.F. = § 635 II, 275 II BGB n.F.): Maßstab für die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungsaufwendungen |
BGHZ 165, 325 | Abgrenzung von Werkvertrag (Bauvertrag) und Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung); kein Widerrufsrecht nach §§ 505, 501, 499, 495 BGB beim Bauvertrag; keine analoge Anwendung von § 505 Nr. 1 BGB (Widerrufsrecht beim Ratenlieferungsvertrag) auf Werkverträge |
BGH NZM 2007, 519 | Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag beim Erwerb von Wohnungseigentum nach bzw. mit Modernisierungsarbeiten; Anwendung von Werkvertragsrecht beim Kauf fertiggestellter Bauwerke nach der Schuldrechtsreform? |
BGH NJW 2007, 2695 | Anwendung der Grundsätze der schadensrechtlichen Vorteilsausgleichung (§ 242 BGB) bei Gewährleistungsansprüchen in der werkvertraglichen Leistungskette |
BGH NJW 2008, 145 | Verjährung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche und arglistiges Verschweigen eines Mangels (jetzt: § 634a Abs. 3 BGB) bei arbeitsteiliger Herstellung - Obliegenheiten des Werkunternehmers |
BGH NJW 2008, 511 | Sachmangelbegriff im Werkvertragsrecht (§ 633 II 1 BGB) nach neuem (und altem) Schuldrecht; Einfluss einer unzureichenden Vorleistung auf die Mängelhaftung des Unternehmers |
BGH NJW 2009, 360 | Beweislast für die Sachmängelfreiheit im Werkvertragsrecht; Selbstvornahme nach § 637 BGB; Beweislastumkehr bei Beweisvereitelung |
BGH NJW 2009, 2743 | Werkvertrag: Abgrenzung zwischen Werkmangel und Verspätung/Unmöglichkeit der Leistung bei Flugbeförderung; (kein) absolutes Fixgeschäft |
BGH NJW 2009, 2877 | Abgrenzung von Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB) und Werkvertrag (§ 631 BGB) nach "neuem" Schuldrecht |
BGH NJW 2010, 1192 | Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses für Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht (§§ 634 Nr. 2; 637 III BGB) bei Nichtvornahme der Mängelbeseitigung |
BGH NJW 2010, 1449 | Internet-Provider-Verträge: Rechtsnatur des "Internet-System-Vertrags"; gemischttypische Verträge; Vereinbarkeit einer Vorleistungspflicht mit § 307 BGB; Abgrenzung zum "Access-Provider-Vertrag", zum "ASP-Vertrag", zum "Web-Hosting-Vertrag" sowie zum "Web-Design-Vertrag" |
BGH NJW 2010, 3085 | Schadensersatz statt der Leistung wegen unterlassener Mängelbeseitigung; Inhalt des Anspruchs; Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer |
BGH v. 11.10.2012 - VII ZR 179/11 | Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung bei berechtigter Verweigerung der Nacherfüllung nach § 635 III BGB; Haftungsausfüllung: analoge Anwendung von § 251 II S. 1 BGB |
BGH v. 6.6.2013 - VII ZR 355/12 | Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag; Entbehrlichkeit der Abnahme nach § 634 BGB; Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung gem. § 323, 396 Abs. 5, 636 BGB; Zeitpunkt der Anwendbarkeit des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts; Mankoleistung als Werkmangel (§ 633 Abs. 2 S. 3 Alt. 2 BGB) |
BGH v. 1.8.2013 - VII ZR 6/13 | Keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei Nichtigkeit eines Werkvertrags wegen "Schwarzarbeit "nach § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwArbG |
BGH v. 16.4.2013 - VIII ZR 375/11 | Abgrenzung zwischen Kauf mit Montageverpflichtung und Werkvertrag; keine analoge Anwendung des Regressanspruchs nach § 478 II BGB auf Werkverträge |
BGH v. 1.8.2013 - VII ZR 75/11 | Gewährleistung beim Werkvertrag im Verhältnis Hauptunternehmer/Nachunternehmer: (Kein) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts des Hauptunternehmers gegenüber dem Nachunternehmer wegen Mängeln des Werks, wenn der Besteller keine Gewährleistungsansprüche gegen den Hauptunternehmer geltend machen kann. |
BGH v. 11.6.2015 - VII ZR 216/14 | Vertragsunwirksamkeit bei Schwarzarbeit: Ausschluss der Rückforderung bezahlten Werklohns gem. § 817 S. 2 BGB |
BGH v. 2.6.2016 - VII ZR 348/13 | Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Kaufvertrag mit Montageverpflichtung; "Verjährung" (Unwirksamkeit) der Minderung nach §§ 634a V, 218 I 1 BGB im Werkvertragsrecht; Begriff des "Bauwerks" iSv § 634a I Nr. 1 BGB; technische Anlagen als "Bauwerk" |
BGH v. 19.1.2017 - VII ZR 301/13 | Zeitpunkt des Entstehens der Gewährleistungsrechte im Werkvertrag: Abnahme (§ 640 BGB) oder Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses nach Rücktritt oder Verlangen von Schadensersatz statt der Leistung |
§ 23 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung
Literaturhinweise:
a) Allgemein
s. Hinweise zu § 21
b) Speziell
W. Lorenz JZ 1997, 361 |
Werkvertrag mit Schutzwirkung für Dritte? Anm. zu BGH, JZ 1997, 358 Hinweis: Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich nach dem SMG aus § 634 Nr. 4 BGB; die Verjährung deliktischer Ansprüche unterliegt nach neuem Recht §§ 195, 199 BGB (§ 852 BGB a.F. ist aufgehoben) |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 143 - 146
d) Rechtsprechung
BGHZ 40, 71 ff | Gefahrtragung beim Werkvertrag; Untergang des Werkes vor der Abnahme durch gefahrenerhöhendes Verhalten des Bestellers ("Sphärentheorie?") |
BGH NJW 2009, 2199 | Vergütungsanspruch des Werkunternehmers (§ 631 I BGB) bei Abrechnung nach Stundensätzen: Beweislast; keine unmittelbare Vergütungsminderung bei unwirtschaftlichem Zeitaufwand, aber Schadensersatzanspruch aus § 280 I; Folgen für die Beweislast |
BGH NJW-RR 2012, 1261 | Entgeltklausel in AGB als überraschende Klausel i.S.v. § 305c I BGB im Verhältnis zwischen Unternehmern (Brancheneintrag im Internet); Entgeltlichkeit einer Werkleistung nach § 632 I BGB |
§ 24 Werkvertragsrecht, Teil 3: Werklieferungsvertrag, Reisevertrag, Bauvertrag
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT §§ 22 Rn. 10 ff., 28
Looschelders, SBT § 34 (Reisevertrag)
Medicus/Lorenz, SBT § 103 Rn. 693 ff; § 108, §§ 109 - 111
b) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fall 142
c) Rechtsprechung
BGHZ 93, 271 |
Vertrag des Reiseveranstalters mit der Fluggesellschaft als Vertrag zug. des
Reisenden, konkludenter Verzicht auf Einwendungserhalt nach § 334 BGB Hinweis: Ein konkludenter Verzicht auf den Einwendungserhalt des § 334 BGB dürfte angesichts § 651k BGB heute wohl zweifelhaft sein |
BGHZ 97,255 | Abgrenzung Unmöglichkeit/Sachmangel beim Reisevertrag |
BGHZ 103, 298 |
Deliktische Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Eigenhaftung
wg. Verletzung von Verkehrssicherungspflichten Hinweis: Statt § 209 BGB a.F. wäre jetzt § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB einschlägig; Die Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bestimmt sich jetzt nach den §§ 195, 199 BGB n.F. (statt § 852 BGB a.F.); Der Schmerzensgeld ist jetzt in § 253 Abs. 2 BGB geregelt (statt § 847 BGB a.F.); Die Verjährungsfrist des § 651g Abs. 2 BGB n.F. ist auf 2 Jahre verlängert worden |
BGH NJW 2000, 1188 |
Haftung des Pauschalreiseveranstalters (Reisebeschreibung);
Verkehrssicherungspflichten bzgl. Drittleistungen Hinweis: Der Schmerzensgeldanspruch ist jetzt in § 253 Abs. 2 BGB (statt § 847 BGB a.F.) geregelt |
BGH NJW 2005, 418 | Haftung für vermutetes Verschulden beim Reisemangel nach § 651 f; richtlinienkonforme Auslegung; Anforderungen an den Entlastungsbeweis bei vermutetem Vertretenmüssen |
BGH NJW 2005, 1420 | Fluggesellschaft als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, Haftung wegen eines Reisemangels nach § 651 f BGB: Kausalität, Adäquanz und Schutzzweck der Norm bei herausgeforderter Selbstgefährdung ("Herausforderungsfall") |
BGH NJW 2005, 1047 | Verhältnis des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht: Anwendbarkeit des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts auch bei vollständiger Nichterbringung der Reiseleistungen; Entschädigungsanspruch beim Reisevertrag nach § 651 f BGB für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Überbuchung; Maßstab für die Höhe der Entschädigung; Voraussetzungen des Einwands unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) |
BGH NJW-RR 2007, 1501 | Abgrenzung zwischen (Zusatzleistung zum) Reisevertrag und bloßer Reisevermittlung (§ 651a Abs. 2 BGB); Leistungsträger als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) des Reiseveranstalters |
BGH NJW 2010, 2950 | Reisevertrag als Vertrag zugunsten Dritter in Bezug auf Mitreisende; Geltendmachung von (Sekundär-)Ansprüchen durch den Versprechensempfänger (§ 335 BGB); Rügefrist des § 651g I BGB; Rüge als geschäftsähnliche Handlung: Analoge Anwendung der Regelungen über Willenserklärung; Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 180 BGB); Rückwirkung der Genehmigung (§ 184 BGB); Voraussetzungen einer konkludenten Genehmigung |
BGH NJW 2011, 599 | Keine Haftung des Reisevermittlers (Reisebüro) für Reisemängel |
BGH v. 17.4.2012 - X ZR 76/11 | Reisemangel, Aufwendungsersatz für Abhilfe nach § 651c III BGB: Entbehrlichkeit von Fristsetzung und Abhilfeverlangen; Schadensersatzanspruch nach § 651f I BGB: Aufwand des Deckungsgeschäfts als ersatzfähiger Schaden (Zurechnungszusammenhang beim Deckungsgeschäft, psychisch vermittelte Kausalität in sog. "Herausforderungsfällen"); "erhebliche" Reisebeeinträchtigung als Voraussetzung einer Kündigung nach § 651e BGB sowie eines Entschädigungsanspruchs nach § 651f II BGB |
BGH NJW 2013, 308 | Anwendbarkeit des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff BGB) auf die Vermietung einer Ferienunterkunft durch einen Reiseveranstalter |
BGH v. 18.12.2012 - X ZR 2/12 |
Begriff des Reisevertrags (§ 651a I BGB): Kreuzfahrt als Pauschalreise; Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt (§ 651j Abs. 1 BGB) |
BGH v. 12.5.2016 - VII ZR 171/15 | Gewährleistung im Bauträgervertrag nach Werkvertragsrecht, nicht Kaufvertragsrecht |
BGH v. 19.7.2016 - X ZR 123/15 | Gewährleistung beim Reisemangel; Anzeigeobliegenheit des Reisenden (§ 651d II BGB) |
BGH v. 6.12.2016 - X ZR 117/15 | Begriff des Reisemangels (§ 651c), Abgrenzung zum allgemeinen Lebensrisiko; Minderung des Reisepreises (§ 651d BGB) "auf Null" |
§ 24 Maklervertrag (§ 652 ff BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Medicus/Lorenz, SBT § 114
b) Speziell
Waibel/Reichstädter Jura 2002, 675 | Maklerrecht im Überblick |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 149 - 151 |
d) Rechtsprechung
BGH NJW 2009, 2810 | Einfluss der Geltendmachung des "großen Schadensersatzes" und der Arglistanfechtung des geschlossenen Vertrages auf den Provisionsanspruch des Maklers |
BGH NJW-RR 2009, 1719 | Verwirkung von Lohnansprüchen analog § 654 BGB bei Dienstverhältnissen mit Vertrauensstellung |
BGH NJW 2012, 2268 |
Zustandekommen eines Maklervertrags; Bedeutung der invitatio ad offerendum für den späteren Vertragsinhalt |
BGH v. 6.2.2014 - III ZR 131/13 | Provisionsanspruch des Maklers nach § 652 BGB; Erfordernis der Kongruenz des abgeschlossenen Vertrags |
§ 25 Auslobung, Preisausschreiben und Gewinnmitteilungen
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Medicus/Lorenz, SBT § 119
b) Speziell
Lorenz NJW 2000, 3305 | Gewinnmitteilungen aus dem Ausland: Kollisionsrechtliche und international-zivilprozessuale Aspekte von § 661a BGB (Für den Grundkurs nur in Bezug auf den dogmatischen Charakter von § 661a BGB von Bedeutung) |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 152, 153
d) Rechtsprechung
BGH NJW 2003, 426 | Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen aus "Gewinnmitteilungen" i.S.v. § 661a BGB (Für den Grundkurs nur in Bezug auf den dogmatischen Charakter von § 661a BGB von Bedeutung) |
BGH NJW 2003, 3620 | Erfüllungsanspruch aus Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB): Rechtliche Qualifikation als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung; Verfassungskonformität von § 661a BGB; Begriff der "Strafe" i.S.v. Art. 103 Abs. 2 GG; Abgrenzung zum Strafschadensersatz ("punitive damages") |
BGH NJW 2004, 1652 | Erfüllungsanspruch aus Gewinnmitteilung (§ 661a BGB): Abstrakter Maßstab für die Eignung der Mitteilung, den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken |
BGH NJW 2004, 3039 | (Keine) Eigenhaftung des Geschäftsführers einer (französischen) GmbH für Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) – Geschäftsführung der GmbH und Unternehmerbegriff (§ 14 BGB) |
BGH NJW 2004, 3555 | Begriff des "Senders" von Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) und Handeln unter fremden Namen bei § 661a BGB |
BGH NJW-RR 2005, 1365 | Begriff des "Senders" von Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) bei Handeln unter fremden Namen |
BGH NJW 2005, 2991 | Sittenwidrigkeit von durch Gewinnversprechen provozierten Verträgen: Verhältnis zu § 661a BGB; Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB, Verhältnis zu § 123 BGB im Falle "systematischer Schwächung der Entscheidungsfreiheit"; Sittenwidrigkeit von kausalen und abstrakten Schuldanerkenntnissen; Kondiktion von abstrakten Schuldanerkenntnissen und dolo-petit-Einwand; Voraussetzung der Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB |
BGH NJW 2006, 230 | Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB) aus dem Ausland: Qualifikation von § 661a BGB als gesetzliches Schuldverhältnis aufgrund geschäftsähnlicher Handlung (teilweise Aufgabe von BGHZ 153, 82 ff); Erfüllungsort (§ 269 BGB) für Ansprüche aus § 661a BGB |
BGH NJW 2011, 139 | Turnierwettkampf als Auslobung (§ 657 BGB) in Form des Preisausschreibens (§ 661 BGB); Qualifikation als einseitiges Rechtsgeschäft; Haftung des Veranstalters für Schäden der Teilnehmer bei der Verletzung von Schutzpflichten (§§ 280 I, 241 II BGB); Schutzwirkung für Dritte auch bei einseitigen Rechtsgeschäften; Zurechnung von Mitverschulden des Gläubigers zu Lasten des Dritten (§ 334 BGB); Begriff des Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB); AGB-Kontrolle von einseitigen Rechtsgeschäften; Haftungsausschluss und § 309 Nr. 7 a, b BGB; kundenfeindlichste Auslegung im Rahmen der AGB-Kontrolle; Verbot geltungserhaltender Reduktion; Anrechnung der Tiergefahr (§ 833 BGB) im Rahmen des Mitverschuldens |
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 29 Rn. 1-41
Looschelders, SBT §§ 37 - 39
Medicus, SBT § 112 Rn. 846 ff.
b) Speziell
Lorenz, JuS 2012, 6 | Grundwissen Zivilrecht: Auftrag und Geschäftsbesorgung |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 154 - 159
d) Rechtsprechung
BGH NJW 1992, 498 | Abgrenzung Gefälligkeit/Auftrag bei Fahrgemeinschaft (Fahrgemeinschaft) |
BGH NJW 1996, 1960 | Formpflichtigkeit des Auftrags zum treuhänderischen Erwerb eines Grundstücks, arglistige Berufung auf den Formmangel (Die Formbedürftigkeit des Grundstückserwerbsvertrags ergibt sich jetzt aus § 311b Abs. 1, der inhaltsgleich § 313 BGB a.F. enthält) |
BGH NJW 1991, 352 | "Keine Haftung für Rat und Auskunft" (§ 676 BGB a.F.; dem § 675 Abs. 2 BGB n.F. weitgehend entspricht): Konkludenter Abschluss eines Auskunftsvertrags (Bankauskunft mit Schutzwirkung für Dritte) |
BGH NJW 1998, 1059 | Haftung für Rat und Auskunft: Auskunftsvertrag (Gutachtenvertrag) mit Schutzwirkung für Dritte |
BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392 ff |
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einwand des Mitverschulden des
Vertragspartners (Haftung des Sachverständigen bei vom Verkäufer arglistig
herbeigeführter Unrichtigkeit eines Wertgutachtens) Hinweis: Grundlage des hier ausgeschlossenen Anspruchs des Sachverständigen gegenüber dem Verkäufer wäre nach dem SMG § 280 Abs. 1 BGB n.F. |
BGH NJW 1997, 3227 |
Konkurrenz zwischen allgemeinem Leistungsstörungsrecht und speziellen
Gewährleistungsregeln, Schadensersatz und Verjährung bei Verletzung von
unselbständigen und selbständigen Beratungspflichten Vgl. den Hinweis zu BGHZ 140, 111; die Verjährung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche findet sich jetzt in § 438 BGB n.F. (früher § 477 BGB a.F.) |
BGHZ 133, 36 | Abgrenzung von Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte bei falscher Bankauskunft |
BGHZ 140, 111 |
Selbständige Beratungspflicht des Verkäufers und Haftung aus allgemeinem
Leistungsstörungsrecht, Konkurrenz zu §§ 434 ff BGB Hinweis: Die Problematik dieser Entscheidung stellte sich nach dem neuen Schuldrecht neu: Anstelle der zusicherungsfähigen Eigenschaft ist jetzt nach der Möglichkeit einer Beschaffenheitsvereinbarung zu fragen sein. Nach neuem Recht hängt davon die Verjährungsfrist ab (§ 438 BGB n.F. für Schadensersatzansprüche bei einer Beschaffenheitsvereinbarung bzw. §§ 195, 199 BGB im gegenteiligen Fall). Vor diesem Hintergrund besteht der „Bedarf“ nach der Annahme eines eigenständigen Beratungsvertrags mit der Schadensersatzfolge des § 280 Abs. 1 BGB n.F. bei einer Falschberatung weiterhin |
BGH NJW 2001, 360 |
Auskunfts- und Testathaftung gegenüber Dritten: Haftung des Wirtschaftsprüfers
gegenüber geprellten Anlegern eines Kapitalanlagemodells aus culpa in
contrahendo; Abgrenzung zur bürgerlich- rechtlichen Prospekthaftung Hinweis: Die Haftung Dritter aus c.i.c. ist jetzt in § 311 Abs. 3 BGB n.F. geregelt |
BGH NJW 2001, 512 und BGH NJW 2001, 514 |
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte beim Gutachtervertrag: Haftungsausfüllung Hinweis: Anspruchsgrundlage ist jetzt § 280 Abs. 1 BGB n.F. |
BGH NJW 2002, 3625 | Gutachtervertrag als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte - Voraussetzungen und Kausalitätserfordernis bei der Haftung |
BGH NJW-RR 2004, 927 | Herausgabepflicht des Beauftragten nach § 667 BGB und weisungsgemäße Verwendung der überlassenen Mittel: Beweislast |
BGHZ 165, 298 | Abgrenzung der Geldschuld von der Geldherausgabeschuld; Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit der Leistung aus §§ 280 I, III, 283 BGB; Vertretenmüssen und Pflichtverletzung |
BGH NJW 2006, 501 | Pflichtverletzung im Geschäftsbesorgungsvertrag, oder: Was ein Anwalt alles wissen muss |
BAG NJW 2006, 3803 | Herausgabepflicht des Arbeitnehmers nach § 667 Alt. 2 BGB: Anwendbarkeit von §§ 667, 670 BGB im Arbeitsverhältnis; Erfordernis des inneren Sachzusammenhangs mit dem geführten Geschäft (Bonusmeilen) |
BGH NJW 2009, 1141 | Haftung für falsche Auskünfte - konkludenter Abschluss eines Auskunftsvertrags, Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag: Erfordernis des Rechtsbindungswillens, maßgebliche Kriterien; Voraussetzungen der Haftung: Vertretenmüssen, haftungsbegründende Kausalität und Mitverschulden |
BGH NJW 2010, 3340 | Herausgabepflicht des Beauftragten (Treuhänders) aus § 667 Alt. 2 BGB bei Anmeldung einer Domain |
BGH v. 10.7.2015 - V ZR 206/14 | Herausgabeanspruch des Auftraggebers aus § 667 Alt. 2 BGB; Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag ("Kohl-Bänder") |
BGH v. 23.7.2015 - III ZR 346/14 | Aufwendungsersatz bei Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) gem. §§ 683, 670 BGB: Schäden als "Aufwendung" |
§ 27 Geschäftsbesorgungsverträge
Literaturhinweise
a) Allgemein
Medicus/Lorenz, SBT § 113
b) Speziell
Köndgen JuS 2011, 481 | Das neue Recht des Zahlungsverkehrs |
c) Rechtsprechung
BGH NJW 2009, 987 | Pflichtverletzung im Anwaltsvertrag, Haftung und Zurechnungszusammenhang bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht; Reichweite und Bedeutung von "iura novit curia" |
§ 28 Spiel und Wette, Differenzgeschäft (§§ 762 ff BGB)
b) Rechtsprechung
BGH NJW 2006, 45 | Sittenwidrigkeit von Verträgen nach § 138 I BGB ("Schenkkreise" im Schneeballsystem); Verhältnis zu § 762 I BGB (Rückforderungsausschluss bei Spiel und Wette) |
§ 29 Persönliche Sicherheiten: Schuldbeitritt, Bürgschaft und Garantie
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 32
Looschelders, SBT § 48 (Bürgschaft)
Medicus/Lorenz, SBT § 120 Rn. 1003 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 §§ 60, 64
b) Speziell
Giesen, Jura 1997, 64, 122 | Grundsätze der Konfliktlösung im Besonderen Schuldrecht: Die Bürgschaft |
Lorenz JuS 1999, 1145 | Innenverhältnis und Leistungsbeziehungen bei der Bürgschaft |
Grigoleit/Herresthal, Jura 2002, 825 |
Der Schuldbeitritt |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 174 - 180
d) Rechtsprechung
BVerfG NJW 1994, 36 = BVerfGE 89, 214 | Verfassungsrechtlicher Schutz der Privatautonomie: "Bürgschaftsbeschluss" |
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 ff | Bürgschaft und Blankoformular |
BGH NJW 1998, 3708 ff |
Globalbürgschaften und AGB-Gesetz (nicht nur) im Handelsverkehr Hinweis: § 9 AGBG a.F. entspricht § 307 BGB n.F. |
BGH NJW 1999, 58 ff | "Ehegattenbürgschaften" und Schutz vor Vermögensverschiebungen |
BGHZ 107, 210 |
Rechtsgrundlose Stellung einer Bürgschaft im Verhältnis
Hauptschuldner/Gläubiger (Übersicherung durch Vermieter) und Einrede des
Bürgen Hinweis: § 550b BGB a.F. entspricht heute weitgehend § 551 BGB n.F. |
BGHZ 115, 177 |
Keine isolierte Abtretung der Bürgschaftsforderung Hinweis: § 3 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 1 BGB n.F.; § 4 AGBG a.F. entspricht § 305b BGB n.F.; § 5 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 2 BGB n.F.; § 9 AGBG a.F. entspricht § 307 BGB n.F. |
BGHZ 130, 19 |
Globalbürgschaft für zukünftige Forderungen und AGB-Kontrolle Hinweis: § 3 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 1 BGB n.F.; § 4 AGBG a.F. entspricht § 305b BGB n.F.; § 5 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 2 BGB n.F.; § 9 AGBG a.F. entspricht § 307 BGB n.F. |
BGH NJW 1992, 1234 BGH NJW 1996, 1470 BGH v. 12.12.2006 - XI ZR 20/06 |
Erstreckung einer Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche im Falle der Nichtigkeit
bzw. des Nichtzustandekommens eines Darlehens; Erstreckung der Bürgschaft auf
weitere Forderungen durch AGB als überraschend i.S.v. § 3 AGBG Hinweis: § 3 AGBG a.F. entspricht § 305c Abs. 1 BGB n.F.; § 9 AGBG a.F. entspricht § 307 BGB n.F. |
BGH NJW 2000, 1563 | Innenverhältnis und Einredeerstreckung bei der Bürgschaft - Bürgschaft auf erstes Anfordern |
BGH NJW 2001, 1857 | Bürgschaft auf erstes Anfordern und Einrede der Unwirksamkeit des Sicherungsvertrags zwischen Hauptschuldner und Gläubiger |
BGH NJW 2001, 3549 | Bürgschaft auf erstes Anfordern: Rückforderungsverfahren, Beweislast und Urkundenverfahren |
BGH NJW 2002, 1493 | Bürgschaft auf Erstes Anfordern: Voraussetzungen des Missbrauchseinwands |
BGH NJW 2002, 3098 | Lückenfüllung durch ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit von AGB (§ 6 II AGBG, jetzt § 306 II BGB): Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern |
BGH NJW 2002, 3167 | Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalbürgschaft der GmbH für Schulden des Gesellschafters - Höchstbetragsbürgschaft mit Erstreckung auf Zins- und Verzugsschadenforderungen |
BGH NJW 2003, 352 | Bürgschaft auf erstes Anfordern: Rückforderungsanspruch des Bürgen und des Hauptschuldners bei Nichtbestehen der Hauptschuld; Bedeutung des Nichtvorliegens des formellen Bürgschaftsfalles |
BGH v. 14.6.2016 - XI ZR 242/15 | Akzessorietät der Bürgschaft; Einrede der Verjährung der Hauptschuld (§ 768 I 1 BGB) nach rechtskräftiger Verurteilung des Hauptschuldners; analoge Anwendung von § 769 II BGB bei verzichtsähnlicher Prozessführung durch den Hauptschuldner |
§ 30 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis und Vergleich
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 33
Looschelders, SBT §§ 49, 50
Medicus/Lorenz, SBT § 123 Rn. 1043 ff.
b) Speziell
Wellenhofer-Klein, Jura 2002, 505 | Das Schuldanerkenntnis - Erscheinungsformen und Abgrenzungskriterien |
Lorenz JuS 2009, 489 | Grundwissen Zivilrecht: Abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 181 - 185
d) Rechtsprechung
BAG NJW 1999, 2059 ff | Abgrenzung des konstitutiven vom deklaratorischen Schuldanerkenntnis |
BGH NJW 1992, 2228 |
Bedeutung eines "Schuldanerkenntnisses" nach Verkehrsunfall: (Abstraktes oder
kausales) Schuldanerkenntnis oder lediglich Absichtserklärung zur
Beweiserleichterung? Hinweis: Die Verjährung deliktischer Ansprüche ist jetzt in §§ 195, 199 BGB n.F. geregelt; Das Schuldanerkenntnis führt nach §§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. auch weiterhin zum Neubeginn der Verjährung (früher §§ 208, 217 BGB a.F.) |
BGH NJW 2000, 2501 | Einwendungsausschluss beim abstrakten Schuldanerkenntnis und Bereicherungseinrede |
BGH NJW 2000, 2984 | Abstraktes Schuldanerkenntnis für fremde Verbindlichkeiten; Annahmefrist bei Zugangsverzicht nach § 151 BGB; Unternehmensbezogene Willenserklärung und Offenkundigkeitsgrundsatz im Stellvertretungsrecht |
BGH NJW 2002, 1340 | Anforderungen an ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei vertraglichen Ansprüchen |
BGH NJW 2002, 2234 | Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmer und Vertragsunternehmer (Händlers) als abstraktes Schuldversprechen; (Un)Zulässigkeit formularmäßige Risikoabwälzung des Missbrauchsrisikos auf den Vertragsunternehmer im Telefon- oder Mailorderverfahren (Fortführung von BGH NJW 2002, 285 ff). |
OLG Oldenburg v. 23.12.2002, 15 U 72/02 | Beweiskraft eines "Schuldscheins" - kausales Schuldanerkenntnis oder "Zeugnis gegen sich selbst" |
BGH NJW-RR 2004, 481 = BGHZ 157, 256 | Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmer und Vertragsunternehmen im „mail-order-Verfahren“: Abstraktes Schuldversprechen; Verletzung von Sorgfaltspflichten und Mitverschulden (Haftung aus pVV, jetzt §§ 280 I, 241 II BGB) |
BGH NJW 2005, 2991 | Sittenwidrigkeit von kausalen und abstrakten Schuldanerkenntnissen; Kondiktion von abstrakten Schuldanerkenntnissen und dolo-petit-Einwand |
BAG NJW 2005, 3164 | AGB-Kontrolle eines abstrakten Schuldversprechens; Kondizierbarkeit abstrakter Schuldversprechen und AGB-Kontrolle eines vertraglichen Kondiktionsausschlusses; (keine) Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen im Falle der Drohung (Vorrang von § 123 BGB ggü. § 138 BGB) |
BGH NJW 2005, 3576 = BGHZ 164, 190 | Rechtsnatur des Prozessvergleichs ("Doppelnatur"); Widerrufsvorbehalt und Adressat der Widerrufserklärung |
§ 31 Geschäftsführung ohne Auftrag
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 35 - 38
Looschelders, SBT §§ 40 ff
Medicus/Lorenz, SBT §§ 130 - 131 Rn. 1102 ff
Larenz, SBT II/1 § 57
b) Speziell
Giesen, Jura 1996, 225, 288, 344 | Das Recht der fremdnützigen Geschäftsbesorgung |
Henssler, JuS 1991, 924 | Grundfälle zu den Anspruchsgrundlagen im Recht der GoA |
Lorenz, NJW 1996, 883 | Gescheiterte Vertragsbeziehungen zwischen Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht: späte Einsicht des BGH? |
Röthel Jura 2012, 598 | Rechtsfolgen der Geschäftsführung ohne Auftrag |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 160 - 166
d) Rechtsprechung
BGH NJW 1993, 3196 |
Nichtige Verträge und Geschäftsführung ohne Auftrag Hinweis: § 313 BGB a.F. ist inhaltsgleich in § 311b Abs. 1 BGB n.F. überführt worden. |
BGH NJW 1997, 47 ff | Sittenwidrige gescheiterte "Titeladoption" und Rückabwicklung nach GoA ("Auch fremdes Geschäft") |
BGHZ 38, 270 |
Geschäftsführung ohne Auftrag: Auch-fremdes Geschäft bei Selbstaufopferung
(Autofahrer- Fall) Hinweis: Nach neuer Rechtslage, nach der sich der Kraftfahrer nur noch durch den Nachweis höherer Gewalt entlasten kann (§ 7 Abs. 2 StVG n.F.; früher: „unabwendbares Ereignis“), wäre nach der Rspr. des BGH jetzt der Anspruch aus G.o.A. zu verneinen. |
LG Berlin NJW 1999, 2906 |
Geschäftsführung ohne Auftrag bei Ausweichen eines Kraftfahrers
("Rettungsfälle") Vgl. Hinweis zu BGHZ 38, 270; da der Bekl. zu 1) beim Unfall bereits 10 Jahre alt war, ist er auch nach § 828 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. verantwortlich |
BGHZ 40, 28 ff | Geschäftsführung ohne Auftrag: Auch-fremdes Geschäft bei öffentlich-rechtlicher Gefahrenabwehr (Funkenflug-Fall) |
BGHZ 54, 157 ff | Geschäftsführung ohne Auftrag: Grenzen des "auch-fremden Geschäft" bei öffentlichrechtlicher Gefahrenabwehr (Heizöl-Fall) |
BGH NJW 2000, 72 | Vergütungsanspruch des "Erbensuchers" gegen den Erben aus GoA? |
BGH NJW 2000, 1560 | Geschäftsführung ohne Auftrag (Auch-fremdes Geschäft), Leistungen auf nichtige Verträge und Bereicherungsrecht |
BGH NJW-RR 2004, 81 | Geschäftsführung ohne Auftrag: Voraussetzungen des „Auch-fremden-Geschäfts“ bei vertraglicher Verpflichtung gegenüber einem Dritten bzw. bei Haftung eines Dritten aus § 179 BGB |
BGH NJW 2004, 513 | Geschäftsführung ohne Auftrag: Auch-fremdes Geschäft bei öffentlich-rechtlicher Gefahrenabwehr; Tierhalterhaftung bei Nutztier (§ 833 S. 2 BGB) |
BGH NJW 2005, 2069 | Verhältnis von § 1357 BGB zur Geschäftsführung ohne Auftrag |
BGH NJW-RR 2008, 683 | Geschäftsführung ohne Auftrag in Form des "Auch-fremden-Geschäfts"; Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens beim "objektiv fremden Geschäft"; Berechtigung der GoA: Interesse und Wille des Geschäftsherrn, Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens gem. § 679 BGB |
BGH v. 23.7.2015 - III ZR 346/14 | Aufwendungsersatz bei Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) gem. §§ 683, 670 BGB: Schäden als "Aufwendung"; Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag; außerrechtliche "Gefälligkeit ohne Auftrag" in Abgrenzung zur GoA |
BGH v. 11.3.2016 - V ZR 102/15 | Geschäftsführung ohne Auftrag beim Entfernen eines unbefugt geparkten Fahrzeugs von einem Privatgrundstück: "Auch-fremdes" Geschäft; Interesse und mutmaßlicher Wille des Geschäftsherrn |
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), §§ 677 ff
BGB - Übersicht – |
Jede Tätigkeit im Interesse eines anderen, ohne dass es auf einen Vermögensbezug oder eine wirtschaftliche Bedeutung ankäme. Ein Geschäft ist objektiv fremd, wenn es bereits seinem Inhalt nach einem fremden Interessen- oder Pflichtenkreis angehört (Bezahlung fremder Rechnungen, Verkauf fremder Gegenstände). Ist ein Geschäft objektiv neutral (z.B. der Ankauf einer Sache), so wird es erst durch die Willensrichtung des Geschäftsführers ein fremdes Geschäft (subjektiv fremdes Geschäft). Problematisch ist das sog. auch-fremde Geschäft, bei welchem der Geschäftsführer zugleich einer eigenen Pflicht nachkommt und auch im fremden Interessen handelt. Bei objektiv fremden Geschäften wird der Fremdgeschäftsführungswille ohne weiteres vermutet. Bei objektiv neutralen Geschäften entscheidet erst das positive Vorliegen eines Fremdgeschäftsführungswillens über das Vorliegen einer GoA. Der innere Wille ist ausreichend, Erkennbarkeit nach außen ist nicht erforderlich. Problematisch und str. sind die Anforderungen an den Fremdgeschäftsführungswillen beim sog. auch-fremden Geschäft. Fehlt der Fremdgeschäftsführungswille, so treten bei objektiv neutralen Geschäften keine Rechtsfolgen ein: Es handelt sich um eine gewöhnliche Führung eigener Geschäfte. Bei objektiv fremden Geschäften treten die Folgen des § 687 ein, d.h. es handelt sich - je nach Kenntnis des Geschäftsführers - um eine Geschäftsanmaßung oder eine irrtümliche Eigengeschäftsführung. Als Auftrag oder sonstige Berechtigung i.S.v. § 677 zählt jede besondere Verpflichtung im Verhältnis zwischen Geschäftsherrn und Geschäftsführer aus einer bestehenden Sonderverbindung. Die berechtigte GoA gibt für den Geschäftsführer einen Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in den Rechtskreis des Geschäftsherrn. Er haftet also für dabei verursachte Schäden nicht aus pFV oder § 823, sofern sich die konkrete schadensstiftende Handlung noch im Interesse des Geschäftsherrn geschah und von seinem Willen gedeckt war. Zudem bildet die berechtigte GoA einen Rechtsgrund i.S.v. § 812 I Alt. 1 für Leistungen, die im Rahmen der Geschäftsführung erbracht werden. Aufwendungsersatz, §§ 683 S. 1, 670; beachte aber den weiten Aufwendungsbegriff: Erfasst sind auch Schäden (Rechtsgedanke des § 110 I HGB); sofern der Geschäftsführer die Tätigkeit normalerweise gegen Entgelt erbringt auch Entgelt für das Tätigwerden (Rechtsgedanke des § 1835 III; arg.: anders als im Auftragsrecht fehlt es an der Unentgeltlichkeitsabrede). Nach § 685 ist dieser Anspruch aber ausgeschlossen, wenn die Geschäftsführung in Schenkungsabsicht geschah, der Geschäftsführer also von vornherein nicht beabsichtigte, seine Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Herausgabe des durch die Geschäftsführung Erlangten, §§ 681 S. 2, 667. Schadensersatzanspruch aus pFV bei der Verletzung der Pflichten des § 677, beachte aber § 680 bei Notgeschäftsführung sowie § 682 bei der Geschäftsführung durch Minderjährige. Genehmigung der Geschäftsführung nach § 684 S. 2 führt zu den Rechtsfolgen einer berechtigten GoA, dann aber auch Verpflichtung zum Aufwendungsersatz. Sonst: Schadensersatz nach § 678, wenn der Geschäftsführer die mangelnde Berechtigung kannte oder kennen musste (Anspruch i.ü. verschuldensunabhängig), bei (vermeintlicher) Notgeschäftsführung § 680 (PdW Fall 111). Daneben hat der Geschäftsherr Ansprüche aus den §§ 823 ff., 812 ff. Herausgabeanspruch aus § 684 S. 1, 818 BGB, beachte Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung. Str. ist, ob die Verweisung in § 684 S. 1 ein Rechtsgrund- oder ein Rechtsfolgenverweis ist. Einigkeit besteht nämlich, dass die §§ 817, 814 Anwendung finden. Lediglich § 812 selbst soll nach der Rspr. nicht angewendet werden. |
§ 32 Bereicherungsrecht, Teil 1: Überblick
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 39
Looschelders, SBT § 51
Medicus/Lorenz, SBT § 132 Rn. 1124 ff
b) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 186, 187
c) Rechtsprechung
BGH NJW 2001, 3118 | Verwendungsersatzansprüche des nicht mehr berechtigten Besitzers aus § 994; Konkurrenzverhältnis zwischen Eigentümer-Besitzer- Verhältnis (§§ 987 ff BGB) und Zweckverfehlungskondiktion ("condictio ob rem", § 812 I 2 Alt. 2 BGB); Verhältnis von § 547 BGB a.F. (= § 539 BGB n.F.) zur condictio ob rem |
BGH NJW 2002, 60 | Nutzungsersatzanspruch gegen den "nicht so berechtigten Besitzer" aus Eigentümer-Besitzer- Verhältnis (§ 988 BGB) und Eingriffskondiktion (§ 812 I 1 Alt. 2 BGB), Abgrenzung zur unberechtigten Untervermietung (Abgrenzung zu BGHZ 131, 297) |
BGH NJW 2002, 1050 | ormerfordernis und Nebenabreden; Voraussetzungen der "treuwidrigen Berufung auf den Formmangel"; Nutzungsersatz im Eigentümer- Besitzer-Verhältnis bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts; Reichweite des Nutzungsersatzes nach Rechtshängigkeit (§ 987 II BGB); "Saldotheorie" im Konkurs/ Insolvenzverfahren |
Grundtypen der Kondiktion – Lesart von § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB – |
§ 33 Bereicherungsrecht, Teil 2: Grundtatbestand der Leistungskondiktion
§ 34 Bereicherungsrecht, Teil 3: Typen und Kondiktionssperren
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 40 Rn. 1 ff
Looschelders, SBT § 52
Medicus/Lorenz, SBT §§ 133, 134 Rn. 1131 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 § 68
b) Speziell
s.o. sowie | |
Keim JuS 2001, 636 | Keine Bindungswirkung des nicht vollzogenen Schwarzkaufes – BGH NJW 1999, 2892 |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 188, 189; 198 – 199
d) Rechtsprechung
BGH NJW 1992, 2690 | Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Vorrang der vertraglichen Regelung, insbesondere des Leistungsstörungsrechts |
BGH NJW 1999, 2892 |
Kondiktionsausschluss nach § 815 BGB bei Lossagung von einem formnichtigen,
aber heilbaren Grundstückskaufvertrag Hinweis: § 313 BGB a.F. entspricht § 311b Abs. 1 BGB n.F. |
BGH NJW 2004, 512 | Voraussetzungen der Zweckverfehlungskondiktion - condictio causa data, causa non secuta (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB) |
BGH NJW 2003, 1039 | Beweislast und Beweisführung für die Rechtsgrundlosigkeit bei Geltendmachung eines Anspruchs aus § 812 I S. 1 BGB; "sekundäre" Behauptungslast der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei |
BGH NJW 2004, 2897 | Leistungskondiktion: Beweislast für den Rechtsgrund bei Abschlagszahlungen |
BAG NZA 2005, 1409 | Nichtigkeit des Arbeitsvertrags nach § 134 BGB; keine Anwendung der Grundsätze über das "faktische Arbeitsverhältnis" bei Anstellungsbetrug (Arzt ohne Approbation); Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht: Kondiktionsausschluss nach § 817 S. 2 BGB, Relevanz im Rahmen der Saldotheorie |
BGH NJW 2008, 1878 | Kein Kondiktionsausschluss für den Anfechtungsgegner nach § 814 BGB bei anfechtbarem Rechtsgeschäft |
§ 35 Bereicherungsrecht, Teil 4: § 817 BGB
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 41 Rn. 38 ff
Medicus/Lorenz, SBT § 134 Rn. 1151 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 § 68 III
b) Speziell
Michalski Jura 1994, 113 | Die analoge Anwendung des § 817 S. 2 außerhalb des § 817 S. 1 BGB |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fall 200
d) Rechtsprechung
RGZ 145, 152 | (Keine) Ausdehnung von § 817 S. 2 BGB auf konkurrierende Ansprüche (Herausgabeanspruch aus § 985 BGB) |
BGH NJW 1992, 310 | Sittenwidrigkeit des Hehlergeschäfts bei grobfahrlässiger Unkenntnis der Herkunft der Kaufsache, Haftung aus § 826 BGB und Mitverschuldenseinwand; (keine) Ausdehnung von § 817 S. 2 auf deliktische Ansprüche |
BGH NJW 1994, 187 | Sittenwidrigkeit des Titelverschaffungsvertrages, Kondiktionsausschluss nach § 817 S. 2, Ausnahme bei Leistung durch Eingehen einer Verbindlichkeit |
BGH NJW 2000, 1560 |
Geschäftsführung ohne Auftrag (Auch-fremdes Geschäft), Leistungen auf nichtige
Verträge und Bereicherungsrecht Hinweis: § 313 BGB a.F. entspricht § 311b Abs. 1 BGB n.F |
BGH NJW 2005, 1490 | Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) eines Kaufvertrags über ein Radarwarngerät, Kondiktions-ausschluss nach § 817 S. 2 BGB |
BGH NJW 2006, 45 | Sittenwidrigkeit von Verträgen nach § 138 I BGB ("Schenkkreise" im Schneeballsystem), Rückforderungsausschluss nach § 817 S. 2 BGB: Keine Anwendung bei Perpetuierung der Sittenwidrigkeit |
BGH v. 11.6.2015 - VII ZR 216/14 | Vertragsunwirksamkeit bei Schwarzarbeit: Ausschluss der Rückforderung bezahlten Werklohns gem. § 817 S. 2 BGB |
§ 36 Bereicherungsrecht, Teil 5: Inhalt und Umfang der Kondiktion (§§ 818 - 820 BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 43
Looschelders, SBT § 54
Medicus/Lorenz, SBT § 135 Rn. 1163 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 §§ 71 – 74
b) Speziell
Medicus, JuS 1993, 705 |
Die verschärfte Haftung des Bereicherungsschuldners Hinweis: § 279 BGB a.F. ist durch das SMG aufgehoben; § 281 BGB a.F. ist jetzt inhaltsgleich in § 285 BGB enthalten; der Schuldnerverzug ist in § 286 BGB n.F. geregelt (anstatt § 284 BGB a.F.); die Verzugszinsen sind inzwischen verändert worden, §§ 288 Abs. 1, 247 BGB n.F. |
Haertlein, JA 1996, 930 | Die Flugreiseentscheidung (BGHZ 55, 128) |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 214 - 223
d) Rechtsprechung
BGH NJW 1996, 926 | (Kein) Bereicherungswegfall nach § 818 III BGB bei rechtsgrundloser Schuldentilgung durch einen Dritten |
BGHZ 118, 383 | Wegfall der Bereicherung bei Schuldentilgung mit rechtsgrundlos erlangtem Geld? |
BGH NJW 1999, 1181 |
Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen, Beweislast bei Saldotheorie Hinweis: Nach dem SMG liefe die Rückabwicklung über das Rücktrittsrecht; die Ausführungen zur Saldotheorie bleiben aber zutreffend |
BGH NJW 1995, 454 |
Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen Hinweis: § 313 BGB a.F. entspricht § 311b Abs. 1 BGB n.F. |
BGHZ 126, 105 | Saldotheorie und nicht voll Geschäftsfähige |
BGHZ 55, 128 | Entreicherungseinwand und Bösgläubigkeit nach § 818 III, IV, 819 I bei Minderjährigen ("Flugreisefall") |
BGH NJW 1999, 1026 | Bereicherungsausgleich bei pflichtwidriger Verfügung eines Treuhänders, Verfügungsbegriff in § 816 I BGB; keine Anwendung von § 822 BGB bei Bösgläubigkeit des primären Bereicherungsschuldners |
BGH NJW 2000, 134 | "Unbenannte Zuwendung" unter Ehegatten und bereicherungsrechtlicher Durchgriff nach § 822 BGB |
BGH NJW 2000, 3562 | Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen und Schutz Geschäftsunfähiger |
AG Freiburg NJW-RR 1999, 637 | "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB): Grenzen der konkludenten Einwilligung; keine verschärfte Haftung des Mdj. nach § 819 BGB im Falle der Leistungskondiktion |
BGH NJW 2001, 1127 | Wucherähnliches Geschäft bei Unkenntnis der Wertverhältnisse; keine Anwendung der Saldotheorie zu Lasten des Bewucherten |
BGH NJW 2002, 1342 | Herausgabe und Wertersatz im Bereicherungsrecht: Rechtsgrundlose Leistung eines Kundenstamms (Kundenkartei) |
BGH NJW 2002, 1872 | Bereicherungsausgleich bei rechtsgrundlos erlangter Darlehenssicherung |
BGH NJW 2003, 3271 | Beweislast für den Wegfall der Bereicherung nach § 818 III BGB und Schutz des Geschäftsunfähigen; Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung durch Verbrauch für den allgemeinen Lebensbedarf |
BGH NJW 2004, 1341 | Anwendung von § 822 BGB im Rahmen von § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenker); Anwendung und Anspruchsinhalt von § 822 BGB bei der Zuwendung von rechtsgeschäftlichen Surrogaten |
BGH NJW-RR 2004, 229 | Unmöglichkeit, Geschäftsgrundlage, dolo-petit-Einwand und Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen |
BGH NJW 2004, 1341 | Anwendung von § 822 BGB im Rahmen von § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers); Anwendung und Anspruchsinhalt von § 822 BGB bei der Zuwendung von rechtsgeschäftlichen Surrogaten |
BGH NJW 2005, 884 | Einschränkung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie in der Insolvenz des Bereicherungsgläubigers |
BGH NJW 2006, 286 | Vertragsverhältnisse bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten (0190-Nummer) - kein vertraglicher Anspruch gegen den "Plattformbetreiber"; keine Berufung auf § 818 III BGB bei Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung ohne Widerspruch gegen den Vorbehalt analog § 820 I BGB |
BGH WM 2007, 731 | Leistungsbeziehungen in bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnissen beim Strukturvertrieb von Immobilien ("Schrottimmobilien"): Rückzahlungsanspruch für rechtsgrundlose Zins- und Tilgungsleistungen des Darlehensnehmers; Verjährung (intertemporales Verjährungsrecht); keine Herausgabepflicht der Immobilie gegenüber dem Darlehensgeber; Saldierung mit Nutzungen aus dem mit dem Darlehnskapital erworbenen Gegenstand; Herausgabepflicht von Surrogaten |
BGH NJW 2008, 1878 | Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen |
BGH v. 7.3.2013 - III ZR 231/12 | Bereicherungsanspruch bei rechtsgrundloser Nutzung von Telekommunikationsdiensten; kein Nutzungsersatz für nicht gezogene Nutzungen auch bei Nutzungen als primärem Leistungsgegenstand |
Übersicht zum Problem der Berücksichtigung der Gegenleistung bei der
bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge “Saldotheorie” vs. “Gegenleistungskondiktion” |
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Die synallagmatische Verknüpfung von Leistungen auf (nichtige) gegenseitige Verträge verlangt, dass bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung weiterhin eine Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung berücksichtigt wird (“Weiterdenken” des Synallagmas). Solange sowohl Leistung als auch Gegenleistung noch vorhanden sind, ergeben sich keine Probleme: Jeder Vertragspartner kann nach § 812 I 1 Alt. 1 beim anderen seine Leistung kondizieren, beide Ansprüche sind gem. § 273, 274 Zug um Zug zu erfüllen. Wenn aber die Gegenleistung beim Empfänger (teilweise) untergegangen ist, wäre es unbillig, wenn dieser einerseits seine Leistung voll kondizieren könnte, sich andererseits aber - auch beim verschuldeten Untergang - nach § 818 III auf Entreicherung bezüglich der Gegenleistung berufen könnte, so dass das ZBR aus § 273 mangels Gegenanspruch ins Leere ginge (sog. “Zweikondiktionentheorie”). Der Bereicherungsgläubiger würde nämlich so auch das Risiko des verschuldeten Unterganges seiner Leistung bei dem Leistungsempfänger tragen. Wertungsgesichtspunkte (vgl. Larenz/Canaris SR II/2 § 73 III 2 a):
1. Saldotheorie (Rspr.) Als Gegenstand des Bereicherungsanspruches sind bei gegenseitigen Verträgen nicht die jeweiligen Leistungen anzusehen, sondern nur der Überschuss, der sich aus der Saldierung von Leistung und Gegenleistung zugunsten einer Partei ergibt (vgl. etwa BGH NJW 1999, 1181). Es existiert also von vorneherein nur ein Bereicherungsanspruch in der Person, zu deren Gunsten sich ein positiver Überschuss (Saldo) ergibt. Leistung und Gegenleistung sind nur unselbständige Rechnungsposten. Die Feststellung dieses Saldo erfolgt unabhängig von § 818 III , erst auf den nach der Saldierung verbleibenden (einzigen) Bereicherungsanspruch ist § 818 III anwendbar. Damit bleibt die Gegenleistung bis zur Höhe des Saldos auch dann berücksichtigt, wenn sie ersatzlos untergegangen ist.
Bei ungleichartigen Leistungen kann man nicht saldieren. Hier wird die Saldotheorie dadurch berücksichtigt, dass der Gläubiger seine Leistung nur Zug-um-Zug gegen Erstattung der Gegenleistung zurückfordern darf. Hierzu bedarf es nicht der Erhebung einer Einrede (vgl. dazu auch BGH NJW 1995, 454; NJW 1999, 1181). Einschränkungen der Saldotheorie erfolgen nach h.M. dann, wenn der Bereicherungsgläubiger besonders schützenswert ist:
Schwächen der Saldotheorie bestehen insbesondere darin, dass Sie nur ein Abwehrmittel darstellt, nicht aber einen Anspruch begründen kann, wenn der Gegenstand der Leistung ersatzlos untergegangen ist. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Bereicherungsgläubiger vorgeleistet hat und der Leistungsgegenstand beim Bereicherungsschuldner untergegangen ist.
2. Modifizierte Zweikondiktionentheorie (Lehre von der Gegenleistungskondiktion) Die inzwischen wohl h.M. in der Literatur geht angesichts der Schwächen der Saldotheorie vom Grundsatz der Zweikondiktionentheorie aus, schränkt aber die Berufung auf § 818 III (1. Fallgruppe) wegen des Unterganges des Gegenstandes aufgrund einer teleologischen Reduktion des § 818 III ein. Danach darf sich ein Partner eines gegenseitigen Vertrages wegen des Untergangs des ihm geleisteten Gegenstandes nicht auf § 818 III berufen, wenn er für den Untergang "verantwortlich" ist. Nach a.A. (Canaris, Medicus) kommt es auf “Verschulden” nicht an, sondern alleine auf Zurechenbarkeit: § 818 III schützt beim nichtigen gegenseitigen Vertrag zwar den guten Glauben an die Wirksamkeit des Vertrags. Man darf also - solange man glaubt, dass ein wirksamer Vertrag vorliegt - darauf vertrauen, die Sache behalten zu dürfen und bei Verlust keinen Ersatz leisten zu müssen. Allerdings weiß man dann auch, dass man die Gegenleistung erbringen muss bzw. diese ebenfalls “verloren” ist. Deswegen ist § 818 III dann nicht anzuwenden, wenn der Verlust der Sache “zurechenbar” ist. Für diese Frage wird im wesentlichen auf die Wertung der §§ 104 ff abgestellt (Larenz/Canaris SR II/2 § 73 III 4; Medicus/Lorenz, SBT Rn. 1188). De facto ist die modifizierte Zweikondiktionenlehre also eine mehrfache teleologische Reduktion von § 818 III (bzw. eine Analogie zu §§ 819 I, 818 IV), welche im Ergebnis nur dort von Bedeutung ist, wo die Saldotheorie aus og. Gründen “versagt”. Allerdings wird § 818 III dadurch nicht bedeutungslos. Auch bei Wirksamkeit des gegenseitigen Vertrages hätte der Bereicherungsschuldner nur seine eigene Gegenleistung erbracht. Ist der Wert des ihm geleisteten Gegenstandes höher, so haftet er dennoch nur bis zur Höhe seiner Gegenleistung (Medicus SR BT Rn. 696: “Opfergrenze”). Weiter ist § 818 III dann uneingeschränkt anwendbar, wenn der Schutzzweck der nichtigkeitsauslösenden Norm der faktischen Durchführung des Synallagmas entgegensteht, so insbesondere bei Minderjährigen oder bei arglistiger Täuschung. Es gelten also inhaltlich die gleichen Ausnahmen wie bei der Saldotheorie.
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§ 37 Bereicherungsrecht, Teil 6: Nichtleistungskondiktionen
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 42
Looschelders, SBT § 53
Medicus/Lorenz SBT §§ 137 – 139 Rn. 1189 ff.
Larenz/Canaris, SBT II/2 § 69
b) Speziell
Hüffer, JuS 1981, 263 | Die Eingriffskondiktion |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 201 - 213
d) Rechtsprechung
BGHZ 40, 272 | Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach §§ 946 ff BGB und Bereicherungsausgleich nach §§ 951, 812 BGB: Vorrang der Leistungsbeziehung ("Einbau-Fälle") |
BGHZ 56, 228 | Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach §§ 946 ff BGB und Bereicherungsausgleich nach §§ 951, 812 BGB: Ausnahmen vom Vorrang der Leistungsbeziehung bei Bösgläubigkeit ("Einbau-Fälle" bei verlängertem EV und Abtretungsverbot) |
BGHZ 55, 176 | Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach § 950 BGB, "Vorrang" der Leistungskondiktion und Wertung des § 935 BGB ("Jungbullenfall") |
BGHZ 52, 39 | Keine Doppelliquidation bei Verfügung eines Nichtberechtigten: Gesamtschuld zwischen Dieb und Verfügendem |
BGHZ 56, 131 | Anspruch aus § 816 I 1 BGB: Genehmigung der (unwirksamen) Verfügung eines Nichtberechtigten bei bereits erfolgtem Eigentumserwerb des Dritten nach §§ 946 ff BGB |
BGHZ 107, 340 | Rückwirkende Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten? |
BGH NJW 1999, 1026 | Bereicherungsausgleich bei pflichtwidriger Verfügung eines Treuhänders, Verfügungsbegriff in § 816 I BGB; keine Anwendung von § 822 BGB bei Bösgläubigkeit des primären Bereicherungsschuldners |
BGH NJW 2002, 3317 | Vertragsfreiheit und Vertragstypenwahl: Keine Definitionsfreiheit der Parteien; Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Bereicherungsausgleich bei Arbeitsleistungen unter Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG: Rückgriffskondiktion des Entleihers |
BGH NJW 2007, 689 | Eingriffskondiktion und Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei unbefugter kommerzielle Nutzung eines Bildes; Recht am eigenen Bild absoluter Personen der Zeitgeschichte, kommerzielle Werbung und Satire (Fall Lafontaine) |
BGH NJW 2007, 216 | (Keine) Eingriffskondiktion des Sicherungseigentümers bei Vermietung des Sicherungsgutes; keine analoge Anwendung von § 816 I BGB, kein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag |
BGH NJW-RR 2009, 705 | Bereicherungsanspruch nach § 816 II BGB nach Genehmigung einer nicht befreienden Leistung an einen Nichtberechtigten (§ 362 II, 185 BGB) und Insolvenz des Schuldners |
§ 38 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker SBT, § 40 Rn. 10 ff
Looschelders, SBT § 56
Medicus/Lorenz, SBT § 140 Rn. 1215 ff
Larenz/Canaris, SBT II/2 § 70
b) Speziell
Lorenz JuS 2003, 729 ff, 839 ff | Bereicherungsrechtliche Drittbeziehungen |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 191 – 197
d) Rechtsprechung
BGH NJW 1999, 1393 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Unentgeltliche Zuwendung |
BGHZ 55, 176 | Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach § 950 BGB, "Vorrang" der Leistungskondiktion und Wertung des § 935 BGB ("Jungbullenfall") |
BGHZ 40, 272 | Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach §§ 946 ff BGB und Bereicherungsausgleich nach §§ 951, 812 BGB: Vorrang der Leistungsbeziehung ("Einbau-Fälle") |
BGHZ 56, 228 | Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach §§ 946 ff BGB und Bereicherungsausgleich nach §§ 951, 812 BGB: Ausnahmen vom Vorrang der Leistungsbeziehung bei Bösgläubigkeit ("Einbau-Fälle" bei verlängertem EV und Abtretungsverbot) |
BGH NJW 1999, 2890 | Leistungsbeziehungen bei Zahlung durch Banküberweisung, Rückabwicklung eines nichtigen Kaufvertrags und werterhöhende Maßnahmen des Käufers (Verhältnis Leistungskondiktion/ Eingriffskondiktion) |
BGHZ 111, 382 | Leistungsbeziehungen bei nichtiger und nicht zurechenbarer Anweisung (Überweisungsfälle) |
BGHZ 105, 365 | Bereicherungsrechtlicher Leistungsbegriff bei rechtsgrundloser Zahlung an den Zessionar |
BGH NJW 2000, 1718 | Bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse: Bereicherungsausgleich bei Drittleistung i.S.v. § 267 BGB (Rechtsgrundlose Zahlung des Versicherers an den Geschädigten), Beweislast für das Fehlen des Rechtsgrundes |
BGH NJW 2001, 2880 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Vorrang der Leistungsbeziehung" (Subsidiaritätsdogma) |
BGH NJW 2002, 3772 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen ("Doppelmangel in der Bereicherungskette") bei Leistungen eines Versicherers; subjektive Voraussetzungen und Wissenszurechnung im Rahmen von § 814 BGB |
BGH NJW 2003, 582 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (Anweisungslage): "Empfängerhorizont contra Zurechnung" Kondiktion bei nicht zurechenbarem Rechtsschein einer Anweisung, keine Anwendung von § 817 BGB auf die Nichtleistungskondiktion; Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht des Kondiktionsschuldners |
BGH NJW 2002, 2871 | Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse: Bereicherungsausgleich bei irrtümlicher (Über-)Leistung des Drittschuldners auf eine gepfändete Forderung |
BGH NJW 2003, 3193 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenfällen: Zahlung an den (vermeintlichen) Legalzessionar einer (existierenden) Forderung |
OLG Frankfurt/M. Urt. v.29. 11. 2002 - 24 U 91/01 | Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse ("Anweisungslage"): Kein "Vorrang der Leistungsbeziehung" bei irrtümlicher Doppelausführung eines Überweisungsauftrags durch eine Bank: Empfängerhorizont contra Zurechnung bei Nichtvorliegen einer Anweisung |
BGH NJW 2004, 1315 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (Anweisungslage bei nicht zurechenbarer Anweisung eines Geschäftsunfähigen); IPR: Abgrenzung von Bereicherungsstatut, Personalstatut (Geschäftsfähigkeit), Gesellschaftsstatut (ges. Vertretung) und Vollmachtstatut |
BGH NJW 2005, 60 | Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse: Leistungsbegriff, Empfängerhorizont und Vorrang der Leistungsbeziehung |
BGH NJW 2005, 1356 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Leistungsbegriff, Verfolgung eines doppelten Leistungszwecks (Zahlung an den Zessionar zur Tilgung der abgetretenen Forderung und zur Erreichung einer Freistellungserklärung) |
BGH NJW 2005, 1369 | Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis: Zahlung auf eine nichtbestehende Forderung an den Scheinzessionar, Leistungskondiktion gegen den Zedenten |
BGH NJW 2005, 3213 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen bei Ausführung eines Überweisungsauftrags auf ein anderes Konto des Empfängers: Empfängerhorizont versus Zurechenbarkeit des Rechtsscheins einer Leistung |
BGH WM 2004, 1230 | Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: (Keine) Leistungskondiktion bei nicht zurechenbarer Anweisung bzw. unwirksamer Abtretung; Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Zulässigkeit der „Rückwirkung“ einer Änderung der Rechtsprechung; Folgen einer unwirksamen Beschränkung der Revisionszulassung |
BGH NJW 2006, 503 | Leistungsbeziehungen und Bereicherungsausgleich bei der Banküberweisung; Leistungsbestimmung aus dem Empfängerhorizont und Zurechenbarkeit; Leistung an einen Dritten und Genehmigung nach §§ 362 II, 185 BGB |
BGH v. 6.7.2012 - V ZR 268/11 | Bereicherungsausgleich bei rechtsgrundloser Zahlung an den Zessionar: Anspruch gegen den Zedenten |
BGH v. 16.5.2015 - XI ZR 243/13 | Bereicherungsausgleich bei nicht autorisierten Banküberweisungen (Direktkondiktion der Bank gegen den Überweisungsempfänger) |
Übersicht Subsidiaritätsprinzip (Vorrang der Leistungskondiktion) |
Das Subsidiaritätsprinzip (oder Vorrangprinzip) besagt (nach h.M.),
dass eine allgemeine Eingriffskondiktion nur dann in Betracht kommt,
wenn der Gegenstand nicht durch eine (vorrangige) Leistung erlangt
wurde. Grund für diese Privilegierung des Leistungsempfängers – die insbesondere im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen Bedeutung erlangt – ist die Wertung, dass Vermögensverschiebungen nur im Rahmen der jeweiligen Leistungsverhältnisse abgewickelt werden sollen, damit den Parteien der jeweils zugrundeliegenden Kausalverhältnisse ihre Einwendungen erhalten bleiben. Wer einen Gegenstand durch Leistung erhalten hat, soll grundsätzlich darauf vertrauen können, dass er den Leistungsgegenstand behalten kann, sofern "sein" Kausalverhältnis intakt ist, bzw. dass er – bei fehlerhaftem Kausalverhältnis – nur mit seinem Partner abrechnen muss (abstrakter Vertrauensschutz durch das Subsidiaritätsprinzip im Gegensatz zum konkreten Vertrauensschutz nach § 818 III). Daher kommt es nach h.M. darauf an, ob der Empfänger den Gegenstand durch Leistung (gleich von wem) erlangt hat. Das Subsidiaritätsprinzip ist aber kein starres Schema, sondern ist an die Wertungen der übrigen Rechtsordnung (insbesondere des Sachenrechts) gebunden. Danach ist eine Leistung ausnahmsweise in folgenden Fällen nicht vorrangig (d.h. eine Eingriffskondiktion besteht, obwohl der Gegenstand durch Leistung erlangt wurde):
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Übersicht Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse |
Fehlerhafte Anweisungslagen | Drittleistung, § 267 BGB | Vertrag zugunsten Dritter | Zession |
Beispiel: K verkauft an D, kauft seinerseits bei V, der direkt an
D liefern soll (abgekürzte Lieferung, Streckengeschäft) (s. auch PdW SchuldR II Fall 191, 192) |
Beispiel: Bezahlung fremder (angeblicher) Schulden (s. PdW SchuldR II Fall 195) |
Beispiel: Abgekürzte Lieferung, bei welcher D einen eigenen
Anspruch gegen V haben soll.
(s. PdW SchuldR II Fall 196). |
Beispiel: Abtretung einer nichtexistenten Forderung,
(vermeintlicher) Schuldner zahlt an Zessionar.
(s. PdW SchuldR II Fall 197; BGHZ 105, 365) |
Mängel der Kausalverhältnisse: Kondiktion entlang der Kausalverhältnisse (Vorrang der Leistungsbeziehung). Bei Nichtigkeit des Vertrags K/D (Valuta- bzw. Austauschverhältnis) nur Leistungskondiktion K/D. Wenn Kausalverhältnis K/V (Deckungsverhältnis) nichtig, hat K Befreiung von einer Verbindlichkeit ggü. D erlangt, bei Doppelmangel aber nicht Kondiktion der Kondiktion. | Veranlasste Drittleistung: Vermeintlicher Schuldner hat Kondiktion gegen den Leistungsempfänger (Arg.: Parallele zur Anweisungslage) |
Kondiktion des Versprechenden gegen den Versprechensempfänger Arg.: Parallele zu einem Mangel im Deckungsverhältnis bei Anweisungsfällen, zwar leistet der Schuldner im Unterschied zu den Anweisungsfällen, weil D einen Anspruch gegen ihn hat, jedoch soll die Stellung des im VzG ggü. der bloßen Anweisung gestärkt, nicht geschwächt werden. |
Kondiktion des Schuldners bei dem Zedenten Arg.: Parallele zu einem Mangel im Deckungsverhältnis bei Anweisungsfällen |
Mängel der Anweisung: Direktkondiktion des Angewiesenen gegen den
Leistungsempfänger "in sonstiger Weise" (sog. "Rückgriffkondiktion"),
Arg.: Mangels Weisung keine zurechenbare vorrangige
Leistungsbeziehung (str.) s. auch BGHZ 111, 382 |
Drittleistung aus eigenem Antrieb: Direktkondiktion des Leistenden (Arg.: Es liegt keine zurechenbare Anweisung vor) | Direktkondiktion des V gegen D ausnahmsweise in Analogie zu § 822 BGB bei unentgeltlichem Valutaverhältnis sowie bei Zurechenbarkeitsmängel in der Person des Versprechensempfängers |
§ 39 Deliktsrecht, Teil 1: Überblick
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 44
Looschelders, SBT § 56
Medicus/Lorenz, SBT §§ 141 - 143, 152 - 155 Rn. 1227 ff, 1364 ff
b) Speziell
Medicus, Jura 1996, 561 | Gefährdungshaftung im Zivilrecht |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 224 – 229
d) Rechtsprechung
BGH NJW 1997, 865 | Haftungsbegründende Kausalität bei mittelbarer Verursachung ("Geldtransporter-Fall") |
BGHZ 132, 164 | Haftungsbegründende Kausalität bei mittelbarer Verursachung und psychisch vermittelter Kausalität ("Verfolgerfälle") |
BGHZ 93, 351 | Psychisch vermittelte Kausalität und Zurechnungszusammenhang: Ersatzpflicht für Schockschäden |
BGHZ 56, 163 ff | Schockschaden durch Nachricht vom Unfalltod eines nahen Angehörigen |
BGH NJW-RR 2007, 1395 | Haftung für Schockschäden naher Angehöriger, Einfluss des Mitverschuldens des Primärgeschädigten, keine Erstreckung des Haftungsausschlusses nach § 105 I SGB VII |
BGHZ 98, 135 | Handlungsbegriff im Deliktsrecht, Beweislast für das Nichtvorliegen einer Handlung wg. Bewusstlosigkeit ("Herzinfarkt am Steuer") |
BGHZ 127, 186 |
Schmerzensgeld kraft Billigkeit nach § 829 BGB trotz fehlenden Verschuldens:
Verhältnis von Haftung und Versicherung Hinweis: Das Schmerzensgeld ist nun in § 253 II BGB, der § 847 BGB a.F. ersetzt, geregelt. |
BGH NJW 2003, 2018 | Haftungsausschluss bei Teilnahme an Sportveranstaltungen: Rechtliche Grundlage, Voraussetzungen und Grenzen |
LG Nürnberg-Fürth NJW 1999, 3721 | Äquivalenz, Adäquanz und der Schutzzweck der Norm: Ein abschreckendes Beispiel (nicht nur für Fußballprofis) |
AG Regensburg NJW 2000, 1047 | Verschulden, Kausalität und hysterische Katzen |
BGH NJW 2005, 1420 | Fluggesellschaft als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, Haftung wegen eines Reisemangels nach § 651 f BGB: Kausalität, Adäquanz und Schutzzweck der Norm bei herausgeforderter Selbstgefährdung ("Herausforderungsfall") |
BGH NJW 2007, 2113 | Eingeschränkte Deliktsfähigkeit von Kindern im Alter von 7 - 9 Jahren bei Unfällen im Straßenverkehr (§ 828 II BGB): Voraussetzung der "typischen Überforderungssituation" |
BGH NJW 2007, 2764 | Kausalität bei Schockschäden - psychisch vermittelte Kausalität und Zurechnungszusammenhang |
BGH NJW 2008, 147 | Voraussetzung der Haftungsprivilegierung von Kindern im Straßenverkehr gem. § 828 Abs. 2 BGB; Erfordernis einer "typischen Überforderungssituation", teleologische Reduktion |
BGH NJW 2010, 537 | Haftung für Verletzungen beim Wettkampfsport; keine haftungsbegründende Wirkung des Versicherungsschutzes (versicherungsrechtliches Trennungsprinzip) |
BGH v. 26.2.2013 - VI ZR 116/12 | Haftungsbegründende Kausalität; objektive Zurechnung, Schutzzweck |
BGH v. 27.1.2015 - VI ZR 548/12 | Ersatzfähigkeit von "Schockschäden" naher Angehöriger bei Miterleben des tödlichen Unfalls |
BGH v. 29.11.2016 - VI ZR 606/15 | Voraussetzung des Schadensersatzes aus Billigkeitsgründen nach § 829 BGB ("Millionärsparagraph"); keine Berücksichtigung einer freiwilligen Haftpflichtversicherung (versicherungsrechtliches Trennungsprinzip) |
§ 40 Deliktsrecht, Teil 2: Handlungsbegriff und Tatbestände
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 45
Looschelders SBT §§ 58 - 60
Medicus/Lorenz, SBT §§ 144 - 148 Rn. 1270 ff
b) Speziell
Frommeyer, JuS 2002, 13 | Persönlichkeitsschutz nach dem Tode und Schadensersatz – BGHZ 143, 214 ff. („Marlene Dietrich“) und BGH, NJW 2000, 2201f. („Der blaue Engel“) |
Raab, JuS 2002, 1041 | Die Bedeutung der Verkehrspflichten und ihre systematische Stellung im Deliktsrecht |
Staake/von Bressendorf, JuS 2015, 781 | Grundfälle zum deliktischen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 230 - 241
d) Rechtsprechung
BGHZ 29, 65 ff | Haftung für Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Stromkabelfall) |
BGHZ 50, 133 | Postmortaler Persönlichkeitsschutz - "Mephisto" |
BGHZ 55, 153 ff; vgl. dazu auch BGHZ 137, 90 = BGH NJW 1998, 377 sowie BGH v. 21.6.2016 - VI ZR 403/14 | Eigentumsverletzung durch Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit |
BGHZ 67, 359 | Schwimmerschalterfall ("weiterfressender Mangel", Mangelfolgeschaden) |
BGHZ 86, 240 | (Keine) Haftung für "wrongful life" |
BGHZ 86, 256 | "Gaszugfall": Deliktische Ansprüche des Käufers einer mangelhaften Sache bei "weiterfressendem Mangel" |
BGHZ 138, 230 | Eigentumsverletzung bei Verbindung von mangelhaften mit mangelfreien Teilen |
BGHZ 111, 168 | Elterliches Sorgerecht als absolutes Recht: Ersatz der Detektivkosten bei Entführung durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil |
BGHZ 124, 52 | Schmerzensgeldanspruch wegen Vernichtung einer Spermakonserve. |
BGHZ 137, 90 = NJW 1998, 377 | Recht zum Besitz als "sonstiges Recht" i.S.v. § 823 I BGB, Haftung für Vorenthaltung der Gebrauchsmöglichkeit, Rechtswidrigkeit von Demonstrationsblockade |
BGH NJW 1990, 908 | Eigentumsverletzung durch die Kaufsache ("Weinkorkenfall") |
BGH NJW 1999, 279 ff | Haftung aus §§ 823, 824 BGB bei geschäftsschädigenden Äußerungen über ein Unternehmen (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) |
BGH NJW 1999, 2364 | Umfang von Verkehrssicherungspflichten gegenüber Kindern |
BVerfG NJW 1971, 1645 | Postmortaler Persönlichkeitsschutz und Freiheit der Kunst ("Mephisto-Beschluss") |
BVerfG NJW 1999, 1322 | Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen (Fall Helnwein) |
BVerfG NJW 2000, 1021 | Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts versus Pressefreiheit (Caroline v. Monaco) |
OLG München NJW-RR 1994, 925 | Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Dauer |
BGH NJW 2000, 2195
und BGH NJW 2007, 684 |
Kommerzielle Interessen am Persönlichkeitsrecht: Vererblichkeit ("Marlene Dietrich"); Dauer des Schutzes ("Klaus Kinski") |
BGH NJW 2000, 2201 | Recht am eigenen Bild bei nachgestellter Szene ("Der blaue Engel") |
BGH NJW 2001, 971 ff | Deliktsrecht: (Keine) Ersatzpflicht mittelbarer (Vermögens-)Schäden Dritter |
BGH NJW 2001, 1274 | Differenzhypothese und "normativer" Schadensbegriff (Vorteilsausgleichung) |
BGH NJW 2001, 1346 | (Keine) Eigentumsverletzung des späteren Käufers bei Beschädigung eines Grundstücks ("Quasi-Weiterfresser-Schaden") |
BGH NJW 2001, 2019 | Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Rockkonzerts; Bedeutung von DIN-Normen zur Konkretisierung von Verkehrssicherungspflichten |
BGH NJW 2001, 2023 | Deliktische Haftung für mittelbare Verletzungshandlungen: Erfordernis der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (angestellter Wachmann missbraucht Dienstwaffe) |
BGH NJW 2001, 3183 | Schadensersatzanspruch des Kontoinhabers gegen den (unberechtigt) Überweisenden |
BGH NJW 2002, 504 | Haftung des Erstschädigers für Dauerschaden durch Zweitschädigung, Haftung des Zweitschädigers bei vorgeschädigtem Opfer (Haftungsausfüllende Kausalität und Zurechnungszusammenhang) |
BGH NJW 2002, 2232 | "Ich bring' dich um, du S ...": Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenz, Adäquanz) bei selbstschädigendem Verhalten des Verletzten (psychisch vermittelte Kausalität - "Herausforderungsfälle" - ) |
BGH NJW 2002, 2566 | Schadensersatzanspruch des umgangsberechtigten Elternteils wegen Nichtgewährung des Umgangs: Umgangsrecht (§ 1684 I BGB) als absolutes (sonstiges) Recht i.S.v. § 823 I BGB |
BGH NJW 2003, 1040 | (Keine) Ersatzfähigkeit des Schadens einer Eiskunstläuferin bei Verletzung ihres Paarlaufpartners: Keine Ersatzfähigkeit primärer Vermögensschäden, kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb |
BGH NJW 2004, 356 | Begriff des Schutzgesetzes i.S.v. § 823 II BGB (Halteverbot an Baustelle); Voraussetzung einer Eigentumsverletzung (§ 823 I BGB) durch Nutzungsbeeinträchtigung ohne Eingriff in die Sachsubstanz; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – Erfordernis der Betriebsbezogenheit des Eingriffs |
BGH NJW 2004, 762 | Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Abwägung zur Pressefreiheit, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegen Presseberichte („Sabine Christiansen“) |
BGH NJW 2004, 1034 | Beseitigungsanspruch analog § 1004 I BGB bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Frage („rhetorische Frage“: "Im Bett mit Caroline?") |
BGH NJW 2005, 1423 | Deliktische Haftung beim Werkvertrag ("weiterfressender" Mangel): Keine Haftung aus § 823 I BGB bei Verletzung des Äquivalenzinteresses auch bei Schädigung bereits bestehenden (unbeschädigten) Eigentums des Bestellers, Abgrenzung zum Integritätsinteresse (Stoffgleichheit) |
BGH NJW 2005, 2844 | Kunstfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht bei real existierender Person als Romanfigur (Maxim Biller "Esra") |
BGH NJW 2006, 610 | Verkehrssicherungspflichten bei einer Theateraufführung (Schuss auf der Bühne): Begründung und Umfang von Verkehrssicherungspflichten |
BGH NJW 2007, 689 | Eingriffskondiktion und Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei unbefugter kommerzielle Nutzung eines Bildes; Recht am eigenen Bild absoluter Personen der Zeitgeschichte, kommerzielle Werbung und Satire (Fall Lafontaine) |
BGH NJW 2007, 762 | Verletzung von Verkehrssicherungspflichten: Entstehen und Umfang von Verkehrssicherungspflichten |
BGH NJW 2007, 1981
und BGH v. 6.3.2007 - VI ZR 52/06 | Allgemeines Persönlichkeitsrecht bei Bildveröffentlichungen Prominenter - Pressefreiheit (Art. 5 I GG) und allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG); "abgestuftes Schutzkonzept" der §§ 22, 23 KUG |
BGH NJW 2007, 2588 | Zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Forenbetreibern für Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einzelne Forenbesucher |
BGH NJW 2008, 1440 | Übertragung von Verkehrssicherungspflichten: Wandlung zur Aufsichtspflicht auch bei unwirksamen Vertrag; Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte |
BGH NJW 2008, 3778 | Inhalt und Umfang deliktischer Verkehrssicherungspflichten; Haftung wegen Verletzung vertraglicher Schutzpflichten nach §§ 280 I, 241 II BGB; Beweislast bzgl. der Kausalität, Anscheinsbeweis |
BGH NJW 2011, 479 | Voraussetzungen einer Eigentumsverletzung (§ 823 I BGB) durch Fotografieren eines Gebäudes; Einfluss des öffentlichen Rechts bei privatrechtlichem Handeln eines Hoheitsträgers; Verhältnis zum Urheberrecht |
BGH NJW 2012, 767 | Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Presseveröffentlichungen; Abgrenzung von Intim-, Privat- und Sozialsphäre; Persönlichkeitsrechtsverletzung bei der Verbreitung wahrer Tatsachen ("Pornodarsteller") |
BGH NJW 2012, 2034 | Domainname kein "sonstiges Recht" i.S.v. § 823 I BGB (Gewinn.de) |
BGH NJW 2012, 2345 | Störerhaftung des Betreibers eines Informationsportals bei Verbreitung fremder Nachrichten ("RSS-Feeds") für Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts |
EuGH, Urteil v. 25.10.2011 - verb. Rs. C-509/09 und C-161/10 (eDate Advertising GmbH und Martinez) NJW 2012, 137 | "eDate Advertising GmbH
und Martinez" Bedeutung des Herkunftslandprinzips nach Art. 3 II der "e-commerce Richtlinie" bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet |
BGH NJW 2012, 1659 | Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen ehrverletzende Äußerungen zur Rechtsverfolgung in einem Gerichtsverfahren |
BGH NJW 2012, 2197 | Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internet-Archive, Rechtswidrigkeit von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ("Sedlmayr-Mörder") |
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb; Unmittelbarkeit und Betriebsbezogenheit des Eingriffs bei "boykottähnlichen Maßnahmen"; Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung: Interessen- und Güterabwägung | |
BGH NJW 2013, 48 | Existenz und Reichweite von Verkehrssicherungspflichten; Handeln auf eigene Gefahr; keine Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers gegen "waldtypische Gefahren" |
BGH v. 14.5.2013 - VI ZR 269/12 | Haftung für Persönlichkeitsrechtverletzungen durch Suchwörterergänzung bei Internet-Suchmaschinen (Google); verschuldensunabhängige Störerhaftung nach § 1004 BGB; Rechtswidrigkeit einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts; internationale Zuständigkeit nach § 32 ZPO; anwendbares Recht |
BGH v. 19.2.2014 - XII ZB 45/13 | Deliktsrechtlicher Schutz der Ehe (§ 823 I BGB, Art. 6 I GG): Begrenzung auf den räumlich-gegenständlichen Bereich |
BGH v. 9.12.2014 - VI ZR 155/14 | Begriff der Sachbeschädigung iSv § 7 StVG; Begriff des Schutzgesetzes iSv § 823 II BGB; Schutzbereich der Norm; Begriff der Eigentumsverletzung iSv § 823 I BGB bei Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit; berechtiger Besitz als "sonstiges Recht" iSv § 823 I BGB; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; keine Ersatzfähigkeit primärer Vermögensschäden nach § 823 I BGB |
BGH v. 13.10.2015 - VI ZR 271/14 | Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Anspruch auf Löschung intimer Bild- und Filmaufnahmen aus § 823 Abs. 1, § 1004 BGB; (absoluter) Schutz der Intimsphäre; konkludent befristetes Einverständnis |
Aufbauschema und Übersicht zu § 823 Abs. 1 BGB |
A. Haftungsbegründung I. Tatbestand Der Anspruchsgegner muss eines der in § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter des Anspruchsstellers verletzt haben.1.) Rechtsgutsverletzung Geschützt sind:
2.) Handeln des Anspruchsgegners
3.) Haftungsbegründende Kausalität: Zurechenbarkeit der Rechtsgutverletzung -> s.u.II. Rechtswidrigkeit Die Verletzung muss rechtswidrig sein. Die Rechtswidrigkeit ist idR durch die Erfüllung des Tabestands indiziert (Lehre vom Erfolgsunrecht). Zu prüfen ist dann nur noch das Vorliegen von Rechtsfertigungsgründen (insbes. Einwilligung). Anders aber bei Erfolgsherbeiführung durch Unterlassen oder bei bloß mittelbarer Erfolgsherbeiführung sowie bei der Verletzung von "Rahmenrechten". Hier muss die Rechtswidrigkeit positiv festgestellt werden (Lehre vom Handlungsunrecht). Die Rechtswidrigkeit wird hier aus der Verletzung einer Pflicht hergeleitet ( -> Verkehrssicherungspflichten).III. Verschulden
B. Haftungsausfüllung (Rechtsfolge) Zu ersetzen ist der durch die Rechtsgutverletzung zurechenbar verursachte Schaden: Haftungsausfüllender Tatbestand, §§ 249 ff, 842 ff BGB. |
Zurechnung der Rechtsgutsverletzung (Kausalität) |
Der Anspruchsgegner kann wegen einer Rechtsgutverletzung nur dann in
Anspruch genommen werden, wenn er sie kausal verursacht hat und sie ihm
auch zugerechnet werden kann.
|
Aufbauschema zu § 823 Abs. 1 BGB bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts |
A. Tatbestand
B. Rechtsfolge Ersatz des durch die Rechtsgutverletzung entstandenen Schadens im Wege der Naturalrestitution (§ 249 S. 1 BGB) etwa durch Widerruf; auch Schmerzensgeld, § 847 (hM), sofern der Eingriff schwer ist, ein hoher Schuldvorwurf zu machen ist und ein Ausgleich im Wege der Naturalrestitution nicht (vollständig) möglich ist. Präventivfunktion des Schmerzensgeldes (Caroline v. Monaco I BGHZ 128, 1 ff). |
Aufbauschema zu § 823 Abs. 1 BGB bei Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb |
Die Haftung wegen Eingriffs in dieses Recht kommt nur in Betracht, wenn eine anderweitige Rechtsgrundlage nicht gegeben ist und eine Regelungslücke besteht. Ob ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gegeben ist, kann folgendermaßen geprüft werden:
Ersatz des durch die Rechtsgutverletzung entstandenen Schadens |
§ 41 Deliktsrecht, Teil 3: Tatbestände der §§ 823 Abs. 2, 824, 826 BGB
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT §§ 46, 47
Looschelders, SBT §§ 62 - 67
Medicus/Lorenz, SBT §§ 149, 150 Rn. 1316 ff.
b) Speziell
Dörner JuS 1987, 522 | Zur Dogmatik der Schutzgesetzverletzung |
Coester-Waltjen, Jura 2002, 102 | Die Haftung nach § 823 II BGB |
Köhler FS Canaris (2007) Bd. I S. 591 | Die „Beteiligung an fremdem Vertragsbruch“ – eine unerlaubte Handlung? |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 242 - 244
d) Rechtsprechung
BGH NJW 1998, 2818 | Rechtskraftdurchbrechung eines Vollstreckungsbescheids nach § 826 BGB |
RGZ 133, 388 | Vertragsabschlussfreiheit und Kontrahierungszwang aus § 826 BGB ("Kritiker-Fall") |
BGH NJW 2000, 2665 | Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 570b BGB; (keine) Haftung aus § 826 BGB wg. Verleitung zum Vertragsbruch |
BGH NJW 2000, 2896 | Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB: Scheinrechnung |
BGH NJW 2002, 1643 | Strafrechtliche und zivilrechtliche Kausalität, Voraussetzungen des Betrugstatbestands und Kausalität i.S.v. § 823 II BGB, (möglicher) Einwand des Mitverschuldens nach § 254 I BGB bei vorsätzlichem Verhalten des Schädigers |
BGH NJW 2004, 356 | Begriff des Schutzgesetzes i.S.v. § 823 II BGB (Halteverbot an Baustelle); Voraussetzung einer Eigentumsverletzung (§ 823 I BGB) durch Nutzungsbeeinträchtigung ohne Eingriff in die Sachsubstanz; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – Erfordernis der Betriebsbezogenheit des Eingriffs |
BGH NJW 2004, 1949 | Begriff des Schutzgesetzes nach § 823 II BGB: Ermittlung des Schutzzwecks der Norm |
BGH NJW 2008, 1734 | Eigenhaftung des angestellten Anlageberaters für Falschberatung; Begriff des "Schutzgesetzes" i.S.v. § 823 II BGB; Eigenhaftung von Verhandlungsgehilfen aus culpa in contrahendo bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Haftung aus § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung |
BGH NJW 2011, 3294 | Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. öffentlich-rechtlichem Schutzgesetz; Begriff des Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB): Selbständiger Handwerker kein Verrichtungsgehilfe; Beweislast für das Verschulden |
BGH v. 15.10.2013 - VI ZR 124/12 |
Anforderung an eine Haftung aus § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung); Beteiligung an fremden Vertragsbruch; Begriff des Vorsatzes; Voraussetzungen der Gehilfenhaftung nach § 831 BGB im Falle einer Schädigung nach § 826 BGB |
BGH v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 | (Keine) Haftung aus § 824 BGB für geschäftsschädigende Äußerungen bei Meinungsäußerungen; Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als "sonstiges Recht" i.S.v. § 823 I BGB; Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG); Abgrenzung zur "Schmähkritik" |
§ 42 Deliktsrecht, Teil 4: Haftung aus vermutetem Verschulden
Rechtsprechung
BGH NJW 2009, 1954
BGH NJW 2009, 1952 |
"Eltern haften (nicht) für ihre Kinder" - Reichweite der Aufsichtspflicht bei der Haftung für Überwachungsverschulden nach § 832 BGB |
BGH v. 6.9.2012 - VI ZR 174/11 | Haftung aus § 831 BGB: Begriff des Verrichtungsgehilfen (Unterschied zum Erfüllungsgehilfen i.S.v. § 278 BGB) |
BGH v. 13.12.2012 - III ZR 226/12 |
Analoge Anwendung der der in § 832 BGB vorgesehenen Beweislastumkehr für Aufsichtsverschulden im Rahmen der Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG |
§ 43 Deliktsrecht, Teil 5: Gefährdungshaftung
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT §§ 48, 54
Looschelders, SBT §§ 65, 66; 68
Medicus/Lorenz, SBT §§ 151 – 155 Rn. 1339 ff.
b) Speziell
Fuchs/Baumgärtner JuS 2011, 1057 | Ansprüche aus Produzentenhaftung und Produkthaftung |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 256 - 263
d) Rechtsprechung
BGH NJW 1992, 2474 | Tierhalterhaftung nach § 833 BGB und Mitverschulden bei unentgeltlich überlassenem Reitpferd |
BGH NJW 1993, 528 und BGHZ 129, 353 |
Produzentenhaftung: Beweislastumkehr bzgl. der Fehlerursache bei besonderer Pflicht des Herstellers zur Produktprüfung, Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht bei der Produzentenhaftung und Beweislastumkehr hinsichtlich des Produktfehlers; Haftung für "Ausreißer" nach ProdHaftG ("Mineralwasser I", „Mineralwasser II“) |
BGH NJW 1997, 660 | Halterbegriff i.S.v. § 7 StVG bei Unterschlagung eines Kfz |
BGHZ 114, 348 | Gefährdungshaftung nach StVG: Begriff des "Halters" i.S.v. § 7 StVG; weite Auslegung des Begriffs der "entgeltlichen geschäftsmäßigen Beförderung" i.S.v. § 8a StVG |
BGH NJW 2003, 288 | Anforderungen an die Exkulpation für deliktische Schädigung durch einen Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB |
BGHZ 51, 91 | Deliktische Produzentenhaftung - Beweislastumkehr ("Hühnerpest-Fall") |
BGH NJW-RR 2005, 1183 | Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, Begriff des Nutztiers, "gemischte Nutzung" von Tieren, Beweislast, Mitverschulden und Handeln auf eigene Gefahr bei Gefährdungshaftung |
BGH NZV 2005, 521 | Begriff des Herstellers i.S.v. § 4 ProdHaftG: "Quasi-Herstellereigenschaft" i.S.v. § 4 I S. 2 ProdHaftG; Beweislast für die Herstellereigenschaft; Lieferantenhaftung nach § 4 III ProdHaftG |
BGH NJW-RR 2006, 813 | Voraussetzungen der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB; Verwirklichung der "typischen Tiergefahr" und Handeln auf eigene Gefahr |
BGHZ 173, 182 | Halterbegriff nach §§ 9, 17 StVG beim Leasing; Zurechnung des Mitverschuldens von Hilfspersonen über § 254 BGB im Rahmen von § 823 BGB; Zurechnung der Betriebsgefahr nach § 254 BGB im Rahmen der deliktischen Haftung |
BGH NJW-RR 2008, 764 | Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach § 7 StVG: Verwirklichung der typischen Betriebsgefahr |
BGH NJW 2009, 1669 | Produzentenhaftung nach ProdHaftG: Begriff des Produktfehlers (§ 3 ProdHaftG), berechtigte Verkehrserwartung ("Kirschtaler"), Verkehrssicherungspflichten |
BGH v. 17.3.2009 - VI ZR 166/08 | Gefährdungshaftung nach § 833 (Tierhalterhaftung); Handeln auf eigene Gefahr |
BGH NJW 2009, 1954 und BGH NJW 2009, 1952 | "Eltern haften (nicht) für ihre Kinder" - Reichweite der Aufsichtspflicht bei der Haftung für Überwachungsverschulden nach § 832 BGB |
BGH NJW 2009, 3233 | Haftung des Nutztierhalters: Entlastungsbeweis nach § 833 S. 2 BGB; Gefährdungshaftung des "Luxustier"-Halters (§ 833 S. 1 BGB) |
BGH v. 7.12.2010 - VI ZR 288/09 | Gefährdungshaftung nach § 7 StVG; Halterbegriff; keine Haftung des Halters (Leasingnehmer) gegenüber dem Eigentümer (Leasinggeber) des Fahrzeugs aus § 7 StVG; Gesamtschuldnerausgleich |
BGH NJW 2013, 2661 | Tierhalterhaftung (Gefährdungshaftung) nach § 833 S. 1 BGB auch bei unbefugter Benutzung eines Reitpferds; Ausschluss der Haftung bei Handeln auf eigene Gefahr |
BGH v. 21.1.2014 - VI ZR 253/13 | Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach § 7 StVG: Verwirklichung der typischen Betriebsgefahr (Selbstentzündung eines geparkten Kfz) |
Produkthaftung nach § 1 I ProdHaftG Übersicht |
§ 1 I ProdHaftG begründet eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers von Produkten für Rechtsgutsverletzungen bei den Verwendern des Produktes. Voraussetzungen des Anspruchs sind: 1. Anwendbarkeit des ProdHaftG In sachlicher Hinsicht ist das ProdHaftG neben den allgemeinen deliktischen Anspruchsgrundlagen (insbesondere neben der deliktischen Produzentenhaftung nach § 823 I) anwendbar. Dagegen wird es durch die Spezialregelungen in § 84 AMG verdrängt (§ 15 I ProdHaftG). Ein vertraglicher Ausschluss der Haftung nach dem ProdHaftG ist unwirksam (§ 14 S. 2 ProdHaftG).Rechtsgutsverletzung i.S.v. § 1 I ProdHaftG Nach § 1 I ProdHaftG sind nur folgende Rechtsgüter geschützt:
3. Produkt i.S.v. § 2 ProdHaftG Der Begriff des Produkts ist in § 2 ProdHaftG legaldefiniert. Danach sind Produkte:Industriell oder handwerklich hergestellte bewegliche Sachen (§ 2 S. 1 ProdHaftG) gleich welchen Aggregatzustandes (d.h. auch Wasser, Dampf und Gas als Energieträger), und Elektrizität. Auf die massenhafte Fertigung kommt es dabei nicht an, so dass auch Einzelstücke eines Handwerkers Produkte i.S.v. § 2 ProdHaftG sein können (MK/Cahn § 2 ProdHaftG Rn. 2; BGHZ 116, 104, 111 = NJW 1992, 1039, 1041 = JuS 1992, 608) 4. Produktfehler (§ 3 I ProdHaftG) Nach § 3 I ProdHaftG ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und ggfs. beizugebender Instruktion nicht die Sicherheit für die von § 1 I ProdHaftG geschützten Güter bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden. Was in diesem Sinne erwartet werden kann, ist objektiv zu ermitteln, und zwar unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte (vgl. § 3 I ProdHaftG sowie Palandt/Thomas § 3 ProdHaftG Rn. 9 ff.):
Im Übrigen muss das Produkt hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und Instruktion dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik (im Zeitpunkt des Inverkehrbringens) entsprechen, soweit diese objektiv erkennbar und ermittelbar sind und den anerkannten Regeln des Faches entsprechen (strenger Larenz/Canaris SR II/2 § 84 VI 1 b: Auch seriöse Mindermeinungen müssen berücksichtigt werden). Auf die individuelle Vermeidbarkeit des Fehlers kommt es dagegen nicht an; das ProdHaftG begründet also auch eine Haftung für sog. "Ausreißer" (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1624). 5. Haftungsbegründende Kausalität Der Fehler des Produkts muß für die eingetretene Rechtsgutsverletzung kausal gewesen sein. Da es der Zweck des § 1 I ProdHaftG ist, gerade auch bei unvorhersehbaren Schäden Ersatz zu gewähren, findet nur die Äquivalenz-, nicht aber die Adäquanztheorie Anwendung.Vom Schutzzweck des § 1 I ProdHaftG sind daher grundsätzlich alle äquivalent kausal verursachten Rechtsgutsverletzungen umfasst. Nach einer Mindermeinung in der Lit. sind aber in einer Rechtsfortbildung praeter legem Fälle der höheren Gewalt vom Schutzzweck des § 1 I ProdHaftG ausgenommen, um Wertungswidersprüche mit anderen Tatbeständen der Gefährdungshaftung zu vermeiden (Larenz/Canaris SR II/2 § 84 VI 1 e). 6. Hersteller i.S.v. § 4 ProdHaftG Hersteller eines Produkts ist zunächst, wer als Unternehmer (d.h. nicht als Mitarbeiter) das Endprodukt, einen Grundstoff dazu oder ein Teilprodukt tatsächlich hergestellt hat (§ 4 I ProdHaftG). "Teilprodukt" ist ein Produkt, das zwar bereits hergestellt wurde, aber nicht für den Endverbraucher bestimmt ist, während "Grundstoff" nur das Material ist, aus dem wiederum ein Teil- oder Endprodukt hergestellt wird. Hersteller von Teilprodukten und Grundstoffen haften nur für die Fehlerhaftigkeit ihres Teilproduktes bzw. Grundstoffes (bzw. bei landwirtschaftlichen Primärrohstoffen gar nicht, vgl. § 2 S. 2 ProdHaftG), weil sie nur insoweit Hersteller sind (Palandt/Thomas § 4 ProdHaftG Rn. 4, 5).Darüber hinaus wird der Begriff des Herstellers ausgeweitet:
7. Ausschluss der Produkthaftung nach § 1 II ProdHaftG Nach § 1 II ProdHaftG ist die Haftung des Herstellers in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
8. Rechtsfolge des Anspruchs aus § 1 I ProdHaftG Rechtsfolge des Anspruchs aus § 1 I ProdHaftG ist grundsätzlich Schadensersatz nach den §§ 249 ff. Jedoch gelten Modifikationen im ProdHaftG:
9. Verjährung/Ausschlussfrist, §§ 12 f. ProdHaftG Der Anspruch aus § 1 I ProdHaftG verjährt gem. § 12 I ProdHaftG in drei Jahren, wobei - anders als bei § 199 BGB - bereits bloßes Kennenmüssen (d.h. einfache Fahrlässigkeit, s. § 122 II BGB) von Schaden, Fehler und Haftungspflichtigem die Frist auslöst.Außerdem ist die Verjährung während Verhandlungen über den Schadensersatz gem. § 12 II Prod-HaftG gehemmt. Ferner ist die Ausschlussfrist des § 13 ProdHaftG zu berücksichtigen, nach der alle Ansprüche aus dem ProdHaftG 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts materiell-rechtlich erlöschen (keine Einrede, sondern rechtsvernichtende Einwendung, die von Amts wegen zu beachten ist!). |
§ 44 Deliktsrecht, Teil 6: Mehrheit von Schädigern (§§ 830, 840 BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SBT § 51
Looschelders, SBT § 68
Medicus/Lorenz, SBT § 158 Rn. 1423 ff.
b) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 248 - 250
§ 45 Deliktsrecht, Teil 7: Haftungsausfüllung
Literaturhinweise
a) Allgemein
Brox/Walker, SAT §§ 28 - 31,
Brox/Walker SBT § 52
Medicus/Lorenz, SAT §§ 53 - 61 Rn. 619 ff
b) Speziell
Medicus JuS 1986, 655 | Ansprüche auf Schadensersatz |
Medicus JuS 1979, 233 | Normativer Schaden |
Homann, JuS 2002, 554 | Typische Probleme des Schadensersatzrechts und ihre systematische Einordnung |
Spancken/Schneidebach, JuS 2012, 298 | Die Berechnung des zu ersetzenden Schadens anhand der §§ 249 ff. BGB – Ein Leitfaden |
c) Übungsfälle
PdW SchuldR II Fälle 251 – 255
d) Rechtsprechung
BGHZ 56, 163 ff | Schockschaden durch Nachricht vom Unfalltod eines nahen Angehörigen |
BGHZ 97, 14 | Anspruch auf Ersatz fiktiver Operationskosten? |
BGHZ 115, 364 | Restitution und Kompensation: Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung bei Beschädigung von Kfz |
BGH NJW 1968, 2287 | Haftungsausfüllende Kausaliät und Schutzzweck der Norm |
BGH NJW 1993, 3321 | Integritätsinteresse und Wertersatz: Vorrang der Naturalrestitution |
BGH NJW 1996, 2023 | Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen "Erstschädiger" und "Zweitschädiger" bei Vorliegen einer Haftungseinheit |
BGH NJW 2001, 1274 | Differenzhypothese und "normativer" Schadensbegriff (Vorteilsausgleichung) |
BGH NJW 2001, 2250 | Grundsatz der Naturalrestitution: Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten nach § 249 S. 2 BGB bei Veräußerung des beschädigten Gegenstands unter Abtretung von Ersatzansprüchen (Änderung der Rspr.) |
BGH NJW 2002, 504 | Haftung des Erstschädigers für Dauerschaden durch Zweitschädigung, Haftung des Zweitschädigers bei vorgeschädigtem Opfer (Haftungsausfüllende Kausalität und Zurechnungszusammenhang) |
BGH NJW 2007, 2695 | Anwendung der Grundsätze der schadensrechtlichen Vorteilsausgleichung (§ 242 BGB) bei Gewährleistungsansprüchen in der werkvertraglichen Leistungskette |
BGHZ 173, 182 | Halterbegriff nach §§ 9, 17 StVG beim Leasing; Zurechnung des Mitverschuldens von Hilfspersonen über § 254 BGB im Rahmen von § 823 BGB; Zurechnung der Betriebsgefahr nach § 254 BGB im Rahmen der deliktischen Haftung |
BGH v. 20.3.2012 - VI ZR 114/11 |
Psychisch vermittelte Kausalität, kein Ersatz von "Schockschäden" bei Tötung eines Haustiers; Gefährdungshaftung nach § 7 StVG, Anrechnung der Betriebsgefahr des Geschädigten nach § 17 StVG |